Der BBA als zentrales Beratungs- und Beschlussgremium
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- Eva Bach
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1 Der BBA als zentrales Beratungs- und Beschlussgremium Grundlagen und Aufgaben der sausschüsse Multiplikator/innenseminar, 21./ , Steinbach
2 Was ist Beruf? Bundesverfassungsgericht Beruf ist jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende erlaubte Tätigkeit. Beruf ist eine Menge an Tätigkeiten, die durch Berufsfachlichkeit und das Anforderungsniveau konstituiert ist. sgesetz Bundesagentur für Arbeit Beruf Der Begriff des Berufs wird im BBiG nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Das BBiG definiert dagegen anerkannte Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsordnungen. Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
3 Über welche reden wir? BBiG / HwO ( Duales System ) Bundesrechtlich geregelte Geregelte Andere Berufsgesetze wie z.b. Gesundheitsberufe und Altenpflege Landesrechtlich geregelte Gesetze und Verordnungen über berufsfachschulische und fachschulische Betriebliche Maßnahmen zur Einarbeitung, Anpassung, Qualifizierung Ungeregelte Außerbetriebliche Lehrgänge und Kurse im Sinne informellen Lernens Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
4 Ein Blick von oben: Das duale System der Bund BMBF BMWi KMK Länder WiMiKo Ausbildungsordnungen Fortbildungsordnungen BiBB-Hauptausschuss Ausbildungsrahmenplan Sozialpartner Neuordnungsverfahren LAB Zuständige Stelle BBA Berufsschule Betrieb Sozialpartner Arbeitgeber & Gewerkschaften Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
5 Zuständige Stellen: Ein Kessel Buntes BBiG: Zuständige Stellen Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Landwirtschaftskammer Rechtsanwaltskammer Patentanwaltskammer Notarkammern Wirtschaftsprüferkammern Steuerberaterkammern Ärztekammer Zahnärztekammer Tierärztekammer Apothekerkammern Das zuständige Fachministerium kann für Berufsbereiche, die durch 71 nicht geregelt sind, die zuständige Stelle bestimmen. Im öffentlichen Dienst bestimmt für den Bund die oberste Bundesbehörde für ihren Geschäftsbereich die zuständige Stelle Im öffentlichen Dienst bestimmen die Länder für ihren Bereich sowie für die Gemeinden und Gemeindeverbände die zuständige Stelle für die in anderen als den durch die 71 und 72 erfassten Berufsbereichen. Die Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts bestimmen für ihren Bereich die zuständige Stelle für die in anderen als den durch die 71, 72 und 74 erfassten Berufsbereichen (ohne Mitbestimmung). Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
6 Zuständige Stellen versus Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft Gesetzliche Grundlage: Handwerksordnung (HwO) Struktur der Selbstverwaltung in der Handwerkskammer Lehrer an Berufsbildender Schule sausschuss Gesellenprüfungsausschuss Gewerbeförderungsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Vollversammlung Vorstand / Präsident Hauptgeschäftsführer Öffentlichkeitsarbeit Weitere Ausschüsse Innenverwaltung Meisterprüfungsausschüsse Handwerksrolle Pflichtzugehörige Recht Unternehmer Arbeitnehmer Lehrer Lehrlinge und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung Alle Unternehmer (selbständige Handwerker) Betriebswirtschaft Gewerbeförderung Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
7 Zuständige Stellen versus Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft Bsp: Industrie- und Handelskammer (IHK) sgesetz Vorläufiges IHK Gesetz 1 Beschreibt die Aufgaben als zuständige Stelle die Einrichtung eines BBA mit IHK-fremden Mitgliedern Hauptaufgaben der IHKen: Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden (= Mitglieder) wahrnehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten für Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns zu wirken. Darüber hinaus: z.b. Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des sgesetzes, treffen. ( ) Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
8 Aufgaben der zuständigen Stelle Weiterer Regelungs- und Durchführungsbereich der zuständigen Stellen Durchführung der Berufsausbildung, für die keine speziellen Vorschriften bestehen ( 9 BBiG, 41 HwO) Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal ( BBiG, HwO) Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse ( BBiG, HwO) Prüfungswesen ( BBiG, HwO) werden von der Kammer bestellt übernehmen im Auftrag der Kammer die Überwachung und Beratung Grundlage: 76 BBIG 41 a HWO Berater/innen Überwachung und Beratung der Durchführung von Berufsausbildung Berufsausbildungsvorbereitung Berufliche Umschulung Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
9 Errichtung eines sausschusses Rechtsgrundlage: 77 BBiG Arbeitnehmer/innen Arbeitgeber/innen Lehrer/innen 6 ordentliche Mitglieder 6 ordentliche Mitglieder 6 ordentliche Mitglieder 6 Stellvertreter/innen Auf Vorschlag von Gewerkschaften und anderen 6 Stellvertreter/innen Auf Vorschlag der Kammer 6 Stellvertreter/innen Auf Vorschlag der zuständigen Behörde Stimmberechtigt nur bei Angelegenheiten, die sich unmittelbar auf die Organisation der schulischen Berufsausbildung auswirken Die Berufung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde auf längstens vier Jahre Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
10 Errichtung eines sausschusses Tätigkeit im BBA ist ehrenamtlich Entschädigung für Auslagen und Zeitversäumnis ist zu zahlen Höhe wird von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgelegt Mitglieder können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigen Grund abberufen werden BBA wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie eine/n Stellvertreter/in diese sollten nicht der selben Mitgliedergruppe angehören wechseln sich in der Regel jährlich im Vorsitz ab Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
11 Beschlussfähigkeit und Abstimmung im sausschuss Rechtsgrundlage: 78 BBiG BBA ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Beschlussgegenstand muss vor Sitzung bekannt sein bzw. kann mit 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder (8) nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
12 Aufgaben des BBA hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken Geschäftsordnung + Bildung von Unterausschüssen Anhörungsrecht meint: IHK muss Meinung des BBA zur Kenntnis nehmen und bei Entscheidungsfindungsprozessen berücksichtigen IHK ist nicht an die Meinung des BBA gebunden, kann sich aber nur aus sachlichen Gründen darüber hinwegsetzen. Erlass von Verwaltungsgrundsätzen Eignung von Ausbildungsund Umschulungsstätten Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen Verkürzung der Ausbildungsdauer vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung, Durchführung der Prüfungen Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung Verwaltungsrichtlinien zur beruflichen Bildung ist anzuhören in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung Umsetzung der vom LAB empfohlenen Maßnahmen Wesentliche inhaltliche Änderungen des Ausbildungsvertragsmusters ist zu unterrichten in allen wichtigen Fragen der beruflichen Bildung beschließt Rechtsvorschriften für die Durchführung der Insbesondere: Zahl und Art der Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung, Umschulung sowie der eingetragenen Berufsausbildungsverhältnisse, Zahl und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen, Tätigkeit der Berater/innen, neue Formen, Inhalte und Methoden der im räumlichen und fachlichen Zuständigkeitsbereich, Stellungnahmen oder Vorschläge der zuständigen Stelle gegenüber anderen Stellen und Behörden (soweit sie sich auf die Durchführung der bezieht), Bau überbetrieblicher Bildungsstätten, Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen, Arbeitsmarktfragen (soweit im Zuständigkeitsbereich berührt ist) Z.B. Prüfungsordnungen, Überwachung der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbilder sowie der Ausbildungsstätten, Abkürzung + Verlängerung der Ausbildungszeit, Anzahl + Durchführung von Zwischenprüfungen, Förderung der Berufsausbildung, Beilegung von Streitigkeiten bei Ausbildungsverhältnissen, Tätigkeit + Anzahl der Ausbildungsberater/innen, Kammerregelungen Grundlagen und Aufgaben der BBAs, DGB-Bundesvorstand, Abteilung Bildungspolitik & Bildungsarbeit, 21./
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