Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG

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1 Anlage zum Schreiben der ABDSB vom AZ Vorhaben: Neubau Ausbau der Bundesautobahn A8 Rosenheim - (Salzburg) Bundesstraße Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Samerberg-Nord Von BAB-km 62,400 bis BAB-km Baulänge: Nächster Ort: Landkreis: ca. 1,3 km Rohrdorf Rosenheim Genehmigungsbehörde: Regierung von Oberbayern - SG 32 Straßenbauverwaltung: Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben Teil A Teil B UVP-Pflicht aufgrund der Art und des Umfangs des Vorhabens gemäß 3b und 3e UVPG Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG Aufgestellt: München, den AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN Peiker, Ltd. Baudirektor Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 1

2 Teil A: UVP-Pflicht aufgrund der Art und des Umfangs des Vorhabens gemäß 3b und 3e UVPG 1 Straßenbauvorhaben mit gesetzlich vorgeschriebener UVP gemäß 3b Abs. 1 i.v. mit Anlage 1 UVPG Ziffer 14.3 bis 14.5, 3b (2), 3b Abs. 3 oder 3e UVPG Zutreffendes ankreuzen 1.1 Neubau einer Bundesautobahn oder einer Bundesstraße als Schnellstraße (vgl. Anlage 1 Nr UVPG) 1.2 Neubau einer vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße, die eine durchgehende Länge von 5 km oder mehr aufweist (vgl. Anlage 1 Nr UVPG) 1.3 Ausbau oder Verlegung einer bestehenden Bundesstraße zu einer vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße, wenn der auszubauende und/oder verlegte Abschnitt eine durchgehende Länge von 10 km oder mehr aufweist (vgl. Anlage 1 Nr UVPG) 1.4 Bau eines weiteren Abschnittes einer neuen vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße oder Ausbau, ggf. samt Verlegung, eines weiteren Abschnittes einer bestehenden, höchstens dreistreifigen Straße zu einer vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße, wenn dadurch die unter Punkt 1.1 bis 1.3 genannten Größenwerte erreicht oder überschritten werden. Dabei sind die bestehenden Straßenabschnitte zu berücksichtigen, die: nach dem hergestellt oder rechtlich gesichert wurden und die nicht UVP-pflichtig waren und in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem bestehenden Abschnitt stehen (vgl. 3b Abs. 3 UVPG). 1.5 Änderung oder Erweiterung eines UVP-pflichtigen Vorhabens: Verlängerung einer vier- oder mehrstreifigen Bundesstraße durch Neubau oder weiteren Ausbau, ggf. samt Verlegung einer bestehenden Straße, wenn das Verlängerungsvorhaben selbst die Straßenlängen, die in der Anlage 1 des UVPG unter angegeben sind, erreicht oder überschreitet (vgl. 3e Abs. 1 Nr. 1 UVPG). Falls keiner der o.g. Punkte zutrifft, ist die UVP-Pflicht für den Bau sonstiger Bundesstraßen durch eine Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. Anlage 1 Nr UVPG). Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 2

3 Teil B: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG 1 Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Zusätzliche Erläuterungen ggf. am Ende dieser Tabelle Neubaumaßnahme Änderung oder Erweiterung einer Straße Art/Umfang 1.1 Baulänge in km: ca. 1,3 1.2 geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha (Bau/Anlage): 2, geschätzter Umfang der Neuversiegelung in ha: 2, geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³: Ingenieurbauwerke (z. B. Anzahl der Brückenbauwerke, ggf. erläutern): 1.5a Geschätzte Länge der Bauzeit: 1,5 Jahre 1 (BW 99 über GVS Rohrdorf- Lauterbach) Treten nachfolgende Wirkfaktoren bei dem Vorhaben auf? Zusätzliche Erläuterungen ggf. am Ende dieser Tabelle 1.6 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben / prognostizierte Verkehrsbelastung (DTV) 1.7 Erhöhung der Lärmemissionen 1.8 Erhöhung der Schadstoffemissionen 1.9 Zusätzliche Zerschneidung 1.10 Visuelle Veränderungen 1.11 Veränderungen des Grundwassers 1.12 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern 1.13 Klimatische Veränderungen nein ja geschätzter Umfang/Erläuterungen Erhöhung der Stellplatzanzahl von 24 auf 91 bei Pkws und von 13 auf 86 bei größeren Kfz durch vermehrte Verkehrsbewegungen durch vermehrte Verkehrsbewegungen 2,64 ha zusätzlich überbaute Fläche Verringerung der Grundwasserneubildung Überbauung von Gräben / Verrohrung, Erweiterung einer Regenrückhalteanlage 1.14 Sonstige Wirkungen oder Merkmale des Vorhabens (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachhaltige Umweltauswirkungen hervorrufen können: - Abwasser/Oberflächenwässerung erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser - Abfall (z. B. belastete Böden/Asphalte bei Ausbaumaßnahmen) - Rohstoffbedarf - besondere Probleme des Baugrundes (z. B. Moorböden) entwässerter Moorboden - Abwicklung des Baubetriebs - andere und zwar: - Grenzüberschreitende Auswirkungen: 1.15 Gibt es frühere Änderungen des Vorhabens, die noch keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden sind (vgl. 3e Abs. Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 3

4 2 UVPG)? 1.16 Handelt es sich offensichtlich nicht um einen empfindlichen Standort? 1.17 Gesamteinschätzung der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Einschätzung, ob von dem Vorhaben aufgrund der unter 1.1 bis 1.16 beschriebenen Wirkfaktoren und einer groben Betrachtung des betroffenen Standorts erhebliche nachteilige Auswirkungen ausgehen können. Eine Betrachtung der Punke B 2 und B 3 ist entbehrlich, wenn die Einschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass von dem Vorhaben offensichtlich keine nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen können und es sich offensichtlich nicht um einen empfindlichen Standort handelt. Dies ist nachvollziehbar zu begründen. Die Straßenbauverwaltung kann einen Vorschlag für eine Begründung liefern, entscheidend ist die abschließende Einschätzung der Genehmigungsbehörde. Wenn die Einschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass aufgrund der beschriebenen Merkmale und der Wirkfaktoren des Vorhabens und einer Kenntnis des betroffenen Standortes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht offensichtlich ausgeschlossen werden können, ist die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Einbeziehung der Teile 2 und 3 weiterzuführen. Begründung, warum aufgrund der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens ggf. keine nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen können: Erläuterungen zu 1 Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen betreffen im Plangebiet überwiegend Lebensräume, die in kurz- bis mittelfristigen Zeiträumen wiederherstellbar sind und die sich in der Nähe der BAB A8 bzw. der Rastanlage und meist in vorbelasteter Lage befinden. Es handelt sich hierbei um die Lebensraumtypen Gewässerbegleitgehölz und Feuchtgebüsch mit Graben, naturnahe Hecke, Straßenbegleitgehölze sowie eine kleinflächige Altgrasböschung und vor allem um intensiv bewirtschaftete Forst-, Acker- und Grünlandflächen, die vorwiegend auf einem ehemaligen Moorstandort liegen. Als Biotope entsprechend den Kriterien der amtlichen bayerischen Biotopkartierung werden Gewässerbegleitgehölze, ein Feuchtgebüsch und die naturnahe Hecke von dem Vorhaben betroffen. Der Eingriff in den Naturhaushalt durch Überbauung / Versiegelung der Gehölze sowie Versiegelung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen kann im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden, so dass eine nachteilige Umweltauwirkung vermieden werden kann. Auswirkungen auf das biotische Funktionsgefüge ergeben sich aufgrund der bereits seit langem bestehenden Autobahn und der Raststätte nur durch Überbauung der ostseitigen Böschung mit ihren Gehölzen. Diese weisen Lebensraumbedeutung vor allem für Tagfalter und Fledermäuse auf. Im Rahmen der Gestaltungsmaßnahmen wird auf die artrelevanten Ansprüche geachtet. Mit der Umsetzung dieser Gestaltungsmaßnahmen ist in Kombination mit der nahe der Rastanlage gelegenen Ausgleichsmaßnahme A 1 von einer Annahme der Flächen um die Rastanlage als Lebensräume auszugehen. Beim Schutzgut Boden erfolgt eine durch die Lage der Erweiterungsflächen in unmittelbarer Nähe der bestehenden Rastanlage flächensparende Neuversiegelung / Überbauung. Da der Boden des degradierten Moores seit mehreren Jahrzehnten entwässert wird, kann von einer naturnahen Moorbodensituation nicht mehr ausgegangen werden. Durch das Vorhaben tritt daher keine Beeinträchtigung in erheblichem Maß ein. Schutzgut Wasser: Das Oberflächenwasser wird in ein im Zuge des Vorhabens erweitertes Absetzund Abscheidebecken mit Tosbecken südlich der Einfahrt von der A8 zur bewirtschafteten Rastanlage Samerberg (Süd) geleitet, das in einen Vorfluter entwässert. Durch den Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage kommt es auch zu kleinteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes. Mit den Gestaltungsmaßnahmen wird eine günstigere Einbindung des Bauvorhabens in die Landschaft erreicht. Bedeutung hierzu kommt dabei auch der Ausgleichsmaßnahme A 1 zu. Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 4

5 2 Standortbezogene Kriterien 2.1 Nutzungen Sind Nutzung betroffen, die im Zusammenhang mit den Merkmalen und Wirkfaktoren des Vorhabens zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen können? Wenn ja, am Ende dieser Tabelle erläutern. Gibt es: nein ja Art, Umfang Größe Aussagen in dem für das Gebiet geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm oder in der Flächennutzungsplanung zu Nutzungen, die mit dem Vorhaben unvereinbar sind (z.b. Vorranggebiete für Landwirtschaft oder Erholung)? Wohngebiete oder Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte (insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2 und 5 ROG)? Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kirchen, Schulen etc.)? Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung /den Fremdenverkehr? Altlasten, Altablagerungen, Deponien? Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei? aufgelassene Deponie sowie Aufschüttung Kultur- und sonstige Sachgüter? Andere Vorhaben, die mit dem geplanten Vorhaben einen gemeinsamen Einwirkungsbereich haben und kumulierend wirken? sonstige nutzungsbezogene Kriterien und zwar: 6-streifiger Ausbau der A8, geplante Ortsumfahrung Rohrdorf Erläuterungen zu 2.1: Die aufgelassene Deponie sowie eine ältere Aufschüttung liegen nördlich im Anschluss an die bestehende Tankund Rastanlage. Diese werden im Zuge der Ausbaumaßnahme überbaut. Die vorgesehene Ortsumfahrung von Rohrdorf unmittelbar nördlich der neu bebauten Fläche der Tank- und Rastanlage befindet sich noch in einem frühen Planungsstadium. Wegen ihres Verlaufs unmittelbar nördlich der Tank- und Rastanlage und aufgrund der Vorbelastung durch die BAB A8, die in einem gesonderten Verfahren von vier auf sechs Fahrspuren erweitert wird, kommt es zu keinen erheblichen Kumulationswirkungen. Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 5

6 2.2 Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Sind durch das Vorhaben Gebiete betroffen, die einen Schutzstatus besitzen? Wenn ja, ist der Umfang und die Erheblichkeit der Betroffenheit am Ende der Tabelle zu erläutern. Insbesondere ist zu erläutern, ob eine FFH- Verträglichkeitsprüfung gem. 34 BNatSchG erforderlich ist. nein ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete gem. 32 BNatSchG (es sind auch Beeinträchtigungen zu betrachten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) Naturschutzgebiete gemäß 23 BNatSchG Nationalparke gem. 24 Abs. 1 BNatSchG oder nationale Naturmonumente gemäß 24 Abs. 4 BNatSchG Biosphärenreservate gemäß 25 BNatSchG Landschaftsschutzgebiete gemäß 26 BNatSchG Naturparke gemäß 27 BNatSchG Naturdenkmale gemäß 28 BNatSchG geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 29 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG s.u sonstige besonders geschützte Bereiche gem. Naturschutzgesetz des Landes (Landröhrichte, Pfeifengraswiesen, Moorwälder, wärmeliebende Säume, Magerrasen, Felsheiden, alpine Hochstaudenfluren gemäß Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG sowie geschützte Landschaftsbestandteile nach Art. 16 Abs. 1 BayNatSchG) Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten gemäß 44 BNatSchG (sofern bekannt) s.u. s.u Wasserschutzgebiete gemäß 51 Abs. 1 WHG Heilquellenschutzgebiete gemäß 53 Abs. 4 WHG Hochwasserrisikogebiet gemäß 73 WHG Überschwemmungsgebiete gemäß 76 WHG Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, archäologische Interessengebiete Schutzwald, Erholungswald gemäß 12 Bundeswaldgesetz; Bannwald entsprechend Landeswaldgesetz Naturwaldreservate Erläuterungen zu 2.2: Moorwald und Kleinröhrichtbestand in den Lauterbacher Filzen sind ebenso wie das Feuchtgebüsch nördlich der rückwärtigen Erschließung der Rastanlage gemäß 30 BNatSchG i. V. m. Art. 23 BayNatSchG geschützt. Insgesamt gehen ca. 1,28 ha Biotope durch Überbauung verloren, die den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen: Gewässerbegleitgehölz und Feuchtgebüsch inkl. des darin verlaufenden Grabens, naturnahe Hecke. Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten sind in folgenden Fällen zwar betroffen, eine Erheblichkeit ist jedoch v. a. aufgrund der verpflichtend vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht gegeben: Bergmolch, Grasfrosch, Teichfrosch, Artengruppe Libellen an/in Gräben; Blindschleiche, Wachtelweizen-Scheckenfalter am Waldrand, Hauhechel-Bläuling auf Wiesenflächen. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Verbreitungsschwerpunkt der geschützten Arten im Moorrest abseits der Erweiterungsflächen liegt und somit der Erhaltungszustand der lokalen Individuengemeinschaft der räumlich zusammenhängenden Stätten nicht beeinträchtigt wird. Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 6

7 2.3 Schutzgutbezogene Kriterien (Qualitätskriterien) Können die Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens aufgrund der Qualität der betroffenen Schutzgüter zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen? Die Informationen sind im Wesentlichen aus der Landschaftsplanung des Landes zu entnehmen. Bei Betroffenheit ggf. zusätzlich am Ende der Tabelle erläutern. nein ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit Lebensräume mit besonderer Bedeutung für Pflanzen und Tiere (soweit bekannt auch die Lebensräume/Vorkommen streng geschützter Arten und Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist) Böden mit besonderen Funktionen für den Naturhaushalt (z. B. Böden mit besonderen Standorteigenschaften, mit kultur-/naturhistorischer Bedeutung, Hochmoore, alte Waldstandorte) Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung Natürliche Überschwemmungsgebiete Bedeutsame Grundwasservorkommen Für das Landschaftsbild bedeutende Landschaften oder Landschaftsteile Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentstehungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlichkeit (Belastungsgebiete mit kritischer Vorbelastung) Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz z. B. - Gebiete, die als Naturschutzgroßprojekte des Bundes gefördert werden - unzerschnittene, verkehrsarme Räume - Important Bird Areas - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach Ramsar Konvention - Gebiete landesweiter Schutzprogramme (z. B. Gewässerschutzprogramm, Auenschutzprogramm) - landesweit wertvolle Lebensräume (z. B. für Flora oder Fauna wertvolle Flächen, avifaunistisch wertvolle Bereiche) - Biotopverbundflächen - ökologisch bedeutsame Funktionsbeziehungen - Sonstige - - Erläuterungen zu 2.3: Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 7

8 2.4 Umweltqualitätsnormen Sind durch das Vorhaben Gebiete betroffen, in denen nationale oder europäisch festgelegte 1) Umweltqualitätsnormen bereits erreicht oder überschritten sind? nein ja Art und Umfang der Betroffenheit Falls betroffen, bitte unten näher erläutern. Erläuterungen zum Gebiet, zu Umweltqualitätsnormen und zur Höhe der Überschreitung der Normen: 1) Da die Kriterien einer ständigen Fortschreibung und Aktualisierung bedürfen, wurde auf eine Auflistung verzichtet. Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 8

9 3 Überblick über die Erheblichkeit möglicher Auswirkungen Kriterien für die Beurteilung der Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter sind anhand der unter Punkt 1 und 2 gemachten Angaben zu beurteilen. Die Matrix dient nur dazu, einen Überblick über die näher zu behandelnden Punkte bei der Gesamteinschätzung unter Punkt 4 zu geben. Wenn in der Spalte für ein Schutzgut kein Eintrag erfolgt, ist dieses Schutzgut für die Einschätzung nicht maßgeblich. Relativ hohes Ausmaß Relativ geringe Wiederherstellbarkeit Relativ große Schwere/Komplexität Relativ hohe Wahrscheinlichkeit Relativ lange Dauer Relativ hohe Häufigkeit grenzüberschreitend 3.1 Mensch/Bevölkerung/Wohnen 3.2 Tiere 3.3 Pflanzen 3.4 Boden 3.5 Wasser 3.6 Luft 3.7 Klima 3.8 Landschaft 3.9 Kulturgüter 3.10 Sachgüter Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 9

10 4 Gesamteinschätzung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens Besteht die Möglichkeit, dass von dem Vorhaben auf Grund der oben beschriebenen Auswirkungen erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen? Wenn ja, UVP-Pflicht. Wird dies vereint, ist dies zusammenfassend zu begründen. Diese Gesamteinschätzung kann von der Straßenbauverwaltung vorbereitet werden. Zuständig für die Entscheidung ist letztendlich die Genehmigungsbehörde. Die Begründung soll die Beurteilung der Erheblichkeit möglicher Auswirkungen des Vorhabens enthalten und erläutern, warum aus Sicht der Straßenbauverwaltung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Erst die argumentative Zusammenfassung der einzelnen Teile des Prüfkatalogs ermöglicht eine Beurteilung der Erheblichkeit möglicher Auswirkungen und eine Gesamteinschätzung. Erläuterungen zu 4: Es handelt sich um den Ausbau einer bestehenden Tank- und Rastanlage in einem durch hohes Verkehrsaufkommen vorbelasteten Bereich. Erhebliche und nachteilige Auswirkungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Allenfalls durch den bauzeitlichen Wegfall des östlich der bestehenden Tank- und Rastanlage gelegenen Gehölzstreifens ist hier mit Auswirkungen auf die Biotopvernetzung zu rechnen. Diese wird jedoch nach Durchführung der Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen wiederhergestellt. Die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind von geringem Umfang und überschaubar. Sie können im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung nach den fachgesetzlichen Maßstäben des BNatSchG sowie des BayNatSchG abgehandelt werden. Nach Verwirklichung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sind die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht ausgebildet. Nach Auffassung der Autobahndirektion Südbayern verspricht die Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird deshalb im vorliegenden Fall für entbehrlich gehalten. nein ja (UVP-Pflicht) Formular: Prüfkatalog nach FGSV-Hinweisen 2005, aktualisiert gemäß Gesetzeslage in Bayern Stand Seite 10

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