Teil D: Artenschutzrechtliche Prüfung. zum Windpark südlich des Munitionsdepots. Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb

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1 Teil D: Artenschutzrechtliche Prüfung zum Windpark südlich des Munitionsdepots Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen gem. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bearbeitet für: Bürgerwindpark Lünten GmbH & Co. KG Lünten-Sand Vreden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fa: 0251 / September 2016

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Untersuchungsgebiet Abstandsempfehlungen Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Windenergieempfindliche Arten Fachinformationen Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Faunistische Daten aus internetverfügbaren Gebietsinformationen FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Biotopkatasterflächen Messtischblattquadranten Anfrage bei der Biologischen Station Zwillbrock Erste Erkenntnisse aus den Fachinformationen Avifaunistische Bestandsaufnahmen Methodik Brutvogelkartierung Rastvogelkartierung Ergebnisse Brutvorkommen Zug- Rast- und Gastvögel Anmerkungen zu nicht erfassten Arten Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Artenschutzrechtliche Bewertung Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Bewertung möglicher betriebs- und anlagebedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Großer Brachvogel Kiebitz Kornweihe Kranich... 36

3 ökon GmbH, Münster Seite Baumfalke Rohrweihe Rotmilan Nordische Gänse, Sing und Zwergschwäne Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Bauzeitenregelung zum Schutz brütender Vögel Stützung eines Großer Brachvogel-Revieres Stützung eines Kiebitz-Revieres Gestaltung des Mastfußbereiches Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur Anhang I: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Anhang II: Artenschutzrechtliche Protokolle Großer Brachvogel Feldlerche Kiebitz Rebhuhn Greifvögel (z.b. Habicht, Mäusebussard, Rohrweihe, Rotmilan, Sperber, Turmfalke, Baumfalke)... 55

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: geplante Windenergieanlagen südwestlich Lünten im m-untersuchungsradius.. 7 Abb. 2: Verteilung der Brachvogelnachweise im UG aus Abb. 3: Rotmilanhorste im Bereich Ammeloe-Wennewick Rot = Ende April zeitweilig beflogener Kiefernhorst. Orange = Eichenhorst mit erfolgreicher Brut (Quelle: ING. BÜRO LANDSCHAFT & WASSER LANDSCHAFTSARCHITEKT DR. K.-H. LOSKE 2016) Abb. 4: Verteilung aller Nachweise des Baumfalken am für das UG zum Windpark Lüntener Feld/Ammeloe (Quelle: ING. BÜRO LANDSCHAFT & WASSER LANDSCHAFTSARCHITEKT DR. K.-H. LOSKE 2016) Abb. 5: Verteilung aller Nachweise des Rotmilans (rote Punkte) im Zeitraum Großer roter Punkt = Bruthorst in Eiche. Gelb = Zeitweilig besetzter Kiefernhorst. Deutlich ist eine Konzentration der Nachweise auf das Horstumfeld zu erkennen (ING. BÜRO LANDSCHAFT & WASSER LANDSCHAFTSARCHITEKT DR. K.-H. LOSKE 2016) Tabellenverzeichnis: Tab. 1: WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013)... 8 Tab. 2: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen Tab. 3: Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten12 Tab. 4: Faunistische Daten aus dem Biotopkataster Tab. 5: Artangaben für die Messtischblattquadranten Q38064, Q38073, Q39062 und Q Tab. 6: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Tab. 7: Brutvogelkartierung Tab. 8: Rastvogelkartierung Tab. 9: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten. 18 Tab. 10: Planungsrelevante Arten des Waldes im Untersuchungsgebiet Tab. 11: Planungsrelevante Brutvögel der halboffenen Feldflur im Untersuchungsgebiet Tab. 12: Dokumentation der Beobachtungen des Großen Brachvogels im UG Windpark südlich des Munitionsdepots Tab. 13: Artenliste der nachgewiesenen Zug-, Rast- und Gastvögel Anlage: Karte 1: Ergebniskarte planungsrelevante Brutvögel 1: Karte 2: Bemerkenswerte Zug- und Rastvogelbeobachtungen 1:12.500

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Die BÜRGERWINDPARK LÜNTEN GMBH & CO. KG plant die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ GE mit je 3,2 MW Nennleistung, einer Gesamthöhe von 199 m bei einer Nabenhöhe von 134 m und einem Rotordurchmesser von 130 m auf Ackerflächen südwestlich von Lünten bei Vreden, Gemarkung Vreden, Flur 48, Flurstücke 38 (WEA 1) und 35 (WEA 2). Die Planung liegt in der Windkraftkonzentrationszone südlich des Munitionsdepots des Sachlichen Teilplans Windenergie zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vreden. Des Weiteren wurde für die geplanten WEA der Antragstellerin der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 38 Windpark südlich des Munitionsdepots" erarbeitet. Grundsätzlich können von dem Vorhaben planungsrelevante Arten betroffen sein. Gemeinschaftsrechtlich geschützte sowie streng geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 BNatSchG (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: LANUV NRW 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Für das vorliegende Vorhaben wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung für die Artgruppe der Vögel mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie auf der Grundlage von in der Zeit von Februar bis Oktober 2013 durchgeführten Vogeluntersuchungen zu Brutvögeln und Rast- und Zugvögeln erstellt. Andere Artgruppen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll für die Artgruppe der Vögel geklärt werden, ob durch das Planvorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II). Die konkrete Standortplanung wurde nach Vorliegen der Vogelkartierungen mit Rücksicht auf bestimmte Artvorkommen (insbesondere Brachvogel, Kiebitz) nachträglich angepasst, um mögliche Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu mindern.

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 2 Untersuchungsgebiet Die geplanten WEA liegen rund 1,7 km (WEA 2) bzw. 2,0 km (WEA 1) südwestlich Lünten und rund 2,5 km (WEA 1) bzw. 3 km (WEA 2) östlich von Ammeloe. Das Untersuchungsgebiet (UG) unterscheidet sich in seiner Untersuchungstiefe: Vereinfacht auf Datengrundlage wurde ein m-radius um die geplanten WEA untersucht, Vogeluntersuchungen fanden im m-radius statt, wobei der 500 m-radius vollumfänglich und außerhalb von 500 m lediglich WEA-empfindliche Arten untersucht wurden. Die Standorte der zwei geplanten WEA liegen im überwiegend land- und forstwirtschaftlich geprägten Außenbereich der Stadt Vreden auf intensiv genutzten Ackerflächen. Daneben gibt es untergeordnet auch Heuwiesen, Weideflächen und Obstwiesen. Westlich und südlich der geplanten Standorte erstrecken sich zusammenhängende bzw. nur durch Wirtschaftswege unterbrochene Waldflächen. Im südlichen Teil des UG verläuft der Huningbach als einziges Fließgewässer neben einigen Entwässerungsgräben. Kleine Stillgewässer sind im nordwestlichen und nordöstlichen UG zu finden. Größere Gewässer fehlen. Östlich der geplanten WEA liegt im weiteren Umfeld vor dem Lüntener Ortskern eine Streusiedlung aus einer Vielzahl von Höfen, welche das gesamte Kirchdorf Lünten umgeben. Der nächstgelegene Hof befindet sich etwa 600 m nordöstlich der WEA 2. Im Südosten schneidet die B70 zwischen Vreden und Alstätte, im Norden die K18 zwischen Ammeloe und Lünten den m- Radius. Dazwischen ist das Gebiet über einige Wirtschaftswege erschlossen. Das Gelände in der näheren und weiteren Umgebung ist eben mit nur geringen Höhenunterschieden und weist an den Anlagenstandorten etwa eine Höhe von ~40 m ü.nn auf.

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 Abb. 1: geplante Windenergieanlagen südwestlich Lünten im m- Untersuchungsradius (Kartengrundlage: unmaßstäblich, Geobasis NRW 2014, nachrichtlich: benachbarte Windparkplanung Ammeloe im Nordwesten) 3 Abstandsempfehlungen Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Beeinträchtigung von Vögeln hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2008) Abstandsempfehlungen für die Installation von WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und auch zu Brutplätzen ausgewählter Arten angegeben. Die Empfehlungen finden sich zum Teil in den für Nordrhein-Westfalen gültigen Leitlinien und Regelwerken, wie dem Windenergie-Erlass (MBWSV & MKULNV 2015) und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (LANUV / MKULNV 2013) wieder. 3.1 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Der nordrhein-westfälische Windenergie-Erlass (MBWSV & MKULNV 2015) benennt Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete, die wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit regelmäßig als harte Tabuzonen nicht als Standorte für WEA in Betracht kommen. Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete (aus MBWSV & MKULNV 2015): a) Nationalparke, nationale Naturmonumente, b) festgesetzte, ausgewiesene oder einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete, c) Naturdenkmale, d) geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 29 BNatSchG,

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 e) gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 47 LG, f) gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG sowie 62 LG, g) Natura 2000-Gebiete (= FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete), einschließlich von Funktionsräumen Im Einzelfall ist es jedoch möglich, WEA außerhalb der Gebiete c) bis f), jedoch in direkter Nachbarschaft zu errichten, wenn es sich um kleinflächige Gebiete handelt, sie von keinen baulichen Eigriffen betroffen sind und sich nur der Rotor über ihnen dreht. Soweit sichergestellt werden kann, dass die außerhalb gelegenen Fundament-, Zuwegungs- und Kranflächenstandorte keinen nachteiligen Einfluss auf die jeweiligen Gebiete haben und andere Belange wie beispielsweise der Artenschutz nicht entgegenstehen, sind auch Pufferzonen um diese Gebiete naturschutzfachlich nicht erforderlich. Abstände zwischen den oben genannten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten der Buchstaben a), b) und g) und dem nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze) der Windenergieanlage als Pufferzone sind in Abhängigkeit vom Schutzzweck und den Erhaltungszielen des Gebietes einzelfallbezogen festzulegen. Pufferzonen sind als harte Tabuzonen zu werten, wenn sie für den Schutzzweck und die jeweiligen Erhaltungsziele eines Gebietes zwingend erforderlich sind. Sofern die Pufferzone nicht zwingend für den Schutzzweck und die jeweiligen Erhaltungsziele eines Gebiets erforderlich ist, sondern Vorsorgecharakter haben, kann der Plangeber sie als weiche Tabuzone werten. Sofern ein Gebiet der Buchstaben a), b) und g) dem Schutz von windenergieempfindlichen Fledermausarten oder windenergieempfindlichen europäischen Vogelarten dient, sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten ist aus Vorsorgegründen in der Regel eine Pufferzone von 300 m naturschutzfachlich begründet. Die Annahme einer solchen Pufferzone aus Vorsorgegründen durch den Plangeber führt zu ihrer Wertung als sogenannte weiche Tabuzone. Im Einzelfall kann in Abhängigkeit vom Schutzzweck und den Erhaltungszielen des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandswert festgesetzt werden, die wegen ihres grundsätzlichen Vorsorgecharakters gleichfalls als weiche Tabuzone gewertet werden können. Im Regelfall wie im Abweichungsfall ist im Planverfahren darzulegen, dass sich der Abstand aus der besonderen Schutzbedürftigkeit der für das betreffende Gebiet maßgeblichen Arten ergibt. 3.2 Windenergieempfindliche Arten Nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (LANUV / MKULNV 2013) werden eine Reihe von Arten als durch WEA überdurchschnittlich gefährdet ( WEA-empfindlich ) definiert. Die Einstufung als WEA-empfindlich orientiert sich an Fachkenntnissen über Kollisionen, Meideverhalten und Störungen aber auch am Erhaltungszustand der Arten in den biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Bei der Installation von WEA der Nähe der Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten kann das Tötungs- oder Störungsverbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich erfüllt sein. Tab. 1: WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) Art, Artgruppen Vögel Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 3. Flussseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 4. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 5. Grauammer Kollisionsrisiko Brutvorkommen 6. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 7. Haselhuhn Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 8. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 9. Kormoran Kollisionsrisiko Brutkolonien 10. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 11. Kranich Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 12. Möwen k.a. Brutkolonien 13. Mornellregenpfeifer Meideverhalten Rastbestände

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 Art, Artgruppen 14. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Meideverhalten 15. Rohrdommel k.a. k.a. 16. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 17. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 18. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 19. Schwarzmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 20. Schwarzstorch Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 21. Singschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 22. Sumpfohreule Kollisionsrisiko Brutvorkommen 23. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 24. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 25. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen 26. Wachtel Meideverhalten Brutvorkommen 27. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 28. Wanderfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 29. Weißstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 30. Wiesenweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 31. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 32. Zwergdommel k.a. k.a. 33. Zwergschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln Fledermäuse 1. Breitflügelfledermaus Kollisionsrisiko v.a. im Umfeld von Wochenstuben 2. Großer Abendsegler Kollisionsrisiko v.a. während des herbstlichen Zuggeschehens sowie im Umfeld von Wochenstuben und Paarungsquartieren 3. Kleiner Abendsegler Kollisionsrisiko v.a. während des herbstlichen Zuggeschehens sowie im Umfeld von Wochenstuben und Paarungsquartieren 4. Mückenfledermaus Kollisionsrisiko v.a. im Umfeld von Wochenstuben 5. Nordfledermaus Kollisionsrisiko v.a. im Umfeld von Wochenstuben 6. Rauhautfledermaus Kollisionsrisiko v.a. während des herbstlichen Zuggeschehens sowie im Umfeld von Wochenstuben und Paarungsquartieren Für die Rohrdommel und Zwergdommel sind im Leitfaden weder der für die Einstufung als WEA-empfindliche Arten zugrunde gelegte Wirkpfad, noch eine Konkretisierung der Betroffenheit angegeben. Nach gutachterlicher Einschätzung sind signifikante Auswirkungen auf durchziehende Rohr- oder Zwergdommeln jedoch nicht zu erwarten, die möglichen artenschutzrechtlich relevanten WEA-bedingten Konflikte mit den beiden Dommel-Arten sind ggf. auf Betriebslärm, eine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb oder evtl. ein Meideverhalten ggü. der Vertikalstruktur in Verbindung mit Brutvorkommen zu beschränken. Eine signifikant erhöhte Kollisionsgefährdung für Rohr- oder Zwergdommeln ist nicht zu erwarten weder in Deutschland noch in Europa wurden Rohr- oder Zwergdommeln als Schlagopfer erfasst (vgl. DÜRR 2014) und auch die Verhaltensweisen liefern keinen besonderen Verdacht auf eine erhöhte Gefährdung durch Kollisionen. Der Windenergie-Leitfaden (LANUV / MKULNV 2013) berücksichtigt die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2008). Die Radien (i.d.r m) um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezeichnen Räume, in denen die Installation von WEA das Tötungs- bzw. Störungsrisiko für diese Arten signifikant erhöhen kann oder eine erhebliche Lebensraumbeeinträchtigung durch die Errichtung von WEA nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus kann ein artenschutzrechtlicher Konflikt auch außerhalb dieser Radien festgestellt werden, wenn essenzielle Nahrungsräume oder überdurchschnittlich häufig genutzte Flugkorridore

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 in der Art betroffen sind, dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko oder die Entwertung von Brutrevieren oder Rastgebieten abgeleitet werden kann. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei einer Installation von WEA innerhalb dieser Radien kann ggf. abgewendet werden, wenn über eine vertiefende Untersuchung der Raumnutzung der betroffenen Art nachgewiesen wird, dass das Tötungsrisiko sich nicht signifikant erhöht bzw. keine Entwertung essenzieller Teillebensräume vorliegt. Zusätzlich / Alternativ können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen, wie Abschaltalgorithmen, Gestaltung des Mastfußbereiches, Anlage von Nahrungshabitaten bis hin zur Anlage von neuen Brutoder Rasthabitaten notwendig werden (LANUV / MKULNV 2013). 4 Fachinformationen Zur Einschätzung der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten ist eine vorgezogene Datenrecherche zu den umliegenden Schutzgebieten unabdingbar. Aus den Gebietsbeschreibungen der in der Umgebung liegenden Schutzgebiete können wichtige Rückschlüsse auf die Aktivität von Vögeln im UG gezogen werden. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Untersuchungsgebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Insbesondere Vorkommen der gegenüber Windenergie empfindlichen Arten (nach LANUV / MKULNV 2013) können dabei für die Planung von Bedeutung sein. 4.1 Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten Die geplanten WEA liegen südlich eines Bereiches, der laut Energieatlas NRW ein Schwerpunktvorkommen für ziehende und / oder rastende Kraniche und nordische Gänse in NRW darstellt. Der Abstand zum Stammfuß der WEA 1 zur äußeren Gebietsgrenze der Schwerpunktvorkommen beträgt ~ 900 m, der Abstand zur WEA 2 ist mit ~ m etwas größer. Darüber hinaus liegen keine weiteren Schwerpunktvorkommen in einem Radius von m um die geplanten WEA (Internetabfrage: abgerufen am ). 4.2 Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Im Energieatlas NRW sind in einem Radius von m um den potenziellen Windeignungsbereich keine Angaben zu Schwerpunktvorkommen ausgewählter Brutvogelarten in der Umgebung des UG enthalten (Internetabfrage: abgerufen am ). Der Kranich kommt im westlichen Münsterland lediglich als Rast- und Zugvogel vor. Bruten des Kranichs, für den ein Schwerpunktvorkommen verzeichnet ist, sind für diesen Raum bislang nicht bekannt. Das Schwerpunktvorkommen ist entsprechend als Schwerpunktvorkommen des Kranichs als Rast- und Zugvogel zu interpretieren. 4.3 Faunistische Daten aus internetverfügbaren Gebietsinformationen FFH- und EU-Vogelschutzgebiete (Natura 2000) Im Umfeld um die Planung erstrecken sich vier NATURA 2000-Schutzgebiete europäischer Bedeutung, z.t. zusammengesetzt aus mehreren, räumlich getrennten Teilgebieten: EU-Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes" (DE ) FFH-Gebiet Schwattet Gatt (DE ) FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn (DE ) FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe (DE )

11 ökon GmbH, Münster Seite 11 Die geplanten Standorte beider WEA liegen abseits der Gebiete. Die Entfernung zum nächstgelegenen Teilgebiet des viele Teilflächen umfassenden, benachbarten Vogelschutzgebietes beträgt in nordwestlicher Richtung rund 900 m zur westlicheren der beiden WEA (fortan WEA 1) und rund 1,3 km zur östlicheren der beiden WEA (fortan WEA 2). Der geringste Abstand zum FFH-Gebiet Schwattet Gatt liegt bei ca. 1,1 km (WEA 2) bzw. 1,5 km (WEA 1), jeweils in südöstlicher Richtung. Anders als die anderen genannten NATURA 2000-Schutzgebiete besteht das Schwatte Gatt nur aus einer zusammenhängenden Fläche. Die Entfernungen zum nördlich bis nordwestlich gelegenen, aus drei Teilgebieten zusammengesetzten FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn ist für beide WEA deutlich größer und liegt bei minimal rund 2,4 km. Das FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe östlich der WEA 2 liegt mit ca. 4,7 km am weitesten entfernt. Alle Abstandsangaben beziehen sich auf den minimalen Abstand von der Außengrenze des jeweiligen (nächstgelegenen Teil-)Gebietes zu den geplanten WEA. Im benachbarten Windeignungsbereich etwa zwei Kilometer nordöstlich von Ammeloe werden weitere WEA geplant, die jedoch nicht Teil dieses Vorhabens sind. Sie sind aber in Bezug auf eine mögliche kumulierende Wirkung auf die umliegenden NATURA 2000-Gebiete relevant und zu berücksichtigen. Tab. 2: Geb. Nr. DE Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten FFH- Gebieten gemäß Standarddatenbogen Name Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Entfernung zu den geplanten WEA 0,9 km nordwestlich WEA 1 1,3 km nordwestlich WEA 2 Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten Baumfalke (brütend, a. d. Durchzug) Bekassine (brütend, a. d. Durchzug) Blaukehlchen (brütend) Blässgans (auf dem Durchzug) Braunkehlchen (brütend) Bruchwasserläufer (auf dem Durchzug) Dunkler Wasserläufer (auf dem Durchzug) Flußregenpfeifer (brütend) Gänsesäger (überwinternd) Goldregenpfeifer (auf dem Durchzug) Großer Brachvogel (brütend, a. d. Durchzug) Grünschenkel (auf dem Durchzug) Kampfläufer (auf dem Durchzug) Kiebitz (brütend, a. d. Durchzug) Knäkente (brütend, a. d. Durchzug) Kornweihe (überwinternd) Kranich (auf dem Durchzug) Krickente (brütend, a. d. Durchzug) Kuba-Flamingo (brütend) Löffelente (brütend, a. d. Durchzug) Neuntöter (brütend) Pfeifente (auf dem Durchzug) Pirol (brütend) Raubwürger (überwinternd) Rohrdommel (auf dem Durchzug) Rotschenkel (brütend, a. d. Durchzug) Saatgans (auf dem Durchzug) Schnatterente (brütend, a. d. Durchzug) Schwarzhalstaucher (brütend) Schwarzkehlchen (brütend) Schwarzkopfmöwe (brütend) Schwarzspecht (brütend) Silberreiher (auf dem Durchzug)

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 Geb. Nr. DE DE Name Schwattet Gatt Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn Entfernung zu den geplanten WEA 1,5 km südöstlich WEA 1 1,1 km südöstlich WEA 2 2,4 km nördlich WEA 1 2,6 km nördlich WEA 2 Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten Singschwan (auf dem Durchzug) Spießente (auf dem Durchzug) Sumpfohreule (überwinternd) Teichrohrsänger (brütend) Trauerseeschwalbe (auf dem Durchzug) Tüpfelsumpfhuhn (brütend) Uferschnepfe (brütend, a. d. Durchzug) Wachtelkönig (brütend) Waldwasserläufer (auf dem Durchzug) Wanderfalke (auf dem Durchzug) Wasserralle (brütend) Weißwangengans (brütend, a. d. Durchzug) Wiesenpieper (brütend, a. d. Durchzug) Wespenbussard (auf dem Durchzug) Ziegenmelker (brütend) Zwergschnepfe (auf dem Durchzug) Zwergschwan (auf dem Durchzug) Baumfalke (brütend) Bekassine (auf dem Durchzug) Schwarzspecht (brütend) Baumfalke (auf dem Durchzug) Bekassine (brütend) Blaukehlchen (brütend) Großer Brachvogel (brütend) Kiebitz (brütend) Knäkente (brütend) Krickente (brütend) Löffelente (brütend) Schwarzkehlchen (brütend) Schwarzspecht (brütend) Uferschnepfe (brütend) Wasserralle (brütend) Wiesenpieper (brütend) Ziegenmelker (brütend) Zwergtaucher (brütend) Wacholderheide 5,2 km östlich WEA 1 DE Hörsteloe 4,7 km östlich WEA 2 (unter Berücksichtigung des Status für das Gebiet) WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind bei den Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten fett markiert Naturschutzgebiete Die Standorte der beiden geplanten WEA liegen abseits von Naturschutzgebieten. In der weiteren Umgebung der Standorte (6.000 m-radius) befinden sich insgesamt fünf Naturschutzgebiete (LANUV NRW 2014b): Tab. 3: Geb. Nr. BOR-056 BOR-058 BOR-034 BOR-033 BOR-030 Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten Name Ammeloer Venn Lüntener Wald Lüntener Fischteiche Schwattet Gatt Wacholderheide Hörsteloe Entfernung zum Windeignungsbereich 4,2 km nordwestlich WEA 1 4,6 km nordwestlich WEA 2 2,4 km nördlich WEA 1 2,8 km nordwestlich WEA 2 2,5 km nördlich WEA 1 2,6 km nördlich WEA 2 1,5 km südöstlich WEA 1 1,1 km südöstlich WEA 2 5,2 km östlich WEA 1 4,7 km östlich WEA 2 Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten

13 ökon GmbH, Münster Seite 13 Am nächsten gelegen ist das mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet deckungsgleiche NSG Schwattet Gatt mit einer minimalen Entfernung von 1,1 km zur WEA 2. Für keines der Gebiete beinhalten die online abrufbaren Gebietsbeschreibungen faunistische Angaben (Internetabfrage vom : ten/nrw) Biotopkatasterflächen In einigen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sind faunistische Daten hinterlegt, die zur Einschätzung des Lebensraumpotenzials des UG berücksichtigt werden können. Faunistische Daten aus den Meldebögen der schutzwürdigen und gesetzlich geschützten Biotope im Plangebiet und dem Umfeld von bis 1 km wurden auf Angaben zu Vorkommen von planungsrelevanten Vögeln überprüft. In Tab. 4 sind die in den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen und gesetzlich geschützten Biotope enthaltenen Angaben zu planungsrelevanten Vogelarten dargestellt. Im Untersuchungsgebiet (1.000 m-radius) liegen zwei schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters Nordrhein-Westfalen (BK) (LANUV NRW 2014b): Tab. 4: Faunistische Daten aus dem Biotopkataster Geb.Nr. Name / Entfernung zum Vorhaben Angaben zu Vorkommen von Vogelarten BK BK GB Teich mit umliegendem magerem Grünlandstreifen im Kiefernwald nordwestlich Antoniusheim Naturnahes Stillgewässer und Magerweide im Dömer Feld nordwestlich Antoniusheim ohne Namen; stehende Binnengewässer (natürlich o. naturnah, unverbaut) ~ 680 m südlich WEA 1 ~ 680 m südwestlich WEA 2 ~ 1,2 km südöstlich WEA 1 ~ 910 m südlich WEA 2 ~ 1,2 km südöstlich WEA 1 ~ 920 m südlich WEA 2 Sämtliche Biotopkatasterflächen liegen südlich benachbart im weiteren Umfeld der geplanten WEA. Faunistische Angaben fehlen. keine keine keine Messtischblattquadranten Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2014a). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungsprais zu reduzieren (KIEL 2005). Das nähere Umfeld um die Standorte der geplanten WEA verteilt sich auf die vier Messtischblatt- Viertelquadranten Q38064, Q38073 (Alstätte), Q39062 (Vreden) und Q39071 (Ottenstein). Für die betrachteten Messtischblattquadranten sind insgesamt 52 planungsrelevante Tierarten und der Kriechende Sellerie als einzige Pflanzenart aufgeführt (siehe Tab. 5). Arten, die nach LANUV / MKULNV (2013) unter Berücksichtigung ihres Status für den jeweiligen Betrachtungsraum als WEA-empfindlich eingestuft werden müssen, sind fett markiert.

14 ökon GmbH, Münster Seite 14 Tab. 5: Artangaben für die Messtischblattquadranten Q38064, Q38073, Q39062 und Q39071 Art Status Erhaltungszustand in NRW Bemerkung (ATL) Vögel 1. Baumfalke sicher brütend U Q39062, Q Baumpieper sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Bekassine sicher brütend S Q Bekassine rastend G Q39064, Q39071, Q Blaukehlchen sicher brütend U Q Bruchwasserläufer rastend U Q39064, Q Dunkler Wasserläufer rastend U Q39064, Q Eisvogel sicher brütend G Q Feldlerche sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Feldschwirl sicher brütend U Q Feldsperling sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Flussuferläufer rastend G Q39064, Q Gartenrotschwanz sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Großer Brachvogel sicher brütend U Q39064, Q Großer Brachvogel rastend G Q39064, Q Grünschenkel rastend U Q39064, Q Habicht sicher brütend G Q39064, Q39071, Q Heidelerche sicher brütend U Q Kampfläufer rastend U Q39064, Q Kiebitz sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Kleinspecht sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Knäkente sicher brütend S Q Knäkente rastend U Q39064, Q Krickente sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Kuckuck sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Löffelente sicher brütend S Q Mäusebussard sicher brütend G Q39064, Q39071, Q Mehlschwalbe sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Nachtigall sicher brütend G Q Pirol sicher brütend U Q39064, Q Rauchschwalbe sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Rebhuhn sicher brütend S Q39064, Q39071, Q Rohrweihe sicher brütend U Q Rotschenkel sicher brütend S Q Rotschenkel rastend S Q39064, Q Schleiereule sicher brütend G Q39064, Q39071, Q Schwarzkehlchen sicher brütend G Q39064, Q Schwarzspecht sicher brütend G Q39064, Q39071, Q Sperber sicher brütend G Q39064, Q39071, Q38073 Q38064, Q39064, Q39071, Steinkauz sicher brütend G 36. Q Teichrohrsänger sicher brütend G Q39064, Q39071, Q Turmfalke sicher brütend G Q39064, Q39071, Q Turteltaube sicher brütend S Q39064, Q39071, Q Wachtel sicher brütend U Q39071, Q Waldkauz sicher brütend G Q39064, Q39071, Q Waldlaubsänger sicher brütend U Q Waldohreule sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Waldschnepfe sicher brütend G Q39064, Q39071, Q Wasserralle sicher brütend U Q39064, Q39071, Q Weißwangengans sicher brütend G Q39064

15 ökon GmbH, Münster Seite 15 Art Status Erhaltungszustand in NRW Bemerkung (ATL) 47. Wiesenpieper sicher brütend S Q Ziegenmelker sicher brütend S Q Zwergtaucher sicher brütend G Q39064, Q39071, Q38073 Amphibien 1. Kammmolch G Q Moorfrosch Art vorhanden G Q39064, Q38073, Q39074 Pflanzen 1. Kriechender Sellerie Art vorhanden S Q39071 unter Berücksichtigung des Status für das Gebiet WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, ATL = atlantische Region In den Messtischblättern / Messtischblattquadranten sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern vorkommen. Die betrifft im vorliegenden Fall vor allem die Artgruppe der Fledermäuse, welche nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung sind. Alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten werden in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt. 4.4 Anfrage bei der Biologischen Station Zwillbrock Am wurden die Biologische Station Zwillbrock nach Hinweisen auf regelmäßig genutzte, essenzielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore der WEA-empfindlichen Arten / Artgruppen entsprechend der für sie gültigen Prüfradien befragt: Baumfalke (4.000 m) Kornweihe m (6.000 m) Nordische Wildgänse m (6.000 m) Schlafplätze Rohrweihe m (6.000 m) Rotmilan m (6.000 m) auch bekannte Gemeinschaftsschlafplätze Schwarzmilan m (6.000 m) auch bekannte Gemeinschaftsschlafplätze Schwarzstorch m Singschwan m Schlafplätze Sumpfohreule m (6.000 m) Trauerseeschwalbe m (4.000 m) Wiesenweihe m (6.000 m) Zwergschwan (3.000 m) Schlafplätze Die Station besitzt hierzu keine Daten (IKEMEYER, D., BIOLOGISCHE STATION ZWILLBROCK E.V., vom ). 4.5 Erste Erkenntnisse aus den Fachinformationen Der Abstand zu ausgewiesenen Schwerpunktvorkommen von nordischen Gänsen ist geringer als m. Für das EU-Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes" ist außerdem der Zwergschwan als WEA-empfindliche Art aufgeführt. Für beide Arten ist im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (LANUV / MKULNV 2013) ein Prüfbereich von m

16 ökon GmbH, Münster Seite 16 um geplante WEA definiert. Sind in diesem Prüfbereich Schlafplätze nordischer Gänse oder Zwergschwäne vorhanden oder nicht auszuschließen sein, bedarf es einer vertiefenden Prüfung. Als Schlafplätze suchen nordische Gänse i.d.r. größere stehende Gewässer oder störungsarme Uferabschnitte von Flüssen auf. Sing- und Zwergschwäne bevorzugen Niederungen großer Flussläufe mit größeren Stillgewässern und ausgedehnten, ruhigen Grünland- und Ackerflächen. Der Kranich überdauert die Nacht ebenfalls in größeren stehenden Gewässern oder störungsarmen Uferabschnitten, aber auch in unzugänglichen Feuchtgebieten oder in Sumpf- und Moorgebieten als Schlafplatz. Da im vorliegenden Fall der kartierte m-radius habitatbedingt keine potenziellen Schlafplätze für Kraniche oder nordische Gänse umfasst, sind mögliche Konflikte auf eine ggf. signifikant erhöhte Kollisionsgefährdung von oder zu Schlafplätzen an- oder abfliegender nordischer Gänse oder Zwergschwäne beschränkt. Eine mögliche Gefährdung nordischer Gänse oder Zwergschwäne kann im Rahmen von Rast- und Zugvogelbegehungen überprüft werden. Ergänzend kann die örtliche Biologische Station nach Kenntnissen zu Schlafplätzen im Prüfbereich befragt werden. Die Planung liegt abseits von Schutzgebieten. Baubedingte Konflikte mit Artvorkommen der Schutzgebiete können daher ausgeschlossen werden. Für die artenschutzrechtliche Bewertung anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen reicht nach Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW eine Betrachtung der nach Leitfaden WEA-empfindlichen Arten/Artvorkommen aus. Die Recherche der Schutzgebietsdaten ergab eine mögliche Betroffenheit von insgesamt elf Vogelarten/-artvorkommen. Bei der Abschichtung in Bezug auf die WEA-Empfindlichkeit wurde der gebietsbezogene Status berücksichtigt. Zu unterscheiden sind eine mögliche Betroffenheit von Brutvorkommen (z.b. Großer Brachvogel), eine mögliche Betroffenheit von Schlafplätzen (z.b. Kranich, nordische Gänse, Zwergschwan) oder eine mögliche Betroffenheit von Rastplätzen / Zugrouten (z.b. Kiebitz). Die Abfrage der vier betrachteten Messtischblattquadranten ergab für zwei der Messtischblattquadranten (Q39071 und Q38073) die Nennung von Wachtelvorkommen. Mit der Wachtel ist im Zuge dieser Prüfung eine weitere WEA-empfindliche Art für das durch die Ausdehnung der betrachteten MTBQ begrenzte Umfeld der Planung zu berücksichtigen. Insgesamt ergab die Datenrecherche in Fachinformationen zwölf prüfrelevante Artvorkommen (siehe Tab. 6). Tab. 6: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Art, Artgruppen Vögel Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 1. Baumfalke ggf. Kollisionsrisiko ggf.brutvorkommen 2. Bekassine ggf. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb ggf. Brutvorkommen 3. Großer Brachvogel ggf. Meideverhalten ggf. Brutvorkommen 4. Kiebitz ggf. Meideverhalten ggf. Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 5. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) ggf. Meideverhalten ggf. Schlafplätze 6. Rohrweihe ggf. Kollisionsrisiko ggf. Brutvorkommen 7. Rotschenkel ggf. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb ggf. Brutvorkommen 8. Singschwan ggf. Meideverhalten ggf. Schlafplätze 9. Uferschnepfe ggf. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb ggf. Brutvorkommen

17 ökon GmbH, Münster Seite 17 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 10. Wachtel ggf. Meideverhalten ggf. Brutvorkommen 11. Wachtelkönig ggf. Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb ggf. Brutvorkommen 12. Ziegenmelker ggf. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb ggf. Brutvorkommen 13. Zwergschwan ggf. Meideverhalten ggf. Schlafplätze Die Präsenz und eine ggf. konkrete Betroffenheit wurden mittels avifaunistischer Bestandsaufnahmen überprüft. 5 Avifaunistische Bestandsaufnahmen Nach Vorgabe der Unteren Landschaftsbehörde waren für die Planung Brutvogelkartierungen und die Erfassung des Rast- und Zuggeschehens durchzuführen und artenschutzrechtlich zu überprüfen. 5.1 Methodik Brutvogelkartierung Die Brutvogelkartierung umfasste sieben Begehungen in der Zeit von Mitte Februar bis Ende Mai Im erweiterten Untersuchungsgebiet wurde auch auf potenzielle Brutvorkommen WEAempfindlicher Arten geachtet. Zudem wurde die Brutvogeluntersuchung aufgrund der erstmalig am festgestellten Präsenz des Großen Brachvogels intensiviert, da die Art nach Leitfaden als WEA-empfindlich einzuschätzen ist und sich stark restriktiv auf das Vorhaben auswirken kann. Zum einen wurde der Aufwand je Begehungstermin erhöht, um neben der Standard-Erfassung von Brutvögeln auch gezielt die Lebensraumnutzung des Großen Brachvogels hinreichend erfassen und das Revierzentrum / den Brutplatz ausmachen zu können. Ergänzend zu den regulären Brutvogelkartierungen wurden außerdem zusätzliche Termine für die Erfassung der Lebensraumnutzung und Neststandorteingrenzung des Großen Brachvogels genutzt (vgl. Tab. 7). Die Erfassung der Brutvögel erfolgte nach standardisierten Methoden (SÜDBECK et al. 2005), i.d.r. in den Morgenstunden ( h) zur Zeit des intensivsten Vogelgesangs. Zwei der sechs regulären Brutvogelkartierungen wurden abends / nachts durchgeführt, um auch die Vorkommen dämmerungs- bzw. nachtaktiver Arten (z.b. Eulen, Rebhuhn) erfassen zu können. Diese Begehungen fanden am und statt. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedener Arten (z.b. Eulen, Rebhuhn, Wachtel) auch Klangattrappen zum Einsatz. Eine Übersicht über die Kartiertermine stellt die Tab. 7 dar. Im Vorfeld der abendlichen Brutvogelkartierung am wurde eine Horstbaumsuche im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Auch bei den weiteren Begehungen wurden die Waldgebiete begleitend auf Horstbäume untersucht. Während der Kartierdurchgänge wurden alle Revier anzeigenden Merkmale planungsrelevanter Vogelarten mit genauer Ortsangabe protokolliert. Anhand der aufgezeichneten Daten werden die Revierzentren der erfassten Arten ermittelt. Seltener kann auch der Brutplatz einer Art genau verortet werden. Die kartographische Verortung beschränkt sich auf die Darstellung planungsrelevanter Arten.

18 ökon GmbH, Münster Seite 18 Tab. 7: Brutvogelkartierung 2013 Datum Art der Begehung Anmerkungen Brutvogelkartierung (1) abends / nachts Eulen-Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe Brutvogelkartierung (2) abends / nachts Eulen-Erfassung mittels Einsatz von Klangattrappe Rast- und Zugvogelkartierung - Erstnachweis Großer Brachvogel Brutvogelkartierung (3) zusätzlicher Aufwand zur Bestätigung und Erfassung Großer Brachvogel Zusatzbegehung zur Erfassung zusätzlicher Aufwand zur Erfassung Großer Brachvogel des Großen Brachvogels Brutvogelkartierung (4) zusätzlicher Aufwand zur Erfassung Großer Brachvogel Brutvogelkartierung (5) zusätzlicher Aufwand zur Erfassung Großer Brachvogel Brutvogelkartierung (6) zusätzlicher Aufwand zur Erfassung Großer Brachvogel Brutvogelkartierung (7) zusätzlicher Aufwand zur Erfassung Großer Brachvogel (Nestsuche) Rastvogelkartierung Die Erfassung der Rast- und Zugvögel sowie Wintergäste verteilt sich auf insgesamt zwölf Termine, zehn Termine im Frühjahr 2013 plus zwei Termine im Herbst 2013 (siehe Tab. 8). Die Erfassung der Zug- und Rastvögel erfolgte vornehmlich zu Zeiten des intensivsten Vogelzuges. Potenzielle Rastplätze wurden gezielt aufgesucht. Falls regelmäßig genutzte Rastplätze, markante Rastvogelansammlungen sowie bemerkenswerte Einzelnachweise planungsrelevanter Arten auftreten, werden diese kartografisch verortet. Die Darstellung von Rastvögeln beschränkt sich auf markante Ansammlungen und gegenüber Windenergieanlagen sensible Arten. In den Wintermonaten lag der Fokus aufgrund der Datenlage (vgl. insbesondere auf einer Überprüfung des UG auf relevante Rast- und Zugnachweise von Zwergschwänen oder nordischen Gänsen sowie Kiebitzen. Tab. 8: Rastvogelkartierung 2013 Datum Art der Begehung Anmerkungen Zug- und Rastvogelkartierung (1) Zug- und Rastvogelkartierung (2) Zug- und Rastvogelkartierung (3) Zug- und Rastvogelkartierung (4) Die Tageszeiten der Erfassung wurden variiert (morgens, mittags, abends). Die Frühjahrstermine wurden zudem für die Zug- und Rastvogelkartierung (5) Zug- und Rastvogelkartierung (6) Horstbaumsuche genutzt Zug- und Rastvogelkartierung (7) Zug- und Rastvogelkartierung (8) Zug- und Rastvogelkartierung (9) Zug- und Rastvogelkartierung (10) Zug- und Rastvogelkartierung (11) Zug- und Rastvogelkartierung (12) 5.2 Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung 80 Vogelarten, darunter 24 planungsrelevante Arten nach KIEL (2005), erfasst (s. Tab. 9). Tab. 9: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status (500 m) Status (1.000 m) Anmerkung 1. Baumpieper Anthus trivialis 3 B B 10 Reviere in lichten Waldbereichen / Waldrändern oder entlang von Gehölzstrukturen im UG festgestellt

19 ökon GmbH, Münster Seite 19 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status (500 m) Status (1.000 m) Anmerkung 2. Feldlerche Alauda arvensis 3S B B 2 Reviere abseits der Planung auf Ackerfläche im nördlichen UG 3. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 B B 7 Reviere in lichten Waldbereichen / Waldrändern oder entlang von Gehölzstrukturen im UG festgestellt 4. Graureiher Ardea cinerea * DZ/N DZ/N selten beobachteter Durchzügler, nur überfliegend, ggf. sporadischer Nahrungsgast 5. Großer Brachvogel Numenius arquata 2S BV BV 1 Revier nördlich der Planung auf Acker / Grünland, Revierzentrum ~570 m nordöstlich WEA 1, ~600 m nördlich WEA 2 (jew. Abstand Stammfuß- Revierzentrum) 6. Habicht Accipiter gentilis V N N/BV sporadischer Nahrungsgast, ggf. im weiteren Umfeld brütend 7. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B B 4 Reviere auf Ackerflächen im UG, nächstgelegenes Revierzentrum zu geplanter WEA: ~ 190 m nordöstlich WEA 1 8. Kornweihe Circus cyaneus 0 DZ DZ Im Winter sporadisch Nahrung suchend, u.a. auch im Nahbereich der geplanten WEA-Standorte 9. Kranich Grus grus DZ DZ am ~50 Individuen Richung Nordost überfliegend 10. Kuckuck Cuculus canorus 3 DZ/N DZ/N Durchzügler oder seltener Nahrungsgast im Gebiet 11. Lachmöwe Larus ridibundus * N N selten beobachteter Nahrungsgast 12. Mäusebussard Buteo buteo * N/BV B 1-3 Reviere im m- Radius, jeweils abseits der Planung im Wald bzw. in Feldgehölzen 13. Mehlschwalbe Delichon urbica 3S N N seltener Nahrungsgast im Gebiet 14. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S N B seltener Nahrungsgast im Gebiet, Brutvogel an Gebäuden in der weiteren Umgebung 15. Rebhuhn Perdi perdi 3 BV BV Rufnachweis am , Brutverdacht 16. Schwarzspecht Dryocopus martius *S B B ein Revier im westlichen UG 17. Silberreiher Casmerodius albus * DZ DZ einmalig Richtung Nord überfliegend am Sperber Accipiter nisus * DZ/N DZ/N einmaliger Nachweis am , Durchzügler oder seltener Nahrungsgast im Gebiet 19. Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1S DZ DZ Nachweis eines einzelnen durchziehenden Individuums am Turmfalke Falco tinnunculus VS BV BV Brutverdacht für 1 Brutrevier im östlichen UG

20 ökon GmbH, Münster Seite 20 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status (500 m) Status (1.000 m) Anmerkung 21. Waldkauz Stri aluco * BV BV Rufnachweise für das südwestliche UG zu Beginn der Brutzeit, Brutverdacht 22. Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatri 3 BV BV Nachweis eines Reviers im westlichen UG 23. Waldohreule Asio otus 3 BV BV vermutlich Rufe am im westlichen UG gehört, Brutverdacht 24. Waldschnepfe Scolopa rusticola 3 BV BV Brutverdacht aufgrund von Balzflügen über dem westlichen UG grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten WEA-empfindliche Vogelarten sind fett markiert Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, DZ = Durchzügler, N = Nahrungsgast. *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = Arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet. Eine vollständige Übersicht über alle im UG nachgewiesenen Arten befindet sich im Anhang (s. Anhang I). Mindestens 33 Arten sind im UG sicher als Brutvogel anzusprechen. Bei weiteren 17 Arten ist unsicher, ob sie dort gebrütet haben oder sich lediglich kurzzeitig oder unverpaart im Gebiet aufgehalten haben. Die übrigen 30 Arten sind aufgrund ihres Auftretens außerhalb der Brutzeit und ihrer Habitatansprüche sicher als Nahrungsgast oder Durchzügler anzusprechen. Ergänzend zu den Nachweisen im Rahmen der für das vorliegende Vorhaben durchgeführten Kartierung sind mit dem Rotmilan und dem Baumfalken zwei weitere Arten zu berücksichtigen, für die im weiteren Prüfradius Brutvorkommen gemeldet sind. Die beobachteten oder oder aufgrund vorliegender Daten zu berücksichtigenden Vögel unterscheiden sich in ihren Habitatpräferenzen. Sie sind in Körperbau und Verhalten an Biotopstrukturen bzw. Landschaftselemente angepasst und können vornehmlich in diesen Lebensräumen beobachtet werden. Die Wahl des Lebensraumes übergreift verschiedene taonomische Einheiten, so dass die Beschreibung der Beobachtungsergebnisse hier über die Zuordnung zu Lebensraumtypen erfolgt. Der Untersuchungsraum wird somit über die Lebensraumansprüche der vorgefundenen Vögel in folgende Strukturen eingeteilt. Wald (Arten der geschlossenen Wälder, z.b. Waldkauz, Wintergoldhähnchen) Halboffene Feldflur (Arten strukturreicher Gehölzsaumbiotope, z.b. Goldammer, Feldsperling, Turmfalke) Offene Feldflur (Offenlandarten, Kulissenflüchter, z.b. Feldlerche, Kiebitz, Großer Brachvogel) Siedlungen (Kulturfolger, z.b. Haussperling, Straßentaube) Gewässer (Wasservögel, z.b. Kormoran, Lachmöwe) Im Folgenden werden die nachgewiesenen Vorkommen der planungsrelevanten Arten getrennt nach Brut- oder Rast-/Zug-/Gastvogelvorkommen näher beschrieben Brutvorkommen Arten des Waldes und der halboffenen Feldflur Das Untersuchungsgebiet umfasst vor allem im Westen und Süden größere Waldflächen, überwiegend Kiefernbestände, aber auch Mischwald und Laubwaldbestände mit Eiche und Buche. Bestände mit Altholzanteilen überwiegen.

21 ökon GmbH, Münster Seite 21 Waldvögel sind Arten, die mehr oder weniger regelmäßig in Wäldern brüten und auf Gehölze als wesentliche Habitatstrukturen angewiesen sind (FLADE 1994). In strengem Sinn können als echte Waldvögel nur Arten verstanden werden, die weitgehend an großflächige zusammenhängende Baumbestände (>5 ha) gebunden sind und in Siedlungen und halboffenen Landschaften nur unstet siedeln oder vollkommen fehlen. Zu den Waldvögeln können auch baumbrütende Großvögel (Greifvögel, Reiher, Störche, Kolkraben u.a.m.) gerechnet werden, die Territorien von über einem km 2 haben. Im engeren Sinne sind jedoch nur 29 Arten als Waldvögel zu zählen, die Wälder oder auch waldähnliche Grünanlagen (Parks, Friedhöfe) anderen Habitate vorziehen. Nach FLADE (1994) sind als Leitarten (vorw.) der Laubwälder folgende Arten anzusprechen: Zwergschnäpper, Haselhuhn, Mittelspecht, Waldlaubsänger, Trauerschnäpper, Sumpfmeise, Grauspecht, Kleiber, Gartenbaumläufer. Leitarten (vorw.) der Nadelwälder sind folgende Arten: Sperlingskauz, Auerhuhn, Rauhfußkauz, Fichtenkreuzschnabel, Sommergoldhähnchen, Wintergoldhähnchen, Tannenmeise, Haubenmeise, Zeisig. Als Begleiter treten auf: Schwarzspecht, Waldbaumläufer, Rotkehlchen, Eichelhäher, Singdrossel, Mönchsgrasmücke, Zaunkönig, Buchfink, Ringeltaube und Buntspecht. Teilbereiche des Untersuchungsgebietes besitzen aufgrund eng benachbarter Feldgehölze oder Waldbereiche in Verbindung mit Hecken oder Baumgruppen und kleineren Ackerschlägen einen halboffenen Charakter, häufig mit hohem Waldeinfluss, so dass typische, aber Waldnähe meidende Arten der halboffenen Landschaft wie Steinkauz oder Wachtel hier keinen geeigneten Lebensraum finden. Lineare Gehölz- und Saumbiotope wie Hecken und Baumreihen sind charakteristisch für eine halboffene Feldflur und gliedern angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen. Hecken stellen wichtige Teillebensräume für Vögel u.a. Tiere dar, die sich den strukturierten halboffenen ländlichen Lebensraum mit einem hohen Anteil an Acker- und Grünlandflächen erschlossen haben. Während die Gehölze eine Brutraum-, Ansitz-, Singwarten- (Revierbildungs-), Nahrungs- und Schutzfunktion haben, dienen die offenen Freilandflächen vornehmlich der Nahrungsaufnahme. Nach FLADE (1994) sind als Leitarten der halboffenen Feldflur folgende Arten anzusprechen: Neuntöter, Grauammer, Steinkauz, Wachtel, Ortolan. Als Begleiter treten auf: Amsel, Goldammer, Dorngrasmücke, Buchfink, Fitis, Gartengrasmücke, Heckenbraunelle und Fasan. Im Rahmen der Untersuchung wurden die planungsrelevanten Waldarten Baumpieper (10 Reviere), Gartenrotschwanz (7 Reviere), Graureiher (überfliegend), Habicht (Nahrungsgast), Kuckuck (Nahrungsgast), Mäusebussard (1-3 Brutpaare im m-radius), Schwarzspecht (1 Revier im westlichen UG), Sperber (einmaliger Nachweis), Turmfalke (1 Revier), Waldkauz (1 Revier), Waldlaubsänger (Brutverdacht für 1 Revier), Waldohreule (evtl. 1 Revier) und Waldschnepfe (Brutverdacht für 1 Revier) festgestellt (vgl. Ergebniskarte). Sechs der dreizehn Waldarten sind in der Roten Liste NRW als gefährdet eingestuft (s. Tab. 10). Tab. 10: Planungsrelevante Arten des Waldes im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status (500 m) Status (1.000 m) Anmerkung 1. Baumpieper Anthus trivialis 3 B B 10 Reviere in lichten Waldbereichen / Waldrändern oder entlang von Gehölzstrukturen im UG festgestellt 2. Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 B B 7 Reviere in lichten Waldbereichen / Waldrändern oder entlang von Gehölzstrukturen im UG festgestellt 3. Habicht Accipiter gentilis V N N/BV sporadischer Nahrungsgast, ggf. im weiteren Umfeld brütend 4. Mäusebussard Buteo buteo * N/BV B 1-3 Reviere, jeweils abseits der Planung im Wald bzw. in Feldgehölzen 5. Schwarzspecht Dryocopus martius *S B B ein Revier im westlichen Bereich

22 ökon GmbH, Münster Seite 22 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status (500 m) Status (1.000 m) Anmerkung 6. Sperber Accipiter nisus * DZ/N DZ/N einmaliger Nachweis am , Durchzügler oder seltener Nahrungsgast im Gebiet 7. Turmfalke Falco tinnunculus VS BV BV Brutverdacht für 1 Brutrevier östlich abseits der Planung 8. Waldkauz Stri aluco * BV BV Rufnachweise für das südwestliche UG zu Beginn der Brutzeit, Brutverdacht 9. Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatri 3 BV BV Nachweis eines Reviers westlich abseits der Planung 10. Waldohreule Asio otus 3 BV BV vermutlich Rufe am im westlichen UG gehört, Brutverdacht 11. Waldschnepfe Scolopa rusticola 3 BV BV Brutverdacht aufgrund von Balzflügen über dem westlichen UG WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind in dieser Auflistung nicht vertreten; grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Baumpieper und Gartenrotschwanz wurden entsprechend ihrer Habitatansprüche zumeist in lichteren Waldbereichen und an Waldrändern und an Feldgehölzen des UG festgestellt. Im Rahmen der Kartierung wurden zehn Baumpieperreviere und sieben Gartenrotschwanzreviere nachgewiesen. Keines der Reviere befand sich in unmittelbarer Nähe zu einem der geplanten WEA- Standorte. Die nächstgelegenen Reviere von Baumpieper und Gartenrotschwanz befinden sich am Waldrand etwa 100 m westlich der WEA 1 (vgl. Karte 1). Mit Habicht, Sperber, Mäusebussard und Turmfalke gelangen Nachweise von vier Greifvogelarten, die mehr oder weniger als Waldart angesprochen werden können. Lediglich Mäusebussarde und Turmfalken sind regelmäßig im UG präsent. Für beide Arten gelangen Reviernachweise über Horstfunde und/oder die Beobachtung Revier anzeigendes Verhalten zeigende Individuen im UG (vgl. Karte 1). Der Reviermittelpunkt des Turmfalken wurde südöstlich der WEA 2 in einem Feldgehölz verortet. Für den Mäusebussard konnte ein besetzter Horst im nordöstlichen Teil des UG nachgewiesen werden. Für das südliche und das westliche UG besteht darüber hinaus je ein Mäusebussard-Revierverdacht. Konkrete Hinweise für ein Brutvorkommen von Habicht oder Sperber blieben für das UG aus. Es ist davon auszugehen, dass sie in benachbarten Gehölzen brüten und das UG gelegentlich zur Nahrungssuche aufsuchen. Während Mäusebussard und Turmfalke vorwiegend die Offenlandbereiche für die Nahrungssuche aufsuchen, jagen Habicht und Sperber im Wesentlichen im Wald oder entlang von Deckungsstrukturen. Auch Habichte und Sperber können gelegentlich über dem Offenland kreisen, sie tun dies in der Regel jedoch deutlich seltener als Turmfalke und Mäusebussard. Der Kuckuck ist eine Art, die bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten und lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen anzutreffen ist (LANUV NRW 2014). Im UG wurde ein Kuckuck am einmalig aus einem Waldbestand im nordwestlichen UG rufend verhört. Weitere Nachweise blieben aus, so dass von einem durchziehenden Individuum ausgegangen wird. Schwarzspechte konnten während und außerhalb der Brutzeit regelmäßig im westlichen Teil des UG verhört und beobachtet werden. Dort aufgefundene Bruthöhlen des Schwarzspechts belegen das Brutrevier. Der Schwarzspecht ist eine streng Wald gebundene Art. Wie der Schwarzspecht, so ist auch der Waldlaubsänger eine eng an den Wald gebundene Art. Für den Waldlaubsänger konnte lediglich 1 Revier in einem strukturreichen Waldbestand im westlichen UG nachgewiesen werden.

23 ökon GmbH, Münster Seite 23 Für die dämmerungs- bzw. nachtaktiven Arten Waldkauz, Waldohreule und Waldschnepfe besteht jeweils ein Brutverdacht für den großen zusammenhängenden Waldbereich westlich der Planung. Vor allem Waldkauz und Waldschnepfe sind eng an den Wald gebundene Arten. Die Waldohreule, seltener auch der Waldkauz, kommt gelegentlich auch in offeneren Lebensräumen (z.b. Parks, halboffene Landschaften mit ausreichender Gehölzausstattung) vor. Waldohreulen suchen ihre Nahrung gerne auch entlang von Waldrändern oder entlang von Strukturen in der halboffenen Landschaft Arten der offenen Feldflur Vor allem die Nordhälfte des UG mit Ausnahme der Waldbereiche im Westen bietet strukturell gute Voraussetzungen für Arten der offenen Feldflur. Die intensiv bewirtschaften und großräumigen landwirtschaftlichen Flächen liegen zudem weitab von Siedlungsstrukturen und unterliegen einem vergleichsweise geringen Druck durch Erholungssuchende. Ackerflächen und Felder stellen den individuen- und artenärmsten Vogellebensraum dar. Maßgeblich hierfür ist ein oftmals hoher ackerbaulicher Nutzungsdruck mit kurzen Bewirtschaftungsintervallen einhergehend mit dem Fehlen etensiv genutzter Strukturen wie Brachen oder Saumstreifen als Nahrungs- und Rückzugshabitat. Vogelarten die an großflächig baumfreie Biotope, wie Steppenlandschaften, Überschwemmungsflächen und Trockengebiete gebunden sind nutzen in Mitteleuropa Ackerflächen als Sekundärhabitate. Nach FLADE (1994) sind als Leitarten der offenen Feldflur folgende Arten anzusprechen: Grauammer, Wachtel, Großtrappe. Als Begleiter treten auf: Rebhuhn, Feldlerche. Im Rahmen der Untersuchung wurden als typische Bewohner der offenen Feldflur die planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche (2 Reviere), Großer Brachvogel (1 Revier), Kiebitz (4 Reviere), Rauchschwalbe und Rebhuhn (Brutverdacht für 1-2 Reviere) festgestellt (vgl. Ergebniskarte). Tab. 11: Planungsrelevante Brutvögel der halboffenen Feldflur im Untersuchungsgebiet Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW* Status (500 m) Status (1.000 m) Anmerkung 1. Feldlerche Alauda arvensis 3S B B 2 Reviere abseits der Planung auf Ackerfläche im nördlichen UG 2. Großer Brachvogel Numenius arquata 2S BV BV 1 Revier nördlich der Planung auf Acker / Grünland, Revierzentrum ~570 m nordöstlich WEA 1, ~600 m nördlich WEA 2 (jew. Abstand Stammfuß- Revierzentrum) 3. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B B 4 Reviere auf Ackerflächen im UG, nächstgelegenes Revierzentrum zu geplanter WEA: ~ 190 m nordöstlich WEA 1 4. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S N B seltener Nahrungsgast im Gebiet, Brutvogel an Gebäuden in der weiteren Umgebung 5. Rebhuhn Perdi perdi 3 BV BV Rufnachweis im nordwestlichen UG, Paarsichtung im östlichen UG, Brutverdacht WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert; grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Die Feldlerche ist eine typische Art offener Lebensräume abseits von Gehölzen. Von der Feldlerche wurden zwei Reviere auf einer Ackerfläche im nördlichen Teil des UG festgestellt. Die Feldler-

24 ökon GmbH, Münster Seite 24 chenpaare nutzten dort die in Grabennähe gelegenen feuchten, niedrigwüchsigen Bereiche auf den ansonsten dicht- und hochwüchsigen, intensiv mit Wintergetreide bewirtschafteten Ackerflächen als Brutplatz. Für das UG konnte ein geringer Durchzug von Feldlerchen nachgewiesen werden (s. Kap ). Der Große Brachvogel wurde an insgesamt sieben Terminen innerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit nachgewiesen. Aufenthaltsschwerpunkte waren im Bereich des etwa 500 m nördlich der Planung gelegenen Grabens sowie auf den Ackerflächen etwa m östlich und südöstlich von WEA 2 und auf den Acker- und Grünlandflächen nördlich der K18 zwischen Ammeloe und Lünten erkennbar. In Kurzform sind die Ergebnisse in Tab. 12 dargestellt. Eine grafische Übersicht bietet die Abb. 2. Tab. 12: Dokumentation der Beobachtungen des Großen Brachvogels im UG Windpark südlich des Munitionsdepots Datum Begehung Bemerkungen zum Großen Brachvogel Brutvogelkartierung kein Nachweis (offenbar noch im Überwinterungsgebiet/auf dem Zug; aufgrund des langen Winters nicht verwunderlich) Rast- u. Zugvogelkartierung Erster Nachweis von 2 Großen Brachvögeln auf der Brutverdachtsfläche, trillernder Reviermarkierungsflug Brutvogelkartierung Nachweis von 2 Großen Brachvögeln auf der Brutverdachtsfläche, trillernder Reviermarkierungsflug Rast- u. Zugvogelkartierung Nachweis von 1-2 Nahrung suchenden und Standort wechselnden Großen Brachvögeln im südöstlichen UG 2-maliger Nachweis eines Großen Brachvogels nördlich der K Brutvogelkartierung abseits der Brutverdachtsfläche (Nahrungssuche, Standortwechsel) Nachweis eines Nahrung suchenden Großen Brachvogels entlang des Grabens im Bereich der Brutverdachtsfläche; bei Näherung Aufstieg mit Warnruf und anschließendem Umkreisen Brutvogelkartierung Nördlich der K18 Nahrung suchender Großer Brachvogel (ungleich dem südlich aufsteigenden Individuum, s.o.) Nördlich des UG trillernder Großer Brachvogel (ggf. gleiches Individuum wie das nördlich der K18 Nahrung suchende) 2 Brachvögel (offensichtlich Paar) auf Brutverdachtsfläche 2 aufsteigend und überfliegende Rabenkrähen attackierend, später auch aufsteigend bei Annäherung, aufgeregt warnend Gemeinsame Beobachtung durch 2 Beobachter ermöglicht Eingrenzung der Abflugorte als Hinweis auf den potenziellen Brutvogelkartierung Neststandort geringfügig zeitversetzt weitere Nachweise Nahrung suchender Großer Brachvögel im südöstlichen und nördlichen UG (einzelne Individuen, kein Aufsteigen bei Annäherung, lediglich Standortwechsel, vermutlich andere Individuen als vermutetes Brutpaar) Brutvogelkartierung Große Brachvögel erneut auf Brutverdachtsfläche präsent Nestsuche auf der Brutverdachtsfläche aufgrund schlechter Einsehbarkeit und anhaltend kreisender, warnender Altvögel eingestellt, um Aufgabe der Brut zu vermeiden Brutverdacht nach SÜDBECK et al. (2005) ausreichend für Bewertung Im südöstlichen UG erneut ein (ohne Rufen) gen Osten abfliegender Großer Brachvogel (vermutlich nicht identisch mit Brutpaar)

25 ökon GmbH, Münster Seite 25 Abb. 2: Verteilung der Brachvogelnachweise im UG aus 2013 Anmerkung: Im Nahbereich des ermittelten Reviermittelpunktes sind keine Einzelnachweise dargestellt, da diese die Darstellung unübersichtlich machen würden. Insgesamt lassen die Beobachtungen hinreichend sicher auf die Revierbesetzung von einem Brutpaar des Großen Brachvogels im UG mit Reviermittelpunkt unmittelbar nördlich des rund 500 m nördlich der Planung gelegenen Grabens schließen. Die neben dem ermittelten Revierzentrum häufig aufgesuchten Bereiche im Norden und Osten wurden dem Anschein nach von dem Brutpaar, aber auch von ein bis zwei weiteren, solitären oder nicht im UG brütenden Großen Brachvögeln zur Nahrungssuche genutzt. Der Kiebitz ist eine klassische Offenlandart und gilt wie die Feldlerche als Kulissenflüchter. Kiebitze waren früher vor allem im Feuchtgrünland anzutreffen. Bedingt durch den Rückgang des Feuchtgrünlands nutzen Kiebitze vermehrt auch feuchte Äcker, die kiebitzverträglich (z.b. Maisanbau ohne vorherigen Grünroggenanbau) bewirtschaftet werden. Auch im UG wurden Maisanbauflächen besiedelt. Der Brutplatz von Kiebitzen kann von Jahr zu Jahr wechseln. Bei Verlust des Erstgeleges wird gewöhnlich eine Zweitbrut an anderer Stelle angelegt. Die Brutplatzwahl ist u.a. maßgeblich von der Flächenbeschaffenheit und der Flächennutzung zu Beginn der Brutzeit abhängig. Die Revierzentren der vier im UG nachgewiesenen Brutpaare befanden sich abseits der geplanten WEA-Standorte. Der einer WEA am nächsten gelegene Brutplatz lag rund 160 m östlich der WEA 1. Die offenen Flächen im UG wurden von zahlreichen durchziehenden bzw. rastenden Kiebitzen genutzt (s. Kap ). Rebhühner konnten an zwei Stellen im UG nachgewiesen werden (siehe Karte 1). Im nordwestlichen UG, nördlich von WEA 1, wurde ein rufender Hahn verhört. Im östlichen UG konnte ein Paar bei der Nahrungssuche beobachtet werden. Die Nachweise deuten auf eine Reviernutzung im UG

26 ökon GmbH, Münster Seite 26 hin. Der Nachweis eines Brutplatzes gelang nicht. Rebhühner sind Bodenbrüter in der freien bis maimal halboffenen Feldflur. Wälder werden gemieden. Als potenzielle Brutplätze eignen sich in dem intensiv bewirtschafteten UG vor allem die Wald-fernen Saumstrukturen entlang der Gräben und Wege, sofern hier störungsarme Bereiche vorhanden sind. Rauchschwalben waren im UG als Nahrungsgast anzutreffen. Am wurde ein Tagesmaimum mit 15 Rauchschwalben erfasst. Die Schwalben hielten sich jeweils jagend engräumig über potenziellen Nahrungsflächen auf und zeigten weder ein Auftreten im Verbund noch einen gerichteten Zug. Aus den Beobachtungen lässt sich nicht sicher ableiten, ob es sich um das UG als Brutgebiet nutzende Individuen oder um temporär im Gebiet verweilende (Spät-)Durchzügler handelte. Wahrscheinlich sind vor allem die dem Kirchdorf Lünten vorgelagerten Gehöfte besiedelt. Die nächsten potenziellen Rauchschwalben-Brutplätze sind an Gebäuden im äußeren Teil des UG zu verorten. Eine gezielte Überprüfung der Gebäude fand nicht statt Zug- Rast- und Gastvögel Im Rahmen der Zug- und Rastvogelkartierungen wurde insbesondere auf Rastvorkommen und Durchzügler planungsrelevanter Arten geachtet. Auch markante Ansammlungen nicht planungsrelevanter rastender Vögel wurden im Untersuchungsgebiet dokumentiert. In Tab. 13 und in Karte 2 sind die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt. Tab. 13: Artenliste der nachgewiesenen Zug-, Rast- und Gastvögel Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Anmerkung Name NRW* 1. Buchfink Fringilla coelebs * vereinzelt größere Trupps mit bis zu 80 Individuen durchziehend beobachtet, keine Schwerpunkte im UG feststellbar 2. Erlenzeisig Carduelis spinus * durchziehender Trupp mit 15 Individuen am beobachtet 3. Feldsperling Passer montanus 3 am Trupp von etwa 15 Feldsperlingen bei Hofstelle Weckermann im westlichen UG, vereinzelt weitere kleinere Trupps entlang von Gehölzen im UG 4. Feldlerche Alauda arvensis 3S schwacher Durchzug erfasst, kaum Nachweise, 4 Individuen am auf Acker im südwestlichen UG 5. Graugans Anser anser * Im Februar / März Beobachtungen rastender oder überfliegender Graugänse vor allem im westlichen und südlichen UG 6. Hohltaube Columba oenas * Im Februar Nachweise rastender und nahrungssuchender Hohltauben auf Ackerflächen, hauptsächlich im westlichen UG. Maimale Individuenzahl : Kiebitz Vanellus vanellus 3S im Frühjahr bis zu etwa 100 Kiebitze verteilt auf Ackerflächen im UG, Schwerpunktmäßig westlich Hofstelle Decker-Borgmann und südwestlich der geplanten WEA 2 8. Kranich Grus grus Am Trupp mit ~50 Individuen über das UG Richtung Nordost ziehend 9. Kornweihe Circus cyaneus 0 Im Winter regelmäßige Einzelnachweise Nahrung suchender Kornweihen, Schwerpunktmäßig im westlichen und nördlichen UG, einzelner Nachweis auch über den Ackerflächen im Nahbereich der geplanten WEA

27 ökon GmbH, Münster Seite 27 Deutscher Name Wissenschaftlicher RL Anmerkung Name NRW* 10. Misteldrossel Turdus viscivorus * schwacher Durchzug erfasst, kaum Nachweise, nur ein größerer Trupp (30 Individuen) am südlich WEA 2 beobachtet 11. Nilgans Alopochen aegyptiacus * zweimal Nachweise von zwei im UG rastenden Nilgänsen ( und ) 12. Mehlschwalbe Delichon urbica 3S am mit 10 Mehlschwalben größere Anzahl über Grünlandeinsaat jagend, ggf. Durchzügler, sonst einzelne Durchzügler 13. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S am mit je 8 Rauchschwalben größere Anzahl im nordöstlichen und südöstlichen UG jagend, ggf. Durchzügler, sonst einzelne Durchzügler 14. Ringeltaube Columba palumbus * Im Winter rastende Trupps und Schlafplatzgemeinschaften bis etwa 250 Individuen. Im nordöstlichen UG wird ein Feldgehölz regelmäßig von bis zu 80 Individuen als Rastplatz genutzt 15. Star Sturnus vulgaris V zur Zugzeit Beobachtung von mit Kiebitzen vermengten Trupps bis etwa 60 Stare 16. Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1S Nachweis eines einzelnen durchziehenden Individuums am Stieglitz Carduelis carduelis * am ein etwa 50 Individuen umfassender Nahrung suchender Trupp in den Waldflächen im Westen des UG 18. Wacholderdrossel Turdus pilaris * Im Frühjahrszug (März 2013) verschiedene Trupps von bis zu 60 Individuen, ohne erkennbare Schwerpunktbereiche. WEA-empfindliche Arten nach LANUV / MKULNV (2013) sind fett markiert; grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Bei der Erfassung der Rast-, Gast- und Zugvögel des Gebietes gelangen für 18 Arten nennenswerte Zug- oder Rastbeobachtungen (siehe Tab. 13), darunter auch Beobachtungen der WEAempfindlichen Arten Kiebitz, Kranich und Kornweihe, wobei lediglich der Kiebitz auch außerhalb der Brutzeit als WEA-empfindlich gilt. Rastende Kiebitze hielten sich von Anfang bis Ende März bevorzugt auf den Ackerflächen zwischen dem Wirtschaftsweg und dem weiter nördlich gelegenen Graben nördlich (abseits) der Planung und Ende März bzw. Anfang April im Bereich der von WEA 2 überplanten Ackerfläche sowie angrenzenden Ackerflächen auf. Die Tageshöchstzahl rastender Kiebitze lag für diese Bereiche etwa bei 100 Individuen. Bei günstiger Witterung durchzog am ein 50 Individuen starker Kranich-Trupp das UG in einer Zughöhe von etwa 100 m in Richtung Nordost (siehe Karte 2). Es blieb bei dieser einmaligen Beobachtung durchziehender Kraniche. Die Kornweihe kommt im Münsterland (ausschließlich) als Wintergast vor. Die nächsten (unregelmäßigen) Brutvorkommen in NRW befinden sich in den Vogelschutzgebieten Senne und Hellwegbörde. Im UG konnten Kornweihen mehrfach im Winter bei Suchflügen über dem Offenland beobachtet werden. Dabei gelangen für das westliche und das nördliche UG wiederholt Beobachtungen. Im nördlichen Teil des UG wurde an drei Tagen des März 2014 jeweils eine männliche Kornweihe erfasst. Weibchen wurden in der Zeit von Ende Februar bis Ende März an vier Terminen im Westen des UG und an einem Termin im näheren Umfeld der WEA 1 nachgewiesen. Ruhende Kornweihen wurden nicht beobachtet. Mehl- und Rauchschwalben waren im UG als Nahrungsgast anzutreffen, wobei die Rauchschwalbe mit bis zu 15 Individuen als Tagesmaimum (14.05.) und die Mehlschwalbe nur an einem Termin (24.05.) mit etwa zehn Individuen erfasst wurden. Die Schwalben hielten sich jeweils jagend engräumig über potenziellen Nahrungsflächen auf und zeigten weder ein Auftreten im Verbund noch einen gerichteten Zug. Aus den Beobachtungen lässt sich nicht sicher ableiten, ob es

28 ökon GmbH, Münster Seite 28 sich um temporär im Gebiet verweilende (Spät-)Durchzügler oder um das UG als Brutgebiet nutzende Individuen handelte. Wahrscheinlich sind vor allem die dem Kirchdorf Lünten vorgelagerten Gehöfte besiedelt. Der Steinschmätzer ist in NRW fast ausschließlich als Durchzügler anzutreffen. Im Rahmen der durchgeführten Vogelkartierung wurde am ein einzelnes Individuum auf einer Ackerfläche nordwestlich WEA 1 beobachtet. Nach Angaben der Landesanstalt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW kommt die Art in Nordrhein-Westfalen nur noch in sehr geringer Anzahl als Brutvogel vor bzw. ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr als Brutvogel nachgewiesen. Die letzten Brutnachweise gelangen in Steinbrüchen (u.a. im Kreis Soest) und auf Truppenübungsplätzen (z.b. Senne, Depot Brüggen-Bracht, Dorbaum) (LANUV NRW 2014). Auch die im UG nachgewiesenen Individuen sind als Durchzügler anzusprechen. Habitatbedingt wie auch bedingt durch den lediglich einmaligen Nachweis eines einzelnen Individuums zur Zugzeit kann eine Brut im UG sicher ausgeschlossen werden. Die Graugans war mit mehrmals mit wenigen bis zu neun Individuen knapp außerhalb nordwestlich des UG rastend oder Nahrung suchend nachgewiesen. Im übrigen UG war die Graugans sporadisch und i.d.r. mit wenigen Individuen bzw. einzeln präsent. Mehrere Ringeltaubentrupps konnten zur Zugzeit im Überflug beobachtet werden. Am suchten am nördlichen Rand des UG auf einer Ackerfläche etwa 250 Ringeltauben nach Nahrung. An/in einem kleinen Wäldchen / Feldgehölz im nordöstlichen UG wurden wiederholt etwa Ringeltauben nach Nahrung suchend oder in den Bäumen rastend gesichtet. Insgesamt war das Aufkommen durchziehender Ringeltauben gering bis moderat. In Bezug auf die Individuenzahlen im Verhältnis zur Gebietsgröße und der Anzahl der Begehungen waren die Beobachtungen weit verbreiteter Arten eher unterdurchschnittlich. Längerfristig o- der regelmäßig wiederkehrend von im Gebiet rastenden oder überwinternden Arten genutzte Flächen waren allenfalls für die Arten Kiebitz, Kornweihe, Graugans und Ringeltaube zu erkennen. Ein überdurchschnittliches oder nennenswertes Auftreten sonstiger Vögel zur Zugzeit wurde nicht festgestellt Anmerkungen zu nicht erfassten Arten Im Rahmen der Recherche vorhandener Fachinformationen verblieben in Bezug auf mögliche betriebs- und anlagebedingte Konflikte nach einer ersten Abschichtung insgesamt zwölf WEAempfindliche Arten / Artgruppen (s. Tab. 6). Lediglich der Große Brachvogel und der Kiebitz wurden konkret nachgewiesen. Brutvorkommen und nennenswerte Rast- oder Zugvogelvorkommen der übrigen zehn WEAempfindlichen Arten können aufgrund der durchgeführten Vogeluntersuchungen für das kartierte Gebiet hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Aus der Datenrecherche sind jedoch Brutvorkommen des Rotmilans und des Baumfalken im weiteren Umfeld bekannt. Beide Arten wurden im Zuge von Kartierungen für den benachbarten Windpark Lüntener Feld/Ammeloe festgestellt (ING. BÜRO LANDSCHAFT & WASSER LANDSCHAFTSARCHITEKT DR. K.-H. LOSKE 2016). Für den Baumfalken sind darüber hinaus Vorkommen im FFH-Gebiet Schwattet Gatt und im Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes bekannt (vgl. Tab. 2 und Tab. 5) Rotmilan Bei einer 2013 durchgeführten Brutvogelkartierung für den benachbart geplanten Winpark Lüntener Feld/Ammeloe wurde ein Rotmilan nachgewiesen. Da nur eine einzelne Beobachtung vorlag wurde ein Brutvorkommen für das Jahr 2013 im für den Windpark Lüntener Feld/Ammeloe kartierten Gebiet ausgeschlossen. Aufgrund nachträglicher Hinweise auf ein traditionelles Brutvorkom-

29 ökon GmbH, Münster Seite 29 men erfolgte eine Überprüfung gemeldeter Horste, woraufhin im Rahmen einer Kontrollbegehung in 2015 ein Brutverdacht festgestellt wurde. Eine daraufhin in 2015 durchgeführte Raumnutzungskartierung bestätigte den Brutverdacht. Außerdem konnte der Brutplatz sowie ein Bruterfolg (Feststellung von zwei Ästlingen) für das Jahr 2015 ermittelt werden. Abb. 3: Rotmilanhorste im Bereich Ammeloe-Wennewick Rot = Ende April zeitweilig beflogener Kiefernhorst. Orange = Eichenhorst mit erfolgreicher Brut (Quelle: ING. BÜRO LANDSCHAFT & WASSER LANDSCHAFTSARCHITEKT DR. K.- H. LOSKE 2016) Baumfalke Bei einer 2013 durchgeführten Brutvogelkartierung für den benachbart geplanten Winpark Lüntener Feld/Ammeloe wurden keine Baumfalken nachgewiesen. Aufgrund von Hinweisen zu benachbarten Vorkommen erfolgte 2015 eine gezielte Baumfalkenkartierung mit 88 h Beobachtungszeit an sieben Kartierterminen. Da lediglich an einem der Termine Baumfalkenbeobachtungen (drei Beobachtungen) gelangen und Hinweise auf eine Reproduktion der Art innerhalb des kartierten Gebietes ausblieben, wurde der Baumfalke als Nahrungsgast des UG eingestuft.

30 ökon GmbH, Münster Seite 30 Abb. 4: Verteilung aller Nachweise des Baumfalken am für das UG zum Windpark Lüntener Feld/Ammeloe (Quelle: ING. BÜRO LANDSCHAFT & WASSER LANDSCHAFTSARCHITEKT DR. K.-H. LOSKE 2016) Bei dem für den Messtischblattquadranten Q39071 gemeldeten Baumfalkenvorkommen handelt es sich vermutlich um das gemeldete Vorkommen im FFH-Gebiet Schwattet Gatt, welches vollständig innerhalb dieses Messtischblattquadranten liegt (vgl. Tab. 2 und Tab. 5). Der Messtischblattquadrant Q39062 weist ebenfalls eine Meldung für ein Baumfalken- Brutvorkommen auf. Möglicherweise ist diese auf das Vorkommen in dem in den Messtischblattquadranten hineinragenden Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes zurückzuführen (vgl. Tab. 2 und Tab. 5). 6 Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Von Windparkplanungen können baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Konflikte auftreten. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Planung auf möglicherweise durch Bau, Anlage und Betrieb der WEA ausgelösten ar-

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