Der Bürgermeister. öffentlich Datum: Amt/Aktenzeichen 20/ Auskunft erteilt: Herr Rive Mitwirkung durch Amt 60

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Bürgermeister. öffentlich Datum: Amt/Aktenzeichen 20/ Auskunft erteilt: Herr Rive Mitwirkung durch Amt 60"

Transkript

1 Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 052 V Vorberatung keine Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: Amt/Aktenzeichen 20/ Auskunft erteilt: Herr Rive Mitwirkung durch Amt Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Kleineinleiterabgabe vom ; Höhe der Gebühren für das Haushaltsjahr Sachverhalt: Als Anlage 1 ist die Gebührenbedarfsberechnung 2015 für den Gebührenhaushalt Abwasserentsorgung (Sammelgruben) und als Anlage 2 sind die Gebührenbedarfsberechnungen 2015 für den Gebührenhaushalt Klärschlammentsorgung (Kleinkläranlagen) beigefügt. Die Gebühr für die Entsorgung der abflusslosen Gruben erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 11,90 /t auf 12,73 /t. Trotz Berücksichtigung eines Überschusses aus dem Jahr 2013 i.h.v. 645,23 ergibt sich eine Gebührenerhöhung von 0,83 /t. Bei den mechanischen Kleinkläranlagen steigt die Gebühr von auf 30,78 /t auf 35,43 /t. Die Steigerung bei den Entsorgungsgebühren für die Kleinkläranlagen i.h.v. 4,65 /t berücksichtigt einen Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 i.h.v. 498,52. Darüber hinaus sind die Gebührenerhöhungen durch die schwankende Anzahl der Abfuhrmengen im Vergleich zu den Vorjahren begründet. Bei den vollbiologischen Kleinkläranlagen vermindert sich die Gebühr von 40,11 /t auf 40,00 /t. 2. Stellungnahme zum Haushaltsplan: Die Vorlage berührt die Ergebnis- und Finanzplanung Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt die als Anlage 3 beigefügte 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Grefrath über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Kleineinleiterabgabe vom und nimmt die ihr zu Grunde liegenden Gebührenbedarfsberechnungen (Anlage 1 und 2) zur Kenntnis.

2 4. Abstimmungsergebnis: Zustimmungen: Ablehnungen: Enthaltungen: 5. Anlagen: Gebührenbedarfsberechnung Abwasserentsorgung (Sammelgruben) Gebührenbedarfsberechnung Klärschlammentsorgung (Kleinkläranlagen) Satzung Lommetz

3 Anlage 1 zur Vorlage-Nr.: H 052 V Gebührenbedarfsberechnung 2015 Kostenrechnende Einrichtung: Abwasserentsorgung Sammelgruben zu erwartende Abfuhrmenge für das Jahr 2015 = t Personalkosten (anteilige Kosten für Bauamt u. Kämmerei) = 1.140,00 Sachkostenanteil = 84,20 Kosten der Abwasserentsorgung (GRUBA lt. Ausschreibung) t x 11,66 = ,62 Kosten der Gemeindewerke Grefrath GmbH 75 x 4,00 = 300,00 Zuweisungen an Zweckverbände (Niersverband) t x 0, = 2.191,58 Summe ,40 Überschuss aus 2013 = -645,23 umlagefähige Kosten ,17 Gebührenermittlung ,17 : t = 12,73 / t Vergleich Differenz Sammelgruben 11,90 12,73 0,83

4 Anlage 2 zur Vorlage-Nr.: H 052 V Gebührenbedarfsberechnung 2015 Kostenrechnende Einrichtung: Klärschlammbeseitigung mechanische Kleinkläranlagen Berechnung der Gebühr für die Abfuhr aus mechanischen Kleinkläranlagen zu erwartende Abfuhrmenge für das Jahr 2015 = 7 t Personalkosten (anteilige Kosten für Bauamt u. Kämmerei) = 114,00 Sachkostenanteil = 5,61 Kosten der Klärschlammentsorgung (GRUBA lt. Ausschreibung) 7 t x 14,88 = 104,16 Anzahl mechanische KKA 5 x 1,00 = 5,00 Zuweisungen an Zweckverbände (Niersverband) 7 t x 0, = 5,37 Summe 234,14 Fehlbetrag aus ,52 hiervon anteilig für die mechanischen KKA = 13,90 umlagefähige Kosten 248,04 Gebührenberechnung: 248,04 : 7 t = 35,43 / t Jahresvergleich 2014 mechanische Kleinkläranlagen 30, Differenz 35,43 4,65

5 Anlage 2 zur Vorlage-Nr.: H 052 V Gebührenbedarfsberechnung 2015 Kostenrechnende Einrichtung: Klärschlammbeseitigung vollbiologische Kleinkläranlagen Berechnung der Gebühr für die Abfuhr aus vollbiologischen Kleinkläranlagen (KKA) zu erwartende Abfuhrmenge für das Jahr 2015 = 244 t Personalkosten (anteilige Kosten für Bauamt u. Kämmerei) = 661,20 Sachkostenanteil = 157,19 Kosten der Klärschlammentsorgung (GRUBA lt. Ausschreibung) 244 t x 33,32 = 8.130,08 Anzahl vollbiologische KKA 140 x 1,00 = 140,00 Zuweisungen an Zweckverbände (Niersverband) 244 t x 0, = 187,17 Summe 9.275,64 Fehlbetrag aus ,52 hiervon anteilig für die vollbiologischen KKA = 484,62 umlagefähige Kosten 9.760,26 Gebührenberechnung: 9.760,26 : 244 t = 40,00 / t Jahresvergleich Differenz vollbiologische Kleinkläranlagen 40,11 40,00-0,11

6 Anlage 3 zur Vorlage H 052 V 8. Änderungssatzung vom zur Satzung der Gemeinde Grefrath über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Kleineinleiterabgabe vom Aufgrund - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom (GV. NRW.S. 666 / SGV. NRW. 2023) in der zurzeit gültigen Fassung; - der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom (SV. NRW. S. 712 / SGV. NRW. S. 610) in der zurzeit gültigen Fassung; - der 9 ff. des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG), in der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl.I S ff.) in der zurzeit gültigen Fassung; - der 51, 53, 64 und 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW.) in der Bekanntmachung der Neufassung vom (GV. NRW S.463 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung; und - der Satzung über die Beseitigung von Abwasser Abwasserbeseitigungssatzung in der Gemeinde Grefrath vom in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Grefrath in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Höhe der Benutzungsgebühren Der 5 der Satzung der Gemeinde Grefrath über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Kleineinleiterabgabe vom in der zur Zeit gültigen Fassung wird wie folgt geändert: 1. Die Gebühr für die Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben beträgt 12,73 /t 2. Die Gebühr für die Entsorgung des Klärschlamms aus - mechanischen Kleinkläranlagen beträgt 35,43 /t - vollbiologischen Kleinkläranlagen beträgt 40,00 /t 3. Sofern die Gemeinde gemäß 53 (4) LWG vom Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen ganz von der Pflicht zur Abwasserbeseitigung für Grundstücke außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile freigestellt ist, wird keine Benutzungsgebühr erhoben. 2 Inkrafttreten Diese 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Grefrath über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Kleineinleiterabgabe vom tritt am in Kraft.

Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister

Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister c_ GREFRATH Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister IX. WahlReriode öffentlich Sitzungsvorlage Nr. H 218 V Datum: 05.11.2012 Vorberatung Amt/Aktenzeichen keine 20/204.02-3.1 Vorberatung Auskunft

Mehr

Satzung über die Gebührenhöhe für den umzulegenden Gewässerunterhaltungsaufwand der Wasser- und Bodenverbände für das Haushaltsjahr 2015

Satzung über die Gebührenhöhe für den umzulegenden Gewässerunterhaltungsaufwand der Wasser- und Bodenverbände für das Haushaltsjahr 2015 Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 051 V Vorberatung keine Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: 12.11.2014 Amt/Aktenzeichen 20/204.02-3.4 Auskunft

Mehr

Vorlage Nr. 48(neu)/2009

Vorlage Nr. 48(neu)/2009 Vorlage Nr. 48(neu)/2009 FB 6/Ber. Rees, den 19.11.2009 Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Haupt- und Finanzausschuß Rat der Stadt Zur Beratung Zur Entscheidung

Mehr

Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom

Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom Satzung der Stadtentwässerung Lippstadt AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.2016 Der Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Lippstadt AöR hat

Mehr

BEKANNTMACHUNG T A G E S O R D N U N G:

BEKANNTMACHUNG T A G E S O R D N U N G: BEKANNTMACHUNG Am Dienstag, den 18.11.2014, 19:00 Uhr, findet die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Nideggen im Bürgersaal der Begegnungsstätte Nideggen, Im Vogelsang, statt. T A G

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Steinfeld (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) Aufgrund der 4 und

Mehr

Satzung der Gemeinde Apen. über die Erhebung von Gebühren. für die Beseitigung von Abwasser. aus Grundstücksabwasseranlagen

Satzung der Gemeinde Apen. über die Erhebung von Gebühren. für die Beseitigung von Abwasser. aus Grundstücksabwasseranlagen 30 10 66 05 Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen

Mehr

SATZUNG. der Gemeinde Nohfelden

SATZUNG. der Gemeinde Nohfelden SATZUNG der Gemeinde Nohfelden über die Höhe der Gebühren im Abwasserbereich die Höhe des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen 1 Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert

Mehr

Einmalige Kosten? Jährliche Folgekosten? Haushaltsmittel vorhanden? Datum: Sachgebiet: Kämmerer: BM:

Einmalige Kosten? Jährliche Folgekosten? Haushaltsmittel vorhanden? Datum: Sachgebiet: Kämmerer: BM: Stadt Kierspe Der Bürgermeister Vorlage Nr. 0777 zur Sitzung des Hauptausschusses am 25.11.2008 und des Rates am 02.12.2008 öffentliche Sitzung Einmalige Kosten? Jährliche Folgekosten? Haushaltsmittel

Mehr

vom Benutzungsgebühren

vom Benutzungsgebühren Gebührensatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 11.12.2008 Aufgrund der 7 und 114 a der

Mehr

Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) der

Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) der Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) der Stadt Wilhelmshaven Stand: 01.01.2006 - 1 - Satzung über

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 16 Jahrgang 2018 ausgegeben am 21.12.2018 Seite 1 Inhalt 31/2018 1. Änderungssatzung vom 21.12.2018 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren vom 22.12.2017

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 1 Jahrgang 2010 ausgegeben am 20.12.2010 Seite 1 Inhalt 01/2010 15. Satzung vom 20.12.2010 zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst

Mehr

1 Gebührenpflicht. Stand:

1 Gebührenpflicht. Stand: Gebührensatzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) - AöR der Stadt Wetter (Ruhr) - vom 28.12.2010 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 20.12.2016 zur Klärschlammbeseitigungssatzung des Stadtbetriebes

Mehr

- Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

- Abwasserbeseitigungsabgabensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale (mobile) Schmutzwasserentsorgung für das gesamte Gebiet des Abwasserzweckverbandes Laucha Bad Bibra" - Abwasserbeseitigungsabgabensatzung Aufgrund

Mehr

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung SATZUNG der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage) Aufgrund der 4, 6, 8 Ziffer

Mehr

Gebührenpflicht

Gebührenpflicht Gebührensatzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) - AöR der Stadt Wetter (Ruhr) - vom 28.12.2010 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 20.12.2018 zur Klärschlammbeseitigungssatzung des Stadtbetriebes

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom 08.04.2013 zuletzt geändert durch die Satzung zur 9. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom 21.12.2018 Aufgrund des

Mehr

Gebührensatzung. für Grundstücksabwasseranlagen vom 28. November Erlaß und Änderungen der Satzung

Gebührensatzung. für Grundstücksabwasseranlagen vom 28. November Erlaß und Änderungen der Satzung Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen vom 28. November 1994 Erlaß und Änderungen der Satzung Beschluß Genehmigung Veröffentlichung Inkrafttreten vom vom am am Erlaß 28.11.1994 26.01.1995 01.01.1994

Mehr

Nr. 10 vom

Nr. 10 vom Amtsblatt Inhaltsverzeichnis: Nr. 10 vom 31.03.2011 1./ Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Haan im Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung) vom 30.03.2011

Mehr

Klärschlammbeseitigungs- und -entsorgungssatzung der Stadt Beckum

Klärschlammbeseitigungs- und -entsorgungssatzung der Stadt Beckum STADT BECKUM 7/17 Klärschlammbeseitigungs- und -entsorgungssatzung der Stadt Beckum Vom 18. Dezember 2018 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 2 Anschluss- und Benutzungsrecht 2 3 Entsorgungsausschluss 2

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg. Nr. 17/ Jahrgang

Amtsblatt Rietberg. Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg. Nr. 17/ Jahrgang Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 17/2012 21.12.2012 18. Jahrgang INHALT Seite 65/2012 15. Änderungssatzung vom 13.12.2012 zur Beitrags- und 116 Gebührensatzung der

Mehr

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung

SATZUNG der Stadt Aschersleben. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung SATZUNG der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage) Aufgrund der 4, 6, 8 Ziffer

Mehr

Satzung. zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung. von privaten Abwasserleitungen. vom

Satzung. zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung. von privaten Abwasserleitungen. vom Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vom 20.12.2010 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 04.11.1997-17.11.1997 19.11.1997 20.11.1997 1. Änderung 10.11.1998-16.11.1998 18.11.1998

Mehr

-Ausschlusssatzung- vom Änderungen: 1.Änderungssatzung vom Amtsblatt ZWA Nr. 3/2015 vom Anlage 1, Ziffer 1.1.

-Ausschlusssatzung- vom Änderungen: 1.Änderungssatzung vom Amtsblatt ZWA Nr. 3/2015 vom Anlage 1, Ziffer 1.1. Satzung über den vollständigen und teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht des ZWA Bad Dürrenberg (ZWA), gemäß 79 a Wassergesetz LSA (WG LSA) -Ausschlusssatzung- vom 03.07.2015 Änderungen:

Mehr

Gebührensatzung. vom

Gebührensatzung. vom 1 Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für das Übergangswohnheim, 48231 Warendorf, Am Holzbach 44c vom 23.12.2013 Auf Grund des 7 i.

Mehr

Gebührensatzung. vom

Gebührensatzung. vom Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Warendorf über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für das Übergangswohnheim, 48231 Warendorf, Königsberger Straße 5 vom 19.12.2008 Auf Grund des 7

Mehr

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 001 V Vorberatung keine Vorberatung keine Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: 04.06.2014 Amt/Aktenzeichen 10/10 23 030 Auskunft erteilt: Frau Müller-Deilmann

Mehr

Satzung. über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer. Hinweis:

Satzung. über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer. Hinweis: - 1-6.16 Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer Hinweis: Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand

Mehr

Satzung. über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)

Satzung. über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) 7/011/1 Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald) Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss am: Finanzausschuss am: Bauausschuss am:

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Großhansdorf vom 16.07.2015 (Gebührensatzung dezentralen Schmutzwasserbeseitigung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen vom 02. Dezember 2014

Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen vom 02. Dezember 2014 Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Recklinghausen vom 02. Dezember 2014 (Amtsblatt Nr. 59 vom 08.12.2014) 1. Änderung durch Satzung vom 01.12.2015 (Amtsblatt

Mehr

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt:

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt: 30.05.2016. Jahrgang 5 Nr. 11 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 80 Stadteilzentrum Herbede, 1. Änderung - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2 2. Achte Änderungssatzung

Mehr

N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (14. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)

N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (14. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009) N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Betriebsausschusses Abwasser des Rates der Stadt Erwitte (14. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009) Sitzungsdatum : 03.12.2007 Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr Sitzungsende

Mehr

-s9o- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Steinfurt vom (1. Nachtrag) Aufgrund des

-s9o- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Steinfurt vom (1. Nachtrag) Aufgrund des -s9o- Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Steinfurt vom 12.12.2014 (1. Nachtrag) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2016 ausgegeben am 02.11.2016 Seite 1 Inhalt 26/2016 1. Änderungssatzung vom 26.09.2016 über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Lichtenau

Mehr

1 Allgemeines. Einrichtung erhebt die Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf Abwassergebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

1 Allgemeines. Einrichtung erhebt die Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf Abwassergebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Satzung der Samtgemeinde Bevensen - Ebstorf über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung) Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen

Mehr

Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister

Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister L_ GREFRATH Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister IX. Wahlperiode öffentlich Sitzungsvorlage Nr. H 221 V Datum: 05.11.2012 Vorberatung Amt/Aktenzeichen keine 20/204.02.-5.2. Vorberatung Auskunft

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 21.12.1993-22.12.1993 29.12.1993 01.01.1994 1. Änderung 20.12.1994-21.12.1994 29.12.1994

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes ÖRTZETAL Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung

Mehr

hat der Rat der Stadt Borken am folgende Satzung beschlossen: Allgemeines

hat der Rat der Stadt Borken am folgende Satzung beschlossen: Allgemeines Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Borken über die Abwasserentsorgung und Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17. November 2008 Aufgrund der 7, 8 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn

Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 15.Dezember 2009 die nachstehende Gebührensatzung für die Abwasseranlage der Stadt Iserlohn beschlossen. Die

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 3. Jahrgang Dinslaken, 30.12.2010 Nr. 22 S. 1-12 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungsanordnung über die 2. Satzung vom 23.12.2010 zur Änderung der

Mehr

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

1 Benutzungsgebühren. 2 Gebührenmaßstab und Gebührensatz Abfallentsorgungsgebühren 25/02 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Abfallentsorgungsgebühren 25/02 91. Erg. Lief. 1/2016 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

(i.d.f. der 3. Änderung durch die Satzung zur Änderung von Satzungen der Gemeinde Weißenbrunn vom 22. November 2001)

(i.d.f. der 3. Änderung durch die Satzung zur Änderung von Satzungen der Gemeinde Weißenbrunn vom 22. November 2001) Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der (i.d.f. der 3. Änderung durch die Satzung zur Änderung von Satzungen der Gemeinde Weißenbrunn vom 22. November 2001) (BayAbwAG) vom 21. August

Mehr

Übersicht über Kinder mit Förderbedarf in den Schulen der Gemeinde Grefrath

Übersicht über Kinder mit Förderbedarf in den Schulen der Gemeinde Grefrath Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. S 068 V Vorberatung keine Vorberatung keine Beschlussfassung Schulausschuss öffentlich Datum: 27.01.2015 Amt/Aktenzeichen 10/401.14 Auskunft erteilt:

Mehr

Satzung 7.13 über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung) der Stadt Essen vom 02. Dezember 2011

Satzung 7.13 über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung) der Stadt Essen vom 02. Dezember 2011 Satzung 7.13 über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung) der Stadt Essen vom 02. Dezember 2011 zuletzt geändert durch Satzung vom 25. November 2016 Der Oberbürgermeister Amt

Mehr

- 1 - Satzung zur Einführung des Euro in folgenden Satzungen der Samtgemeinde Zeven:

- 1 - Satzung zur Einführung des Euro in folgenden Satzungen der Samtgemeinde Zeven: - 1 - Satzung zur Einführung des Euro in folgenden Satzungen der Samtgemeinde Zeven: Auf Grund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Nds. GVBl.

Mehr

Satzung der Gemeinde Niederzier vom über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung)

Satzung der Gemeinde Niederzier vom über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Satzung der Gemeinde Niederzier vom 05.12.2014 über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Artikel I. a) für den 120 Liter Behälter 13,20 für den 240 Liter Behälter 15,60. b) mit einem Fassungsvermögen von: 770 Liter 66,30 1.

Artikel I. a) für den 120 Liter Behälter 13,20 für den 240 Liter Behälter 15,60. b) mit einem Fassungsvermögen von: 770 Liter 66,30 1. Anlage 1 zurds-nr. 122/2018 vom 06.11.2018 Achtzehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Goch (Abfallgebührensatzung) vom 19. Dezember 1991 in der aktuell gültigen

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Grundstückskläranlagen

Satzung über die Entsorgung von Grundstückskläranlagen Satzung über die Entsorgung von Grundstückskläranlagen vom 04. Dezember 2018 INHALTSVERZEICHNIS Präambel.. 3 1 Allgemeines 3 2 Anschluss- und Benutzungsrecht 3 3 Begrenzung des Benutzungsrechts 4 4 Anschluss-

Mehr

Stadt Dormagen 3.1/22.04 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dormagen Abfallgebührensatzung - AbfGS)

Stadt Dormagen 3.1/22.04 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dormagen Abfallgebührensatzung - AbfGS) 3.1/22.04 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dormagen vom 13.12.1991, in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 11.11.2011 1 Allgemeines... 2 2 Gebührenpflicht...

Mehr

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht

Gemeinde Riegelsberg. Ortsrecht Gemeinde Riegelsberg Ortsrecht Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Fassung vom: In Kraft seit: Neufassung vom 17. Dezember 1990 01. Januar

Mehr

- 1a und 18a des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1529, ber. S. 1654)

- 1a und 18a des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1529, ber. S. 1654) Stand: 01.01.2005 (8. Änderungssatzung vom 15.12.2004) S a t z u n g über die Entsorgung von Abwasseranlagen der Grundstücke im Außenbereich der Stadt Oelde, die keinem landwirtschaftlichem Betrieb dienen,

Mehr

Satzung. über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen. in der Stadt Soest (Klärschlammentsorgungssatzung) vom

Satzung. über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen. in der Stadt Soest (Klärschlammentsorgungssatzung) vom Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest (Klärschlammentsorgungssatzung) vom 20.12.2017 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung

Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben. Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen. Satzung Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben Stadt Meßkirch / Landkreis Sigmaringen Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Vom 16. November 1993 Auf Grund von 45 b Abs. 3

Mehr

Anlage Änderung. Artikel 1. Die Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über

Anlage Änderung. Artikel 1. Die Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg Anstalt des öffentlichen Rechts über 7. Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg (Abfallentsorgungsgebührensatzung)

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Wennigsen (Deister) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Dorsten vom

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Dorsten vom Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Dorsten vom 19.12.2013 zuletzt geändert durch die 7. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes

Mehr

(2) Der Anschluss- und Benutzungszwang gilt auch für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende häusliche Abwasser. (3) Die Stadt kann im

(2) Der Anschluss- und Benutzungszwang gilt auch für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende häusliche Abwasser. (3) Die Stadt kann im Aktuelle Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 16.12.2005 unter Berücksichtigung folgender Änderungssatzungen: 1. vom 26.06.2009 (Rückwirkungen

Mehr

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich 2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften

der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften Beschlossen: 10.07.2013 Bekanntgemacht: 17.07.2013 in Kraft getreten: 01.01.2014 I N H A L T S V E

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) Entsorgungssatzung 700.11-1 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) vom 09.12.1996, in Kraft seit 01.01.1997 geändert durch Satzung vom 15.12.1997,

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Abfallgebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im

Mehr

Gebührensatzung Übergangsheime II

Gebührensatzung Übergangsheime II Gebührensatzung Übergangsheime II Satzung für die Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime

Mehr

vom Benutzungsgebühren

vom Benutzungsgebühren Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Leverkusen vom 13.12.2007 Aufgrund der 7 und 114 a

Mehr

2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe

2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe 2. Änderungssatzung als Neufassung zur Satzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau über die Abwälzung der Abwasserabgabe Aufgrund der 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993

Mehr

Beschlussvorlage. Betrifft: Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf

Beschlussvorlage. Betrifft: Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beiliegende

Mehr

Energie- sowie Reinigungsbericht 2014 für die gemeindeeigenen Gebäude

Energie- sowie Reinigungsbericht 2014 für die gemeindeeigenen Gebäude Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. B 077-1 V Vorberatung keine Vorberatung Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Beschlussfassung keine öffentlich Datum: 30.09.2015 Amt/Aktenzeichen GGM

Mehr

- 1 - Verwaltungsgebührensatzung

- 1 - Verwaltungsgebührensatzung - 1 - Verwaltungsgebührensatzung Inhaltsübersicht Präambel 1 Gebührenpflichtige besondere Leistungen 2 Höhe der Gebühr 3 Gebührenfreiheit 4 Auslagenersatz 5 Billigkeitsmaßnahmen 6 Gebührenschuldner 7 Fälligkeit

Mehr

Satzung. über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Lichtenau vom

Satzung. über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Lichtenau vom Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Lichtenau vom 11.06.1990 1 Aufgrund der 4, 18 und 19 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung

Mehr

Übergangsheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge 50/02 HdO

Übergangsheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge 50/02 HdO Übergangsheime für Aussiedler 50/02 und ausländische Flüchtlinge 68. Erg. Lief. 1/2003 HdO Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Neuss für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2012 ausgegeben am 17.12.2012 Seite 1 Inhalt 15/2012 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereiche Henglarn und Herbram Öffentliche

Mehr

Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachungen anderer Stellen Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland 19. Jahrgang Seelow, den 20.01.2012 Nr. 1 Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S a t z u n g über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung - EntsS) Aufgrund von 45 b Abs. 3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Az: 700.74 / 1897 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und vom 16.Juni 1997 Änderungen Gemeinderat am 05.12.2005 Inkraftgetreten am 01.01.2006

Mehr

- Lesefassung - 1 Allgemeines. 2 Gebührenmaßstab

- Lesefassung - 1 Allgemeines. 2 Gebührenmaßstab Satzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen (ZWAG) über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Abwasserabgabensatzung

Mehr

- 1 - Satzung über die Entsorgung privater Entwässerungsanlagen der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einrichtungen, AöR,

- 1 - Satzung über die Entsorgung privater Entwässerungsanlagen der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einrichtungen, AöR, - 1 - Satzung über die Entsorgung privater Entwässerungsanlagen der Gemeindewerke Neunkirchen-Seelscheid, Technische Betriebe und Einrichtungen, AöR, vom 24. Oktober 2006 *) *) in der Fassung der Änderungssatzungen

Mehr

Der 2 der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird wie folgt neu gefasst. Gebührenpflichtige

Der 2 der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung wird wie folgt neu gefasst. Gebührenpflichtige 5. Änderungssatzung vom.12.2009 zur Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Stadt Unna vom 17.12.2004, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 17.12.2008 Aufgrund der 7,8 und 9 der

Mehr

Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 35/2018 Der Vorstand Seite 1

Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 35/2018 Der Vorstand Seite 1 Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 35/2018 Der Vorstand 11.10.2018 Seite 1 Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Beirat 23.11.2018 1. Lesung Beirat 06.12.2018 Beschluss Verwaltungsrat 23.11.2018

Mehr

S A T Z U N G. Die Kreisstadt Neunkirchen erlässt aufgrund des 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

S A T Z U N G. Die Kreisstadt Neunkirchen erlässt aufgrund des 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes 62.80-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Gebühren (Abwassergebührensatzung) für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen bzw. für die Schlammbeseitigung aus Hauskläranlagen

Mehr

Basisdaten zur Kalkulation Benutzungsgebühren Unterkünfte

Basisdaten zur Kalkulation Benutzungsgebühren Unterkünfte Basisdaten zur Kalkulation Benutzungsgebühren Unterkünfte I. Ermittlung der Wohnfläche Wohnfläche Aldekerker Str. 22 Wohnfläche Aldekerker Str. 7 Gesamtfläche Anmerkung: Wohnfläche ohne Gemeinschaftsflächen

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung

Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Entsorgungssatzung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Hellenthal vom In der Fassung der 32. Änderungssatzung vom

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Hellenthal vom In der Fassung der 32. Änderungssatzung vom Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Hellenthal vom 13.02.1981 In der Fassung der 32. Änderungssatzung vom 05.12.2018 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 07.11.2007 geändert durch Ratsbeschluss vom 13.02.2012, in Kraft getreten am 01.03.2012 geändert

Mehr

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes

Nr. 15 Brilon, Jahrgang Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung gemäß 15 des Verwaltungszustellungsgesetzes Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon,, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe

Mehr

Gebührensatzung zur Entsorgungssatzung der Stadt Overath vom

Gebührensatzung zur Entsorgungssatzung der Stadt Overath vom Gebührensatzung zur Entsorgungssatzung der Stadt Overath vom 13.12.2017 Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlage... 1 1 Benutzungsgebühren... 1 2 Gebührenmaßstab... 2 3 Gebührensatz... 3 4 Gebührenpflicht, Fälligkeit,

Mehr

SATZUNG. der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. vom 29.

SATZUNG. der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. vom 29. SATZUNG der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 29. Juni 2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.05.2017 (Inkrafttreten:

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg über die Abfallentsorgung vom

Gebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg über die Abfallentsorgung vom 2.3.1 Gebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg über die Abfallentsorgung vom 12.12.1991 Inhaltsübersicht Präambel 1 Abfallentsorgungsgebühren 2 Gebührenpflichtige und Gebührenpflicht 3 Gebührenmaßstab

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung. der Abwasserbetrieb TEO AöR (Anstalt öffentlichen Rechts)

Verwaltungsgebührensatzung. der Abwasserbetrieb TEO AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) Anlage zu SV 126/2017 Verwaltungsgebührensatzung der Abwasserbetrieb TEO AöR (Anstalt öffentlichen Rechts) Beschlussgrundlage Inkrafttreten Urfassung Verwaltungsrat vom xx.xx.2017 vom 20.11.2017 in Kraft

Mehr

Lesefassung. Allgemeines

Lesefassung. Allgemeines Lesefassung Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für die Grundstücksabwasseranlagen) der Stadt Wilhelmshaven 1 Allgemeines Die Gemeinde

Mehr