Nr 218 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Bericht

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1 Nr 218 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Bericht des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Rechnungshofes betreffend das Förderungswesen in den Landeshauptstädten Linz und Salzburg und das Pensionssystem der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg Der Finanzüberwachungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 7. November 2007 in Anwesenheit der für Personalangelegenheiten ressortzuständigen Frau Landesrätin Scharer, geschäftsordnungsgemäß mit der zitierten Vorlage befasst. Experten waren Direktor Mag. Dr. Müller (Landesrechnungshof), Dr. Grünbart (8/01), Dr. Schernthaner (11/03), Mag. Loidl MBA (14/02), Magistratsdirektor Dr. Bachmaier, OAR Santner, SR Dr. Pötzlsberger (Magistrat Salzburg), Frau SC Dr. Goldeband, MR DDDr. Walter, MR Dr. Bartos, MR DI Müllner, Frau Dr. Werkusch (Rechnungshof), Dr. Ziesler (WKS). Der allen Abgeordneten vorliegende und im Internet öffentlich einsehbare Rechnungshofbericht enthält zusammengefasst kurz folgende Punkte: Förderungswesen in den Landeshauptstädten Linz und Salzburg Das Transfervolumen der Landeshauptstädte Linz und Salzburg wies im Jahr 2005 nahezu die gleiche Höhe auf. Im Zeitraum 2002 bis 2005 zeichnete sich eine Verschlechterung ihrer jeweiligen finanziellen Lage ab, die ua auf die laufend steigenden gesetzlichen Verpflichtungen zurückzuführen waren. Die Transfers im ordentlichen Haushalt waren in beiden Landeshauptstädten noch im wesentlichen durch die laufenden Einnahmen gedeckt. Im außerordentlichen Haushalt mussten diese jedoch im unterschiedlichen Ausmaß fremdfinanziert werden. Ziel der Gebarungsprüfung war eine vergleichende Analyse des Förderungswesens in den Landeshauptstädten Linz und Salzburg. Pensionssystem der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg Im Zeitraum 2001 bis 2006 hatte die Landeshauptstadt Salzburg (Landeshauptstadt) aufgrund landesgesetzlicher Regelungen ihr Pensionssystem mehrmals geändert. Die letzte Pensionsreform gültig ab 2006 zielte darauf ab, das Pensionsrecht der Landes-, Magistrats- und Gemeindebeamten zu harmonisieren sowie das Ansteigen der Pensionsausgaben einzudämmen. 1

2 Das Land bezifferte die Einsparungen aus der letzten Pensionsreform bis 2033 mit rund 113 Mio. Eine grundlegende Neugestaltung für die Einführung eines Pensionskontos für jeden Beamten wurde nicht vorgenommen. Schwerpunkte der Überprüfung waren die gesetzlichen Auswirkungen des neuen Pensionsgesetzes (2. Landes-Pensionsreformgesetz) sowie der Vollzug der Magistratsbeamten-Pensionen. Durch das Dienst und Besoldungsrecht des Magistrates der Landeshauptstadt (Magistrat) ergab sich für die Bediensteten gegenüber dem Bund eine wesentlich höhere Ruhegenussberechnungsgrundlage für die künftige Pension. Dazu trugen vor allem eine große Anzahl hoch bewerteter Dienstposten, günstige Beförderungsrichtlinien sowie großzügige Nebengebührenordnungen bei. Bestimmte Regelungen in der mangels landesgesetzlicher Regelung vom Gemeinderat beschlossenen Vertragsbedienstetenordnung 1966 (VBO) wie bspw. die Altersbeihilfe belasteten zusätzlich den Stadthaushalt. Die stichprobenweise Überprüfung von Pensionsbescheiden ergab Mängel bei der Vollziehung. So wurden Lücken bei der Dokumentation der Dienstunfähigkeit, der Zuerkennung einer Personalzulage sowie sonstiger Nebengebühren und der Ermittlung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit festgestellt. Weiters wurde eine Präsidialzulage bei gleichzeitiger Überstundenvergütung gewährt. Ein ausgewählter Personalakt ließ Mängel in der Zulagenberechnung erkennen. Da die Debatte über die vom Rechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen breiten Raum in der Diskussion einnehmen, werden diese in der Folge dargestellt. Der Rechnungshof hat folgende Empfehlungen abgegeben: (1) Der Stellenplan sollte die tatsächliche Besetzung von pragmatisierten Dienstnehmern und Vertragsbediensteten abbilden und eine geeignete Grundlage für die Budgeterstellung sein. (2) Die Dienstklasse IX sollte in Hinkunft nur mehr der Funktion des Magistratsdirektors vorbehalten sein. Auch bezugsrechtlich sollten keine Ausnahmen bestehen. (3) Die Beförderungsrichtlinien wären an jene des Bundes anzugleichen. Vor jeder Beförderung sollte eine Leistungsfeststellung durchgeführt werden. 2

3 (4) Die Gewährung der einmaligen Entschädigung gemäß dem Magistrats Beamtinnen und Magistrats Beamtengesetz 2002 neben der Jubiläumszuwendung wäre zu überdenken. (5) Die Vertragsbedienstetenordnung 1966 sollte auf eine landesgesetzliche Basis gestellt werden. (6) Im Zuge der Neuregelung der Vertragsbedienstetenordnung 1966 wäre auf die Gewährung von Altersbeihilfen zu verzichten. (7) Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit sollten ausreichend dokumentiert und nachvollziehbar sein. (8) Pauschalierte Nebengebühren wären ausdrücklich mit Bescheid oder Dienstrechtsmandat zuzuerkennen und im Personalakt festzuhalten. (9) Im Falle der so genannten Hacklerregelung wäre in der Begründung der Pensionsbescheide nicht nur die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit, sondern auch die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit aufzuschlüsseln. (10) Die Landeshauptstadt sollte sich dem System des Pensionskontos des Allgemeinen Pensionsgesetzes anschließen. Im übrigen wird auf die weiteren Ausführungen im Rechnungshof im Detail verwiesen. Nach Aufruf des Verhandlungsgegenstandes durch Abg. Ing. Schwarzenbacher erläutert MR Dr. Bartos anhand von Power-Point-Folien und Kurvendiagrammen das Beamtenpensionssystem und die zu erwartende Kostenentwicklungen. Die Schlagworte waren: Höhere Ruhegenussberechnungsgrundlage gegenüber Bund durch: - Hoher Anteil von Dienstklassen VII, VIII und ix (TZ 3) (1/3 aller pragmatisierten Dienstnehmer/-innen) - großzügige Beförderungsrichtlinien (TZ 5) - höhere durchschnittliche jährliche Bruttoeinkommen (TZ 6) Zuerkennung einer einmaligen Entschädigung zuzüglich zur Jubiläumszuwendung (TZ 7) Fehlen einer landesgesetzlichen Regelung der Vertragsbedienstetenordnung 1966 (TZ 8) 3

4 Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vollziehung des Pensions- und Besoldungsrechts vor allem bei: - der Dokumentation der Dienstunfähigkeit (TZ 11) - der Nachvollziehbarkeit zuerkannter Nebengebühren (TZ 12) - der Darstellung von Berechnungsgrundlagen (TZ 13) - der Dokumentation der Zuerkennung der Personalzulage (TZ 14) Fehler bei pauschalierter Zulagen- und Nebengebührenberechnung (TZ 16) Nach Eröffnung der Debatte erkundigt sich Abg. Schwaighofer (Die Grünen), ob es bereits Gespräche zu den vom Rechnungshof abgegebenen Empfehlungen gegeben hätte. Klubobfrau Abg. Mag. Rogatsch (ÖVP) will wissen, ob die Kontakte zwischen dem Rechnungshof und dem Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg direkt oder über das Land erfolgt seien. Weiters wird die Frage hinsichtlich des aktuellen Standes betreffend die legistische Umsetzung der Vertragsbedienstetenordnung gestellt. Weiters wird nachgefragt, wie es überhaupt zu dem öffentlich diskutierten Pensionsbescheid eines leitenden Beamten kommen konnte. Abg. Scheiber (ÖVP) sei als langjähriger Bürgermeister schon sehr überrascht, dass der Rechnungshof derartige Mängel im Bereich der Landeshauptstadt feststellen haben müsse. Dies sei für einen Bürgermeister seines Zuschnitts eigentlich nicht vorstellbar gewesen. Abg. W. Ebner (ÖVP) stellt Fragen in Bezug auf die Beschlüsse des Stellenplanes und hinsichtlich der Einsichtnahme in die Unterlagen zur Dokumentation der Prüfung der Dienstunfähigkeit. Zu den von den Abgeordneten aufgeworfenen Fragen führt MR Dr. Bartos aus, dass der Magistrat laut Stellungnahme den Empfehlungen in den Punkten 7, 8 und 9 nachgekommen sei. Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit würden besser dokumentiert, die Nebengebühren besser festgehalten und im Falle der sogenannten Hacklerregelung würden die ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeiten besser aufgeschlüsselt werden. Den anderen Empfehlungen, die vom Rechnungshof ausgesprochen worden seien, sei noch nicht Folge geleistet worden, respektive seien die Erledigungen noch ausständig. Hinsichtlich der Jubiläumszuwendungen bzw der Benefizien sei kein Kontakt mit dem Land aufgenommen worden. Der Rechnungshof beziehe sich lediglich auf die Stellungnahme der Stadt Salzburg. Eine Originalstellungnahme des Magistrates der Stadt Salzburg laute: Zum Hinweis, dass das Land diese Entschädigungen ja 2001 bereits einstellte, muss betont werden, dass der durch diese Einstellung der Entschädigung erfolgte finanzielle Nachteil den Landesbediensteten durch die Gewährung anderer Benefizien vergütet worden ist. 4

5 Die Vertragsbedienstetenordnung befinde sich nach Wissen des Rechnungshofes aufgrund der Stellungnahme in einem Begutachtungsverfahren. Beschlossen sei diese noch nicht. Zum Punkt Überstundenvergütungen, sei in der Stellungnahme dahingehend geantwortet worden, dass andere Tätigkeiten ausgeübt worden und diese daher als Nebentätigkeit des Mitarbeiters zu verstehen seien. Der Unterschied zum Dienstpostenplan zeige eigentlich nur auf, dass hier ein gewisser Handlungsspielraum eingehalten werden wollte, dh eine gewisse Flexibilisierungsklausel damit verbunden sei. Hier sehe der Rechnungshof einen gewissen Widerspruch zu den Haushaltsregeln und Haushaltsvorschriften, wo der Dienstpostenplan eigentlich die tatsächlich pragmatisierten Stellen aufweisen soll. In Bezug auf die Dienstunfähigkeit (rund 30 %) habe der Rechnungshof festgestellt, dass davon hauptsächlich Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr betroffen gewesen seien. Magistratsdirektor Dr. Bachmaier antwortet zur Frage Überstundenvergütungen für einen leitenden Mitarbeiter, dass eine halbe Juristenstelle eingespart worden sei und daher - auch an Wochenenden - eine überdurchschnittliche Arbeit geleistet worden sei. Hinsichtlich der Planstellen für Pragmatisierte und nicht Pragmatisierte habe der Magistrat eine andere Auffassung als der Rechnungshof, aber man werde der Empfehlung des Rechnungshofes nachkommen. Beim Magistrat Salzburg habe man derzeit ca 27 % pragmatisierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und 73 % Vertragsbedienstete. Es gebe das System, dass in allen Dienststellen, wo pragmatisiert werden könnte, sogenannte große pragmatisierungsfähige Planstellen ausgewiesen seien, aber diese teilweise von Vertragsbediensteten besetzt werden. Das könne man selbstverständlich abändern, man habe es aus ökonomischen Gründen bisher nicht gemacht. Man werde es aber künftig anders machen. Zur Frage der Vertragsbedienstetenordnung möchte Magistratsdirektor Dr. Bachmaier die Aussage relativieren. Es gebe einen Vorschlag für einen Entwurf, der im Wesentlichen auf dem Bundesvertragsbedienstetengesetz aufbaue. Hinsichtlich des Pragmatisierungsstandes wird noch auf die sehr vielen handwerklichen Bereiche verwiesen. Die komplette Berufsfeuerwehr sei zur Gänze pragmatisiert. Hier sei die Frage der Dienstfähigkeit anders und strenger zu beurteilen. Auf die Frage von Abg. Schwaighofer (Grüne) in Bezug auf die Benefizien verweist Magistratsdirektor Dr. Bachmaier auf verschiedene Systeme bei der Entlohnung. Der Magistrat Salzburg habe sich grundsätzlich am Bund orientiert. Das Land habe damals eigene Bedingungen gehabt, und der Magistrat habe mittels Aufgaben- und Strukturreformen stark eingespart. Es habe Verhandlungen mit der Personalvertretung gegeben, ua über die Einführung von wesentlich 5

6 mehr Sonderurlaub an Stelle von Jubiläumszuwendungen. Es sollten Gelder für Belohnungen in einer Höhe zur Verfügung gestellt werden, die der Magistrat Salzburg bei weitem nicht habe leisten können. Mag. Loidl führt aus, dass die Jubiläumszuwendung für alle halbiert worden sei. Beim 25jährigen Dienstjubiläum gebe es einen Monatsbezug und eine Woche Sonderurlaub. Das sei kein Benefiz gewesen, weil die Gesamtjubiläumszuwendung reduziert worden sei und die Treueprämie und der Rupertitag als arbeitsfreier Landesfeiertag für Landesbedienstete abgeschafft worden seien. Zum FPÖ-Entschließungsantrag signalisiert Klubobfrau Abg. Mag. Rogatsch die Zustimmung der ÖVP zum Punkt1. Zum Punkt 2 des FPÖ-Entschließungsantrages berichtet Klubobfrau Abg. Mag. Rogatsch, dass eine aufsichtsbehördliche Prüfung durch die Abteilung 11 von dem dafür ressortzuständigen Regierungsmitglied Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Haslauer bereits veranlasst worden und in Gange sei. Das Ergebnis dieser Prüfung soll abgewartet werden. Abg. Steidl (SPÖ) schließt sich den Ausführungen von Klubobfrau Abg. Mag. Rogatsch an. Der Vertreter der Personalabteilung wird ersucht, zum Punkt 1. des Entschließungsantrages Stellung zu nehmen, da sich dieser Punkt vielleicht sofort klären ließe. Mag. Loidl führt in Beantwortung hinsichtlich des Punktes 1. des FPÖ-Entschließungsantrages aus, dass im Landesdienst - soweit es den Bereich der Hoheitsverwaltung betreffe - niemand mehr als die Landeshauptfrau, ein Landeshauptmann-Stellvertreter oder ein Landesrat verdiene. Diese Aussage wird als Protokollanmerkung festgehalten. Klubobmann Abg. Dr. Schnell (FPÖ) erklärt sich unter der Voraussetzung, dass die zu den Einkommen der Landesbeamten und zur Prüfung des Stadtmagistrates durch die Gemeindeaufsicht gemachten Äußerungen protokolliert werden, damit einverstanden, dass der Entschließungsantrag nicht verabschiedet werde. Nach Austausch der Argumente kommen die Ausschussmitglieder abschließend überein, dass jener Teil des Rechnungshofberichtes, der sich mit dem Förderungswesen in den Landeshauptstädten Linz und Salzburg befasst, zur Kenntnis genommen werden solle. Hingegen wolle die ÖVP erst nach Vorliegen der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes dem Bericht hinsichtlich des Pensionssystems der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg fortgesetzt beraten und abschließend einer förmlichen Erledigung zuführen. 6

7 Der Finanzüberwachungsausschuss stellt mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne - sohin einstimmig - den Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: 1. Der Teil 1 des Berichtes des Rechnungshofes betreffend das Förderungswesen in den Landeshauptstädten Linz und Salzburg und das Pensionssystem der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg betreffend Förderungswesen in den Landeshauptstädten Linz und Salzburg wird mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne - sohin einstimmig - zur Kenntnis genommen. 2. Zum Teil 2 des Berichtes des Rechnungshofes betreffend das Förderungswesen in den Landeshauptstädten Linz und Salzburg und das Pensionssystem der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg betreffend Pensionssystem der Magistratsbeamten wird die Erledigung durch Kenntnisnahme des Berichtes bis zum Vorliegen von Informationen über die Erledigung der Empfehlungen des Rechnungshofes ausgesetzt. Nach Vorliegen entsprechender Informationen werden hinsichtlich des Teiles Pensionssystem der Magistratsbeamten die Beratungen im Finanzüberwachungsausschuss fortgesetzt und abgeschlossen werden. Salzburg, am 7. November 2007 Die Vorsitzende: Blattl eh Der Berichterstatter: Ing. Schwarzenbacher eh Beschluss des Salzburger Landtages vom 12. Dezember 2007: Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben. 7

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