WIENER WOHNRECHTSTAGE SOMMERAKADEMIE Aus der Praxis für die Praxis SEMINARHOTEL PARKSCHLÖSSL 25.& 26. JUNI

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1 WIENER WOHNRECHTSTAGE SOMMERAKADEMIE 2015 Aus der Praxis für die Praxis 25.& 26. JUNI 2015 SEMINARHOTEL PARKSCHLÖSSL

2 SOMMERAKADEMIE Aus der Praxis für die Praxis In einem neuen traditionsvollen Ambiente, einem denkmalgeschützten Palais inmitten eines m² großen Parks findet heuer bereits zum vierten Mal die Sommerakademie Aus der Praxis für die Praxis statt. Im Mittelpunkt der Sommerakademie 2015 stehen an den beiden Tagen neun Halbtagesworkshops zu den drei Themenbereichen: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und sonstiges Wohnrecht. In der großartigen Atmosphäre des Parkschlössls wird auch dieses Jahr den Teilnehmern ein vielseitiges Spektrum an Workshops und die Möglichkeit geboten, sich intensiv mit aktuellen wohn- und immobilienrechtlichen Schwerpunkten auseinander zu setzen und sich in konzentrierter Atmosphäre wertvolles Wissen anzueignen. Des Weiteren bietet die Tagung einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Die Sommerakademie vermittelt Wissen, setzt Denkanstöße, eröffnet neue Perspektiven und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Wir laden Sie ein, sich mit Ihren persönlichen Erfahrungen und Fragen aktiv in unsere Workshops einzubringen und so Weiterbildung zu einem inspirierenden Erlebnis zu machen. Ziel ist ein miteinander Lernen, sich vertiefend auszutauschen und neue nachhaltige Aspekte kennenzulernen! Nützen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit ExpertInnen und KollegInnen aus der Praxis! Informieren Sie sich aus erster Hand und gewinnen Sie dadurch neue, wertvolle und nachhaltige Wissensimpulse für die Praxis. Der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen, die Mietervereinigung Österreichs sowie der Österreichische Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund freuen sich darauf, Sie bei der Sommerakademie 2015 im Seminarhotel Parkschlössl begrüßen zu dürfen. VERANSTALTER: Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Revisionsverband Bösendorferstraße 7, 1010 Wien UID-Nr.: ATU , DVR: , ZVR: , Verbandsobmann: Mag. Karl Wurm Mietervereinigung Österreichs Reichsratstraße 15, 1010 Wien DVR: , ZVR: , Präsident: Georg Niedermühlbichler Österreichischer Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund Landstraßer Hauptstraße 84/18, 1030 Wien ZVR: , Präsident: KR Helmut Puchebner

3 PROGRAMMABLAUF DONNERSTAG, 25. JUNI 2015 // VORMITTAGS UHR 1 UMFANG UND INHALT DER GEBRAUCHSRECHTE VON MIETERN Referent: Dr. Ingmar Etzersdorfer Das Benützungsrecht des Mieters bestimmt sich zunächst nach dem Inhalt des Vertrages. Doch kann das Rauchen im Bestandobjekt verboten das Wäschetrocknen innerhalb der Wohnung untersagt werden? Ist ein Haustierhaltungsverbot rechtmäßig? Kann dem Mieter eine jährliche Wartungspflicht der Therme auferlegt werden? Darf eine Wohnung auch zu Bürozwecken verwendet werden? In welchem Ausmaß darf die Maurizio Maier DETAILSINN FOTOWERKSTATT Dr. Ingmar Etzersorfer Rechtsanwalt bei bpv Hügel Rechtsanwälte OG in Mödling mit Tätigkeitsschwerpunkten im Miet-, Wohn- und Liegenschaftsrecht; Mitautor des Wohnrecht Kurzkommentars (1. Auflage) sowie Autor div. weiterer Publikationen; ständiger Mitarbeiter der wobl. persönliche Lebensweise des Mieters eingeschränkt werden? Welche Aufgaben haben Hausordnungen? In diesem Workshop erfahren Sie, inwieweit die Einschränkung der Gebrauchsrechte eines Mieters zulässig ist, welche Wartungspflichten den Mieter treffen und welche Rolle Verkehrssitte und Ortsgebrauch spielen. Anhand aktuellster Beispiele aus der Rechtsprechung erhalten Sie einen Überblick zu diesem mietrechtlichen Dauerbrenner und finden gemeinsam mit unserem Vortragenden praxisorientierte Lösungen für die im Alltag häufig auftretenden Fragen. 2 RECHTE UND PFLICHTEN DES WOHNUNGSEIGENTÜMERS Referent: Mag. Cornelius Riedl Mag. Cornelius Riedl Richter für Zivil- und Bestandsrecht am Welche Änderungen darf ein Wohnungseigentümer an seinem Objekt durchführen? Muss er dafür die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer einholen? Stellt die Bezirksgericht Favoriten; Vortragender am WIFI Wien. Nutzung einer Wohnung als Ordination eine Widmungsänderung dar? Handelt es sich bei der Errichtung von Videokameras der barrierefreien Umgestaltung eines Baderaums um genehmigungspflichtige Veränderungen? Welche Wartungs- und Instandhaltungspflichten treffen den Wohnungseigentümer? Ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Behebung eines Mangels im Inneren eines Objektes verpflichtet? Gerade im Bereich des Wohnungseigentumsrechts stellen sich sowohl auf Wohnungseigentümer- als auch auf Verwalterseite immer wieder Zweifelsfragen, welche oftmals Anlass für Streitigkeiten geben. In diesem Workshop erhalten Sie anhand der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers. 3 DAS HEIZKG UND CONTRACTING Referentin: Mag. a Nadja Shah, MAS Mag. a Nadja Shah, MAS Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Das Heizkostenabrechnungsgesetz: Haben Sie das Gefühl, sich im Bereich des Heizkostenabrechnungsgesetzes und des Contractings wirklich auszukennen? Nützen Sie Österreichs; Mitautorin des Illedits/Reich-Rohrwig (Hrsg) Wohnrecht Kurzkommentars die Chance und lernen Sie die komplexen Problematiken des HeizKGs und Contractings besser verstehen und finden Sie gemeinsam mit unserer HeizKG-Expertin Lösungen für sowie von Heizkostenabrechnung. die Praxis. Sie erarbeiten gemeinsam an Beispielen die Unterschiede des Contractings im MRG, WGG, ABGB und WEG. Sie erfahren welche Obsorgepflichten dem Vermieter bzw der Eigentümergemeinschaft obliegen und welche Pflichten der Mieter hat. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick, welche Kosten nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz in der Abrechnung aufscheinen dürfen, welche Aufteilungsgrundsätze es gibt und ob Vereinbarungen über eine abweichende Aufteilung zwischen Wärme abnehmer und Wärmeanbieter zulässig sind.

4 PROGRAMMABLAUF DONNERSTAG, 25. JUNI 2015 // NACHMITTAGS UHR 4 VERWALTUNG VON MISCHHÄUSERN : WGG-RECHTLICHE ASPEKTE Referentin: Mag. a Susanne Bock, LL.M Eigentums- und Mietwohnungen auf einer Liegenschaft: Welche Besonderheiten bestehen bei der Verwaltung von Mischhäusern? Wie spielen die Normen des WEG mit jenen des WGG zusammen? Lernen Sie die unterschiedlichen Entstehungsvarianten eines Mischhauses kennen (zb Errichtung mit Tochtergesellschaften privaten Bauträgern, nachträgliche Übertragung nach 15b ff WGG). Welche WGG-spezifischen Besonderheiten sind bei der Erstellung von Abrechnungen gegenüber Wohnungseigentümern bzw WE-Mietern zu beachten? Welches Verwaltungshonorar darf bei Mischhäusern verrechnet werden? Welche Rolle nimmt der Verwalter in einem Mischhaus ein? Für welche Angelegenheiten ist er Ansprechpartner der Mieter bzw (nur) der Wohnungseigentümer? Anhand zahlreicher praxisorientierter Beispiele werden nützliche Tipps, gemeinsame Lösungsmöglichkeiten und taktische Vorgehensweisen für die tagtägliche Arbeit vermittelt. Mag. a Susanne Bock, LL.M. Seit November 2010 Juristin in der gemeinnützigen Bauvereinigung Österreichisches Volkswohnungswerk Gemeinnützige Gesellschaft m.b.h. 5 GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ IM WOHNUNGSEIGENTUM Referent: Mag. Christoph Rechberger Welche Ansprüche kann die Eigentümergemeinschaft, welche der einzelne Wohnungseigentümer geltend machen und durchsetzen? Wie ist gegen einen Werkunternehmer, der im Auftrag der Eigentümergemeinschaft eine Werkleistung erbracht hat, wie gegen einen Bauträger im Zusammenhang mit Mängeln an allgemeinen Teilen, wie gegen einen Schädiger und wie gegen sonstige Dritte vorzugehen? Im Rahmen des Workshops werden die in der Praxis eingenommenen Rechtsstandpunkte bei der Geltendmachung Bestreitung derartiger Ansprüche aufgezeigt sowie damit in Zusammenhang stehende Fragen des allgemeinen Zivilrechts und des Zivilprozessrechts erörtert. Die praxisrelevanten Inhalte stellen eine ideale Ergänzung Ihres Wissens dar und unterstützen Sie in Ihrer täglichen Arbeit mit Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften. Mag. Christoph Rechberger Seit 2005 selbständiger Rechtsanwalt in Wien; Tätigkeitsschwerpunkte allgemeines Zivil- sowie Liegenschafts- und Immobilienrecht. 6 WISSENSMANAGEMENT IN DER IMMOBILIENBRANCHE Referent: Mag.(FH) Martin Kraus Hausverwalter sind mit einer Vielzahl an immobilienrelevanten Gesetzen und Informationsquellen (zb MRG, WEG, BTVG, BauO, ETVG, OIB-Richtlinien, technische Normen und Regelwerke etc), welche recherchiert, aufgearbeitet und in den Unternehmen kommuniziert werden müssen, konfrontiert. Verlust von wohnrechtlichem Wissen und Fehler in der Kommunikation können zu Haftungen und unnötigen finanziellen Belastungen führen. Ein gut funktionierendes Wissensmanagement und internes Kontrollsystem sind daher unabdingbar! Damit alle Beteiligten profitieren, muss Wissen gut strukturiert werden. Ein effizienter Informationsfluss im Unternehmen ist ebenso wichtig wie die Kommunikation mit Partnern und Kunden. Gemeinsam überdenken Sie alltägliche Prozesse, Systeme und erarbeiten praxisorientierte Lösungen für ein effizientes Wissensmanagement in Ihrem Immobilienunternehmen! Mag.(FH) Martin Kraus Leiter der Immobilienverwaltung bei Bauhilfe Gemeinnützige GesmbH. Einladung zu wohnrechtlichen Abendgesprächen bei einem gemeinsamen Abendessen.

5 PROGRAMMABLAUF FREITAG, 26. JUNI 2015 // VORMITTAGS UHR VERTIEFUNG UND AKTUALISIERUNG DER NEUEREN RECHTSPRECHUNG IM MIETRECHT Referent: Mag. Andreas Grieb Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs aber auch jene der Landesgerichte prägen die Arbeit in der alltäglichen wohnrechtlichen Praxis in einem sehr starken Ausmaß. Den Überblick zu behalten und die Konsequenzen einzelner Entscheidungen abwägen zu können, ist nicht einfach. Die Teilnehmer des Workshops erhalten einen Überblick über die neueren Entwicklungen und Tendenzen im gesamten Mietrecht (dh MRG, WGG, ABGB). Anhand von aktuellen praxisrelevanten Leitentscheidungen werden die aktuellen Entwicklungen und die praktischen Auswirkungen dieser Entscheidungen gemeinsam erörtert und diskutiert. Durch die intensive Besprechung dieser Entscheidungen werden den Teilnehmern des Workshops gute praxisorientierte Tipps für eine Umsetzung dieses Wissens für die alltägliche praktische Arbeit in der Wohnungswirtschaft geboten. NUTZWERTERMITTLUNG UND GUTACHTEN: RECHTLICHE UND TECHNISCHE ASPEKTE Referent: DI Werner Böhm Nutzwertermittlung bzw festsetzung: Kennen Sie die Regeln bei der Erstellung eines Nutzwertgutachtens? Dieser Workshop weiht Sie in die Geheimnisse der Nutzwertermittlung ein. Brandaktuell erhalten Sie durch unseren Experten einen aktuellen praxisgerechten Überblick der zu beachtenden Bestimmungen. Worüber gibt der Nutzwert Auskunft? Welche wertbestimmenden Faktoren sind bei der Erstellung eines Nutzwertgutachtens zu beachten? Was ist Zubehör? Wie werden offene Balkone, Terrassen Hausgärten bewertet? Welche Nutzwertrelationen bestehen zwischen Wohnungen, Büros und Kfz-Abstellplätzen Carports? Wie sind Gemeinschaftsräume -flächen bei der Nutzwertermittlung zu berücksichtigen? Was ist zu beachten, wenn die Nutzwerte falsch berechnet wurden? Erfahren Sie, welche Zu- und Abschläge zu berücksichtigen sind, welche Fehlerquellen es zu vermeiden gilt und gewinnen Sie anhand illustrativer Berechnungsbeispiele einen Einblick in die Praxis der Nutzwertermittlung. VERTRAGSGESTALTUNG: WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG, VERWALTERVERTRAG, KAUFVERTRAG Referent: Mag. Dr. Alexander Illedits Dem Wohnungseigentumsvertrag kommt eine erhebliche Bedeutung zu: Wie soll der Inhalt eines Wohnungseigentumsvertrages ausgestaltet sein? Welche Anforderungen stellt die Wohnrechtsnovelle 2015 bei Zubehör an den WE-Vertrag? Sie erarbeiten in diesem Workshop gemeinsam mit unserem Vortragenden anhand von Vertragsmustern zulässige und mögliche Inhalte eines Wohnungseigentumsvertrages. Was ist bei der Schaffung Abänderung einer Benützungsregelung zu beachten? Welche vertraglichen Möglichkeiten gibt es, Änderungsrechte am Wohnungseigentumsobjekt zu regeln? Darüber hinaus erfahren Sie, worauf bei Vereinbarungen über die Aufteilung von Aufwendungen und Erträgnissen der Liegenschaft zu achten ist. Ein (neuer) Verwalter wird bestellt: Aufgaben, Pflichten, Haftung und Honorar des Verwalters - welchen Vertragsinhalt soll ein Verwaltervertrag haben? Durch die praxisnahe Darstellung der Problembereiche erhalten die Teilnehmer einen kompakten Überblick darüber, worauf sie bei der Vertragsgestaltung im Wohnungseigentum ihr Augenmerk richten sollten! Mag. Andreas Grieb Richter des LGZ Wien; Stellvertreter der Obfrau der Fachgruppe Wohn- und Mietrecht der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter. DI Werner Böhm Geschäftsführer WIPARK Garagen GmbH; allgemein beeideter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien; Mitautor von Nutzfläche und Nutzwert im Wohnrecht und Immobilienbewertung Österreich. Mag. Dr. Alexander Illedits Seit 1998 Partner der Winkler, Reich-Rohrwig, Illedits, Wieger Rechts - anwälte-partnerschaft; Mitautor im Schwimann ABGB Taschenkommentar; Herausgeber des Wohnrecht Kurzkommentars. Ende der Veranstaltung mit einem gemeinsamen Mittagsbuffet.

6 INFORMATIONEN / ANMELDUNG TERMIN / VERANSTALTUNGSORT / TEILNAHMEBETRAG TERMIN: Juni 2015 VERANSTALTUNGSORT: UHRZEIT: TEILNAHMEBETRAG: Seminarhotel Parkschlössl, Landstraßer Hauptstraße 138, 1030 Wien Uhr (1. Tag) bzw Uhr (2. Tag) ANMELDESCHLUSS: 18. Juni 2015 EUR 550, / zzgl. 20% USt. pro Person.* ANMELDUNG Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage an füllen Sie das beigelegte Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per an office@wohnakademie.at per Fax an /10! *Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen, Pausenverpflegung sowie das Mittag- und Abendessen inkludiert, nicht jedoch die Übernachtungskosten. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl USt und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen stehen den Teilnehmern ausnahmslos einen Tag vor Beginn der 4. Sommerakademie als Download-Material zur Verfügung. ANMELDUNG / ABMELDUNG / STORNOBEDINGUNGEN Die Anmeldung zu der 4. Sommerakademie ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr Euro 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. RÜCKTRITTSRECHT Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw auszulegen Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin die Seminarreihe innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen INFORMATION ANSPRECHPARTNER Haben Sie Fragen zu unserer Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne! Wohnakademie Österreich: Herr René Watzinger Tel.: +43 (0)1/ office@wohnakademie.at GBV: Herr Mag. Artur Streimelweger Tel.: +43 (0)1/ astreimelweger@gbv.at PROJEKTORGANISATION/DURCHFÜHRUNG Wohnakademie Österreich Betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien. UID: ATU Firmenbuchnummer: f Firmenbuchgericht: HG Wien INHALT/KONZEPTION: Mag. a Valerie Gröschl / Mag. a Michaela Schinnagl Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Wohnakademie Österreich betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH bzw der Veranstalter (Mietervereinigung Österreichs, Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Revisionsverband, Österreichischer Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund) durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung, den Vortragenden und den Anmeldebedingungen finden Sie unter

7 SOMMERAKADEMIE & 26. JUNI Bitte vollständig ausfüllen (Seite 1/2) und per an per Fax übermitteln. Faxanmeldung an TEILNAHME Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu der Sommerakademie am 25. und 26. Juni 2015 an. WORKSHOPAUSWAHL Bitte wählen Sie jeweils ein Modul für die Halbtage Donnerstag Vormittag und Nachmittag sowie Freitag Vormittag aus: Donnerstag, Vormittag MODUL 1: MODUL 2: MODUL 3: UMFANG UND INHALT DER GEBRAUCHSRECHTE VON MIETERN RECHTE UND PFLICHTEN DES WOHNUNGSEIGENTÜMERS DAS HEIZKG UND CONSTRACTING Donnerstag, Nachmittag MODUL 4: MODUL 5: MODUL 6: VERWALTUNG VON MISCHHÄUSERN : WGG-RECHTLICHE ASPEKTE GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ IM WOHNUNGSEIGENTUM WISSENSMANAGEMENT IN DER IMMOBILIENBRANCHE Freitag, Vormittag MODUL 7: VERTIEFUNG UND AKTUALISIERUNG DER NEUEREN RECHTSPRECHUNG IM MIETRECHT MODUL 8: NUTZWERTERMITTLUNG UND -GUTACHTEN: RECHTLICHE UND TECHNISCHE ASPEKTE MODUL 9: VERTRAGSGESTALTUNG: WOHNUNGSEIGENTUMSVERTRAG, VERWALTERVERTRAG, KAUFVERTRAG,... Mit dem Absenden dieser Anmeldung bin ich damit einverstanden, dass meine Daten elektronisch gespeichert werden. Als Gerichsstand wird Wien vereinbart. Anmeldeformular Seite 1

8 SOMMERAKADEMIE & 26. JUNI Bitte vollständig ausfüllen (Seite 1/2) und per an per Fax übermitteln. Faxanmeldung an TEILNAHME AM ESSEN Donnerstag, Abendessen Freitag, Mittagessen Ja Nein Ja Nein TEILNEHMER/IN Titel Vorname Nachname Firma Aufgabenbreich/ Abteilung Adresse PLZ/Ort Telefon Fax Anmeldebedingungen An den beiden Seminartagen finden neun Workshops (Modul 1 9) aufgegliedert in drei Halbtage statt. An den Halbtagen kann jeweils ein Workshop aus drei Alternativen ausgewählt werden. Bitte beachten Sie, dass die Workshops (Modul 1 3, Modul 4 6 und Modul 7 9) an den Halbtagen parallel abgehalten werden. Die Anmeldung ist für insgesamt 3 Workshops für beide Tage vorzunehmen. Bitte führen Sie im Anmeldeformular genau an, für welche Workshops Sie sich anmelden. Um ein konzentriertes Arbeiten in den jeweiligen Workshops gewährleisten zu können, sind die Plätze für die Teilnahme beschränkt. Anmeldungen werden in Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt. Sollte der von Ihnen gewünschte Workshop ausgebucht sein, werden Sie rechtzeitig von uns verständigt und haben Sie die Möglichkeit, sich für einen anderen Workshop anzumelden. Die Anmeldung zur Sommerakademie ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Die Stornobedingungen entnehmen Sie bitte dem Folder. Rücktrittsrecht Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen. Anmeldeformular Seite 2

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