Beurteilung Artenschutz im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 01/24 Am Rammbocke

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1 Beurteilung Artenschutz im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 01/24 Am Rammbocke im Auftrag der Stadt Blomberg März 2017 Landschaftsplanung Bewertung Dokumentation Piderits Bleiche 7, Bielefeld, fon: / , fax: / mail: nzo.bielefeld@nzo.de web:

2 1. Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Blomberg plant eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/24 Am Rammbocke mit der Darstellung von Wohnbauflächen. Um zu prüfen, ob sich bei der Durchführung des Vorhabens möglicherweise Konflikte mit dem strengen Artenschutz ergeben, wurde die NZO-GmbH damit beauftragt, das Gebiet im Hinblick auf eine mögliche Eignung für planungsrelevante Arten zu beurteilen. 2. Untersuchungstermine und Methoden Im Vorfeld der Ortsbegehung wurde das entsprechende Messtischblatt (MTB, Nr ) ausgewertet, in dem sich das Plangebiet befindet, um vorab einzuschätzen, welche planungsrelevanten Arten innerhalb des B-Plangebietes potenziell vorkommen könnten. Zudem wurde noch das direkt angrenzende Messtischblatt (Nr ) hinzugezogen. Dabei handelt es sich um Daten des LANUV NRW. Dieses hat für jedes Messtischblatt in NRW eine aktuelle Liste mit planungsrelevanten Arten zusammengestellt, die innerhalb des MTB nach dem Jahr 2000 nachgewiesen wurden. Die Ortsbegehung fand am 27. Februar 2017 statt. Dabei wurde anhand der vorhandenen Strukturen beurteilt, ob das Gebiet für die potenziell vorkommenden Arten als Lebensraum geeignet ist. Vor Ort wurde neben der Betrachtung der Biotoptypen auch Ausschau nach Großvogelhorsten und Baumhöhlen gehalten, die möglicherweise als Fortpflanzungsstätte planungsrelevanter Arten dienen. Alle artenschutzrechtlich relevanten Strukturen wurden fotografisch und textlich dokumentiert. 1

3 3. Ergebnisse In der folgenden Tabelle sind die planungsrelevanten Arten aufgeführt, die potenziell innerhalb des Plangebietes vorkommen könnten. Tabelle 1: Zusammenstellung der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten im Bereich des Untersuchungsgebietes Art Messtischblatt Messtischblatt Vögel Vögel Baumpieper x x Turteltaube x x Eisvogel x x Uhu x x Feldlerche x Wachtel x Feldschwirl x x Waldkauz x x Feldsperling x x Waldlaubsänger x x Flussregenpfeifer x Waldohreule x x Gänsesäger x Waldschnepfe x x Gartenrotschwanz x Wespenbussard x Grauspecht x x Zwergtaucher x Habicht x x Kleinspecht x x Säugetiere Kuckuck x x Braunes Langohr x x Mäusebussard x x Breitflügelfledermaus x Mehlschwalbe x x Fransenfledermaus x Mittelspecht x x Großer Abendsegler x x Neuntöter x x Rauhautfledermaus x Rauchschwalbe x x Wasserfledermaus x x Raufußkauz x Zwergfledermaus x x Rebhuhn x x Rotmilan x x Amphibien Schleiereule x x Kammmolch x x Schwarzspecht x x Schwarzstorch x x Reptilien Sperber x x Zauneidechse x Teichrohrsänger x Turmfalke x x Das Untersuchungsgebiet (UG) wird mittig von einem Intensivacker geprägt. Nördlich und östlich an diese Fläche schließen Süßgrasbestände sowie Gebüsch und Strauchgruppen mit heimischen Straucharten an. Im Westen grenzen eine Fettweide sowie Kleingartenanlagen an den Acker an. 2

4 Das UG wird im Süden von dem Feldeggerser Weg begrenzt, an den sich südlich ein Wohngebiet anschließt. Am östlichen Rand des UG verläuft die Straße Am Rammbocke, die zu einem Parkplatz der im Osten angrenzenden Sportanlage führt. Im Norden befindet sich ein Schulzentrum, nach Westen erstrecken sich einige weitere Kleingärten, bevor sich auch hier Wohnbebauung anschließt. Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (rot umrahmt) Quelle: Land NRW (2017), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 ( Datensatz (URI): Aufgrund der fehlenden Strukturen, der geringen Flächengröße und der dicht angrenzenden Bebauung (Schulzentrum in Norden, Wohnbebauung im Süden, Sportanlage im Osten) ist das Gebiet für Arten der offenen Feldflur, für Waldarten, für an Gewässerstrukturen gebundene Arten sowie für Arten, die auf feuchte oder trockene Standorte angewiesen sind, nicht geeignet. Da auch keine größeren Gebäude überplant werden, ist das Gebiet für typische Gebäudearten wie Schleiereule, Schwalben und Gebäude bewohnende Fledermäuse als Fortpflanzungsstätte ungeeignet. Horste wurden innerhalb des UG nicht festgestellt. Jedoch weist das UG Strukturen für Arten der halboffenen Feldflur auf. Die Süßgrasbestände nördlich und östlich des Intensivackers sind von dornigen Sträuchern wie Schlehe, Eingriffeliger Weißdorn und Hunds-Rose durchzogen. Diese extensiv genutzte, halboffene Fläche mit aufgelockertem Gebüsch- 3

5 bestand mit überwiegend dornigen Sträuchern bietet z. B. potenziellen Lebensraum für Neuntöter. Abb. 2: Gebüsch mit u. a. Hunds-Rose im Norden des Untersuchungsgebietes (Blickrichtung von W nach O) Abb. 3: Süßgräser mit dornigen Gebüsch-Strukturen im Hintergrund (Blickrichtung von S nach N) 4

6 Sowohl in den Gehölzen im Osten des UG als auch in den Gehölzbeständen in den Kleingärten wurden vereinzelt Baumhöhlen oder ausgefaulte Astlöcher festgestellt. Abb. 4: Baumhöhle in einer Weide im Osten des Untersuchungsgebietes 5

7 NZO-GmbH (2017): Beurteilung Artenschutz im Bereich B-Plan Nr. 01/24 Am Rammbocke Abb. 5: ausgefaultes Astloch in einer Weide in einem Kleingarten, im Hintergrund befinden sich (Geräte-) Schuppen Abb. 6: ausgefaultes Astloch in einem Obstbaum in einem Kleingarten, im Hintergrund befindet sich ein Schuppen 6

8 Die Gartenhäuser und (Geräte-) Schuppen in den Kleingärten sind aufgrund der Größe und der Nutzung für Gebäude bewohnende Arten wie Schleiereule, Waldkauz oder als Fortpflanzungsstätte für Fledermäuse ungeeignet. Eine Nutzung der Spechthöhle, der Faullöcher oder aber der Nischen an den Schuppen oder Gartenhäusern ist jedoch durch kleinere Vogelarten wie Feldsperling oder Gartenrotschwanz möglich. Auch Fledermäusen bieten diese Strukturen durchaus Versteckmöglichkeiten. Aufgrund der Ausprägung der Baumhöhlen sowie der Gebäudegestalt der Schuppen eignen sich diese jedoch eher als Tagesunterstand für einzelne Tiere und nicht als Fortpflanzungsstätte oder Überwinterungsquartier. 4. zusammenfassende Bewertung Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen innerhalb des Untersuchungsgebietes sowie der geringen Größe und der angrenzenden Bebauung ist das Gebiet für den überwiegenden Teil der in der obigen Tabelle aufgeführten Arten nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätte geeignet. Auch größere Gebäude werden bei dem Vorhaben nicht überplant, wodurch auch keine Fortpflanzungsstätten von Arten wie Schleiereule oder Schwalben betroffen sind. Die festgestellten Baumhöhlen sowie die Geräteschuppen und Gartenhäuser sind für die Arten Feldsperling und Gartenrotschwanz als Fortpflanzungsstätten durchaus geeignet. Für Fledermäuse sind die Baumhöhlen aufgrund der Größe und die Schuppen und Gartenhäuser aufgrund der Nutzung und der Gebäudegestalt höchstens als Tagesunterstand geeignet, nicht jedoch als Fortpflanzungsstätte oder Winterquartier. Die extensiv genutzte, halboffene Fläche mit aufgelockertem Gebüschbestand mit überwiegend dornigen Sträuchern nördlich und östlich angrenzend an den Intensivacker bietet potenziellen Lebensraum für Neuntöter. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Art dort brütet, ist allerdings aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (angrenzende Wohnbebauung, Schulzentrum, Sportanlage, Straßen) als gering einzustufen. Um Konflikte mit dem strengen Artenschutz sicher ausschließen zu können, wird empfohlen, innerhalb der nächsten Vegetationsperiode eine Avifaunakartierung durchzuführen. Somit können konkrete Aussagen zur tatsächlichen Nutzung des Untersuchungsgebietes durch planungsrelevante Vogelarten gemacht werden. Eine Abfrage des Fundortkatasters des LANUV NRW gibt zudem noch möglicherweise Hinweise zu der örtlichen Population der vorkommenden Arten. In Anlehnung an die Ergebnisse der Avifaunakartierung können dann auch genaue Angaben zu möglichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemacht werden, falls durch das Vorhaben Fortpflanzungs- und Ruhestätten von planungsrelevanten Vogelarten tatsächlich betroffen sind. 7

9 5. Maßnahmenempfehlungen Sollten im Bereich des UG tatsächlich Brutreviere der Arten Feldsperling, Gartenrotschwanz oder Neuntöter nachgewiesen werden, so ist es erforderlich, Maßnahmen zur Neuschaffung oder zur Verbesserung von Lebensstätten der betroffenen Arten im räumlichen Zusammenhang durchzuführen, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG abzuwenden. Die folgenden Maßnahmenempfehlungen sind dem Leitfaden Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV 2013) entnommen. Feldsperlinge sind Höhlenbrüter und nutzen Specht- oder Naturhöhlen, Nischen an Gebäuden sowie Nistkästen für die Jungenaufzucht. Eine mögliche Ersatzmaßnahme ist die Anlage von Nistkästen. Von diesen Nisthilfen können auch andere Höhlenbrüter profitieren (z. B. Kohlmeise). Um dieser Konkurrenzsituation vorzubeugen, sind pro Paar mind. 3 artspezifische Nisthilfen anzubieten. Die Nisthilfen werden in räumlicher Nähe (ca. 50 m) zueinander angebracht. Auch der Gartenrotschwanz brütet in Baumhöhlen, Nischen (auch an Gebäuden) und oft auch in Nistkästen. Der Gartenrotschwanz ist reviertreu. Daher sollten Maßnahmen idealerweise unmittelbar an die betroffenen Reviere angrenzend (bis ca. 1 km Umkreis) durchgeführt werden. Eine mögliche Ersatzmaßnahme ist die Anlage von artspezifischen Nistkästen. Da für den Gartenrotschwanz insbesondere solche Reviere eine hohe Attraktivität aufweisen, in denen ein Angebot an mehreren potenziellen Bruthöhlen besteht und da auch andere Höhlenbrüter von den Nistkästen profitieren, sind pro betroffenem Paar mind. 3 artspezifische Nisthilfen anzubieten. Für Feldsperlinge und Gartenrotschwänze besteht auch die Möglichkeit, in baumbestandenem Grünland (Streuobstwiese, Kopfbäume u. a.) die derzeit z. B. aufgrund mangelnder Pflege oder zu geringer Größe ungenügende Habitatstrukturen für die Arten aufweisen, Maßnahmen zur Herstellung bzw. zur Optimierung durchzuführen. Nähere Angaben können dem o. a. Leitfaden entnommen werden. Neuntöter brüten in Dornsträuchern und kleinen Bäumen. Generell werden vom Neuntöter offene Landschaften mit Strauchgruppen und Hecken in der Agrarlandschaft genutzt, wenn genügend Nahrung vorhanden ist. Dornsträucher stellen auch wichtige Habitatbestandteile zum Aufspießen der Nahrung sowie als Sitz- und Ruheplatz dar. In der vorgeschlagenen Maßnahme werden bei Mangel an Nistmöglichkeiten geeignete Gehölzbestände mit Hecken oder Sträuchern aus standortgemäßen Arten angelegt oder es werden vorhandene, dichtwüchsige Dornstrauchbestände auf ansonsten geeigneten Standorten aufgelichtet. Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mindestens im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mindestens im Umfang 8

10 der lokal ausgeprägten Reviergröße und mindestens 2 ha groß. Die Länge einer Heckenstruktur soll pro Revier mindestens 250 m betragen. Hecken (lineare Struktur): Die Heckenbreite soll variierend zwischen 5 und 10 m angelegt werden. Etwa alle 50 m sind Lücken in der Hecke anzulegen. Pro Brutpaar mindestens 5, besser 10 dichtbeastete Dornsträucher mit einer Mindesthöhe von 1,5 m als potenzielle Nisthabitate. Sofern nicht vorhanden, ist die Hecke in Kombination mit einem mind. 3-5 m breiten Saumstreifen anzulegen. Einzelgehölze (in flächiger Maßnahme): Pro Brutpaar mindestens 5, besser 10 dichtbeastete Dornsträucher mit einer Mindesthöhe von 1,5 m als potenzielle Nisthabitate. Der Deckungsgrad der Gehölze auf der Fläche soll zwischen 5 und max. 50 % liegen, optimal sind %. Nähere Angaben sowie weitere Maßnahmenempfehlungen können dem o. a. Leitfaden entnommen werden. 6. Literatur MKULNV (2013): Leitfaden Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, Forschungsprojekt des MKULNV Nordrhein- Westfalen, Schlussbericht, , Düsseldorf. 9

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