Herzlich Willkommen. Informationsveranstaltung. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen. Informationsveranstaltung. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege"

Transkript

1 Herzlich Willkommen Informationsveranstaltung

2 Ablauf des Abends Begrüßung Allgemeine Informationen zur Kindertagespflege im Kreis Borken Bisherige Entwicklung der Kindertagespflege Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege ab dem Kurze Pause Klärung offener Fragen Ausblick 2018/2019

3 Kindertagespflege im Kreis Borken Familienähnliches, flexibles Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis 14 n Insgesamt 671 Kinder in Kindertagespflege davon 454 Kinder U3 (~68%) davon 217 Kinder Ü3 (~32%) Insgesamt 220 Tagespflegepersonen davon 191 aus dem Zuständigkeitsbereich des KJA davon 29 aus umliegenden Kommunen aktuell ca. 10 Bewerber*innen (Stand )

4 Kindertagespflege im Kreis Borken Qualifikation und Eignung Curriculum des DJI im Umfang von 160 UE ca. 88% voll qualifizierte Tagespflegepersonen im KJA Aufbaumodule des DJI und diverse weitere Fortbildungen Verschiedene Formen der Kindertagespflege Im Haushalt der Tagespflegeperson Im Haushalt der Eltern In Großtagespflegestellen 7 GTP (5 selbständig, 1 in einem Betrieb, 1 in freier Trägerschaft) (Stand )

5 Bisherige Entwicklung Fortlaufende Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zur Kindertagespflege seit 2005 Tagesbetreuungsausbaugesetz 2005 Ausbau der Kindertagespflege zu einem gleichrangigen Angebot im U3-Bereich Eignungsfeststellung Vergütung = Sachkosten + Förderleistung Kinderbildungsgesetz Erstmalig landesrechtliche Regelungen zur Kindertagespflege Finanzielle Förderung der Kindertagespflege Kinderförderungsgesetz Als Vorbereitung des U3-Ausbaus 30% der Plätze in Kindertagespflege Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr U3-Ausbau

6 Bisherige Entwicklung Einheitliche Richtlinien zur Kindertagespflege im Kreis Borken seit Anpassung zum Anpassung zum Anpassung zum Weiterhin einheitliche Richtlinien im Kreis Borken Differenzierung bei anderen Rahmenbedingungen oder sozialräumlichen Gegebenheiten Fortlaufende Reflexion im regionalen Arbeitskreis der Fachberater*innen für Kindertagespflege Vergleich mit Richtlinien der umliegenden Kreis- und Stadtjugendämter (Steinfurt, Coesfeld, Warendorf )

7 Bisherige Entwicklung Weiterentwicklung der geltenden Richtlinien Klausurtagungen im September und Oktober 2016 der Fachberater*innen für Kindertagespflege Handreichung Kindertagespflege in NRW Qualitätsfelder und kriterien des Rahmenkonzeptes der öffentlichen Jugendhilfeträger im Münsterland ( Marke Münsterland ) Impulspapier des Tageselternvereins Stadtlohn-Vreden-Südlohn Austausch in und Impulse aus den Tageselterntreffen Tarifentwicklungen TVÖD Abstimmungsverfahren Beschluss im Jugendhilfeausschuss am

8 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

9 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

10 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

11 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

12 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

13 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

14 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

15 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

16 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

17 Anpassung der Stundensätze Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Vertiefungsphase I und II bzw. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und abgeschlossener Einführungsphase und Vertiefungsphase I (Stufe 3) Stundensatz für Tagespflegeperson mit abgeschlossener Einführungsphase oder mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung (Stufe 2) Stundensatz für Tagespflegeperson ohne Qualifizierung (Stufe 1) Alter des Kindes unter drei über drei unter drei über drei unter drei über drei Betreuung des Kindes im Haushalt der Tagespflegeperson oder in Großtagespflege Sachkosten 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 1,90 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,50 5,20 4,70 4,40 3,60 3,30 Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern Sachkosten 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 Förderleistung 3,60 3,30 2,80 2,50 1,70 1,40 gesamt 5,10 4,80 4,30 4,00 3,20 2,90

18 Anpassung der Stundensätze Anhebung des Sachkostensatzes um 0,10 orientiert am Verbraucherpreisindex Anhebung der Förderleistung um 0,40 in Stufe 3 bzw. 0,30 in Stufe 2, orientiert an der Tarifentwicklung TVÖD und den gestiegenen Kindpauschalen nach KiBiz Von einer jährlichen Erhöhung der Vergütung wird abgesehen

19 Förderung einer Verfügungszeit für Aufgaben, die über die Betreuungszeit hinaus gehen Vor- und Nachbereitung der Betreuung Bildungsdokumentation Elternarbeit / Elterngespräche Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Bildung, Betreuung und Erziehung Orientierung an der zusätzlichen Förderung für Kindertageseinrichtungen über die Öffnungszeiten hinaus

20 Förderung einer Verfügungszeit für Aufgaben, die über die Betreuungszeit hinaus gehen Gesonderte Zahlung für die Verfügungszeit, gemessen an der Betreuungszeit pro Woche 1 Std. Verfügungszeit bei bis zu 15 Std. Betreuungszeit 2 Std. Verfügungszeit bei bis zu 25 Std. Betreuungszeit 3 Std. Verfügungszeit ab 35 Std. Betreuungszeit Keine Vergütung der Verfügungszeit bei Randzeiten- und Wochenendbetreuung

21 Förderung von kurzzeitiger Randzeiten- und Wochenendbetreuung ergänzend zur regulären Betreuung in Kita, Schule und OGS häufig außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten geringe Stundenumfänge größtenteils schulpflichtige Kinder Schwierige Akquise von Tagespflegepersonen

22 Förderung von kurzzeitiger Randzeiten- und Wochenendbetreuung Gesonderte Zahlung für Randzeiten-Betreuung Kurzzeitige Randzeitenbetreuung (bis zu 3 Std./Tag) wird mit einem Zuschlag von 2,00 /Std. vergütet Randzeitenzuschlag geht vor Verfügungspauschale! (keine Mischkalkulation )

23 Förderung von kurzzeitiger Randzeiten- und Wochenendbetreuung Gesonderte Zahlung für Wochenendbetreuung Wochenendbetreuung (Freitag 17:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr) wird mit einem Zuschlag von 2,00 /Std. vergütet Parallele Gewährung von Verfügungspauschale bzw. Randzeitenzuschlag und Wochenendzuschlag möglich

24 Regelung von Vertretungssituationen in der Betreuung 23 Abs. 4 SGB VIII Auftrag des Jugendhilfeträgers Sicherung einer kontinuierlichen Betreuung Verlässliche und verbindliche Regelungen schaffen Sicherheit Verschiedene Modelle in der Praxis Frage nach der Umsetzbarkeit im ländlichen Raum Erprobung des Team-Modells für den KJA Evaluation und Berichterstattung an den JHA zur Erprobungsphase

25 Regelung von Vertretungssituationen in der Betreuung Zusammenschluss von 2 oder mehreren Tagespflegepersonen zu einem Vertretungs-Team Beziehungsaufbau innerhalb des Teams (Tagespflegepersonen und Kinder) vorab notwendig Bereitschaftspauschale von 100 /Monat für die Freihaltung eines Betreuungsplatzes, der (kurzfristig) mit einem Kind in Vertretung belegt werden kann Kürzung der Bereitschaftspauschale bei nicht angemessenem Verhältnis zum Betreuungsumfang

26 Geldleistung für Urlaubs- und Krankheitszeiten Für Urlaubszeiten: Differenz zwischen Abrechnungsverfahren Pauschale: Absprachen zwischen Tagespflegeperson und Eltern Stundenzettel: Förderung von 4 Wochen für Urlaub zum sende (vorher 3 Wochen) Orientiert am Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer*innen unter Berücksichtigung der nicht hauptberuflichen Selbständigkeit

27 Geldleistung für Urlaubs- und Krankheitszeiten Für Krankheitszeiten: Differenz zwischen Abrechnungsverfahren Pauschale: 6 Wochen Stundenzettel: Vergütung von 2 Wochen im Krankheitsfall zum sende, Verlängerung um 4 Wochen bei langfristigen Erkrankungen möglich Anpassung an die Rechtsprechung zur Bezuschussung einer Krankengeldversicherung

28 Geldleistung für Urlaubs- und Krankheitszeiten Für langfristige Krankheitszeiten als Beitragszuschuss zur Krankengeldversicherung: Als nebenberuflich Selbständige kein Anspruch auf Krankengeld aus der Krankenversicherung Bezuschussung der Beiträge zur Krankenversicherung gem. 23 SGB VIII, umfasst auch die Förderung einer angemessenen, privaten Krankengeldversicherung den regelmäßigen Einkünften entsprechend Hälftige Erstattung der Beiträge ab dem 43. Krankheitstag Fortzahlung der regulären Geldleistung für 6 Wochen (s.o.)

29 Übergang von der Kindertagespflege in die Kita-Betreuung 24 SGB VIII regelt den Rechtsanspruch auf Betreuung Unterjährige Aufnahmen in die Kita führen immer wieder zu Differenzen Planungssicherheit für Tagespflegepersonen kaum gewährleistet Frühzeitiges Ende der Betreuung in Kindertagespflege nicht zum Wohle der Kinder

30 Übergang von der Kindertagespflege in die Kita-Betreuung Alte Ausnahmeregelung Stichtag : Kinder die nach dem eines s drei alt werden, können bis zum Beginn des neuen Kitajahres am in der Kindertagespflege weiter betreut werden Ungünstiger Zeitpunkt für die Aufnahme in eine Kita (Eingewöhnungszeit, Ferienzeiten, Feiertage)

31 Übergang von der Kindertagespflege in die Kita-Betreuung Neue Ausnahmeregelung Stichtag : Kinder die nach dem eines s drei alt werden, können bis zum Beginn des neuen Kitajahres am in der Kindertagespflege weiter betreut werden Natürliche Zäsur innerhalb des Kitajahres

32 Förderung von Großtagespflegestellen Anpassung der Mietkostenförderung Seit : 436 / Monat Ab : 516 / Monat Orientierung an den Raumempfehlungen und der Mietkostenförderung für Kitas

33 Förderung von Großtagespflegestellen Anpassung der Vertretungspauschale Gewährung einer Beziehungs- und Vertretungspauschale für Vertretungskräfte in Großtagespflegestellen seit dem (JHA-Beschluss) Vertretungspauschale nur ausreichend für Abdeckung des Mindesturlaubsanspruches der Tagespflegepersonen Anpassung der Vertretungspauschale von 100 auf 125 Stunden/Monat zum angepassten Stundensatz

34 Förderung von Weiterbildung und Vernetzung Regelmäßige Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten wird erwartet Kostenübernahme für Zusatzmodule nach DJI-Standard Bezuschussung von Weiterbildungsangeboten mittels Gutscheinen (4 pro Jahr, vorher 2 pro Jahr) Einheitliches Weiterbildungsprogramm gemeinsam mit den Stadtjugendämtern angedacht

35 Förderung von Weiterbildung und Vernetzung Gesonderte Vergütung Tageselterntreffen (6-8 mal im Jahr je Sozialraum) Termine zur Sozialraum- und Netzwerkarbeit, sowie zur Öffentlichkeitsarbeit (bislang ohne Vergütung) Max. 12 Treffen im Jahr Je Treffen 3 Stunden Dokumentation mittels der bekannten Abrechnungsbögen Erstattung jeweils bis Ende Februar des Folgejahres Förderung nach der Qualifikationsstufe 3

36 Weitere Anpassungen und Veränderungen Weiterentwicklung der Eignungsfeststellung gem. 23 Abs. 3 SGB VIII, 4 KiBiz Anpassung gem. Revision der Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen vom Bescheinigung über die Belehrung nach 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Nachbelehrung für aktive Tagespflegepersonen Bitte teilen Sie ihrer Fachberater*in mit, ob sie bereits an einer Belehrung teilgenommen haben u. den Nachweis erbringen können!

37 Weitere Anpassungen und Veränderungen Betreuung von Kindern mit einer Behinderung Kinder mit einer Behinderung / Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind ( 53 SGB XII) Tagespflegepersonen sind entsprechend qualifiziert (Fachkraft gem Personalvereinbarung KiBiz o. Zusatzqualifikation - Curriculum des LWL) Zahlung des 3,5-fachen Stundensatzes kann gewährt werden Förderpauschale des LWL wird zur Verfügung gestellt Vorhalten einer Vertretungskraft Für die Betreuung eines Kindes mit einer Behinderung gelten zwei Tagespflegeplätze in der Tagespflegestelle als belegt (Platzreduzierung)

38 Weitere Anpassungen und Veränderungen Besondere Regelungen für Großtagespflegestellen Qualifikation der Tagespflegepersonen Fachliche Ausgestaltung / Konzeption Räumliche Ausgestaltung Einzuholende Genehmigungen Vertretungsregelung Geldleistungen / Mietkostenzuschuss / Investitionskostenförderung im Rahmen aktueller Förderprogramme von Bund und Land

39 Weitere Anpassungen und Veränderungen Kooperation mit Familienzentren und Kindertageseinrichtungen 14 KiBiz Redaktionelle Veränderungen, Einführung eines Inhaltsverzeichnisses Anpassung des Handlungsleitfadens für Fachberater*innen

40 Pause Bitte bedienen Sie sich an den Getränken im Foyer!

41

42 Ausblick 2018 / 2019 Inkrafttreten der neuen Richtlinien zum Überprüfung Ihres Businessplanes; ggf. Kontakt zur Fachberater*in Einführung neuer Formulare und Vordrucke Woche der Kindertagespflege vom Interesse/Aktionen teilen Sie bitte zeitnah ihrer Fachberater*in mit! Leitfaden zur Beobachtung und Dokumentation in der Kindertagespflege = Frühjahr/Sommer 2018 Weiterbildungsprogramm = Sommer 2018

43 Ausblick 2018 / 2019 Kooperationsvereinbarung mit den Berufskollegs im Kreis Borken zur Aufnahme von Praktikant*innen = Sommer 2018 Bezogen auf die Ausbildung zur/zum Kinderpfleger*in Pool von Praxisstellen Vorbereitung der Aufnahme von Praktikant*innen Vereinbarungen zum Verlauf der Praktika Praktikumsbesuche durch die Lehrkräfte Wöchentliche Kontaktpflege in der Tagespflegestelle Beratung der Schüler*innen zu Chancen und Grenzen der Tätigkeit als Tagespflegeperson Bitte denken Sie darüber nach, ob die Aufnahme von Praktikant*innen in Ihrer Tagespflegestelle für Sie in Frage kommt!

44 Ausblick 2018 / 2019 Fortbildungsangebot zur alltagsintegrierten Sprachbildung mit Mijne Bertram (Logopädin) = Herbst 2018 Gesetzlicher Auftrag gem. 13 b, c KiBiz Fördermittel des Landes NRW Verschiedene Module 20 bis 30 Unterrichtsstunden Veranstaltungsort voraussichtlich Borken Nachmittags-/Abendtermine Abhängig von der Teilnehmer*innenzahl Wenn Sie Interesse an der Teilnahme haben, teilen Sie dies bitte zeitnah Ihrer Fachberater*in mit!

45 Ausblick 2018 / 2019 Sonderregelung des 10 SGB V läuft zum aus: Erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen bis zu 435,00 = Verbleib in der Familienversicherung Erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen von 435,00 bis 1.015,00 = Prüfung durch die Krankenkasse; Mindestbeitrag von 142,10 Erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen über 1.015,00 = freiwillige Einstufung als selbständig tätig mit 14% KVbeiträgen (ohne Krankengeld) Erzieltes, steuerpflichtiges Einkommen über 2.283,75 = hauptberuflich selbständige Tätigkeit; Regelbemessungsgrenze bei 4.425,00

46 Ausblick 2018 / 2019 Sonderregelung des 10 SGB V läuft zum aus: Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD Für kleine Selbständige soll die Mindestbemessungsgrenze auf 1.150,00 festgesetzt werden Weitere Informationen dazu folgen

47 Ihre Ansprechpartner*innen im Familienbüro Ort Fachberatung Verwaltung Heek Jutta Büning (SkF) Anne Strotmann Legden Diane Langel (SkF) Stefanie Lütkebohmert Schöppingen Anne Hoff (SkF) Vreden Stadtlohn Ada Schwack, Eva Schweers, Birgit Wies (SkF) Waltraud Ostendarp-Deggerich, Karin Mesken (SkF) Anne Strotmann Anne Strotmann Stefanie Lütkebohmert Südlohn Raphaela Südfeld (SkF) Stefanie Lütkebohmert

48 Ihre Ansprechpartner*innen im Familienbüro Ort Fachberatung Verwaltung Gescher Beate Wittenbrink Mechtild Kappenhagen Heiden Beate Wittenbrink Mechtild Kappenhagen Velen Beate Zollmann Mechtild Kappenhagen Reken Sandra Garming Julia Rohling Raesfeld Edith Brechtken Julia Rohling Rhede Magdalena Hüls Julia Rohling Isselburg Magdalena Hüls Julia Rohling

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen? Kontakt: Ruth Franzbach Kreis Borken Fachbereich Jugend und Familie -Familienbüro- Burloer Str Borken Tel.:

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal

Informationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme

Mehr

Auf Antrag der Sorgeberechtigten wird die Voraussetzung auf Inanspruchnahme von Tagespflege durch den Fachbereich Jugend geprüft und beschieden.

Auf Antrag der Sorgeberechtigten wird die Voraussetzung auf Inanspruchnahme von Tagespflege durch den Fachbereich Jugend geprüft und beschieden. Ausführungsrichtlinie über die Förderung von Kindern in Tagespflege nach der Satzung des Landkreises Gifhorn im Landkreis Gifhorn in der zur Zeit gültigen Fassung Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit

Mehr

Richtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine

Richtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung

Mehr

Richtlinien für die Kindertagespflege in Düsseldorf. JHA am

Richtlinien für die Kindertagespflege in Düsseldorf. JHA am Richtlinien für die tagespflege in Düsseldorf JHA am 20.10.2015 1 Auftrag aus der Sitzung des JHA am 21.08.2014 Erstellung von Richtlinien für den Bereich der tagespflege 2 1 Die Richtlinien wurden erstellt

Mehr

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen Kindertagespflege Ein Betreuungsangebot in Bewegung Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 September 2016 I Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt

Mehr

Richtlinien der Stadt Königswinter zur Förderung der Kindertagespflege. (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom

Richtlinien der Stadt Königswinter zur Förderung der Kindertagespflege. (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege 5.75 Richtlinien der Stadt Königswinter zur Förderung der Kindertagespflege (zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 04.10.2016) Tagespflege

Mehr

Inhalt Erste Änderungssatzung zur Satzung des Rheinisch-

Inhalt Erste Änderungssatzung zur Satzung des Rheinisch- Amtsblatt für den Rheinisch-Bergischen Kreis 6. Jahrgang Nummer 15 18.04.2016 Inhalt 1. 18.04.2016 Erste Änderungssatzung zur Satzung des Rheinisch- Bergischen Kreises über die Förderung von Kindern in

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege

Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege Impressum Herausgeber: Kreis Borken Familienbüro Burloer Straße 93, 46325 Borken Ansprechpartner:

Mehr

Betreuungszeit täglich in Stunden Betreuungszeit Betreuungszeit pro Woche in Stunden Kostenbeitrag mtl. =2 Std. 10 Std. 100,00 >2-3 Std. >10-15 Std. 120,00 >3-4 Std. >15-20 Std. 140,00 >4-5 Std. >20-25

Mehr

BERICHT KINDERTAGESPFLEGE WORKSHOP KINDERTAGESPFLEGE FACHBEREICH KINDER, JUGEND UND FAMILIE

BERICHT KINDERTAGESPFLEGE WORKSHOP KINDERTAGESPFLEGE FACHBEREICH KINDER, JUGEND UND FAMILIE BERICHT KINDERTAGESPFLEGE WORKSHOP KINDERTAGESPFLEGE FACHBEREICH KINDER, JUGEND UND FAMILIE KINDERTAGESPFLEGE Interessengemeinschaft Kindertagespflege in Braunschweig e.v. 2 KINDERTAGESPFLEGE Kindertagespflege

Mehr

Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege

Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Übersicht über die bundesweite Ausgestaltung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege Laufende Geldleistung an Tagespflegeperson im bundesweiten Vergleich Baden- Württemberg 3,90 Euro (inklusive

Mehr

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Kindertagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Betreuung in Kindertagespflege, die Gewährung einer laufenden Geldleistung und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Fassung vom 07.04.2014 Der Kreistag

Mehr

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches

Mehr

Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)

Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) 1. Begriffsbestimmungen, Aufgabe und Inhalt 1.1. Kindertagespflege wird von einer geeigneten

Mehr

1 Zielgruppe. 2 Verfahren

1 Zielgruppe. 2 Verfahren Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008

Mehr

Anlage II Förderung der Kindertagespflege

Anlage II Förderung der Kindertagespflege Anlage II Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die Förderung von Kindern

Mehr

SATZUNG über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen

SATZUNG über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen SATZUNG über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung laufender Geldleistungen Aufgrund des 5 HKO in der Fassung vom 1. April 2005, zuletzt geändert durch

Mehr

Richtlinien Kindertagespflege im Kreis Höxter

Richtlinien Kindertagespflege im Kreis Höxter Richtlinien Kindertagespflege im Kreis Höxter (Stand: 01.01.2016) 1. Rechtsgrundlagen und Ziele der Kindertagespflege (1) Grundlage für die Kindertagespflege sind die gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches

Mehr

Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII

Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII Richtlinien für die Gewährung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflege nach 23 SGB VIII 5.6 4. 1. Begriffsbestimmungen, Aufgabe und Inhalt 1.1. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson

Mehr

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen Satzung des Landkreises Uelzen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege (Satzung Kindertagespflege) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.10.2014

Mehr

Jugend. Kindertagespflege in Berlin. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Jugend. Kindertagespflege in Berlin. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Senatsverwaltung für Bildung, und Wissenschaft Kindertagespflege in Berlin Rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung und Besonderheiten Rechtliche Grundlagen in Berlin KitaFöG - Kindertagesförderungsgesetz

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung

Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung Themen Rechtliche Situation Aktuelle Entwicklungen und die Bedeutung derer für Tagespflegepersonen, Eltern, Kinder

Mehr

Stadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Stadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Stadt Werdohl Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Rechtliche Grundlage der Kindertagespflege (1) Grundlage

Mehr

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Die

Mehr

Kindertagespflege. Arbeitstagung Fachberatung Kindertagespflege. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen

Kindertagespflege. Arbeitstagung Fachberatung Kindertagespflege. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen Kindertagespflege Arbeitstagung Fachberatung Kindertagespflege Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 März 2017 Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt

Mehr

Stadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Stadt Werdohl. Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege. gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Stadt Werdohl Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 22-24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 1 Rechtliche Grundlage der Kindertagespflege (1) Grundlage

Mehr

Kommunale Regelung der Stadt Delmenhorst zur Förderung der Kindertagespflege gem. 22 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 1 Allgemeines

Kommunale Regelung der Stadt Delmenhorst zur Förderung der Kindertagespflege gem. 22 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 1 Allgemeines Kommunale Regelung der Stadt Delmenhorst zur Förderung der Kindertagespflege gem. 22 ff Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 1 Allgemeines Die nachfolgenden Bestimmungen für die Förderung von Kindern

Mehr

Richtlinie. der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII

Richtlinie. der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII Richtlinie der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : Seite: Allgemeines...

Mehr

Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreises Paderborn

Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreises Paderborn Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreises Paderborn Jugendamt Richtlinien Kindertagespflege des Kreises Paderborn Inhalt 1. Allgemeines... 2 1.1 Definition der Kindertagespflege... 2 1.3 Aufgaben und

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.06.2014 die Förderung von Betreuungsplätzen

Mehr

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Aufgrund des 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 ( GVOBl.Schl.-H. S.94 ), zuletzt

Mehr

Satzung. Präambel. 1 Vergütung

Satzung. Präambel. 1 Vergütung für den Öffentlichen Träger der Jugendhilfe Stadt Offenbach am Main Seite 1 Satzung über die Betreuung von Tagespflegekindern, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung

Mehr

Richtlinie des Jugendamtes im Fachbereich Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern zur Förderung der Kindertagespflege

Richtlinie des Jugendamtes im Fachbereich Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern zur Förderung der Kindertagespflege Richtlinie des Jugendamtes im Fachbereich Bildung, Jugend und Familie der Stadt Sundern zur Förderung der Kindertagespflege I. Rechtliche Grundlagen und Auftrag der Kindertagespflege Sozialgesetzbuch Achtes

Mehr

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main

Ausbau der Kindertagespflege zu einer qualifizierten Angebotsform der Tagesbetreuung vorrangig für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt am Main DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 23.11.2007 Eingang Amt 01: 26.11.07,11.55 Uhr Dezernat: II M 257 Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B - Bm Jutta Ebeling SG H Betreff Ausbau der

Mehr

Infomail Wissenswertes zur Kindertagespflege in Sachsen

Infomail Wissenswertes zur Kindertagespflege in Sachsen Information zur Krankenversicherung und zum Krankentagegeld in der Kindertagespflege Anfrage: Welche Möglichkeiten gibt es für Kindertagespflegepersonen (KTPP), sich für den finanziellen Ausfall bei Krankheit

Mehr

Förderliche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege

Förderliche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege Förderliche Rahmenbedingungen für die Stand Broschüre "Schwangere Mirgantinnen" Fachvortrag besser?! Wohin Hessisches KinderTagespflegeBüro, Kassel 18. Juni 2009 Seite 1 Gliederung: 1. Ausbauziele bei

Mehr

Ausblick zur Kinderbetreuung 2017/2018. Pressekonferenz am

Ausblick zur Kinderbetreuung 2017/2018. Pressekonferenz am Ausblick zur Kinderbetreuung 2017/2018 Pressekonferenz am 20.02.2017 Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder ab 3 Jahren Betreuungsangebote für

Mehr

Aktionsprogramm Kindertagespflege

Aktionsprogramm Kindertagespflege Aktionsprogramm Kindertagespflege in der Kindertagespflege Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren - ein Betreuungsangebot mit Profil Adäquates, gleichwertiges Angebot in der Kindertagesbetreuung

Mehr

SATZUNG. zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße

SATZUNG. zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße JUGENDAMT FACHBEREICH BILDUNG, BETREUUNG UND ERZIEHUNG FACHDIENST KINDERTAGESPFLEGE SATZUNG zur Förderung der Kindertagespflege mit Erhebung von Kostenbeiträgen im Kreis Bergstraße Aufgrund des 5 HKO in

Mehr

Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege

Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

beschlossen. 1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 2 Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege

beschlossen. 1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 2 Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege Der Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises hat in seiner Sitzung am 05.12.2016 aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes

Mehr

LVR-Fachbereich Kinder und Familie. Kooperation. Arbeitshilfe für Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflegepersonen

LVR-Fachbereich Kinder und Familie. Kooperation. Arbeitshilfe für Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflegepersonen LVR-Fachbereich Kinder und Familie Kooperation Arbeitshilfe für Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflegepersonen Kooperation von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegepersonen Das LVR-Landesjugendamt,

Mehr

Der Stellenwert der Kindertagespflege in der deutschen Betreuungslandschaft

Der Stellenwert der Kindertagespflege in der deutschen Betreuungslandschaft Prof. Dr. Stefan Sell Hochschule Koblenz Institut für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) Der Stellenwert der Kindertagespflege in der deutschen Betreuungslandschaft Vortrag auf der Veranstaltung Kindertagespflege

Mehr

Worldcafé im Rahmen der Fortbildung vor der Mitgliederversammlung am in Berlin

Worldcafé im Rahmen der Fortbildung vor der Mitgliederversammlung am in Berlin Worldcafé im Rahmen der Fortbildung vor der Mitgliederversammlung am 05.05.2017 in Berlin Qualität zeigt sich in Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität An welchen Standards sollte sich in den jeweiligen

Mehr

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom

Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Bundesgesetzliche Regelungen 43 SGB VIII Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 Kindern je Tagespflegeperson in deren Haushalt oder anderen

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) und der 2 und 5 des

Mehr

2. Zulassungsvoraussetzungen für Pflegepersonen

2. Zulassungsvoraussetzungen für Pflegepersonen Richtlinien der Kreisstadt Siegburg über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Beschluss des Rates der Stadt vom 12.12.2013 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeines 1 1. Fördervoraussetzungen

Mehr

Perspektiven der. - Überlegungen des für die Kindertagespflege zuständigen Fachbereiches der SenBWF -

Perspektiven der. - Überlegungen des für die Kindertagespflege zuständigen Fachbereiches der SenBWF - Perspektiven der Kindertagespflege in Berlin - Überlegungen des für die Kindertagespflege zuständigen Fachbereiches der SenBWF - Dr. Rautenberg - III B 1 - Vortrag zur Fachveranstaltung Impulse für die

Mehr

Kindertagespflege in Frankfurt am Main

Kindertagespflege in Frankfurt am Main Kindertagespflege in Frankfurt am Main Leitgedanken Kindertagespflege als gleichrangige Angebotsform zur Betreuung in Kitas Betreuungsangebot vorrangig für Kinder unter 3 Jahren für Schulkinder als Alternative

Mehr

Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege

Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege Satzung der Stadt Bornheim zur Förderung der Kindertagespflege Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen

Mehr

INKLUSIVE KINDERTAGESPFLEGE

INKLUSIVE KINDERTAGESPFLEGE INKLUSIVE KINDERTAGESPFLEGE Ergebnispräsentation LVR-Modellprojekte Netzwerk Kinderbetreuung in Familien, Bonn VAMV NRW e.v., Essen wir für pänz, Köln Gefördert: Arbeitskreis Kinder- und Jugendhilfe, 20.11.2013,

Mehr

Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen

Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Vertretung in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen Landratsamt Esslingen Kreisjugendamt Stand Oktober 2015 Fachberatung Kindertagesbetreuung Vertretungsregelung Kindertagespflege im Landkreis Esslingen

Mehr

- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009

- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009 - 1 - Satzung der Stadt Emden über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege vom 04. Oktober 2007 in der Fassung vom 11. Juni 2009

Mehr

Satzung. über die Festlegung von Geldleistungen und Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gem. 23 ff Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Satzung. über die Festlegung von Geldleistungen und Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gem. 23 ff Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Satzung über die Festlegung von Geldleistungen und Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gem. 23 ff Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Zusammenfassung der Diskussionssergebnisse zum Thema Großtagespflege vom Fachtag am

Zusammenfassung der Diskussionssergebnisse zum Thema Großtagespflege vom Fachtag am Qualität: pädagogische Praxis Profilschärfung: Abgrenzung zu Kleinsteinrichtungen/ Abgrenzung bzw. Gemeinsamkeiten zur klassischen Kindertagespflege ( familienähnlich ) Einrichtung und Ausstattung der

Mehr

Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege

Aktionsprogramm Kindertagespflege. Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren - ein Betreuungsangebot mit Profil Adäquates, gleichwertiges

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Auftrag der Kindertagespflege Der gesetzliche Auftrag der Kindertagespflege

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.06.2014 die Förderung von Betreuungsplätzen

Mehr

Fachberatung Quo vadis?

Fachberatung Quo vadis? Fachberatung Quo vadis? Gestalten oder verwalten? Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm (NRW) Inhalt: Standpunkt Aufgaben Perspektiven Aktion statt Reaktion - Haltung - Begründetheit - Handlungskompetenz

Mehr

Prekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege

Prekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/362 S Stadtbürgerschaft (zu Drs. 18/342 S) 18. Wahlperiode 09.07.13 Mitteilung des Senats vom 9. Juli 2013 Prekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege Mitteilung

Mehr

Informationen und Fördergrundlagen zur Förderung in Kindertagespflege - Stand 04/2019 (gültig rückwirkend zum )

Informationen und Fördergrundlagen zur Förderung in Kindertagespflege - Stand 04/2019 (gültig rückwirkend zum ) Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Informationen und Fördergrundlagen zur Förderung in Kindertagespflege - Stand 04/2019 (gültig rückwirkend zum 01.01.2019) Was ist Kindertagespflege? Kindertagespflege

Mehr

Handlungsschritte Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung

Handlungsschritte Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung Jugendamt - Handlungsschritte Welche Aufgaben nimmt das Jugendamt Bielefeld bei der Neuausrichtung der Sprachbildung (Vgl. 22, 45 SGB VIII, 13 KiBiz) wahr? Abstimmung der Zusammenarbeit mit den Trägern

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege im Kreis Euskirchen (Stand )

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege im Kreis Euskirchen (Stand ) Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege im Kreis Euskirchen (Stand 01.08.2017) 1. Gesetzliche Grundlagen/ Allgemeines /Zuständigkeit 2 2. Bedarfsanzeige, Rechtsanspruch und Betreuungsumfang 2 3.

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach 467-45 Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 12.11.2009 die Förderung von Betreuungsplätzen

Mehr

Bundesprogramm Kindertagespflege in Hamm. Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm

Bundesprogramm Kindertagespflege in Hamm. Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm Bundesprogramm Kindertagespflege in Hamm Daniel Frieling Jugendamt der Stadt Hamm Inhalt: Standpunkt Kindertagespflege in Hamm Warum das Bundesprogramm - Ausgangslage - Ziele Bundesprogramm QHB Optionale

Mehr

Inklusive Kindertagespflege

Inklusive Kindertagespflege Mechthild Böll Modellprojekte des Landschaftsverbandes Rheinland Der Kölner Weg Die Wirkung auf NRW wir für schule e.v. Beratung Hilfen Prävention für Kinder und Familien Beratung Beratungszentrum wir

Mehr

Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark

Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark Satzung über Kindertagespflege in der Gemeinde Wedemark Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 Abs. 1 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) und der 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der 22 bis 24 a i.v.m.

Mehr

Eine Übernachtbetreuung ist im Rahmen der Kindertagespflege grundsätzlich nicht förderungsfähig. Einzelfallprüfungen bleiben jedoch vorbehalten.

Eine Übernachtbetreuung ist im Rahmen der Kindertagespflege grundsätzlich nicht förderungsfähig. Einzelfallprüfungen bleiben jedoch vorbehalten. Richtlinien der Stadt Aachen über die Förderung in Kindertagespflege und die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII (gültig ab 01.08.2018)

Mehr

Richtlinien. der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII

Richtlinien. der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII Richtlinien der Stadt Sankt Augustin, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß 23, 24 SGB VIII I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : Seite: Allgemeines...

Mehr

Kindertagespflege und ihr Leistungsspektrum aus Sicht des Kinder- und Jugendhilferechts

Kindertagespflege und ihr Leistungsspektrum aus Sicht des Kinder- und Jugendhilferechts Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Kindertagespflege und ihr Leistungsspektrum aus Sicht des Kinder- und Jugendhilferechts Fachpolitischer Dialog Verberuflichung und Professionalisierung in der Kindertagespflege

Mehr

Kindertagesbetreuung in NRW

Kindertagesbetreuung in NRW Kindertagesbetreuung in NRW Therese Korbmacher 1 Die frühe Bildung ist das Fundament einer Gesellschaft, die der Chancengerechtigkeit für jedes Kind einen hohen Wert beimisst. (aus: Gemeinsames Communiqué

Mehr

Sehr geehrte. Datum

Sehr geehrte. Datum Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Der Oberbürgermeister Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen - FB 45/110.030 - D-52058 Aachen Auskunft Gebäude Zimmer Telefon Telefax e-mail Internet Aktenzeichen Kassenzeichen

Mehr

Information zur Krankenversicherung und zum Krankentagegeld in der Kindertagespflege

Information zur Krankenversicherung und zum Krankentagegeld in der Kindertagespflege Information zur Krankenversicherung und zum Krankentagegeld in der Kindertagespflege Anfrage: Welche Möglichkeiten gibt es für Kindertagespflegepersonen (KTPP), sich für den finanziellen Ausfall bei Krankheit

Mehr

Kindertagespflege Jahresbericht 2016

Kindertagespflege Jahresbericht 2016 Kindertagespflege Jahresbericht 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Elternberatung und Vermittlungstätigkeit 1.1. Anfragen 1.2. Vermittlungsarbeit 3 2. Fachliche Begleitung und Beratung für Tagespflegepersonen

Mehr

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom (M 257)

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom (M 257) DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 04.09.2009 Eingang Amt 01: 07.09.09,11.00 Uhr Dezernat: II M 179 Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B - Bm Jutta Ebeling SG H Betreff Ausbau der

Mehr

Richtlinien. über die Förderung von Kindern in der. Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest

Richtlinien. über die Förderung von Kindern in der. Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest Richtlinien über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII Kreisjugendamt Soest Kreis Soest Jugend, Schule und Gesundheit Jugend und Familie Verwaltungsleistung und Organisation

Mehr

Satzung des Werra-Meißner-Kreises

Satzung des Werra-Meißner-Kreises W ERRA-MEISSNER-KREIS Satzung des Werra-Meißner-Kreises über die Förderung der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung Auf der Grundlage von 90

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld

Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Coesfeld vom 01.01.2012 I. Rechtsgrundlage der Kindertagespflege Grundlage für die Kindertagespflege sind die gesetzlichen Bestimmungen

Mehr

Eltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand. Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert

Eltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand. Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert Eltern Kinder Tagesmütter Hand in Hand KK Kindertagespflege wird durch den Landkreis Wunsiedel gefördert Tagesmütter im Landkreis Wunsiedel e.v. Adresse: 95100 Selb, Friederich-Ebert-Str.7 Tel.:09287/70208

Mehr

- 1 - Satzung der Stadt Meerbusch. über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom 10. Juli 2013

- 1 - Satzung der Stadt Meerbusch. über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom 10. Juli 2013 - 1 - Satzung der Stadt Meerbusch über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege vom 10. Juli 2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Änderungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege in Berlin

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Änderungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege in Berlin Senatsverwaltung für Bildung, und Wissenschaft Änderungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege in Berlin Vom 21. Dezember 2010 geändert am 01.08.2013, ABl. (Nr. 36/2013), S. 1695 zuletzt geändert

Mehr

Informationsveranstaltung zum Kinder- und Jugendförderplan Kreishaus Borken am Sandra Baten und Mareen Bißlich Abteilung Kinder-

Informationsveranstaltung zum Kinder- und Jugendförderplan Kreishaus Borken am Sandra Baten und Mareen Bißlich Abteilung Kinder- Informationsveranstaltung zum Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Kreishaus Borken am 14.01.2015 Sandra Baten und Mareen Bißlich Abteilung Kinder- und Jugendförderung Der Kinder- und Jugendförderplan

Mehr

SCHULAMT FÜR DEN KREIS BORKEN Stand:

SCHULAMT FÜR DEN KREIS BORKEN Stand: Schulfachliche Aufsicht Generalist Integration : Michael Ballmann : (0 28 61) 82 13 36 @: m.ballmann@kreis-borken.de Kommunales Integrationszentrum Fachberaterin Integration : Sandra Schulz-Kügler : (0

Mehr

- 1 - Geografische Angaben

- 1 - Geografische Angaben - 1 - Geografische Angaben Geografische Lage: von 6 23 12 bis 7 16 28 östlicher Länge von Greenwich von 51 43 44 bis 52 14 35 nördlicher Breite Maximale Nord-Süd-Ausdehnung Maximale West-Ost-Ausdehnung

Mehr

Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr. Britta Altenkamp MdL

Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr. Britta Altenkamp MdL Ziele und Wirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zwischenbilanz nach einem Jahr Ziele des KiBiz Die Kindertagespflege soll landesgesetzlich geregelt und erstmalig finanziell gefördert werden Die

Mehr

Richtlinien der Stadt Haltern am See zur Förderung von Kindern in Tagespflege

Richtlinien der Stadt Haltern am See zur Förderung von Kindern in Tagespflege Richtlinien der Stadt Haltern am See zur Förderung von Kindern in Tagespflege 1. Förderung der Kindertagespflege ( 22, 23, 24 SGB VIII) Die Kindertagespflege ist nach 22 und 23 SGB VIII neben der Tageseinrichtung

Mehr

Kindergartenentwicklungsplan

Kindergartenentwicklungsplan Kindergartenentwicklungsplan 2018 www.schwerte.de/rathaus Gliederung Gesetzesgrundlagen und Beschlussfassung JHA vor dem 15. März Entwicklung der Kinderzahlen Geburten (Prognosedaten) Versorgungsgrad Zielbetreuungsquote

Mehr

Richtlinien des Kreises Minden-Lübbecke zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege

Richtlinien des Kreises Minden-Lübbecke zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege Richtlinien des Kreises Minden-Lübbecke zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege 1. Allgemeines Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern die Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege

Mehr

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien IV/32/ 1 Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten (in der Fassung vom 29.10.2007) Rechtliche Grundlage In 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Fachtagung für kommunale Fachberaterinnen und Fachberater 2. Juni 2015 Renate Eschweiler, Angelika

Mehr

Herzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene!

Herzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene! Herzlich Willkommen zum Geschäftsführertreffen der Jugendverbände auf Kreisebene! Montag, 23.04.2012 Kreishaus Borken Kinder- und Jugendförderung Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken Zuständigkeit:

Mehr

Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg

Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll 26.11.2012 WWW.OLDENBURG.DE 1 Großtagespflege am Beispiel der Umsetzung in der Stadt Oldenburg Großtagespflege Finke-Bracker, Grüll 26.11.2012 WWW.OLDENBURG.DE 2 Was

Mehr

Weimarer Ortsrecht 51.3

Weimarer Ortsrecht 51.3 Aufgrund der 19, 20, 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), den 22, 23, 24 des Sozialgesetzbuchs

Mehr