DBV Sektion IV Frühjahrstagung Elektronische Service-Angebote der UB Würzburg auf der Basis 52a und 52b UrhG
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- Martha Feld
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1 DBV Sektion IV Frühjahrstagung 2010 Elektronische Service-Angebote der UB Würzburg auf der Basis 52a und 52b UrhG 1
2 Universität Würzburg 2009/10 10 Fakultäten (inkl. Klinikum) 56 Institute 24 Kliniken 170 Lehrstühle Etat: Studierende 100 Studiengänge Beschäftigte 400 Professoren 194 Mio (ohne Klinik) 2
3 Die UB gewährleistet als zentrale Einrichtung der Universität den freien Zugang zu Informationen in gedruckter wie auch elektronischer Form Gesamtausgaben f. Literatur (inkl. Klinik) 130 Mitarbeiter (117 Stellen im Stellenplan) 3
4 Die UB 2009 in Zahlen Nutzer Medien Neuerwerbungen 341 Öffnungstage 7 Öffnungstage/Woche 1 Zentralbibliothek 78 Teilbibliotheken Ausleihen 726 Arbeitsplätze 368 Einführungskurse Auskünfte 4
5 Kernaufgaben und Leistungen der UB Gewährleistung der Literatur- und Informationsversorgung der Universität Bestände aller Bibliotheksstandorte über den Online-Katalog recherchierbar Die Universitätsbibliothek als Lernraum Vermittlung von Informationskompetenz (Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen mit E-Learning-Angeboten und E-Tutorials) Aufbau der Digitalen Bibliothek: Digitalisierungszentrum der Universität, OnlinePublikationsserver, Elektron. Semesterapparate, Elektron. Zeitschriftenbibliothek, WuE-Books Rückgrat des Bibliothekssystems: Funktionale Einschichtigkeit und Integrierte Medienbearbeitung; fachliche Betreuung aller Standorte ohne UB-Personal 5
6 Elektronische Service-Angebote nach 52a und 52b UrhG 52a Elektronische Semesterapparate Zulässig ist, - veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nicht gewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder - veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. 6
7 Elektronische Service-Angebote nach 52a und 52b UrhG 52a Elektronische Semesterapparate Regelung seit 2003; zunächst befristet bis 2006 Verlängerung bis 2008 Widerstand des Börsenvereins Weitere Verlängerung bis Charta zum gemeinsamen Verständnis von 52a UrhG von dbv und Börsenverein aus dem Jahre 2003: Das Erwerbungsverhalten wird sich nicht ändern. Verwendet wird Literatur, die vor Ort ist. Für Literatur, die der Rechteinhaber elektronisch problemlos und zumutbar zur Verfügung stellen kann, ist ein Lizenzvertrag zu schließen. 7
8 Elektronische Service-Angebote nach 52a und 52b UrhG 52a Elektronische Semesterapparate Begriffserklärungen (s. Gesamtvertrag von 2007) Kleine Teile (max. 15%) Werke geringen Umfangs (max. 25 S., Musik 5 S.) Teile eines Werkes (max. 33%) Vergütungspflicht über die Verwertungsgesellschaften nach 52a Abs. 4 UrhG: Gesamtvertrag vom September 2007: VG Wort allerdings nicht dabei 8
9 Elektronische Service-Angebote nach 52a und 52b UrhG 52a Elektronische Semesterapparate Abwicklungsvertrag zwischen KMK und den VGs zur Abwicklung der urheberrechtlichen Ansprüche bis einschließlich 2009: Für 52a UrhG Pauschale USt. Als Abschlag für 2009 (ohne VG Wort). Konkrete Vergütung, wenn Informationen über Nutzungsumfang und Nutzung einzelner Werkkategorien vorliegen. Die Regelungen umfassen nicht Textwerke (Klärung im Schiedsstellenverfahren nicht möglich gewesen): 2010 Klage der Verlage (gegen die Länder) auf höhere Vergütung und individualisierte Erfassung und Meldung, anhängig am OLG München. 9
10 ESA Workflow (1) Integration der elektr. Semesterapparate der UB direkt in die Kursräume auf der uniweiten E-Learning-Plattform WueCampus (moodle) Anmeldung eines ESAs über die UB 10
11 ESA Der Workflow (2) Einstieg über die Homepage der UB: Anmeldung und Informationen zu ESA 11
12 ESA Der Workflow (3) Meldung des ESA über ein Online-Anmeldeformular Mit dem Anmeldeformular wird eine Literaturliste (im Excel- Format) hochgeladen. UB erhält mit dem Auftrag, ESA zu erstellen. Gleichzeitig: Anmeldedaten werden in Datenbank des RZ übernommen RZ legt auf WueCampus einen Kursraum an und benachrichtigt Dozenten. 12
13 ESA Der Workflow (4) Bestellung der Medien aus Zentralbibliothek und Teilbibliotheken Organisation des Büchertransports innerhalb des Bibliothekssystems. UB digitalisiert die gewünschte Literatur. UB lädt Digitalisate auf WueCampus in die entsprechende Lehrveranstaltung hoch. Dozenten werden von UB über die erfolgreiche Einrichtung des ESAs per benachrichtigt. 13
14 ESA-Demokurs ESA Der Workflow (5) 14
15 Online-Umfrage (1) Im Anschluss an die erste ESA-Runde führte die UB eine Online- Umfrage durch. Befragt wurden alle Dozenten, die im SS 2008 einen ESA gemeldet hatten. Die Umfrage wurde über WueCampus durchgeführt. 15
16 Ergebnisse (Auswahl): Online-Umfrage (2) War ESA hilfreich für Sie bei der Vorbereitung Ihrer Lehrveranstaltung(en)? 16
17 Ergebnisse (Auswahl): Online-Umfrage (3) Hat sich durch ESA der Kopieraufwand verringert? 17
18 Ergebnisse (Auswahl): Online-Umfrage (4) Werden Sie für das nächste Semester wieder einen ESA anmelden? 18
19 Statistik: ESA-Meldungen 19
20 Statistik: Anzahl der auf WueCampus hochgeladenen Dateien 20
21 Elektronische Service-Angebote nach 52a uns 52b UrhG 52b Elektronische Leseplätze Zulässig ist, - veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an eigens dafür eingerichteten Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zur Verfügung zugänglich zu machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Es dürfen - grundsätzlich nicht mehr Exemplare eines Werkes an den eingerichteten Leseplätzen gleichzeitig zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Einrichtung umfasst. Für die Zugänglichmachung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. 21
22 Elektronische Service-Angebote nach 52a uns 52b UrhG 22
23 Elektronische Service-Angebote nach 52a uns 52b UrhG WuE-Books: Digitalisierung und Bereitstellung von elektronischen Lehrbüchern an der UB Würzburg 1. Worum geht es und worum geht es nicht? 2. Ausgangssituation und Voraussetzungen in Würzburg 3. Umsetzung in zwei Schritten 4. Erwartungen und Ausblick 23
24 Elektronische Service-Angebote nach 52a uns 52b UrhG 52b Elektronische Leseplätze Aktuelle Auslegungsprobleme: Entscheidungen des LG und OLG Frankfurt im Eilverfahren gegen die ULB Darmstadt - Rechtslage ist offen, wenn keine der Parteien das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren anerkennt. - Verhandlungsergebnis der AG 52b (80% des Ladenpreises bei lesenden Zugriff, Recht auf Papierkopie durch Nutzer sowie das Recht der zentralen Herstellung und des Hostings) wird von der VG Wort im Leistungskatalog des Gesamtvertrages nicht mehr akzeptiert. - Festsetzung einer angemessenen Vergütung für reines Leserecht (Vergütungspflicht bei der Bibliothek) in der Höhe offen. Elektronische Leseplätze? 24
25 Elektronische Service-Angebote nach 52a und 52b UrhG bleiben eine Baustelle. 25
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