Herzlich Willkommen. Informationsveranstaltung. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege
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- Sabine Krause
- vor 5 Jahren
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1 Herzlich Willkommen Informationsveranstaltung
2 Ablauf des Abends Begrüßung Allgemeine Informationen zur Kindertagespflege im Kreis Borken Bisherige Entwicklung der Kindertagespflege Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege ab dem Kurze Pause Klärung offener Fragen Ausblick 2018/2019
3 Kindertagespflege im Kreis Borken Familienähnliches, flexibles Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis 14 n Insgesamt 671 Kinder in Kindertagespflege davon 454 Kinder U3 (~68%) davon 217 Kinder Ü3 (~32%) Insgesamt 220 Tagespflegepersonen davon 191 aus dem Zuständigkeitsbereich des KJA davon 29 aus umliegenden Kommunen aktuell ca. 10 Bewerber*innen (Stand )
4 Kindertagespflege im Kreis Borken Qualifikation und Eignung Curriculum des DJI im Umfang von 160 UE ca. 88% voll qualifizierte Tagespflegepersonen im KJA Aufbaumodule des DJI und diverse weitere Fortbildungen Verschiedene Formen der Kindertagespflege Im Haushalt der Tagespflegeperson Im Haushalt der Eltern In Großtagespflegestellen 7 GTP (5 selbständig, 1 in einem Betrieb, 1 in freier Trägerschaft) (Stand )
5 Bisherige Entwicklung Fortlaufende Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zur Kindertagespflege seit 2005 Tagesbetreuungsausbaugesetz 2005 Ausbau der Kindertagespflege zu einem gleichrangigen Angebot im U3-Bereich Eignungsfeststellung Vergütung = Sachkosten + Förderleistung Kinderbildungsgesetz Erstmalig landesrechtliche Regelungen zur Kindertagespflege Finanzielle Förderung der Kindertagespflege Kinderförderungsgesetz Als Vorbereitung des U3-Ausbaus 30% der Plätze in Kindertagespflege Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr U3-Ausbau
6 Bisherige Entwicklung Einheitliche Richtlinien zur Kindertagespflege im Kreis Borken seit Anpassung zum Anpassung zum Anpassung zum Weiterhin einheitliche Richtlinien im Kreis Borken Differenzierung bei anderen Rahmenbedingungen oder sozialräumlichen Gegebenheiten Fortlaufende Reflexion im regionalen Arbeitskreis der Fachberater*innen für Kindertagespflege Vergleich mit Richtlinien der umliegenden Kreis- und Stadtjugendämter (Steinfurt, Coesfeld, Warendorf )
7 Bisherige Entwicklung Weiterentwicklung der geltenden Richtlinien Klausurtagungen im September und Oktober 2016 der Fachberater*innen für Kindertagespflege Handreichung Kindertagespflege in NRW Qualitätsfelder und kriterien des Rahmenkonzeptes der öffentlichen Jugendhilfeträger im Münsterland ( Marke Münsterland ) Impulspapier des Tageselternvereins Stadtlohn-Vreden-Südlohn Austausch in und Impulse aus den Tageselterntreffen Tarifentwicklungen TVÖD Abstimmungsverfahren Beschluss im Jugendhilfeausschuss am
8 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
9 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
10 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
11 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
12 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
13 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
14 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
15 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
16 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
17 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90
18 Anpassung der Stundensätze Anhebung des Sachkostensatzes um 0,10 orientiert am Verbraucherpreisindex Anhebung der Förderleistung um 0,40 in Stufe 3 bzw. 0,30 in Stufe 2, orientiert an der Tarifentwicklung TVÖD und den gestiegenen Kindpauschalen nach KiBiz Von einer jährlichen Erhöhung der Vergütung wird abgesehen
19 Förderung einer Verfügungszeit für Aufgaben, die über die Betreuungszeit hinaus gehen Vor- und Nachbereitung der Betreuung Bildungsdokumentation Elternarbeit / Elterngespräche Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Bildung, Betreuung und Erziehung Orientierung an der zusätzlichen Förderung für Kindertageseinrichtungen über die Öffnungszeiten hinaus
20 Förderung einer Verfügungszeit für Aufgaben, die über die Betreuungszeit hinaus gehen Gesonderte Zahlung für die Verfügungszeit, gemessen an der Betreuungszeit pro Woche 1 Std. Verfügungszeit bei bis zu 15 Std. Betreuungszeit 2 Std. Verfügungszeit bei bis zu 25 Std. Betreuungszeit 3 Std. Verfügungszeit ab 35 Std. Betreuungszeit Keine Vergütung der Verfügungszeit bei Randzeiten- und Wochenendbetreuung
21 Förderung von kurzzeitiger Randzeiten- und Wochenendbetreuung ergänzend zur regulären Betreuung in Kita, Schule und OGS häufig außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten geringe Stundenumfänge größtenteils schulpflichtige Kinder Schwierige Akquise von Tagespflegepersonen
22 Förderung von kurzzeitiger Randzeiten- und Wochenendbetreuung Gesonderte Zahlung für Randzeiten-Betreuung Kurzzeitige Randzeitenbetreuung (bis zu 3 Std./Tag) wird mit einem Zuschlag von 2,00 /Std. vergütet Randzeitenzuschlag geht vor Verfügungspauschale! (keine Mischkalkulation )
23 Förderung von kurzzeitiger Randzeiten- und Wochenendbetreuung Gesonderte Zahlung für Wochenendbetreuung Wochenendbetreuung (Freitag 17:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr) wird mit einem Zuschlag von 2,00 /Std. vergütet Parallele Gewährung von Verfügungspauschale bzw. Randzeitenzuschlag und Wochenendzuschlag möglich
24 Regelung von Vertretungssituationen in der Betreuung 23 Abs. 4 SGB VIII Auftrag des Jugendhilfeträgers Sicherung einer kontinuierlichen Betreuung Verlässliche und verbindliche Regelungen schaffen Sicherheit Verschiedene Modelle in der Praxis Frage nach der Umsetzbarkeit im ländlichen Raum Erprobung des Team-Modells für den KJA Evaluation und Berichterstattung an den JHA zur Erprobungsphase
25 Regelung von Vertretungssituationen in der Betreuung Zusammenschluss von 2 oder mehreren Tagespflegepersonen zu einem Vertretungs-Team Beziehungsaufbau innerhalb des Teams (Tagespflegepersonen und Kinder) vorab notwendig Bereitschaftspauschale von 100 /Monat für die Freihaltung eines Betreuungsplatzes, der (kurzfristig) mit einem Kind in Vertretung belegt werden kann Kürzung der Bereitschaftspauschale bei nicht angemessenem Verhältnis zum Betreuungsumfang
26 Geldleistung für Urlaubs- und Krankheitszeiten Für Urlaubszeiten: Differenz zwischen Abrechnungsverfahren Pauschale: Absprachen zwischen Tagespflegeperson und Eltern Stundenzettel: Förderung von 4 Wochen für Urlaub zum sende (vorher 3 Wochen) Orientiert am Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer*innen unter Berücksichtigung der nicht hauptberuflichen Selbständigkeit
27 Geldleistung für Urlaubs- und Krankheitszeiten Für Krankheitszeiten: Differenz zwischen Abrechnungsverfahren Pauschale: 6 Wochen Stundenzettel: Vergütung von 2 Wochen im Krankheitsfall zum sende, Verlängerung um 4 Wochen bei langfristigen Erkrankungen möglich Anpassung an die Rechtsprechung zur Bezuschussung einer Krankengeldversicherung
28 Geldleistung für Urlaubs- und Krankheitszeiten Für langfristige Krankheitszeiten als Beitragszuschuss zur Krankengeldversicherung: Als nebenberuflich Selbständige kein Anspruch auf Krankengeld aus der Krankenversicherung Bezuschussung der Beiträge zur Krankenversicherung gem. 23 SGB VIII, umfasst auch die Förderung einer angemessenen, privaten Krankengeldversicherung den regelmäßigen Einkünften entsprechend Hälftige Erstattung der Beiträge ab dem 43. Krankheitstag Fortzahlung der regulären Geldleistung für 6 Wochen (s.o.)
29 Übergang von der Kindertagespflege in die Kita-Betreuung 24 SGB VIII regelt den Rechtsanspruch auf Betreuung Unterjährige Aufnahmen in die Kita führen immer wieder zu Differenzen Planungssicherheit für Tagespflegepersonen kaum gewährleistet Frühzeitiges Ende der Betreuung in Kindertagespflege nicht zum Wohle der Kinder
30 Übergang von der Kindertagespflege in die Kita-Betreuung Alte Ausnahmeregelung Stichtag : Kinder die nach dem eines s drei alt werden, können bis zum Beginn des neuen Kitajahres am in der Kindertagespflege weiter betreut werden Ungünstiger Zeitpunkt für die Aufnahme in eine Kita (Eingewöhnungszeit, Ferienzeiten, Feiertage)
31 Übergang von der Kindertagespflege in die Kita-Betreuung Neue Ausnahmeregelung Stichtag : Kinder die nach dem eines s drei alt werden, können bis zum Beginn des neuen Kitajahres am in der Kindertagespflege weiter betreut werden Natürliche Zäsur innerhalb des Kitajahres
32 Förderung von Großtagespflegestellen Anpassung der Mietkostenförderung Seit : 436 / Monat Ab : 516 / Monat Orientierung an den Raumempfehlungen und der Mietkostenförderung für Kitas
33 Förderung von Großtagespflegestellen Anpassung der Vertretungspauschale Gewährung einer Beziehungs- und Vertretungspauschale für Vertretungskräfte in Großtagespflegestellen seit dem (JHA-Beschluss) Vertretungspauschale nur ausreichend für Abdeckung des Mindesturlaubsanspruches der Tagespflegepersonen Anpassung der Vertretungspauschale von 100 auf 125 Stunden/Monat zum angepassten Stundensatz
34 Förderung von Weiterbildung und Vernetzung Regelmäßige Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten wird erwartet Kostenübernahme für Zusatzmodule nach DJI-Standard Bezuschussung von Weiterbildungsangeboten mittels Gutscheinen (4 pro Jahr, vorher 2 pro Jahr) Einheitliches Weiterbildungsprogramm gemeinsam mit den Stadtjugendämtern angedacht
35 Förderung von Weiterbildung und Vernetzung Gesonderte Vergütung Tageselterntreffen (6-8 mal im Jahr je Sozialraum) Termine zur Sozialraum- und Netzwerkarbeit, sowie zur Öffentlichkeitsarbeit (bislang ohne Vergütung) Max. 12 Treffen im Jahr Je Treffen 3 Stunden Dokumentation mittels der bekannten Abrechnungsbögen Erstattung jeweils bis Ende Februar des Folgejahres Förderung nach der Qualifikationsstufe 3
36 Weitere Anpassungen und Veränderungen Weiterentwicklung der Eignungsfeststellung gem. 23 Abs. 3 SGB VIII, 4 KiBiz Anpassung gem. Revision der Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen vom Bescheinigung über die Belehrung nach 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Nachbelehrung für aktive Tagespflegepersonen Bitte teilen Sie ihrer Fachberater*in mit, ob sie bereits an einer Belehrung teilgenommen haben u. den Nachweis erbringen können!
37 Weitere Anpassungen und Veränderungen Betreuung von Kindern mit einer Behinderung Kinder mit einer Behinderung / Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind ( 53 SGB XII) Tagespflegepersonen sind entsprechend qualifiziert (Fachkraft gem Personalvereinbarung KiBiz o. Zusatzqualifikation - Curriculum des LWL) Zahlung des 3,5-fachen Stundensatzes kann gewährt werden Förderpauschale des LWL wird zur Verfügung gestellt Vorhalten einer Vertretungskraft Für die Betreuung eines Kindes mit einer Behinderung gelten zwei Tagespflegeplätze in der Tagespflegestelle als belegt (Platzreduzierung)
38 Weitere Anpassungen und Veränderungen Besondere Regelungen für Großtagespflegestellen Qualifikation der Tagespflegepersonen Fachliche Ausgestaltung / Konzeption Räumliche Ausgestaltung Einzuholende Genehmigungen Vertretungsregelung Geldleistungen / Mietkostenzuschuss / Investitionskostenförderung im Rahmen aktueller Förderprogramme von Bund und Land
39 Weitere Anpassungen und Veränderungen Kooperation mit Familienzentren und Kindertageseinrichtungen 14 KiBiz Redaktionelle Veränderungen, Einführung eines Inhaltsverzeichnisses Anpassung des Handlungsleitfadens für Fachberater*innen
40 Pause Bitte bedienen Sie sich an den Getränken im Foyer!
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42 Ausblick 2018 / 2019 Inkrafttreten der neuen Richtlinien zum Überprüfung Ihres Businessplanes; ggf. Kontakt zur Fachberater*in Einführung neuer Formulare und Vordrucke Woche der Kindertagespflege vom Interesse/Aktionen teilen Sie bitte zeitnah ihrer Fachberater*in mit! Leitfaden zur Beobachtung und Dokumentation in der Kindertagespflege = Frühjahr/Sommer 2018 Weiterbildungsprogramm = Sommer 2018
43 Ausblick 2018 / 2019 Kooperationsvereinbarung mit den Berufskollegs im Kreis Borken zur Aufnahme von Praktikant*innen = Sommer 2018 Bezogen auf die Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in Pool von Praxisstellen Vorbereitung der Aufnahme von Praktikant*innen Vereinbarungen zum Verlauf der Praktika Praktikumsbesuche durch die Lehrkräfte Wöchentliche Kontaktpflege in der Tagespflegestelle Beratung der Schüler*innen zu Chancen und Grenzen der Tätigkeit als Tagespflegeperson Bitte denken Sie darüber nach, ob die Aufnahme von Praktikant*innen in Ihrer Tagespflegestelle für Sie in Frage kommt!
44 Ausblick 2018 / 2019 Fortbildungsangebot zur alltagsintegrierten Sprachbildung mit Mijne Bertram (Logopädin) = Herbst 2018 Gesetzlicher Auftrag gem. 13 b, c KiBiz Fördermittel des Landes NRW Verschiedene Module 20 bis 30 Unterrichtsstunden Veranstaltungsort voraussichtlich Borken Nachmittags-/Abendtermine Abhängig von der Teilnehmer*innenzahl Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, teilen Sie dies bitte zeitnah Ihrer Fachberater*in mit!
45 Ausblick 2018 / 2019 Sonderregelung des 10 SGB V läuft zum aus: Erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen bis zu 435,00 = Verbleib in der Familienversicherung Erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen von 435,00 bis 1.015,00 = Prüfung durch die Krankenkasse; Mindestbeitrag von 142,10 Erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen über 1.015,00 = freiwillige Einstufung als selbständig tätig mit 14% KVbeiträgen (ohne Krankengeld) Erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen über 2.283,75 = hauptberuflich selbständige Tätigkeit; Regelbemessungsgrenze bei 4.425,00
46 Ausblick 2018 / 2019 Sonderregelung des 10 SGB V läuft zum aus: Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD Für kleine Selbständige soll die Mindestbemessungsgrenze auf 1.150,00 festgesetzt werden Weitere Informationen dazu folgen
47 Ihre Ansprechpartner*innen im Familienbüro Ort Fachberatung Verwaltung Heek Jutta Büning (SkF) Anne Strotmann Legden Diane Langel (SkF) Stefanie Lütkebohmert Schöppingen Anne Hoff (SkF) Vreden Stadtlohn Ada Schwack, Eva Schweers, Birgit Wies (SkF) Waltraud Ostendarp-Deggerich, Karin Mesken (SkF) Anne Strotmann Anne Strotmann Stefanie Lütkebohmert Südlohn Raphaela Südfeld (SkF) Stefanie Lütkebohmert
48 Ihre Ansprechpartner*innen im Familienbüro Ort Fachberatung Verwaltung Gescher Beate Wittenbrink Mechtild Kappenhagen Heiden Beate Wittenbrink Mechtild Kappenhagen Velen Beate Zollmann Mechtild Kappenhagen Reken Sandra Garming Julia Rohling Raesfeld Edith Brechtken Julia Rohling Rhede Magdalena Hüls Julia Rohling Isselburg Magdalena Hüls Julia Rohling
49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen? Kontakt: Ruth Franzbach Kreis Borken Fachbereich Jugend und Familie -Familienbüro- Burloer Str Borken Tel.:
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