WOHNRECHTSNOVELLE 2015 KOMPAKT UND ÜBERSICHTLICH TOP INFORMIERT

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1 KOMPAKT UND ÜBERSICHTLICH TOP INFORMIERT

2 Kompakt und übersichtlich Brandaktuell erfahren Sie alle Neuerungen zur Erhaltungspflicht von Heizthermen und Wärmebereitungsgeräten sowie zu den Änderungen bei Zubehör-Wohnungseigentum! Wer ist ab für die Erhaltung der Therme oder sonstigen Wärmebereitungsanlagen zuständig? Welche Wartungs- und Instandhaltungspflichten obliegen dem Mieter? In wessen Verantwortungsbereich liegt die Instandhaltung mitvermieteter Gegenstände? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Zubehör einem Wohnungseigentumsobjekt zugeordnet werden kann? Welche Auswirkungen hat die mangelnde Widmung als Zubehör? Ist der nachträgliche Wechsel der Zugehörigkeit eines Zubehörobjekts möglich? Ein hervorragender Vortragender wird Ihnen auch in diesem Seminar wieder aus der Praxis für die Praxis darlegen, welche rechtlichen Neuerungen die Wohnrechtsnovelle 2015 für die Immobilien- und Wohnrechtsbranche mit sich bringt. Informieren Sie sich über die neueste Rechtslage und erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, welche Erhaltungsarbeiten den Vermieter und welche Pflichten den Mieter treffen, wie Kleinreparaturen im Zuge von Wartungsarbeiten zu behandeln sind und ob ein Investitionsersatzanspruch bei Reparatur oder Austausch durch den Mieter besteht. Sie erarbeiten gemeinsam die neuen Regelungen zur Sanierung nicht eingetragenen Zubehör-Wohnungseigentums, welche Konsequenzen eine nicht eindeutige Zuordnung im Wohnungseigentumsvertrag oder Nutzwertgutachten nach sich zieht und welche Folgen die Neuerungen auf die Mindestanteile und Erhaltungspflichten haben. Anhand praxisorientierter Beispiele werden Ihnen durch unseren erstklassigen Wohnrechtsexperten Lösungsansätze für die rechtssichere Umsetzung der neuen Gesetzeslage in Ihrer täglichen Arbeit vermittelt. Bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellsten Stand und starten Sie gut vorbereitet ins neue Jahr!

3 SEMINARINHALTE Neuerungen im Miet- und Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht Uhr Mag. Andreas Grieb Vollanwendungsbereich und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sowie Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht: Erhaltungspflichten Neu! Welche Erhaltungsarbeiten die Heiztherme, Warmwasserboiler und sonstige Wärmebereitungsgeräte betreffend obliegen dem Vermieter? Ist der Mieter zur Wartung verpflichtet? Sind Kleinreparaturen, die bei der Wartung eines Gerätes anfallen, der Wartung zuzurechnen? Was versteht man unter mitvermieteten Geräten? Rechtliche Folgen, wenn der Vermieter die Reparatur verweigert oder unterlässt Wer ist nach der Wohnrechtsnovelle 2015 für die Erhaltung sonstiger mitvermieteter Gegenstände (wie zb Kücheneinrichtung, Kästen, Klimaanlagen, Entlüftungsanlagen) zuständig? Sind die neuen Regelungen auch auf vom Mieter eingebaute Thermen und Wärmebereitungsgeräte anzuwenden? Gibt es eine Anzeigepflicht des Mieters? Wann könnte diese wegfallen? Hat der Mieter bei Selbstbehebung des Schadens einen Aufwand- oder Investitionsersatzanspruch? Was gilt für Reparaturen, die vor dem angefallen sind? Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen auf bereits anhängige Verfahren? Verfahrensrechtliche Durchsetzung Neuerungen im Wohnungseigentumsrecht Ausgangslage: Die Problematik des nicht verbücherten Zubehör- Wohnungseigentums Worauf ist zukünftig bei der Vertragsgestaltung zu achten: Zubehör- Wohnungseigentum Neu! Unter welchen Voraussetzungen darf zukünftig von den sachenrechtlichen Grundsätzen abgewichen werden? Welche Voraussetzungen müssen für die Zuordnung eines Zubehörs zu einem Wohnungseigentumsobjekt gegeben sein? Reicht eine Konkretisierung im Nutzwertgutachten aus? Welche Sanierungsmöglichkeiten gibt es, wenn die Voraussetzungen fehlen? Ist die Einverleibung von Zubehör-Wohnungseigentum im Grundbuch weiterhin zulässig? Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen auf bereits verbüchertes Zubehörwohnungseigentum? Welche Aufgaben und Pflichten treffen den Verwalter? Auswirkungen auf die Mindestanteile und die Verteilung der Bewirtschaftungsund Erhaltungskosten Welche Folgen ergeben sich für bestehende Benützungsvereinbarungen? Worauf ist bei derivativem Erwerb eines Wohnungseigentumsobjekts zu achten? Übertragung eines Zubehörobjekts: Was ist bei Wechsel des Zugehörigkeit des Zubehörobjekts von einem zu einem anderen Wohnungseigentumobjekt zu berücksichtigen? Ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich? Übergangsrecht: Sind die neuen Regelungen auch auf bereits anhängige Verfahren anzuwenden? Worauf haben Vertragsgestalter zukünftig aufzupassen?

4 Der VORTRAGENDE Mag. Andreas Grieb Richter des LGZ Wien; Stellvertreter der Obfrau der Fachgruppe Wohn- und Mietrecht der Vereinigungen der österreichischen Richterinnen und Richter; Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Wohnrecht; Mitautor der Festschrift Gemeinnützige Wohnwirtschaft im Wandel. TERMIN/VERANSTALTUNGSORT/TEILNAHMEBETRAG Termin: 14. Jänner 2015 Veranstaltungsort: Hollmann Theater Salon 1010 Wien, Grashofgasse 1 Uhrzeit: Uhr Teilnahmebetrag: EUR 210. zzgl. 20 % USt. pro Person* *Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen und die Pausenverpflegung inkludiert. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen werden den Teilnehmern einen Tag vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage an oder füllen Sie das beigelegte Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per an office@wohnakademie.at oder per Fax an / 10! INFORMATION Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne! WOHNAKADEMIE ÖSTERREICH Betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH 1010 Wien, Reichsratsstraße 15 UID: ATU ; Firmenbuchnummer: f; Firmenbuchgericht: HG Wien Ihr Ansprechpartner: Herr René Watzinger Tel: /04 Fax: /10 office@wohnakademie.at Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw auszulegen.

5 KOMPAKT UND ÜBERSICHTLICH AM TEILNAHME bitte per an oder per Fax an /10. Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu der Abendveranstaltung Wohnrechtsnovelle 2015 kompakt und übersichtlich am an. TEILNEHMER/IN Titel Vorname Name Firma Aufgabenbereich/Abteilung Adresse PLZ/Ort Telefon Fax /ABMELDUNG/STORNOBEDINGUNGEN/AGB Die Anmeldung zur Abendveranstaltung Wohnrechtsnovelle 2015 kompakt und übersichtlich ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren, den Vortragenden und den Anmeldebedingungen finden Sie unter RÜCKTRITTSRECHT Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen.

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