Teil D: Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel. Antrag auf Genehmigung zum Repowering. von 4 Windenergieanlagen im Windpark

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1 Teil D: Artenschutzrechtliche Prüfung (Stufe II) zur Artgruppe der Vögel Antrag auf Genehmigung zum Repowering von 4 Windenergieanlagen im Windpark Schöppingen-Wersche (BOR 06) gem. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bearbeitet für: Windpark Wersche GmbH & Co. KG Beikelort Legden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fa: 0251 / Januar 2016

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Rechtliche Grundlagen Untersuchungsgebiet Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Baubedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen Abstandsempfehlungen Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete WEA-empfindliche Vogelarten Fachinformationen Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000) Naturschutzgebiete Messtischblattquadranten Zusammenfassung der verfügbaren Daten Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Daten zu Vorkommen von Vögeln Prüfrelevante Artvorkommen Avifaunistische Untersuchung Methoden Brutvogelkartierung Rastvogelkartierung Ergebnisse Planungsrelevante Brutvögel Nahrungsgäste Rastvögel, Durchzügler und Wintergäste... 23

3 ökon GmbH, Münster Seite 3 9 Artenschutzrechtliche Bewertung Vogellebensräume und naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Bewertung möglicher baubedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Bewertung möglicher anlage- und betriebsbedingter artenschutzrechtlicher Konflikte Blässgans Kiebitz Kranich Rohrweihe Rotmilan Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Bauzeitenausschluss vom 15. März bis 31. Juli Passive Umsiedlung von Rohrweihen durch Habitat verbessernde Maßnahmen Strukturarme Gestaltung des Mastfußbereiches Gehölzbeseitigungen im Winter Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur Anhang I: Liste aller im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten Anhang II: Artenschutzrechtliche Protokolle Feldlerche Kiebitz Rohrweihe Greifvögel (z.b. Mäusebussard, Rotmilan, Turmfalke)... 41

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Windkonzentrationszone BOR 06 und Untersuchungsradius von m... 7 Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen... 8 Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2015b) Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten (LANUV NRW 2015c) Tab. 5: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten aus dem Biotopkataster (LANUV NRW 2015d) Tab. 6: Planungsrelevante Vogelarten der Messtischblätter Q3908/2 (Ahaus) und Q3909/1 (Horstmar) Tab. 7: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Tab. 8: Termine der Brutvogelkartierung Tab. 9: Termine der Rastvogelkartierung Tab. 10: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten.. 20 Anlagen Karte 1 Ergebniskarte (1 : ) Karte 2 Konfliktkarte (1 : )

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 1 Vorhaben und Zielsetzung Die WINDPARK WERSCHE GMBH & CO. KG plant innerhalb des vorhandenen Windparks BOR 06 das Repowering von 4 Windenergieanlagen (WEA). Die bestehenden Anlagen sollen durch leistungsstärkere und höhere Anlagen ersetzt werden. Für die Errichtung der neuen Anlagen werden die Bestandsanlagen WEA 3, 4, 5 und WEA 10 zurückgebaut. Für das vorliegende Vorhaben wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung für die Artgruppe der Vögel mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage sowie auf der Grundlage einer im Jahr 2015 durchgeführten Vogeluntersuchung erstellt. Andere Artgruppen neben den Vögeln sind nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll für die Artgruppe der Vögel geklärt werden, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich, werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II). 2 Rechtliche Grundlagen Durch den Bau, die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen können Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, VS RL und Anhang IV, FFH RL) sowie national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Die rechtliche Grundlage für Artenschutzprüfungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG. Aktuell gültig ist die Fassung vom 29. Juli Der Artenschutz ist in den Bestimmungen der 44 und 45 BNatSchG verankert. Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG sind wie folgt gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, (Tötungsverbot) 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, (Störungsverbot) 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." (Schädigungsverbot) Ergänzend regelt der 45 BNatSchG u.a. Ausnahmen in Bezug auf die vorgenannten generellen Verbotstatbestände. Der Ablauf einer ASP wird u.a. vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW beschrieben (s. unten). Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: MKULNV NRW 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Arten-

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 spektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 3 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (UG) wird durch den m-radius um den Windpark BOR 06 definiert (vgl. Abb. 1). Innerhalb dieses Gebietes werden möglicherweise bestehende oder neu entstehende betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte abgeschätzt. Für die Standorte der vom Repowering betroffenen WEA werden zudem bau- und anlagebedingte Wirkungen beurteilt. Die Recherche zu bekannten Vorkommen WEA-empfindlicher Arten im Einwirkungsbereich der WEA bezieht sich auf einen Radius von m um die Windkonzentrationszone. Das Untersuchungsgebiet liegt im überwiegend landwirtschaftlich geprägten Außenbereich der Gemeinden Schöppingen und Legden, nördlich des Legdener Ortsteils Asbeck. Im Norden des UG verläuft die L 570, die Schöppingen und Ahaus verbindet. Der Windpark setzt sich aus insgesamt 22 WEA zusammen, die zum Teil im südwestlichen Gemeindegebiet von Schöppingen und zum Teil auf Gebiet der Gemeinde Legden liegen. Durch den Untersuchungsradius von m erstreckt sich das UG über eine Fläche von etwa ha und reicht im Westen bis zur Dinkel. In dem Gebiet dominieren Ackerflächen. Grünlandnutzung kommt nur in geringem Umfang, meist in der Nähe von Hofstellen vor. Großflächige Waldgebiete sind in dem UG nicht vorhanden. Gehölze bestehen aus kleineren Feldgehölzen an Hofstellen und in der freien Landschaft. Wege und Straßen sind teilweise von Hecken gesäumt. Das Gelände ist leicht hügelig und fällt von Höhenüber 105 m ü. NN im Osten auf unter 60 m ü. NN im Westen ab. Als Oberflächengewässer wären der Asbecker Mühlenbach und die Dinkel im Westen des UG sowie einige Teiche im Norden des UG zu nennen.

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 Abb. 1: Windkonzentrationszone BOR 06 und Untersuchungsradius von m unmaßstäblich, Repowering-Anlagen sind größer dargestellt, Geodatenbasis NRW (2015) 4 Auswirkungen des Vorhabens auf Vögel Von Windparkplanungen können baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Konflikte auftreten. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung in einem immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Planung auf möglicherweise durch Bau, Anlage und Betrieb der WEA ausgelösten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (Tötung, Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) zu prüfen. Hinsichtlich der Anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sind nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) die dort als windenergieempfindlich eingestuften Vogelarten in besonderer Weise zu berücksichtigen. Diese Arten werden im Leitfaden eplizit genannt. Es handelt sich um Arten, die aufgrund ihrer Lebensweise in besonderem Maße kollisionsgefährdet sind oder durch Störwirkungen der WEA aus ihrem Lebensraum bis hin zur Aufgabe von Fortpflanzungs- und Ruhestätten gedrängt werden können. In Abhängigkeit des Erhaltungszustandes der Arten sind die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen umfangreicher als für nicht WEA-empfindliche Arten. Bei der Analyse und Bewertung der baubedingten Auswirkungen sind neben den WEAempfindlichen Arten auch andere Arten / Artgruppen zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt es, ein

8 ökon GmbH, Münster Seite 8 Eintreten der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG für alle geschützten und planungsrelevanten Arten zu vermeiden. Tab. 1: Definitionen geschützter Artgruppen Artgruppe Erläuterung Beispiele Geschützte Arten nach BNatSchG Planungsrelevante Arten nach Kiel (2005) WEA-empfindliche Arten nach MKULNV NRW (2013) Besonders und streng geschützte Arten nach BNatSchG Auswahl von nach BNatSchG geschützten Arten (Vogelarten nach Anhang I VS-RL, FFH-Anhang IV Arten, Wirbeltiere mit Kat. 1-3 der Roten Liste für NRW) Auswahl von Vogel- und Fledermausarten, die im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW definiert sind z.b. alle europäischen Vogelarten, alle heimischen Amphibien und Reptilien, alle Fledermausarten, einige Säugetiere, Insekten, Weichtiere und Pflanzen z.b. alle Greifvögel und Eulen, alle Fledermäuse, Biber, Fischotter, Kammmolch, Laubfrosch, Nachtkerzenschwärmer, Frauenschuh, u.a. z.b. Baumfalke, Kiebitz, Rohrweihe, Rotmilan und Weißstorch sowie Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Nordfledermaus (s. Tab. 2) 4.1 Baubedingte Wirkungen Zum Bau von Windenergieanlagen gehört neben der Räumung des Baufeldes, dem Bau der Fundamente und der Installation auch der Ausbau von Straßen und Zuwegungen. Temporär werden Flächen als Stellplatz für Kräne und andere Baugeräte benötigt. Während der Bauphase wird es zu Störungen durch Präsenz und Bewegungen von Menschen und Fahrzeugen sowie durch Lärm und Staubentwicklung kommen. Wenn die Bauarbeiten während der Fortpflanzungszeit (Revierbildungs-, Brut- und Aufzuchtszeit) von Vögeln durchgeführt werden, kann es zur störungsbedingten Aufgabe einer bereits begonnenen Brut kommen. Insbesondere bei einem Beginn der Bauarbeiten zur Brutzeit besteht die Gefahr der Aufgabe einer begonnenen Brut und somit der Verlust der Jungvögel. Grundsätzlich können die Bauarbeiten für die Errichtung der WEA auch rastende Wintergäste vertreiben oder ein Meideverhalten für einige Arten verursachen. Mögliche baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - Zerstörung von Nestern, Gelegen - störungsbedingte Aufgabe von Revieren geschützter Arten (z.b. Kiebitz, Greifvögel, Eulen)störungsbedingter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungvögel) besonders und streng geschützter Arten - populationsrelevante Störung von rastenden, streng geschützten Arten Im vorliegenden Fall werden u. U. vorhandene Kranstellflächen erneuert und die geschotterten Baustraßen von den Wirtschaftswegen über die Ackerflächen zu den WEA angepasst. Unter Umständen kommt es zur Beseitigung von Gehölzen im Bereich der Zuwegungen. Durch Bauarbeiten im Nestbereich von Vögeln können bereits bebrütete Gelege aufgegeben werden und somit ein Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG auslösen. 4.2 Anlagebedingte Wirkungen WEA sind Bauwerke, für die es in der Natur keine Entsprechung gibt. Insofern konnten die einzelnen Vogelarten kein spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen hin entwickeln (NLT 2011). Neben dem möglicherweise für ansässige Brutvögel erhöhten Kollisionsrisiko ist auch eine mögliche Lebensraumentwertung zu berücksichtigen. Unter anderem zeigen Untersuchungen in von Kiebitzen besiedelten Windparks mehrheitlich einen Verdrängungseffekt durch WEA (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2011).

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 Für Zug- und Rastvögel kann das Meideverhalten zu einer Einengung oder zum Verlust bedeutender Rastgebiete führen. Darüber hinaus können Vögel im Zuggeschehen zu erheblichen seitlichen oder vertikal ausgerichteten Ausweichreaktionen gezwungen werden. Mögliche anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Kollisionsrisiko mit Masten und Rotorblättern - Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen - Lebensraumverlust durch erforderlichen Ausbau des Wegenetzes - ggf. indirekte Wirkungen (Veränderungen der Räuber-Beute-Beziehungen durch Anlage von Strukturen im Acker, etc.). Die Repowering Standorte weichen nur um wenige Meter von den bestehenden Standorten ab. Eine Veränderung der anlagebedingten Wirkungen ist demnach nicht zu erwarten. 4.3 Betriebsbedingte Wirkungen Insbesondere für wenig wendige Großvogelarten (z.b. Seeadler, Weißstorch) sowie Segler in der offenen Landschaft (z.b. Rotmilan), welche die Anlagen nicht oder zu spät als Gefahr erkennen, besteht ein generelles Risiko, an einer WEA zu verunglücken (NLT 2011). Ein erhöhtes Kollisionsrisiko entsteht bei einer Installation von WEA in Horstnähe, wo Balz- und Revierverteidigungsflüge in großer Höhe unternommen werden sowie in häufig genutzten Flugkorridoren, z.b. Anflugschneisen zum Horstplatz und zu Nahrungsflächen. Die zentrale Schlagopferdatei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg dokumentiert, dass Vögel aller Arten an WEA verunglücken können. Es häufen sich aber Totfunde insbesondere der großen Arten (vgl. DÜRR 2015). Obwohl die Daten der Zentralen Fundkartei nur einen sehr geringen Teil der Zahl der tatsächlich geschlagenen Individuen widerspiegeln, können anhand der absoluten Populationsgröße in einem Gebiet und der Zahl der gefundenen Schlagopfer Tendenzen abgeleitet werden. So entsteht durch die dokumentierte Schlaghäufigkeit und der Populationsgröße die Einstufung bestimmter Arten als besonders windenergiesensible Arten. Nach Interpretation des LANUV NRW liegt ein artenschutzrechtlicher Konflikt vor, wenn trotz Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen das Risiko der Kollision an den geplanten Anlagen die lokale Population der betreffenden Art gefährdet (MKULNV NRW 2013). Vor allem bei seltenen Arten und Populationen mit geringen Individuenzahlen kann auch die Gefährdung von Einzeltieren einen artenschutzrechtlichen Konflikt bedeuten. Da bei den ziehenden Arten i.d.r. die Lokalpopulation nicht ermittelt werden kann, ist ein artenschutzrechtlicher Konflikt für diese Arten nur unter Berücksichtigung der Gesamtpopulation abschätzbar. Zum Beispiel werden Rastplätze von Zugvögeln an denen über 1 % der Gesamtpopulation einer Art anzutreffen sind, besonders berücksichtigt. Über das Schlagrisiko hinaus wird für in der Nähe von WEA brütende Vögel, vor allem bei Offenlandarten, ein verringerter Bruterfolg vermutet. Als Ursache des verringerten Bruterfolgs wäre die Zunahme von Störungen durch Wartungsarbeiten, Spaziergänger und Neugierige zu nennen. Der Einfluss der permanenten Geräuschkulisse führt möglicherweise dazu, dass sich nähernde Räuber nicht mehr wahrgenommen werden. Daneben scheuen Vögel möglicherweise auch den Bereich des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Ein solches Verhalten kann sich als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen. Mögliche betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA mit Vögeln: - erhöhtes Schlagrisiko - Lebensraumentwertung durch z.b. Lärm, Schlagschatten der Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen (Wartungsarbeiten)

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 Die neu geplanten WEA sind ebenso wie die alten WEA geeignet, bei nahe gelegenen Brutvorkommen von WEA-empfindlichen Arten das Tötungsrisiko durch Kollisionen mit Masten und Rotoren für diese Arten signifikant zu erhöhen. Bei Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten können Maßnahmen zur Verringerung der betriebsbedingten Auswirkungen, bis hin zur Herstellung von Ausweichhabitaten und die Schaffung neuer Brutplätze der WEA-empfindlicher Arten erforderlich werden. 5 Abstandsempfehlungen Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Beeinträchtigung von Vögeln durch WEA hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007) Abstandsempfehlungen für die Installation von WEA zu avifaunistisch bedeutsamen Gebieten und auch zu Brutplätzen ausgewählter Arten angegeben. Die Empfehlungen finden sich zum Teil in den für Nordrhein- Westfalen gültigen Leitlinien und Regelwerken, wie dem Windenergieerlass (MBWSV & MKULNV 2015) und dem Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (MKULNV NRW 2013) wieder. 5.1 Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete Der nordrhein-westfälische Windenergieerlass (MBWSV & MKULNV 2015) benennt Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete, die wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit regelmäßig als harte Tabuzonen nicht als Standorte für WEA in Betracht kommen. Naturschutzrechtlich bedeutsame Gebiete (aus MBWSV & MKULNV 2015): a) Nationalparke, nationale Naturmonumente, b) festgesetzte, ausgewiesene oder einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete, c) Naturdenkmale, d) geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 29 BNatSchG, e) gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 47 LG, f) gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG sowie 62 LG, g) Natura 2000-Gebiete (= FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete), einschließlich von Funktionsräumen Im Einzelfall ist es jedoch möglich, WEA außerhalb der Gebiete c) bis f), jedoch in direkter Nachbarschaft zu errichten, wenn es sich um kleinflächige Gebiete handelt, sie von keinen baulichen Eigriffen betroffen sind und sich nur der Rotor über ihnen dreht. Soweit sichergestellt werden kann, dass die außerhalb gelegenen Fundament-, Zuwegungs- und Kranflächenstandorte keinen nachteiligen Einfluss auf die jeweiligen Gebiete haben und andere Belange wie beispielsweise der Artenschutz nicht entgegenstehen, sind auch Pufferzonen um diese Gebiete naturschutzfachlich nicht erforderlich. Abstände zwischen den oben genannten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten der Buchstaben a), b) und g) und dem nächstgelegenen Punkt der Rotorflächen (Rotorblattspitze) der Windenergieanlage als Pufferzone sind in Abhängigkeit vom Schutzzweck und den Erhaltungszielen des Gebietes einzelfallbezogen festzulegen. Pufferzonen sind als harte Tabuzonen zu werten, wenn sie für den Schutzzweck und die jeweiligen Erhaltungsziele eines Gebietes zwingend erforderlich sind. Sofern die Pufferzone nicht zwingend für den Schutzzweck und die jeweiligen Erhaltungsziele eines Gebiets erforderlich ist, sondern Vorsorgecharakter haben, kann der Plangeber sie als weiche Tabuzone werten. Sofern ein Gebiet der Buchstaben a), b) und g) dem Schutz von windenergieempfindlichen Fledermausarten oder windenergieempfindlichen europäischen Vogelarten dient, sowie bei Europäischen Vogelschutzgebieten ist aus Vorsorgegründen in der Regel eine Pufferzone von 300 m naturschutzfachlich begründet. Die Annahme einer solchen Pufferzone aus Vorsorgegründen durch den Plangeber führt zu ihrer Wertung als sogenannte weiche Tabuzone. Im Einzelfall kann in Abhängigkeit vom Schutzzweck und den Erhaltungszielen des Gebiets ein niedriger oder höherer Abstandswert festgesetzt werden, die wegen ihres grundsätzlichen Vorsorgecharakters gleichfalls als weiche Tabuzone gewertet werden können. Im Regelfall wie im Abweichungsfall ist im Planverfahren darzulegen, dass sich der Abstand aus der besonderen Schutzbedürftigkeit der für das betreffende Gebiet maßgeblichen Arten ergibt.

11 ökon GmbH, Münster Seite WEA-empfindliche Vogelarten Nach dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW 2013) werden eine Reihe von Arten als durch WEA überdurchschnittlich gefährdet ( WEA-empfindlich ) definiert. Die Einstufung als WEA-empfindlich orientiert sich an Fachkenntnissen über Kollisionen, Meideverhalten und Störungen aber auch am Erhaltungszustand der Arten in den biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Bei der Installation von WEA der Nähe der Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten kann das Tötungs- oder Störungsverbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich erfüllt sein. Tab. 2: WEA-empfindliche Vogelarten nach MKULNV NRW (2013) Art, Artgruppen Vögel Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 3. Flussseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 4. Goldregenpfeifer Meideverhalten Rast- und Zugvögel 5. Grauammer Kollisionsrisiko Brutvorkommen 6. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 7. Haselhuhn Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 8. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 9. Kormoran Kollisionsrisiko Brutkolonien 10. Kornweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 11. Kranich Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvögel 12. Möwen k.a. Brutkolonien 13. Mornellregenpfeifer Meideverhalten Rastbestände 14. nordische Wildgänse (Bläss-, Saat- und Weißwangengans) Meideverhalten 15. Rohrdommel k.a. k.a. 16. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 17. Rotmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 18. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 19. Schwarzmilan Kollisionsrisiko Brutvorkommen 20. Schwarzstorch Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 21. Singschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln 22. Sumpfohreule Kollisionsrisiko Brutvorkommen 23. Trauerseeschwalbe Kollisionsrisiko Brutkolonien 24. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 25. Uhu Kollisionsrisiko Brutvorkommen 26. Wachtel Meideverhalten Brutvorkommen 27. Wachtelkönig Meideverhalten u. Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) 28. Wanderfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 29. Weißstorch Kollisionsrisiko Brutvorkommen 30. Wiesenweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 31. Ziegenmelker Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 32. Zwergdommel k.a. k.a. Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 33. Zwergschwan Meideverhalten Schlafplätze von Rast- und Zugvögeln Der Windenergie-Leitfaden (MKULNV NRW 2013) berücksichtigt die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007). Die Radien (i.d.r m) um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten bezeichnen Räume, in denen die Installation von WEA das Tötungs- bzw. Störungsrisiko für diese Arten signifikant erhöhen kann oder eine erhebliche Lebensraumbeeinträchtigung durch die Errichtung von WEA nicht auszuschließen ist. Darüber hinaus kann ein artenschutzrechtlicher Konflikt auch außerhalb dieser Radien festgestellt werden, wenn essenzielle Nahrungsräume oder überdurchschnittlich häufig genutzte Flugkorridore in der Art betroffen sind, so dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko oder die Entwertung von Brutrevieren oder Rastgebieten abgeleitet werden kann. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bei einer Installation von WEA innerhalb dieser Radien kann nur abgewendet werden, wenn über eine vertiefende Untersuchung der Raumnutzung der betroffenen Art nachgewiesen werden kann, dass das Tötungsrisiko sich nicht signifikant erhöht bzw. keine Entwertung essenzieller Teillebensräume vorliegt. Zusätzlich können artspezifische Vermeidungsmaßnahmen bzw. CEF-Maßnahmen, wie Abschaltalgorithmen, Gestaltung des Mastfußbereiches, Anlage von Nahrungshabitaten bis hin zur Anlage von neuen Brutoder Rasthabitaten notwendig werden (MKULNV NRW 2013). 6 Fachinformationen Zur Einschätzung der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vogelarten ist eine vorgezogene Datenrecherche zu den umliegenden Schutzgebieten unabdingbar. Aus den Gebietsbeschreibungen der in der Umgebung liegenden Schutzgebiete können wichtige Rückschlüsse auf die Aktivität von Vögeln im UG gezogen werden. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Untersuchungsgebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Insbesondere Vorkommen der gegenüber Windenergie empfindlichen Arten (nach MKULNV NRW 2013) können dabei für die Planung von Bedeutung sein. Die Recherche zu Schwerpunktvorkommen und Vorkommen WEA-empfindlicher Arten in Schutzgebieten wird in Anlehnung an den von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2007) empfohlenen maimalen Prüfradius von m für Nahrungshabitate einiger WEA-empfindlicher Vogelarten durchgeführt. Informationen aus den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen und Schutzgebieten innerhalb des Untersuchungsgebietes von m um den potenziellen Windeignungsbereich werden für alle planungsrelevanten Arten ausgewertet, da in diesem Bereich auch baubedingte Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind. 6.1 Schwerpunktvorkommen von Brutvogelarten Im Energieatlas NRW ist ein Schwerpunktvorkommen der WEA-empfindlichen Brutvogelart Großer Brachvogel in einem Abstand von 5,5 km nordöstlich der Windkonzentrationszone dargestellt (LANUV NRW 2015e).

13 ökon GmbH, Münster Seite Schwerpunktvorkommen von Rast- und Zugvogelarten Im Energieatlas NRW sind keine Angaben zu Schwerpunktvorkommen von WEA-empfindlichen Rast- und Zugvogelarten in einem Radius von m um die Windkonzentrationszone enthalten (LANUV NRW 2015e). 6.3 EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000) EU-Vogelschutzgebiete (VSG) sind in einem Radius von m um den geplanten Windpark nicht vorhanden (LANUV NRW 2015b). Das FFH-Gebiet Vechte (DE ) befindet sich etwa 4,2 km östlich der östlichsten WEA. Im Radius von m um den Windpark befinden keine weiteren FFH-Gebiete (vgl. Tab. 3). Tab. 3: Angaben zu WEA-empfindlichen in den benachbarten FFH-Gebieten gemäß Standarddatenbogen (LANUV NRW 2015b) Geb. Nr. Name Entfernung zum Windpark WEA-empfindliche Arten Status DE Vechte Etwa 4,2 km östlich Keine Angaben Naturschutzgebiete Innerhalb des m-radius um die WEA liegen sich keine Naturschutzgebiete. Im Umkreis von 6 Kilometern um den potenziellen Windeignungsbereich befinden sich fünf Naturschutzgebiete (s. Tab. 3) (LANUV NRW 2015c). Tab. 4: Angaben zu WEA-empfindlichen Vogelarten in den benachbarten Naturschutzgebieten (LANUV NRW 2015c) Geb. Nr. Name Entfernung zum Windpark WEA-empfindliche Arten Status BOR-028 NSG Oldemölls Venneken Etwa 2,3 km nördlich Keine Angaben - BOR-031 NSG Steinkuhle Etwa 3,2 km südwestlich Keine Angaben - BOR-067 NSG Vechte Etwa 4,9 km östlich Keine Angaben - BOR-005 NSG Dinkelniederung Etwa 4,0 km nördlich Großer Brachvogel Kiebitz Brütend Brütend, Zugund Rastvogel Brütend Rotschenkel Uferschnepfe Brütend Etwa 4,7 km südöstlich Keine Angaben - COE-057 NSG Teiche Asbecker Mühlenbach * in den Naturschutzgebieten außerhalb des m-radius um den Windeignungsbereich werden nur die WEAempfindlichen Arten aufgeführt WEA-empfindliche Arten nach MKULNV NRW (2013) sind fett markiert In den Objetkbeschreibungen der Naturschutzgebietes Dinkelniederung 4 km nördlich der Planung sind als WEA-empfindliche Vogelarten die Arten Großer Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel und Uferschnepfe aufgeführt.

14 ökon GmbH, Münster Seite Biotopkatasterflächen In einigen Meldungen zu den im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sind faunistische Daten hinterlegt, Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Plangebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung werden vorliegende Daten zu planungsrelevanten Arten ggf. berücksichtigt. Faunistische Daten aus den Meldebögen der schutzwürdigen Biotope innerhalb des UG wurden auf Angaben zu Vorkommen von planungsrelevanten Vögeln überprüft. In Tab. 5 sind die in den Objektbeschreibungen der Biotopkatasterflächen enthaltenen Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten dargestellt. Im Untersuchungsgebiet liegen 16 schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters Nordrhein- Westfalen (BK) (LANUV NRW 2015d): Tab. 5: Angaben zu WEA-empfindlichen und planungsrelevanten Vogelarten aus dem Biotopkataster (LANUV NRW 2015d) Geb.Nr. Name Entfernung zu einzelnen WEA planungsrelevante und WEA-empfindliche Arten BK Dinkel zwischen Haus Egelborg und Etwa m westlich von WEA Keine Angaben Düstermühle 10 BK Asbecker Mühlenbach westlich von Etwa m südöstlich von Keine Angaben Asbeck WEA 10 BK Obstbaumbestände um Frettholt Etwa m südlich von WEA Keine Angaben 3 BK Fließgewässer östlich Frettholt Etwa m südlich von WEA Keine Angaben 3 BK Feldgehölz östlich Asbeck, nördlich Etwa m südöstlich von Keine Angaben von Hof Lieflucht WEA 3 BK Bach westlich von Hof Ewigmann Etwa m nördlich von WEA 10 Keine Angaben BK Eichenwald in der Wersche östlich Etwa 500 m westlich von WEA 4 Keine Angaben Hof Wenker, nördlich des Wirtschaftsweges BK Eichenwald in der Wersche östlich Etwa 600 m westlich von WEA 4 Keine Angaben Hof Wenker, südlich des Wirtschaftsweges BK Liefsbusch, nordwestlich von Asbeck, nördlich Hof Brinkmann Etwa 500 m östlich von WEA 10 Keine Angaben BK Laubwaldrest nördlich Hof Saalmann Etwa 100 m südlich WEA 10 Keine Angaben nordwestlich Frettholt BK Laubwaldrest nördlich von Asbeck, Etwa 550 m südwestlich von Keine Angaben südlich Hof Fier WEA 3 BK Laubwaldrest nördlich Hof Werschehof Etwa 500 m östlich von WEA 3 Keine Angaben BK Buchen- und Eschenwald nördlich Hof Werschehof Etwa 450 m östlich WEA 5 Keine Angaben BK Buchen- und Eschenwald mit vorgelagertem Etwa m östlich von WEA 5 Keine Angaben Kleingewässer südlich Hof Rölver BK Naturnahes Kleingewässer in der Wersche östlich K 43 und nördlich Hof Fier Etwa m östlich von WEA 5 Keine Angaben GB (keine Namensgebung) Etwa m südwestlich von WEA 3 Keine Angaben Für die schutzwürdigen Biotope sind keine faunistische Angaben in den Objektbeschreibungen gemacht. Entsprechend können keine zusätzlichen Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten aus dem Informationssystem gezogen werden.

15 ökon GmbH, Münster Seite Messtischblattquadranten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat für Nordrhein- Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungsprais zu reduzieren (KIEL 2005). Im Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2015a). Das UG befindet sich in der atlantischen Region und überschneidet die Quadranten 3908/2 (Ahaus) und 3909/1 (Horstmar). Für die beiden Messtischblattquadranten gemeinsam sind 30 planungsrelevante Vogelarten aufgeführt (siehetab. 6). WEA-empfindliche Arten nach MKULNV NRW (2013) sind fett markiert. Tab. 6: Planungsrelevante Vogelarten der Messtischblätter Q3908/2 (Ahaus) und Q3909/1 (Horstmar) Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Bemerkung 1. Baumfalke sicher brütend U nur Q3908/2 2. Baumpieper sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 3. Bekassine rastend G nur Q3909/1 4. Eisvogel sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 5. Feldlerche sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 6. Feldsperling sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 7. Gartenrotschwanz sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 8. Großer Brachvogel sicher brütend U nur Q3908/2 9. Habicht sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 10. Heidelerche sicher brütend U nur Q3908/2 11. Kiebitz sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 12. Kleinspecht sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 13. Kuckuck sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 14. Mäusebussard sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 15. Mehlschwalbe sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 16. Nachtigall sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 17. Rauchschwalbe sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 18. Rebhuhn sicher brütend S Q3908/2 und Q3909/1 19. Rohrweihe sicher brütend U nur Q3908/2 20. Schleiereule sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 21. Sperber sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 22. Steinkauz sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 23. Teichrohrsänger sicher brütend G nur Q3908/2 24. Turmfalke sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 25. Turteltaube sicher brütend S Q3908/2 und Q3909/1 26. Wachtel sicher brütend U nur Q3908/2 27. Waldkauz sicher brütend G Q3908/2 und Q3909/1 28. Waldohreule sicher brütend U Q3908/2 und Q3909/1 29. Wasserralle sicher brütend U nur Q3908/2 30. Wiesenpieper sicher brütend S nur Q3908/2 WEA-empfindliche Arten nach MKULNV NRW (2013) sind fett markiert Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, ATL = atlantische Region In den Messtischblättern sind die planungsrelevanten Arten zum Teil nicht vollständig aufgeführt, obwohl sie sicher in den Messtischblättern vorkommen. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung werden alle im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den einzelnen Messtischblattquadranten des Fachinformationssystems des LANUV berücksichtigt.

16 ökon GmbH, Münster Seite Zur Überprüfung potenziell vorkommender planungsrelevanter Arten wurde auch das überprüft. Die vom LANUV zur Verfügung gestellten Daten liefern keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten im Umkreis von m um die WEA der Windkonzentrationszone. In einem Abstand von bis m nördlich der WEA wurden Reviere von Großen Brachvögeln eingetragen. Innerhalb des 4 km nördlich liegenden NSG Dinkelniederung (BOR-005) sind konkrete Angaben zu Vorkommen der Arten Kiebitz, Rohrweihe und Uferschnepfe aus verschiedenen Jahren angegeben. Für das 5-6 km nördlich liegende NSG Dinkelwiesen (BOR-007) sind konkrete Angaben zu Vorkommen der Arten Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz und Uferschnepfe aus verschiedenen Jahren angegeben. 7 Zusammenfassung der verfügbaren Daten 7.1 Naturschutzrechtliche bedeutsame Gebiete Der Regelabstand nach dem Windenergie-Erlass (MBWSV & MKULNV 2015) von 300 m zu den im Informationssystem des LANUV NRW dargestellten naturschutzrechtlich bedeutsamen Gebieten und Vogellebensräumen wird für alle umliegenden Schutzgebiete eingehalten. Das den WEA am nächsten gelegene NSG Oldemölls Venneken (BOR-028) liegt etwa 2,3 km nördlich der bestehenden WEA Daten zu Vorkommen von Vögeln Anhand der vorliegenden Informationen aus den Fachinformationssystemen und Schutzgebietsbeschreibungen wird ersichtlich, dass der Windpark etwa 5,5 km südlich eines Schwerpunktvorkommens der WEA-empfindlichen Art Großer Brachvogel liegt. Aus den vorliegenden Objektinformationen zu den Schutzgebieten im Radius von m um den Windpark liegen Hinweise auf Vorkommen der WEA-empfindlichen Arten Großer Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel und Uferschnepfe im NSG Dinkelniederung (BOR-005), etwa 4 km nördlich der WEA bei Heek vor. Die Auswertung der Objektbeschreibungen aus dem Biotopkataster NRW ergab keine konkreten Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Arten. Für die betroffenen Messtischblattquadranten sind Brutvorkommen der WEA-empfindlichen Arten Baumfalke, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe und Wachtel angegeben. Aus dem wird ersichtlich, dass das Gebiet nördlich des UG von mindestens einem Paar Großen Brachvögeln besiedelt wird. Aus den Naturschutzgebieten Dinkelniederung (BOR-005) und Dinkelwiesen (BOR-007) liegen konkrete Daten zu Vorkommen der WEAempfindlichen Arten Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe und Uferschnepfe vor. 7.3 Prüfrelevante Artvorkommen Die Planung liegt abseits von Schutzgebieten. Baubedingte Konflikte mit Artvorkommen der Schutzgebiete können daher ausgeschlossen werden.

17 ökon GmbH, Münster Seite 17 Für die artenschutzrechtliche Bewertung anlage- und betriebsbedingter Auswirkungen ist nach Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von WEA in NRW in der Regel eine Betrachtung der nach Leitfaden WEA-empfindlichen Arten / Artvorkommen ausreichend. Prüfrelevant sind insofern zunächst die Hinweise auf Artvorkommen WEA-empfindlicher Arten, die aufgrund ihres Status (Brutvorkommen, Durchzügler oder Rastvorkommen) betroffen sein können. Insgesamt ergab die Datenrecherche in Fachinformationen sechs prüfrelevante Artvorkommen (siehe Tab. 7). Tab. 7: Prüfrelevante Artvorkommen aus der Datenrecherche Art, Artgruppen Wirkungspfad (vgl. Anhang 4 des Leitfadens) Betroffenheit (vgl. Anhänge 2 und 4 des Leitfadens) 1. Baumfalke Kollisionsrisiko Brutvorkommen 2. Bekassine Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 3. Großer Brachvogel Meideverhalten Brutvorkommen 4. Kiebitz Meideverhalten Brutvorkommen, Rast- und Zugvogel 5. Rohrweihe Kollisionsrisiko Brutvorkommen 6. Rotschenkel Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 7. Uferschnepfe Störempfindlichkeit ggü. WEA-Betrieb Brutvorkommen 8. Wachtel Meideverhalten Brutvorkommen Die Präsenz dieser Arten und weiterer WEA-empfindlicher und planungsrelevanter Vogelarten im UG und eine möglicherweise vorliegende Betroffenheit wurden mittels avifaunistischer Bestandsaufnahmen überprüft.

18 ökon GmbH, Münster Seite 18 8 Avifaunistische Untersuchung 2015 Die Vogeluntersuchung im Jahr 2015 wurde mit einem Untersuchungsradius von m um den Eingriffsort mit insgesamt 31 Begehungen zur Brutzeit und zu Zugzeiten vorgenommen. Die Raumnutzung des Gebietes durch Vögel wurde durch die Kartiertermine zu verschiedenen Jahreszeiten intensiv dokumentiert. Es wurden sowohl die Brutvögel des Gebietes als auch Durchzügler, Rastvögel und Wintergäste erfasst. 8.1 Methoden Brutvogelkartierung Die Brutvogeluntersuchung erfolgte in einem Radius von m um die Anlagenstandorte aller WEA im Windpark für alle planungsrelevanten Brutvögel. Im direkten Umfeld der Eingriffsbereiche wurden alle Artvorkommen planungsrelevanter Arten genau erfasst. Die Erfassung von nicht WEA-empfindlichen Arten in größerem Abstand zu den Eingriffsbereichen fand in geringerer Untersuchungstiefe statt. Eine gezielte Suche nach Neststandorten, Revierzentren etc. oder Überprüfung des Bruterfolges erfolgte bei diesen Arten nicht, da das Zeitbudget nötiger für die Erfassung der WEA-empfindlichen Arten benötigt wurde. Das bedeutet, dass offensichtlich nicht betroffene Arten, wie z.b. Schwalben und Spechte, im großen Abstand zu der WEA u.u. nicht vollständig erfasst wurden, Hinweisen auf Vorkommen von Greifvögeln oder Störchen aber nachgegangen wurde. Im gesamten UG wurde gezielt nach Vorkommen windenergiesensible Arten gesucht. Für die Brutvogelkartierung wurden 9 Begehungen in der Zeit von Ende März 2015 bis Mitte Juli 2015 verwandt (siehe Tab. 8). Die Erfassung der Brutvögel erfolgte in Anlehnung an die standardisierten Methoden nach Südbeck et al. (2005), i.d.r. in den Morgenstunden ( h) zur Zeit des intensivsten Vogelgesangs. Eine Kartierung wurde am durchgeführt um gezielt nach Hinweisen auf ein potenziell mögliches Vorkommen von Uhus zu suchen. Eine Brutvogelkartierung wurde abends bis in die Nacht durchgeführt, um auch Vorkommen von dämmerungs- bzw. nachtaktiven Arten zu erfassen. Hierbei kamen zur Erfassung verschiedener Arten (z.b. Eulen, Wachtel) auch Klangattrappen zum Einsatz. Die Ergebnisse der Brutvogelkartierungen sind in der Ergebniskarte (Karte 1) dargestellt. Die kartographische Darstellung von Revierzentren oder Neststandorten in der Ergebniskarte fokussiert auf die WEA-empfindlichen oder möglicherweise baubedingt betroffenen Arten. Für WEAempfindliche Arten werden auch Einzelbeobachtungen ohne Revierverdacht /-nachweis in der Karte dargestellt. Weitere planungsrelevante Vogelarten sind aufgrund der geringeren Untersuchungstiefe u. U. nicht vollständig dargestellt. Nicht planungsrelevante Vögel des Gebietes finden sich qualitativ in der Gesamtartenliste, aber nicht in der Ergebniskarte im Anhang.

19 ökon GmbH, Münster Seite 19 Tab. 8: Termine der Brutvogelkartierung 2015 Datum Art der Begehung Anmerkungen Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Abend-/Nachtbegehung zur Erfassung von Eulen/Wachteln Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Brutvogelkartierung Requisitenkartierung an möglichen Ruheplätzen von Uhus Rastvogelkartierung Die Erfassung der Zug- und Rastvögel erfolgte von Anfang März 2015 bis Mitte April und von Mitte August bis Anfang November (siehe Tab. 9). Potenzielle Rastplätze (i.w. großflächige Ackerflächen) wurden gezielt aufgesucht. Falls regelmäßig genutzte Rastplätze, markante Rastvogelansammlungen sowie bemerkenswerte Einzelnachweise planungsrelevanter Arten auftraten, wurden diese im Gelände kartografisch verortet. Die Darstellung von Rastvögeln in der Ergebniskarte beschränkt sich auf markante Ansammlungen und gegenüber Windenergieanlagen sensible Arten. Tab. 9: Termine der Rastvogelkartierung 2015 Datum Art der Begehung Anmerkungen Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung In Kombination mit Brutvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung In Kombination mit Brutvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung In Kombination mit Brutvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung Zug- und Rastvogelkartierung In Kombination mit Brutvogelkartierung 8.2 Ergebnisse Insgesamt wurden im Rahmen der avifaunistischen Untersuchung 66 Vogelarten, darunter 24 planungsrelevante Arten nach KIEL (2005), erfasst. Mindestens 39 Arten konnten sicher als Brutvogel des Untersuchungsgebietes angesprochen werden. Bei weiteren 8 Arten ist unsicher, ob sie innerhalb des Untersuchungsgebietes gebrütet haben oder sich lediglich kurzzeitig oder unverpaart im Gebiet aufgehalten haben. Die übrigen 19 Arten sind aufgrund ihres Auftretens außerhalb der Brutzeit oder ihrer Habitatansprüche sicher als Nahrungsgast oder Durchzügler anzusprechen. Eine vollständige Übersicht über alle im UG nachgewiesenen Arten befindet sich im Anhang.

20 ökon GmbH, Münster Seite 20 Als WEA-empfindlich gemäß MKULNV NRW (2013) sind die Arten Blässgans, Kiebitz, Kranich, Rohrweihe, Rotmilan, Silbermöwe und Weißstorch einzustufen. Die Arten Kiebitz und Rohrweihe wurden als Brutvögel des UG festgestellt. Tab. 10: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL NRW Status Anmerkung 1. Blässgans Anser albifrons - DZ als Durchzügler (überfliegend) im Herbst 2. Feldlerche Alauda arvensis 3S B 3 bis 5 Reviere auf großen Ackerflächen im UG 3. Feldsperling Passer montanus 3 B mehrere Reviere im Umfeld von Hofstellen im Südosten des UG 4. Graureiher Ardea cinerea * NG regelmäßiger Nahrungsgast, vor allem im Herbst 5. Habicht Accipiter gentilis V BV Brutverdacht für ein Feldgehölz im Norden des UG 6. Kiebitz Vanellus vanellus 3S B insgesamt 5-6 Reviere im UG, jeweils Dichtezentren mit drei Brutpaaren im Osten und Westen des UG, jeweils mehr als 500 m von den gepl. WEA entfernt 7. Kranich Grus grus - DZ Erfassung eines durchziehenden Trupps von 78 Individuen 8. Mäusebussard Buteo buteo * B wahrscheinlich 4 Reviere im UG, kein direkter Brutnachweis 9. Mehlschwalbe Delichon urbica 3S NG Nahrungsgast im Sommer, kein Nachweis eines besiedelten Gebäudes 10. Merlin Falco columbarius - DZ zwei Sichtungen von im Gebiet jagenden Wintergästen im März 11. Nachtigall Luscinia megarhynchos 3 B mindestens ein Revier im Norden des Gebietes 12. Rauchschwalbe Hirundo rustica 3S B mindestens zwei besiedelte Hofstellen 13. Raufußbussard Buteo lagopus - DZ eine Sichtung eines Durchzüglers am 1. April 14. Rebhuhn Perdi perdi 2S BV Brutverdacht für ein Paar 15. Rohrweihe Circus aeruginosus 3S B eine Brut in einer Hochstaudenflur (Wildacker o. Brache) im Osten des UG 16. Rotmilan Milvus milvus 3 NG Sichtung eines über dem östlichen UG kreisenden Paares, kein weiterer Nachweis 17. Silbermöwe Larus argentatus R DZ seltener Durchzügler 18. Silberreiher Casmerodius albus - DZ im Herbst auf Ackerflächen Nahrung suchend 19. Sperber Accipiter nisus * NG eine Sichtung eines jagenden Männchens im Osten des UG, Brutplatz unbekannt 20. Steinschmätzer Ooenanthe oenanthe 1S DZ als Durchzügler im Frühjahr und Herbst auf Ackerflächen rastend 21. Turmfalke Falco tinnunculus VS B zwei Reviere im Zentrum des UG 22. Waldkauz Stri aluco * B drei Reviere in Gehölzen nahe Hofstellen 23. Weißstorch Ciconia ciconia 3S DZ einmalig über dem westlichen UG überfliegend erfasst 24. Wiesenpieper Anthus pratensis 2S DZ Durchzügler im Herbst (nur überfliegend) WEA-empfindliche Arten nach MKULNV NRW (2013) sind fett markiert grau unterlegte Zeilen kennzeichnen nach der Roten Liste NRW gefährdete Vogelarten Status: B = Brutvogel im Untersuchungsgebiet, BV = Brutverdacht, DZ = Durchzügler, NG = Nahrungsgast. *RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2009) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = arealbedingt selten, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet.

21 ökon GmbH, Münster Seite Planungsrelevante Brutvögel Das Untersuchungsgebiet im m-radius stellt sich als Agrarlandschaft mit Acker- und Grünlandflächen und mehreren kleinen Feldgehölzen dar. Größere Waldflächen kommen im UG nicht vor. Die Straßen und Wege im UG sind durch teilweise durch Hecken mit Sträuchern und Obstbäumen gesäumt. An den Hofstellen kommen teilweise Obstbaumwiesen und Viehweiden vor. Folgende planungsrelevante Vogelarten wurden mit Brutrevieren im UG nachgewiesen: Feldlerche Im Rahmen der Untersuchung wurde in dem Untersuchungsjahr 2015 drei bis fünf Feldlerchen- Reviere im m-radius um die WEA kartiert. Bei zwei Revieren kann aufgrund nur einmaliger Feststellung eines singenden Männchens zur Brutzeit in einem geeigneten Bruthabitat lediglich ein Brutverdacht ausgesprochen werden. Die Feldlerchenreviere liegen im UG verteilt, jeweils auf großen Ackerschlägen. Keines der festgestellten Feldlerchenreviere befindet sich im Nahbereich (< 250 m) um die vom Repowering betroffenen WEA Feldsperling Im Osten des UG wurden an einer Hofstelle und in Gebüschen um eine Teichanlage wiederholt Feldsperlinge in den Hecken festgestellt. Es ist jeweils von mehreren Brutpaaren in den gekennzeichneten Bereichen auszugehen Habicht Im Norden des UG befinden sich in zwei Feldgehölzen zwei Greifvogelhorste. Im Rahmen der Horstbaumkartierung Anfang März wurde aus einem Gehölz abfliegender Habicht gesichtet. Zum Schutz einer möglichen Brut wurden die Waldbereiche zur Brutzeit von Habichten nicht mehr betreten. Im Juli wurde erneut ein Habicht im Umfeld der Feldgehölze gesichtet. Am Waldrand wurden ein Ring einer Straßentaube und eine gerupfte Dohle gefunden. Es bestehen somit Hinweise auf ein von Habichten besetztes Revier in einem der beiden Feldgehölze. Aufgrund der geringeren Untersuchungstiefe für die nicht als WEA-empfindlich eingestufte Art wurde der Brutverdacht für das Revier nicht eingehend überprüft Kiebitz Im Westen und Osten des UG wurden in der Brutsaison 2015 jeweils 3 Brutreviere von Kiebitzen festgestellt. Alle Kiebitzreviere im UG lagen auf Ackerflächen. Die drei Reviere im Westen des UG befinden sich über 700 m westlich der WEA auf Ackerflächen südwestlich der Hofstelle Kersting. Im Osten des UG befanden sich zwei Kiebitz-Reviere östlich der K 43, östlich der Hofstelle Wissing. Ein Balzrevier von Kiebitzen wurde westlich der K 43 zwischen zwei nicht vom Repowering betroffenen WEA festgestellt. Da auf dieser Ackerfläche lediglich balzende Männchen, aber kein brütendes Weibchen festgestellt wurde, besteht für dieses Revier lediglich ein Brutverdacht Mäusebussard Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 5 Mäusebussard-Reviere kartiert. Sie befinden sich jeweils in den relativ kleinen Feldgehölzen im UG. Die meisten Reviere wurden über Beobachtungen von kreisenden Paaren, typischen Parabelflügen (Balz) im April, Warnrufen oder der Sichtung von flüggen Jungvögeln abgegrenzt. Seltener wurden die Horste auf Nutzungsspuren (Kotflecken, Mauserfedern und Beutereste) überprüft. Es kann daher nicht für jedes Revier ein Brutnachweis erbracht werden. Für die Reviere, in denen kein Nachweis einer erfolgreichen Brut vorliegt wird daher lediglich ein Brutverdacht ausgesprochen Nachtigall

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