DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG"

Transkript

1 DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG AUSFÜHRLICHE AUSFÜLLANLEITUNG ZUM IHK-URSPRUNGSZEUGNIS 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt werden. Die hierfür erforderlichen Vordrucke können über die IHK ( oder über spezielle Formularverlage bezogen werden. Der Vordruck muss unter Beachtung der Anmerkungen und Hinweise auf der Vorder- und Rückseite des Antrags vollständig ausgefüllt werden. Radierungen und Übermalungen (Tipp-Ex) sind nicht zulässig, da sie gemäß 419 ZPO die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde aufheben. Solche Dokumente werden deshalb von in- und ausländischen Behörden häufig nicht anerkannt. 2. DIE EINZELNEN FELDER IM DETAIL FELD 1: ABSENDER Die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen müssen die vollständige Firmenbezeichnung verwenden, so wie sie der Eintragung beim Registergericht entspricht. Abweichungen sind nicht zulässig! Kleingewerbetreibende müssen ihren Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen angeben. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) gilt dies für die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter. Bestimmte Zusätze wie Buchstabenkombinationen oder sonstige Geschäftsbezeichnungen sind nur zulässig, wenn sie hinter den Namen aufgeführt werden. Die vollständige Anschrift ist in allen Fällen notwendig.

2 Beispiel: Max Muster Design-Werkstatt Hauptstraße Musterhausen FELD 2: EMPFÄNGER Hier wird der Empfänger der Waren mit seiner Anschrift eingetragen. Wenn dieser nicht bekannt ist, kann auch "an Order" eingetragen werden; dann muss allerdings zwingend das Bestimmungsland der Waren angegeben werden. Beispiele: XY Ltd. Soliman Abaza Street Cairo, Egypt To order Egypt FELD 3: URSPRUNGSLAND In diesem Feld, das stets auszufüllen ist, muss das Ursprungsland der aufgelisteten Waren angegeben werden. Wird das Ursprungszeugnis für Waren aus unterschiedlichen Ursprungsländern ausgestellt, können auch zwei oder mehrere Länder eingetragen werden, wenn und soweit eine eindeutige Zuordnung gewährleistet ist. In diesen Fällen empfiehlt es sich jedoch, in Feld 6 hinter jeder Warenposition das Ursprungsland anzugeben und in Feld 3 lediglich siehe Feld 6 einzutragen. Für Waren, die ihren Ursprung in der EU haben, ist grundsätzlich die Bezeichnung Europäische Union zu verwenden. Einige Drittstaaten erkennen jedoch Europäische Union als Ursprungsangabe nicht an. In diesen Fällen kann zusätzlich das entsprechende EU- Mitgliedsland angegeben werden. Beispiel: Deutschland (Europäische Union)

3 ACHTUNG: Die Angabe des konkreten EU-Mitgliedslandes ist natürlich nur dann möglich, wenn hierfür entsprechende Nachweise vorgelegt werden! Die üblichen Lieferantenerklärungen reichen hierfür in der Regel nicht aus, da dort häufig nur der EU-Ursprung bescheinigt wird! Grundsätzlich kann nur für Ursprungswaren der Europäische Union ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden. Für Drittlandsware wird nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn sie aus der EU versendet wird. Für Warensendungen zwischen zwei Drittstaaten kann in der Europäischen Union von keiner Stelle ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden. Bei der Angabe des Ursprungslandes ist stets auf die offizielle Bezeichnung zu achten: Deutschland oder Bundesrepublik Deutschland (nicht BRD), Niederlande (nicht Holland), Großbritannien (nicht England), Volksrepublik China (nicht China) etc. Eine entsprechende Liste des Auswärtigen Amtes befindet sich auf unserer Homepage. Übersetzungen in andere Amtssprachen der EU sind natürlich zulässig. FELD 4: ANGABEN ÜBER DIE BEFÖRDERUNG Freiwilliger Hinweis auf die Beförderungsart (z. B. Luftfracht, Postverkehr etc.). FELD 5: BEMERKUNGEN Dieses Feld sollte in der Regel nicht verwendet werden, da es für amtliche Vermerke der IHK reserviert ist. Zulässig sind aber zum Beispiel Hinweise auf ein Akkreditiv oder eine Importlizenznummer. Darüber hinaus gehende Angaben sollten nur nach vorheriger Rücksprache mit der IHK eingetragen werden. FELD 6: WARENBESCHREIBUNG Ein Ursprungszeugnis muss alle Angaben enthalten, die zur Feststellung der Nämlichkeit erforderlich sind. Im Feld 6 ist deshalb die handelsübliche Warenbezeichnung einzutragen.

4 Überbegriffe wie Ersatzteile, Zubehör, elektrische Geräte etc. stellen keine ausreichende Warenbeschreibung dar! Firmeninterne Bezeichnungen oder Codes dürfen nur gemeinsam mit der allgemein verständlichen Warenbeschreibung verwendet werden. Werden in einem Akkreditiv bestimmte Bezeichnungen verlangt, können diese mit einem entsprechenden Vermerk ( as per L/C... ) ergänzt werden. Faustformel: Wer die Beschreibung liest, sollte sich ein Bild von der Ware machen können, ohne die Umschließung öffnen zu müssen. Bei verpackten Waren sind Anzahl und Art der Packstücke sowie deren Markierung anzugeben. Bei unverpackten Waren sollte deren Stückzahl bzw. bei Massengütern lose geschüttet angegeben werden. Bei mehreren Warenarten bzw. mehreren Ursprungsländern hat eine Unterteilung nach laufenden Nummern zu erfolgen. Bei sehr umfangreichen Warensendungen kann nach Rücksprache mit der IHK anstelle eines mehrseitigen Ursprungszeugnisses ein handelsüblicher Sammelbegriff verwendet und auf eine beigefügte Rechnung oder Packliste verwiesen werden. Das Papier wird dann von der IHK an das Ursprungszeugnis angesiegelt und wird somit Bestandteil der Urkunde. Achtung: Dieser Verweis ist nur hinsichtlich der Warenbeschreibung zulässig. Die Ursprungsangaben müssen zwingend in Feld 6 erfolgen! Beispiel: Ersatzteile gemäß angefügter Rechnung Nr. 321 vom Position 1 bis 3: Deutschland (Europäische Union) Position 4 bis 6: Europäische Union Position 7 bis 9: VR China Leere Felder müssen durch Streichung unbrauchbar gemacht werden.

5 FELD 7: MENGE Dieses Feld ist stets auszufüllen, da nach EU-Zollrecht ein Ursprungszeugnis alle Angaben enthalten muss, die zur Feststellung der Nämlichkeit erforderlich sind. Die Mengenangaben können je nach Art der Ware z. B. in kg (Brutto- und/oder Nettogewicht), Liter, Stück, Meter erfolgen. Bei verpackter Ware wird empfohlen, das Bruttogewicht (Rohgewicht) und das Nettogewicht (Eigengewicht) auch dann anzugeben, wenn die Menge durch eine andere Maßeinheit schon bestimmt wurde. FELD 8: NUR IM ANTRAGSFORMULAR Der Antragsteller muss an dieser Stelle erklären, ob die Waren im eigenen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Betrieb hergestellt wurden; bei mehreren Artikeln müssen die in Feld 6 aufgeführten Warenpositionen entsprechend zugeordnet werden. Als im eigenen Betrieb hergestellt gelten nur Waren, die gemäß 5 IHK-Bescheinigungsstatut in Verbindung mit Art. 60 Abs. 2 UZK ursprungsbegründend be- oder verarbeitet wurden (siehe Merkblatt: Materielles Ursprungsrecht). Für alle anderen Waren sind mit dem Antrag entsprechende Ursprungsnachweise (siehe Merkblatt: Ursprungsnachweise) vorzulegen! Bitte beachten! Es gibt keine Wert- bzw. Bagatellgrenze! WICHTIG! Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel bitte nicht vergessen! FELD 9: NUR IM ANTRAGSFORMULAR Dieses Feld wird nur benötigt, wenn der Antragsteller nicht mit dem in Feld 1 genannten Absender identisch ist. Diese Konstellation ist jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig und sollte immer mit der IHK abgesprochen werden.

6 3. WEITERE ANGABEN SIND UNZULÄSSIG Das Ursprungszeugnis ist eine im Interesse des internationalen Wirtschaftsverkehrs vereinheitlichte und streng formalisierte Urkunde. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sind deshalb nur folgende Zusätze erlaubt: Angaben über Wert und Menge der Waren, Angaben über das Akkreditiv (Nummer, Datum und Ort der Ausstellung), Angaben über die Einfuhrlizenz, Angaben aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen. Die Notwendigkeit sowie die Richtigkeit dieser Angaben sind der IHK ggf. nachzuweisen. Alle anderen Angaben sind selbst wenn sie belegbar wären nicht zulässig! Deshalb darf in der Warenbezeichnung bzw. in der Markierung der Packstücke kein Herstellerhinweis enthalten sein! Ferner dürfen keine Zolltarifnummern aufgeführt werden! Hinweis: Achten Sie also bei einem Akkreditiv darauf, dass nur zulässige Angaben im Ursprungszeugnis verlangt werden! Dagegen können auf der Rückseite der Urkunde solche Erklärungen in der Regel problemlos gemacht werden. 4. RÜCKSEITE DES URSPRUNGSZEUGNISSES Die beiden Seiten eines Ursprungszeugnisses stellen rechtlich unterschiedliche Urkunden dar und müssen deshalb nach eigenständigen Regeln bearbeitet werden. Während die Angaben auf der Vorderseite streng reglementiert sind, besteht auf der Rückseite ein deutlich größerer Ermessensspielraum. Hier können beispielsweise Herstellererklärungen, Zolltarifnummern oder andere Angaben gemacht werden, die auf der Vorderseite unzulässig sind. Diskriminierende Erklärungen wie z. B. Israelklauseln oder Black-List-Clauses sind aber nach 7 AWV auch hier verboten! Der zu bescheinigende Text darf ferner nicht im Widerspruch zu den Angaben auf der Vorderseite des Ursprungszeugnisses stehen.

7 Beispiel: Wenn die Ware italienischen Ursprung hat, kann eine Firma aus Heilbronn unter normalen Umständen nicht Hersteller der Ware sein. Auch die Angaben auf der Rückseite müssen vom Antragsteller unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen werden. 5. KOPIEN Die IHK darf für jede Warensendung immer nur ein Original ausstellen! Werden mehrere Ausfertigungen benötigt, können dem Antrag beliebig viele Durchschriften angefügt werden. Auch für die Durchschriften sind amtliche Vordrucke (gelbe Kopien) vorgeschrieben. Fotokopien sind nicht zulässig. Bitte übertragen Sie die Seriennummer des Originals auf die Kopie. 6. STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden ( 415 ZPO), mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben. Wer schuldhaft bewirkt, dass unrichtige Angaben in einem Ursprungszeugnis bescheinigt werden, kann sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen ( 271 StGB). Prüfen Sie deshalb sehr sorgfältig, ob die Waren im eigenen Betrieb hergestellt wurden! Beachten Sie ferner, dass die IHK Heilbronn-Franken Aussteller des Ursprungszeugnisses ist. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen, die ohne Mitwirkung der IHK vorgenommen werden, erfüllen daher den Straftatbestand der Urkundenfälschung ( 267 StGB). Reichen Sie deshalb notwendige Korrekturen stets der Kammer zur Bearbeitung ein. 7. GEBÜHREN Für die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses berechnet die IHK Heilbronn-Franken eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 8,00 Euro. Für jede Mehrfertigung (gelbe Durchschrift) wird eine Gebühr von 2,00 Euro erhoben.

DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG

DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: AUSFÜLLANLEITUNG AUSFÜHRLICHE AUSFÜLLANLEITUNG ZUM IHK-URSPRUNGSZEUGNIS 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die auf Antrag von der zuständigen

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses

Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses Bitte vor dem Ausfüllen sorgfältig lesen!!! Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem roten Antrag!!! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Westerman

Mehr

Merk blatt. Seite 1 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel

Merk blatt. Seite 1 IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstraße Kassel Merk blatt Ursprungszeugnis (UZ) Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen sollte nur dann beantragt werden, wenn die Importvorschriften des Empfangslandes oder der Kunde dies fordern. Grundlage für die

Mehr

Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse

Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse Vorbemerkungen 1. Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, 7, Abs. 2, IHK-Statut. Öffentliche Urkunden haben Beweiskraft vor Gericht. Das bedeutet, dass

Mehr

LESEPROBE. In Artikel 35 UZK-DA werden Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge gesondert geführt. Hier heißt es:

LESEPROBE. In Artikel 35 UZK-DA werden Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge gesondert geführt. Hier heißt es: 2 3.3.1 Ersatzteile Eine besondere Behandlung können Ersatzteile erfahren. Dabei ist herauszuheben, dass es sich hierbei um den nicht präferenziellen Ursprung handelt. In Artikel 35 UZK-DA werden Zubehör,

Mehr

Ausstellung von Ursprungszeugnissen

Ausstellung von Ursprungszeugnissen Stand: Juli 2018 Ausstellung von Ursprungszeugnissen Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und der Nachweis über den nicht-präferenziellen Ursprung einer Ware. Die Ausstellung des Dokumentes

Mehr

1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen

1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen 1 Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen 1.1 Überprüfung der zur Beglaubigung eingereichten Dokumente Die Beglaubigungsstellen sind verpflichtet die vom Antragsteller

Mehr

Das Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis Das Ursprungszeugnis Das IHK Ursprungszeugnis (UZ) (Englisch: Certificate of Origin) weist das Ursprungsland konkreter Waren nach und beurkundet somit den nicht-präferenziellen Ursprung dieser. Im internationalen

Mehr

Das Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen (Berücksichtigung des neuen EU-Zollrechts ab )

Das Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen (Berücksichtigung des neuen EU-Zollrechts ab ) Das Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen (Berücksichtigung des neuen EU-Zollrechts ab 01.05.2016) Tipps für Unternehmer und Existenzgründer IHK-Merkblatt 2016 Industrie- und Handelskammer

Mehr

Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von Handelsrechnungen und sonstigen Bescheinigungen für Exportsendungen

Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von Handelsrechnungen und sonstigen Bescheinigungen für Exportsendungen MERKBLATT International Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigung von Handelsrechnungen und sonstigen Bescheinigungen für Exportsendungen Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren,

Mehr

Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen

Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen Die IHK informiert: Ursprungszeugnis Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen von Handelsrechnungen Stand: Januar 2010 1. Wozu dient ein Ursprungszeugnis? Das Ursprungszeugnis ist ein von

Mehr

Leitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung

Leitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung Leitfaden zum Ausfüllen eines Beglaubigungsgesuches für ein Ursprungszeugnis und/oder eine beglaubigte Rechnung Dies ist ein Leitfaden für das Erstellen eines Beglaubigungsgesuches. Für das korrekte Bestimmen

Mehr

Statut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen

Statut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Statut der IHK Rhein-Neckar für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Mehr

2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS

2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS 2. DAS URSPRUNGSZEUGNIS Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder beglaubigten Handelsrechnungen begleitet werden.

Mehr

Beim Ausfüllen von Ursprungszeugnissen sind folgende Punkte zu beachten:

Beim Ausfüllen von Ursprungszeugnissen sind folgende Punkte zu beachten: Geschäftsbereich International Kompetenzzentrum Zoll Postanschrift: 90331 Nürnberg Tel. 0911/1335-361 Fax 346 e-mail: schatz@nuernberg.ihk.de MERKBLATT AUSFÜLLHINWEISE FÜR: BEANTRAGUNG VON URSPRUNGSZEUGNISSEN

Mehr

FORMBLÄTTER FÜR DIE WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND DEN ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1.

FORMBLÄTTER FÜR DIE WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND DEN ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1. ANHANG IV FORMBLÄTTER FÜR DIE WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND DEN ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 Druckanweisungen 1. Jede Bescheinigung hat das Format 210 x 297 mm,

Mehr

WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG

WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR. 1 1. Ausführer (Name, vollständige Anschrift, Staat) Nr. Y 0184599 Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite beachten 2. Bescheinigung für den Präferenzverkehr zwischen

Mehr

Bescheinigungsdienst. Geschäftsfeld International

Bescheinigungsdienst. Geschäftsfeld International Bescheinigungsdienst Bescheinigungen von Handelsrechnungen Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten Grundsätze und Verfahrensregelungen Industrie-

Mehr

Das Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen

Das Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen Das Ursprungszeugnis Erläuterungen & Hinweise zum Ausfüllen Tipps für Unternehmer und Existenzgründer IHK-Merkblatt 2014 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12,

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de Veröffentlichungsdatum:

Mehr

Bitte lesen Sie den Antrag komplett durch, auch das Kleingedruckte und die Rückseite!!

Bitte lesen Sie den Antrag komplett durch, auch das Kleingedruckte und die Rückseite!! Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse Ausstellen von Ursprungszeugnissen durch die Vorbemerkung: Ein Ursprungszeugnis wird nur ausgestellt im Warenverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten,

Mehr

Carnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter in Dok-Nr.

Carnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter  in Dok-Nr. Carnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter www.stuttgart.ihk.de, in Dok-Nr. 17315 Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, bitte wenden Sie sich an

Mehr

EUR. 1 Nr. X Europäischem Gemeinschaft. dem im Feld 5 genannten Staat. ill rt ω I-i. io? WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG

EUR. 1 Nr. X Europäischem Gemeinschaft. dem im Feld 5 genannten Staat. ill rt ω I-i. io? WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG 1. Ausführer (Name, vollständige Anschrift, Staat) EUR. 1 Nr. X 056696 Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite beachten 2. Bescheinigung für den Präferenzverkehr zwischen

Mehr

Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse

Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse Vorbemerkungen Ausfüllanleitung für Ursprungszeugnisse 1. Das Ursprungszeugnis (UZ) ist eine öffentliche Urkunde ( 415, 417 Zivilprozessordnung; 7 Abs. 2 Statut der IHK Pfalz) für dessen Ausstellung in

Mehr

Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Grundsätze

Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Grundsätze Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14280 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen Grundsätze Weltweit sind die Einfuhrbestimmungen der einzelnen Staaten uneinheitlich. Sie

Mehr

MERKBLATT FÜR DIE VERWENDUNG DER VORDRUCKE, DIE FÜR DAS KONTROLLEXEMPLAR T5 ZU VERWENDEN SIND

MERKBLATT FÜR DIE VERWENDUNG DER VORDRUCKE, DIE FÜR DAS KONTROLLEXEMPLAR T5 ZU VERWENDEN SIND MERKBLATT FÜR DIE VERWENDUNG DER VORDRUCKE, DIE FÜR DAS KONTROLLEXEMPLAR T5 ZU VERWENDEN SIND A. Allgemeine Bemerkungen 1. Als Kontrollexemplar T5 wird ein Dokument bezeichnet, das auf einem Vordruck T5

Mehr

MERKBLATT International

MERKBLATT International MERKBLATT International URSPRUNGSZEUGNISSE UND SONSTIGE DOKUMENTE FÜR DEN AUßENHANDEL Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen

Mehr

Zollanmeldung für die Überführung von Diplomaten- oder Konsulargut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung

Zollanmeldung für die Überführung von Diplomaten- oder Konsulargut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung (VSF Z 08 42) Registrierstempel der Überwachungszollstelle Zutreffendes ankreuzen [X] oder ausfüllen Bitte Ausfüllanleitung auf der Folgeseite beachten! Zollstelle der Überführung, Nr., Datum Zollanmeldung

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11a GEWERBEORD- NUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die Formulare auf der Homepage der IHK Mittleres Ruhrgebiet (www.bochum.ihk.de)

Mehr

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 11 a GEWER- BEORDNUNG UND ERTEILUNG EINER REGISTRIERUNGSNUMMER Sie können die interaktiven Formulare von der IHK-Internetseite als PDF-Dokumente (www.wuppertal.ihk24.de

Mehr

Teil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben.

Teil I Vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter auszufüllen, sofern nicht anderes angegeben. Diese Erläuterungen sind zu verwenden wenn das GDE Formular zur Anmeldung zur Kontrolle bei Sendungen verwendet wird, die gemäß VO (EU) Nr. 884/2014 der Kommission (Aflatoxin-Kontamination) zur Kontrolle

Mehr

- Nur für Informationszwecke -

- Nur für Informationszwecke - VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 1 Nummer 4 BrStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV) 1 1 Versender 2 Verbrauchsteuernummer des Versenders

Mehr

DER IHK-BESCHEINIGUNGSSERVICE FÜR AUßENWIRTSCHAFTSDOKUMENTE

DER IHK-BESCHEINIGUNGSSERVICE FÜR AUßENWIRTSCHAFTSDOKUMENTE DER IHK-BESCHEINIGUNGSSERVICE FÜR AUßENWIRTSCHAFTSDOKUMENTE NEBEN DEM URSPRUNGSZEUGNIS MÜSSEN IM AUSLAND OFT WEITERE DOKUMENTE VORGELEGT WERDEN, DIE ZUVOR DURCH DIE IHK BESCHEINIGT WURDEN. A. EINFÜHRUNG

Mehr

Ursprungszeugnis. Hinweise zum Ausfüllen

Ursprungszeugnis. Hinweise zum Ausfüllen Ursprungszeugnis Das Ursprungszeugnis (UZ) (Englisch: Certificate of Origin) weist das Ursprungsland konkreter Waren nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel erforderlich

Mehr

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems Anhang 2 Unterzeichnet in Brüssel am 14. Dezember 2000 Von der Schweiz

Mehr

VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 35 AlkStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV)

VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 35 AlkStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV) 1 VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 35 AlkStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV) 1 Versender 2 Verbrauchsteuernummer des Versenders 3

Mehr

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform (Absender) Industrie- und Handelskammer Chemnitz GB Handel/Dienstleistungen Postfach 464 09004 Chemnitz ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung gemäß

Mehr

DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: URSPRUNGSNACHWEISE

DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: URSPRUNGSNACHWEISE DAS IHK-URSPRUNGSZEUGNIS: URSPRUNGSNACHWEISE WANN SIND NACHWEISE ANERKANNT? ERFORDERLICH UND WELCHE DOKUMENTE WERDEN 1. EINFÜHRUNG Ursprungszeugnisse sind nach deutschem Recht öffentliche Urkunden im Sinne

Mehr

Sicheres Verfahren für elektronische Ursprungszeugnisse der deutschen IHKs

Sicheres Verfahren für elektronische Ursprungszeugnisse der deutschen IHKs Sicheres Verfahren für elektronische Ursprungszeugnisse der deutschen IHKs In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt. Die IHKs praktizieren dabei

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister Antragsteller: Natürliche Person

Antrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister Antragsteller: Natürliche Person (Absender) Industrie- und Handelskammer Braunschweig Frau Susanne Pless Postfach 3269 38022 Braunschweig Antrag auf Eintragung in das Immobiliardarlehensvermittlerregister Antragsteller: Natürliche Person

Mehr

VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 35 AlkStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV)

VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 35 AlkStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV) Ausfertigung für den Versender 1 VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 35 AlkStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV) 1 Versender 2 Verbrauchsteuernummer

Mehr

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG Industrie- und Handelskammer Erfurt Vermittlerregister Arnstädter Str. 34 99096 Erfurt (Absender) ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG Hinweise:

Mehr

Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße Fulda

Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße Fulda (Absender) Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung ANTRAGSTELLER: NATÜRLICHE PERSON / GESCHÄFTSFÜHRENDER GESELLSCHAFTER

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister IHK Heilbronn-Franken Versicherungsvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Person (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr

Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda

Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren

Mehr

Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda

Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1143 Jahrgang 1986 Ausgegeben am 28. Feber 1986 44. Stück 108. Verordnung: Bewilligungspflicht von

Mehr

Antrag auf Erteilung Erweiterung Erteilung 34c Abs. 1 Nr. 4 und 161 GewO

Antrag auf Erteilung Erweiterung Erteilung 34c Abs. 1 Nr. 4 und 161 GewO Absender Regionalverband Saarbrücken - als Kreispolizeibehörde - 66119 Saarbrücken Postleitzahl, Ort Regionalverband Saarbrücken -als Kreispolizeibehörde- Schlossplatz 1-15 6 6 1 1 9 S a a r b r ü c k

Mehr

Richtlinie zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen

Richtlinie zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Richtlinie zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen Gestützt auf 11 des Statuts der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Kleingewerbetreibender (Muster)

Kleingewerbetreibender (Muster) Kleingewerbetreibender (Muster) Frank Müller CD-Shop Frank Müller Postfach 1234 Frank Müller Hinweise zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen des Kleingewerbetreibenden: Für Kleingewerbetreibende - sie

Mehr

Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):

Vorname (Rufname bitte unterstreichen) Hauptwohnsitze in den letzten fünf Jahren (von bis: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsberater nach 34d Absatz 2 GewO i. V. m. 156 Absatz 2 GewO (vereinfachtes Verfahren)

Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsberater nach 34d Absatz 2 GewO i. V. m. 156 Absatz 2 GewO (vereinfachtes Verfahren) Industrie- und Handelskammer Koblenz Versicherungsvermittlerregister Schlossstraße 2 56068 Koblenz - für natürliche Personen - Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsberater

Mehr

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten

Mehr

Merkblatt für Baumaßnahmen an Baudenkmalen

Merkblatt für Baumaßnahmen an Baudenkmalen Merkblatt für Baumaßnahmen an Baudenkmalen Sofern Sie beabsichtigen, Steuervergünstigungen für Ihr Baudenkmal im nachstehend aufgeführten Sinn in Anspruch zu nehmen, ist folgendes zu beachten: Die Inanspruchnahme

Mehr

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO:

2. Antragsteller/-in bzw. Erlaubnis(-befreiungs)inhaber/-in nach 34d Absatz 1 GewO bzw. 34d Absatz 2 bzw. 34d Absatz 6 GewO: Vermittlerregister Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Antrag auf Eintragung der angestellten verantwortlichen Person/-en in leitender Position Hinweis: Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie noch nicht

Mehr

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 18. Juni 2007 Teil II 131. Verordnung: Änderung der Zulassungsstellenverordnung (3. Novelle zur ZustV) 131. Verordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 18. Juni 2007 Teil II 131. Verordnung: Änderung der Zulassungsstellenverordnung (3. Novelle zur ZustV) 131. Verordnung

Mehr

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Ulm Recht und Steuern Olgastraße 95-101 89073 Ulm PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister IHK Heilbronn-Franken Versicherungsvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Person (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)

Mehr

Anlage (AktO III 505)

Anlage (AktO III 505) Apostille nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation AV des JM Nr. 10/67 vom 20. Juni 1967 (9101-25) I. Das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober

Mehr

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str.

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str. Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des

Mehr

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG GEMÄSS

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG GEMÄSS Absender (Firmenstempel) Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Recht und Fair Play Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) Hinweise: Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co.

Mehr

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine natürliche Person

Mehr

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt)

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister HOF Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b.

Mehr

ANHÄNGE. der. Delegierten Verordnung der Kommission

ANHÄNGE. der. Delegierten Verordnung der Kommission EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.4.2016 C(2016) 2002 final ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE der Delegierten Verordnung der Kommission zur Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/341 zur Ergänzung

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) - Voraussetzung für die Erteilung einer

Mehr

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG)

Antragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Mehr

Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)

Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) Förderprogramm Ausbildung - Förderperiode 2014 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Mehr

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen):

1. Antragsteller/in (produktakzessorischer Versicherungsvermittler/in) Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der produktakzessorischen Vermittlung

Mehr

MITTEILUNG. Änderung der Registerdaten

MITTEILUNG. Änderung der Registerdaten IHK Nordschwarzwald Recht / Steuern Dr.-Brandenburg-Str. 6 75173 Pforzheim MITTEILUNG Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese bestehende

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS

Mehr

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 73, Anerkennungsstelle Postfach Tübingen

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 73, Anerkennungsstelle Postfach Tübingen REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 73, Anerkennungsstelle Postfach 2666 72016 Tübingen Vom Regierungspräsidium auszufüllen Az.: 7 6710.5 / ( ) Eingang / vollst. Eingang:

Mehr

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Vorabgenehmigungsverfahren (1) Die Bestellung des apothekenpflichtigen

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f / h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN

Mehr

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße Kassel

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße Kassel (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAGSTELLER:

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Ihr Firmenname Straße und Hausnummer PLZ Ort IHK Bodensee-Oberschwaben Immobiliardarlehensvermittler Lindenstr. 2 88250 Weingarten Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen

Mehr

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 44 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34 h GewO unter Vorlage einer Erlaubnis

Mehr

NACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER

NACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER BESONDERE AUSFUHRBESTIMMUNGEN NACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER VERORDNUNG (EG) NR. 555/2008 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION Merkblatt für die Beantragung von sog. EXPORTBESCHEINIGUNGEN 1 Stand: 20.01.2015

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister Antragsteller: natürliche Person (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten

Mehr

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO IHK Karlsruhe Geschäftsbereich 5 - Recht Postfach 3440 76020 Karlsruhe Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Beiblatt für mitwirkende Arbeitnehmer/-innen/verantwortliche Person/-en in leitender Position

Beiblatt für mitwirkende Arbeitnehmer/-innen/verantwortliche Person/-en in leitender Position (Absender) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg (PLZ) (Ort) Beiblatt für mitwirkende Arbeitnehmer/-innen/verantwortliche Person/-en in leitender Position Antrag auf (Zutreffendes bitte

Mehr

b) die Landwirtschaftskammern nach näherer Bestimmung der Landesgesetze über die Errichtung von Landwirtschaftskammern;

b) die Landwirtschaftskammern nach näherer Bestimmung der Landesgesetze über die Errichtung von Landwirtschaftskammern; Richtlinien zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen -----------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

- 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1. vom 5. Oktober 1961

- 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1. vom 5. Oktober 1961 - 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1 vom 5. Oktober 1961 Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, in dem Wunsche, ausländische öffentliche

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister für natürliche Personen (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Mehr