6. Antrag Mühlebachbrücke Küttigkofen - z.h. Gemeindeversammlung (G. Frenzer)

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1 Gemeinderat Gemeinde Buchegg Protokoll der 20. Sitzung vom Montag, 21. November 2016, 19:00 bis 21:30 Uhr im Gemeinderatszimmer, Mühledorf Vorsitz: Anwesend: Entschuldigt: Protokoll: Gäste Meyer Verena, Gemeindepräsidentin Stutz Thomas Frenzer Guido Isch Christoph Mann Alexander Marti Samuel Rufer Kurt Stuber Kurt Thomi Anita Anderegg Sabine Seiler Daniela Herr Pascal Guillod (Emch+Berger) Traktanden 1. Begrüssung 2. Einsprache prov. Beitragsplan Neuströssli - Pascal Guillod (Emch+Berger) 3. Auflage Gestaltungsplan F. Berger - Einsprachen (V. Meyer) 4. GB Nr. 38 Kyburg-Buchegg - Dienstbarkeitsvertrag Aebi 5. Antrag Feuerwehrfahrzeuge - z.h. Gemeindeversammlung 6. Antrag Mühlebachbrücke Küttigkofen - z.h. Gemeindeversammlung (G. Frenzer) 7. Antrag Neuströssli Verteilkabine - z.h. Gemeindeversammlung (A. Mann) 8. Wahl einer Revisionsstelle - z.h. Gemeindeversammlung (V. Meyer / Th. Stutz) 9. Rückkommensantrag Wasserreglement bezüglich Gebührenreglement und Gebührenordnung (V. Meyer) 10. Traktanden Gemeindeversammlung zur Auflage am 28. November Inventurbeamter - weiteres Vorgehen (V. Meyer) 12. Protokollgenehmigung vom 31. Oktober Protokollgenehmigung vom 7. November Mitteilungen 15. Verschiedenes 16. Pendenzen

2 1. Begrüssung V. Meyer begrüsst alle Anwesenden, insbesondere Herr Pascal Guillod vom Büro Emch+Berger. Sabine Anderegg hat sich entschuldigt und Kurt Rufer kommt etwas später. Herzliche Gratulation Alex Mann, er hat heute Geburtstag. Am Donnerstag ist auf der Verwaltung eine Unterzeichnungseinladung eingetroffen für den Dienstbarkeitsvertrag GB 38 Kyburg-Buchegg der Familie Aebi. Der Termin ist am 5. Dezember 2016 vormittags und es ist ein des Gemeinderates in Form eines Protokollauszuges vorzulegen. Da heute die letzte Sitzung vor dem 5. Dezember ist, musste dieses Traktandum kurzfristig eingeschoben werden. Die Traktandenliste wird mit der vorliegenden Änderung stillschweigend genehmigt. Weiter entschuldigt sich V. Meyer, dass es bei der Übermittlung der heutigen Unterlagen offenbar Probleme gegeben hat. Das Thema wird unter Verschiedenes diskutiert. 2. Einsprache prov. Beitragsplan Neuströssli - Pascal Guillod (Emch+Berger) 3. Auflage Gestaltungsplan F. Berger - Einsprachen (V. Meyer) 4. GB Nr. 38 Kyburg-Buchegg - Dienstbarkeitsvertrag Aebi Für die Erschliessung Schleif in Kyburg-Buchegg gewähren die Grundstückbesitzer Heinz und Barbara Aebi der Gemeinde Buchegg ein Durchleitungsrecht für die Wasserversorgungsleitungen. Diese Bestimmung ist im Grundbuch als Grunddienstbarkeit einzutragen. Die Entschädigung für das Durchleitungsrecht beträgt einmalig CHF Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag einstimmig. 5. Antrag Feuerwehrfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge müssen regelmässig ersetzt werden. Der Grund dafür ist meistens in der Überalterung der Fahrzeuge und der nicht mehr vertretbaren Wartung zu finden, nicht in der Anzahl geleisteter Kilometer. Eines der Mannschaftstransportfahrzeuge muss in den nächsten Jahren zwingend ersetzt werden. Entsprechend ist im langfristigen Investitionsplan bereits ein entsprechender Kredit eingeflossen. Es bietet sich nun die Gelegenheit, ein Occasionsfahrzeug in sehr gutem Zustand zu erwerben. Die Anschaffungskosten liegen deutlich unter denjenigen eines Neufahrzeuges. Die Gelegenheit, ein für unsere Gemeinde optimal zugeschnittenes Mannschaftstransport-Fahrzeug auf dem Occasionsmarkt zu erwerben, ist zu ergreifen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen haben aufgezeigt, dass diese Lösung die wirtschaftlichste ist. Die Ressortverantwortlichen für Sicherheit und für Finanzen beantragen dem Gemeinderat, den Verpflichtungskredit «Feuerwehrfahrzeuge» über CHF 60'000 zu genehmigen. Seite 2

3 Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Verpflichtungskredit einstimmig. 6. Antrag Mühlebachbrücke Küttigkofen War in der Mehrjahresplanung und daraus ist dieses Projekt entstanden. Im Programm 2017 des Kantons für die Sanierung und Instandstellung von Kantonsstrassen in der Gemeinde Buchegg ist die Instandstellung der Mühlebachbrücke an der Dorfstrasse in Küttigkofen eingeplant. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, seinen Anteil an den Sanierungs- und Instandstellungskosten von Kantonsstrassen gemäss kantonalem Programm zu übernehmen. Die Ressortverantwortlichen Verkehr sowie Finanzen beantragen dem Gemeinderat, den Verpflichtungskredit «Ortsteil Küttigkofen, Dorfstrasse, Mühlebachbrücke» über CHF 58'200 zur Kenntnis zu nehmen. Da es sich hierbei um einen gebundenen Kantonsbeitrag handelt, kann der Gemeinderat nicht darüber bestimmen. Es geht nur um eine Kenntnisnahme. Die Einflussnahme auf den Kanton erfolgte zu einem früheren Zeitpunkt im Gespräch mit den kantonalen Verantwortlichen, als die Prioritäten festgelegt wurden. 7. Antrag Neuströssli Verteilkabine Die Gemeindeversammlung beschloss an der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2015 den Verpflichtungskredit zur Realisierung des Ringanschlusses Neuströssli (Wasserversorgung). Im Zusammenhang mit den Neubauten im Gebiet Neuströssli stösst die heutige Verteilkabine an ihre Grenzen und muss umgerüstet werden. Die GebNet AG, als Pächterin des Stromnetzes in Kyburg-Buchegg, ersucht nun die Gemeinde Buchegg als Eigentümerin des Stromnetzes in Kyburg-Buchegg, den notwendigen Kredit für diese Umrüstung zu sprechen. Die gleichzeitige Umrüstung der Verteilkabine Neuströssli im Zeitpunkt der Realisierung der Ringleitung drängt sich aus betrieblichen und ökonomischen Gründen auf. Die Umrüstung ist zudem unausweichlich und kann bei Realisierung im 2017, zusammen mit dem Bau der Wasserleitung, kostenoptimal angegangen werden. Die Ressortverantwortlichen Ver- und Entsorgung sowie Finanzen beantragen dem Gemeinderat, den Verpflichtungskredit «Neuströssli Erschliessung Strom Umrüstung Verteilkabine» über CHF 68'000 zu genehmigen. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag einstimmig zu. 8. Wahl einer Revisionsstelle - z.h. Gemeindeversammlung (V. Meyer / Th. Stutz) Zwei Mitglieder der heutigen Rechnungsprüfungskommission (RPK), darunter der Präsident der RPK, werden resp. sind aus der Gemeinde weggezogen. Die Suche nach kompetenten und fachlich ausgewiesenen Mitgliedern für die RPK war erfolglos. Seite 3

4 Da bereits die Prüfung der Jahresrechnung 2016 im Frühjahr nicht mehr sichergestellt ist, ist eine Neubesetzung dieser Positionen resp. Neuregelung der Rechnungsprüfung dringend nötig. Die Wahl von RPK-Mitgliedern resp. einer externen Revisionsstelle liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat erwägt deshalb, die Rechnungsprüfung extern einem professionellen Rechnungsprüfer (Treuhand- / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zu vergeben. Der Gemeinderat erwägt deshalb, die Rechnungsprüfung extern einem professionellen Rechnungsprüfer (Treuhand- / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zu vergeben. Es wurden insgesamt vier Treuhandbüros um eine Offerte für die Rechnungsprüfung angefragt (alphabetische Reihenfolge): Fistra AG Grenchen, Grenchen Lemag Treuhand & Partner AG, Solothurn ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG, Urtenen-Schönbühl ST Schürmann Treuhand AG, Egerkingen Fistra AG Grenchen hat aufgrund von Kapazitätsengpässen im Frühjahr auf die Eingabe einer Offerte verzichtet. Lemag Treuhand & Partner AG hat ebenfalls auf die Eingabe einer Offerte verzichtet, da diese Treuhandgesellschaft - entgegen den von Dritten erhaltenen Informationen - keine Revisionen von öffentlichrechtlichen Körperschaften (Gemeinden) anbietet. Eingegangen sind die Offerten der ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG und der ST Schürmann Treuhand AG. Beide Unternehmen verfügen über die nötigen Qualifikationen zur Durchführung der Revision der Gemeinde Buchegg. Die beiden Offerten können einander wie folgt gegenüber gestellt werden: Kriterium Fachliche Voraussetzung gemäss 103 GG Anbieter ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG Sind erfüllt ST Schürmann Treuhand AG Sind erfüllt Referenzen Sind vorhanden Sind vorhanden Durchführung Vor- und Schlussrevision Mandatsleitung Ja Gerhard Schmied, Direktor dipl. Wirtschaftsprüfer Offerierte Stunden 60 bis bis 42 Durchschnittlicher Stundensatz inkl. Spesen ohne Spesen CHF CHF Ja Mark Schürmann, Mitglied GL dipl. Wirtschaftsprüfer Kostendach offeriert Ja Ja, für die ersten zwei Jahre Gesamtkosten inkl. 8 % MWST CHF 9'800 Eingangsbilanz HRM2 / Mehrkosten einmalig Umstellung auf HRM2 Zusatzkosten CHF 1'400 CHF 6'912 (inklusive Spesen) Zusatzkosten CHF 1'100 bis CHF 1'300 Diskussionen Zieht man in Erwägung die externe Revisionsstelle bereits für die Rechnung 2016 einzusetzen? Ja, denn Albert Flammer (Präsident der Rechnungsprüfungskommission) hat die Gemeinde verlassen. Würde keine Revisionsstelle eingesetzt, dann müsste die Amtszeit von A. Flammer mittels Antrag verlängert werden. Der vorliegende Preis bezieht sich auf einen Jahrespreis. Die Zusatzkosten sind einmalig für die Eingangsbilanz HRM2. Seite 4

5 Der Ressortvorsteher Finanzen beantragt dem Gemeinderat, der Gemeindeversammlung die Wahl der ST Schürmann Treuhand AG als neue Revisionsstelle der Gemeinde Buchegg für zwei Jahre zu vorzuschlagen. Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Antrag einstimmig. 9. Rückkommensantrag Wasserreglement bezüglich Gebührenreglement und Gebührenordnung (V. Meyer) V. Meyer möchte mit einem Rückkommensantrag beliebt machen den 2 Erschliessungsbeiträge in der Gebührenordnung (Anhang zum Wasserreglement) zu streichen, denn die Beiträge sind im Grundeigentümerund Gebührenreglement aufgeführt und geregelt. Weiter ist im 11 des Wasserreglements der Absatz 2 wie folgt abzuändern: Die Erschliessungsbeiträge sind im Grundeigentümer- und Gebührenreglement geregelt. Die Anschluss- und Benützungsgebühren, die Tarife sowie die Mahngebühren im Gebührentarif der Gemeinde. Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Änderungen einstimmig zu. A. Mann informiert, dass die Werkkommission am Dienstag, 22. November 2016 tagt. Möglicherweise werden sie zum Wasserreglement einen Rückkommensantrag stellen. V. Meyer informiert, dass dies vor der Auflage der Gemeindeversammlung nicht mehr möglich ist. Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass die Werkkommission an der Gemeindeversammlung einen Antrag stellen könnte. Vorgängig müssen sie aber unbedingt abklären, was im 49 des kantonalen Gesetzes (BGS )genau definiert ist, ob Brutto- oder Nettokosten der Erschliessung. Sollte die Werkkommission einen Antrag stellen, müssen zwingend nachvollziehbare Gründe vorliegen, denn es ist nicht Usus, dass Kommissionen an einer Gemeindeversammlung Anträge stellen. Das wäre zudem politisch sehr ungeschickt, das Volk bekommt den Eindruck, die Kommission hätte sich nicht rechtzeitig mit der Sache befasst. 10. Traktanden Gemeindeversammlung zur Auflage am 28. November 2016 Die Traktandenliste der Gemeindeversammlung wird besprochen. Der Punkt 5.2 wird gestrichen, da diese Verpflichtungs- bzw. Budgetkredite in der Kompetenz des Gemeinderates liegen und an der Gemeindeversammlung nicht separat traktandiert und genehmigt werden müssen. Im Voranschlag Punkt 6 muss der Steuerfuss eingefügt werden. Der Gemeinderat genehmigt die Traktandenliste mit den vorliegenden Änderungen zur Auflage. A. Mann möchte wissen, wie die Vorgehensweise bezüglich der Reglemente an der Gemeindeversammlung geplant ist. Wichtig ist, dass aufgezeigt wird, wie das Reglement entstanden ist: aus der Mustervorlage des Kantons wurde die Überarbeitung in der Kommission getätigt. Das Reglement wurde anschliessend zur Vorprüfung an den Kanton übermittelt und wurde vom Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung genehmigt. Wichtig sind auch Argumente, welche beispielsweise aufzeigen, dass mit den vorgeschlagenen Tarifen kein Überschuss generiert wird. 11. Inventurbeamter - weiteres Vorgehen (V. Meyer) 12. Protokollgenehmigung - vom 31. Oktober 2016 Seite 5

6 Folgende Änderungen werden angebracht: Traktandum 5 Asylkreis: Der Asylkreis bezahlt den Asylsuchenden Fr. 5.00/Std., wenn sie arbeiten, und dem Kanton werden Fr /Std. vom Arbeitgeber überwiesen. Der ausgewiesene Betrag vom Ertragsüberschuss wird gestrichen. Traktandum 6 Kündigung Pachtland Einsprache: Der Vorschlag wurde nicht im Auftrag der ULFKO unterbreitet, sondern von K. Stuber. Traktandum 10 Mitteilungen: - Im Vorstand des Zweckverbandes Schwimmbad Messen ist Doris Andres zurückgetreten. - A. Mann teilt mit, dass die Werkkommission bezüglich des Bauprojekts Wasserleitung Neuströssli einen Rückkommensantrag stellen wird. Zurzeit ist das Bauprojekt gestoppt und die Werkkommission möchte statt der geplanten Guss Rohre neu Rohre aus PE. - Die Delegiertenversammlung des Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verbandes Kanton Solothurn (BWSO) hat stattgefunden. Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der Sitzung vom Montag, 31. Oktober 2016 mit 8 Ja Stimmen und einer Enthaltung infolge Abwesenheit. 13. Protokollgenehmigung - vom 7. November 2016 Folgende Korrekturen werden angebracht: Traktandum 5 Wasserreglement Anhang 2 zum Gebührenreglement: Der Überschuss bildet das Eigenkapital der Wasserversorgung. Rest des Satzes streichen. Traktandum 12 Ausserordentliche Delegiertenversammlung GEB: - Die GEB besteht seit über 100 Jahren - Die GEB hat mit der Gründung der GEBNET AG - Die Forderung der GEB von CHF (Betrag abgerundet streichen) für den erwarteten Schaden hat Leuzigen abgelehnt und ihrerseits einen Gegen-Vorschlag von CHF unterbreitet, womit der Fall abgeschlossen wäre. - Aus diversen ausserordentlichen Delegiertenversammlungen Der Antrag und der werden neu und klarer formuliert: G. Frenzer zeigt die Situation auf, dass im Grundsatz an der Forderung von CHF festgehalten werden müsste. Es kann nicht sein, dass die verbleibenden Genossenschafter auf Kosten von Leuzigen die Mehrkosten tragen müssen und Leuzigen von einem günstigeren Strompreis profitiert. Basierend auf den juristischen Fakten und der Tatsache, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer identisch sind sowie dem Zeitfaktor, dass in es dann in 2-3 Jahren doch zu einem Vergleich kommen könnte, die Zustimmung der vom GEB-Vorstand vorgeschlagenen Vergleichssumme von CHF durchaus Sinn machen. S. Marti stellt den Antrag den Kompromiss-Vorschlag des GEB-Vorstandes von Fr zu unterstützen. Der Gemeinderat genehmigt den Kompromiss-Vorschlag der GEB und somit auch den Antrag von S. Marti mit 8 Ja und einer Nein-Stimme. Seite 6

7 Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll vom Montag, 7. November 2016 mit Ausnahme des Passus GEB mit 7 Ja Stimmen und zwei Enthaltungen infolge Abwesenheiten. 14. Mitteilungen 15. Verschiedenes Heidi Mollet aus Gossliwil konnte am 20. November ihren 90. Geburtstag feiern V. Meyer entschuldigt sich nochmals für die verspätete Zustellung der Gemeinderatsunterlagen. Die Unterlagen wurden fristgerecht am Mittwochmorgen per verschickt. Offenbar konnte diese nicht von allen empfangen werden, da die Datenmenge zu gross war. Es müssen andere Wege gesucht werden, dass dies nicht mehr passiert. Von einem Link auf der Homepage in einen geschützten Bereich wird abgesehen, weil das aus Datenschutzgründen zu gefährlich ist. Zip-Dateien bergen die Gefahr, dass Sie nicht von allen PC s geöffnet werden können. Eine Lesebestätigung bietet auch keine Sicherheit, dass die Dateien empfangen wurden. Eventuell könnten die pdf-dateien im Textmodus eingescannt werden (geringere Datenmenge) oder das Generieren einer pdf-datei aus dem Word via Druckfunktion ausführen (geringere Datenmenge). Innerhalb der Gemeindeschreiberei muss allen klar sein, wo sie bei Anfragen, die entsprechenden Unterlagen finden können. Der Cutohof wird sein Projekt ausserhalb unserer Gemeinde fortsetzen und einen Reiterhof in Meinisberg zu kaufen versuchen. V. Meyer gibt eine Broschüre über die neue Planung in Umlauf. Der Anlass der Kulturkommission vom 5. November lockte rund 100 Teilnehmer an. Das Komiker Duo MeierHuber aus Bibern ist aufgetreten. In der Zeitung ist ein Artikel erschienen über den Wassergraben im Mühletäli, was schon vor mehr als einem Jahr vom Gemeinderat beschlossen wurde. Der Wärmeverbund Aetingen hat eine Aufforderung geschickt bezüglich des Anschlusses. V. Meyer hat dies B. Bartlome und S. Anderegg weitergeleitet. Am hat die Kommissionspräsidenten Konferenz stattgefunden. Besprochen wurde u.a. das Submissionsgesetz. Das erstellte Protokoll wird dem Gemeinderat zur Kenntnis geschickt. Christof Althaus hat die Verfügung zur Pacht als Einverständnis gegengezeichnet und zurückgeschickt. Der Pachtvertrag läuft bis Ende K. Rufer wird in den nächsten Tagen eine Terminumfrage für das Weihnachtsessen machen. Die nächste Sitzung findet am Montag, 5. Dezember 2016 um Uhr statt. Für das Protokoll Die Gemeindepräsidentin: Die Gemeindeschreiberin: Mühledorf, 6. Dezember 2016 Seite 7

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