ERHALTUNGSPFLICHTEN IM MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT TOPAKTUELL: WOHNRECHTSNOVELLE 2015!

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1 ERHALTUNGSPFLICHTEN IM MIET- UND TOPAKTUELL: WOHNRECHTSNOVELLE 2015!

2 ERHALTUNGSPFLICHTEN IM MIET- UND Welche Erhaltungsarbeiten treffen den Vermieter, welche Wartungs- und Instandhaltungspflichten den Mieter? Brandaktuell erfahren Sie auch die Neuerungen zur Wohnrechtsnovelle 2015! Wer ist ab für die Erhaltung der Therme zuständig? Welche Maßnahmen zählen zur Wartung? Ist die Überwälzung von Erhaltungsarbeiten auf den Mieter zulässig? In wessen Verantwortungsbereich fällt die Instandhaltung mitvermieteter Gegenstände? Welche Maßnahmen hat der Vermieter bei einer lebensgefährlichen Elektroanlage zu setzen? Anhand zahlreicher Praxisbeispiele werden die relevanten Bestimmungen inklusive der Neuerungen aufgrund der Wohnrechtsnovelle 2015 gemeinsam erarbeitet. Durch eine umfassende rechtliche und praxisorientierte Erörterung erhalten Sie einen Überblick über die Erhaltungspflichten des Vermieters, Rechte und Pflichten des Mieters, wann ein ernster Schaden der Liegenschaft vorliegt und in welchem Ausmaß der Mieter Maßnahmen des Vermieters dulden muss. Aber auch im Bereich des WEG bereitet die Abgrenzung zwischen der Erhaltung allgemeiner Teile und Schäden am Wohnungseigentumsobjekt, der Qualifikation einer Maßnahme als ordentliche oder außerordentliche Verwaltung sowie der Zuständigkeit der Erhaltungspflicht immer wieder Schwierigkeiten. HINWEIS Am 5.März 2015 erfahren Sie von unserern erstklassigen Referenten, was bei Beendigung eines Mietverhältnisses zu beachten ist und in welchem Zustand ein Mietobjekt zurückzustellen ist. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf unserer Homepage unter Welche Erhaltungsarbeiten sind von der Eigentümergemeinschaft durchzuführen? Darf der Verwalter die Rücklage einseitig anheben? Wann ist es erforderlich, dass der Verwalter einen Beschluss einholt, wann kann er eigenständig tätig werden? Wie sind thermisch energetische Sanierungen zu beurteilen? Nützen Sie die Gelegenheit und erwerben Sie zusätzliches Praxiswissen rund um das Thema Erhaltungspflichten und Sanierungsmaßnahmen im WEG. Fragen der Abgrenzung der Erhaltungspflichten und der Beschlussfassung zur Durchführung einer Sanierungsmaßnahme werden ebenso erörtert wie die verschiedenen Varianten zur Finanzierung einer Erhaltungsarbeit. Informieren Sie sich über die neueste Rechtslage, profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Referenten und holen Sie sich praxisorientierte Tipps für die rechtssichere Umsetzung dieses Wissens in Ihrer alltäglichen Arbeit!

3 SEMINARINHALTE Uhr Martin Gruber Welche Erhaltungspflichten treffen den Vermieter? Was fällt unter die Wartungsund Instandhaltungspflicht des Mieters? Unterschiede und Definitionen: allgemeine Teile, ernster Schaden, Gesundheitsgefährdung anhand von Praxisbeispielen (zb Schimmelbildung, Dach, Leitungen, Fußboden) vertragliche Vereinbarungen: Ist die Überwälzung von Erhaltungspflichten auf den Mieter zulässig? Was bedeutet Erhaltung im ortsüblichen Standard? Können auch Erneuerungen vom Vermieter begehrt werden? Worin unterscheiden sich privilegierte von sonstigen Erhaltungsarbeiten? Welche Arbeiten stehen mit Erhaltungsarbeiten in ursächlichem Zusammenhang? Gibt es Mitwirkungs- und Duldungspflichten des Mieters? Worin unterscheiden sich Verbesserungsarbeiten von Erhaltungsmaßnahmen? Was ist bei einem Verfahren auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten zu beachten? Wer ist passivlegitimiert? Wann ist eine Zwangsverwaltung einzuleiten? Uhr Mag. Cornelius Riedl Wann fällt die Erhaltungspflicht in den Bereich der Eigentümergemeinschaft, wann trifft die Erhaltung den einzelnen Wohnungseigentümer? Rechtsposition der Eigentümergemeinschaft: Welche Rechte und Pflichten besitzt die Eigentümergemeinschaft? Welche Aufgaben und Pflichten treffen den Verwalter? Welche Befugnisse kommen dem Verwalter zu? Welche Wartungs- und Instandhaltungspflichten treffen den Wohnungseigentümer? Welche Duldungspflichten bestehen? Überblick und Abgrenzung über Maßnahmen der ordentlichen /außerordentlichen Verwaltung und Verfügungen Wann ist die Einholung einer Beschlussfassung erforderlich? Welche Informationen muss ein Beschluss über eine größere Sanierung enthalten? Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen: Bildung einer angemessenen Rücklage, Aufnahme eines Darlehens. Ist für die Aufnahme eines Darlehens die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich? Welche Möglichkeiten hat der einzelne Wohnungseigentümer bei Untätigkeit der Eigentümergemeinschaft bzw des Verwalters bei Nichtbehebung von Schäden an allgemeinen Teilen oder ernster Schäden in seinem Wohnungseigentumsobjekt? DIE VORTRAGENDEN Martin Gruber Mitarbeiter der mobilen Gebietsbetreuung in Wien; Vorstandmitglied einer Mieterorganisation; Wohnrechtsexperte und Autor zahlreicher Wohnrechtspublikationen wie Mietrecht in Österreich, Wohnen im Eigentum sowie Mitautor von Fair (ver)mieten: Vertragsabschluss. Kaution, Befristung, Mietende. Zulässiger Mietzins oder Genossenschaftswohnungen: Rechte und Pflichten der Mieter. Sonderwünsche, Betriebskosten, Ablöse. Übernahme ins Eigentum. Mag. Cornelius Riedl Richter für Zivil- und Bestandsrecht am Bezirksgericht Favoriten; Vortragender am WIFI Wien.

4 TERMIN/VERANSTALTUNGSORT/TEILNAHMEBETRAG Termin: 4. März 2015 Veranstaltungsort: Hollmann Theater Salon 1010 Wien, Grashofgasse 1 Uhrzeit: Uhr Teilnahmebetrag: EUR 390. zzgl. 20 % USt. pro Person* *Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und das Mittagessen inkludiert. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen werden den Teilnehmern einen Tag vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. ANMELDUNG Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage an oder füllen Sie das beigelegte Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per an office@wohnakademie.at oder per Fax an / 10! INFORMATION Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wir beantworten sie Ihnen gerne! WOHNAKADEMIE ÖSTERREICH Betrieben durch Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH 1010 Wien, Reichsratsstraße 15 UID: ATU ; Firmenbuchnummer: f; Firmenbuchgericht: HG Wien Ihr Ansprechpartner: Herr René Watzinger Tel: /04 Fax: /10 office@wohnakademie.at ANMELDUNG/ABMELDUNG/STORNOBEDINGUNGEN/AGB Die Anmeldung zum Ganztagesseminar Erhaltungspflichten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren, den Vortragenden und den Anmeldebedingungen finden Sie unter RÜCKTRITTSRECHT Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen. Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw auszulegen.

5 ANMELDUNG ERHALTUNGSPFLICHTEN IM MIET- UND AM ANMELDUNG bitte per an oder per Fax an /10. TEILNAHME Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu dem Seminar Erhaltungspflichten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht am an. TEILNEHMER/IN Titel Vorname Name Firma Aufgabenbereich/Abteilung Adresse PLZ/Ort Telefon Fax Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen. Als Gerichsstand wird Wien vereinbart.

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