Artenschutzrechtliche Prüfung. zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 43 auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik Soest
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1 zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 43 auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik Soest Stand: 16. Juni 2009
2 Bearbeiter: Dipl.-Biologe Frank Wierzchowski Diplom-Geograph Volker Stelzig II
3 Inhalt 1. Einleitung Untersuchungsgebiet Rechtliche Grundlagen Wirkungsprognose Untersuchungsumfang Feststellung der planungsrelevanten Arten und artenschutzrechtliche Prüfung Methoden Ergebnisse Zusammenfassung Literatur...18 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersichtskarte mit Abgrenzung des BPlan-Bereiches... 2 Abbildung 2: Vorhandene Gebäude der ehemaligen Zuckerfabrik... 3 Abbildung 3: Extensivgrünland und Pionierrasen sowie versiegelte Flächen... 3 Abbildung 4: Molchfalle im Löschteich...10 Abbildung 5: Schlangenbrett in einer Brachfläche...11 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren des Bauvorhabens... 5 Tabelle 3: Planungsrelevante Arten des Messtischblatts 4414 (Soest) mit einer Vorauswahl der im Plangebiet sicher oder potenziell vorkommenden Arten... 8 Tabelle 2: Artbezogene Empfehlungen für Erfassungstermine und Wertungsgrenzen für die Bestandsermittlung bei Brutvögeln nach Südbeck et al. (2005)... 9 Tabelle 4: Termine und Ergebnisse der Vogelkartierung...12 III
4 1. Einleitung Die Kuchenmeister GmbH plant auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik die Errichtung eines Logistikzentrums mit Hochregallager und Produktionsstätte. In diesem Zusammenhang läuft derzeit das Bebauungsplanverfahren zur 3. Änderung des BPlans Nr. 43. Als ein Bestandteil werden dabei auch die artenschutzrechtlichen Belange der sogenannten planungsrelevanten Arten geprüft und bewertet. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im März 2002 und der Kleinen Novelle des BNatSchG im Dezember 2007 wurden die Regelungen zum gesetzlichen Artenschutz deutlich aufgewertet und an die europäischen Vorgaben angepasst. In diesem Zusammenhang müssen nunmehr die Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren entsprechend den europäischen Bestimmungen geprüft werden. Mit 42 Abs. 5 BNatSchG sind hierbei die nur national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsverfahren pauschal freigestellt worden (Kiel 2007). Die Prüfung wird auch als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) bezeichnet. Allgemein hat eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) folgende Ziele: Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 42 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH- Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können. Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. 43 Abs. 8 BNatSchG, sofern erforderlich, gegeben sind. Ermittlung und Darstellung, ob in Folge eines Eingriffs Biotope zerstört werden, die für die dort wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind. Die hier vorliegende sap hat eine artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit vorkommender, planungsrelevanter Arten zum Ziel. 1
5 2. Untersuchungsgebiet Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand der Stadt Soest. Nach Norden und Osten wird es durch die Hammer Landstraße (L 670), im Süden durch die Trasse der Bahnstrecke Soest-Hamm begrenzt. Abbildung 1: Übersichtskarte mit Abgrenzung des BPlan-Bereiches Quelle: Stadt Soest Im Westen schließt sich unmittelbar an das Plangebiet das Naturschutzgebiet Ehemalige Klärteiche an der Zuckerfabrik Soest (SO-076) an. Auf der jetzigen Brachfläche hat sich, durchsetzt von Hecken und Siedlungsgehölzen, großflächig ein zum Teil mageres Grünland entwickelt. Einzelne Eichen weisen ein Alter von bis zu ca. 120 Jahren auf. Im Süden des Geländes befinden sich ein als Betonbecken gefasster Löschteich, sowie ein auf dem Gelände verbliebener Gebäudekomplex mit der charakteristischen Kulisse der zwei Speichersilos. 2
6 Abbildung 2: Vorhandene Gebäude der ehemaligen Zuckerfabrik Das ehemalige Pförtnerhäuschen der Zuckerfabrik (siehe Titelbild) im Westen des Geländes ist ebenfalls erhalten. Das Wegenetz, sowie weitere Bereiche des Geländes weisen eine Versiegelung durch Asphalt bzw. Beton auf. Abbildung 3: Extensivgrünland und Pionierrasen sowie versiegelte Flächen 3
7 3. Rechtliche Grundlagen Artenschutzrechtliche Prüfung Nach 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ferner ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert ( 42 Abs. 1 Nr. 2) sowie die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören ( 42 Abs. 1 Nr. 3). In Bezug auf die Pflanzen ist es zudem verboten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Sind bei nach 19 zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des 21 Abs. 2 Satz 1 Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie oder europäische Vogelarten betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des 42 Abs. 1 Nr. 3 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Ein Eingriff nach 19 BNatSchG ist demnach nicht zulässig, wenn die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht weiter erfüllt werden kann. Ausnahmen von den Verboten des 42 können nur zugelassen werden ( 43 Abs. 8) zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden, zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, für Zwecke der Forschung und Lehre [ ], im Interesse der Gesundheit des Menschen [ ], aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art. Ausnahmen sind nicht zulässig, wenn es zumutbare Alternativen gibt, sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art verschlechtert. Eine Befreiung nach 62 BNatSchG von den Verboten nach 42 BNatSchG kann nur gewährt werden, wenn im Einzelfall eine unzumutbare Belastung vorliegt. 4
8 4. Wirkungsprognose Die Errichtung des Logistikzentrums auf der Brachfläche kann potenziell zu verschiedenen Wirkungen auf die umgebende Umwelt sowie die planungsrelevanten Arten führen. Es werden grundsätzlich baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen des Bauvorhabens unterschieden(s. Tabelle 1). Anhand dieser als potenziell denkbare Wirkfaktoren angenommenen Wirkfaktoren wird das Vorhaben im Hinblick auf seine artenschutzrechtliche Relevanz analysiert. Tabelle 1: Potenzielle Wirkfaktoren des Bauvorhabens Baubedingt Anlagebedingt Betriebsbedingt Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Lärmimmissionen optische Beunruhigung Schadstoffimmissionen Flächeninanspruchnahme Mikroklima Lichtverhältnisse Lärmimmissionen optische Beunruhigung Schadstoffimmissionen Bau- und betriebsbedingt kann es durch das Vorhaben zur Erfüllung von Verbotstatbeständen nach 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störung) kommen. Störungen durch Lärmimmissionen und optische Beunruhigung (Beleuchtung) sind aufgrund des aufkommenden Lieferverkehrs möglich. Außerdem sind Schadstoffimmissionen zu erwarten, die wegen des bau- und lieferbedingten Verkehrs aufkommen. Bau- und anlagebedingt ist eine Flächeninanspruchnahme zu verzeichnen. Durch die Bebauung und die vorausgehende Beseitigung von Gehölzen sind für Brutvögel und Fledermäuse eine Beschädigung oder ein Verlust von Fortpflanzungsstätten oder Ruhestätten nach 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG potenziell möglich. Anlagebedingt ist eine Veränderung des Mikroklimas potenziell möglich. Die lokalen Windund Rückstrahlungsverhältnisse werden durch hohe Gebäude und Zunahme des Versieglungsgrades verändert. Infolge der Bebauung sind Veränderungen der Lichtverhältnisse nicht auszuschließen. Diese können bedingt sein durch den zu erwartenden Schattenwurf der Gebäude sowie durch eine mögliche nächtliche Beleuchtung der Anlage. 5
9 5. Untersuchungsumfang Die insgesamt 213 für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten verteilen sich ungleichmäßig über die verschiedenen Artengruppen. Den größten Anteil nehmen mit 134 Arten die Vögel ein. Die Säugetiere (vorwiegend Fledermäuse) mit 23 und die Amphibien und Reptilien mit 13 planungsrelevanten Arten sind innerhalb der planungsrelevanten vergleichsweise stark vertreten (Kiel 2007). Viele dieser Arten sind innerhalb Nordrhein- Westfalens weiträumig verbreitet. Nur selten sind die tatsächlichen Vorkommen in einem Plangebiet bereits im Vorfeld einer artenschutzrechtlichen Prüfung (z.b. aufgrund vorhergehender Untersuchungen) bekannt. Im Regelfall ist das Spektrum der planungsrelevanten Arten der Vögel, Säugetiere, Amphibien und Reptilien daher nur über spezielle Erfassungen zu ermitteln. Bei anderen Artgruppen, wie den Libellen, Käfern, Schmetterlinge und Pflanzen ist die Anzahl der planungsrelevanten Arten eher gering und die wenigen Vorkommen der meisten dieser Arten sind bekannt. Erfassungen dieser Artengruppen sind daher in der Planungspraxis meist nicht notwendig. Auch im vorliegenden Fall wurde diesem Umstand insofern Rechnung getragen, dass in Absprache mit den Fachbehörden und basierend auf einer Voreinschätzung ausgewählte Artengruppen vertieft betrachtet wurden. Aufgrund der Biotopausstattung des Geländes konnte das zu untersuchende Artenspektrum stark eingegrenzt werden. Eine Analyse der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten ergab, dass neben der Gruppe der Vögel zusätzlich die Fledermäuse, Amphibien und Reptilien untersuchungsrelevant sind (Auswahl sie Tabelle 2). Vögel Aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet obwohl dort eine deutlich andere Biotopausstattung vorliegt erfolgte die Kontrolle auf Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten. Säugetiere (Fledermäuse) Bei den Fledermäusen waren Vorkommen in den im Plangebiet vorhandenen Höhlenbäumen und im verbliebenen Fabrikgebäude im Süden als wahrscheinlich anzunehmen. Amphibien/Reptilien Zwar waren nach Abgleich der Arten für das MTB 4414 im Plangebiet keine Vorkommen zu erwarten. Aufgrund der räumlichen Nähe zum benachbarten Naturschutzgebiet und der potentiellen Eignung des Gebietes als Lebensraum für beide Artengruppen wurde jedoch vorsorglich eine Untersuchung im reduzierten Umfang durchgeführt. 6
10 6. Feststellung der planungsrelevanten Arten und artenschutzrechtliche Prüfung Insgesamt bleibt das Artenschutzregime nach der kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Aus Sicht der Planungspraxis ist jedoch die Erfassung und Bewertung aller europäischen Vogelarten nicht leistbar (Kiel 2007). Aus diesem Grund hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz für Nordrhein-Westfalen eine fachlich begründete Auswahl so genannter planungsrelevanter Arten getroffen (LANUV 2008), die bei artenschutzrechtlichen Prüfungen zu bearbeiten sind. Bei den Vögeln sind dies die Arten des Anhang I und des Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten [79/409/EWG]), alle streng geschützten Vogelarten, alle Arten der landesweiten Roten Liste (Nottmeyer-Linden et al. 1997) sowie alle Koloniebrüter. Die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV 2008) im Internet bereitgestellte fachlich begründete Auswahl planungsrelevanter Arten für das Messtischblatt 4414 (Soest) umfasst insgesamt 66 planungsrelevante Arten und Artgruppen. Hierunter befinden sich 9 Fledermaus-, 40 Brutvogel-, 3 Amphibien und eine Krebsart. 13 weitere Vogelarten werden als planungsrelevante Wintergäste und Durchzügler eingestuft. Einer Übersicht hierüber gibt Tabelle 2. Zur Ermittlung des Spektrums potentiell im Vorhabensbereich vorkommender planungsrelevanter Arten anhand der vorhandenen Lebensraumtypen wurde am eine Übersichtsbegehung im Plangebiet durchgeführt. An planungsrelevanten Arten konnten hierbei Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard und Saatkrähe als Nahrungsgäste im Plangebiet nachgewiesen werden. Nach einem Abgleich aller zur Verfügung stehenden Daten verblieben insgesamt 38 planungsrelevante Arten, die im Plangebiet und in dessen Umgebung sicher oder potentiell vorkommen. Hierunter befanden sich 3 Fledermaus- (mündl., Herr Vierhaus), 23 Brutvogelarten, sowie 12 planungsrelevante Arten der Wintergäste und Durchzügler (vgl. Tabelle 2). Aufgrund der Biotopausstattung des Geländes wurden zusätzlich Kontrollen zur Amphibien- und Reptilienfauna vereinbart. Zu diesen Arten wurden weitergehende Untersuchungen durchgeführt. 7
11 Tabelle 2: Planungsrelevante Arten des Messtischblatts 4414 (Soest) mit einer Vorauswahl der im Plangebiet sicher oder potenziell vorkommenden Arten Art europäische Vogelart streng geschützt FFH-RL, V-RL Vorkommen Fledermäuse Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) x Anh. IV Nein Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) x Anh. IV Nein Braunes Langohr (Plecotus auritus) x Anh. IV Potentiell Graues Langohr (Plecotus austriacus) x Anh. IV Nein Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) x Anh. IV Nein Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) x Anh. IV Potentiell Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) x Anh. IV Nein Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) x Anh. IV Nein Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) x Anh. IV Potentiell Brutvögel Knäkente (Anas querquedula) x x Art. 4 (2) Nein Wachtel (Coturnix coturnix) x Nein Rebhuhn (Perdix perdix) x Potentiell Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) x Art. 4 (2) Potentiell Wespenbussard (Pernis apivorus) x x Anh. I Nein Wiesenweihe (Circus pygargus) x x Anh. I Nein Rohrweihe (Circus aeruginosus) x x Anh. I Potentiell Habicht (Accipiter gentilis) x x Nein Sperber (Accipiter nisus) x x Nein Rotmilan (Milvus milvus) x x Anh. I Potentiell Mäusebussard (Buteo buteo) x x Ja Baumfalke (Falco subbuteo) x x Art. 4 (2) Potentiell Turmfalke (Falco tinnunculus) x x Potentiell Wasserralle (Rallus aquaticus) x x Art. 4 (2) Potentiell Wachtelkönig (Crex crex) x x Anh. I Nein Teichhuhn (Gallinula chloropus) x x Potentiell Kiebitz (Vanellus vanellus) x x Art. 4 (2) Ja Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) x x Art. 4 (2) Potentiell Lachmöwe (Larus ridibundus) x Nein Turteltaube (Steptopelia turtur) x x Potentiell Schleiereule (Tyto alba) x x Potentiell Steinkauz (Athene noctua) x x Potentiell Waldohreuele (Asio otus) x x Potentiell Waldkauz (Strix aluco) x x Potentiell Eisvogel (Alcedo atthis) x x Anh. I Potentiell Grauspecht (Picus canus) x x Anh. I Nein Grünspecht (Picus viridis) x x Ja Kleinspecht (Dryobates minor) x Nein Pirol (Oriolus oriolus) x Art. 4 (2) Nein Neuntöter (Lanius collurio) x Anh. I Potentiell Saatkrähe (Corvus frugilegus) x Ja Rauchschwalbe (Hirundo rustica) x Nein Mehlschwalbe (Delichon urbicum) x Nein Feldschwirl (Locustella naevia) x Nein Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) x Art. 4 (2) Potentiell Nachtigall (Luscinia megarhynchos) x Art. 4 (2) Potentiell Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) x Potentiell Wiesenpieper (Anthus pratensis) x Art. 4 (2) Nein Wiesenschafstelze (Motacilla flava) x Nein Grauammer (Emberiza calandra) x x Nein Rastvögel/Wintergäste Krickente (Anas crecca) x Art. 4 (2) Potentiell Spießente (Anas acuta) x Art. 4 (2) Potentiell Löffelente (Anas clypeata) x Art. 4 (2) Potentiell Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaris) x x Anh. I Nein Kiebitz (Vanellus vanellus) x x Art. 4 (2) Potentiell Bekassine (Gallinago gallinago) x x Art. 4 (2) Potentiell Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) x x Potentiell Dunkler Wasserläufer (Tringa erythropus) x Art. 4 (2) Potentiell Grünschenkel (Tringa nebularia) x Art. 4 (2) Potentiell Waldwasserläufer (Tringa ochropus) x x Art. 4 (2) Potentiell Bruchwasserläufer (Tringa glareola) x x Anh. I Potentiell Kampfläufer (Philomachus pugnax) x x Anh. I Potentiell Alpenstrandläufer (Calidris alpina) x x Potentiell Amphibien Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) x Anh. IV Nein Gelbbauchunke (Bombina variegata) x Anh. II und IV Nein Kreuzkröte (Bufo calamita) x Anh. IV Nein Krebse Echter Kiemenfuß (Branchipus schaefferi) x Nein 8
12 6.1 Methoden Vögel Da die im Plangebiet vorhandenen Biotopstrukturen nur ein Vorkommen eines Teilartenspektrums zulassen, war es möglich durch zwei Tag- und zwei Nachtbegehungen im Zeitraum vom kurzfristig einen realistischen Eindruck der im Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten zu erlangen. Die Tagbegehungen fanden am und statt, die Nachtbegehungen am und Tabelle 3: Artbezogene Empfehlungen für Erfassungstermine und Wertungsgrenzen für die Bestandsermittlung bei Brutvögeln nach Südbeck et al. (2005) A r t n a m e Februar März A p r i l Mai Juni Juli August A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E Knäkente Rebhuhn Zwergtaucher Rohrweihe Rotmilan Mäusebussard Baumfalke Turmfalke Wasserralle Teichhuhn Kiebitz Flussregenpfeifer Turteltaube Schleiereule Steinkauz Waldohreuele Waldkauz Eisvogel Grünspecht Neuntöter Saatkrähe Teichrohrsänger Nachtigall Gartenrotschwanz Legende: = Empfehlung für Erfassungstermine = Zeitraum zwischen empfohlenen Erfassungsdekaden; erstreckt sich z.t. über mehrere Monatsdekaden = erweiterter Erfassungszeitraum vor bzw. nach empfohlenen Erfassungsterminen Säugetiere (Fledermäuse) Anhand der nur geringen Anzahl potentieller Lebensstätten im Gebiet erschienen bis zu vier Nachtbegehungen im Zeitraum von Mitte Juni bis Ende September als ausreichend, um einen Überblick über das Vorkommen der Artengruppe im Plangebiet zu erhalten. Die Fledermäuse wurden zu den vier abendlichen bzw. nächtlichen Terminen am , , und unter Einsatz eines BAT-Detektors erfasst. Hierbei wurden die relevanten Strukturen abgegangen (vgl. Anlage 1). Dieses sind zum einen die offenen bis halboffenen Gebietsbereiche mit den randlichen Gehölzstrukturen, die als Jagdgebiet dienen, und zum anderen Gebäude mit Spaltverstecken und Hohlräumen, die gerne von Fledermäusen aufgesucht werden. 9
13 Amphibien/Reptilien Das ideale Zeitfenster zur Erfassung von Amphibien beginnt in der Regel Anfang März und endet im Juni. Eine Erfassung der früh wandernden Amphibien Arten ist jedoch noch bis Mitte Juni über ihre Fortpflanzungsstadien möglich. Der Nachweis bzw. der Ausschluss des Vorkommens von Molchen konnte durch die Verwendung von so genannten Molchfallen (s. Abbildung 4) erbracht werden. Am wurden die Molchfallen ausgelegt und bis zum täglich kontrolliert. Abbildung 4: Molchfalle im Löschteich Zum Nachweis von Reptilien (Zauneidechse) im Gebiet erschien ein Ausbringen von so genannten Schlangenbrettern mit fünffacher Kontrolle als ausreichend zur Erfassung der Artengruppe im Plangebiet. Am wurden drei Schlangenbretter an verschiedenen 10
14 Stellen im Plangebiet ausgelegt (s. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden erden.) und am , , , , sowie am , und kontrolliert. Ein Brett wurde bereits am nicht mehr aufgefunden und war offensichtlich von Unbekannten entwendet worden. Abbildung 5: Schlangenbrett in einer Brachfläche 6.2 Ergebnisse Bei den Kartierungen wurden insgesamt 5 planungsrelevante Arten festgestellt, darunter 1 Fledermaus- und 4 Vogelarten (s. Tabelle 2). Die Molchkartierung anhand von Molchfallen ergab keine Funde, so dass ein Vorkommen ausgeschlossen werden können. Auch der Einsatz von Schlangenbrettern führte zu keinen Nachweisen von Reptilien. Da Schlangenbretter im Allgemeinen eine gute Nachweiswahrscheinlichkeit liefern ist davon auszugehen, dass im Untersuchungsgebiet keine Reptilien vorkommen. Vögel An zwei Tag- und zwei Nachtbegehungen wurden Vogelkartierungen durchgeführt. Insgesamt wurden vier planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen: Mäusebussard, Kiebitz, Grünspecht und die Saatkrähe. 11
15 An Gewässerlebensräume gebundene Vogelarten wurden nicht nachgewiesen. Lediglich am 4.8. wurde ein einzelnes Individuum eines Rotschenkels an einer Wasserpfütze beobachtet, wo es allerdings vergeblich nach Nahrung suchte, da die Pfütze auf staunassem Asphalt lag. Insofern sind direkte negative Auswirkungen der Bebauung auf Vögel des angrenzenden Naturschutzgebietes unwahrscheinlich. Jedenfalls gehen weder Brutstätten noch Nahrungsflächen für die Wasservögel des Naturschutzgebietes verloren. Eine genauere Übersicht gibt die Tabelle 4. Tabelle 4: Termine und Ergebnisse der Vogelkartierung Mäusebussard Kiebitz Grünspecht abends abends NG, 1 Ex. - NG, 1 Ex. - NG, 2 Ex. NG, 1 Ex. NG, 1 Ex. - NG, 1 Ex. - - NG, 1 Ex. Saatkrähe NG, ca. 100 Ex. viele Jungvögel NG = Nahrungsgast, Ex. = Exemplar NG, 15 Ex. NG, 5 Ex. NG, 15 Ex. Mäusebussard (Buteo buteo) Als häufigste Greifvogelart in NRW besiedelt der Mäusebussard fast alle Lebensräume der Kulturlandschaft und der Gesamtbestand beläuft sich schätzungsweise auf bis Brutpaare. Neben Randbereichen von Waldgebieten werden auch Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume besiedel. Als Jagdgebiete, die nur 1,5 Quadratkilometer betragen können, dienen die Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. Im Untersuchungsgebiet wurde der Mäusebussard an zwei Terminen als Nahrungsgast bzw. überfliegend festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass der Untersuchungsraum ein gelegentliches Nahrungs- und Jagdhabitat des Mäusebussards darstellt. Essentielle Strukturen, die an anderen Stellen n der Umgebung nicht vorhanden wären, sind aber im Untersuchungsraum nicht vorhanden. Das Wegfallen von Nahrungsgebieten infolge der Bebauung kann von der in NRW häufigen Art sicher kompensiert werden, da ausreichend geeignete Flächen zur Verfügung stehen. Insofern werden auch keine ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen. 12
16 Kiebitz (Vanellus vanellus) Nach einem erheblichen Rückgang seit den 1970er-Jahren haben sich die Bestände des Kiebitzes mittlerweile wenn auch auf niedrigem Niveau stabilisiert. Der Gesamtbestand wird nun auf bis Brutpaare geschätzt. Als Brutvogel kommt der Kiebitz in NRW nahezu flächendeckend vor, vor allem im Münsterland, in der Hellwegbörde sowie am Niederrhein. Der Kiebitz ist ein Charaktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Seine Neststandorte befinden sich bevorzugt in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen. Als sehr häufiger Durchzügler in NRW besiedelt der Kiebitz im Herbst und im Frühjahr offene Agrarflächen in den Niederungen großer Flussläufe, großräumige Feuchtgrünlandgebiete sowie Bördelandschaften. Im Untersuchungsgebiet wurden mehrfach einzelne Kiebitze bei der Nahrungssuche in den Grünlandbereichen im östlichen Gebietsteil beobachtet. Als Brutvogel kommt der Kiebitz im Untersuchungsraum nicht vor. Die Fortpflanzung- und Ruhestätten befinden sich außerhalb des Untersuchungsraumes. Negative Auswirkungen auf die lokalen Kiebitzpopulationen können daher ausgeschlossen werden. Grünspecht (Picus viridis) Der Grünspecht kommt in NRW vor allem im Tiefland und in den tieferen Lagen der Mittelgebirge nahezu flächendeckend vor. Der Gesamtbestand beträgt etwa Brutpaare. Er besiedelt vor allem Lebensräum, die vom Menschen geprägt sind. Dieses sind u.a. Feldgehölze und Waldinseln in Parklandschaften und Randbereiche von Laub- und Mischwäldern. Als Nahrung dienen vor allem Ameisen, so dass das Angebot von mageren, offenen bis halboffenen Landschaften einen hohen Stellenwert für den Grünspecht hat. Als Brutvogel konnte der Grünspecht nicht im Untersuchungsraum nachgewiesen werden. Ein (Brut-)Vorkommen im angrenzenden Naturschutzgebiet oder in der näheren Umgebung ist jedoch nicht unwahrscheinlich. Es ist davon auszugehen, dass das Untersuchungsgebiet zum regelmäßigen Nahrungsgebiet des Grünspechtes gehört. Durch die Bebauung verliert die Fläche diese Funktion für den Grünspecht. Lediglich in den Randbereichen wird der Grünspecht auch weiterhin geeignete Strukturen finden. Die Brut- und Ruhestätten des Grünspechts sind vom Eingriff nicht betroffen. Auf der anderen Seite ist der Grünspecht eng an vom Menschen geprägte Lebensräume gebunden und von daher zu Ausweichverhalten in der Lage. Es kann davon ausgegangen 13
17 werden, dass andere Flächen in der Umgebung des Untersuchungsgebietes den Wegfall von nahrungsflächen ausreichend kompensieren können. Auf die lokale Population von Grünspechten wird das Bauvorhaben keine signifikanten Auswirkungen haben. Saatkrähe (Corvus frugilegus) Die Saatkrähe kommt in NRW vor allem im Tiefland mit einem Verbreitungsschwerpunkt im Niederrheinischen Tiefland vor. Halboffene Kulturlandschaften mit Feldgehölzen, Baumgruppen und Dauergrünland werden von der Saatkrähe besiedelt. Infolge einer starken Verfolgung durch den Menschen, besiedelte sie zunehmend auch den Siedlungsbereich, wo sie vor Nachstellungen sicherer ist. Es können große Brutkolonien bis zu mehreren hundert Paaren gebildet werden, so dass geeignete Nistmöglichkeiten für ihr Vorkommen entscheidend sind. Der aktuelle Bestand in Nordrhein-Westfalen umfasst ca Brutpaare (Sudmann et al. 2007). In Soest sind Saatkrähen auch bezogen auf das landesweite Vorkommen häufig und in der Vergangenheit Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen gewesen. Die Verfolgung von Saatkrähen führte auch in Soest zu einer Konzentration der Kolonien in den Stadtbereichen, beispielsweise am Bahnhof in Soest. Die Population Soester Saatkrähen umfasste im Jahr 2008 ca. 870 Nester (Quelle: ABU Internet). Im Bereich des Untersuchungsgebietes wurden regelmäßig Saatkrähen, insbesondere Jungvögel beobachtet. Anfang Juni wurden mit annähernd 100 Exemplaren die meisten Saatkrähen gezählt. Danach sanken die Zahlen deutlich, jedoch waren bei jeder Begehung Saatkrähen anwesend. Es ist davon auszugehen, dass für die Saatkrähen, die sich von Würmern und Insektenlarven ernähren, das Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik ein stadtnahes Nahrungsgebiet darstellt. Das Gebiet war zudem bis vor kurzem relativ störungsarm. Insofern ist eine stärkere Konzentration gegenüber den umliegenden Freiflächen plausibel. Gleichzeitig scheint mit zunehmendem Alter der Vögel auch deren Aktionsradius zu steigen, denn in den folgenden Wochen wurden deutlich weniger Saatkrähen auf dem Gelände beobachtet. Bezogen auf die Saatkrähe wird durch die Bebauung ein stadtnahes Nahrungsgebiet von guter Qualität verloren gehen. Trotzdem dürfte dies dem hohen und stabilen Bestand der Saatkrähen in Soest kaum schaden. Als Brutvogel kommt die Saatkrähe derzeit nicht im Gebiet vor. Eine Störung an den Brut- und Ruhestätten kann damit ausgeschlossen werden. Weitere Nahrungsflächen sind im weiteren Umfeld in großem Maße vorhanden. Als Folge der Bebauung ist mit dem Ausweichen der Saatkrähen auf die umgebenden Flächen zu 14
18 rechnen. Beeinträchtigungen der lokalen Population der Saatkrähe sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Säugetiere (Fledermäuse) Die Erfassung der Fledermäuse brachte nur wenige verwertbare Beobachtungen bzw. Nachweise. Nach Auskunft und Einschätzung von Dr. Vierhaus (mündl. Mitteilung) war potenziell mit dem Vorkommen von drei Arten, nämlich Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus zu rechnen. Als Ergebnis der abendlich-nächtlichen Begehungen wurden allerdings lediglich einzelne Individuen der Zwergfledermaus festgestellt. Ein Nachweis weiterer Arten gelang nicht. Zwar kann das Vorkommen weiterer Arten nicht gänzlich ausgeschlossen werde, das Untersuchungsgebiet scheint aber zumindest aktuell kein Gebiet mit einer hohen Dichte und Qualität für Fledermäuse zu sein. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen ist die Zwergfledermaus in NRW ungefährdet. Als Gebäudefledermaus hat sie ihre Sommerquartiere, Wochenstuben und Winterquartiere fast ausschließlich in Spaltenverstecken in und an Gebäuden. Das Hauptjagdgebiet zeichnet sich durch Gewässer, Kleingehölze und aufgelockerte Laub- und Mischwälder aus. Es ist durchschnittlich 19 Hektar groß und liegt in einem Radius von 50 Metern bis zu 2,5 Kilometern um die Quartiere. Auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik wurden jagende Zwergfledermäuse vor allem westlich der vorhandenen Gebäude entlang von Gehölzstrukturen festgestellt (vgl. Anlage 1). Bei den Begehungen wurden jeweils nur geringe Individuenzahlen (< 10 Individuen) dokumentiert. Die Aktivitäten der Zwergfledermäuse waren eng an die vorhandenen Gehölzbestände gebunden. Demgegenüber wurden in den offenen Grünlandbereichen keine Beobachtungen jagender oder überfliegender Tiere gemacht. Es ist davon auszugehen, dass Sommer- und Winterquartiere in den vorhandenen Gebäuden der ehemaligen Zuckerfabrik liegen. An diesen Gebäuden werden keine Veränderungen vorgenommen. Damit sind insbesondere die Brut- und Ruhestätten von Störungen durch das Vorhaben nicht betroffen. Nach Umsetzung des Bauvorhabens bleiben im südlichen Gebietsteil sowie im westlich angrenzenden Naturschutzgebiet und in weiteren Flächen der Umgebung ausreichend geeignete Nahrungsflächen für Zwergfledermäuse 15
19 erhalten. Die Art ist zudem relativ gut verbreitet und nicht gefährdet. Daher kann auch eine Gefährdung der lokalen Population der Zwergfledermaus durch das Vorhaben ausgeschlossen werden. Amphibien / Reptilien Wie bereits weiter oben ausgeführt, erbrachten die regelmäßigen Kontrollen der Schlangenbretter keine Nachweise von Reptilienarten. Die im Löschteich über einen längeren Zeitraum exponierten Schwimmfallen blieben ebenfalls ohne Fänge von Molchen. Auswirkungen auf Reptilien oder Molche können daher ausgeschlossen werden. Weitere Aspekte Auch wenn keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände durch das Vorhaben ausgelöst werden, stellt doch die mit der Bebauung einhergehende Versiegelung der Flächen sowie die weitgehende Beseitigung des vorhandenen Baumbestandes im Zentrum eine Verschlechterung der aktuellen Situation für die Tierwelt dar. Ältere Bäume sollten daher je nach Planung der bebauten Bereiche möglichst erhalten werden. 16
20 7. Zusammenfassung Im Plangebiet wurden 5 planungsrelevante Arten nachgewiesen. Mit Mäusebussard, Kiebitz, Grünspecht und Saatkrähe nutzen vier Vogelarten das Gebiet als Nahrungsgäste. Alle genannten Arten kommen nicht als Brutvögel vor. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden durch das Vorhaben für keine der genannten Vogelarten ausgelöst. Weiterhin wurde eine Fledermausart, die Zwergfledermaus, nachgewiesen. Die Zwergfledermaus nutzt Teile des Gebietes, insbesondere westlich der ehemaligen Gebäude der Zuckerfabrik am Südrand des Gebietes als Jagdgebiet. Sommer- und Winterquartiere liegen vermutlich in den vorhandenen Gebäuden. Auch für die Zwergfledermaus werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst. Planungsrelevante Reptilien und Amphibien kommen nicht im Gebiet vor. Konflikte im Zusammenhang mit dem benachbarten Naturschutzgebiet Ehemalige Klärteiche an der Zuckerfabrik Soest und den dort vorkommenden Wasservögeln sind aufgrund der Unterschiedlichkeit der Lebensräume und des Fehlens von Wasserflächen im Plangebiet nicht zu erwarten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch das Bauvorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden und das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht insofern unbedenklich ist. 17
21 8. Literatur Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.v. (2009): Saatkrähen im Kreis Soest. abgerufen am Bauer, H.-G., E. Bezzel & W. Fiedler (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Band 2: Passeriformes Sperlingsvögel. Aula-Verlag, Wiebelsheim. Kiel, E.-F. (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen, Düsseldorf. LANUV [Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW] (2008): Fachinformationssystem (FIS) "Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen". Meschede, A. & B.-U. Rudolph (2004): Fledermäuse in Bayern. Ulmer Verlag, Stuttgart. Nottmeyer-Linden, K., M. Jöbges, E. Kretschmar, P. Herkenrath & M. Woike (1997): Rote Liste der gefährdeten Vogelarten Nordrhein-Westfalens. Stand: Oktober Charadrius 33: Südbeck, P., H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, T. Schikore, K. Schröder & C. Sudfeldt (2005) (Hrsg.): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. Sudmann, S.R., C. Grüneberg, M. Jöbges, H. König, V. Laske, G. Santora, A. Skibbe, M. Schmitz, C. Sudfeld & J. Weiss (2007): Brutvögel in NRW das neue Atlas-Projekt. Charadrius 43:
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