Richtlinien zur Abgabe städtischer Grundstücke für den eigengenutzten Familienheimbau - Vergaberichtlinien -
|
|
- Frank Wagner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinien zur Abgabe städtischer Grundstücke für den eigengenutzten Familienheimbau - Vergaberichtlinien - I. Anwendungsbereich: Nach den Vergaberichtlinien werden grundsätzlich in Neubaugebieten belegene städtische Baugrundstücke zum Bau von Familienheimen mit maximal zwei Wohnungen vergeben, von welchen die Hauptwohnung grundsätzlich mindestens für einen Zeitraum von 5 Jahren (gerechnet ab Einzug) eigengenutzt sein muss. Dabei obliegt sowohl die Entscheidung ob, wie viele und welche Grundstücke vergeben werden als auch die Entscheidung wie viele Grundstücke nach welcher der nachfolgenden Alternativen vergeben werden allein der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines städtischen Baugrundstücks wird durch diese Vergaberichtlinien nicht begründet. II. Vergabearten und Personenkreis: Alternative 1: a) Verkauf eines Grundstücks unter Gewährung eines Preisnachlasses Auf den von der städtischen Bewertungsstelle gem. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelten Verkehrswert des Verkaufsgrundstücks wird ein Preisnachlass gewährt von 15,00 /m² für jedes dauerhaft im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren. Die Förderung wird für max. 4 Kinder gewährt. Familien die im Zeitpunkt des Erwerbs weniger als vier Kinder haben, erhalten den Nachlass für alle innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages geborenen berücksichtigungsfähigen Kinder noch nachträglich. oder b) Vergabe eines Erbbaurechtes auf die Dauer von 50 Jahren unter Zugrundelegung eines verbilligten Bodenwertes gegen Zahlung eines 4 % igen Erbbauzinses mit einer indexbezogenen Anpassungsklausel und der Vereinbarung eines auf die Dauer von 20 Jahren befristeten Ankaufsrechtes. Der Berechnung des Erbbauzinses wird der von der städtischen Bewertungsstelle gem. ImmoWertV ermittelte Verkehrswert des Erbbaugrundstücks abzüglich des unter II. lit. a) genannten Preisnachlasses je berücksichtigungsfähigem Kind im Zeitpunkt des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages zugrunde gelegt.
2 [2] Bei Ausübung des Ankaufsrechtes hat der Erbbauberechtigte den von der städtischen Bewertungsstelle gem. ImmoWertV ermittelten Verkehrswert des Erbbaugrundstücks im Zeitpunkt des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages, ohne Berücksichtigung von Werterhöhungen oder Wertminderungen durch den Erbbauberechtigten, zu entrichten. - Es bleibt allein der Stadt überlassen ob ein Grundstück verkauft oder ein Erbbaurecht begründet wird. - Ein Grundstück oder ein Erbbaurecht unter Gewährung eines Preisnachlasses (Alternative 1) erhalten Familien (darunter fallen insbes. eheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften, eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Verwitwete, Geschiedene, Alleinerziehende), deren Bruttoeinkommen die höchste für sie geltende Einkommensgrenze, die im Landeswohnraumförderprogramm - in der jeweils gültigen Fassung - angewandt wird, nicht überschreiten, wenn in deren Haushalt dauerhaft mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Sofern Familien i.s.d. Vergaberichtlinien oder einzelne Mitglieder der Familie bereits Erbbauberechtigte, Eigentümer oder Miteigentümer eines Baugrundstücks, eines Wohngebäudes mit max. 2 Wohnungen oder einer Eigentumswohnung sind, so ist eine Vergabe nur möglich, wenn das insoweit vorhandene Eigentum fremd, d.h. nicht innerhalb der Familie i.s. der Vergaberichtlinien, innerhalb einer Frist von 4 Jahren ab Besitzübergang des erworbenen städtischen Grundstücks, veräußert wird. Bei darüber hinausgehendem Immobilieneigentum innerhalb der Familie besteht kein Anspruch auf Vergabe eines städtischen Baugrundstücks. Sofern für ein zu vergebendes Grundstück mehrere berücksichtigungsfähige Bewerbungen vorliegen, werden die Bewerber nach dem Punktesystem der Anlage 2 zu diesen Richtlinien bewertet und einander gegenüber gestellt. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtbewertungszahl erhält das Grundstück. Bei Punktegleichheit mehrerer Bewerber entscheidet die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Sollte dann noch immer Punktegleichheit bestehen, entscheidet das Los. Familien, die sich um ein verbilligtes Grundstück bewerben, haben alle Fragen des Fragebogen zu den persönlichen Verhältnissen (Anlage 1) zu beantworten. Wird eine Bewerbung nicht berücksichtigt, so ist bei erneutem Interesse an einem städtischen Grundstück eine erneute Bewerbung erforderlich.
3 Alternative 2: [3] Verkauf eines Grundstücks zu dem von der städtischen Bewertungsstelle gem. ImmoWertV ermittelten Verkehrswert, d.h. Verkauf eines Grundstücks zum Festpreis Ein Grundstück zu dem von der städtischen Bewertungsstelle gem. ImmoWertV ermittelten Verkehrswert (Alternative 2) erhalten Familien, (darunter fallen insbes. eheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften, eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Verwitwete, Geschiedene, Alleinerziehende), in deren Haushalt dauerhaft mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder ein auf Dauer schwerbehindertes oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied ab 18 Jahren lebt. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn ein Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 % im Sinne des Sozialgesetzbuches IX gegeben ist. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens der Pflegegrad 3 im Sinne des Sozialgesetzbuches XI gegeben ist. Sofern Familien i.s.d. Vergaberichtlinien oder einzelne Mitglieder der Familie bereits Erbbauberechtigte, Eigentümer oder Miteigentümer eines Baugrundstücks, eines Wohngebäudes mit max. 2 Wohnungen oder einer Eigentumswohnung sind, so ist eine Vergabe nur möglich, wenn das insoweit vorhandene Eigentum fremd, d.h. nicht innerhalb der Familie i.s. der Vergaberichtlinien, innerhalb einer Frist von 4 Jahren ab Besitzübergang des erworbenen städtischen Grundstücks, veräußert wird. Bei darüber hinausgehendem Immobilieneigentum innerhalb der Familie besteht kein Anspruch auf Vergabe eines städtischen Baugrundstücks. Sofern für ein zu vergebendes Grundstück mehrere berücksichtigungsfähige Bewerbungen vorliegen, werden die Bewerber nach dem Punktesystem der Anlage 2 zu diesen Richtlinien bewertet und einander gegenüber gestellt. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtbewertungszahl erhält das Grundstück. Bei Punktegleichheit mehrerer Bewerber entscheidet die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Sollte dann noch immer Punktegleichheit bestehen, entscheidet das Los. Familien, die sich um ein Grundstück zum Verkehrswert bewerben, haben die Fragen der Seiten 1 und 2 des Fragebogen zu den persönlichen Verhältnissen (Anlage 1) zu beantworten. Wird eine Bewerbung nicht berücksichtigt, so ist bei erneutem Interesse an einem städtischen Grundstück eine erneute Bewerbung erforderlich.
4 [4] Alternative 3: Verkauf gegen Gebot, mindestens jedoch zu dem von der städtischen Bewertungsstelle gem. ImmoWertV ermittelten Verkehrswert Ein Grundstück gegen Gebot (Alternative 3) erhalten Familien (darunter fallen insbes. eheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften, eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften, Verwitwete, Geschiedene, Alleinerziehende), welche die für eine Vergabe nach Alternative 1 und 2 erforderlichen Vergabevoraussetzungen nicht oder nicht vollständig erfüllen. Sofern auf ein Grundstück mehrere betragsmäßig identische Gebote entfallen, werden die Bewerber nach dem Punktesystem der Anlage 2 zu diesen Richtlinien bewertet und einander gegenüber gestellt. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtbewertungszahl erhält das Grundstück. Bei Punktegleichheit mehrerer Bewerber entscheidet die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. Sollte dann noch immer Punktegleichheit bestehen, entscheidet das Los. Familien, die sich um ein Grundstück gegen Gebot bewerben, haben die Fragen der Seiten 1 und 2 des Fragebogen zu den persönlichen Verhältnissen (Anlage 1) zu beantworten. Wird ein Gebot nicht berücksichtigt, so ist bei erneutem Interesse an einem städtischen Grundstück eine erneute Gebotsabgabe erforderlich. III. Verfahren 1. Die Stadt macht im Januar eines jeden Jahres öffentlich bekannt, dass die von ihr im laufenden Jahr unter Anwendung der Vergaberichtlinien zu vergebenden Wohnbaugrundstücke für den eigengenutzten Familienheimbau zeitnah vor deren Vergabe freibleibend für die Dauer von 4 Wochen sowohl auf der städtischen Internetseite als auch per Aushang in den Ortsverwaltungen und im Bürgerbüro veröffentlicht werden, sofern nicht aufgrund besonderer Umstände eine Ausschreibung in der Wochenendausgabe der örtlichen Tagespresse erfolgt. In der Veröffentlichung wird angegeben an welchen Personenkreis diese Grundstücke vergeben werden. 2. Für Grundstücke, die nach vorstehenden Ausführungen vergeben werden, gilt folgendes: Die Einhaltung der Einkommensgrenze für eine Vergabe nach Alternative 1 wird durch den Fachbereich Finanzen geprüft. Bei einer Vergabe von Grundstücken in den Ortsteilen schlägt der jeweilige Ortschaftsrat - soweit er nicht selbst entscheidet in Kenntnis der Unterlagen
5 [5] aller vorhandenen Bewerber und unter Berücksichtigung der Punktezahl bzw. des Gebots die Bewerber vor, die ein städtisches Grundstück erhalten sollen. 3. Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet daraufhin abschließend das nach der Hauptsatzung der Stadt Baden-Baden zuständige Beschluss-Organ. 4. Zuständig für den Grundstücksverkauf oder die Vereinbarung eines Erbbaurechtes ist der Fachbereich Zentrale Dienste - Fachgebiet Liegenschaften. IV. Verkaufsbedingungen zur Sicherung des beabsichtigten Zweckes Um den mit der Vergabe städtischer Grundstücke beabsichtigten Zweck, nämlich Schaffung von eigengenutztem Wohneigentum für einheimische Familien zu erreichen, werden die jeweiligen Käufer kaufvertraglich wie folgt verpflichtet: a) Einreichung eines Bauantrages bzw. eines Antrages nach dem Kenntnisgabeverfahren innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss b) Bezugsfertigkeit und Aufnahme der Nutzung spätestens 2,5 Jahre nach Vertragsabschluss c) Einhaltung des KfW-Effizienzhaus-Standards 55 oder besser Sollten die Standards geändert werden, ist in jedem Fall der für eine KFW Förderung maßgebliche Mindeststandard einzuhalten. d) grundsätzliches Verbot zur Vermietung der Hauptwohnung für einen Zeitraum von 5 Jahren gerechnet ab Einzug (Ausnahme: z.b. berufsbedingter Ortswechsel) e) grundsätzliches Veräußerungsverbot bezüglich des Baugrundstücks für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab Vertragsabschluss (Ausnahme: z.b. berufsbedingter Ortswechsel) f) dinglich gesichertes, auf 10 Jahre befristetes Wiederkaufsrecht für die Stadt im Falle der Nichteinhaltung der unter lit. a)-e) genannten Verpflichtungen. Bei nicht fristgerechter Erfüllung kann die Stadt anstelle des Wiederkaufsrechts eine Abfindung verlangen. g) ggf. Verkaufsverpflichtung bei vorhandenem Immobilieneigentum, wobei die Stadt bei nicht fristgerechter Erfüllung anstelle der Verkaufsverpflichtung eine Abfindung verlangen kann. Vorstehende Bedingungen gelten auch bei der Vergabe von Grundstücken im Wege des Erbbaurechtes.
6 [6] V. Ausnahmen In besonders begründeten Ausnahmefällen und zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Oberbürgermeisterin Ausnahmen von diesen Richtlinien zulassen. VI. Inkrafttreten Diese Vergaberichtlinien treten am in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle diesbezüglichen früheren Entscheidungen der zuständigen Organe ihre Gültigkeit. Anlage: 1. Fragebogen zu den persönlichen Verhältnissen 2. Punktesystem
7 [7] Stadt Baden-Baden Fachgebiet Liegenschaften Marktplatz Baden-Baden Fragebogen zu den persönlichen Verhältnissen (Anlage 1 zu den Vergaberichtlinien der Stadt Baden-Baden) Betr.: Bewerbung um ein städtisches Baugrundstück auf der Grundlage der Vergaberichtlinien Antragsteller/in: 1. Name, Vorname Familienstand:... Geburtsdatum: 2. Name, Vorname: Familienstand:... Geburtsdatum: Adresse:... Tel. privat geschäftl. mobil.. Mail. Es besteht Interesse an folgendem Baugrundstück:... Kinder, schwerbehinderte und/oder pflegebedürftige Personen Es besteht eine Schwangerschaft ja ( ) nein ( ) (Bitte ärztliches Attest beifügen) Name und Geburtsdatum aller dauerhaft im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren: (Bitte Geburtsurkunde/n beifügen)
8 [8] Anzahl aller dauerhaft im Haushalt lebenden Familienmitglieder ab 18 Jahren mit einem Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 % i.s.d. SGB IX bei denen mindestens Pflegegrad 3 i.s.d. SGB XI gegeben ist. (Berücksichtigungsfähig ist entweder die Schwerbehinderung oder die Pflegebedürftigkeit - bitte Schwerbehindertenausweis oder aktuelle Bescheinigung über entsprechende Pflegebedürftigkeit beifügen) Erstwohnsitz (Berücksichtigungsfähig ist eine Person je Familie, dabei ist es unerheblich ob der Wohnsitz derzeit im Stadtkreis besteht oder früher bestanden hat - bitte Nachweis der Einwohnermeldebehörde beifügen) im Stadtkreis Baden-Baden von/bis:. (Tag/Monat/Jahr) Adresse des Arbeitsplatzes: (Bitte entsprechenden Nachweis beifügen) Antragsteller/in 1:.. Antragsteller/in 2:.. Ehrenamtliche Tätigkeit im Stadtkreis Baden-Baden (Berücksichtigungsfähig sind die Antragsteller mit jeweils einem Ehrenamt - bitte entsprechenden Nachweis beifügen) - in einem eingetragenen Verein oder - bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Antragsteller/in 1 ausgeübt seit:... (Tag/Monat/Jahr) Antragsteller/in 1 ausgeübt seit:... (Tag/Monat/Jahr) Eigentum Antragsteller/in 1 und/oder 2 ist Erbbauberechtigter, (Mit)Eigentümer eines Baugrundstücks /eines Wohnhauses /einer Wohnung in ( ) nein ( ) ja Einbringung eines für städtische Zwecke geeigneten (Tausch)Grundstücks (Die Entscheidung bezüglich der Geeignetheit obliegt allein der Stadt) Antragsteller/in 1 und/oder 2 kann folgendes Tauschgrundstück einbringen: Flst. Nr.... der Gemarkung.
9 [9] Für die Beantwortung aller vorstehenden Fragen sind - soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist - die Verhältnisse am 1. Tag der Veröffentlichung der Grundstücksausschreibung im Internet maßgeblich. Im Übrigen können Angaben nur berücksichtigt werden, wenn die geforderten Nachweise beigefügt sind. Bruttojahreseinkommen nach 12 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Rückfragen hierzu an FB Finanzen, Frau Pieper, Tel / ) Es ist das Einkommen maßgeblich, das im Monat der Abgabe Ihrer Grundstücksbewerbung und den darauffolgenden elf Monaten zu erwarten ist. Hierzu kann auch von dem Einkommen ausgegangen werden, welches Sie innerhalb der letzten zwölf Monate vor Abgabe Ihrer Grundstücksbewerbung erzielt haben. Änderungen des Einkommens sind jedoch zu berücksichtigen, wenn sie bereits eingetreten sind oder innerhalb der nächsten zwölf Monate mit Sicherheit zu erwarten sind, sofern Beginn und Ausmaß bekannt sind (z. B. durch Gehaltserhöhung, Beginn o. Beendigung der Elternzeit, Arbeitsplatzwechsel etc.). Bei Einkommensänderungen ist das Zwölffache des mit Sicherheit zu erwartenden neuen Monatseinkommens zuzüglich der zu erwartenden jahresbezogenen Einmalleistungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.) zu Grunde zu legen. Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen Antragssteller/in 1.. Euro Antragsteller/in 2:. Euro Kinder:. Euro sonstige Haushaltsangehörige:. Euro Summe. Euro Wird sich das Einkommen bei einer oder mehreren der o.g. Personen in den nächsten zwölf Monaten verringern oder erhöhen? nein ja Bitte die letzten zwölf Monatsabrechnungen und den letzten Steuerbescheid (längstens für das vorletzte Kalenderjahr) beifügen Bitte entsprechende Nachweise und den letzten Steuerbescheid (längstens für das vorletzte Kalenderjahr) beifügen Falls ja, bei wem, wann und aus welchem Grund? Name, Vorname Grund Neuer Betrag monatlich ab (Datum)
10 [10] Die vorstehenden Angaben sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Wir sind damit einverstanden, dass die Angaben mit Ausnahme der Nennung unseres genauen Einkommens dem Gemeinderat/Ortschaftsrat - soweit erforderlich - in nichtöffentlicher Sitzung zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden. Datum: Unterschriften: 1. 2.
11 Punktesystem (Anlage 2 zu den Vergaberichtlinien der Stadt Baden-Baden) Kinder (es können maximal 40 Punkte erreicht werden) Schwangerschaft 15 Punkte Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden Kinder unter 10 Jahren 15 Punkte/Kind ab 10 Jahre - 17 Jahre 10 Punkte/Kind Anzahl der dauerhaft im Haushalt lebenden schwerbehinderten oder pflegebedürftigen Personen ab 18 Jahren (es können max. 40 Punkte erreicht werden; Punktevergabe erfolgt entweder für die Schwerbehinderung von mind. 50 % i.s.d. SGB IX oder für die Pflegebedürftigkeit, wenn mind. der Pflegegrad 3 i.s.d. SGB XI erreicht ist) 10 Punkte/Person Erster Wohnsitz im Stadtkreis Baden-Baden in Jahren (je Familie ist nur eine Person berücksichtigungsfähig, dabei ist es unerheblich ob der Wohnsitz derzeit im Stadtkreis besteht) unter 10 Jahren 8 Punkte ab 10 Jahren 10 Punkte Arbeitsplatz im Stadtkreis Baden-Baden Antragsteller/in 1 Antragsteller/in 2 5 Punkte 5 Punkte Ehrenamtliche Tätigkeit im Stadtkreis Baden-Baden (berücksichtigungsfähig sind die Antragsteller - max. 2 Personen - mit jeweils einem Ehrenamt) - in einem eingetragenen Verein oder - bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unter 10 Jahren 5 Punkte ab 10 Jahren 10 Punkte Einbringung eines für städtische Zwecke geeigneten Grundstücks (Die Entscheidung bezüglich der Geeignetheit obliegt allein der Stadt) 5 Punkte Für die Punkteermittlung sind - soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist - die Verhältnisse am 1. Tag der Veröffentlichung der Grundstücksausschreibung im Internet maßgeblich.
Gemeinde Wiedergeltingen
Gemeinde Wiedergeltingen Gemeindeverwaltung Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Datum: 6113 / W10 Südlich der Hallstattstraße 6. Februar 2019 Bewerbung für einen Bauplatz im Baugebiet W10 - Südlich der Hallstattstraße
Gemeinde Oberschleißheim
Gemeinde Oberschleißheim Vergabekriterien für den Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell Südlich der Hirschplanallee der Gemeinde Oberschleißheim Um eine gerechte und nachvollziehbare
Gemeinde Westerheim. Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke. vom 18. Juli 2017
Gemeinde 72589 Westerheim Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke vom 18. Juli 2017 1. Präambel Die nachstehenden Richtlinien dienen dem Gemeinderat der Gemeinde Westerheim als Leitsatz
Bewerbung für ein Baugrundstück im Baugebiet Tegernheim Süd-West
Bewerbung für ein Baugrundstück im Baugebiet Tegernheim Süd-West 1. Persönliche Daten und Antragsberechtigung Bewerbung als (siehe Ziff. 1 der Richtlinien) O Einzelperson / Person O Ehepaar / eingetragene
Richtlinie der Stadt Hünfeld für die Gewährung einer kinderfreundlichen Eigenheimförderung vom 27. Dezember 2005
Richtlinie der Stadt Hünfeld für die Gewährung einer kinderfreundlichen Eigenheimförderung vom 27. Dezember 2005 Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 die Richtlinie der Stadt
Allgemeines. 1. Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt, bauwilligen Bürgern preisgünstig erschlossene Bauplätze zur Verfügung stellen zu können.
Gemeinde Allershausen Kriterien für die Vergabe von Baugrundstücken Allgemeines 1 1. Die Gemeinde Allershausen beabsichtigt, bauwilligen Bürgern preisgünstig erschlossene Bauplätze zur Verfügung stellen
Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe
Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Grundlage: Beschluss des Magistrates vom 26. Februar 1979 (Teil 1) in Verbindung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Februar
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) C 1. Richtlinien
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) C 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Richtlinien für die Förderung von eigengenutzten Familienheimen mit ein oder zwei Wohneinheiten für Familien mit
Gemeinde Obertaufkirchen
Gemeinde Obertaufkirchen RICHTLINIEN FÜR GRUNDSTÜCKSVERGABE UND WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG 1. Präambel Die Veräußerung von kommunalem Vermögen ist nach Art. 75 GO nur zum vollen Wert zulässig. Ausnahmen von
Richtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke für den Familienheimbau
Richtlinien zur Vergabe städtischer Baugrundstücke für den Familienheimbau Aufgrund des 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7.3.2005 (GVBl. I S.142) zuletzt geändert durch Art. 4
Gemeinde Neustetten. Landkreis Tübingen. Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken (GR-Beschluss vom
Gemeinde Neustetten Landkreis Tübingen Vergaberichtlinien für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken (GR-Beschluss vom 12.07.2010) 1. Allgemeines Durch den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken
zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur
Richtlinien der Gemeinde Wolnzach zur Vergabe von Wohnungen und Baugrundstücken im Fördermodell zur Erhaltung einer ausgewogenen Bevölkerungsstruktur A. Vergabegrundsätze 1. Ziel des Fördermodells ist
Bewerbung um ein Baugrundstück der Stadt Ibbenbüren zur Eigennutzung
zurück an: Stadt Ibbenbüren Fachdienst Liegenschaften Alte Münsterstraße 16 49477 Ibbenbüren Bewerbung um ein Baugrundstück der Stadt Ibbenbüren zur Eigennutzung 1. Auswahl des Baugrundstückes Name des
gültige Fassung Neufassung Bemerkungen
Richtlinie für die Vergabe und den Verkauf von gemeindlichen Baugrundstücken für Zwecke der Eigennutzung gültige Fassung Neufassung Bemerkungen Grundsätze für die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke für
Vergaberichtlinien von Baugrundstücken. stadteigene Grundstücke: 1 Vergabeobjekte. Von diesen Richtlinien werden
In der Absicht, privates Eigentum von Selmer Bürgerinnen und Bürgern zur Errichtung von Familienheimen zu fördern, daneben aber auch andere Baubewerber im Stadtgebiet anzusiedeln, vergibt die Stadt Selm
Gemeinde Bernbeuren. Baulandrichtlinie zur Förderung der Schaffung von Wohneigentum für die Gemeinde Bernbeuren
Gemeinde Bernbeuren Baulandrichtlinie zur Förderung der Schaffung von Wohneigentum für die Gemeinde Bernbeuren Die Gemeinde Bernbeuren ist bestrebt, für die einheimische Bevölkerung Wohnbaugrundstücke
Neuer Kriterienkatalog zur Vergabe von Bauland an einheimische Gemeindebürger.
Neuer Kriterienkatalog zur Vergabe von Bauland an einheimische Gemeindebürger. Maßgeblich ist die Person des Antragstellers, soweit nichts anderes geregelt ist. Grundvoraussetzungen: - Staatsangehörigkeit:
Programm zur besonderen Förderung von Familien mit Kindern
Programm zur besonderen Förderung von Familien mit Kindern 1. Ein Leitbild des Marktes Langquaid ist es, eine besonders familienund kinderfreundliche Kommune zu sein. 2. Dazu wurden große Anstrengungen
Vergaberichtlinie für gemeindliche Bauplätze in der Gemeinde Drei Gleichen
Vergaberichtlinie für gemeindliche Bauplätze in der Gemeinde Drei Gleichen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Drei Gleichen, der Gemeinderat der Gemeinde Drei Gleichen hat in seiner Sitzung
Einheimischenmodell. Fragebogen
Einheimischenmodell Fragebogen zur Ermittlung der Voraussetzungen für die Vergabe von Baugrundstücken nach den Vergabekriterien der Gemeinde Putzbrunn 1. Antragsteller Name: Vorname: geb. am Derzeitiger
Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Deizisau
Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Deizisau Diese Richtlinien gelten für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen. Die Gemeinde Deizisau ist bestrebt, den in der Gemeinde entstehenden
Bewerbungsunterlagen
Immobilien Zentrum Oberbayern GmbH Stadt Weilheim i.ob Bebauungsplan Kanalstraße / Singerstraße Sozial verbilligter Wohnraum Bewerbungsunterlagen Abgabetermin: 31. März 2017 im Rathaus der Stadt Weilheim
Baulandbeschaffungsprogramm für Einheimische der Gemeinde Putzbrunn
Baulandbeschaffungsprogramm für Einheimische der Gemeinde Putzbrunn Kriterienkatalog 2015 Stand: 02.02.2015 1 Vergabevoraussetzungen Die Vergabe beschränkt sich auf Personen, die nach der Auswertung des
Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe. Baugebiet Am Hühnerstein
Grundstücksvergaberichtlinie der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe Baugebiet Am Hühnerstein Präambel: Im Neubaugebiet Am Hühnerstein werden der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe im Rahmen der Umlegung nach dem derzeitigen
Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken
Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Heilbronn für den Erwerb von städtischen Grundstücken Richtlinien gültig ab 28.07.2016 1. Vorbemerkung Die Stadt Heilbronn fördert den Bau und Erwerb von neuen Eigenheimen
Grundsätze. für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken
Grundsätze für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken I. Zum Zwecke einer geordneten Bauplatzvergabe in der Gemeinde Borchen ist die Gemeinde bemüht, zu sozial verträglichen Preisen Bauland für
Richtlinie der Gemeinde Ampfing
11. Februar 2016 Richtlinie der Gemeinde Ampfing für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Wohngebiet Ampfing Süd (Bebauungsplan Nr. 41) an Einheimische Die Gemeinde Ampfing fördert die kontinuierliche
Bewerbung im Einheimischemodell für REH "Am Katzenbuckel 11" im Erbbaurecht
Bewerbung im Einheimischemodell für REH "Am Katzenbuckel 11" im Erbbaurecht (grundsätzlich analog den Richtlinien der Stadt Penzberg für die Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland für einkommensschwache
Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Am Schmittsberg II
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Viernheim hat in ihrer Sitzung am 09.12.2014 folgende Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Am Schmittsberg II beschlossen: 1. Der Preis für
Richtlinien für die Förderung von eigengenutztem Wohneigentum -Sonderprogramm für die Grundstücke Diezenhalde 4.2-
vom 04.02.2004 Inhaltsverzeichnis Städtische Richtlinien für die Förderung von - Sonderprogramm für Grundstücke Diezenhalde 4.2... 2 1. Art der Förderung... 2 2. Begünstigter Personenkreis... 3 3. Förderungsfähige
Kriterien der Gemeinde Saaldorf-Surheim für die Vergabe von Bauland an Einheimische
Gemeinde Saaldorf-Surheim Kriterien der Gemeinde Saaldorf-Surheim für die Vergabe von Bauland an Einheimische (Stand: 25. Februar 2016) Grundgedanke dieser Maßnahme sind planerisch-städtebauliche Ziele,
R i c h t l i n i e n
Gemeinde Weyarn * Ignaz-Günther-Straße 5 * 83629 Weyarn R i c h t l i n i e n der Gemeinde Weyarn für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen
Allgemeine Richtlinie für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken durch die Gemeinde Egling a.d.paar - Kriterienkatalog -
Allgemeine Richtlinie für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken durch die Gemeinde Egling a.d.paar - Kriterienkatalog - Vorbemerkung Der Gemeinderat der Gemeinde Egling a.d.paar hat zur Sicherung,
auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die Bevölkerung mit besonderem Bedarf Bebauungsplan Nr. 154 Heißmanning Weingartenfeld
A n t r a g auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die Bevölkerung mit besonderem Bedarf Bebauungsplan Nr. 154 Heißmanning Weingartenfeld 1. Antragsteller Telefon (tagsüber): Mobiltelefon:
Richtlinien über die Vergabe und Verkauf gemeindeeigener Grundstücke
Gemeinde Hirrlingen Landkreis Tübingen Richtlinien über die Vergabe und Verkauf gemeindeeigener Grundstücke Die Abgabe von gemeindlichen Bauplätzen ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Hirrlingen.
Richtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken
Richtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat am 18. Mai 2010 folgende Richtlinien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten
Richtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken
Richtlinien der Stadt Herrenberg für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken Der Gemeinderat der Stadt Herrenberg hat folgende Richtlinien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken in Neubaugebieten beschlossen:
Bereitstellung von Bauland für Einheimische in der Gemeinde Forstinning (Gemeinderatsbeschluss vom ) - Stand:
Bereitstellung von Bauland für Einheimische in der Gemeinde Forstinning (Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2015) - Stand: 07.10.2015 - Vergaberichtlinien VORBEMERKUNGEN Die Richtlinien stellen eine Fortschreibung
Gemeinde Schondorf. Vorbemerkung
Gemeinde Schondorf Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken und Wohnungen an die ortsverbundene Bevölkerung mit besonderem Bedarf vom 18.05.2017 Vorbemerkung Die Gemeinde Schondorf
Ampfinger Gemeindeschreier
www.ampfing.de Ampfinger Gemeindeschreier Sonderausgabe April 2018 An sämtliche Haushaltungen Vermietung von Wohnungen an der Flurstraße 17 Die Gemeinde Ampfing errichtet zurzeit 10 Wohnungen an der Flurstraße
Bewerbungsbogen zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Ost II
Gemeinde Obermeitingen Hauptstr. 23 86836 Obermeitingen bauplatz@obermeitingen.de Bewerbungsbogen zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet Ost II (Bewerbungsfrist 11.06.2018 13.07.2018) I. Antragsteller
Förderrichtlinien. Inhaltsverzeichnis. 3. Förderrahmen und -zeit Begünstigter Personenkreis Voraussetzungen für die Förderung...
Anlage zu TOP 1 nö VA 02.03.2010 Förderrichtlinien der Stadt Ettlingen zum Erwerb von stadteigenen Baugrundstücken in den Baugebieten Am Hägle im Stadtteil Schluttenbach, Kohlmichel im Stadtteil Spessart
Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells
An Stadt Forchheim -Liegenschaftsamt- Schulstr. 2 91301 Forchheim Bewerbung für ein Baugrundstück der Stadt Forchheim im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells (Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen)
Sozialmodell für die Vergabe von Eigentumswohnungen, Jägerkampstraße 3 in Großhelfendorf
Sozialmodell für die Vergabe von Eigentumswohnungen, Jägerkampstraße 3 in Großhelfendorf Wichtiger Hinweis: Der Bewerbungsbogen ist in Papierform (elektronisch nicht möglich) mit Nachweisen-/u. Unterschriften
Wohnungsbauförderprogramm für Familien mit Kindern, junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern
Wohnungsbauförderprogramm für Familien mit Kindern, junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern nach dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Konstanz vom 05.05.2009, ergänzt durch
1. Antragsberechtigter Personenkreis:
Richtlinien für die Vergabe von Einzelhausgrundstücken im Wohnungsbaugebiet Blumenkoppel (Bebauungsplan Nr. 67) der Gemeinde Timmendorfer Strand gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.02.2017 Die
B E W E R B U N G S B O G E N. Einzelbaugrundstück
B E W E R B U N G S B O G E N Einzelbaugrundstück für ein einzelnes Baugrundstück im Baufeld W in der Stadterweiterung Nord - 2. Bauabschnitt Nord, 1. Erschließungsabschnitt in der Stadt Radolfzell Bitte
1. Antragsberechtigter Personenkreis:
Richtlinien für die Vergabe von Einzelhausgrundstücken im Wohnungsbaugebiet Blumenkoppel (Bebauungsplan Nr. 67) der Gemeinde Timmendorfer Strand gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2016 Die
Richtlinien des Gemeinderates für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken für den Wohnungsbau
Richtlinien des Gemeinderates für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken für den Wohnungsbau in der vom Gemeinderat am 15.10.2018 beschlossenen Fassung Präambel Die Nachfrage nach bezahlbaren
Vergaberichtlinie. vom , geändert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom
Vergaberichtlinie vom 24.05.2017, geändert durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.12.2017 für gemeindliche Bauplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 55 Großer Sandkamp der Gemeinde
R i c h t l i n i e n
- Amt für Liegenschaften- R i c h t l i n i e n für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gem. Beschluss des Rates vom 05.02.2003) Grundlagen: Die Stadt Münster
Die Gemeinde Hohenkammer ist bemüht, bauwilligen Gemeindebürgern insbesondere jungen Familien, preisgünstige Bauparzellen zur Verfügung zu stellen.
Richtlinien der Gemeinde Hohenkammer zur Vergabe von gemeindeeigenen Bauparzellen an "Einheimische" im Bebauungsplangebiet Oberfeld Bauabschnitt 2 (BA 2) Die Gemeinde Hohenkammer ist bemüht, bauwilligen
der Stadt Isny im Allgäu
Familien- und Klimaschutzförderung der Stadt Isny im Allgäu Der Mensch braucht ein Plätzchen und wär's noch so klein, von dem er kann sagen: Sieh her, das ist mein! Hier leb ich, hier lieb ich, hier ruhe
1.1 Ortsansässige, die länger als 5 Jahre ununterbrochen in der Stadt Grafing b.m. ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben,
Kriterienkatalog der Stadt Grafing b.münchen im Rahmen des Programms zur Schaffung von Bauland für die ortsansässige Bevölkerung mit besonderem Wohnbedarf Vom 10.11.2015 Präambel Die Stadt Grafing b.münchen
Vergabesystem zum Einheimischen-Programm der Gemeinde Valley
Vergabesystem zum Einheimischen-Programm der Gemeinde Valley Fassung: 15.01.2013 I. Berechtigungsvoraussetzungen (Siebsystem) Als wichtigste Voraussetzungen für die Vergabe eines im Besitz der Gemeinde
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zurück an den Landkreis Uelzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe - Veerßer
Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung
Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung Richtlinien zur Förderung von Familienferienaufenthalten 1. Die Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung - fördert auf Antrag, als stets widerrufliche Freiwilligkeitsleistung,
Stufe 1 80 /m². Antragsberechtigung Einheimische Einheimische Einheimische Einheimische/ Einheimische Hauptwohnsitz in Gemeinde
Verkauf gemeindlicher Bauplätze (Stand: Januar 2011) Stufenmodell Buxheim (Preis pro m² ohne Erschließung) Stufenmodell Tauberfeld (25 Stück) (Preis pro Quadratmeter ohne Erschließung) Bedingungen Stufe
Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze in Bodelshausen
1 Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Bauplätze in Bodelshausen 1. Allgemeines Durch den Verkauf gemeindeeigner Bauplätze möchte die Gemeinde Bodelshausen den privaten Wohnungsbau fördern und möglichst
Neufassung der Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Herzogenaurach
Neufassung der Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Herzogenaurach Die Stadt Herzogenaurach betreibt ein sogenanntes Einheimischenmodell. Im Rahmen dieses Einheimischenmodells bemüht
BEWERBUNG FÜR EIN GRUNDSTÜCK, EINE WOHNUNG, EIN HAUS IN DER GEMEINDE AXAMS ERHEBUNGSBOGEN
BEWERBUNG FÜR EIN GRUNDSTÜCK, EINE WOHNUNG, EIN HAUS IN DER GEMEINDE AXAMS ERHEBUNGSBOGEN Antragsteller/in 1: Familienname Vorname Geburtsdatum Anschrift Familienstand: alleinstehend (ledig, geschieden,
Richtlinien. Stand Vorbemerkungen:
Richtlinien der Gemeinde Baierbrunn für die Vergabe von preisvergünstigten Eigentumswohnungen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung Vorbemerkungen: Die Gemeinde Baierbrunn hat ein
Leitlinien für die Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen
B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen Leitlinien für die Vergabe von Bauplätzen in der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen I. Allgemeines Diese Richtlinien sollen Anwendung finden für die Vergabe von Bauplätzen
ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)
ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Tag der Antragstellung Antrag angenommen
Kriterien der Gemeinde Anger für die Vergabe von Bauland an Einheimische
Gemeinde Anger Kriterien der Gemeinde Anger für die Vergabe von Bauland an Einheimische (Stand: 01.10.2015) Grundgedanke dieser Maßnahme sind planerisch-städtebauliche Ziele, in der die Wohnbedürfnisse
Einheimischenprogramm Fischerhäuser / Fragenkatalog / /1-Cs
Einheimischenprogramm Fischerhäuser / Fragenkatalog / 12.04.2017/1-Cs Alleinerziehende Bewerber Antragsteller Antragsunterlagen Alleinerziehende Bewerber, haben einen Nachweis über das Sorgerecht oder
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins Behörde/Eingangsstempel nach 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) i.v.m. 27 WoFG zum Bezug einer geförderten Wohnung Die nachfolgend erbetenen Angaben
Anlage A Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
Anlage A Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen und Planungsleistungen. Ihre Angaben werden
Stadtverwaltung Rutesheim
Stadtverwaltung Rutesheim Antrag auf Gewährung eines einmaligen, kindergebundenen Zuschusses aus dem kommunalen Förderprogramm für den Wohnungsbau von Familien mit Kindern Es gelten die jeweils beschlossenen
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Familienerholung I. Antragstellerin Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) Name:...... Geburtsname:...... Vorname:...... Geburtsdatum:...... Anschrift:............
(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig.
Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege in der Stadt Grevenbroich vom 24.05.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 13.07.2018 Der Rat der Stadt
Verkauf von Bauparzellen im Baugebiet Kirschgarten
Verkauf von Bauparzellen im Baugebiet Kirschgarten Bauplätze Preise Vergabekriterien Antragsformular Stand: 07.06.2017 Der Markt Hiltpoltstein plant, Bauplätze im Baugebiet Kirschgarten zu erschließen.
RICHTLINIEN DER GEMEINDE LINKENHEIM-HOCHSTETTEN ÜBER DIE VERGABE VON GEMEINDEEI-
RICHTLINIEN DER GEMEINDE LINKENHEIM-HOCHSTETTEN ÜBER DIE VERGABE VON GEMEINDEEI- GENEN GRUNDSTÜCKEN IM BAUGEBIET BIEGEN/DURLACHER WEG I Die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten vergibt im Baugebiet Biegen/Durlacher
Vergaberichtlinie. für gemeindliche Bauplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 55 Großer Sandkamp der Gemeinde Büchen
Vergaberichtlinie für gemeindliche Bauplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 55 Großer Sandkamp der Gemeinde Büchen I. Grundsätzliches Die Abgabe von gemeindlichen Bauplätzen ist eine
Grundstücksvergabe. Vergabekriterien
Grundstücksvergabe Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Baugrund ist in unserer Gemeinde knapp und teuer. Um Gemeindebürgern und Familien ohne Haus- und Grundbesitz oder Wohnungseigentum den Erwerb eines
B E W E R B U N G S B O G E N. Baugruppen-Partei
B E W E R B U N G S B O G E N Baugruppen-Partei für ein Baugruppenfeld in der Stadterweiterung Nord - 2. Bauabschnitt Nord, 1. Erschließungsabschnitt in der Stadt Radolfzell Wichtig: Jede Baugruppen-Partei
Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen
Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten
Baugebiet Ohrwege - "Südlich Mastenweg"
Baugebiet Ohrwege - "Südlich Mastenweg" Im Bebauungsplan Nr. 108 Südlich Mastenweg - werden von uns Grundstücke zur Eigennutzung veräußert. Insgesamt stehen 17 Grundstücke zum Verkauf. Bei den Grundstücken,
Richtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum
Richtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum 22.1 vom 10. Februar 2009 in der Fassung vom 17. November 2015 1. Gegenstand der Förderung Gefördert wird:
Geiersthaler Baukindergeld
Geiersthaler Baukindergeld die familienfreundliche Adresse Richtlinien zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in der Gemeinde Geiersthal Die Gemeinde Geiersthal als familienfreundliche Gemeinde
Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere. Einkommensbezieher.
w Anlage 2 zur GRDrs 503/2016 Neufassung der Richtlinien Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher Richtlinien zur Förderung von Mietwohnungen in Stuttgart vom 19.07.2007 in der Fassung vom 27.07.2016
Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Telefon-Nr. (tagsüber): B. In die künftige Wohnung sollen außerdem noch folgende Haushaltsangehörige aufgenommen werden
Antrag auf Zuteilung einer sozialverträglichen Wohnung Gemeinde Bernau a. Chiemsee Rathausplatz 1 83233 Bernau a.chiemsee A. Antragstellerin/Antragsteller Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Ausgeübte
Richtlinien der Stadt Bad Soden-Salmünster über die Vergabe städtischer Grundstücke. Vergabe von Wohnbaugrundstücken. 1.
Richtlinien der Stadt Bad Soden-Salmünster über die Vergabe städtischer Grundstücke Vergabe von Wohnbaugrundstücken 1. Grundlagen Zur Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken entwickelt die Stadt Bad Soden-Salmünster
Bewerbungsbogen für Bauland für Einheimische in der Gemeinde Bergkirchen
Bewerbungsbogen für Bauland für Einheimische in der Gemeinde Bergkirchen I. Antragsteller: Vorname: Straße und Hausnummer: PLZ und Wohnort: Telefon: E-Mail-Adresse: Ich bewerbe mich für ein Baugrundstück
- Fragebogen für Bauplatzbewerber -
Anlage 2 zur Vergaberichtlinie für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken im Bebauungsplangebiet Geigensack - Erweiterung, allgemeines Wohngebiet, in der Gemeinde Baindt - Fragebogen für Bauplatzbewerber
Stadt Wasserburg a. Inn
Stadt Wasserburg a. Inn Az.: 2.1 6110 BEWERBUNGSBOGEN FÜR DIE BAUGRUNDSTÜCKE SÜDLICH DER SCHMIEDWIESE Die Stadt Wasserburg a. Inn veräußert Bauparzellen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 47 Südlich der
R I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N FÜR DIE VERGABE STÄDTISCHER WOHNBAUGRUNDSTÜCKE in der Fassung vom 14.11.2016 KREISSTADT LIMBURG A. D. LAHN DER MAGISTRAT LIEGENSCHAFTSAMT WERNER-SENGER-STRASSE 10 65549 LIMBURG TEL.
ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
(Version 01/2016) Eingang: ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) I. Kind/Kinder: 1. (Vorname, Familienname)
2.1 Eigentümer, die Grundstücke an die Ortsgemeinde zwecks Bebauung verkauft haben
Richtlinie der Ortsgemeinde Zornheim für die Vergabe und den Verkauf von Baugrundstücken nach dem sogenannten Zornheimer Modell (Durchführung des Zornheimer Modells) vom 02.04.2008, zuletzt geändert durch
Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze der Gemeinde Aspach ab dem
Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze der Gemeinde Aspach ab dem 01.01.2017 Der Verkauf von Bauplätzen ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Sie erfolgt unter Abwägung der Interessen. Die
Richtlinien. für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom
Amt für Immobilienmanagement Richtlinien für die Vergabe städt. Einfamilienhausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (gemäß Beschluss des Rates vom 14.12.2016) Grundlagen Die Stadt Münster betreibt
Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu
Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Präambel: Der Gemeinde-und Ortschaftsrat haben sich als politisches Schwerpunktthema zum Ziel gesetzt die historische Oberstadt und den Ortskern in
Vergaberichtlinien. der Gemeinde Rottenbuch in der vom Gemeinderat am beschlossenen Form. (mit eingearbeiteten Änderungen aus Juli 2015)
Vergaberichtlinien der Gemeinde Rottenbuch in der vom Gemeinderat am 20.05.2015 beschlossenen Form (mit eingearbeiteten Änderungen aus Juli 2015) Die Gemeinde Rottenbuch ist bestrebt, für die einheimische
Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen von Baulandmodellen der Stadt Forchheim
Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen von Baulandmodellen der Stadt Forchheim vom 01.04.1993 in der zur Zeit gültigen Fassung einschließlich der nachstehend aufgeführten Änderungen
Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung
Stadt Friedrichshafen, Zeppelin-Stiftung Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen für kinderreiche Familien und für Personen mit niedrigem Einkommen 1 Leistungsberechtigte (1) Leistungen
Gemeinde Egling. Bewerber. Ehe-/Lebenspartner. ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt lebend / seit. Geburtsdatum, Geburtsort
Gemeinde Egling Bewerber Familienname Vorname Geburtsdatum, Geburtsort derzeit wohnhaft in (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Telefon / E-Mail Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden getrennt lebend
Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West
Informationsveranstaltung Einheimischenmodell Jägerfeld West 10. November 2016 Gemeindesaal Hallbergmoos Inhalt der Veranstaltung 1. Bebauungsplanverfahren und Erschließung 2. Grundstücke 3. Maß der baulichen