SchiedsamtsZeitung 65. Jahrgang 1994, Heft 07 Online-Archiv Seite 107a-112 Organ des BDS

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1 Berichte und Meinungen Berlin LdsVgg. und BezVgg. Berlin Zur Mitgliederversammlung der BezVgg. Berlin konnte deren Vors., Koll. Joan Stefanescu, 31 Schfrn. und Sehr. begrüßen. Mit großem Bedauern mussten die Anwesenden davon Kenntnis nehmen, dass AGDir. Erhard Väth nicht in Berlin sein konnte. Ursprünglich hatte er dies vor, um im Rahmen eines Lehrgangs in Berlin über das neue Schiedsamtsgesetz referieren zu können. Die Ereignisse in Euskirchen (Mordanschlag und Bombenexplosion im dortigen AG- Gebäude) zwangen ihn, in seiner Dienststelle zu bleiben. Leider konnten auch keine Gäste der Berliner AGs oder der Senatsverwaltung für Justiz begrüßt werden, obwohl die Einladungen rechtzeitig allen Stellen zugegangen waren. Lediglich die Aufsichtführende Richterin, Frau Reißbach, ließ sich entschuldigen; sie war terminlich anderweitig gebunden. Nach der Durchführung der üblichen Regularien konnte Vors. Stefanescu folgende Koll. ehren: Rüdiger Kaiser (Charlottenburg) und Erich Klein (Spandau), die beide 10 Jahre das Schiedsamt bekleiden; Paul Bonkowski (Wedding) für 15-jährige Schiedsamtstätigkeit; Walter Prütz (Neukölln), der seit 20 Jahren als Schm. tätig ist; Erwin Wirsching (Charlottenburg) und Paul Prüfer (Wedding) für 25 Jahre und schließlich Heinz Grabow (Neukölln) und Florian Renoth (Charlottenburg) für 30 Jahre Tätigkeit an Schiedsamt. In diesem Zusammenhang machte Koll. Stefanescu darauf aufmerksam, dass Koll. Klose (Zehlendorf) seit 31 Jahren, Koll. Giese/ (Wedding) seit 32 Jahren und Koll. Kröning (Tempelhof) bereits seit 39 Jahren ihr Schiedsamt gewissenhaft ausüben. Während die Ehrungen für die 10- jährige Amtsführung mündlich erfolgten, erhielten alle anderen genannten Koll. aus der Hand des Vors. eine Urkunde der BDS-BezVgg. Berlin. Stefanescu selbst, der inzwischen auch 15 Jahre als Schm wirkt, erhielt seine Urkunde vom Geschäftsführer, Koll. Wink/er. Im Rechenschaftsbericht des Vorstandes der BezVgg. Berlin führte der Vors. aus: In fast allen Verwaltungsbezirken Berlins konnten im vergangenen Jahr unter Mithilfe des Vorstandes und weiterer Kolleginnen und Kollegen Schiedsstellen eingerichtet werden. Lediglich im Bezirk Hohenschönhausern sah man offensichtlich bisher noch nicht die Notwendigkeit, entsprechendes zu veranlassen. Seitens des Vorstandes der BezVgg. Berlin, aber auch seitens der Justizverwaltung sowie des AGPräs. muss nunmehr dafür gesorgt werden, dass auch dieser Bezirk Schiedsstellen einrichtet. Seite 1/9

2 Als besonders erfreulich konnte Koll. Stefanescu feststellen, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Bezirken mit großem Engagement ihre neue Aufgabe wahrnehmen. Dies drückte sich u.a. in einer regen Pfeilnahme an den Monatsversammlungen aus. Im Jahre 1993 führte die BezVgg. Berlin neun Monatsversammlungen durch. Die Themen waren: Das Schiedsamt in den Medien Darstellung verschiedener Video- Aufzeichnungen von Fernsehsendungen, die in Berlin hergestellt wurden; Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten vor der Schiedsfrau/dem Schiedsmann; Rechtsanwälte und Beistände in der Schlichtungsverhandlung; Die richtige Formulierung eines Vergleichs; Die Beweisnot der Parteien in der Schlichtungsverhandlung; Das Kind, der Jugendliche, der Heranwachsende, der unter Betreuung Stehende in der Schlichtungsverhandlung; Die Beachtung von Fristen bei der Antragstellung; Das Briefgeheimnis, Verstöße gegen die 91202, 203, 254 StGB. Regelmäßig wurden in den Monatsversammlungen auch aktuelle Fragern aus der Praxis sowie einzelne Beiträge aus der SchAZeitung kritisch besprochen. Weiterhin berichtete Koll. Stefanescu von sechs Vorstandssitzungen, in denen notwendige Arbeiten geplant, koordiniert und durchgeführt wurden. Hierzu gehörte auch die Ausrichtung einer grundsätzlichen Informationsveranstaltung für neun Schiedspersonen im Mai dass die Zahl der Verhandlungen bei Schfrn. und Schm. immer noch rückläufig ist, bedauerte der Vors. und sprach die Hoffnung aus, dass eine neue Informationsbroschüre der Senatsverwaltung für Justiz hier Abhilfe schaffen werde. Zum neuen Berliner SchAGesetz konnte Koll. Stefanescu berichten: Der offensichtlich endgültige Text liegt vor. Das Gesetz wird sicher in den nächsten Tagen vom Abgeordnetenhaus verabschiedet Sobald dies geschehen ist, wird sich der Vorstand intensiv in den kommenden Monatsversammlungen inhaltlich damit beschäftigen, so dass alle Kolleginnen und Kollegen mit den Änderungen gegen. über dem dann alten Gesetz vertraut werden. Schließlich gab der Vors. bekannt, dass der Vor stand bei Bedarf zusätzliche Informationsveranstaltungen zum neuen Berliner Schiedsamtsgesetz durchführen werde. Er äußerte auch die Hoffnung, die Senatsverwaltung für Justiz werde die BezVgg. Berlin an der Gestaltung der notwendigen Ausführungsbestimmungen zum neuen Gesetz beteiligen Mir seinem Dank an die Mitglieder des Vorstandes für die geleistete Arbeit, aber auch an die Mitglieder der BezVgg. Berlin für deren ehrenamtliche Tätigkeit, beendete Koll. Seite 2/9

3 Stefanescu seinen Bericht. Als Ergänzung führte Koll. Winkler aus, dass der Vors. im Berichtszeitraum intensiv am Aufbau des Schiedsamtswesens im Umland von Berlin mitgewirkt hat: So z.b. an Einführungslehrgängen in Nauen, Werder und Oranienburg sowie an Fortbildungsveranstaltungen in Rangsdorf und Blankenfelde. In Blankenfelde übergab er eine elektrische Schreibmaschine sowie einen Stempel zur Unterstützung bei der Gründung der BezVgg. Potsdam. Zusätzlich unterstützte er den BDS in Bochum bei der Organisierung einer Fachtagung für Justiz- und Kommunalbeamte in Oranienburg. Die beantragte Entlastung erfolgte bei zwei Stimmenthaltungen. Aufgrund der Versetzung des Koll. Andreas Eiseher (Marzahn) nach Rostock wurde die Nachwahl eines Beisitzers im Vorstand der BezVgg. Berlin notwendig. Kohl. Manfred Türke (Treptow) wurde vorgeschlagen und nach einer kurzen Vorstellung seiner Person bei einer Stimmenthaltung gewählt. Da Koll. Türke somit das Amt eines stellv. Kassenprüfers abgeben musste, wählte die Versammlung Kohl. Horst Muggelberg(Neukölln) in dieses Amt. Mit dem Wunsch, dass in den kommenden Monaten die Versammlungen der BezVgg. Berlin rege besucht werden mögen, schloss Koll. Stefanescu die Mitgliederversammlung Zum ersten Mal seit fast 20 Jahren fand am 11. und 12. März 1994 in Berlin ein Lehrgang des BDS für Berliner Schfrn. und Sehr. statt. 36 Teilnehmer versammelten sich hierzu im Rathaus des Bezirks Spandau, die von dem dortigen Bezirksbürgermeister, Herrn Hauff, und dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung, Herrn Berndt, begrüßt wurden. In einer kurzen bemerkenswert engagierten Ansprache würdigte Herr Hauff die Tätigkeit der Schp. sowohl im Bezirk Spandau wie auch in den anderen Bezirken. Er verwies darauf, dass die Schp. bei einer wirkungsvollen Streitschlichtung unentbehrlich sind und versprach für den Bezirk Spandau den dort amtierenden Damen und Herren alle erdenkliche Unterstützung für deren Arbeit. Angesichts der Probleme, die vor allem die Kolleginnen und Kollegen aus den neuen Bezirken zu bewältigen haben, wünschte in einem kurzen Beitrag der Geschäftsführer der BezVgg. Berlin, Koll. Winkler, dass in allen Bezirken Berlins so verfahren würde wie in Spandau. Er regte an, Herr Hauff möge in der Bürgermeisterrunde seinen Kollegen darlegen, wie unnötige Schwierigkeiten für Schiedspersonen vermieden werden können. Der Vors. der BezVgg. Berlin, Koll. Stefanescu, dankte in seiner Begrüßungsansprache den Vertretern des Bezirks Spandau für ihre Seite 3/9

4 Bereitschaft, die notwendigen Räume für den Lehrgang zur Verfügung zu stellen. Wie auch schon in der Mitgliederversammlung am Vorabend konnte er leider keine Vertreter der Senatsverwaltung für Justiz sowie des AG Tiergarten begrüßen. Dies war sehr zu bedauern, entstand so immerhin der Eindruck, als sei das Interesse der genannten Behörden am Schlichtungswesen gering. Vertreter der Presse waren herzlich willkommen, konnten sie doch durch ihre Berichte und Reportagen dazu beitragen, das Schiedsamt bei den Bürgern der Stadt bekannt zu machen und so die Effektivität dieses Amtes zu erhöhen. An Stelle des 1. Stellv. Bundesvorsitzenden des BDS, Herrn Väth, konnte Koll. Stefanescu den Richter beim AG Itzehoe, Herrn Dutzmann, begrüßen. Aus bekannten Gründen war es Herrn Väth nicht möglich, den Lehrgang in Berlin durchzuführen. Umso mehr richtete Koll. Stefanescu seinen Dank an Herrn Dutzmann, der sehr kurzfristig die Leitung des Lehrgangs übernahm. In einem Grundsatzreferat zum neuen Berliner Schiedsamtsgesetz führte Kolli Stefanescu aus: In den 23 Berliner Bezirken gibt es z.z. 96 Schiedsamtsbezirke, von denen 85 besetzt sind. Fast jedes vierte. Schiedsamt wird von einer Frau wahrgenommen mit Abstand der größte prozentuale Anteil, verglichen mit anderen Landesvereinigungen. Ziel des neuen Berliner Schiedsamtsgesetzes ist es, das Berliner Schiedsmannsgesetz von 1965 fortzuschreiben und zu modernisieren. Eine bewährte Institution auf dem Gebiet der außergerichtlichen Streitbeilegung muss neubelebt werden. Dies kann durch eine Ausweitung der Beteiligung der Schp. geschehen so an der Streitschlichtung in zivilrechtlichen Angelegenheiten. Die Einführung der Erscheinenspflicht beider Parteien auch in Zivilsachen und die Neufassung der Kostenvorschriften lassen eine Erhöhung der Attraktivität und Wirksamkeit der Tätigkeit der Schp. erwarten. Sprachliche Regelungen zur Gleichstellung von Mann und Frau sind getroffen. Schließlich zielt die Neuregelung auf eine Angleichung der wesentlichen Bestimmungen über das Schlichtungsverfahren in den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie in den neuen Bundesländern hin. In dieser Absicht ist auch die Einführung der Erscheinenspflicht in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten begründet. Die damit verbundene Ordnungsgeldandrohung ist neu. Diese Regelung schließt sich an vergleichbare Bestimmungen in anderen Bundesländern an. Die teilweise Neubestimmung der Zuständigkeiten in bürgerlich- Seite 4/9

5 rechtlichen Streitigkeiten bezieht sich auf die Einführung der Zuständigkeit der Schp. bei nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, wobei über die Medien ausgetragene Ehrverletzungen ausgenommen sind. Regelungen zu Kosten des Schlichtungsverfahrens sind im neuen Gesetz neu gestaltet angepasst an das Gerichtskostengesetz. Bemerkenswert ist die Einführung einer Gebühr bereits mit Einreichung eines Antrages. Die Modernisierung und Aktualisierung der Gesetzessprache hat die Einführung des Begriffs»Schiedsamt«als eigenständige Behördenbezeichnung gebracht. Geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie»schiedsperson«lassen dennoch die Bezeichnungen»Schiedsfrau«und»Schiedsmann«zu. Zum Abschluss seiner Ausführungen, die im wesentlichen auf einer Stellungnahme des 1. Stellv. BDS- Vors., Herrn Väth, beruhen, versicherte Krall. Stefanescu, dass der Vorstand der BezVgg. Berlin alles tun werden, um möglichst rasch alle in Berlin tätigen Schp. mit dem neuen Gesetz vertraut zu machen. Den eigentlichen Lehrgang führte Richter Dutzmann vom AG Itzehoe durch. Obwohl ihm sehr wenig Zeit für seine Vorbereitung blieb, gelang es ihm, durch seinen lebhaften Vortrag die Zuhörer mit Interesse an den angesprochenen "Themen zu beteiligen. So verstand er es, am ersten Tag zivilrechtliche und nachbarrechtliche Streitigkeiten, wie sie im noch gültigen Gesetz geregelt sind, darzustellen und mit Regelungen im neuen SchAG zu vergleichen. Am zweiten Tag beschäftigte er die Zuhörer mit verfahrensrechtlichen Fragen im Strafrecht für Sehr. und Schfrn. Zum Abschluss der Veranstaltung dankte der Vors. der BezVgg. Berlin Herrn Dutzmann für dessen Einspringen bei diesem Lehrgang und verabschiedete ihn unter dem Beifall der Anwesenden. Meinungsäußerungen vieler Teilnehmer liefen darauf hinaus, dass der Lehrgang sehr wichtig war und zu keiner Zeit zu anstrengend wurde. Schleswig-Holstein BezVgg. Kiel Die BezVgg. im LGBez. Kiel führte am ihre Jahreshauptversammlung in Neumünster durch. Als Gäste konnte der Vors., Koll. Fritz Wittmaack, die stellv. Stadtpräsidentin von Neumünster, Frau Erna Gattermann, den Generalstaatsanwalt H. Ostendorf, die Vors. der LdsVgg. Schleswig-Holstein, Frau Ilona Fitschen, und den Schriftführer der LdsVgg., Harald Lill, begrüßen. In einer Gedenkminute wurde des am verstorbenen Koll. Hans Ehlert aus Neumünster gedacht. Auf der Tagesordnung stand zunächst eine Schulung durch Seite 5/9

6 Generalstaatsanwalt Ostendorf, der über die Arbeit der Justiz und die Schwerpunkte und Probleme in der Strafverfolgung referierte. So wurden die verschiedenen Arten der Kriminalität in ihren Ursachen und Auswirkungen betrachtet, Möglichkeiten ihrer Verhinderung erörtert und die Schwierigkeiten bei Ermittlung und Strafverfolgung dargestellt, die zu oft lang andauernden Strafverfahren führen. Im Zusammenhang mit Strafe und Wiedergutmachung wurde eingehend über die Maßnahmen im Täter-Opfer- Ausgleich (TOA) diskutiert, die seit 1991 in Schleswig-Holstein in rd. 700 Fällen im Jugendstrafrecht und in Wiedergutmachungsverfahren mit gutem Erfolg angewandt worden sind. Dabei wurde deutlich, dass der TOA nicht in Konkurrenz zum Schiedsamt steht. So kann und darf das Schiedsamt nur in den durch Gesetzesrahmen zugewiesenen Fällen verhandeln, während bei Offizialdelikten, die nicht vor dem Schiedsamt verhandelt werden können, im Falle der Wiedergutmachung der TOA eintritt. Dadurch erfährt das Opfer, dass eine Wiedergutmachung und ein Ausgleich geschaffen wird, was sich für beide Seiten befriedigender und wirkungsvoller gezeigt hat als eine Haftstrafe. Zu Beginn der Jahreshauptversammlung wurde der aus dem Amt geschiedene Koll. Oltmann Wills für seine 40-jährige Tätigkeit als Schm. im Amt Wankendort, AGBez. Plön, wie auch für seine 30-jährige Mitgliedschaft im BDS mit einer Urkunde geehrt und ihm die Ehrenmitgliedschaft in der BezVgg. Kiel angetragen, die er gerne annahm. Nach den Berichten des Schatzmeisters und des 1. Vors., wie auch dem Bericht der Rechnungsprüfer, die zu keinen Beanstandungen und Rückfragen Anlass gaben, wurde dem Vorstand Entlastung erteilt. Darauf erklärte der Vors. wegen Ablauf der Amtsperiode den Rücktritt des Vorstandes. Für die Neuwahl des Vorstandes übernahm die Vors. der LdsVgg. Schleswig-Holstein, Frau Fitschen, ah Wahlleiterin den Vorsitz. Es wurden durchgehend einstimmig gewählt bzw. wiedergewählt: 1. Vors.: Fritz Wittmaack; 2. Vors.: Hartmut Jöhnk; Schatzmeister: Ronald Hertzfeldt; Schriftführer u. Pressewart: Hans Jochen Entsmann; Beisitzer: AGBez. Bad Bramstedt/Norderstedt: Willi Lockstedt; AGBez. Bad Segeberg: Werner Zoels; AGBez. Eckernförde: Fritz W. Boos; AGBez. Rendsburg: Hans Matzen; AGBez. Neumünster: Günter Riecken; Rechnungsprüfer: Ulrich Steingräber und Dorothea Mietzner; Stellv. Rechnungsprüfer: Klaus Hopp und D. Sand. Als Delegierte zur LdsVertreterversammlung wurden Seite 6/9

7 gewählt: Hartmut Jöhnk, Willi Lockstedt, Hans Matzen, Werner Zoels. Nach dem Wahlgang übernahm der wieder gewählte 1. Vors., Koll. Wittmaack, den Vorsitz und dankte der Versammlung für das mit der Wahl dem Vorstand ausgesprochene Vertrauen. Abschließend gab der Vors. bekannt, dass dein verstorbenen Koll. Ehlert anlässlich dieser Jahreshauptversammlung eine Urkunde für seine 35-jährige Tätigkeit als Schm. und im Vorstand überreicht werden sollte. In Vorbereitung dieser Ehrung war die Urkunde bereits gefertigt, als Koll. Ehlert verstarb. Der Vorschlag, diese Urkunde den Familien-angehörigen zu überreichen, fand einhellige Zustimmung. Nordrhein-Westfalen BezVgg. Bonn Die Bezirksvereinigung Bonn führte am ihre diesjährige Arbeitstagung in Verbindung mit der 25-Jahrfeier und der Jahreshauptversammlung im Ratssaal des Rathauses Bonn/Beuel durch. Zu Beginn sprach der 1. Stellv. Bundesvorsitzende Väth über das Thema»Schiedsamt heute«und führte dazu u.a. aus: Das Schiedsamt sei heute höher zu bewerten als früher, da es heute weniger einigungsbereite Menschen gebe. Zwischen früheren Zeiten und heute bestehe auch insoweit ein gravierender Unterschied. Heute hätten wir mehr und mehr Menschen egoistischer und rechthaberischer Prägung, von Anspruchsdenken gelenkt, die im Konfliktfall eben nicht das Schiedsamt, sondern sofort die Institution der ordentlichen Gerichtsbarkeit anrufen und dann auch voll ausschöpfen würden. Dieser Egoismus sei auch mehr und mehr mit Gewaltbereitschaft gepaart, eine sehr»unheilige Allianz«. Es sei daher auch sehr schwer geworden, Menschen zur gütlichen Einigung zu bringen. Für die heutigen Anforderungen»an Recht und Gerechtigkeit«müssten eigentlich erheblich mehr Richterstellen eingesetzt werden, doch sei dies im erforderlichen Maße aus Haushaltsgründen einfach nicht möglich. Es heiße daher umdenken. Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen seien die ideale Alternative, diesen Mangel zum Teil aufzufangen. Deshalb seien diese gerade heute unverzichtbarer. Nicht nur, weil sie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen auf der Basis der Zahlen von 1986 dem Fiskus pro Jahr mehr als 2 Millionen DM ersparen würden, sondern weil ihre befriedende Wirkung gesellschaftspolitisch eben einen wesentlich höheren Wert darstelle. Der Bundesgesetzgeber sollte daher auch in Zivilsachen bis zu einem gewissen Streitwert das Schiedsamt obligatorisch der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorschalten. Im Rahmen der Arbeitstagung fand Seite 7/9

8 eine Feierstunde aus Anlass des 25- jährigen Bestehens statt. Durch die Feier führte der stellv. Vors. der BezVgg. Karl Vogt. Umrahmt war die Feier von zwei Musikstücken des Flötentrios der Musikschule der Stadt Bonn, das wenige Tage zuvor den 1. Preis im Landeswettbewerb»Jugend musiziert«gewonnen hatte. In seinem Grußwort bezeichnete der Bonner OB Dr. Daniels, der die Patenschaft übernommen hatte, seinen bürgerlichen Beruf als Notar mit der Tätigkeit der Schp. vergleichbar. Im Vergleich zum Rechtsanwalt sei vereinfacht gesagt der Notar, wie die Schp. für den»frieden«und der Rechtsanwalt für den»krieg«zuständig. MinDirigent Dr. Harald Clausen überbrachte die Grüße und die Glückwünsche von NWsJMin. D,. Krumsiek, dem es ein besonderes Anliegen sei, die außergerichtliche Streitschlichtung zu fördern. Die Justiz habe ein vitales Interesse daran, dass nicht jeder Streit vor die Gerichte getragen werde. Dazu brauchten die Bürger den Vermittler, den Schlichter, und dies seien die Schp. Zur Wahrnehmung dieser Tätigkeit sei auch die Schulurig durch den BDS und die BezVgg. erforderlich. Der Leiter der Bonner Staatsanwaltschaft, Ltd. OStA Dr. Lehrling, wies in seinem Grußwort darauf hin, dass er in diesem Kreis schon oft Vorträge gehalten habe. Zuletzt habe er 1992 kritisch über die Möglichkeit der Übernahme der Regelung aus den neuen Ländern, den Staatsanwalt als Verweisungsinstitution in Strafsachen zu übernehmen, gesprochen. Wenn dies auch kein geeigneter Weg für eine stärkere Inanspruchnahme der SchA sei, solle die Justiz nicht aufgeben zu überlegen, wie das SchA weiter ausgebaut werden könne. Stellv. LdsVors. Bruno Mlody hob die Arbeit der BezVgg. in den vergangenen Jahren hervor und erinnerte an die von der BezVgg. Bonn organisierte Vertreterversammlung 1988 in Sankt Augustin. Besonders erwähnte er den für alle Teilnehmer unter der bewährten Regie des BezVgg.-Vors. Peter Schoeneseiffen durchgeführten Rheinischen Abend und ferner, dass Schöneseiffen viele Jahre LdsVors. in NRW gewesen sei. 1. Stellv. BDS-Vors. und Dir. d. AG Euskirchen Erhard Väth überbrachte die Grüße und Glückwünsche des BDS, des Bundes der Richter und Staatsanwälte sowie der Direktoren der AGe im LGBez. Bonn. Ebenfalls anwesend war der Dir. d. AG Bonn Detlef Bayer. In seinem Rückblick auf die Arbeit der BezVgg. hob Vors. Schöneseiffen besonders die geleistete Aus- und Fortbildungsarbeit hervor. Auch geselliges Beisammensein und Veranstaltungen der Politischen Bildung seien durchgeführt worden habe, erstmals im BDS, die Bonner Vgg. eine Fachtagung für Gerichts- und Verwaltungsbedienstete Seite 8/9

9 durchgeführt. Diese sei dann als ständige Einrichtung vom SchA- Seminar übernommen worden. Für das SchA-Seminar seien insgesamt 8 Fortbildungslehrgänge organisiert worden. Neben der 1988 in Sankt Augustin durchgeführten Vertreterversammlung sei 1977 eine solche auf vier Godesberg von der BezVgg. organisiert worden. Dabei sei es durch gute persönliche Beziehungen möglich gemacht worden, dass der damalige Bundespräsident Walter Scheel den Bundesvorstand empfangen habe (s. SchsZtg. 1977, S. 113). Als weitere neue Einrichtung würden Vorstandsmitglieder vier BezVgg. zusammen mit Bediensteten der Kommunalverwaltungen Gespräche mit SchA-Kandidaten durchführen. Die Qualität vier gewählten Kandidaten habe dadurch nicht unerheblich verbessert werden können. In seiner Festansprache mit dem Thema»Rechtsanwalt und Schiedsamt«wies RA Jürgen von Danwitz darauf hin, dass auch die RAe zur Streitschlichtung in der Lage und bereit seien. Ohne die prozeßverhütende Arbeit der RAe wären in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Geschäftsanfall bei den Gerichten um ca. 2/3 höher als er tatsächlich ist. Zwischen SchA und RA bestünde kein Gegensatz. Die prozeßverhütende Tätigkeit der RAe und das Schlichtungsverfahren der SchA seien nichts anderes als zwei selbständige Bereiche außergerichtlicher Streitschlichtung. Allerdings sei der Anwalt Parteivertreter. Aufgabe der SchA sei nicht die umfassende Klärung des Streitgegenstandes, sondern die Entspannung von Gegensätzen im persönlichen Gespräch. Auch nach seiner Berufserfahrung sei Schlichten besser als Richten. Im Anschluss an die 25-Jahrfeier fand die JHV 1994 statt. Zu Beginn überreichte 1. Stellv. BDS-Vors. Väth 16 teils amtierenden, teils ehemaligen Schp. die Treuemedaille des BDS für 25-jährige Mitgliedschaft. Nach den üblichen Regularien wurde folgender Vorstand gewählt bzw. wiedergewählt: Vors.: Peter Schöneseiffen; Stellv. Vors.: Karl Vogt; Geschäftsführerin: Herta Maerker; Stellv. Geschäftsführer: Werner Käp; Schatzmeister: Otto Neuhoff Als Beisitzer für den AGBez. Königswinter wurde Schm. Wismann gewählt, der neue Beisitzer für den AGBez. Bonn soll später nachgewählt werden, Kassenprüfer wurden die Koll. Esser und Botzen. - Seite 9/9

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