Finanzplan

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1 Stadt Kreuzlingen Version für die Stimmbürger Finanzplan vom Stadtrat verabschiedet am 23. August 2011 von der Finanz- und Rechnungsprüfungskommission behandelt am 22. September 2011 Inhaltsverzeichnis Seite Kommentar 1 Zusammenzug 7 Grafik Laufende Rechnung Finanzkennzahlen 11 Investitionsprogramm 12 Übersicht Vor- und Spezialfinanzierungen 17

2 1 Kommentar zum Finanzplan Vorbemerkungen Der Finanzplan gibt einen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten der Stadt in den nächsten vier Jahren. Er zeigt die Entwicklung von Aufwand, Ertrag, Vermögen und Schulden auf. Diese mittelfristige Perspektive ist Grundlage für die kurzfristige konkrete Planung im Budget des nächsten Jahres. Der Finanzplan wird auf die mittel- und langfristigen Ziele des Stadtrates abgestimmt und jährlich an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und aktualisiert. Der Finanzplan basiert auf Annahmen und Voraussagen Stand August 2011, ist ohne rechtliche Verbindlichkeit und nimmt keine künftigen Entscheidungen vorweg. Finanzentwicklung Netto-Investitionen; Nettoschuld; Bruttoüberschuss (Cash Flow) 65 Mio 60 Mio 55 Mio 50 Mio 45 Mio 40 Mio 35 Mio 30 Mio 25 Mio 20 Mio 15 Mio 10 Mio 5 Mio 0 Mio -5 Mio -10 Mio -15 Mio -20 Mio -25 Mio -30 Mio -35 Mio -40 Mio -45 Mio -50 Mio -55 Mio -60 Mio -65 Mio Netto-Investitionen VwVm Netto-Schuld / -Vermögen Brutto-Überschuss (CF) Durch die überraschend grossen positiven Abschlüsse der vergangenen Jahre sowie geringeren Nettoinvestitionen weist die Stadt Kreuzlingen eine markant tiefere Verschuldung aus, als in den vorangegangenen Finanzplänen jeweils angezeigt worden war. Dies könnte dazu verleiten, generell etwas grosszügiger oder optimistischer zu planen. Die Gründe für diese scheinbar regelmässig auftretende positive Abweichung sind jedoch vielschichtig und lassen sich nicht einplanen. Nach wie vor plant der Stadtrat einige grosse, für die Stadt und die Zentrumsentwicklung wichtige Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von gut CHF 50 Mio. Es sind dies das zentrale Stadthaus, die neue Schwimmhalle Kreuzlingen, die Tiefgarage und die Gestaltung des Stadtparks "Festwiese" sowie die Erweiterung des Bushofes. Da die Projekte inhaltlich wie auch räumlich zusammenhängen, fallen die hohen Investitionen in einer relativ kurzen Zeitspanne an. Angesichts der gegenwärtig noch wenig absehbaren Entwicklung der Weltwirtschaft ist Vorsicht geboten. Der finanzielle Spielraum für neue Aufgaben ist nach wie vor vorhanden, bleibt aber eng. Zu einer angemessenen Finanzierung der notwendigen Investitionen gilt es, einen möglichst hohen Cashflow zu generieren. Der 2007 identifizierte Nachholbedarf oder Investitionsstau soll jedoch baldmöglichst gelöst werden.

3 2 Die nachstehende Darstellung der gängigen Finanzkennzahlen vermittelt einen Überblick über die finanzielle Situation der Stadt Kreuzlingen. Die erwähnten Beschreibungen und Zielwerte folgen den Definitionen in der "Wegleitung zum Rechnungswesen der Thurgauer Gemeinden". 250% 200% 150% 100% 50% Selbstfinanzierungsgrad Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestitionen. Bis zu welchem Grad können die neuen Investitionen durch selbst erarbeitete Mittel finanziert werden. Vor allem im Vergleich über mehrere Jahre wird erkannt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden. Beurteilung: Je höher umso besser unter 70% grosse Neuverschuldung % volkswirtschaftlich verantwortbare Verschuldung 100% langfristig anzustreben 0% Wert 201% 32% 55% 47% 15% 61% 117% 72% 107% 86% 59% 56% 19% 15% 66% 20.0% 18.0% 16.0% 14.0% 12.0% 10.0% 8.0% 6.0% 4.0% 2.0% Selbstfinanzierungsanteil Selbstfinanzierung in Prozenten des Finanzertrages. Welcher Anteil des Finanzertrages wird für die Finanzierung von neuen Investitionen eingesetzt. Je höher der Selbstfinanzierungsanteil, desto besser stehen die Möglichkeiten, neue Investitionen zu finanzieren. Beurteilung: Je höher umso besser 0% nicht vorhanden 0-10% schwach 10-20% mittel über 20% gut 0.0% Wert 18.8% 7.5% 8.4% 7.3% 3.2% 8.4% 12.8%15.4%14.7%14.8% 6.1% 8.4% 8.7% 9.5% 9.4% 0.5% 0.0% -0.5% -1.0% Zinsbelastungsanteil Nettozins in Prozenten des Finanzertrages. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Beurteilung: Je tiefer umso besser 0-2% kleine Verschuldung / erträglich 2-5% mittlere Verschuldung / hoch 5-8% grosse Verschuldung / sehr hoch über 8% Überschuldung / kaum noch tragbar -1.5% -2.0% Wert -0.6% -0.6% -1.5% -1.9% -1.8% -0.8% -1.3% -1.0% -1.5% -1.0% -1.4% -1.6% -1.4% -0.7% 0.2% Abschreibungslast Gesamt (in TCHF) Abschreibungslast in Tausend Franken (Verwaltungsvermögen abzüglich Eigenkapital). 100'000 90'000 80'000 70'000 60'000 50'000 40'000 30'000 20'000 10'000 5'918 11'315 16'345 21'178 31'259 28'863 29'941 34'711 31'479 35'097 32'037 35'319 57'466 89'008 90'550 Zeigt die Summe, welche in Zukunft durch Abschreibungen zu tilgen ist

4 Abschreibungslast pro Einwohner (in TCHF) Abschreibungslast pro Einwohner in Tausend Franken. Zeigt die Summe, welche in Zukunft durch Abschreibungen zu tilgen ist Finanzpolitische Zielsetzung Der Stadtrat hat sich aus Sicht der finanziellen Tragbarkeit in Bezug auf das maximal zulässige steuerfinanzierte Investitionsvolumen seit 2007 folgendes Ziel gesetzt: Die Nettoschuld soll einen Jahressteuerertrag nicht übersteigen. Die Nettoschuld darf somit im Jahr 2015 maximal 70 Steuerprozente betragen. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: Maximal zulässige Nettoschuld im Jahr 2015 (Jahressteuerertrag) CHF 31.5 Mio. - bestehende Nettoschuld Ende 2010 (Fremdkapital - Finanzvermögen) CHF Mio. = maximal zulässige Zunahme der Nettoschuld bis zum Jahr 2015 CHF 14.6 Mio. + Brutto-Überschüsse laufende Rechnungen CHF 19.3 Mio. = Maximal zulässige Nettoinvestitionen bis zum Jahr 2015 CHF 33.9 Mio. Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm ist das Kernstück des Finanzplanes und eine wesentliche Grundlage für die Prognose der laufenden Rechnung der nächsten 5 Jahre. Im Folgenden sind die geplanten Investitionen aufgelistet. Dabei wird zwischen steuer- sowie gebührenfinanzierten Investitionen unterschieden. Die Gesamtinvestitionen von CHF 81.7 Mio. können gemäss den Rekapitulationen zum Investitionsprogramm (Seiten 15 und 16) wie folgt aufgeteilt werden: Verwaltungs-/Finanzvermögen: Investitionen ins Verwaltungsvermögen Investitionen in Finanzvermögen Steuern/Gebühren: aus Steuern finanziert aus Gebühren finanziert CHF 87.5 Mio. CHF -5.8 Mio. CHF 56.5 Mio. CHF 25.2 Mio. Priorität: 1 = muss (Gesetz, Volksentscheid) CHF 5.1 Mio. 2 = soll CHF 75.4 Mio. 3 = kann CHF 1.2 Mio. Stand der Projekte: A = in Ausführung B = bewilligte Kredite C = Kostenvoranschlag D = übrige Vorhaben CHF 9.9 Mio. CHF 10.7 Mio. CHF 36.9 Mio. CHF 24.2 Mio.

5 4 Prognose der Laufenden Rechnung Die Berechnung der Zahlen erfolgte unter Berücksichtigung einer generellen Teuerungsrate von 0.7% ab dem Jahr Beim Sachaufwand besteht ein geringes Sparpotenzial, weshalb hier keine Steigerung eingerechnet wurde. Die Hochrechnung für die Jahre erfolgte auf Basis des Budgets 2012 pro Konto. Wo andere Entwicklungen erkennbar sind, wurde von der 0.7%-Hochrechnung abgewichen und der konkrete Schätzwert eingesetzt. Die Schätzung der künftigen Steuererträge wurde durch die Finanzabteilung nach einer individuellen Beurteilung vorgenommen. Die Prognose der laufenden Rechnung für die kommenden 5 Jahre zeigt u.a. die selbst erarbeiteten Mittel, die während der Planperiode als Bruttoüberschüsse zur Selbstfinanzierung der Investitionen eingesetzt werden können. Die Zinsen und die Abschreibungen wurden auf der Basis des geplanten Investitionsprogramms hochgerechnet. Saldi nach funktionaler Gliederung; Gesamterfolg - Mehrjahresvergleich - 40 Mio 35 Mio 30 Mio 25 Mio Volkswirtschaft Umw elt & Raumordnung Verkehr Soziale Wohlfahrt 20 Mio Gesundheit 15 Mio Kultur, Sport & Freizeit 10 Mio 5 Mio 0 Mio -5 Mio Rechnung 2001 Rechnung 2002 Rechnung 2003 Rechnung 2004 Rechnung 2005 Rechnung 2006 Rechnung 2007 Rechnung 2008 Rechnung 2009 Rechnung 2010 Budget 2011 Budget 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015 Rechtsschutz & Sicherheit Allgemeine Verw altung Erfolg Finanzen & Steuern Zusammenfassung und Ausblick Der Finanzplan wird im Wesentlichen durch das Investitionsprogramm geprägt. Von besonderer Bedeutung sind in den Jahren folgende Investitionsvorhaben: Neubau Stadthaus CHF 20.0 Mio. Tiefgarage Festwiese CHF 15.2 Mio. Schwimmhalle Kreuzlingen CHF 13.0 Mio. Gemeindestrassen CHF 14.4 Mio. (davon: Löwenstrasse, Strassenraumgestaltung CHF 2.8 Mio. Fussgänger- und Radwege CHF 1.5 Mio. Boulevard Hauptstrasse, Rest CHF 1.5 Mio. Strassenanpassungen CHF 1.2 Mio. Seestrasse, Sanierung mit Radweg CHF 1.0 Mio. Maschinen und Fahrzeuge CHF 0.9 Mio. Kreisel Löwenstrasse/Sonnenstrasse CHF 0.7 Mio. )

6 5 Kantonsstrassen, Beiträge CHF 6.2 Mio. (davon: Spange Bätershausen CHF 3.5 Mio. innerstädtische Kreisel, Ausbau CHF 0.7 Mio. Seetalstr./Bleichestr./Romanshornerstr. CHF 0.7 Mio. ) Abwasserbeseitigung CHF 5.5 Mio. (davon: Kläranlage Konstanz, Investitionsbeiträge CHF 2.2 Mio. Chogenbach, Sanierung CHF 1.1 Mio. Renaturierung Bäche CHF 0.9 Mio. Freudenberg-Kuhbrunnen, QE CHF 0.7 Mio. ) Festwiese, Gestaltung Park CHF 2.3 Mio. Schwimmbad Hörnli, Sanierung CHF 1.0 Mio. Bus Infrastruktur CHF 1.0 Mio. Restaurant Fischerhaus, Ersatz Pavillon CHF 0.8 Mio. Kursschifffahrts-Hafen, Ausbaggerung CHF 0.7 Mio. Zur Entlastung der Investitionsrechnung sind Devestitionen im Umfang von CHF 6.5 Mio. geplant, wobei der grösste Teil bereits realisiert worden ist. Ausserhalb des Planungshorizontes 2015 liegen folgende grössere Investitionsvorhaben, die im vorliegenden Finanzplan bereits angezeigt werden: Fussgängerverbindung Stadt - See CHF 4.5 Mio. Hauptstrasse Nord, Verkehrsberuhigung CHF 3.9 Mio. Löwenstrasse, Strassenraumgestaltung CHF 3.0 Mio. Kläranlage Konstanz, Investitionsbeiträge CHF 2.3 Mio. Aufwertung Seeufer CHF 2.0 Mio. Sanierung ehemaliger Deponien CHF 2.0 Mio. Paulistrasse, Bahnübergang CHF 1.5 Mio. Zur Finanzierung der Investitionen sind ab 2015 weitere Devestitionen von CHF 10.0 Mio. vorgesehen. Gemäss Investitionsprogramm sind bis ins Jahr 2015 steuerfinanzierte Nettoinvestitionen von CHF 56.5 Mio. vorgesehen. Einige grössere Bauvorhaben von zusammen über CHF 19 Mio. liegen ausserhalb des Planungshorizontes 2015 und sind deshalb für die Berechnung nicht berücksichtigt worden. Die Nettoverschuldung steigt somit per 2015 auf voraussichtlich CHF 63.0 Mio. oder knapp CHF 3'200 pro Einwohner. Diese liegt gemäss kantonaler Auffassung im unteren Bereich einer grossen Verschuldung. Die Aussagekraft der zum Massstab genommenen Kennzahl hängt jedoch von der "richtigen" Bewertung des Finanzvermögens ab. Die Bewertung der Anlagen im Finanzvermögen erfolgt in Kreuzlingen zum Anschaffungswert. Der Stadtrat verzichtete bis jetzt aus Gründen der buchhalterischen Vorsicht auf eine Folgebewertung zum Verkehrswert. Dies im Gegensatz etwa zur Stadt Frauenfeld, deren Neubewertungsreserve per Ende 2010 CHF 68.1 Mio. beträgt, oder zum künftig anzuwendenden Rechnungsmodell HRM2, das die Bewertung zum Verkehrswert vorschreibt. Objektiv betrachtet kann in Kreuzlingen deshalb auch nach Umsetzung der geplanten grossen Investitionsvorhaben von einer vertretbaren mittleren Verschuldung gesprochen werden. In Bezug auf die bilanzielle Situation darf die Eigenkapitaldecke als ausreichend bezeichnet werden. Die Stadt verfügt voraussichtlich per Ende 2015 über ein Eigenkapital von rund 42 Steuerprozenten, welches zur Deckung künftiger Ausgabenüberschüsse hingezogen werden könnte. Der Kanton vertritt die Auffassung, dass bei Politischen Gemeinden ein Eigenkapital von 20 bis 50 Steuerprozenten als ideal betrachtet werden kann. Die Ergebnisse des vorgelegten Finanzplanes sind wiederum mit Ungewissheiten und Grenzen verbunden, wie sie Mehrjahresprognosen eigen sind. Nicht berücksichtigt im Finanzplan sind die finanziellen Folgen der Umsetzung der Schloss-Initiative (ca. CHF 6 Mio.) und hängige parlamen-

7 6 tarische Vorstösse auf Bundes- und Kantonsebene, die zu neuen Aufgaben der Stadt führen könnten. Eine weitere Grenze setzt den aktuellen Finanzplanergebnissen auch die Ungewissheit in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung. Sollten sich die Einnahmen nicht wie vermutet positiv entwickeln, könnte sich eine Erhöhung des Steuerfusses aufdrängen. Je nachdem, ob man die geplanten und im Finanzplan angezeigten Investitionen als nötig oder nur wünschbar erachtet, müsste über eine evtl. nur befristete Finanzierung durch zweckgebundene Mehreinnahmen bei den Steuern nachgedacht werden. Angesichts der erfolgten Steuerfuss-Senkungen der letzten Jahre im übrigen Thurgau will der Stadtrat eine Erhöhung jedoch möglichst vermeiden. Der Stadtrat Kreuzlingen Kreuzlingen, 23. August 2011

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