Seniorenkolleg 29. Juni 2010 Sicherheit durch rechtliche Vorsorge. Seniorenkolleg, SS 2010, Sicherheit durch rechtliche Vorsorge (T.
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- Kristian Gerber
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1 Seniorenkolleg 29. Juni 2010 Sicherheit durch rechtliche Vorsorge
2 Ihr Vortragender Tilmann KEITH Notar in Chemnitz Theaterstraße e 34 a Chemnitz Tel: Fax: Internet: mail@webnotar.de 2
3 Fälle und MöglichkeitenM Fürr welche FälleF wollen Sie rechtlich vorsorgen? Welche MöglichkeitenM gibt es? 3
4 Fälle fürf r die rechtliche Vorsorge Eigene Handlungsunfähigkeit Verhinderung der Betreuerbestellung Auswahl bestimmter Personen als Betreuer Gesundheitliche Krise Verhinderung erzwungener Existenz In fürf r Sie nicht lebenswertem Zustand Regelungsdefizit im Todesfall Gesetzliche Erbfolge verhindern Partner versorgen Weitere Ziele 4
5 Möglichkeit rechtlicher Vorsorge 1. Gegen rechtliche Betreuung Durch Vorsorgevollmacht 2. Gegen falsche Betreuerperson Durch Betreuungsverfügung 3. Gegen erzwungenes Dasein Durch Patientenverfügung 4. Gegen das Unerkanntbleiben der Vorsorge Durch Registrierung im Vorsorgeregister 5. Gegen unerwünschte Erbfolge Durch Verfügung von Todes wegen Durch Testament 6. Gegen wirkungslose Dokumente Durch qualitätsgesicherte Texte Durch notarielle Urkunden 5
6 1. Vorsorge gegen: rechtliche Betreuung Ist jemand zeitweilig oder auf Dauer außerstande, seine Angelegenheiten zu erledigen, besteht Betreuungsbedarf Hier wird ein staatlicher Betreuer durch das Gericht eingesetzt. 6
7 Vorsorgemaßnahme: Vorsorgevollmacht Vorsorglich erteilte Vollmacht Ohne besonderen Anlass Zur Vermeidung einer Betreuung Nötig fürf r Volljährige 7
8 Inhalt der Vorsorgevollmacht Rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht Charakter einer Generalvollmacht Ohne Bedingung Einzelne klare Ausnahmen Zur Erledigung aller (!) Angelegenheiten Soweit rechtlich möglichm Nicht bei höchstpersh chstpersönlichem Akt 8
9 Form der Vorsorgevollmacht fürr Generalvollmachten ist die notarielle Beurkundung zwingend Sonst selten Formzwang Nachweis erfordert Schriftform notarielle Beurkundung ist stets ratsam In manchen Rechtssachen ist mindestens die öffentliche Beglaubigung nötign Sparfüchse aufgepasst! Behördenbeglaubigung Einfach + billig Beratungsfrei 9
10 Voraussetzung fürf r die dauerhafte Nutzbarkeit Tauglichkeit für f Alles MöglicheM gliche Sichere Formulierung Anerkennung durch offizielle Stellen Individuelle Gestaltung nach Beratung Bekanntwerden des Vorhandenseins Identitätsgarantie tsgarantie des Ausstellers Feststellungen zur Geschäftsf ftsfähigkeit Sicherung vor FälschungF Wiederherstellbarkeit nach Verlust Regelung denkbarer Konflikte Bei mehreren Bevollmächtigten 10
11 Bedeutung fürf r den Vollmachtgeber Schutz vor dem Eindringen Dritter Vollmacht verdrängt nicht Vollmacht ist stets widerrufbar Vollmachtgeber bleibt weisungsbefugt Keine Sebstentmündigung ndigung 11
12 Bedeutung fürf r den Bevollmächtigten Vollmachtnehmer ist weisungsgebunden Vollmachtnehmer trägt Verantwortung Haftung bei Fehlverhalten Beschränkbar auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle Keine Rechenschaftspflichten Bekommt Aufwands- und Schadensersatz 12
13 2. Vorsorge gegen: falsche Betreuungsperson Bei Betreuungsbedarf Bei Soll der richtige staatliche Betreuer durch das Gericht eingesetzt werden Also gilt es Zu sichern, dass der Richtige bestellt wird Zu verhindern, dass der Falsche bestellt wird 13
14 Vorsorgemaßnahme: Betreuungsverfügung gung Dogmatische Einordnung Bekanntgabe eigener Entscheidung Dokumentation des eigenen Willens Nützlich, wenn Keine Vollmacht vorhanden Kein Bevollmächtigter (mehr) vorhanden Zu finden 14
15 Inhalt der Betreuungsverfügung gung Zur Person Wer Betreuer werden soll Wer nicht Betreuer werden soll Zum Verhalten des Betreuers In bestimmten FällenF Gegenüber bestimmten Personen 15
16 Bedeutung fürf r den Betreuten Betreuung verdrängt nicht Anders früher bei Vormundschaft Betreuter bleibt handlungsfähig hig Keine Entmündigung ndigung Folgen der Betreuung Teilnahme am Rechtsverkehr weiter möglichm Gerichtliche Aufsicht Kosten Zeitverzögerung Bei genehmigungspflichtigen Geschäften 16
17 Bedeutung fürf r den Betreuer Verantwortung fürf r den Betreuten Vertretungsmacht In festgelegten Bereichen Manches ist nicht möglich Schenkung, vorweggenommene Erbfolge Genehmigungspflichtige Geschäfte Pflichten Pflichtgemäß äßee Erledigung Rechenschaft gegenüber Gericht 17
18 3. Vorsorge gegen: Erzwungenes Dasein Wenn die Krankheit einen tödlichent Verlauf angenommen hat Wenn nach ärztlicher Überzeugung keine Besserung mehr zu erwarten ist Wenn das Dasein unerträglich und ohne Umweltbezug ist Wenn Leben nur noch Leiden bedeutet Wenn medizinische Maßnahmen nur den Sterbeprozess verzögern 18
19 Vorsorgemaßnahme: Patientenverfügung Begriff Bekanntgabe Eigener Entscheidung Ohne Anlass Zu künftigerk Behandlungssituation dogmatische Einordnung Dokumentation des eigenen Willens Schriftform aus Nachweisgründen 19
20 Rechtslage der Patientenverfügung Ist rechtlich möglichm Ist zu beachten Gilt bis auf Widerruf Gesetzlich geregelt seit a ff BGB Anlehnung an Rechtsprechung des BGH Legaldefinition eng Einwilligung oder Untersagung Maßnahmen Bestimmt Nicht unmittelbar bevorstehend 20
21 Inhalt der Patientenverfügung Anordnung Wie ist mit dem Anordnenden zu verfahren In einer gesundheitlichen Krisensituation Lebensverlängernde ngernde medizinische Behandlung Art Umfang Wunsch nach Spezieller Medikation Palliativer Behandlung Besonderen Behandlungsarten Besondere eigene Anordnungen Verbleib in der Wohnung Wunsch nach geistlichem Beistand Hospizunterbringung 21
22 Adressaten der Patientenverfügung Angehörige Betreuer Bevollmächtigte Vormundschaftsgericht Arzt Medizinisches Personal Pflegekräfte fte 22
23 Sterbehilfe <-> < Behandlungsabbruch Behandlungsabbruch ist Das Zulassen des natürlichen Sterbens Im Fall tödlichert Krankheit Durch Abbruch lebenserhaltender ärztlicher Behandlung Keine Unterscheidung zwischen Aktivem Tun Begrifflichem Unterlassen (BGH, Urteil v , 2 StR 454/09) 23
24 Straffreiheit des Behandlungsabbruchs Behandlungsabbruch ist gerechtfertigt und nicht strafbar, Wenn der Sterbeprozess bereits irreversibel eingesetzt hat Wenn der unmittelbare Sterbevorgang noch nicht begonnen hat und der Abbruch dem Willen des Patienten entspricht Zulässiges Sterbenlassen auch vor dem akuten Sterbeprozess, wenn der Patient mit dem Behandlungsabbruch mutmaßlich einverstanden ist, der mutmaßliche Wille festgestellt werden kann Tötung auf Verlangen ist strafbar 24
25 4. Vorsorge gegen: Unerkanntbleiben der Vorsorgemaßnahmen Was nützenn Vollmachten Verfügungen Wenn sie unerkannt bleiben Wenn sie nicht gefunden werden 25
26 Vorsorgemaßnahme: Das zentrale Vorsorgeregister Registrierung bei der BNotK gesetzlich geregelt Auf Wunsch der Beteiligten Veranlasst durch den Notar Auch bei Privatvollmachten Auch bei Betreuungsverfügungen gungen Hinweis auf Patientenverfügung Vertrauliche Behandlung Technisch gesichert (Datenschutz) Einblick nur fürf r die mit Betreuungsverfahren befassten Stellen Kosten nach Gebührensatzung Registrierung einmalig ca Euro pro Mensch Bei Änderung 26
27 Gestaltungsvorschlag fürf das Vorsorgedokument Ausführliche Inhaltsgestaltung und Gliederung des Vorsorgedokumentes Mit Registrierung bei der BNotK Verbindung aller 3 Erklärungen rungen in einem Dokument volles Programm Klarheit fürf r alle Adressaten Schutz fürf r den Anordnenden Sicherheit fürf r den Bevollmächtigten Mehrere Vollmachten in einer Urkunde Verfügung von Todes wegen separat 27
28 5. Vorsorge gegen unerwünschte nschte Erbfolge Wenn ich nichts regele Tritt die gesetzliche Erfolge ein Die passt meistens nicht Wenn SOLL ungleich IST brauche ich ein Testament = Verfügung von Todes wegen 28
29 Ziele eines Testaments Versorgung von Partner und Familie Streit in der Familie vermeiden Erbengemeinschaft verhindern Gerechtigkeit üben Ausgleich fürf r Zuwendungen unter Lebenden Vermögen schützen Vor Verschleuderung, wenn der Nachlass schnell zu Geld gemacht werden muss Eventuell zusätzlich Steuern sparen 29
30 Beispielhafte Gründe gegen die gesetzliche Erbfolge Angemessene Verteilung Ehegatten erben sonst nicht allein, sondern Neben Verwandten der 2. Ordnung Neben Kindern (auch aus vorheriger Ehe) Lebensgefährten und Pflegekinder Werden nicht berücksichtigt Pauschale Quoten lassen persönliche Verhältnisse unbeachtet (Gerechtigkeit!) Gesetz ist nur als Notnagel konzipiert Ihr Nachlass ist für f IRGENDWIE zu schade 30
31 Vorsorgemaßnahme: Erbfolge regeln Errichten Sie ein Testament Verfügung von Todes wegen Gemeinsam mit Ihrem Partner Zusätzlich Zur Vorsorgevollmacht Zur Patientenverfügung 31
32 Wer muss darüber nachdenken? Erbfolgeregelungen gehen jeden an, egal ob großes oder kleines Vermögen zu vererben ist! Also ist jeder betroffen! 32
33 6. Vorsorge gegen: Wirkungslose Dokumente Was nützenn Dokumente Vollmachten, Verfügungen Testamente Wenn sie unbrauchbar formuliert sind Wenn sie zweifelhaft formuliert sind Wenn sie Probleme Erzeugen statt Verhindern 33
34 Vorsorgemaßnahme 1: Qualitätsgesicherte tsgesicherte Texte Sofortige unbedingte Wirksamkeit Voraussetzung fürf r die Verwendung Mehrere Ausfertigungen, ggf. im Auszug (Bank) Klarer Inhalt Systematik des Dokumentes, Gliederung Regelungen zu Untervollmacht In sich Geschäft ( ( 181 BGB) Regelungen bei mehreren Bevollmächtigten Einzel- oder Gesamtvertretung Rang- bzw. Machtverhältnisse Schutz des Bevollmächtigten Vor Behörden und Erben Ergebnis: Formulierung vom Fachmann Nicht vom netten Nachbarn Nicht einfach aus dem Internet 34
35 Vorsorgemaßnahme 2: Unterschiede Vollmacht <-> < Testament beachten Vollmacht Überträgt Rechtsmacht Zur Regelung von Angelegenheiten des Vollmachtgebers Testament Regelt, wer das Vermögen nach dem Tod bekommt Beispielsweise Wer wird Inhaber des Sparbuches Wer darf das Guthaben abheben und behalten 35
36 Also Testament trotz Vollmacht nötig! n Vorsorgevollmacht Wirkt über den Tod hinaus Erleichtert die Nachlassabwicklung Testament Wird nicht ersetzt Meist beides nötign 36
37 Gesamtergebnis: Rechtliche Vorsorge ist möglichm Eine Vorsorgeregelung ist wichtig Keine Frage des Alters Sondern der Erkenntnis Vollmachten nur fürf r absolute Vertrauensperson Alternative ist Betreuungsverfügung gung Autonomie am Lebensende erfordert eigene Erklärung rung = Patientenverfügung Errichten Sie ein Testament 37
38 Resumée Ohne Vollmacht herrscht Ohnmacht! Verzicht auf Erbfolgeregelung ist Meist ein Fehler Verantwortungslos Lieblos Ihr Notar hilft Ihnen gern! Notar 38
39 Ihr Notar Tilmann KEITH Notar in Chemnitz Theaterstraße e 34 a Chemnitz Tel: Fax: Internet: mail@webnotar.de 39
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