Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehen"

Transkript

1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Jürgen Walter u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Staatsministeriums Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit bei Sendungen des SWR Fälle verbotener Schleichwerbung festgestellt wurden, aufgeschlüsselt nach a) Eigenproduktionen des SWR, b) Produktionen von SWR-Tochterfirmen wie z.b. der Produktionsfirma Maran, c) im Auftrag des SWR von Dritten produzierte Sendungen; 2. welche Maßnahmen seitens des SWR und des Rundfunkrates ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um gegen verbotene Schleichwerbung nach 7 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag, 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in seinen Produktionen vorzugehen bzw. das Schleichwerbungsverbot für die Zukunft effektiv zu kontrollieren; 3. welche Sanktionsmöglichkeiten der Landesregierung, dem SWR und dem Rundfunkrat gegen die Fälle verbotener Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zustehen und welche sie konkret anwenden wird; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 4. wie die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) bei den privaten Rundfunkveranstaltern die Einhaltung der geltenden Bestimmungen nach 7 des Rundfunkstaatsvertrages über die Inhalte von Werbung und Teleshopping überwacht; 5. insbesondere, wie die LfK die Einhaltung der Vorschriften zur Werbung und zu Teleshopping nach 44 Rundfunkstaatsvertrag kontrolliert; 6. welche Programme privater Rundfunkanbieter im Hinblick auf verbotene Schleichwerbung nach 7 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag von der LfK beobachtet werden; 7. wie viele Fälle verbotener Schleichwerbung in den letzten 5 Jahren von der LfK entdeckt wurden; 8. bei wie vielen dieser Fälle es sich um Ordnungswidrigkeiten nach 49 Abs. 1 Nr. 6 Rundfunkstaatsvertrag gehandelt hat und Bußgelder für solche Verstöße verhängt wurden; 9. ob und wenn ja welche weiteren Sanktionsmöglichkeiten der LfK zur Ahndung verbotener Schleichwerbung zur Verfügung stehen; 10. ob nach Ansicht der Landesregierung die aktuellen Möglichkeiten für die LfK als ausreichend bezeichnet und damit ein effektiver Kontrollmechanismus zur Ahndung verbotener Schleichwerbung gegeben ist; 11. inwieweit die LfK hierbei mit anderen Landesmedienanstalten kooperiert bzw. in welcher Form sie an der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM) beteiligt ist Walter, Lösch, Sitzmann, Rastätter, Oelmayer GRÜNE Begründung In den letzten Wochen sind in den Medien sowohl im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als auch bei privaten Rundfunkanbietern verschiedene Fälle von Verstößen gegen das Verbot der Schleichwerbung aus 7 Rundfunkstaatsvertrag aufgetaucht (z. B.: Marienhof, Tatort, Nutella die Geburtstagsshow, Formel 1 der Transport einer Weltmeisterschaft ). Dabei scheint es, als würden diese Fälle in erster Linie durch Medienrecherche und nicht durch Hinweis des Rundfunkrates bzw. der Landesmedienanstalten als zuständiger Kontrollinstanzen aufgedeckt. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ( 7), aber auch aufgrund verschiedener EU-Richtlinien und nach den Grundsätzen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, ist Schleichwerbung verboten, da jede Werbemaßnahme so beschaffen sein muss, dass ihr werbender Charakter von den Angesprochenen erkannt werden kann. Dabei ist es nach aktuellem Rundfunkrecht auch möglich, solche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu ahnden. Angesichts der o. g. Verstöße ist es fraglich, inwieweit sich die gegenwärtige Form der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als effizient und aus- 2

3 reichend darstellt. Verstöße gegen das Verbot der Schleichwerbung müssen frühzeitig und effektiv bekämpft werden. Genauso fraglich ist aber, ob die Kontrolle dieses Verbots für die privaten Rundfunkanbieter durch die Landesmedienanstalten auch wirksam erfolgt und damit ausreichend und effizient ist. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 19. August 2005 Nr. III 3485 nimmt das Staatsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu 1. a) bis c): inwieweit bei Sendungen des SWR Fälle verbotener Schleichwerbung festgestellt wurden, aufgeschlüsselt nach a) Eigenproduktionen des SWR, b) Produktionen von SWR-Tochterfirmen, wie z.b. der Produktionsfirma Maran, c) im Auftrag des SWR von Dritten produzierte Sendungen; Folgende Fälle wurden der Landesregierung vom SWR mitgeteilt: Bei der von der MARAN Film GmbH (Gesellschafter: SWR Holding GmbH und BAVARIA Film GmbH) betreuten Eigenproduktionen des SWR wurden drei Produktionen Tatort identifiziert, für die der Verdacht der Schleichwerbung bestand. Dieser Verdacht hat sich in zwei Fällen bestätigt; in einem Fall konnten die beanstandeten Szenen vor Ausstrahlung herausgeschnitten bzw. ersetzt werden. Ferner wurde ein Placement in der Auftragsproduktion Ich will laufen Der Fall Dieter Baumann entdeckt. Schließlich wurde ein Fall in der Serie Fabrixx, einer Auftragsproduktion der MARAN Film GmbH aus dem Jahr 2001, entdeckt. Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte für weitere Fälle verbotener Schleichwerbung im Zusammenhang mit dem SWR vor. Zu 2.: welche Maßnahmen seitens des SWR und des Rundfunkrates ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um gegen verbotene Schleichwerbung nach 7 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag, 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in seinen Produktionen vorzugehen bzw. das Schleichwerbungsverbot für die Zukunft effektiv zu kontrollieren; Der SWR hat der Landesregierung folgende Maßnahmen, die seitens des SWR ergriffen wurden, mitgeteilt: Der SWR hat seine Auftragsproduzenten angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob und in welchen Fällen es eine Zusammenarbeit mit Dritten gegeben hat. Nur wer eine eindeutige Versicherung abgibt, dass die Auftragsproduktionen für den SWR keine Schleichwerbung enthalten, kann mit einer weiteren Zusammenarbeit rechnen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3

4 Alle Auftragsproduktionsverträge enthalten künftig empfindliche Vertragsstrafen für den Fall von Schleichwerbung. Ferner wird die Pflicht verankert, Vereinbarungen über finanzielle oder geldwerte Leistungen Dritter offen zu legen, soweit sie nicht bereits aus der Kalkulation ersichtlich waren. Die ARD hat ferner die Einsetzung einer Clearing-Stelle beschlossen, die unter Leitung des SWR-Justiziars, Dr. Hermann Eicher, die Aufklärung der aktuellen Schleichwerbung vorantreiben und ihre Bekämpfung koordinieren soll. Der Fernsehausschuss und der Ausschuss für Recht und Technik werden in einer gemeinsamen Sitzung vorbereitend für den Rundfunkrat des SWR beraten, welche Konsequenzen aus den Fällen von Schleichwerbung für den SWR zu ziehen sind. Zu 3.: welche Sanktionsmöglichkeiten der Landesregierung, dem SWR und dem Rundfunkrat gegen die Fälle verbotener Schleichwerbung im öffentlichrechtlichen Fernsehen zustehen und welche sie konkret anwenden wird; Die Rechtsaufsicht über die länderübergreifende Rundfunkanstalt SWR nimmt zurzeit gemäß 37 des SWR-Staatsvertrages die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz wahr. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen sind jedoch erst zulässig, wenn die zuständigen Organe des SWR die ihnen obliegenden Pflichten in angemessener Frist nicht oder nicht hinreichend erfüllen ( 37 Abs. 2 Satz 1 SWR-Staatsvertrag). Von Seiten des SWR wurde dem für die Schleichwerbung verantwortlichen Produzenten der MARAN Film GmbH fristlos gekündigt. Der Geschäftsführer der MARAN Film GmbH wurde abgemahnt. Zu 4.: wie die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) bei den privaten Rundfunkveranstaltern die Einhaltung der geltenden Bestimmungen nach 7 des Rundfunkstaatsvertrages über die Inhalte von Werbung und Teleshopping überwacht; Die LfK beaufsichtigt die von ihr lizenzierten TV-Veranstalter. Dies sind in erster Linie lokale und regionale Veranstalter. Unter den Lizenznehmern finden sich auch bundesweite TV-Veranstalter, die jedoch nur digital verbreitet werden. Eine Ausnahme stellt lediglich der neue bundesweite Fernsehsender BW Family dar, der ab Januar 2006 unter anderem im analogen Kabel von Baden-Württemberg verbreitet wird. Eine direkte Einflussnahme durch die LfK auf die Programme der großen privaten Fernsehveranstalter, wie zum Beispiel RTL, SAT.1, ProSieben, N-TV etc., gibt es mangels Zuständigkeit nicht. Deshalb erfolgt grundsätzlich keine Programmbeobachtung dieser Sender durch die LfK (Ausnahme s.u. Ziff. 4). Zuständig ist insoweit die jeweils lizenzgebende Landesmedienanstalt. Entsprechende Programmbeschwerden in Bezug auf diese Veranstalter werden an die zuständige Landesmedienanstalt weitergeleitet. Mangels geringer Bedeutung (Verbreitung, Zuschauerakzeptanz) werden die von ihr zugelassenen, nur digital verbreiteten bundesweiten Programme von der LfK nur anlassbezogen kontrolliert. Die lokalen und regionalen Programme werden von der LfK regelmäßig stichprobenartig von geschulten Programmbeobachtern gesichtet, kommunikationswissenschaftlich ausgewertet und in einem dritten Schritt juristisch bewertet. 4

5 Neben der reinen Aufsicht verfolgt die LfK die Aufklärung und Information der Veranstalter in Form von regelmäßigen, aktuellen Workshops zum Thema Werbevorschriften und deren Umsetzung. Die letzte Veranstaltung hierzu fand im Januar 2005 statt. Zu 5.: insbesondere, wie die LfK die Einhaltung der Vorschriften zur Werbung und zu Teleshopping nach 44 Rundfunkstaatsvertrag kontrolliert; Die Kontrolle entspricht der nach 7 Rundfunkstaatsvertrag (siehe oben Antwort zu Ziffer 4). Zu 6.: welche Programme privater Rundfunkanbieter im Hinblick auf verbotene Schleichwerbung nach 7 Abs. 6 Rundfunkstaatsvertrag von der LfK beobachtet werden; Neben der Beobachtung der Programme der von ihr lizenzierten privaten Rundfunkveranstalter beteiligt sich die LfK an den kontinuierlichen und regelmäßigen bundesweiten Programmuntersuchungen der gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM). In diesem Rahmen werden dann auch bundesweite Programme von der LfK nach demselben Verfahren wie unter Ziffer 4 geschildert, gesichtet und ausgewertet. Zu 7.: wie viele Fälle verbotener Schleichwerbung in den letzten 5 Jahren von der LfK entdeckt wurden; Nach Auskunft der LfK gab es in den letzten fünf Jahren keinen festgestellten Fall von Schleichwerbung in den von der LfK zu beaufsichtigenden Programmen. Die LfK sieht die wesentliche Ursache hierfür darin, dass sie kontinuierlich auf Workshops oder in Gesprächen aktuelle Werbefragen mit den Veranstaltern diskutiert und auch im Übrigen in ständigem Kontakt mit den Veranstaltern steht, die diesen bei werblichen Fragestellungen von sich aus bereits suchen, bevor sie damit auf Sendung gehen. Zudem werden beim Vorliegen eines Verdachts auf Schleichwerbung Gespräche mit dem jeweiligen Veranstalter geführt, um gemeinsam mit dem Veranstalter den Verdacht auszuräumen. Die Erfahrung der letzen fünf Jahre hat gezeigt, dass mit dieser Verfahrensweise die Einleitung von Bußgeldverfahren bisher in keinem Fall erforderlich wurde. Zu 8.: bei wie vielen dieser Fälle es sich um Ordnungswidrigkeiten nach 49 Abs. 1 Nr. 6 Rundfunkstaatsvertrag gehandelt hat und Bußgelder für solche Verstöße verhängt wurden; 49 Abs. 1 Nr. 6 Rundfunkstaatsvertrag gilt nur für bundesweite Veranstalter. Im Übrigen erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage (vgl. Ziff. 7). Zu 9.: ob und wenn ja welche weiteren Sanktionsmöglichkeiten der LfK zur Ahndung verbotener Schleichwerbung zur Verfügung stehen; 5

6 Sanktionsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Neben der Verhängung einer Geldbuße besteht nach 49 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag die Möglichkeit, anzuordnen, Beanstandungen nach dem Rundfunkstaatsvertrag (also auch bezüglich Schleichwerbung) von dem betroffenen Veranstalter in seinem Programm verbreitet werden muss. Nach einer Beanstandung durch die gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM), wurde zuletzt im Mai 2005 von dieser Sanktionsmaßnahme Gebrauch gemacht. SAT.1 wurde dazu verpflichtet, an einer bestimmten Stelle in seinem Programm unkommentiert einen Text zu senden, der aussagt, dass die zuständige Landesmedienanstalt einen Verstoß gegen die Werbebestimmungen im Programm von SAT.1 festgestellt hat. Zu 10.: ob nach Ansicht der Landesregierung die aktuellen Möglichkeiten für die LfK als ausreichend bezeichnet und damit ein effektiver Kontrollmechanismus zur Ahndung verbotener Schleichwerbung gegeben ist; Aus Sicht der Landesregierung bietet der Rechtsrahmen einen ausreichenden Kontrollmechanismus zur Ahndung von Schleichwerbung in Programmen privater Rundfunkveranstalter. Problematisch ist allerdings die Erkennbarkeit von Schleichwerbung, da nicht jede Erkennbarkeit eines Produktes in Programmteilen per se rechtswidrig ist. In 2 Abs. 2 Nr. 6 Rundfunkstaatsvertrag ist Schleichwerbung definiert als die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marke oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Die Absicht als subjektives Element ist jedoch regelmäßig nur sehr schwer zu erfassen. Nach herrschender Meinung reicht ein aussagekräftiges Indiz für die Annahme der erforderlichen Absicht aus. Ein solches Indiz ist insbesondere die Entgegennahme einer Gegenleistung, die jedoch durch reine Programmbeobachtung nicht zu erkennen ist. Zu 11.: inwieweit die LfK hierbei mit anderen Landesmedienanstalten kooperiert bzw. in welcher Form sie an der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM) beteiligt ist. Die LfK ist zwar kein Mitglied der GSPWM, jedoch arbeiten alle Landesmedienanstalten auf der Arbeitsebene auf regelmäßigen Fachreferentensitzungen und im Rahmen von regelmäßigen bundesweiten Programmuntersuchungen zusammen. Dadurch wird gewährleistet, dass auch die Meinungen der Landesmedienanstalten in die Entscheidungsprozesse der GSPWM einfließen, bei denen kein bundesweiter Veranstalter zugelassen ist. Stächele Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten 6

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3911 05. 08. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Die Entwicklung der

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen Beschlussempfehlung Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3360 Berichterstatter:

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

1. Wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg haben zum 1. Mai bzw. zum 1. August 2009 eine Vollständigkeitserklärung abgegeben?

1. Wie viele Unternehmen in Baden-Württemberg haben zum 1. Mai bzw. zum 1. August 2009 eine Vollständigkeitserklärung abgegeben? 14. Wahlperiode 12. 01. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE und Antwort des Umweltministeriums Vollzug der Verpackungsverordnung Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert

1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert 14. Wahlperiode 02. 10. 2008 Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Zukunft der Substitution in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle

Mehr

VORLAGESATZUNG DER. FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE FERNSEHEN e.v.

VORLAGESATZUNG DER. FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE FERNSEHEN e.v. VORLAGESATZUNG DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE FERNSEHEN e.v. INHALT 1 Allgemeine Vorlagepflicht...3 2 Vorlagepflicht bei ausländischen Spielfilmen und TV-Movies ohne Alterskennzeichnung...3 3 Vorlagepflicht

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4687. Mitteilung. 13. Wahlperiode 29. 09. 2005. der Landesregierung 13. Wahlperiode 29. 09. 2005 Mitteilung der Landesregierung Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz

Mehr

13. Wahlperiode 26. 06. 2003

13. Wahlperiode 26. 06. 2003 13. Wahlperiode 26. 06. 2003 Antrag der Abg. Thomas Oelmayer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr US Cross-Border-Leasing und Zuwendungsrecht Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war;

1. welcher durchschnittliche Zinssatz in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für die Kreditmarktschulden des Landes insgesamt zu zahlen war; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4024 12. 09. 2013 Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Entwicklung

Mehr

I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000

I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 I N N E N M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 An den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen

Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen 14. Wahlperiode 07. 05. 2009 Kleine Anfrage des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen Kleine Anfrage

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 6054 22. 03. 2010 Antrag der Abg. Dr. Frank Mentrup u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Absolventinnen

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)

Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Kommission für Jugendmedienschutz - Stand vom 09.10.09 (Kurzfassung vom 29.06.2012) -

Kommission für Jugendmedienschutz - Stand vom 09.10.09 (Kurzfassung vom 29.06.2012) - Kriterien der KJM für technische Mittel als Jugendschutzmaßnahme für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Bereich des World Wide Web: Stichwort Personalausweiskennziffernprüfung / Persocheckverfahren

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser? GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011 MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien

6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6238 10. 12. 2014 Antrag der Abg. Karl Traub u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abendgymnasien und Abendrealschulen

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WELCHE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN GELTEN BEI WERBETEXTEN? 3 2. IST VERGLEICHENDE

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset- Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4764 25. 10. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von

Mehr

Folgendes ist zu beachten:

Folgendes ist zu beachten: Der DTV informiert: Bei der Werbung für Ferienwohnungen/-häuser, Privatzimmer sowie Pauschalangeboten ist stets die Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?...

Einführung... 7. KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?... Inhalt Inhalt Einführung................................................. 7 KAPITEL 1 Welchen Nutzen hätte ein Unternehmen von der freiberuflichen Tätigkeit, und wie soll diese vergütet werden?......................

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat I. Frau Stadträtin Sabine Krieger, Frau Stadträtin Lydia Dietrich, Fraktion Die Grünen rosa liste im Stadtrat der Landeshauptstadt München Rathaus Dr.

Mehr

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit

4 Ta 53/09 Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS. In dem Rechtsstreit Sächsisches Landesarbeitsgericht Chemnitz, 27.04.2009 9 (4) Ca 1424/07 ArbG Zwickau BESCHLUSS In dem Rechtsstreit hat die 4. Kammer des Sächsischen Landesarbeitsgerichts durch die Vorsitzende Richterin

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient.

Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. Beschreibung der Focus Methode Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. 1. F = Failure / Finding An dieser Stelle wird der

Mehr

12. Wahlperiode 11. 06. 97. Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik

12. Wahlperiode 11. 06. 97. Kostenbelastung der Kreise und Gemeinden durch die Nachrüstung von Bahnübergängen für die Neigetechnik Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 1595 12. Wahlperiode 11. 06. 97 Antrag der Abg. Helmut Göschel u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Kostenbelastung der Kreise

Mehr

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt. Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des

Mehr

Ihren Kundendienst effektiver machen

Ihren Kundendienst effektiver machen Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke

Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke 10. April 2010 Ines Hilpert-Kruck, Fortbildung Urheber- u. Medienrecht, Hamburg, 9./10. April 2010 Werbung

Mehr

Fall: (Obersatz zu den 5 W s )

Fall: (Obersatz zu den 5 W s ) G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/937 15.03.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Schulbesuch in anderen

Mehr