Ausbau Flughafen Frankfurt Main. Gutachten G2 Verträglichkeitsstudie für FFH- und Vogelschutzgebiete

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1 Ausbau Flughafen Frankfurt Main C Gutachten G2 Verträglichkeitsstudie für FFH- und Vogelschutzgebiete Teil VII. Verträglichkeitsstudie für das EU- Vogelschutzgebiet DE Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden- Walldorf und Groß-Gerau Frankfurt,

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3 Ausbau Flughafen Frankfurt Main C Gutachten G2 Verträglichkeitsstudie für FFH- und Vogelschutzgebiete Teil VII. Verträglichkeitsstudie für das EU- Vogelschutzgebiet DE Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden- Walldorf und Groß-Gerau : Baader Konzept GmbH Bosch & Partner GmbH 3

4 Auftraggeber: Fraport AG Frankfurt/Main Auftragnehmer: : Gunzenhausen Baader Konzept GmbH Weißenburger Straße Gunzenhausen Tullastraße Mannheim Bosch & Partner GmbH Schaeferstraße Herne Josephspitalstraße München Lister Damm Hannover Projektleitung und Qualitätssicherung: Dipl.-Ing. Dr. Paul Baader Dipl.-Ing. Klaus Müller-Pfannenstiel Bearbeiter: Baader Konzept GmbH: Dipl.-Biol. Klaus Herden Dipl.-Biol. Dietmar Herold Dipl.-Biol. Manfred Kronenthaler Dipl.-Biol. Dr. Horst Marthaler Dipl.-Ing. Stefan Meissner Hans Laux Bosch & Partner GmbH: Dipl.-Ing. Dr. Stefan Balla Dipl.-Geogr. Jörg Borkenhagen Dipl. Geogr. Petra Gomm Dipl.-Ing. Dr. Dieter Günnewig FAss. Wolfgang Herzog-Böge Dipl.-Biol. Hermann-Josef Rosker Dipl.-L.-Ökol. Margret Thedieck Dipl.-Ing. Dr. Thomas Wachter 4

5 Inhaltsübersicht zur Verträglichkeitsstudie für FFH- und Vogelschutzgebiete Teil I. Allgemeines, Methodik, Vorhaben und Projektwirkungen 1. Anlass und Aufgabenstellung 2. Methodik der FFH-Verträglichkeitsstudie 3. Vorhabenbeschreibung und Projektwirkungen Teil II. Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet Nr Kelsterbacher Wald 1. Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Erfassung und Beschreibung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile 3 Prognose und Bewertung der Beeinträchtigungen Teil III. Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet Nr Schwanheimer Wald 1. Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Erfassung und Beschreibung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile 3 Prognose und Bewertung der Beeinträchtigungen Teil IV. Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet Nr Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf 1. Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Erfassung und Beschreibung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile 3 Prognose und Bewertung der Beeinträchtigungen Teil V. Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet Nr Heidelandschaft westlich Mörfelden-Walldorf mit angrenzenden Flächen 1. Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Erfassung und Beschreibung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile 3 Prognose und Bewertung der Beeinträchtigungen Teil VI. Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet Nr Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden 1. Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Erfassung und Beschreibung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile 3 Prognose und Bewertung der Beeinträchtigungen 5

6 Teil VII. Verträglichkeitsstudie für das EU-Vogelschutzgebiet Nr Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau 1. Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Erfassung und Beschreibung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile 3 Prognose und Bewertung der Beeinträchtigungen Teil VIII. Verträglichkeitsstudie für das EU-Vogelschutzgebiet Nr Untermainschleusen 1. Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Erfassung und Beschreibung der für die Entwicklungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile 3 Prognose und Bewertung der Beeinträchtigungen Teil IX. Ausnahmeverfahren 1. Einleitung 2. FFH- und Vogelschutzverträglichkeit des Vorhabens - Zusammenfassung 3. Prüfung zumutbarer Alternativen 4. Vorliegen von zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses 5. Maßnahmen zur Sicherung der Kohärenz des Netzes "Natura

7 Inhalt von Teil VII Verträglichkeitsstudie für das EU- Vogelschutzgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau 0.1 Tabellenverzeichnis Planverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Glossar Literatur- und Quellenverzeichnis 10 1 Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Gebietsbeschreibung, Vorbelastungen, Schutzstatus, Erhaltungsziele Beschreibung der Teilgebiete Teilgebiet Mark- und Gundwald Teilgebiet Mönchbruch Teilgebiet Heidelandschaft Bedeutung des Gebietes für das Netz Natura Teilgebiet Mark- und Gundwald Teilgebiet Mönchbruch Teilgebiet Heidelandschaft Gesamtgebiet 42 2 Erfassung und Beschreibung der für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie Arten des Artikels 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie 56 3 Prognose und Bewertung der Beeinträchtigungen Vermeidungsmaßnahmen Prognose unvermeidbarer Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Beeinträchtigungen durch Lärm Teilgebiet Mark- und Gundwald Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutz-Richtlinie Schwarzspecht (Dryocopus martius) A Mittelspecht (Dendrocopus medius) A Grauspecht (Picus canus) A Heidelerche (Lullula arborea) A Neuntöter (Lanius collurio) A Wespenbussard (Pernis apivorus) A Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz-Richtlinie Steinschmätzer (Oenante oenante) A Baumpieper (Anthus trivialis) A

8 Pirol (Oriolus oriolus) A Teilgebiet Mönchbruch Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutz-Richtlinie Wespenbussard (Pernis apivorus) A Schwarzmilan (Milvus migrans) A Rotmilan (Milvus milvus) A Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) A Kranich (Grus grus) A Eisvogel (Alcedo atthis) A Grauspecht (Picus canus) A Schwarzspecht (Dryocopus martius) A Mittelspecht (Dendrocopus medius) A Neuntöter (Lanius collurio) A Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz-Richtlinie Wachtel (Coturnix coturnix) A Drosselrohrsänger (Acrocephalus atundinaceus) A Teilgebiet Heidelandschaft Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutz-Richtlinie Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) A Grauspecht (Picus canus) A Schwarzspecht (Dryocopus martius) A Mittelspecht (Dendrocopus medius) A Heidelerche (Lullula arborea) A Brachpieper (Anthus campestris) A Neuntöter (Lanius collurio) A Vogelarten des Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutz-Richtlinie Steinschmätzer (Oenante oenante) A Pirol (Oriolus oriolus) A Baumpieper (Anthus trivialis) A Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) A Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen Teilgebiet Mark- und Gundwald Teilgebiet Mönchbruch Teilgebiet Heidelandschaft Gesamtgebiet Summationswirkungen mit anderen Projekten und Plänen Abschließende Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen 97 8

9 0.1 Tabellenverzeichnis Seite Tab. 1-1: Arten nach Anhang I der VS-RL, die für die Gebietsmeldung ausschlaggebend sind 13 Tab. 1-2: Weitere wertgebende Arten nach Artikel 4 Abs. 2 der VS-RL 14 Tab. 1-3: Vogelarten gemäß Anhang I bzw. Art. 4 (2) VS-RL gemäß Standarddatenbogen für das Vogelschutzgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau (Stand: Juni 2004), ergänzend sind nach den Erhaltungszielen vom Graureiher, Weißstorch, Wachtelkönig und Wiesenweihe mit aufgeführt 15 Tab. 1-4: Maximalpegel während der Messungen (BeSB 2004) 24 Tab. 1-5: Brutvogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie im Teilgebiet Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf 25 Tab. 1-6: Regelmäßig auftretende Zugvogelarten des Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz- Richtlinie im Teilgebiet Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf 26 Tab. 1-7: Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-RL im Teilgebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden 31 Tab. 1-8: Regelmäßig auftretende Zugvogelarten des Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz- RL im Teilgebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden-Walldorf 33 Tab. 1-9: Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie im Teilgebiet Heidelandschaft zwischen Rüsselsheim und Mörfelden 40 Tab. 1-10: Regelmäßig auftretende Zugvogelarten des Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz- Richtlinie im Teilgebiet Heidelandschaft zwischen Rüsselsheim und Mörfelden Planverzeichnis Nr. Titel Maßstab Ordner G2.VII Schutzgegenstände und Beeinträchtigungen - EU-Vogelschutzgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau 1:

10 0.3 Abbildungsverzeichnis Abb. 1-1: 24-Stunden-Dauerschallpegel für die Ist-Situation 21 Abb. 1-2: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für die Ist-Situation 22 Abb. 1-3: 24-Stunden-Dauerschallpegel für die Ist-Situation 37 Abb. 1-4: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für die Ist-Situation 38 Abb. 3-1: 24-Stunden-Dauerschallpegel für die Ist-Situation, den Prognosenullfall und den Planungsfall 71 Abb. 3-2: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für die Ist-Situation 72 Abb. 3-3: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für den Prognosenullfall 73 Abb. 3-4: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für den Planungsfall 74 Abb. 3-5: 24-Stunden-Dauerschallpegel für die Ist-Situation, den Prognosenullfall und den Planungsfall 85 Abb. 3-6: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für die Ist-Situation 86 Abb. 3-7: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für den Prognosenullfall 87 Abb. 3-8: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für den Planungsfall Abkürzungsverzeichnis siehe Gutachten G1 Teil I. 0.5 Glossar siehe Gutachten G1 Teil I. 0.6 Literatur- und Quellenverzeichnis siehe Teil I. Allgemeines, Methodik, Vorhaben und Projektwirkungen 10

11 1 Beschreibung des Schutzgebietes, Schutzstatus, Erhaltungsziele und Bedeutung für das Netz Natura Gebietsbeschreibung, Vorbelastungen, Schutzstatus, Erhaltungsziele Gebietsbeschreibung Das gemeldete Vogelschutzgebiet Nr. DE Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau setzt sich aus folgenden vier Teilgebieten zusammen: Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden, Heidelandschaft zwischen Rüsselsheim und Mörfelden, Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau Diese Teilgebiete sind zu dem oben genannten, gemeldeten Vogelschutzgebiet DE Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau zusammengefasst, dessen Abgrenzung in der Karte G2.VII dargestellt ist. Im folgenden werden die drei um den Flughafen gelegenen Teilgebiete näher beschrieben. Im Teilgebiet Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau wurde aufgrund der großen Entfernung von ca. 6,5 km zum nächstgelegenen Eingriffsbereich (Ausbaubereich Süd) keine Bestandserfassung vorgenommen. Auf eine gesonderte Beschreibung dieses Teilgebietes wird daher verzichtet. Die Belange des Teilgebietes Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau werden jedoch über die im Gesamtgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau festgelegten Erhaltungsziele mit berücksichtigt. Das EU-Vogelschutzgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau umfasst insgesamt eine Fläche von ha. Anteile am Gebiet haben die Landkreise Groß-Gerau und Frankfurt sowie die Kommunen Frankfurt, Kelsterbach, Rüsselsheim, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Gräfenhausen, Worfelden und Groß-Gerau. Es handelt sich um ein großes zusammenhängendes Waldgebiet mit alten eichenreichen Laubwäldern und naturnahen Feuchtwaldgesellschaften sowie mit eingeschlossenen Wiesenzügen aus einem Mosaik von Feuchtwiesen, Röhrichten und Großseggenriedern sowie langgestreckten trockenen Heideflächen. Das Gebiet gilt als bestes hessisches Brutgebiet für Mittelspecht und Schwarzspecht, als eines der 5 besten hessischen Brutgebiete für Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Heidelerche und Zwergdommel sowie als bedeutendes Rastgebiet für Kraniche. Nach der naturräumlichen Gliederung Hessens (KLAUSING 1988) liegt das Teilgebiet in der naturräumlichen Haupteinheit Untermainebene, hier in der Untereinheit Westliche Untermainebene und hier wiederum gänzlich im Bereich der Teileinheit 11

12 Kelsterbacher Terrasse. Diese besteht v. a. aus fluviatilen mittel- bis grobkörnigen Sanden, kiesigen Sanden und sandigen Kiesen. Große Teile der Terrassenebene sind von Flug- und/oder Hochflutsedimenten überdeckt. Neben ausgesprochen trockenen und durchlässigen Böden finden sich auch staunasse Auen- und Niedermoorbereiche. Die Reliefenergie und -vielfalt der Untermainebene ist durch eine vorwiegend sandige Ebene im Höhenbereich von 88 bis 150 m bestimmt, die durch Niederungen und Terrassenabschnitte gegliedert wird. Mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 9,5-10 C ist die Region als wärmebegünstigt zu bezeichnen. Die Gesamtniederschlagsmenge liegt im Rhein-Main- Gebiet deutlich unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt. Im langjährigen Mittel liegen die Niederschläge im Rhein-Main-Gebiet unter 600 mm. Die sommerlichen Evapo-Transpirationsverluste können sehr hoch sein und in dieser Jahreszeit zu einer negativen Wasserbilanz führen. Das Rhein-Main-Gebiet ist der zentralen und randlichen Eichenmischwaldzone zuzuordnen. Aufgrund der hohen Durchlässigkeit des Untergrundes ist das Fließgewässernetz im Teilgebiet sehr weitmaschig. Der gesamte Raum wurde vor allem durch die eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Flussbewegungen von Rhein und Main geprägt. Altarme, Niederungsflächen, Wiesen, Flugsanddünen, Terrassenkiese, Erlenbrüche und Wildtränken sind direkte und indirekte Folgen fluviatiler Geomorphologie im Rhein-Main-Gebiet. Teile dieses Raumes waren bis in das 20. Jahrhundert durch höher anstehendes Grundwasser und Oberflächenwasser infolge der geomorphologischen Ausgangssituation geprägt. Oberflächliche Entwässerungen und die intensive Nutzung des Grundwassers in den Siedlungen des Rhein- Main-Gebietes haben maßgeblich die wasserbeeinflussten Lebensräume negativ verändert. Vorbelastungen Das Vogelschutzgebiet befindet sich südlich des Flughafens sowie westlich, südlich und östlich der Startbahn 18 (West). Im Osten des Gebietes befindet sich die Gemeinde Mörfelden-Walldorf, im Westen die Gemeinden Raunheim, Rüsselsheim, Königstädten und Nauheim. Die Startbahn 18 (West) und die durch das Gebiet verlaufenden Straßen K 152, B 44 sowie B 486 und im Südwesten des Gebietes auch die BAB 67 stellen für viele Tierarten z.t. unüberwindbare Barrieren dar. Eine wesentliche Vorbelastung für die im Vogelschutzgebiet vorhandenen Vogelarten stellen die durch startende Flugzeuge bedingten Lärmimmissionen dar, auf die in den Kapiteln 1.2.1, und näher eingegangen wird. Naturschutzrechtlicher Schutzstatus Das Teilgebiet Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim ist mit Verordnung vom 3. Februar 1995, zuletzt geändert am 11. April 1996, als Naturschutzgebiet ausgewiesen (RP DARMSTADT 1995a). Mit der Verordnung vom 25. März 2004 wurden die Gundwiesen bei Mörfelden-Walldorf als Landschaftsschutzgebiet einstweilig sichergestellt (RP DARMSTADT 2004c). Beide Gebiete sind Teil des ge- 12

13 meldeten FFH-Gebietes DE Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden. Das Teilgebiet Heidelandschaft zwischen Rüsselsheim und Mörfelden ist durch Verordnung vom 03. Mai 2002 als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt (RP DARMSTADT 2002a). Weiterhin ist es teilweise als FFH-Gebiet DE Heidelandschaft zwischen Rüsselsheim und Mörfelden mit angrenzenden Flächen gemeldet. Das Teilgebiet Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf ist durch Verordnung vom als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (RP DARM- STADT 2004f). Es gehört zum FFH-Gebiet Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf. Mit der Verordnung vom 25. März 2004 wurde das Teilgebiet Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau als Landschaftsschutzgebiet einstweilig sichergestellt (RP DARMSTADT 2004d). Teile des Gebietes sind als FFH-Gebiet DE Wald bei Groß-Gerau gemeldet. Schutzgegenstand Für die Meldung des Gebietes sind die in Tab. 1-1 dargestellten Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL) ausschlaggebend: Tab. 1-1: Arten nach Anhang I der VS-RL, die für die Gebietsmeldung ausschlaggebend sind Eisvogel (Alcedo atthis) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mittelspecht (Dendrocopus medius) Schwarzmilan (Milvus migrans) Rotmilan (Milvus milvus) Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) Neuntöter (Lanius collurio) Grauspecht (Picus canus) Rohrweihe (Circus aeruginosus) Kornweihe (Circus cyaneus) Wespenbussard (Pernis apivoris) Schwarzstorch (Ciconia nigra) Blaukehlchen (Luscinia svecica) Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Heidelerche (Lullula arborea) Brachpieper (Anthus campestris) Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Kranich (Grus grus) Weitere Arten nach Artikel 4 Abs. 2 der EU-VSRL sind als Zug- oder Rastvogelarten oder als weitere wertrelevante Arten ausschlaggebend (vgl. Tab. 1-2): 13

14 Tab. 1-2: Weitere wertgebende Arten nach Artikel 4 Abs. 2 der VS-RL Hohltaube (Columba oenas) Bekassine (Gallinago gallinago) Waldschnepfe (Scolopax rusticola) Wasserralle (Rallus aquaticus) Kiebitz (Vanellus vanellus) Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinacaeus) Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) Baumpieper (Anthus trivialis) Wachtel (Coturnix coturnix) Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Wiedehopf (Upupa epops) Wendehals (Jynx torquilla) Pirol (Oriolus oriolus) Baumfalke (Falco subbuteo) Knäkente (Anas querquedula) Wiesenpieper (Anthus pratensis) Als weitere Arten werden im Standarddatenbogen noch die Arten Kleinspecht (Dendrocopus minor) und Grünspecht (Picus viridis) genannt. In den Erhaltungszielen zum Gebiet (Stand: Februar 2004) sind Graureiher, Weißstorch, Wachtelkönig und Wiesenweihe als zusätzliche Arten aufgeführt. Erhaltungsziele Das RP Darmstadt hat mit Stand vom folgende Erhaltungsziele für das EU-Vogelschutzgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß- Gerau definiert: Erhaltung eines annähernd gleichbleibenden Eichenholzanteils unter Belassung von ausreichendem Totholz als Nahrungshabitat der Spechtarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VS-RL) insbesondere des Mittelspechtes; Schutz der Höhlenbäume als Bruthabitat für die Spechtarten nach Anhang I der EU-VS-RL (Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht) sowie der Horstbäume für die nach Anhang I der VS-RL geschützten Greifvogelarten (Rotund Schwarzmilan, Baumfalke und Wespenbussard) und Sicherung eines ausreichenden Netzes von Horst- und Höhlenbäumen; Erhaltung eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils der zahlreichen Mischbestände aus Kiefer, Buche und Eiche als Nahrungs- und Bruthabitat, insbesondere für die nach Anhang I der EU-VS-RL geschützten Arten Schwarz- und Grauspecht sowie für die Hohltaube; Erhaltung der großflächigen extensiv genutzten Wiesenflächen als Lebensraum für den nach Anhang I der EU-VS-RL geschützten Wiesenbrüter Wachtelkönig, Wiesenpieper, Bekassine und die Wiesenweihe; 14

15 Erhaltung und Offenhaltung der zahlreichen Tümpel und Gräben mit angrenzenden Schilfbereichen als Lebensraum der Anhang I-Arten Tüpfelsumpfhuhn, Zwergdommel, Blaukehlchen und Eisvogel; Schutz vor Störungen und Offenhaltung der weiten Wiesenflächen und Schutz vor Störungen als Rast- und Überwinterungsgebiet zahlreicher nach Artikel 4 Abs. 1 Nr. 2 geschützter Arten wie Kranich, Kiebitz, Waldschnepfe, Weißstorch und Schwarzstorch (Ciconia nigra) sowie weiterer seltener Limikolenarten; Erhaltung der offenen Gras- und Heideflächen als Brut- und Nahrungshabitat für die nach Anhang I EU-VS-RL geschützten Arten Brachpieper, Heidelerche und Neuntöter sowie für das Schwarzkehlchen und den Gartenrotschwanz als weitere seltene, herausragende und wertgebende Arten; Erhaltung der an die offenen Flächen angrenzenden trockenen Kiefernwälder als wichtigen Teillebensraum für die Arten Wendehals und Ziegenmelker. Arten gemäß Anhang I bzw. Art. 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie im Gebiet Im EU-Vogelschutzgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau brüten siebzehn Vogelarten nach Anhang I der VS-RL, die in den Erhaltungszielen zum Gebiet genannt werden, regelmäßig und in teilweise hoher Dichte. Für die Arten des Anhang I wird hier eine den Vorgaben im Standarddatenbogen entsprechende Bewertung der Vorkommen vorgenommen, soweit dies möglich ist (siehe Plan G2.VII). Bei einem Teil der Arten fehlen vollständige Informationen zur Verbreitung und Häufigkeit in ganz Hessen. Darüber hinaus gibt es Vorkommen weiterer, nicht im Anhang I genannter Vogelarten, die aufgrund ihrer Bestandsgefährdung eines besonderen Schutzes bedürfen. Da die VS-RL in Art. 4 (2) ausdrücklich auch die Zugvögel unter ihren besonderen Schutz stellt, werden auch diese Arten, die in den Erhaltungszielen für das Gebiet genannt werden, hier aufgeführt (vgl.tab. 1-3). Tab. 1-3: Vogelarten gemäß Anhang I bzw. Art. 4 (2) VS-RL gemäß Standarddatenbogen für das Vogelschutzgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau (Stand: Juni 2004), ergänzend sind nach den Erhaltungszielen vom Graureiher, Weißstorch, Wachtelkönig und Wiesenweihe mit aufgeführt Vogelart Anhang I EU-VS- RL Populationsgröße Vogelschutzwarte* Standartdatenbogen (Stand: Juli 2004) Erhaltungszustand ** (Gebiet/Hessen/BRD) Bemerkungen* Mittelspecht X BP =250 A/A/A (landesweit bedeutsam) Eisvogel X 3-5 BP =5 B/B/C(regional bedeutsam) 15

16 Vogelart Grauspecht Anhang I EU-VS- RL X Populationsgröße Vogelschutzwarte* Ca BP Standartdatenbogen (Stand: Juli 2004) Erhaltungszustand ** (Gebiet/Hessen/BRD) Bemerkungen* =30 B/A/B (regional bedeutsam) Schwarzspecht X BP =27 B/B/B (regional bedeutsam) Schwarzmilan X 7-10 BP =10 B/B/C (regional bedeutsam) Wespenbussard X 3-4 BP =4 B/B/C Heidelerche X BP =23 A/A/B (landesweit bedeutsam) Neuntöter X BP =75 B/B/C (regional bedeutsam) Tüpfelsumpfhuhn X 3-13 Rufer =13 B/A/B (landesweit bedeutsam) Wachtelkönig X keine Angaben Zwergdommel X 0-1 BP =1 B/A/C (landesweit bedeutsam) Rotmilan X 1-3 BP =3 C/C/C Rohrweihe X 0-1 BP =1 C/C/C Blaukehlchen X 0-1 BP =1 C/C/C Brachpieper X 0-2 BP =2 C/A/C Ziegenmelker X 0-2 BP =2 C/B/C (unregelmäßig) Schwarzstorch X keine Angaben =2 B/C/C Weißstorch X keine Angaben Kornweihe X keine Angaben =2 C/B/C Wiesenweihe X Keine Angaben Kranich X keine Angaben =1.000 C/B/C 16

17 Vogelart Anhang I EU-VS- RL Populationsgröße Vogelschutzwarte* Standartdatenbogen (Stand: Juli 2004) Erhaltungszustand ** (Gebiet/Hessen/BRD) Bemerkungen* Hohltaube BP =57 B/B/C (regional bedeutsam) Bekassine BP =28 B/A/A (landesweit bedeutsam) Waldschnepfe keine Angaben vorhanden C/B/B Wasserralle BP =18 A/A/B (landesweit bedeutsam) Kiebitz Graureiher keine Angaben =2 C/C/C Steinschmätzer 1-2 BP =2 C/B/C Zwergtaucher 3-4 BP =5 B/B/B (regional bedeutsam) keine Angaben Drosselrohrsänger 0-1 =1 C/B/C Wachtel 3-6 =6 C/B/C (regional bedeutsam) Baumpieper Mind. 180 >180 A/A/C (regional bedeutsam) Schwarzkehlchen BP =47 A/A/A (landesweit bedeutsam) Gartenrotschwanz mind. 20 BP >20 B/B/C Wiedehopf 0-1 BP =1 Wendehals BP ca. 26 C/A/C(keine aktuellen Brutnachweise) B/A/C (landesweit bedeutsam) Pirol Ca BP =20 B/B/C Baumfalke 5-7 BP =7 B/B/C Knäkente 0-1 BP =1 C/B/C Wiesenpieper BP =25 B/B/C (regional bedeutsam) 17

18 Vogelart Anhang I EU-VS- RL Populationsgröße Vogelschutzwarte* Standartdatenbogen (Stand: Juli 2004) Erhaltungszustand ** (Gebiet/Hessen/BRD) Bemerkungen* Kleinspecht BP >15 Keine Angaben Grünspecht Mind BP =18 Keine Angaben *) Informationen der Staatlichen Vogelschutzwarte, Stand: **) Erhaltungszustand: A = sehr hoch, B = hoch, C = mittel (signifikant); BP = Brutpaar 1.2 Beschreibung der Teilgebiete Nachfolgend werden die um den Flughafen gelegenen Teilgebiete, die ursprünglich selbständige Vogelschutzgebiete darstellten, näher beschrieben, wobei das Teilgebiet Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau aufgrund seiner entfernten Lage zum Vorhaben hier nicht näher beschrieben wird Teilgebiet Mark- und Gundwald Gebietsbeschreibung Das Teilgebiet Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf hat Anteil an den Landkreisen Groß-Gerau und Frankfurt sowie den Gemeinden Mörfelden-Walldorf und Rüsselsheim. Es umschließt im Gegensatz zur Fläche des gemeldeten FFH-Gebietes Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf nur einen Teil der sich südlich an das Gelände des Flughafens Frankfurt Main anschließenden Waldfläche (Wald nordwestlich Walldorf), die sich bis zur Startbahn 18 (West) erstreckt. Nicht enthalten sind der Waldbereich östlich des Gundhofes, sowie der Bereich etwa östlich der Grohhausschneise und nördlich der Hohewartschneise bis zum Flughafengelände. Die Startbahn 18 (West) bildet auch hier die unmittelbare Grenze des Gebietes im Westen, im Süden grenzen der Alte Torfstich sowie in nach Nordosten orientierter Linie die entlang des Gundbaches verlaufenden Gundwiesen an. Weiter nach Nordosten verengt sich das Gebiet zwischen der Stadt Walldorf im Süden und dem Flughafengelände und findet in der vom Gundhof zum Cargo-Gelände des Flughafens verlaufenden Schneise seinen östlichen Abschluss. Die Gesamtfläche des Teilgebietes beträgt etwa 590 ha. Das Teilgebiet liegt im zentralen Bereich der Untermainebene, wo die Landnutzung durch große Waldflächen, überwiegend Mischwald, bestimmt wird. Der Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf ist Teil eines der größten unzerschnittenen Waldgebiete der Untermainebene. Die Landschaft ist nahezu vollständig durch Wald verschiedener Ausprägung in mosaikartigem Wechsel bedeckt, wobei forstlich geprägte Nadel- und Mischwälder den größten Anteil gegenüber reinen Laubwäldern einnehmen. Eingestreut finden sich kleinere Lichtungen oder Schlagfluren. Insgesamt ist durch die Größe der Waldbestände (über das EU- 18

19 Vogelschutzgebiet hinaus) und ihre Dichte die charakteristische Eigenart von geschlossenen Wäldern erhalten. Unter den Nadelholzbeständen dominieren Kiefernbestände, und zwar sowohl auf trockenen Standorten als auch in wechselfeuchten bis feuchten Bereichen. Douglasien, Fichten und Lärchen spielen dagegen insgesamt eine untergeordnete Rolle. Auch Mischwälder sind im Teilgebiet sehr verbreitet, insbesondere im nördlichen Teil. Hier überwiegen Kiefern-Buchenbestände, als weitere Laubbaumarten können Eichen (Quercus robur und Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus) und Birke (Betula pendula) hinzutreten, eher selten sind Mischwälder mit der nicht einheimischen Roteiche (Quercus rubra). Die Laubwaldbereiche sind stärker zu differenzieren. Als natürlicherweise vorherrschende Waldtypen kommen im Teilgebiet Buchenwälder saurer Standorte und Eichenwälder vor. Buchenwälder saurer Standorte finden sich dabei zerstreut in beiden Waldkomplexen auf frischen Standorten. Naturnahe Eichenwälder kommen sowohl auf frischen als auch auf wechselfeuchten Standorten vor und sind sogar häufiger als Buchenwälder; sie haben Schwerpunktvorkommen im Bereich südlich des Flughafengeländes. Alle übrigen Laubwälder, die nicht diesen natürlicherweise im Teilgebiet wachsenden Waldtypen zuzuordnen sind, gehören zu den forstlich geprägten Laubwäldern, sie nehmen große Flächen ein. Unter diesen weit verbreiteten Forstbeständen aus Laubhölzern sind zerstreut überdurchschnittlich strukturreiche Bestände vertreten. Aufgrund der nährstoffarmen und sauren Sandböden sind die vorherrschenden Wälder (Kiefern- und Eichenwälder) entweder recht artenarm oder von weit verbreiteten Säurezeigern geprägt. Arten reicherer Waldgesellschaften, so die große Gruppe der Ordnung Fagetalia (reichere Laubwaldgesellschaften), sind im Teilgebiet nur wenig vertreten und beschränken sich in ihrem Vorkommen auf den östlichen Teil, etwa zwischen Gundhof und der CargoCity auf dem Flughafengelände. Lichtliebende Saum- und Starksäurezeiger, die regelmäßig in lichten Kiefern- und Eichenwäldern auftreten und die gesamte Artengruppe der Klasse Calluno-Ulicetea bilden einen großen Anteil am Gesamtartenspektrum. Die Zahl der Magerkeitszeiger ist ausgesprochen hoch. Gleichzeitig reicht das Artenspektrum von Wasserpflanzen bis zu Arten der Sandtrockenrasen. Die Wälder sind gegliedert durch breite Schneisen, die als Bewirtschaftungsund/oder Wanderwege genutzt werden. Das Teilgebiet wird von der vom Flughafen nach Walldorf führenden K 152 (Okrifteler Straße) längs durchschnitten. An Gewässern kommen im Teilgebiet einige kleinere Teiche vor. Parallel zur Startbahn 18 (West) verlaufen entlang der Wege außerhalb des Flughafengeländes Gräben. Als bedeutsamer und zahlreich vorhandener Lebensraumtyp sind für Teile des Waldes Tümpel und temporäre Gewässer mit ihrer Wasser- und Ufervegetation hervorzuheben. Das Teilgebiet stellt im Verbund mit den umliegenden Gebieten eines der letzten großen, weitgehend unzerschnittenen Waldgebiete im Rhein-Main-Tiefland dar. Darüber hinaus ist dieser Bereich eines der facettenreichsten Habitattypenmosaike in dieser Region. Das Teilgebiet besitzt mit seinem hohen Anteil naturnaher Waldbereiche eine große Bedeutung als Lebensraum für Spechtarten, die nach der Vogelschutzrichtlinie der EU geschützt sind (Mittelspecht, Grauspecht, Schwarz- 19

20 specht). Weitere hervorzuhebende Arten sind Wespenbussard und Neuntöter, die vom strukturreichen Wechsel dichterer Wälder mit offeneren Bereichen profitieren. Im Waldrandbereich, insbesondere im Osten zur Startbahn 18 (West), treten weitere nach der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten und andere seltene Vogelarten auf. Dabei handelt es sich um Wendehals, Heidelerche, Schwarzkehlchen, Steinschmätzer und Baumpieper. Vorbelastungen Das Teilgebiet wird von Verkehrswegen und Siedlungsflächen nahezu vollständig umschlossen. Die Startbahn 18 (West) und Kreisstraße K 152 stellen eine Ausbreitungsbarriere für zahlreiche Tierarten dar, welche an der Startbahn durch die durchgängige Umzäunung verstärkt wird. Die Startbahn führt in den angrenzenden Bereichen zu starken Lärmimmissionen. Die aktuell vom Flughafen ausgehenden Geräuschemissionen sind einerseits flugbetriebsbedingter Lärm, d.h. Roll- und Bodenlärm sowie der Fluglärm selbst, andererseits die sonstigen Geräuschemissionen, wie z.b. durch Einrichtungen der technischen Infrastruktur, Ver- und Entsorgungsanlagen, Straßenverkehr auf nicht öffentlichen Betriebsstraßen sowie Parkplätzen. Die flugbetriebsbedingten Lärmbelastungen sind an 16 Nachweispunkten (V01 bis V16) für ausgewählte Vogellebensräume im näheren Umfeld des Flughafens Frankfurt Main für die Ist-Situation, den Prognosenull- und den Planungsfall berechnet worden. Die Lärmnachweispunkte wurden so ausgewählt, dass alle für den Vogelschutz besonders relevanten Waldbereiche und Vogelschutzgebiete in Benachbarung zum Flughafen sowie Bereiche mit Verbreitungsschwerpunkten der für den Raum wertgebenden Vogelarten erfasst wurden. Dabei liegen die Nachweispunkte V01 bis V06 im Bereich des Teilgebietes (zur Lage siehe Schutzgegenstand und Beeinträchtigungen - EU-Vogelschutzgebiet Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau, G2.VII). Die folgende Abbildung zeigt den 24-Stunden-Dauerschallpegel (24-Stunden-L eq (db(a)) der flugbetriebsbedingten Geräuschbelastungen für die Ist-Situation (Vorbelastung). 20

21 Abb. 1-1: 24-Stunden-Dauerschallpegel für die Ist-Situation Die Berechnungen zeigen, dass das Teilgebiet bereits heute größtenteils einem 24- Stunden-Dauerschallpegel von mehr als 60 db(a) ausgesetzt ist. Eine genaue Verteilung der Dauerschall-Isolinien ist Bild 1 im Anhang G10.1-C zu entnehmen. Im Teilgebiet liegt der berechnete 24-Stunden-Dauerschallpegel zwischen 53,8 und 63,6 db(a). Auffällig ist, dass auch in den am höchsten verlärmten Bereichen Biotopkomplexe mit hoher und sehr hoher Bedeutung für die Avifauna, also Gebiete mit hohen Revierdichten und zahlreichen Brutvorkommen liegen. Zur Beurteilung der Lärmbelastungssituation im Umfeld eines Flughafens wird neben dem 24-Stunden-Dauerschallpegel, insbesondere die Häufigkeit der Überschreitung von Maximalpegeln, hauptsächlich verursacht durch An- oder Abflüge, berücksichtigt. Die folgende Abbildung gibt für die Nachweispunkte V01 bis V06 an, wie oft während der 6 verkehrsreichsten Monate (jeweils über 24-Stunden gemessen) mit dem Erreichen oder dem Überschreiten bestimmter Maximalpegel durch die flugbetriebsbedingte Geräuschbelastung zu rechnen ist. 21

22 Abb. 1-2: Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik für die Ist-Situation Im Teilgebiet werden Maximalpegel von 90 db(a), an den Nachweispunkten V01 und V04 sogar von 95 db(a), überschritten. Während die jeweils höchsten Maximalpegel innerhalb von 6 Monaten nur ein- bis maximal 3-mal erreicht bzw. überschritten werden, sind Überschreitungen der 70 db(a) Maximalpegel teilweise derart häufig, dass durchaus maximale Überschreitungen von ca erreicht werden. Neben den gerechneten Lärmpegeln wurden an vier Tagen im Zeitraum Dezember bis Februar 2004 stichprobenartig Lärmmessungen in den den Flughafen umgebenden Wäldern durchgeführt, um ein noch besseres Bild über die tatsächlich auftretende derzeitige Lärmbelastung zu gewinnen. Die Messungen erfolgten an den in Anhang VII.1 dargestellten 6 Messpunkten in Zeiträumen von jeweils ca. einer Stunde. Die Messpunkte wurden so gewählt, dass möglichst Bereiche mit Schwerpunktvorkommen der für die unmittelbare Umgebung des Flughafens wertgebenden Vogelarten, mit gleichzeitig hoher Lärmbelastung erfasst wurden. Neben 5 Messpunkten im westlichen Bereich des einstweilig sichergestellten Naturschutz- 22

23 gebietes Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Start- und Landebahnsystem wurde auch ein Messpunkt im Kelsterbacher Wald ca. 100 m nördlich der bestehenden BAB 3 und der ICE-Neubaustrecke gewählt. Dieser Messpunkt repräsentiert einen erheblich durch Straßenlärm vorbelasteten Bereich, in dem ein ähnliches Vogelartenspektrum (u.a. verschiedene Spechtarten, Neuntöter) kartiert wurde wie im Mark- und Gundwald. Die Aufstellung des Messmikrofons erfolgte mindestens 15 m von dem Messfahrzeug entfernt in einer Höhe von 1,5 m über dem Boden. Die Ergebnisse der Messungen sind im Einzelnen in Anhang VII.1 des Gutachtens G2 sowie in Tab. 1-4 dargestellt. Sie unterstreichen die Berechnungen der Maximalpegel-Häufigkeits-Statistik und zeigen, dass der Mark- und Gundwald im flughafennahen Bereich bereits heute durch eine Vielzahl von Einzelschallereignissen, die deutlich oberhalb des Niveaus der Dauerschallpegel liegen, betroffen ist. Diese Einzelschallereignisse im Mark- und Gundwald erreichen während der Messzeiträume Maximalpegel von bis zu 88 db(a) (Messpunkt 6), im Kelsterbacher Wald von bis zu 79 db(a). In den graphischen Darstellungen der Geräuschpegelverläufe in Anhang VII.1 zu Gutachten G2 wird auch deutlich, dass die Hintergrundgeräusche am Messpunkt 3.1 im Kelsterbacher Wald durch die Nähe zur BAB 3 bereits zwischen 60 und 65 db(a) liegen, während diese im Mark- und Gundwald mit Werten zwischen 40 und 45 db(a) deutlich geringer sind. Zu dem kann man den graphischen Darstellungen entnehmen, in welcher Häufigkeit die Maximalpegel auftreten. In den Bereichen südlich des Parallelbahnsystems treten Phasen relativer Ruhe mit einer Länge von mehr als 2 Minuten nur in Ausnahmefällen auf. In der Regel ergeben sich während des Tages Flugereignisse im Minutentakt. Während der Nachtzeit treten prinzipiell die gleichen Maximalpegel wie am Tage auf. Es nimmt allerdings die Häufigkeit der Ereignisse deutlich ab. 23

24 Tab. 1-4: Maximalpegel während der Messungen (BeSB 2004) Messpunkt Datum Zeitraum Betriebsrichtung Witterung L Amax, 1s [db(a)] Bemerkung 1 (westl. V2) :17 1 (westl. V2) :50-18:40 2 (südl. 18 West) 3.1 (nördl. BAB 3) 4 (nördl. Rand VSG) :06-19: :03-14: :48-13:41 5 (Nähe V1) :00-16:00 5 (Nähe V1) :00-18:00 5 (Nähe V1) :55-11:03 6 (nördl. Rand 18 West) :02-14: C / Wind 3m/s Ost C / Wind 3m/s Ost C / Wind 3m/s Ost 25 4 C / Wind 3 m/s Südwest 25 4 C / Wind 3 m/s Südwest 07 1 C / Wind 4 m/s Ost 07 1 C / Wind 4 m/s Ost C / Wind 2 m/s Nord C / Wind 2 m/s Nord keine Flugzeuge >200 t 79 Start über 18 West kaum merkbar Weitere Vorbelastungen ergeben sich zum einen durch visuelle Beeinträchtigungen (Kreisstraße K 152 (Okrifteler Straße), Flughafenbetriebsfläche, Abgrenzung der Startbahn 18 (West) mit einer Mauer, Flughafenzaun), zum anderen aus den Geräuschimmissionen durch die Okrifteler Straße und den bestehenden Flughafen. In den angrenzenden Gebieten sind fast alle Buchenwälder mehr oder weniger stark durch Luftschadstoffe geschädigt. Besonders die randlich freigestellten Bestände entlang der Autobahnen weisen dadurch einen für Forstgesellschaften ü- berdurchschnittlich hohen Anteil von stehendem und liegendem starken Totholz mit Baumhöhlen auf und machen einen relativ naturnahen Eindruck. Da es sich überwiegend um durch breite Verkehrswege getrennte und isolierte Waldstücke handelt, dürften jedoch wesentliche Funktionen naturnaher Wälder hier stark eingeschränkt sein. Weitere Vorbelastungen bewirkt die relativ starke Freizeitnutzung in den Wäldern durch Fußgänger und Radfahrer. Besonders stark sind die Belastungen in der Umgebung des Gundhofes (Campingplatz, Gartenanlagen, Grünanlagen). Naturschutzrechtlicher Schutzstatus Bereiche des Teilgebietes sind durch Verordnung vom 18. August 2004 als Landschaftsschutzgebiet Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf ausgewiesen (RP DARMSTADT 2004f). 24

25 Vorkommende Arten Die in den folgenden Tabellen zusammengestellten Ergebnisse beinhalten die Arten der alten Standarddatenbögen für das ehemalige Vogelschutzgebiet Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf sowie die vom FORSCHUNGS- INSTITUT SENCKENBERG erfassten Arten im Teilgebiet Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf. Aus diesem Grunde werden zum Einen auch Arten genannt, die in dem neuen Standarddatenbogen zum Vogelschutzgebiet DE Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau (Stand: Juni 2004) nicht mehr genannt werden. Zum Anderen gibt es Arten die zwar im neuen Standarddatenbogen auftauchen, aber nicht vom FORSCHUNGSINSTITUT SENCKENBERG erfasst wurden. Auf diese Arten wird im Weiteren nicht mehr eingegangen. Tab. 1-5: Brutvogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie im Teilgebiet Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf Kennziffer A072 A234 A236 A238 A246 A 229 A073 A338 Artbezeichnung Wespenbussard Pernis apivorus Grauspecht Picus canus Schwarzspecht Dryocopus martius Mittelspecht Dendrocopus medius Heidelerche Lullula arborea Eisvogel Alcedo atthis Schwarzmilan Milvus migrans Neuntöter Lanius collurio Gefährdung/ Status / Populationsgröße [Paare] Schutzstatus RL-D/H Senckenberg Vogelschutzwarte -/V - BV: 1* BV: =1 NG; DZ V/- SP3,! BV: 8+ BV: 6-7 -/- - BV: 8+ BV: 4 V/!! BV: 28+ BV: /1 SP2 BV: 2+ DZ BV: 3-4 V/3 SP 3 -- BV: 1 -/3 SP 3 -- BV: 1-2 -/V SP3 BV: 14+ DZ BV: RL: Rote Liste V: Vorwarnliste BV: Brutvogel D: Deutschland 3: gefährdet NG: Nahrungsgast H: Hessen 2:stark gefährdet DZ: Durchzügler 1: vom Aussterben bedroht +: Mindestangabe R: Arten mit geographischer Restriktion *: knapp außerhalb des Gebietes p: vorkommend (present) SP2,3,!,!!,!!!: Schutzkategorien für Vogelarten mit europäischer Schutzrelevanz Senckenberg: Gutachten Senckenberg NschB: Naturschutzbehörde, hier vertreten durch Regierungspräsidium Darmstadt Vogelschutzwarte: Mitteilung vom Grau unterlegt Schutzgegenstände des ehemaligen EU-Vogelschutzgebietes DE Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf (signifikante Vorkommen) 25

26 Tab. 1-6: Regelmäßig auftretende Zugvogelarten des Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie im Teilgebiet Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf Kennziffer A099 A153 A207 A210 A233 A235 A240 A256 A274 Artbezeichnung Baumfalke Falco subbuteo Bekassine Gallinago gallinago Hohltaube Columba oenas Turteltaube Streptopelia turtur Wendehals Jynx torquilla Grünspecht Picus viridis Kleinspecht Dendrocopus minor Baumpieper Anthus trivialis Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus Gefährdung/ Status / Populationsgröße [Paare] Schutzstatus RL-D/H Senckenberg Vogelschutzwarte 3/3 - BV: 1+ BV: 1 DZ 1/2 SP 3 -- BV: 3-4 -/V - BV: 18+ DZ BV: 20 -/V SP3 BV: 1* DZ 3/1 SP3 BV: 7 BV: 5-10 DZ V/V SP2 BV: 4+ BV: 4-5 -/3 - BV: 4+ BV: 3-8 V/V - BV: DZ V/3 SP2 BV: 2+ DZ BV: >90 BV: 3-5 A276 A 277 A319 A337 Schwarzkehlchen Saxicola torquata Steinschmätzer Oenanthe oenanthe Grauschnäpper Muscicapa striata Pirol Oriolus oriolus -/2 SP3 BV: 3+ DZ 2/1 - BV: 0-1 -/- SP3 BV: 1+ DZ V/V - BV: 5+ DZ BV: 6-8 RL: Rote Liste V: Vorwarnliste BV: Brutvogel D: Deutschland 3: gefährdet NG: Nahrungsgast H: Hessen 2:stark gefährdet DZ: Durchzügler 1: vom Aussterben bedroht +: Mindestangabe R: Arten mit geographischer Restriktion *: knapp außerhalb des Gebietes p: vorkommend (present) SP2,3,!,!!,!!!: Schutzkategorien für Vogelarten mit europäischer Schutzrelevanz Senckenberg: Gutachten Senckenberg NschB: Naturschutzbehörde, hier vertreten durch Regierungspräsidium Darmstadt Vogelschutzwarte: Mitteilung vom Grau unterlegt Schutzgegenstände des ehemaligen EU-Vogelschutzgebietes DE Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf (signifikante Vorkommen) 26

27 1.2.2 Teilgebiet Mönchbruch Gebietsbeschreibung Da das Gebiet des Teilgebietes Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden-Walldorf in seiner Ausdehnung dem gemeldeten gleichnamigen FFH-Gebiet entspricht, wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Gebietsbeschreibung verzichtet und auf die Darstellung in Teil VI verwiesen. Die Grenzen des Teilgebietes entsprechen zudem der Abgrenzung des entsprechenden IBA-Gebietes. Zusammenfassend soll an dieser Stelle aber auf die avifaunistischen Gegebenheiten des Gebietes auf Grundlage der Untersuchungen des Forschungsinstitutes Senckenberg eingegangen werden. Insgesamt wurden während der Untersuchung 126 Vogelarten im Teilgebiet Mönchbruch nachgewiesen. Von den 126 durch das Forschungsinstitut Senckenberg nachgewiesenen Vogelarten sind 26 auf der Roten Liste Deutschlands und 35 auf der Roten Liste Hessens verzeichnet. Weitere 19 Arten sind auf den bundes- oder landesweiten Vorwarnlisten als potenziell gefährdet eingestuft. Zwanzig der nachgewiesenen Arten sind im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Außerdem besteht für die Erhaltung von 26 der nachgewiesenen Arten (nach TUCKER & HEATH 1994) eine europäische Verantwortung (Kategorie 1 3 der SPEC-Liste). Für 84 Arten konnten Brutnachweise erbracht werden, für drei weitere Arten, Rebhuhn, Rohrweihe und Wachtelkönig, besteht zumindest Brutverdacht. Auf der Gesamtfläche des Teilgebietes (ca. 982 ha) sind nach der Arten-Areal- Beziehung (BANSE & BEZZEL 1984) im mitteleuropäischen Vergleich aller Landschaftstypen 57 Brutvogelarten zu erwarten. Damit übertrifft der tatsächlich gefundene Wert von 84 Brutvögeln diesen Erwartungswert um 47 %. Das Untersuchungsgebiet ist damit als überdurchschnittlich artenreiches Vogelbrutgebiet zu bewerten. Besonders artenreich sind erwartungsgemäß die Waldbereiche. Hier brüten insgesamt 64 Brutvogelarten. Bei den Baum- oder Gebüschbrütern, die die Wälder und Waldrandbereiche als Bruthabitate nutzten, ist der hohe Anteil der Höhlenbrüter und sonstiger Arten, die auf einen hohen Anteil an Alt- und Totholz in den Waldflächen angewiesen sind, besonders auffällig. Alle sechs hessischen Spechtarten und der Wendehals sowie viele weitere Höhlenbrüter wurden in teilweise hohen Dichten nachgewiesen. So liegt die großflächige Dichte des Mittelspechtes bezogen auf die gesamte Waldfläche des Mönchbruchs (615 ha) bei 8,5 Brutpaaren/100 ha. Ähnlich hohe Siedlungsdichten der Art sind aus Hessen bisher nur aus dem NSG Kühkopf und Knoblauchsaue bekannt. Durch die vielen Waldflächen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil alter bis sehr alter Eichen und die großflächigen Erlenbruchwälder im Gebiet liegen hier ideale Bedingungen für die Art vor. Auch die starken Vorkommen von Schwarzspecht und Grauspecht mit sechs bzw. acht Revieren sind überregional bemerkenswert. Auch Greifvögel brüten in hohen Dichten und einer großen Artenvielfalt im Gebiet. Der bundesweit gefährdete Baumfalke brütet in zwei Paaren westlich des Mönchbruchweihers und am Nordostrand des 27

28 Schlichter, der Schwarzmilan besiedelt das Gebiet sogar mit vier Brutpaaren, und von Wespenbussard und Rotmilan konnten zumindest je ein Brutpaar im Schlichter nachgewiesen werden. Weitere bemerkenswerte Brutvogelarten, die die Qualität der Waldflächen für die Avifauna belegen, sind Gartenrotschwanz, Hohltaube, Pirol und Wendehals. Ein besonders wertvolles Brutbiotop für eine Vielzahl seltener Vogelarten bilden die großflächigen Feuchtwiesen und Seggenbestände sowie die Schilfgürtel entlang der Gräben und des Gundbaches sowie am Mönchbruchweiher. Entsprechend artenreich ist die Brutvogelfauna dieser Gebiete. Neben zum großen Teil häufigen Arten konnten hier aber auch Bruten von regional oder landesweit seltenen Arten wie Knäkente, Blaukehlchen und Wasserralle belegt werden. Besonders bemerkenswert in den Röhrichten ist die hohe Dichte der Wasserralle, die 2002 mit mindestens 13 Revieren im Gebiet nachgewiesen wurde, was im Vergleich zum hessischen Gesamtbestand die landesweite Bedeutung dieses Bereichs als Brutgebiet für die Art unterstreicht. Noch wesentlich wertvoller für die Avifauna sind die im Frühjahr lange überstauten Feuchtwiesen und Seggenbestände der Mönchbruchwiesen und in geringerem Umfang auch die der westlichen Gundwiesen. Hier liegt mit 19 Revieren/Brutpaaren der Bekassine das wichtigste Brutgebiet der Art in Südhessen, und wahrscheinlich auch einer der Verbreitungsschwerpunkte innerhalb Hessens. Die großflächigen Feuchtwiesenbereiche des Gebietes werden weiterhin von typischen Wiesenbrütern wie Wiesenpieper, Feldlerche, Feldschwirl und Tüpfelralle besiedelt. Bei Wiesenpieper und Tüpfelralle handelt es sich zudem um europaweit hochgradig bestandsbedrohte Wiesenbrüter, die durch die Zerstörung ihrer Lebensräume in extensiv genutzten Feuchtwiesen seit Jahren stark zurückgehende Bestände aufweisen. Daneben besteht auch für Rebhuhn, Wachtelkönig und Rohrweihe in diesem Jahr zumindest Brutverdacht im Gebiet. Von der Rohrweihe übersommerte ein Paar im Mönchbruch, ein Brutversuch der Art im Schilfgebiet am Nordrand der Gundwiesen wurde wahrscheinlich nur vom hohen Wildschweinbestand dieser Fläche verhindert. Mit dem Kiebitz ist allerdings auch ein typischer Wiesenbrüter in den letzten Jahren als Brutvogel aus dem Mönchbruch verschwunden. Im südlichen Teil der Heidelandschaft, die an der Nordgrenze des NSG Mönchruch von Mörfelden und Rüsselsheim innerhalb der Teilgebietsgrenzen liegt, wurden die für diesen Lebensraum charakteristischen Brutvogelarten nachgewiesen. So brüteten hier drei Paare des Schwarzkehlchens und je ein Paar des Neuntöters, der Heidelerche und direkt benachbart ein Paar des Wendehalses. Diese vier Arten besitzen Schwerpunkte ihrer hessischen Bestände in den nördlich angrenzenden Flächen des NSG Heidelandschaft zwischen Rüsselsheim und Mörfelden. Insgesamt bildet das Teilgebiet sowohl von seinem Artenreichtum als auch durch das Vorkommen vieler seltener, gefährdeter oder aus sonstigen Gründen wertgebender Vogelarten ein Brutgebiet von auf jeden Fall landesweiter Bedeutung. Besonders die Offenlandbereiche gehören hinsichtlich ihrer Brutvögel zu den wertvollsten Gebieten Südhessens. Zusammen mit den nördlich angrenzenden Flächen im Mörfelder und Rüsselsheimer Wald und im NSG Heidelandschaft existieren hier für viele Brutvogelarten großflächige und landesweit herausragende Populationen. 28

29 Bei den über 40 nachgewiesenen Gastvogelarten handelt es sich sowohl um Nahrungsgäste, die in der Umgebung brüten, wie Mehlschwalbe und Uferschwalbe, aber auch um Wintergäste und Durchzügler, die besonders die offenen Bereiche des Mönchbruchs teilweise in großen Anzahlen zur Nahrungssuche nutzen. Die Wiesenbereiche der Mönchbruchwiesen und in geringerem Maße auch die der Gundwiesen sind wertvolle Rastgebiete für eine Vielzahl bemerkenswerter Vogelarten. Besonders die weiträumig überstauten Mönchbruchwiesen werden im Frühjahr von Bekassinen, Zwergschnepfen, Waldwasserläufern, Schafstelzen, Wiesenpiepern und Bergpiepern zur Rast genutzt. Maximalzahlen von 16 Zwergschnepfen und 50 Bekassinen bei einer Begehung sind in Südhessen sicher ungewöhnlich und zählen auch im landesweiten Vergleich auf jeden Fall zu den Spitzenwerten. Auch der Nachweis von maximal 13 rufenden Tüpfelrallen und vier rufenden Wachtelkönigen, von denen viele das Gebiet vermutlich auch als Rastbiotop nutzten, und mehreren hier überwinternden Wasserrallen belegen die landesweite Bedeutung. An weiteren bemerkenswerten Gastvogelarten, die die Wiesenbereiche zeitweise zur Nahrungssuche oder Rast nutzen, wurden Silberreiher, Weißstorch, Wanderfalke, Kornweihe, Kiebitz, Ringdrossel und Braunkehlchen nachgewiesen. Aus früheren Jahren sind außerdem Beobachtungen beispielsweise von Schwarzstorch, Wiesenweihe und Kranich in den Wiesenflächen bekannt (ARNDT, EBERT, MÖBUS mündlich). Neben den Wiesenbereichen bilden auch die Gewässer innerhalb des Teilgebietes wertvolle Nahrungs- oder Rasthabitate für viele Vogelarten. So ist der Mönchbruchweiher trotz seiner geringen Größe ein zumindest lokal bedeutsames Rastgewässer für Arten wie Zwergtaucher, Schnatterente, Pfeifente, Krickente, Tafelente und Reiherente. Er wurde daneben von fischfressenden Vogelarten wie Kormoran, Graureiher und Eisvogel regelmäßig zur Nahrungssuche genutzt. Als besondere Seltenheit wurde auch einmal eine Rohrdommel am Gewässer beobachtet. Der Gundbach und der Geräthsbach dienten Arten wie Waldwasserläufer, Flussuferläufer, Gebirgsstelze und Krickente als Rastbiotop. Besonders bei der Krickente wurden mehrfach Trupps von über 20 Exemplaren in den verschilften Bereichen des Gundbaches beobachtet. Insgesamt bildet der Mönchbruch ein ausgesprochen wertvolles Rast- und Nahrungsbiotop von überregionaler Bedeutung für eine Vielzahl teilweise hochgradig bedrohter Vogelarten. Die in den Waldflächen des Mönchbruchs nachgewiesenen Vogelpopulationen stehen in direktem Kontakt mit den Beständen der nördlich, westlich und südlich angrenzenden Waldflächen. Besonders mit den großflächigen Waldgebieten im Mörfelder und Rüsselsheimer Wald beiderseits der Startbahn 18 (West) des Frankfurter Flughafens bilden die Wälder des Mönchbruchs eine funktionale Einheit für die Brut- und Gastvögel. Dieser Tatsache wurde auch durch die Meldung der Waldgebiete zwischen Flughafen und Mönchbruch als Teil des Vogelschutzgebietes DE Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau. Rechnung getragen. Auch die nördlich an das Gebiet angrenzende Startbahn 18 (West) bildet offenbar zumindest für viele größere Vogelarten keine Barriere, sondern wird entweder als Jagdgebiet genutzt (z. B. von Rotmilan, Graureiher und Kornweihe) oder problemlos überflogen (z. B. Schwarzspecht, Grauspecht, Hohl- 29

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