Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung. zur Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans. Flothfeld VII der Gemeinde Havixbeck
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1 Teil B: Artenschutzrechtliche Prüfung zur Erweiterung und Änderung des Bebauungsplans Flothfeld VII der Gemeinde Havixbeck bearbeitet für: Gemeinde Havixbeck Willi-Richter-Platz Havixbeck bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / Mai.2014
2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhaben und Zielsetzung Untersuchungsgebiet Fachinformationen Daten aus dem Biotopkataster NRW Planungsrelevante Arten des Messtischblatts 4010 (Nottuln) Faunistische Zufallsfundaufnahme / Bestandsaufnahme Artenschutzrechtliche Bewertung nach Artgruppen Offenlandarten Gehölz gebundene / bewohnende Arten Sporadische Nahrungsgäste Sonstige planungsrelevante Arten Allerweltsarten Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Artenschutzrechtliche Protokolle Literatur Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Plangebiet... 4 Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Schutzwürdige Biotope im Umfeld des Vorhabens... 4 Tab. 2: Messtischblatt 4010 (Nottuln) planungsrelevante Arten... 6 Tab. 3: Tiere im Untersuchungsgebiet - Zufallsfunde... 7
3 ökon GmbH, Münster Seite 3 1 Vorhaben und Zielsetzung Die Gemeinde Havixbeck beabsichtigt die Erweiterung eines Wohngebietes durch die erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Flothfeld VII. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (B-Plan) Flothfeld VII befindet sich nordöstlich des Wohngebietes Kiebitzheide und umfasst eine Fläche von m². Durch das Planvorhaben können Tier- und Pflanzenarten betroffen sein. Nach europäischem Recht geschützte (Anhang I, VS-RL und Anhang IV, FFH-RL) sowie national besonders geschützte Arten unterliegen einem besonderen Schutz nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (Besonderer Artenschutz). Daraus ergibt sich eine Prüfungspflicht hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Konflikte. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) lässt sich in drei Stufen unterteilen (Quelle: LANUV NRW 2010, verändert): Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, werden verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum eingeholt. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit werden zudem alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einbezogen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In Stufe II erfolgt eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung möglicherweise betroffener planungsrelevanter Arten. Zur Klärung, ob und welche Arten betroffen sind, sind ggf. vertiefende Felduntersuchungen (z.b. Brutvogeluntersuchung, Fledermausuntersuchung) erforderlich. Für die (möglicherweise) betroffenen Arten werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe prüft die zuständige Behörde, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Alternativlosigkeit, günstiger Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Für das vorliegende Planvorhaben wird eine Artenschutzrechtliche Prüfung mit Auswertung aller vorhandenen Daten nach Aktenlage erstellt. Der Eingriffsort wurde an einem Ortstermin ( ) besichtigt, vertiefende ökologische Erhebungen wurden nicht durchgeführt. Im Rahmen dieser Artenschutzrechtlichen Prüfung soll mit vereinfachtem Aufwand geklärt werden, ob durch das Planvorhaben artenschutzrechtliche Konflikte ausgelöst werden können (Stufe I). Im Bedarfsfall und soweit möglich werden im Rahmen einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung notwendige Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte konzipiert (Stufe II). 2 Untersuchungsgebiet Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Havixbeck nördlich der K 1 Altenberger Straße. Es schließt im Norden und Westen an die vorhandene Wohnbebauung der Kiebitzheide an. Der Nordwesten des Geltungsbereiches wird von einer Ackerfläche eingenommen. Eine Teilfläche im Nordosten besteht aus einer Sukzessionsfläche mit jungen Gehölzen und Brombeeren, im Süden grenzt einer Grünlandbrache an. In der weiteren Umgebung nördlich des Plangebietes befinden sich vor allem Ackerflächen. Nordöstlich grenzt ein junges Feldgehölz an. In südlicher und westlicher Richtung erstreckt sich die geschlossene Bebauung der Gemeinde Havixbeck.
4 ökon GmbH, Münster Seite 4 Abb. 1: Plangebiet (unmaßstäblich) (Drees & Huesmann, 2014) 3 Fachinformationen 3.1 Daten aus dem Biotopkataster NRW In einigen Meldungen zu den in den Fachinformationssystemen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erfassten schutzwürdigen und geschützten Biotopen sowie Schutzgebieten sind faunistische Daten hinterlegt. Diese können mittelbar (z.b. für die Einschätzung des Artpotenzials in vergleichbaren Biotopen im Plangebiet) oder unmittelbar (mögliche Betroffenheit) relevant für die vorliegende artenschutzrechtliche Betrachtung sein. Im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Betrachtung werden vorliegende Daten zu planungsrelevanten Arten ggf. berücksichtigt. Im Umfeld des Vorhabens sind mehrere schutzwürdige Biotope vorhanden (LANUV NRW 2014b). Tab. 1: Schutzwürdige Biotope im Umfeld des Vorhabens Geb. Nr. Name Entfernung zum Angaben zu planungsrelevanten Arten Vorhaben BK Eichen- 250 m südöstlich keine Hainbuchenwaldkomplex "Hangwer Busch" östlich Havixbeck BK Eichen-Hainbuchenwald 900 m nordwestlich keine östlich Haus Stapel GB Parkanlagen um Haus Stapel m nordwestlich keine In den Objektbeschreibungen zu den schutzwürdigen Biotopen sind wenige Angaben zu weit verbreiteten, nicht planungsrelevanten Arten, wie Blässhuhn, Buntspecht und Kleiber gemacht. Beschreibungen von Vorkommen planungsrelevanter Arten sind in den Objektbeschreibungen nicht enthalten. Entsprechend können im vorliegenden Fall keine zusätzlichen faunistischen Daten aus dem Informationssystem des LANUV hinzugezogen werden.
5 ökon GmbH, Münster Seite Planungsrelevante Arten des Messtischblatts 4010 (Nottuln) Das LANUV NRW hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen, um den Prüfaufwand in der Planungspraxis zu reduzieren (KIEL 2005). Planungsrelevante Arten können von dem Vorhaben durch folgende Wirkfaktoren negativ beeinträchtigt werden: Flächeninanspruchnahme / -versiegelung, Barrierewirkung / Zerschneidung, Verdrängung / Vergrämung durch Immissionen (Lärm, optische Reize, Erschütterungen, Staub), baubedingte Individuenverluste (Bodenaushub, Straßentod) und Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhehabitaten (z.b. durch Gebäudeabriss, Gehölzeinschlag). Häufig auftretende planungsrelevante Arten lassen sich verschiedenen Biotopstrukturen zuordnen: - Hofstelle / Gebäude: Zwerg- und Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule - Gartengelände / Obstwiesen: Kleiner Abendsegler, Mausohr, Gartenrotschwanz, Steinkauz - Wald / Park / gehölzreiche Gärten: Großer / Kleiner Abendsegler, Bartfledermäuse, Langohrfledermäuse, Habicht, Mäusebussard, Sperber, Waldkauz - offene (Acker-)Feldflur: Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel - Grünland: Braunkehlchen, Wiesenpieper, Kiebitz, Großer Brachvogel - Still- / Fließgewässer: Eisvogel, Wasserfledermaus, Laubfrosch, Kammmolch, Nachtigall - sporadische Nahrungsgäste: Großer Abendsegler, Graureiher, Mäusebussard, Turmfalke Im Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sind Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten auf Messtischblattebene dargestellt (LANUV NRW 2014a). Das Messtischblatt 4010 (Nottuln) befindet sich in der atlantischen Region. Im Messtischblatt sind insgesamt 41 planungsrelevante Tierarten aus 3 Artgruppen dargestellt, von denen aber strukturbedingt nur wenige alle im Plangebiet oder dessen Umgebung auftreten können. Eine Übersicht hierzu liefert die Tab. 2. Potenziell im Wirkungsbereich des Planvorhabens vorkommende Arten sind fett markiert.
6 ökon GmbH, Münster Seite 6 Tab. 2: Messtischblatt 4010 (Nottuln) planungsrelevante Arten Gruppe / Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Säugetiere 1. Bechsteinfledermaus Art vorhanden S 2. Braunes Langohr Art vorhanden G 3. Breitflügelfledermaus Art vorhanden G 4. Fransenfledermaus Art vorhanden G 5. Große Bartfledermaus Art vorhanden U 6. Großer Abendsegler Art vorhanden G 7. Großes Mausohr Art vorhanden U 8. Kleine Bartfledermaus Art vorhanden G 9. Kleiner Abendsegler Art vorhanden U 10. Rauhhautfledermaus Art vorhanden G 11. Teichfledermaus Art vorhanden G 12. Wasserfledermaus Art vorhanden G 13. Zwergfledermaus Art vorhanden G Vögel 1. Baumfalke sicher brütend U 2. Eisvogel sicher brütend G 3. Feldlerche sicher brütend 4. Feldschwirl sicher brütend G 5. Gartenrotschwanz sicher brütend U 6. Habicht sicher brütend G 7. Kiebitz sicher brütend G 8. Kleinspecht sicher brütend G 9. Mäusebussard sicher brütend G 10. Mehlschwalbe sicher brütend G 11. Nachtigall sicher brütend G 12. Neuntöter sicher brütend U 13. Rauchschwalbe sicher brütend G 14. Rebhuhn sicher brütend U 15. Rohrweihe sicher brütend U 16. Rotmilan sicher brütend S 17. Schleiereule sicher brütend G 18. Schwarzspecht sicher brütend G 19. Sperber sicher brütend G 20. Steinkauz sicher brütend G 21. Turmfalke sicher brütend G 22. Turteltaube sicher brütend U 23. Uhu sicher brütend U 24. Waldkauz sicher brütend G 25. Waldohreule sicher brütend G 26. Wespenbussard sicher brütend U Amphibien 1. Kammmolch Art vorhanden G 2. Laubfrosch Art vorhanden U Bemerkungen Quelle: LANUV NRW 2014a (verändert) potenziell vorkommende planungsrelevante Arten sind fett markiert G = günstig, U = ungünstig, S = schlecht, + = vorhanden, - = nicht nachgewiesen, = Tendenz sich verschlechternd, = Tendenz sich verbessernd, unbek. = unbekannt ATL = atlantische Region Verschiedene planungsrelevante Arten (nach KIEL 2005) sind nicht in den Listen der planungsrelevanten Arten für die Messtischblätter (LANUV NRW 2014a) aufgeführt, obwohl ein Vorkommen hochwahrscheinlich ist. Hierzu gehören z.b. Fledermausarten wie die Mückenfledermaus oder die gefährdeten Vogelarten Baumpieper, Feldsperling und Waldschnepfe, die ebenfalls planungsrelevant sind und in den Gebieten vieler Messtischblätter vorkommen. Auch diese Arten werden in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung bei potenzieller Betroffenheit berücksichtigt.
7 ökon GmbH, Münster Seite Faunistische Zufallsfundaufnahme / Bestandsaufnahme Während der Begehung am wurden alle zufällig beobachteten Tierarten registriert. Eine gezielte Nachsuche bzw. quantitative Auswertung von nachgewiesenen Tieren erfolgte nicht. Die hier dokumentierten Zufallsbeobachtungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, tragen jedoch zu einer ökologischen Einschätzung des Untersuchungsgebiets bei. Tab. 3: Tiere im Untersuchungsgebiet - Zufallsfunde Nr. Deutscher Name Wissensch. Name RL NRW Anmerkungen 1. Amsel Turdus merula * 2. Dohle Corvus monedula * überfliegend 3. Fitis Phylloscopus trochilus V in der Umgebung singend 4. Goldammer Emberiza citrinella V 5. Grünfink Carduelis chloris * 6. Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * auf Hausdächern in der Umgebung singend 7. Haussperling Passer domesticus V 8. Kohlmeise Parus major * 9. Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * 10. Rabenkrähe Corvus corone * überfliegend 11. Ringeltaube Columba palumbus * überfliegend 12. Star Sturnus vulgaris V grau unterlegte Zeilen kennzeichnen bedrohte Tierarten RL NRW: Rote Liste Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2008) Gefährdungskategorie: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = durch extreme Seltenheit (potenziell) gefährdet, V = Vorwarnliste, S = Naturschutzabhängig, W = gefährdete, wandernde Art, * = nicht gefährdet, (!) = Bestand in NRW mit bundesweiter Verantwortung Insgesamt wurden bei der Zufallserfassung 12 Vogelarten erfasst. Keine der beobachteten Arten ist gemäß der Roten Liste NRW (SUDMANN et al. 2008) gefährdet. Die Arten Fitis, Goldammer, Haussperling und Star sind als Arten der Vorwarnliste verzeichnet. 4 Artenschutzrechtliche Bewertung nach Artgruppen 4.1 Offenlandarten Von dem Vorhaben wird vorwiegend Ackerfläche in Anspruch genommen. Es können daher Offenlandarten wie z.b. Kiebitz, Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn betroffen sein. Die Nähe des Plangebietes zur bestehenden Wohnbebauung schränkt den Bereich des Planvorhabens als Lebensraum vor allem für ausgesprochene Offenlandarten wie Kiebitz und Feldlerche stark ein. Da diese Arten in der Regel einen Mindestabstand zu solchen vertikalen Strukturen halten (Kiebitz und Feldlerche = Kulissenflüchter) und im Umfeld geeignetere Flächen vorhanden sind, ist ein Brutvorkommen dieser Arten im unmittelbaren Nahbereich nicht anzunehmen. Rebhuhn und Wachtel sind gegenüber vertikalen Strukturen zwar toleranter als Kiebitz oder Feldlerche, die intensiv bewirtschaftete Ackerfläche stellt aber auch für diese Arten keinen optimalen Lebensraum dar. Neben der intensiven Bewirtschaftung ist die Nähe zum vorhandenen Wohngebiet mit der ständigen Präsenz von Menschen, Hunden und Hauskatzen ein Faktor, der die Fläche als Bruthabitat von Rebhuhn und Wachtel untauglich macht. Die Ortsbesichtigung am erfolgte zur Hauptbrutzeit von Offenlandarten. Es wurden keine Hinweise auf ein Vorkommen dieser Arten im Plangebiet oder dessen Umgebung verzeichnet. Artenschutzrechtliche Konflikte mit Brutvögeln der offenen Agrarlandschaft sind mit hinreichender Sicherheit auszuschließen.
8 ökon GmbH, Münster Seite Gehölz gebundene / bewohnende Arten Für das Planvorhaben werden mehrere junge Gehölzbestände in Anspruch genommen. In Nachbarschaft zu den bestehenden Gebäuden finden sich vier junge Apfelbäume sowie junge Weidengebüsche und andere junge Gehölzgruppen. Im Norden des Plangebietes liegt eine etwa m² große Sukzessionsfläche auf der junge Gehölze von 3-4 m Höhe und einem Umfang von bis zu 15 cm Stammdurchmesser stehen. Alle überplanten Gehölze weisen keine Strukturen, wie Baumhöhlen, Spalten, Rindenablösungen etc. auf, die von planungsrelevanten Arten (z.b. Gartenrotschwanz oder Fledermäusen) genutzt werden können. Sie sind außerdem zu klein, um entsprechende Strukturen für Nistplätze von Greifvögeln oder Eulen bereitzustellen. Eine Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von planungsrelevanten Vogel- oder Fledermausarten ist durch die Beseitigung der Gehölze nicht zu erwarten. Nordwestlich des Plangebietes befindet sich eine kleine Waldparzelle mit älterem Baumbestand. Im Rahmen der Ortsbegehung am 24. April 2014 wurden die Bäume auf Greifvogelhorste oder sonstige Strukturen, die von besonders störungsempfindlichen Arten (Greifvögel, Eulen) genutzt werden können, vorgefunden. Durch die Lage zum benachbarten Wohngebiet ist störungsbedingt nicht mit einem Vorkommen besonders störungsempfindlicher Arten in dem Waldstück zu rechnen. Artenschutzrechtliche Konflikte durch baubedingte Störungen sind daher nicht anzunehmen. 4.3 Sporadische Nahrungsgäste Neben den Offenlandarten ist am Standort auch mit der Präsenz von sporadischen Nahrungsgästen (z.b. Mäusebussard, Turmfalke, Mehl- und Rauchschwalbe sowie Sperber) zu rechnen. Diese jagen über Ackerflächen und Brachen und somit ggf. auch über dem Plangebiet. Die Einschränkung der Jagdfunktion ist bei dem großen Angebot vergleichbarer Flächen in der Umgebung vernachlässigbar gering, so dass für diese jagenden Arten keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. 4.4 Sonstige planungsrelevante Arten Lebensräume sonstiger planungsrelevanter Arten werden nicht beeinträchtigt. 4.5 Allerweltsarten Neben planungsrelevanten Arten im Eingriffsbereich können auch weitere Arten vorkommen, die zwar geschützt sind, aber nicht zu den planungsrelevanten Arten nach KIEL (2005) gehören. Es handelt sich bei diesen Arten um sogenannte Allerweltsarten mit landesweit günstigem Erhaltungszustand, einer weiten Verbreitung und einer großen Anpassungsfähigkeit. Diese Arten werden i.d.r. nicht vertiefend erfasst und durch allgemeine Konfliktminderungs- und - vermeidungsmaßnahmen wie z.b. Zeitfenster für Gehölzbeseitigungen ( 39 [5] BNatSchG) geschützt. Es liegen keine Hinweise auf eine populationsrelevante Schädigung dieser Arten durch die geplanten Eingriffe vor, auf eine vertiefende Betrachtung wird daher verzichtet. 5 Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Artspezifische Maßnahmen um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen sind nicht erforderlich. Alle Arbeiten an Gehölzen (Fällung / Rodung / Beseitigung) haben jedoch zum allgemeinen Schutz von Brutvögeln entsprechend der gesetzlichen Regelungen des 39 (5) 1. BNatSchG in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar stattzufinden.
9 ökon GmbH, Münster Seite 9 6 Fazit der artenschutzrechtlichen Prüfung Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Erweiterung und Änderung des Bebauungsplanes Flothbach VII artenschutzrechtliche Konflikte und somit die Verletzung der Verbotstatbestände des 44 BNATSCHG nicht zu erwarten sind. Die in NRW vorkommenden Arten, die zwar dem Schutzregime des 44 BNATSCHG unterliegen, aber nicht zur Gruppe der planungsrelevanten Arten gehören, wurden artenschutzrechtlich nicht vertiefend betrachtet. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes ( Allerweltsarten ) bei den Eingriffen im Zuge dieses Bauvorhabens nicht gegen die Verbote des 44 (1) BNATSCHG verstoßen wird. 6.1 Artenschutzrechtliche Protokolle Aufgrund fehlender Betroffenheit wird auf die Erstellung artenschutzrechtlicher Protokolle verzichtet.
10 ökon GmbH, Münster Seite 10 7 Literatur DREES & HUESMANN (2014): Plangebiet im Luftbild. Erweiterung des Bebauungsplanes Flothfeld VII. Präsentation zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom Gemeinde Havixbeck. KIEL, E-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und fachlichen Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 2005 (1): Recklinghausen. LANUV NRW (2010): Vorschriften zum Schutz von Arten und Lebensräumen in Nordrhein- Westfalen. Broschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom September Düsseldorf. LANUV NRW (2014a): Naturschutz-Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW. ( ). LANUV NRW (2014b): Naturschutz-Fachinformationssystem Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). ( ). LANUV NRW (2014c): ( ). SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands 4. Fassung, Berichte zum Vogelschutz 44: SUDMANN, S.R., GRÜNEBERG, C., HEGEMANN, A., HERHAUS, F., MÖLLE, J., NOTTMEYER-LINDEN, K., SCHUBERT, W., VON DEWITZ, W., JÖBGES, M. & WEISS, J. (2008): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens. 5. Fassung. NWO & LANUV (Hrsg.) Nordrhein- Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO) & Vogelschutzwarte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Rechtsquellen in der derzeit gültigen Fassung BNATSCHG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) FFH-RL VS-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG)
11 ökon GmbH, Münster Seite 11 Diese Artenschutzrechtliche Prüfung wurde von den Unterzeichnern nach bestem Wissen und Gewissen unter Verwendung der im Text angegebenen Unterlagen erstellt. (O. Miosga) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz (D. Krämer) Dipl.-Landschaftsökologe
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