Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes

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1 Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes P. Junne 1 Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes Peter Junne Baudirektor Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Berlin, Deutschland

2 2 Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes P. Junne

3 Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes P. Junne 3 Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes 1. Auszug aus dem Koalitionsvertrag «Eine hohe Wohn- und Lebensqualität der Menschen in Deutschland sind ein wichtiges Ziel unserer Politik. Dem weiter wachsenden Wohnungsbedarf in den Ballungszentren und vielen Groß- und Hochschulstädten, dem notwendigen energetischen Umbau sowie den demografischen und sozialen Herausforderungen muss entsprochen werden. Dazu setzen wir auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung. Alle Maßnahmen werden wir in einem Aktionsprogramm zur Belebung des Wohnungsbaus und der energetischen Gebäudesanierung zusammenfassen. Wir streben dazu ein Bündnis mit den Ländern, Kommunen und allen relevanten gesellschaftlichen Akteuren an» Mit der Baukostensenkungskommission überprüfen wir angeblich preistreibende und überdimensionierte Standards und Kosten von Materialien und Verfahren insbesondere der energetischen Sanierung. Die Arbeitsgruppen haben im Herbst 2015 konkrete Lösungsvorschläge für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum vorgelegt. Aus den umfangreichen Empfehlungen leitete das Bundesbauministerium ein 10-Punkte Programm ab: Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand verbilligt und nach Konzeptqualität vergeben Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen Bauordnungen harmonisieren Aufwand reduzieren Normen, Standards und gesetzliche Anforderungen im Bauwesen auf den Prüfstand stellen Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forcieren Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz strukturell neu konzipieren Gemeinsam für mehr Akzeptanz von Neuvorhaben werben Punkt 1: Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand bewilligen und nach Ein großer Grundstückseigentümer ist der Bund, dessen Grundstücke durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Nachfolgeorganisation der ehemaligen Bundesvermögensverwaltung, verwaltet werden. Die BIma ist dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) nachgeordnet und darf nur zu Markt-, d. h. Höchstpreisen verkaufen. Punkt 2: Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen Pilotprojekte mit der Stadt Wolfsburg, Dispenserfordernis von der Bauordnung des Landes Niedersachsen, z. B. wegen Abstandsflächen, Verkleinerungen der Bauwiche Bebauung der Brachflächen und Schließen der Baulücken i. d. R. unproblematisch Wasserver- und -entsorgung i. d. R. problemlos, sogar willkommen Problembehaftet ist die Ausweisung von zusätzlichen Stellplätzen

4 4 Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes P. Junne Damit der Föderalismusreform 2006 sich der Bund aus der Sozialen Wohnraumförderung zurückgezogen hat und keine nennenswerten eigenen Wohnungsbestände mehr hat, hat er auch kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Punkt 3: Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken Der Bund hat die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erhöht und den Ländern zur Verfügung gestellt, da diese für die Umsetzung der Programme zuständig sind. Punkt 4: Zielgenaue steuerliche Anreize für mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen Hier fällt in dieser Legislaturperiode bis zum Herbst 2017 voraussichtlich keine Entscheidung, die die Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren verbessert. Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bedeuteten verminderte Steuereinnahmen und das gefährdet die «schwarze Null». Punkt 5: Bauordnungen harmonisieren Aufwand reduzieren Das Bauordnungsrecht, nicht das Bauplanungsrecht, ist reine Länderangelegenheit. Es gibt in Deutschland somit 16 Landesbauordnungen. Der Bund hat hier keinerlei gesetzliche Zuständigkeiten. Über die 16 Landesbauordnungen hinaus gibt es eine Musterbauordnung, die von den Ländern und nicht dem Bund erarbeitet und all diejenigen Dinge enthält, die sich in den 16 Landesbauordnungen wiederfinden. Der Bund hat Empfehlungen ausgearbeitet, wie die Musterbauordnung verändert werden könnten. Dies sind aber mangels Zuständigkeiten nur Empfehlungen. Im Übrigen gibt es eine Bauministerkonferenz der Länder; der Bund ist dort nur Gast ohne jegliches Stimmrecht. Punkt 6: Normen, Standards und gesetzliche Anforderungen im Bauwesen auf den Prüfstand stellen Es gibt im Bauwesen ca Normen, der größte Teil davon Produktnormen, die EU- Vorgaben darstellen und dem Binnenmarkt der EU zuzuordnen sind. Diese Normen sind i. d. R. «perse» gut, da ein einheitlicher Binnenmarkt wettbewerbsfördernd und preissenkend ist. Der kleinere, aber wichtigste Teil der Baunormen sind Berechnungsnormen. Zu deren Überprüfung ein spezieller Ausschuss beim Deutschen Institut für Normung (DIN) eingerichtet wurde. Parallel dazu wurden beim Deutschen Beton- und Bautechnik Verein die grundlegenden Berechnungsnormen für das Bauwesen, die sog. EUROCODES überarbeitet: Lastannahmen Beton- und Stahlbetonbau Stahlbau Holzbau Mauerwerksbau Geotechnik und ohne Einbußen an Aussagekraft oder Wirtschaftlichkeit auf ein Viertel bis ein Drittel ihres ursprünglichen Umfanges reduziert. Diese Berechnungsnormen sollen Europaweit eingeführt werden, wofür in Brüssel «Verbündete» gesucht werden. Die bisherigen Reaktionen sind positive Überraschungen, weil untypischerweise aus Deutschland mal ein radikaler Vereinfachungs- und kein Verkomplizierungsvorschlag kommt.

5 Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes P. Junne 5 Weitere Standards, z. B. im Schallschutz werden in einer novellierten Norm gerade neugefasst. Brandschutzanforderungen werden auf der Grundlage der Landesbauordnung formuliert. Das ist alleinige Länderzuständigkeit. Punkt 7: Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forcieren Das Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen hat Ende 2015 seine Ergebnisse und 10 Empfehlungen vorgelegt, woraus sich u. a. ergibt, dass sich eine Arbeitsgruppe zum seriellen Bauen gebildet hat, die Anfang 2016 ihre Arbeit aufgenommen hat. Derzeit ist eine Unterarbeitsgruppe dabei, die Bedingungen für einen Wettbewerb zum seriellen Bauen festzulegen, auf dessen Grundlage die Auslobung desselben stattfinden soll. Die Wettbewerbsbedingungen müssen einvernehmlich zwischen der Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft und der Bundesarchitektenkammer festgelegt werden. Dieser Prozess wird durch das BMUB gesteuert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Wettbewerbsergebnisse im Winter 2016 vorliegen werden. Die Bauindustrie steht diesem Wettbewerb positiv gegenüber, gibt aber zu bedenken, dass mit dem seriellen Bauen die in Deutschland gewollte Trennung von Planen und Bauen aufgegeben werden müsste. Mit dem seriellen Bauen verschmilzt der Planungs- mit dem Bauprozess, was in diesem Fall gewollt ist. Die Wohnungswirtschaft sieht keine größeren Probleme, auf der Nachfrageseite verbindliche technische Standards und regional oder auch bundesweit und nach Wohnungstypen aufgeschlüsselte Mengen der in einem definierten Zeitraum nachzufragenden Einheiten festzulegen. Dies ist das eigentliche Kernproblem des seriellen Bauens: Standards, definierte Wohnungseinheiten und abzurufende Mengen müssen nach Regionen verbindlich festgelegt werden. Die technischen Lösungen des seriellen Bauens, für das auch Synonyme wie modulares Bauen existieren, liegen vor. Da in den letzten beiden Jahrzenten im Wohnungswesen eher ein Rückbau stattgefunden hat, verfügen die derzeit im Markt tätigen Firmen oft nur noch über Elementarerfahrungen im Wohnungsbau und müssen sich Herausforderungen des seriellen Wohnungsbaues erst neu stellen. Punkt 8: Stellplatzverordnungen flexibler ausgestalten Hier kann der Bund nur Empfehlungen aussprechen. Stellplatzsatzungen sind Ortssatzungen. Punkt 9: Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz strukturell neu konzipieren Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen in einem Gesetz zusammengeführt und vereinfacht werden. Ziel ist, ein aufeinander abgestimmtes Regelsystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeund Kälteversorgung unter Einbeziehung der Quartiersebene zu schaffen. Dabei muss auch gemäß EU-Gebäuderichtlinie der ab 2019/2021 geltende Niedrigenergiestandards für Neubauten festgelegt werden. Innerhalb der Bundesregierung besteht eine gemeinsame Federführung von BMWi und BMUB für EnEV und EnEG (mit Initiativrecht des BMWi). Für das EEWärmeG ist das BMWi federführend. BMWi und BMUB arbeiten intensiv an der Novellierung des Energieeinsparrechts und befinden sich derzeit in einem Prüf- und Abstimmungsprozess. Aussagen zu Einzelheiten sind deswegen noch nicht möglich.

6 6 Schneller mehr Wohnungen: Das 10 Punkte Programm des Bundes P. Junne BMWi und BMUB haben sich auf Ministerebene darauf verständigt, die verschiedenen Optionen für eine Novellierung des Energieeinsparrechts auf breiter Grundlage zu prüfen. Wir halten aber daran fest, dass wir das Vorhaben in dieser Legislaturperiode erfolgreich zum Abschluss bringen wollen. Die Konkretisierung des Niedrigenergiestandards für Neubauten dient der Erreichung des Ziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudestandards bis 2050 bei Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Hierbei ist es wichtig, dass wir die Definition des Niedrigenergiestandards sowohl den Ansprüchen des Klimaschutzes als auch dem Anliegen gerecht werden, dass das Bauen und das Wohnen in Deutschland bezahlbar bleiben. Wir dürfen das Ziel des Klimaschutzes und die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung nicht gegeneinander ausspielen. BMWi und BMUB stehen hierbei im engen Austausch mit den Ländern. Punkt 10: Gemeinsam für mehr Akzeptanz von Neuvorhaben werben 2. Zusammenfassung Punkte Einflussmöglichkeiten des Bundes 1 Empfehlung 2 Empfehlung 3 Empfehlung 4 gegeben 5 keine 6 gegeben 7 Empfehlung 8 keine 9 gegeben 10 keine

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