Teil E: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. zum Windpark südlich des Munitionsdepots. Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb

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1 Teil E: FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Windpark südlich des Munitionsdepots Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen gem. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bearbeitet für: Bürgerwindpark Lünten GmbH & Co. KG Lünten-Sand Vreden bearbeitet von: ökon GmbH Liboristr Münster Tel.: 0251 / Fax: 0251 / September 2016

2 ökon GmbH, Münster Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Anlass / Aufgabenstellung Rechtsgrundlagen Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung Methodisches Vorgehen Projektfeststellung Wirkfaktoren / Wirkpfade Einflussbereich der Wirkfaktoren Möglicherweise betroffene Gebiete Beschreibungen der zu betrachtenden FFH- und EU-Vogelschutzgebiete EU-Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes FFH-Gebiet Schwattet Gatt FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe Ermittlung der maßgeblichen Bestandteile EU-Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes FFH-Gebiet Schwattet Gatt FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe Prüfung des Vorhabens EU-Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Blässgans Goldregenpfeifer Kornweihe Kranich Rohrdommel Rohrweihe Saatgans Schwarzkopfmöwe Singschwan Sumpfohreule Trauerseeschwalbe Wanderfalke Weißwangengans Zwergschwan... 23

3 ökon GmbH, Münster Seite FFH-Gebiet Schwattet Gatt FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe Kumulierende Betrachtung Fazit Zusammenfassung Literatur Tabellenverzeichnis Tab. 1: Natura 2000-Gebiete bzw. Teilgebiete im 6 km-radius und Entfernung zur Planung... 8 Tab. 2: Ermittlung maßgeblicher Bestandteile des EU-Vogelschutzgebietes Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Tab. 3: Ermittlung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Schwattet Gatt Tab. 4: Ermittlung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn Tab. 5: Ermittlung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Wacholderheide Hörsteloe 16 Tab. 6: Prüfrelevante Arten des EU-Vogelschutzgebietes Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Tab. 7: Prüfung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Schwattet Gatt Tab 8: Prüfung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn Tab. 9: Prüfung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Wacholderheide Hörsteloe. 27 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Prüfradien um die WKZ Südlich des Munitionsdepots (WEA-KZ2) und NATURA Gebiete... 28

4 ökon GmbH, Münster Seite 4 1 Einleitung 1.1 Anlass / Aufgabenstellung Die BÜRGERWINDPARK LÜNTEN GMBH & CO. KG plant auf Ackerflächen südwestlich von Lünten bei Vreden innerhalb der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots des Sachlichen Teilplans Windenergie zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vreden die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (WEA). Die Standorte sind in der Gemarkung Vreden, Flur 48, Flurstücke 38 (WEA 1) und 32 (WEA 2) verortet. Des Weiteren wurde für die geplanten WEA der Antragstellerin der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 38 Windpark südlich des Munitionsdepots" erarbeitet. Benachbart ist die Ausweisung einer weiteren Windkonzentrationszone geplant. Das als Windkonzentrationszone Lüntener Feld / Ammeloe bezeichnete Gebiet liegt etwa m nordwestlich der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots. Für mögliche kumulierende Wirkungen auf die umliegenden NATURA 2000-Gebiete ist die benachbarte Windkonzentrationszone zu berücksichtigen. In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde kann auf eine Betrachtung anderer Windvorranggebiete bzw. dort geplanter WEA verzichtet werden. Um ggf. weitere relevante Großprojekte der Umgebung berücksichtigen zu können, wurden stellvertretend durch die Stadt Vreden die Kommunen Ahaus, Gronau, Haaksbergen, Winterswyk, Berkelland und Enschede angeschrieben und um Informationen zu Großprojekten im relevanten Umfeld für den Referenzzeitraum von 2004 bis heute (eingeleitete Verfahren) befragt. Von den Kommunen wurden keine entsprechenden Großprojekte gemeldet. Im Umfeld um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots erstrecken sich mehrere großflächige NATURA 2000-Schutzgebiete europäischer Bedeutung. Das Plangebiet, die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots liegt abseits der Gebiete. Da eine Beeinträchtigung insbesondere des Natura 2000-Gebietes EU-Vogelschutzgebiet (VSG) Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes mit den Gebietskomplexen Amtsvenn/Hündfelder Moor, Zwillbrocker Venn und Ellewicker Feld sowie weitere Gebiete wie das Ammeloer Venn im Zusammenhang mit den benachbarten Windparkplanungen (kumulierende Betrachtung) nicht auszuschließen ist, wird nach 34 BNatSchG und 48d LG NRW die Pflicht zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) ausgelöst. Es ist zu prüfen, ob die Ausweisung der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigt. 1.2 Rechtsgrundlagen Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich 1992 verpflichtet, ein zusammenhängendes (kohärentes), europäisches, ökologisches Netz von Schutzgebieten mit dem Namen Natura 2000 aufzubauen. Zum Schutz der biologischen Vielfalt soll Natura 2000 eine repräsentative Auswahl aller Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse darstellen. Zur Umsetzung von Natura 2000 dienen zwei Richtlinien: die bereits 1979 erlassene EU- Vogelschutz-Richtlinie (EU-V-RL) zum langfristigen Schutz und zur Erhaltung aller wildlebender Vögel (Anhang I der EU-V-RL) sowie ihrer Lebensräume und die 1992 erlassene Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie über die Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie bestimmter Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (Anhang I und II der FFH-RL) in Europa. Eine besondere Berück-

5 ökon GmbH, Münster Seite 5 sichtigung erhalten sogenannte prioritäre Arten oder Lebensräume, die in der EU besonders gefährdet und vom Aussterben bedroht sind und somit eines verschärften Schutzes bedürfen. Durch die Integration der besonderen Schutzgebiete der EU-V-RL in die FFH-RL sind die gemeldeten Gebiete der Vogelschutz-Richtlinie Bestandteil von Natura 2000 ; entsprechend gelten auch hier die rechtlichen Anforderungen der FFH-RL. Die beiden Richtlinien wurden durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 30. April 1998 in der Bundesrepublik Deutschland in Nationales Recht umgesetzt (BNatSchG, 31-36). Nach 34 und 36 sind Projekte bzw. Pläne vor ihrer Zulassung und Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete zu überprüfen. EU-Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) in der Fassung vom 25.März 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom (Geltung ab ) Die EU-V-RL soll europaweit 181 besonders gefährdete Vogelarten sowie alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete, die FFH-RL 200 natürliche oder naturnahe Lebensräume sowie 200 Tier- und mehr als 500 Pflanzenarten schützen. In der BRD sind ungefähr 100 Lebensraumtypen (LRT) zu finden. Prioritäre Arten und Lebensräume sind als Anhang der jeweiligen Richtlinien aufgelistet. 1.3 Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung Durch die Umsetzung der europäischen FFH-Richtlinie in nationales Recht hat sich die Bundesrepublik Deutschland zum Prinzip der Naturverträglichkeit und in den ausgewiesenen Gebieten zur Berücksichtigung und Umsetzung der in der FFH-RL verankerten Artikel verpflichtet. Relevant für Projekte/Pläne, die im Umfeld von Natura 2000-Gebieten geplant sind, sind insbesondere die Regelungen des Artikels 6. Neben dem Erhaltungsgebot (Art. 6 Abs. 1) und dem Verschlechterungsverbot (Abs. 2) ist hier die Verträglichkeitsprüfung für Pläne und Projekte mit den für das Gebiet festgelegten Erhaltungszielen (Abs. 3) mit ggf. zu suchenden Alternativlösungen und Ausgleichsmaßnahmen (Abs. 4) festgeschrieben. Soweit Pläne und Projekte einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten geeignet sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, sind für diese Vorhaben Verträglichkeitsprüfungen im Sinne des Artikels 6 Abs. 3 der FFH-RL durchzuführen. Wesentlicher Kern der vorangehenden Aussagen ist, dass eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wenn ein Schutzgebiet durch einen Plan oder ein Projekt erheblich beeinträchtigt werden könnte. Demnach reicht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung (Störung) durch ein Projekt oder einen Plan bzw. das Zusammenwirken mit anderen Projekten aus, die Prüfungspflicht auszulösen (Verschlechterungsverbot). Das Bundesnaturschutzgesetz sieht eine überschlägige Prüfung oder so genannte FFH- Vorprüfung nicht explizit vor. Es ist aber im Sinne des 34 BNatSchG generell zu prüfen, ob ein Vorhaben aufgrund seiner Art und Lage zu Natura 2000-Gebieten überhaupt geeignet ist, erhebliche Beeinträchtigungen zu verursachen. Eine Erheblichkeit ist anzunehmen, wenn das Projekt oder der Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann (vgl. 34

6 ökon GmbH, Münster Seite 6 (2)). Eine FFH-Vorprüfung, die sich bereits auf die konkreten Erhaltungsziele und den Schutzzweck des möglicherweise betroffenen Natura 2000-Gebietes bezieht, kann somit dazu beitragen, einfach gelagerte Fälle abzuschichten und den Prüfaufwand niedrig zu halten. Wenn in der überschlägigen Prüfung erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele des Natura 2000-Gebietes mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, ist keine detaillierte und vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig (LANA 2004). 1.4 Methodisches Vorgehen Die FFH-Voruntersuchung erfolgt anhand vorhandener Daten nach Aktenlage und aus einer 2013 im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung für das vorliegende Projekt durchgeführten Vogelkartierung verbal-argumentativ; es wurden keine eigenen Aufnahmen maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebiets durchgeführt. Der methodische Aufbau der FFH-Voruntersuchung erfolgt in Anlehnung an den Leitfaden zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen in NRW" (MUNLV 2002). Dem entsprechend sind folgende Arbeitsschritte zu berücksichtigen: Feststellung, dass es sich um ein Projekt bzw. einen Plan handelt; Ermittlung der Wirkfaktoren/Wirkungen (einschließlich ihrer Intensität) des Projektes bzw. Plans; Ermittlung des maximalen Einflussbereiches aller Wirkungen/Wirkfaktoren Ermittlung der/des möglicherweise betroffenen Gebiete(s); Ermittlung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der/des Gebiete(s); Ermittlung der maßgeblichen Bestandteile der/des Gebiete(s); Ermittlung der Einflussbereiche der Wirkungen/Wirkfaktoren des Projektes bzw. Plans; Bewertung der Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile der/des Gebiete(s). Als Grundlage dienen die Informationsdatenbank des LANUV NRW, die Ergebnisse 2013 durchgeführter Vogeluntersuchungen sowie die hierauf basierend erstellte Artenschutzprüfung für geplante Windenergieanlagen in der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots (ÖKON 2016). 2 Projektfeststellung Die geplante Ausweisung einer Windkonzentrationszone stellt unzweifelhaft einen Plan dar, welcher im Sinne des 34 BNatSchG relevant ist, da grundsätzlich von diesen Plan bzw. hierdurch ermöglichten, nachfolgenden Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten ausgehen können. 3 Wirkfaktoren / Wirkpfade Zu untersuchen sind folgende Wirkungspfade: Mögliche baubedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - Zerstörung von Nestern, Gelegen, Quartieren - störungsbedingte Aufgabe von Revieren geschützter Arten (z.b. Kiebitz, Greifvögel, Eulen) - störungsbedingter Verlust von Entwicklungsformen (Eier, Jungtiere) besonders und streng geschützter Arten

7 ökon GmbH, Münster Seite 7 - populationsrelevante Störung von streng geschützten Arten Mögliche anlagebedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - erhöhtes Kollisionsrisiko (Rotor- und Mastenkollision) - Lebensraumentwertung durch artspezifisches Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen - Lebensraumverlust durch erforderlichen Ausbau des Wegenetzes - ggf. indirekt bedingte Lebensraumentwertung bei Erfordernis einer ökologischen Entwertung des Stammfußbereiches als vorbeugende Maßnahme zum Schutz von Greifvögeln - Zerschneidung von Flugkorridoren (Riegelwirkung) Mögliche betriebsbedingte artenschutzrechtliche Konflikte durch WEA: - erhöhtes Schlagrisiko - Lebensraumentwertung durch z.b. Lärm, Schlagschatten der Rotorblätter, Leuchtfeuer, Störungen (Wartungsarbeiten) - Zerschneidung von Flugkorridoren (Riegelwirkung) Die vorliegende Studie erfolgte auf der Grundlage vorhandener Daten zu den Schutzgebieten (Standarddatenbögen) und einer für die Planung des Bürgerwindparks Lünten innerhalb der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots erstellten Artenschutzprüfung mit Aussagen zu Vögeln. Für die Artenschutzprüfung wurden in 2013 umfangreiche Vogeluntersuchungen zur Erfassung von Brutvögeln sowie rastenden, ziehenden und überwinternden Arten durchgeführt (ÖKON 2016). 3.1 Einflussbereich der Wirkfaktoren Die baubedingten Wirkungen (dauerhafte oder temporäre Zerstörung von Biotopen, Lärm, Präsenz von Mensch und Maschinen) betreffen die überplanten Flächen sowie den Nahbereich von i.d.r. bis zu 300 m um die geplanten Anlagenstandorte und um für die Errichtung erforderliche Baufelder, ggf. auch um neu anzulegende oder auszubauende Straßen / Zuwegungen / Stellflächen. Die artenschutzrechtlich relevanten anlagebedingten Wirkungen können entsprechend der Angaben für das erweiterte UG zur Betrachtung Meideverhalten zeigender oder störempfindlicher Arten bis zu 6 km weit reichen bzw. sind für diesen Bereich zu überprüfen. Zu prüfen ist in einem so großen Betrachtungsraum u.a. auch eine mögliche Barrierewirkung ggf. (zu) dicht beieinander stehenden WEAs, die bei WEA-empfindlichen Arten anlagebedingt zu Meideverhalten oder Ausweichreaktionen mit artenschutzrechtlich relevanten Folgen führen kann. Konkret kann hierdurch ein für eine Art essenzieller Verbund aus verschiedenen Teilräumen (z.b. Brutplatz, Schlafplatz, Nahrungsräume, Mauserplätze) gesprengt werden, so dass essenzielle Teilräume oder der Gesamtraum entwertet werden. Darüber hinaus kann z.b. auch die Entstehung neuer oder verbreiterter, versiegelter Wege zerschneidende Wirkung haben und zur Trennung zweier Teilpopulationen eingeschränkt mobiler, bodengebundener Tierarten (Laufkäfer, Amphibien) führen / beitragen. Auch betriebsbedingte Wirkungen sind nach Leitfaden in einem Radius von bis zu 6 km um die geplanten WEA zu überprüfen. Ähnlich einer anlagebedingten Barrierewirkung kann eine solche auch betriebsbedingt vorliegen, z.b. begründet in den sich drehenden Rotoren oder ggf. abschreckend wirksame Leuchtfeuer.

8 ökon GmbH, Münster Seite Möglicherweise betroffene Gebiete Entsprechend der Reichweite möglicher erheblicher Auswirkungen (vgl. Kap. 3.1) werden in der vorliegenden Untersuchung alle Natura Gebiete bzw. -Teilgebiete im m-radius um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots berücksichtigt (siehe Tab. 1). Tab. 1: Natura 2000-Gebiete bzw. Teilgebiete im 6 km-radius und Entfernung zur Planung Geb. Nr. Name Entfernung zur geplanten WKZ DE Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes 0,7 km nordwestlich der WKZ DE Schwattet Gatt 1,1 km südöstlich WKZ DE Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn 2,1 km nördlich WKZ DE Wacholderheide Hörsteloe 4,6 km östlich WKZ Die Entfernung zum nächstgelegenen Teilgebiet des viele Teilflächen umfassenden, benachbarten Vogelschutzgebietes beträgt in nordwestlicher Richtung etwa 0,7 km zur WKZ Südlich des Munitionsdepots. Der geringste Abstand zum FFH-Gebiet Schwattet Gatt liegt bei ca. 1,1 km in südöstlicher Richtung. Anders als die anderen genannten NATURA 2000-Schutzgebiete besteht das Gebiet Schwattet Gatt nur aus einer zusammenhängenden Fläche. Die Entfernungen zum nördlich bis nordwestlich gelegenen, aus drei Teilgebieten zusammengesetzten FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn ist für die WKZ deutlich größer und liegt bei minimal rund 2,1 km. Das weiteste noch zu betrachtende FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe liegt ca. 4,6 km entfernt östlich der geplanten Windkonzentrationszone. Alle Abstandsangaben beziehen sich auf den minimalen Abstand von der Außengrenze des jeweiligen (nächstgelegenen Teil-)Gebietes zur geplanten Windkonzentrationszone. 4 Beschreibungen der zu betrachtenden FFH- und EU-Vogelschutzgebiete Im Folgenden werden die zu betrachtenden Natura 2000-Gebiete und ihre Erhaltungsziele, der jeweilige Schutzzweck und die hierfür maßgeblichen Bestandteile beschrieben. Nicht alle dort aufgeführten Erhaltungsziele und Schutzzwecke sind auch als maßgeblich zu betrachten. Nicht maßgebliche Ziele und Schutzzwecke sind nicht Gegenstand dieser Prüfung und werden hier nicht näher betrachtet. Die Ableitung der maßgeblichen Erhaltungsziele und Schutzzwecke erfolgt aus den Angaben der auf der Seite des LANUV NRW abrufbaren Standarddatenbögen und der 2002 definierten Schutzziele und Maßnahmen (Internetabfrage: zuletzt abgerufen am ). Vor allem die Erhaltungsziele und Schutzzwecke können als maßgeblich betrachtet werden, die dort als für die Gebietsmeldung ausschlaggebend kenntlich gemacht sind. 4.1 EU-Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes 1 Längengrad: Breitengrad: Biogeogr. Region: Atlantisch 1 nach Natura 2000-Sachdaten, Bundesamt für Naturschutz (BFN) 2008, Internet-Anfrage vom September 2014:

9 ökon GmbH, Münster Seite 9 Fläche: ha Landkreise: Borken Kurzbeschreibung: Einer der landesweit letzten großen Moorkomplexe mit Zwillbrocker und Ammeloer Venn, Hündfelder Moor und Amtsvenn an der deutsch-niederländischen Grenze bei Vreden. Ausführliche Objektbeschreibung nach Standarddatenbogen: Die Moore, u.a. Naturschutzgebieten " Zwillbrocker Venn", "Ammeleor Venn", "Hündfelder Moor" und "Amtsvenn", an der deutsch-niederländischen Grenze zählen zu den letzten größeren zusammenhängenden Moorgebieten in Nordrhein-Westfalen. Das bestehende und erweiterte Vogelschutzgebiet umfasst die noch erhaltenen Moorreste sowie einige Feuchtwiesenkomplexe. Infolge der Kultivierung haben sich vielfältige Lebensräume wie trockene Heidegebiete, feuchte Heiden mit Glockenheide- und Gagel-Beständen sowie Nass- bzw. Feuchtgrünländer herausgebildet. Neben der Unterschutzstellung wurden großflächig Optimierungs- und Extensivierungsmaßnahmen durchgeführt. Dadurch konnten viele Indikatorarten der Moore, Heiden und Feuchtwiesen in ihrem Bestand gesichert und gefördert werden. Insgesamt hat das Vogelschutzgebiet "Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes" eine überregionale Bedeutung für brütende, rastende und überwinternde Vogelarten. Einflüsse und Nutzungen: Landwirtschaftliche Nutzung, Düngung, Beweidung, Industrieller Torfabbau, Straße, Autobahn, Stromleitungen (Freileitungen), Trittbelastung (Überlastung durch Besucher), Drainage (Trockenlegung der Fläche), Konkurrenz bei Pflanzen. 4.2 FFH-Gebiet Schwattet Gatt 1 Längengrad: Breitengrad: Biogeogr. Region: Atlantisch Fläche: 61 ha Landkreise: Borken Kurzbeschreibung: Heide-Moor-Komplex mit angrenzenden Kiefernwäldern. Güte und Bedeutung: Heide-Moor-Komplex mit gut ausgebildeten feuchten Erica-Heiden, Übergangsmooren und Hochmoorregenerationskomplexen sowie oligo- bis mesotrophen Stillgewässern mit Verlandungsvegetation und angrenzenden pfeifengrasreichen Kiefernwäldern. Einflüsse und Nutzungen: Anpflanzung nicht autochtoner Arten, Natürliche Entwicklung, Düngung (letzeres außerhalb des Gebietes) FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn Längengrad: Breitengrad: Biogeogr. Region: Atlantisch Fläche: 288 ha

10 ökon GmbH, Münster Seite 10 Landkreise: Borken Kurzbeschreibung: Moorkomplex aus Heideweiher mit Uferzonierung, regenerierendem Hochmoor, Feuchtheide und kleinem Birkenbruch, umgeben von Kiefern-Laubmischwald, Grünland, kleinen Wachholderbeständen und Sandtrockenrasenfragmenten. Güte und Bedeutung: Großflächiger Komplex aus ehemaligen Hochmooren mit ausgedehnten Moorschlenkenbereichen, Birken-Moorwäldern u. landesweit bedeutsamen dys- und mesotrophen Kleingewässern sowie Vorkommen von Blaukehlchen, Kammolch und Großer Moosjungfer. Einflüsse und Nutzungen: Landwirtschaftliche Nutzung, Anpflanzung nicht autochtoner Arten, Sport und Freizeit (outdoor- Aktivitäten), Trittbelastung (Überlastung durch Besucher), Militärübungen, Drainage (Trockenlegung der Flächen), Veränderungen von Lauf und Struktur von Fließgewässern. 4.4 FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe 1 Längengrad: Breitengrad: Biogeogr. Region: Atlantisch Fläche: 9 ha Landkreise: Borken Kurzbeschreibung: Sieben kleine Teilflächen von gut ausgeprägten Wacholderheiden auf Geländekuppen bzw. flachen Dünenhügeln. Meist umgeben von Fragmenten des Eichen-Birken- Waldes. Im Norden verlandeter Heideweiher mit Röhricht. Güte und Bedeutung: Wichtige Restflächen ehemals hier großflächig verbreiteter Heideflächen im Biotopverbund der nährstoffarmen Moore und Heiden im nordwestlichen Münsterland. Einflüsse und Nutzungen: Trittbelastung (Überlastung durch Besucher), Austrocknung/Anhäufung organischer Substanz, Eutrophierung (natürliche), Landwirtschaftliche Nutzung, Düngung (die beiden letzten außerhalb des Gebietes). 5 Ermittlung der maßgeblichen Bestandteile Die Planung wird mit den oben angeführten Erhaltungszielen und dem Schutzzweck abgeglichen und ist auf ihre FFH-Verträglichkeit in Hinblick auf die maßgeblichen Bestandteile des FFH- Gebietes zu überprüfen. Für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile eines Natura Gebietes sind bei FFH-Gebieten signifikante Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) des Anhangs I FFH-RL (inklusive der charakteristischen Arten) sowie von FFH-Arten des Anhangs II FFH-RL. Bei EU-Vogelschutzgebieten sind es signifikante Vorkommen von Vogelarten des Anhangs I EU-V-RL bzw. nach Art. 4 Abs. 2 EU-V-RL (Rd.Erl. d. MUNLV v , - III ). Die Ermittlung der maßgeblichen Bestandteile erfolgt tabellarisch. Die Signifikanz für die relevanten Lebensraumtypen und Arten kann aus den Angaben aus dem jeweiligen Standarddatenbogen abgeleitet werden.

11 ökon GmbH, Münster Seite 11 Neben den FFH-Arten des Anhangs II FFH-RL können auch charakteristische Arten maßgeblich sein. Kriterien für charakteristische Arten sind nach MKUNLV 2013: deutlicher Vorkommensschwerpunkt der Art im FFH-LRT Erhalt der Populationen der Art unmittelbar an Erhalt des FFH-LRT gebunden Relevanz für Erkennen und Bewerten von Beeinträchtigungen Arten mit Indikatorfunktion für Auswirkungen des Vorhabens auf FFH-LRT (vgl. BVerwG, Urteil vom , Az. 9 A 17.11). Heimische Vögel nutzen in der Regel verschiedene Biotoptypen bzw. Lebensraumtypen. Sie erfüllen daher die Bedingungen für die Einstufung als charakteristische Art für einen bestimmten FFH-LRT i.d.r. nicht. Der Schutz von im europäischen Gebiet besonders gefährdeten bzw. schutzwürdigen Vogelarten und ihrer Lebensräume ist zudem Gegenstand der Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten. Vogelarten kommen daher in FFH-Gebieten, die nicht gleichzeitig auch als Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind, nicht als maßgeblicher Bestandteil in Frage und sind für die FFH-Gebiete Schwattet Gatt und Wacholderheide Hörsteloe als FFH-Gebiete außerhalb eines VSG nicht weiter betrachtet. 5.1 EU-Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Bei EU-Vogelschutzgebieten sind maßgebliche Bestandteile signifikante Vorkommen von Vogelarten des Anhangs I EU-V-RL bzw. nach Art. 4 Abs. 2 EU-V-RL (s.o.). Im Standarddatenbogen 2 zum Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes sind insgesamt 53 Vogelarten darunter 24 nach Anhang I und 29 nach Art. 4 (2) der Richtlinie 79/409/EWG geschützte Vogelarten aufgeführt. Bei allen Arten handelt es sich um signifikante Vorkommen, welche als maßgebliche Bestandteile des VSG zu betrachten sind (vgl. Tab. 2). 2 nach LANUV NRW: Ausfülldatum ; Fortschreibung , Internetabfrage vom Juni 2016

12 ökon GmbH, Münster Seite 12 Tab. 2: Ermittlung maßgeblicher Bestandteile des EU-Vogelschutzgebietes Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Art-Code Art Signifikanz Maßgeblicher Bestandteil Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind A272 Blaukehlchen 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A166 Bruchwasserläufer 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A140 Goldregenpfeifer 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A151 Kampfläufer 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A082 Kornweihe 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A127 Kranich 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A035 Kuba-Flamingo % (Signifikanz gegeben) Ja A098 Merlin 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A338 Neuntöter 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A021 Rohrdommel 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A081 Rohrweihe 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A176 Schwarzkopfmöwe 2-15% (Signifikanz gegeben) Ja A236 Schwarzspecht 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A027 Silberreiher 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A038 Singschwan 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A222 Sumpfohreule 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A197 Trauerseeschwalbe 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A119 Tüpfelsumpfhuhn 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A122 Wachtelkönig 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A103 Wanderfalke 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A045 Weißwangengans (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A045 Weißwangengans (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A072 Wespenbussard 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A224 Ziegenmelker 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A037 Zwergschwan 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind A099 Baumfalke 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A153 Bekassine (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A153 Bekassine (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A041 Blässgans 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A275 Braunkehlchen 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A161 Dunkler Wasserläufer 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A136 Flußregenpfeifer 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A160 Großer Brachvogel (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A160 Großer Brachvogel (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A164 Grünschenkel 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A142 Kiebitz (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A142 Kiebitz (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A055 Knäkente (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A055 Knäkente (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja

13 ökon GmbH, Münster Seite 13 Art-Code Art Signifikanz Maßgeblicher Bestandteil A052 Krickente (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A052 Krickente (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A056 Löffelente (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A056 Löffelente (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A070 Gänsesäger 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A050 Pfeifente 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A337 Pirol 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A340 Raubwürger 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A162 Rotschenkel (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A162 Rotschenkel (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A039 Saatgans 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A051 Schnatterente (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A051 Schnatterente (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A008 Schwarzhalstaucher 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A276 Schwarzkehlchen 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A054 Spießente 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A297 Teichrohrsänger 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A156 Uferschnepfe (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A156 Uferschnepfe (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A165 Waldwasserläufer 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A118 Wasserralle 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A257 Wiesenpieper (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A257 Wiesenpieper (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A152 Zwergschnepfe 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A004 Zwergtaucher (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja A004 Zwergtaucher (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja 5.2 FFH-Gebiet Schwattet Gatt Im Standarddatenbogen 3 zum FFH-Gebiet Schwattet Gatt sind fünf FFH-Lebensraumtypen, drei nach Anhang I oder Art. 4 (2) der Richtlinie 79/409/EWG geschützte Vogelarten, sieben Pflanzenarten und der Dachs als einziges Säugetier aufgeführt. In Tab. 3 wurden die maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes Schwattet Gatt ermittelt. Alle aufgeführten FFH-Lebensraumtypen sind signifikant und damit maßgeblich für das FFH- Gebiet. Der Anhang II der FFH-RL umfasst keine Vogelarten. Gemäß der Definition können Vogelarten aber maßgeblich für ein FFH-Gebiet sein, wenn sie charakteristisch für die (im Gebiet signifikanten) FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL sind. Der Dachs ist in erster Linie eine waldgebundene Art und nicht als charakteristisch für die im Gebiet signifikanten, maßgeblichen Anhang I-FFH-Lebensraumtypen einzustufen. Der angrenzende Kiefernwald als potenzieller Hauptlebensraum der ortsansässigen Dachse stellt keinen FFH-LRT dar. 3 nach LANUV NRW: Ausfülldatum ; Fortschreibung , Internetabfrage vom Juni 2016

14 ökon GmbH, Münster Seite 14 Tab. 3: Ermittlung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Schwattet Gatt EU-Code/ Art-Code Lebensraumtypen / Art Repräsentativität / Signifikanz (gem. Standarddatenboden) Maßgeblicher Bestandteil FFH-Lebensraumtypen 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der gut (B) Ja Isoeto-Nanojuncetea 3160 Dystrophe Seen und Teiche signifikant (C) Ja 4010 Feuchtheiden mit Glockenheide hervorragend (A) Ja 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore signifikant (C) Ja 7150 Torfmoor-Schlenken gut (B) Ja Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind A236 Schwarzspecht 0-2% (Signifikanz gegeben) Nein (Vogelart) Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind A099 Baumfalke 0-2% (Signifikanz gegeben) Nein (Vogelart) A153 Bekassine 0-2% (Signifikanz gegeben) Nein (Vogelart) Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora Säugetiere Pflanzen Dachs Mittlerer Sonnentau Schmalblättriges Wollgras Behaarter Ginster Sparrige Binse Weißes Schnabelried Braunes Schnabelried Schild-Ehrenpreis Nein Ja (LRT 7150) Nein Nein Nein Ja (LRT 3160, 7140, 7150) Ja (LRT 3160, 7140, 7150) Nein Von den Pflanzenarten können drei Arten als charakteristisch für einen oder mehrere der signifikanten FFH-LRT interpretiert werden. Die Pflanzenarten Mittlerer Sonnentau, Weißes und Braunes Schnabelried Gemäß werden in der Kartieranleitung zur Erfassung der FFH- Lebensraumtypen in NRW als Kennarten des LRT 7150 beschrieben (LANUV NRW 1999). Beide Schnabelriedarten sind darüber hinaus auch Kennart für die LRT 3160 und FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn Im Standarddatenbogen 4 zum FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn sind neun FFH-Lebensraumtypen, drei nach Anhang I und zwölf nach Art. 4 (2) der Richtlinie 79/409/EWG geschützte Vogelarten, der Kammmolch als im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG geführte Amphibienart und die Große Moosjungfer als Libellenart des Anhangs II aufgeführt. In Tab. 4 wurden die maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn ermittelt. Abgesehen von den alten bodensauren Eichenwäldern der Sandebene (FFH-LRT 9190) sind alle im Standarddatenbogen aufgeführten FFH-LRT signifikant im Gebiet vertreten und damit 4 nach LANUV NRW: Ausfülldatum ; Fortschreibung , Internetabfrage vom Juni 2016

15 ökon GmbH, Münster Seite 15 maßgeblich im Sinne der FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die Einstufung der Tierarten in Bezug auf eine mögliche Maßgeblichkeit für das Gebiet hängt davon ab, ob sie charakteristisch für einen der im betrachteten Moorkomplex signifikanten FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-RL sind. Das FFH-Gebiet ist gleichzeitig Teil des EU-VSG Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes. Daher werden die Vogelarten auf Ebene des VSG berücksichtigt. Tab. 4: Ermittlung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn EU-Code/ Art-Code Lebensraumtypen / Art Repräsentativität (gem. Standarddatenboden) Maßgeblicher Bestandteil FFH-Lebensraumtypen 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der signifikant (C) Ja Isoeto-Nanojuncetea 3160 Dystrophe Seen und Teiche gut (B) Ja 4010 Feuchtheiden mit Glockenheide signifikant (C) Ja 4030 Trockene europäische Heiden signifikant (C) Ja 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore signifikant (C) Ja 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore hervorragend (A) Ja 7150 Torfmoor-Schlenken hervorragend (A) Ja 9190 Alte bodensaure Eichenwälder der Sandebene nicht signifikant (D) Nein 91D0 Moorwälder gut (B) Ja Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind A272 Blaukehlchen (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A236 Schwarzspecht (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A224 Ziegenmelker (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Betrachtung erfolgt für das EU-VSG Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind A099 Baumfalke (auf dem Durchzug) 0-2% (Signifikanz gegeben) A153 Bekassine (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A160 Großer Brachvogel (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A142 Kiebitz (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A055 Knäkente (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A052 Krickente (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A056 Löffelente (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A276 Schwarzkehlchen (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A156 Uferschnepfe (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A118 Wasserralle (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A257 Wiesenpieper (brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) A004 Zwergtaucher(brütend) 0-2% (Signifikanz gegeben) Betrachtung erfolgt für das EU-VSG

16 ökon GmbH, Münster Seite 16 EU-Code/ Art-Code Lebensraumtypen / Art Repräsentativität (gem. Standarddatenboden) Maßgeblicher Bestandteil Amphibien, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind 1166 Kammmolch 0-2% (Signifikanz gegeben) Wirbellose, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind 1042 Große Moosjungfer 0-2% (Signifikanz gegeben) Ja (FFH-Anhang II, im SDB genannt) Ja (FFH-Anhang II, im SDB genannt) 5.4 FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe Im Standarddatenbogen 5 zum FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe sind zwei FFH- Lebensraumtypen aufgeführt. In Tab. 5 wurden die maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes Wacholderheide Hörsteloe ermittelt. Tab. 5: Ermittlung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Wacholderheide Hörsteloe EU-Code/ Art-Code Lebensraumtypen / Art Repräsentativität (gem. Standarddatenboden) Maßgeblicher Bestandteil FFH-Lebensraumtypen Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephalus und Agrostis [Dünen im Binnenland] Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und - rasen signifikant (C) hervorragend (A) Beide im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen stellen maßgebliche Bestandteile des FFH- Gebietes dar (vgl. Tab. 5). Ja Ja 6 Prüfung des Vorhabens Die Überprüfung der FFH-Verträglichkeit wird zunächst für jedes einzelne Natura 2000-Gebiet vorgenommen. Im Anschluss werden darüber hinaus mögliche kumulative Effekte gemeinschaftlich überprüft. 6.1 EU-Vogelschutzgebiet Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Prüfgegenstand für das Vogelschutzgebiet sind zunächst alle im Standarddatenbogen aufgeführten und signifikant im EU-VSG vertretenen Vogelarten (vgl. Tab. 2). Andere Artgruppen sind nicht prüfrelevant. Das Schutzgebiet liegt deutlich abseits baubedingter Eingriffe. Lebensräume des Vogelschutzgebietes sind weder unmittelbar prüfrelevant noch werden sie in Anspruch genommen. Die kleinflächigen Flächeninanspruchnahmen für die Errichtung der WEA erfolgen zudem auf Ackerflächen, welche größen- und biotopbedingt als Lebensraum keinesfalls essenziell für die Vogelvorkommen im Vogelschutzgebiet sind. Daher können baubedingte erhebliche Beeinträchtigungen auf sämtliche im Standarddatenbogen aufgeführte Artvorkommen des Vogelschutzgebietes ausgeschlossen werden. 5 nach LANUV NRW: Ausfülldatum ; Fortschreibung , Internetabfrage vom Juni 2016

17 ökon GmbH, Münster Seite 17 In Bezug auf die mögliche Betroffenheit sind neben der Entfernung zur Planung und artspezifische Aktionsradien (vergleiche mit Prüfradius) auch der Status der prüfrelevanten Arten im Gebiet (Brutvogel, Rastvogel), und die Einschätzung der Arten hinsichtlich ihrer Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen zu beachten. Bei der Empfindlichkeit ist in Abhängigkeit von Art Status zu differenzieren, ob ein Meideverhalten, ein Kollisionsrisiko oder eine Störempfindlichkeit vorliegt. Da die Planung deutlich außerhalb des VSG gelegene Flächen betrifft und somit direkte, baubedingte erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, sind im Weiteren lediglich für die im Leitfaden als windenergieempfindlich eingestuften und im Standarddatenbogen aufgeführten Vogelarten des VSG Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes zu prüfen. Die hiernach relevanten Arten sind in Tab. 6 aufgeführt. Tab. 6: Prüfrelevante Arten des EU-Vogelschutzgebietes Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Art-Code Art Prüfradius Empfindlichkeit A099 Baumfalke 500 m Kollisionsrisiko (B) A153 Bekassine (brütend) 500 m Störempfindlichkeit (B) A041 Blässgans m / m Meideverhalten (RuZ, Schlafplätze) A140 Goldregenpfeifer m Meideverhalten (RuZ) A160 Großer Brachvogel (brütend) 500 m Meideverhalten (RuZ) A142 Kiebitz (auf dem Durchzug) 100 m Meideverhalten (RuZ) A142 Kiebitz (brütend) 100 m Meideverhalten (B) A082 Kornweihe m / m Kollisionsrisiko (B) A127 Kranich m Meideverhalten (RuZ) A021 Rohrdommel m Störempfindlichkeit (B) A081 Rohrweihe m / m Kollisionsrisiko (B) A039 Saatgans m / m Meideverhalten (RuZ, Schlafplätze) A176 Schwarzkopfmöwe m Kollisionsrisiko (BK) A038 Singschwan m Meideverhalten (RuZ, Schlafplätze) A222 Sumpfohreule m / m Kollisionsrisiko (B) A197 Trauerseeschwalbe m / m Kollisionsrisiko (BK) A156 Uferschnepfe (brütend) 500 m Störempfindlichkeit (B) A122 Wachtelkönig 500 m Meideverhalten u. Störempfindlichkeit (B) A103 Wanderfalke m Kollisionsrisiko (B) A045 Weißwangengans (auf dem Durchzug) m / m Meideverhalten (RuZ, Schlafplätze) A224 Ziegenmelker 500 m Störempfindlichkeit (B) A037 Zwergschwan m Meideverhalten (RuZ, Schlafplätze) Die übrigen, nicht als windenergieempfindlich geltenden Arten, wie z.b. Schwarzspecht, Pirol oder Wiesenpieper etc. brauchen nicht weiter geprüft zu werden. In der Tab. 6 sind u.a. die artspezifischen Prüfradien aufgeführt. Arten, deren Prüfradius <0,7 km, also kleiner der Entfernung zwischen der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots und dem VSG, sind abstandsbedingt ebenfalls nicht weiter zu prüfen und daher in der Tabelle zur besseren Unterscheidung grau hinterlegt. Die weiterhin prüfrelevanten Arten werden im Folgenden Art für Art geprüft.

18 ökon GmbH, Münster Seite 18 Für Aussagen zum m-radius können dabei Ergebnisse aus zwei unabhängigen in 2013 durchgeführten Untersuchungen zur Avifauna herangezogen werden zum Einen Brut- und Rastvogeluntersuchungen für das m-umfeld um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots (ÖKON 2016), zum Anderen Brut- und Rastvogeluntersuchungen für das m-umfeld um die Windkonzentrationszone Lüntener Feld/Ammeloe (LOSKE 2016). Der Untersuchungsumfang richtete sich dabei nach geltenden Standards für Windenergieplanungen Blässgans Blässgänse können als Zug- und Rastvogel anlage- und betriebsbedingt beeinträchtigt werden. Zu prüfen ist ein mögliches Auslösen von Meidereaktionen der das VSG aufsuchenden Blässgänse durch die Windenergieplanung. Der Leitfaden definiert hierfür einen Radius von m und bezieht sich auf Schlafplätze von überwinternden Blässgänsen (MKULNV NRW 2013b). Der Mittwinterbestand wird landesweit auf bis zu Individuen geschätzt (2015). Das bedeutendste Rast- und Wintervorkommen in Nordrhein-Westfalen liegt im Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein. Insgesamt werden im Niederrheinischen Tiefland im Winterhalbjahr regelmäßig bis , maximal bis zu Individuen gezählt. Zusätzlich überwintern im Vogelschutzgebiet Weseraue und an der Rur (Kreis Heinsberg) jeweils etwa Blässgänse (LANUV NRW 2016a). Das VSG Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes wird im Winter nach Angaben des Standarddatenbogens von mehr als bis zu maximal Blässgänsen aufgesucht (LANUV NRW 2016a). Stehende Gewässer und störungsarme Uferabschnitte der Flüsse werden als Schlaf- und Trinkplätze aufgesucht. Die Tiere fressen tagsüber vor allem auf Grünlandflächen, zu geringen Anteilen auch auf Ackerflächen (LANUV NRW 2016a). Zwischen Schlafplätzen und häufig aufgesuchten Nahrungsflächen bestehen sensible Korridorfunktionen, in denen eine riegelartige Stellung von WEA problematisch sein kann. Die Errichtung und der Betrieb von wenigen, nicht als Riegel angeordneter WEA, können nicht zu erheblichen Meidereaktionen von Blässgänsen führen. Im vorliegenden Fall liegt keine riegelartige Anordnung von WEA vor. Zudem sind Korridorfunktionen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots weder potenziell noch anhand der vorliegenden Ergebnisse der Vogeluntersuchungen für die vorliegende Windenergieplanung erkennbar. Bei den 2013 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots blieben Nachweise von Blässgänsen aus (ÖKON 2016). Erhebliche Auswirkungen auf Blässgänse des VSG sind nicht ableitbar Goldregenpfeifer Der Goldregenpfeifer kann als Rast- und Zugvogel betriebs- und anlagebedingt beeinträchtigt werden. Der Leitfaden sieht diesbezüglich eine Prüfung im m-radius vor. Der m-radius um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots schneidet das VSG im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots. Die überstrichenen Flächen umfassen ausschließlich bewaldete / waldgeprägte Flächen des VSG. Diese stellen für Goldregenpfeifer einen ungeeigneten Lebensraum dar. Als Rastgebiete werden offene Agrarflächen (Grünland, Äcker) in den Niederungen großer Flussläufe, großräumige Feuchtgrünlandbereiche sowie Bördelandschaften aufgesucht (LANUV NRW 2016b). Trotz intensiver Kartierungen und Recherchen liegen keine Hinweise auf ein Rastvorkommen von Goldregenpfeifern im m-radius um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots vor. Nachweise von Goldregenpfeifern gelangen nicht (ÖKON 2016, LOSKE 2016).

19 ökon GmbH, Münster Seite 19 Eine erhebliche Beeinträchtigung rastender oder ziehender Goldregenpfeifer kann folglich ausgeschlossen werden Kornweihe Die Kornweihe kann als Brutvogel betriebs- und anlagebedingt beeinträchtigt werden. Der Leitfaden sieht für die Kornweihe eine Prüfung im m-radius (enger Prüfradius) bzw. im m-radius (erweiterter Prüfradius im Hinblick auf essenzielle Nahrungshabitate und Flugkorridore) um Brutvorkommen der Kornweihe vor (MKULNV NRW 2013b). Im m-umfeld um die Planung gelangen mehrere Sichtungen Nahrung suchender Kornweihen alle Sichtungen gelangen außerhalb der Brutzeit. Es handelt sich dabei um Individuen, die als Durchzügler / Wintergast des Vogelschutzgebietes einzustufen sind. Kornweihen nutzen auch das Vogelschutzgebiet ausschließlich auf dem Durchzug oder als Winterlebensraum (s. Standarddatenbogen). Eine Brut kann verbreitungs- und habitatbedingt ausgeschlossen werden für die vorzugsweise Heidegebiete und Moore, ausgedehnte Grünlandbereiche in Niederungen mit hohen Grundwasserständen sowie im Küstenbereich auch Marschwiesen und Dünenflächen besiedelnde Kornweihe sind für NRW lediglich unregelmäßige Brutnachweise aus den Vogelschutzgebieten Senne und Hellwegbörde bekannt (LANUV NRW 2016c). Diese Gebiete liegen deutlich außerhalb des Prüfbereiches. Da keine Brutgebiete der Kornweihe betroffen sind, ist eine erhebliche Beeinträchtigung für das VSG nicht ableitbar. Die Artenschutzprüfung führt vorsorglich als erforderliche Vermeidungsmaßnahme eine dem Schutz von Greifvögeln dienende Gestaltung des Mastfußbereiches auf (ÖKON 2016). Es handelt sich dabei um eine vorsorgliche Maßnahme, die nicht nur Kollisionen mit Kornweihen, sondern auch mit anderen Greifvögeln vorbeugen soll Kranich Der Kranich kann als Brut- oder als Rast- und Zugvogel betriebs- und anlagebedingt beeinträchtigt werden. Der Leitfaden sieht für den Kranich eine Prüfung im m-radius um Brutvorkommen bzw. um Rastplätze von Kranichen vor (MKULNV NRW 2013b). Der Kranich ist für das UG als Durchzügler anzusprechen, Brutvorkommen sind für das nähere Umfeld nicht bekannt. Im Rahmen der avifaunistischen Untersuchungen wurden rund 50 Richtung Nordost ziehende Kraniche über dem m-radius festgestellt (ÖKON 2016). Für rastende oder ziehende Kraniche wird im Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW ein Meideverhalten als Grund für die Einstufung als WEA-empfindliche Art angegeben (MKULNV NRW 2013b). Der m-radius um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots schneidet das VSG im Bereich des ehemaligen Munitionsdepots. Die überstrichenen Flächen umfassen ausschließlich bewaldete / waldgeprägte Flächen des VSG. Diese stellen für Kraniche ein kein typisches Rasthabitat dar. Als Rastgebiete werden weiträumige, offene Moor- und Heidelandschaften sowie großräumige Bördelandschaften bevorzugt. Geeignete Nahrungsflächen sind abgeerntete Hackfruchtäcker, Mais- und Wintergetreidefelder sowie feuchtes Dauergrünland. Als Schlafplätze können störungsarme Flachwasserbereiche von Stillgewässern oder unzugängliche Feuchtgebiete in Sumpf- und Moorgebieten aufgesucht werden (LANUV NRW 2016d). Beobachtungen rastender Kraniche blieben für den gesamten m-radius aus (ÖKON 2016). Die Rast- und Schlafplätze von das VSG durchziehenden Kranichen befinden sich außerhalb des m-prüfbereiches. Erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Kranichpopulation bzw. des VSG in Bezug auf seine Kranichbestände sind nicht ableitbar.

20 ökon GmbH, Münster Seite Rohrdommel Die Rohrdommel kann als Brutvogel betriebs- und anlagebedingt beeinträchtigt werden (Störempfindlichkeit). Der Leitfaden sieht eine Prüfung im m-radius um Brutvorkommen der Rohrdommel vor (MKULNV NRW 2013b). Für das VSG wird die Rohrdommel mit dem Status Sammlung gemeldet, gilt also nicht als Brutvogel. Darüber hinaus schneidet der Prüfradius zwar das VSG, jedoch im Bereich des bewaldeten / waldgeprägten ehemaligen Munitionsdepots, für das Vorkommen der Rohrdommel ausgeschlossen werden können. Nachweise von Rohrdommeln blieben für das gesamte UG aus (ÖKON 2016). Eine erhebliche Beeinträchtigung des Rohrdommelvorkommens im VSG kann ausgeschlossen werden Rohrweihe Die Rohrweihe unterliegt in der Nähe zu Windenergieanlagen einem Kollisionsrisiko. Der Leitfaden sieht standardmäßig eine Prüfung im m-radius um Brutvorkommen der Rohrweihe vor. Sofern innerhalb des m-radius Hinweise auf regelmäßig genutzte, essenzielle Nahrungshabitate vorhanden sind, gilt der erweiterte Prüfradius (6.000 m) (MKULNV NRW 2013b). Für das VSG ist ein Brutvorkommen mit 1 bis 5 Brutpaaren gemeldet. Aufgrund des weiten Aktionsradius können Rohrweihen des Gebietes grundsätzlich auch Flächen der Umgebung zur Nahrungssuche aufsuchen. Die Nahrungsflächen liegen meist in Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen (LANUV NRW 2016e). Im Rahmen der Vogelkartierungen für die Windenergieplanungen in den Windkonzentrationszonen Südlich des Munitionsdepots (ÖKON 2016) und Lüntener Feld / Ammeloer Venn (LOSKE 2016) wurden keine Rohrweihen nachgewiesen. Hinweise auf essenzielle Nahrungsflächen für die Rohrweihen des VSG liegen für das Umfeld der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots nicht vor. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Rohweihenvorkommens im VSG ist nicht ableitbar Saatgans Saatgänse können als Zug- und Rastvogel anlage- und betriebsbedingt beeinträchtigt werden. Zu prüfen ist ein mögliches Auslösen von Meidereaktionen der das VSG aufsuchenden Saatgänse durch die Windenergieplanung. Der Leitfaden definiert hierfür einen Radius von m und bezieht sich auf Schlafplätze von überwinternden Blässgänsen (MKULNV NRW 2013b). Die bedeutendsten Rast- und Wintervorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen im Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein. Hier werden im Winterhalbjahr mehr als Individuen festgestellt. Zusätzlich kommen im Vogelschutzgebiet Weseraue und an der Rur (Kreis Heinsberg) jeweils über Saatgänse vor. Der Mittwinterbestand wird landesweit auf bis zu Individuen geschätzt (2015) (LANUV NRW 2016f). Das VSG Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes wird im Winter nach Angaben des Standarddatenbogens von mehr als bis zu maximal Blässgänsen aufgesucht. Stehende Gewässer und störungsarme Uferabschnitte der Flüsse werden als Schlaf- und Trinkplätze aufgesucht. Als Nahrungsflächen werden abgeerntete Äcker (Rüben, Mais etc.) genutzt; Grünland macht nur bis zu 50 % der Nahrungsflächen aus (LANUV NRW 2016f). Zwischen Schlafplätzen und häufig aufgesuchten Nahrungsflächen bestehen sensible Korridorfunktionen, in denen eine riegelartige Stellung von WEA problematisch sein kann. Die Errichtung und der Betrieb von wenigen, nicht als Riegel angeordneter WEA, können nicht zu

21 ökon GmbH, Münster Seite 21 erheblichen Meidereaktionen von Saatgänsen führen. Im vorliegenden Fall liegt keine riegelartige Anordnung von WEA vor. Zudem sind Korridore zwischen großen potenziellen Schlafgewässern und häufig aufgesuchten Nahrungsflächen nicht erkennbar. Bei den 2013 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots blieben Nachweise von Blässgänsen aus (ÖKON 2016). Erhebliche Auswirkungen auf Saatgänse des VSG sind nicht ableitbar Schwarzkopfmöwe Für die Schwarzkopfmöwe ist bei der Planung von Windenergieanlagen innerhalb von m zu einer Brutkolonie ein Kollisionsrisiko zu prüfen (MKULNV NRW 2013b). Das VSG umfasst eine kleine Population, nach Standarddatenbogen 6-10 Brutpaare. Außerhalb des VSG sind keine Brutvorkommen bekannt / anzunehmen. Das einzige regelmäßige Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen befindet sich im Naturschutzgebiet Zwillbrocker Venn (LANUV NRW 2016g). Bei den 2013 durchgeführten Untersuchungen des m-umfeldes der konkreten Standorte blieben Beobachtungen von Schwarzkopfmöwen aus (ÖKON 2016). Eine regelmäßige Präsenz im Bereich der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots und ein erhöhtes Kollisionsrisiko können ausgeschlossen werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schwarzkopfmöwenvorkommens im VSG kann ausgeschlossen werden Singschwan Der Singschwan kann als Zug- und Rastvogel anlage- und betriebsbedingt beeinträchtigt werden. Zu prüfen ist ein mögliches Auslösen von Meidereaktionen der das VSG aufsuchenden Singschwäne durch die Windenergieplanung. Der Leitfaden definiert hierfür einen Radius von m und bezieht sich auf Schlafplätze von Singschwänen (MKULNV NRW 2013b). Das VSG wird im Winter von einzelnen Singschwänen aufgesucht. Größere Ansammlungen sind nicht zu erwarten. Als Rast- und Schlafgewässer werden größere, offene Wasserflächen genutzt (Seen, störungsarme Fließgewässerabschnitte) (LANUV NRW 2016h). Das einzige größere Gewässer des VSG innerhalb des m-radius um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots ist mit einer Wasserfläche von etwa 5 ha nicht sehr groß, liegt rund 2,4 km nördlich der Windkonzentrationszone und ist von Wald umgeben. Auch potenziell temporär vernässte Offenlandflächen des (im m-radius überwiegend bewaldeten) VSG liegen mindestens 3,5 km entfernt. Bei den 2013 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots blieben Nachweise von Singschwänen aus (ÖKON 2016). Die Errichtung und der Betrieb von wenigen, nicht als Riegel angeordneter WEA, können nicht zu erheblichen Meidereaktionen von Singschwänen führen. Im vorliegenden Fall liegt keine riegelartige Anordnung von WEA vor. Erhebliche Auswirkungen auf Singschwäne des VSG sind nicht ableitbar Sumpfohreule Die Sumpfohreule unterliegt in der Nähe zu Windenergieanlagen einem Kollisionsrisiko. Der Leitfaden sieht standardmäßig eine Prüfung im m-radius um Brutvorkommen der Sumpfohreule vor. Sofern innerhalb des m-radius Hinweise auf regelmäßig genutzte,

22 ökon GmbH, Münster Seite 22 essenzielle Nahrungshabitate vorhanden sind, gilt der erweiterte Prüfradius (6.000 m) (MKULNV NRW 2013b). Für das VSG ist die Sumpfohreule lediglich als Wintergast gemeldet. Nach dem Leitfaden ist nicht von einem erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen. Bei den 2013 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots blieben Nachweise von Sumpfohreulen aus (ÖKON 2016). Eine erhebliche Beeinträchtigung des Sumpfohreulenvorkommens im VSG ist nicht ableitbar Trauerseeschwalbe Für die Trauerseeschwalbe ist bei der Planung von Windenergieanlagen innerhalb von m bzw m (erweiterter Prüfradius) zu einer Brutkolonie ein Kollisionsrisiko zu prüfen (MKULNV NRW 2013b). Der Standarddatenbogen verweist auf Einzeltiere im VSG. Eine Brutkolonie ist nicht bekannt. Die Trauerseeschwalbe kommt nach Angaben des LANUV NRW als Brutvogel in Nordrhein-Westfalen nur am Unteren Niederrhein im Kreis Kleve vor (LANUV NRW 2016i). Nach dem Leitfaden ist für einzelne, nicht brütende Trauerseeschwalben planungsrechtlich nicht von einem erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen. Bei den 2013 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots blieben Nachweise von Trauerseeschwalben aus (ÖKON 2016). Eine erhebliche Beeinträchtigung des Vorkommens von Trauerseeschwalben im VSG ist nicht ableitbar Wanderfalke Für den Wanderfalken ist bei der Planung von Windenergieanlagen innerhalb von m um dessen Brutplätze ein Kollisionsrisiko zu prüfen (MKULNV NRW 2013b). Der Standarddatenbogen gibt den Wanderfalken mit dem Status Sammlung an. Ein Brutvorkommen im VSG ist demnach nicht anzunehmen / zu bewerten. Nach dem Leitfaden ist für einzelne, nicht brütende Wanderfalken planungsrechtlich nicht von einem erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen. Bei den 2013 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots blieben Nachweise von Wanderfalken aus (ÖKON 2016). Eine erhebliche Beeinträchtigung des Vorkommens der Wanderfalken im VSG ist nicht ableitbar Weißwangengans Weißwangengänse können als Zug- und Rastvogel anlage- und betriebsbedingt beeinträchtigt werden. Zu prüfen ist ein mögliches Auslösen von Meidereaktionen der das VSG aufsuchenden Weißwangengänse durch die Windenergieplanung. Der Leitfaden definiert hierfür einen Radius von m und bezieht sich auf Schlafplätze von überwinternden Weißwangengänsen (MKULNV NRW 2013b). Das bedeutendste Rast- und Wintervorkommen in Nordrhein-Westfalen liegt im Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein. Der Mittwinterbestand wird landesweit auf bis zu Individuen geschätzt (2015) (LANUV NRW 2016j). Das VSG Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes wird im Winter nach Angaben des Standarddatenbogens von mehr als 50 bis zu maximal 100 Weißwangengänsen zur Überwinterung aufgesucht, sie ist außerdem als Brutvogel mit wenigen Brutpaaren (1-5) gemeldet. Als Überwinterungsgebiete bevorzugt die Weißwangengans ausgedehnte, ruhige Grünlandflächen in den Niederungen großer Flussläufe. Die störungsempfindlichen Tiere nutzen stehende Gewässer und störungsarme Uferabschnitte der Flüsse als Schlaf- und Trinkplätze (LANUV NRW

23 ökon GmbH, Münster Seite j). Zwischen Schlafplätzen und häufig aufgesuchten Nahrungsflächen bestehen sensible Korridorfunktionen, in denen eine riegelartige Stellung von WEA problematisch sein kann. Die Errichtung und der Betrieb von wenigen, nicht als Riegel angeordneter WEA, können nicht zu erheblichen Meidereaktionen von Weißwangengänsen führen. Im vorliegenden Fall liegt keine riegelartige Anordnung von WEA vor. Zudem sind Korridore zwischen großen potenziellen Schlafgewässern und häufig aufgesuchten Nahrungsflächen nicht erkennbar. Bei den 2013 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots blieben Nachweise von Weißwangengänse aus (ÖKON 2016). Erhebliche Auswirkungen auf Weißwangengänse des VSG sind nicht ableitbar Zwergschwan Der Zwergschwan kann als Zug- und Rastvogel anlage- und betriebsbedingt beeinträchtigt werden. Zu prüfen ist ein mögliches Auslösen von Meidereaktionen der das VSG aufsuchenden Zwergschwäne durch die Windenergieplanung. Der Leitfaden definiert hierfür einen Radius von m und bezieht sich auf Schlafplätze von überwinternden Zwergschwänen (MKULNV NRW 2013b). Der Mittwinterbestand wird landesweit auf bis zu 100 Individuen geschätzt (2015). (LANUV NRW 2016k). Das VSG wird im Winter nach Angaben des Standarddatenbogens von einzelnen Zwergschwänen aufgesucht. Größere Ansammlungen sind nicht zu erwarten. Als Rast- und Schlafgewässer dienen größere, offene Wasserflächen (Seen, störungsarme Fließgewässerabschnitte). Das bedeutendste Rast- und Wintervorkommen in Nordrhein- Westfalen liegt am Unteren Niederrhein (LANUV NRW 2016k). Das einzige größere Gewässer des VSG innerhalb des m-radius um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots ist mit einer Wasserfläche von etwa 5 ha nicht sehr groß, liegt rund 2,4 km nördlich der Windkonzentrationszone und ist von Wald umgeben. Auch potenziell temporär vernässte Offenlandflächen des (im m-radius überwiegend bewaldeten) VSG liegen mindestens 3,5 km entfernt. Bei den 2013 durchgeführten avifaunistischen Untersuchungen für die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots blieben Nachweise von Zwergschwänen aus (ÖKON 2016). Die Errichtung und der Betrieb von wenigen, nicht als Riegel angeordneter WEA, können nicht zu erheblichen Meidereaktionen von Zwergschwänen führen. Im vorliegenden Fall liegt keine riegelartige Anordnung von WEA vor. Erhebliche Auswirkungen auf Zwergschwäne des VSG sind nicht ableitbar. 6.2 FFH-Gebiet Schwattet Gatt Als prüfrelevant sind die FFH-LRT sowie die Pflanzenarten Mittlerer Sonnentau, Weißes und Braunes Schnabelried verblieben. Für alle Schutzgüter besteht keine Betroffenheit durch das Vorhaben. Es werden keine Flächen des FFH-Gebietes in Anspruch genommen. Die Planung liegt vollständig abseits des FFH-Gebietes. Sämtliche Wirkfaktoren sind abstandsbedingt unwirksam.

24 ökon GmbH, Münster Seite 24 Tab. 7: EU-Code/ Art-Code Prüfung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Schwattet Gatt Lebensraumtypen / Art Möglicher Konflikt Art des Konflikts Entschärfung FFH-Verträglichkeit gegeben FFH-Lebensraumtypen Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der 3130 Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto- Nanojuncetea Dystrophe Seen und 3160 Teiche Feuchtheiden mit 4010 Glockenheide Übergangs- und 7140 Schwingrasenmoore 7150 Torfmoor-Schlenken aufgrund des Abstandes und der möglichen Wirkfaktoren / -reichweite nicht betroffen - - ja EU-Code/ Art-Code Lebensraumtypen / Art Möglicher Konflikt Art des Konflikts Entschärfung FFH-Verträglichkeit gegeben Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora Pflanzen Mittlerer Sonnentau Weißes Schnabelried Braunes Schnabelried aufgrund des Abstandes und der möglichen Wirkfaktoren / -reichweite nicht betroffen - - ja 6.3 FFH-Gebiet Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn Als prüfrelevant sind alle signifikanten FFH-LRT des Gebietes, indirekt über das VSG die Vogelarten sowie die Arten Kammmolch und Große Moosjungfer verblieben.

25 ökon GmbH, Münster Seite 25 Tab 8: Prüfung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn EU-Code/ Art-Code Lebensraumtypen / Art Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der 3130 Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto- Nanojuncetea Dystrophe Seen und 3160 Teiche Feuchtheiden mit 4010 Glockenheide Trockene europäische 4030 Heiden Noch renaturierungsfähige 7120 degradierte Hochmoore Übergangs- und 7140 Schwingrasenmoore 7150 Torfmoor-Schlenken 91D0 Moorwälder Möglicher Konflikt aufgrund des Abstandes und der möglichen Wirkfaktoren / -reichweite nicht betroffen Vögel, die im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind Blaukehlchen A272 (brütend) Betrachtung Schwarzspecht erfolgt für A236 (brütend) das EU- Ziegenmelker VSG A224 (brütend) - - ja s. oben s. oben s. oben

26 ökon GmbH, Münster Seite 26 EU-Code/ Art-Code Lebensraumtypen / Art Möglicher Konflikt Regelmäßig vorkommende Zugvögel, die nicht im Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG aufgeführt sind Baumfalke (auf dem A099 Durchzug) s. oben A153 A160 A142 A055 A052 A056 A276 A156 A118 A257 A004 Bekassine (brütend) Großer Brachvogel (brütend) Kiebitz (brütend) Knäkente (brütend) Krickente (brütend) Löffelente (brütend) Schwarzkehlchen (brütend) Uferschnepfe (brütend) Wasserralle (brütend) Wiesenpieper (brütend) Zwergtaucher(brütend) Betrachtung erfolgt für das EU- VSG Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora Amphibien 1166 Kammmolch aufgrund des Abstandes und der möglichen Wirkfaktoren / -reichweite nicht betroffen s. oben s. oben s. oben s. oben s. oben s. oben s. oben s. oben s. oben s. oben s. oben - - Ja Libellen 1042 Große Moosjungfer aufgrund des Abstandes und der möglichen Wirkfaktoren / -reichweite nicht betroffen - - Ja Für keinen der FFH-LRT besteht eine Betroffenheit durch das Vorhaben. Es werden keine Flächen des FFH-Gebietes in Anspruch genommen. Weder innerhalb noch außerhalb des FFH- Gebietes werden Lebensräume des Kammmolchs oder der Großen Moosjungfer überplant. Die Planung liegt vollständig abseits des FFH-Gebietes oder geeigneter Gewässer für Kammmolche oder von Moorstandorten und randlichen Moorbereichen als Lebensraum für die Große Moosjungfer. Sämtliche Wirkfaktoren sind abstandsbedingt unwirksam.

27 ökon GmbH, Münster Seite FFH-Gebiet Wacholderheide Hörsteloe Tab. 9: Prüfung maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes Wacholderheide Hörsteloe EU-Code/ Art-Code Lebensraumtypen / Art Möglicher Konflikt Art des Konflikts Entschärfung FFH-Verträglichkeit gegeben FFH-Lebensraumtypen Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephalus und Agrostis [Dünen im Binnenland] Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und - rasen aufgrund des Abstandes und der möglichen Wirkfaktoren / -reichweite nicht betroffen - - ja Beide FFH-LRT des Gebietes sind prüfrelevant. Für keinen der FFH-LRT besteht eine Betroffenheit durch das Vorhaben (siehe Tab. 9). Es werden keine Flächen des FFH-Gebietes in Anspruch genommen. Die Planung liegt vollständig abseits des FFH-Gebietes. Sämtliche Wirkfaktoren sind abstandsbedingt unwirksam. 6.5 Kumulierende Betrachtung Im Unterschied zu kleineren Einzelvorhaben für sich betrachtet können mehrere Einzelplanungen gemeinsam Auswirkungen verursachen, die erst durch die Kumulierung für sich zunächst unerheblicher Wirkungen eine Erheblichkeit erlangen können. Bei Windenergieplanungen sind diesbezüglich insbesondere eine Beeinträchtigung bis hin zur Entwertung von Lebensräumen durch eine Verdichtung der WEA-Verteilung im Raum sowie Barrierewirkungen verursacht durch kettenartig aneinandergereihte Anlagen quer zur Zugrichtung oder als Riegel zwischen Austauschhabitaten bzw. Teillebensräumen WEAempfindlicher Arten eine insgesamt erhöhte Kollisionsgefährdung durch verschiedene, räumlich benachbarte Planungen im Aktionsraum hochmobiler Arten mögliche kumulierende Effekte mit ggf. erheblichen Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete oder diesbezüglich geschützte Arten.

28 ökon GmbH, Münster Seite m-radius NIEDERLANDE VSG Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes Lüntener Fischteich u. Ammeloer Venn (DE ) m-radius m-radius m-radius WKZ Lüntener Feld / Ammeloe Wacholderheide Hörsteloe (DE ) WKZ Südlich des Munitionsdepots Schwattet Gatt (DE ) Abb. 1: Prüfradien um die WKZ Südlich des Munitionsdepots (WEA-KZ2) und NATURA-2000-Gebiete Quelle Kartengrundlage: Geodatenbasis NRW, Bezirksregierung Köln Im vorliegenden Fall liegt die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots räumlich zwischen den Betrachtungsgebieten FFH-Gebiet Schwattet Gatt im Südosten und südlichen und westlichen Teilflächen des EU-VSG Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes, welches die FFH-Gebiete Lüntener Fischteich und Ammeloer Venn umfasst (siehe Abb. 1). In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken wurde die kumulierende Betrachtung auf mögliche gemeinsame Wirkungen mit der nächstgelegenen Windkonzentrationszone Lüntener Feld / Ammeloe beschränkt. Die übrigen in Planung befindlichen Windparke im Vredener Stadtgebiet sind abstands- bzw. lagebedingt vernachlässigbar in Bezug auf eine gemeinschaftliche Wirkung mit der Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots eine kumulierende Betrachtung mit diesen Planungen entfällt. Der Abstand zwischen den benachbarten Windkonzentrationszonen beträgt etwas mehr als 1 km. In Abb. 1 sind beide Windkonzentrationszonen und die NATURA 2000-Flächen im m- Umfeld um die Windkonzentrationszone Südlich des Munitionsdepots dargestellt. Die Gebietsabgrenzungen und die Lage der Windkonzentrationszonen zueinander ermöglichen eine z.t. mehrreihige Anordnung von benachbarten WEAs quer zur Hauptzugrichtung, ggf. auch

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