Der eingetragene Verein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der eingetragene Verein"

Transkript

1 Der eingetragene Verein Eine gemeinverstandliche Erlauterung des Vereinsrechts unter besonderer Beriicksichtigung der neuesten Rechtsprechung begriindet von Eugen Sautert Justizoberinspektor in Miinchen' von der 7. bis zur 14. Aufl. fortgefuhrt von Gerhard Schweyer Richter am Bayer. Obersten Landesgericht a. D., zuvor Vorstand des Registergerichts Miinchen nun bearbeitet von Dr. Wolfram Waldner Notar in Stadtsteinach, Lehrbeauftragter an der Universitat Bayreuth und Diana Roseler Rechtsanwaltin in Treuen/Vogtl. 15.,neubearbeitete Auflage C.H.BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MUNCHEN 1994

2 Abkiirzungs- und Literaturverzeichnis Rdnr. Seite XVII Erster Teil. Darstellung des Vereinsrechts /. Der Begriffdes Vereins und die Bedeutung der Rechtsfihigkeitfiir ihn //. Etitstehung des eingetragenen Vereins Der Griindungsakt Rechtsmangel des Griindungsakts 12 6 Das Stadium von der Griindung bis zur Eintragung des Vereins 13, 14 7 Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister 15 8 Form der Anmeldung 16 8 Beilagen zur Anmeldung 17 9 Abanderung der Satzung nach gerichtlicher Beanstandung 18 9 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung 19,20 10 Zwischenverfugung statt Ablehnung der Eintragung Beteiligung der Verwaltungsbehorde Inhalt und Rechtsfolgen der Eintragung 27,28 15 Offentliche Bekanntmachung der Eintragung Benachrichtigung des Vorstands Neue Bundeslander III. Die Vereinssatzung Vereinsverfassung und Vereinssatzung Die Rechtsnatur der Satzung - Auslegung der Satzung Die Vereinsautonomie 39a MuBvorschriften und Sollvorschriften fur die Satzung Der Zweck des Vereins 42-57a 23 Der Begriffdes,,wirtschaftlichen Geschaftsbetriebs" 43-46a 26 Unternehmerische Nebentatigkeit des Vereins

3 VIII Meinungsverschiedenheit zwischen Registergericht und Verwaltungsbehorde iiber den wirtschaftlichen oder ideellen Charakter des Vereins 48a 30 Einzelfalle Gesetzwidrige Vereinszwecke Rabattsparvereine Rechtsberatung durch Vereine Versicherungsvereine Firmen-Unterstiitzungsvereine Wohnungsbauvereine 56,57 38 Abmahnvereine 57a Der Name des Vereins Der Schutz des Vereinsnamens Der Sitz des Vereins Satzungsbestimmung iiber die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister Eintritt von Mitgliedern SatzungsmaBige Voraussetzungen fur den Erwerb der Mitgliedschaft; Aufnahmesperre Aufhahmeverfahren 71,72 54 Form der Beitrittserklarung Beitritt unter einer Bedingung Anfechtung des Beitritts Das Recht auf Aufnahmein den Verein Doppelmitgliedschaft (Zweitmitgliedschaft) Die rechtlichen Folgen des Beitritts Der Austritt aus dem Verein Regelung des Austritts in der Satzung Vollzug des Austritts Austritt unter einer Bedingung Form der Austrittserklarung Zuriicknahme der Austrittserklarung Unzulassige Erschwerung des Austritts Der fristlose Austritt Der AusschluB aus dem Verein Allgemeines AusschluB unter einer Bedingung Der Ausschlufi auf Zeit Das AusschluBverfahren Gruppenweiser AusschluB von Mitgliedern Streichung von der Mitgliederliste Erfordernisse fiir die Rechtswirksamkeit des AusschlieBungsbeschlusses Antrag auf Einleitung des AusschluBverfahrens 98 72

4 Inhaltsverzekhnis IX Festlegung der AusschlieCungsgriinde in der Satzung Rechtliches Gehor im AusschluBverfahren Vertretung des Betroffenen im AusschluBverfahren Ablehnung von Mitgliedern des AusschluBorgans Begriindung des AusschlieBungsbeschlusses Vereinsinterner Rechtsbehelf gegen den AusschlieBungsbescMuB Die Anrufung des Gerichts durch das ausgeschlossene Vereinsmitglied Klage auf Feststellung der Umvirksamkeit des AusschlieBungsbeschlusses Der Umfang der gerichtlichen Nachpriifung des Ausschlusses Nachpriifung in formeller Beziehung Ill 80 Nachpriifung der sachlichen Berechtigung des Ausschlusses 112, Beendigung der Mitgliedschaft aus anderen Griinden 118, Beitrage Bildung des Vorstands Voraussetzung und Form der Berufung der Mitgliederversammlung 125, Die Beurkundung der Beschliisse der Mitgliederversammlung Moglichkeiten der individuellen Gestaltung der Satzung Die Satzungsanderung Unechte Bestandteile der Satzung Wie kommt eine Satzungsanderung zustande? Bedeutung von Stimmenthaltungen Genehmigung der Satzungsanderung durch Nichtmitglied oder Stelle aufierhalb des Vereins Eintragung der Satzungsanderung in das Vereinsregister 139, 140, Bedingte und befristete Beschliisse und deren Vorabeintragung in das Vereinsregister 139 a 101 Die Anderung des Vereinszweeks Vereinsvorschriften auberhalb der Vereinssatzung - Vereinsordnungen

5 X Rdnr. Seite IV. DieOrganedes Vereins Die Mitgliederversammlung Grundsatzliches Der Zustandigkeitsbereich der Mitgliederversammlung Die Einberufung der Mitgliederversammlung Das Recht der Minderheit auf Einberufung der Mitgliederversammlung Das Verhalten des Vorstands zum Minderheitsverlangen Das gerichtliche Verfahren Die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Gerichts 167, Die Rechtsstellung der Minderheit aufgrund der gerichtlichen Ermachtigung Minderheitsverlangen auf Einberufung der Vertreterversammlung (Delegiertenversammlung) Form der Einberufung der Mitgliederversammlung Einberufungsfrist (Ladungsfrist) Ort und Zeit der Versammlung 173, Einladung samtlicher Mitglieder Mitteilung der Tagesordnung Antrage zur Tagesordnung Leitung der Mitgliederversammlung Aufgaben und Befugnisse des Versammlungsleiters im einzelnen Eroffnung der Versammlung Feststellung der Beschlufifahigkeit Bekanntgabe der Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung Wortmeldungen Festsetzung der Redezeit Entziehung des Wortes Verweisung von Versammlungsteilnehmern aus dem Versammlungsraum Rauchen in der Versammlung 188a 142 Beendigung der Debatte Unterbrechung der Versammlung Oberwachung der Protokollfuhrung Verkiindung der Beschlusse Formliche SchlieBung der Versammlung Anfechtung von MaBnahmen des Versammlungsleiters Die Vertagung der Mitgliederversammlung

6 XI Teilnahmeberechtigung 196, Zuziehung eines Beistands (z. B. Rechtsanwalts) durch Vereinsmitglied Das Stimmrecht Obertragung des Stimmrechts Der StimmrechtsausschluB Die BeschluBfassung Die BeschluBfihigkeit der Mitgliederversammlung Zweite Versammlung nach beschlubunfahiger erster Versammlung Anfechtung der Stimmabgabe Rechtliche Bedeutung von Stimmenthaltungen 206, Einfache Mehrheit, absolute Mehrheit, relative Mehrheit, qualifizierte Mehrheit Art der Abstimmung Schriftliche BeschluBfassung Fehlerhafte Versammlungsbeschliisse Behandlung nichtiger Vesammlungsbeschlusse (Wahlen) 215,215a 160. Die Vertreterversammiung (Delegiertenversammlung) Allgemeines Die Bestellung der Vertreter (Delegierten) Bestimmungen iiber die Wahlbarkeit der Vertreter Die Amtsdauer der Vertreter Die Rechtsstellung der Vertreter Verhaltnis zwischen Mitgliederversammlung und Vertreterversammiung Die Rechte der Vereinsmitglieder Abstimmung in der Vertreterversammiung Der Vereinsvorstand Allgemeines Der mehrgliedrige (mehrkopfige) Vorstand Zusammenlegung mehrerer Vorstandsarnter in Personalunion Die Vertretungsmacht des Vorstands 231, Vertretungshandlung des Vorstands nach auben und interner VorstandsbeschluB Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands 233, Beschrankung der Vertretungsmacht des Vorstands durch die Satzung Wirksamkeit von Beschrankungen der Vertretungsmacht gegeniiber Dritten 235,

7 XII Erteilung von Vollmachten durch den Vorstand 237, In-sich-Geschafte des Vorstands Entgegennahme von Willenserklarungen beim mehrgliedrigen Vorstand (Passivvertretung).. 240, Die Stellung des Vorstands in Prozessen des Vereins Die Funktion des Vorstands im Offenbarungsverfahren gegen den Verein Vertretung des Vereins gegeniiber den Mitgliedern Die BeschluBfassung des mehrgliedrigen Vorstands BeschluBfahigkeit des Vorstands. 245a 181 Ladung zur Vorstandssitzung 245 b 183 Form der Einladung 245 c 183 Ladungsfrist 245d 184 Mitteilung der Tagesordnung e 184 Zusammentreten zur Vorstandssitzung ohne Einhaltung von Verfahrensvorschriften 245 f 184 Eintragung abweichender Satzungsbestimmungen in das Vereinsregister Die BeschluBfassung des Vorstands im einzelnen Stellvertretende Vorstandsmitglieder und Ersatzmitglieder Der Wirkungskreis des Vorstands Die Bestellung des Vorstands 251, Wahlbarkeit 253, Andere Formen der Bestellung des Vorstands Das Wahlverfahren im Normalfall Bedeutung von Stimmenthakungen bei der Vorstandswahl Besondere Wahlverfahren WahlausschuB Eintragung der Vorstandswahl in das Vereinsregister Das Rechtsverhaltnis des Vorstands zum Verein 262, Das Verhaltnis zwischen dem Vereinsvorstand und den Vereinsmitgliedern Die Amtsdauer des Vorstands Befugnis des im Vereinsregister eingetragenen Vorstands, nach Ablauf seiner Amtszeit die Mitgliederversammlung einzuberufen Der Widerruf der VorstandsbesteJlung (Abberufung des Vorstands)

8 XIII Beendigung des Vorstandsamts aus anderen Grunden 272, Die Amtsniederlegung Die Geschaftsfiihrung des Vorstands Aufteilung der Geschaftsfiihrung nach Sachgebieten beim mehrkopfigen Vorstand Sorgfaltspflicht Haftung des Vorstands Buchfiihrung Erhaltung des Vereinsvermogens - Konkursantragstellung Verhaltnis des Vorstands zur Mitgliederversammlung und zu anderen Vereinsorganen Rechenschafts- und Geschaftsbericht des Vorstands Schweigepflicht Einberufung der Mitgliederversammlung Anmeldung zum Vereinsregister Bescheinigung iiber die Mitgliederzahl Pflichten des Vorstands nach Beendigung seines Amtes Aufwendungen des Vorstandes Die Entlastung des Vorstandes Die Haftung des Vereins fur seine Organe Haftung des Vereins wegen Organisationsmangels Ausweitung der Organhaftung durch die Rechtsprechung PersonlicheHaftungvonVereinsreprasentanten. 292a 221 Schirmherrschaft 292b 221 Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch das Gericht Antrag eines Beteiligten Begriindung des Bestellungsbeschlusses Wirksamwerden der Bestellung zum Notvorstand Befristete Bestellung des Notvorstands Vergiitung des Notvorstands Ende des Amts des Notvorstands Amtsniederlegung durch den Notvorstand Abberufung des Notvorstands Sonstige Vereinsorgane Vorstandschaft, Gesamtvorstand, geschaftsfiihrender Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat, AusschuB u.a Besondere Vertreter gemab 30 BGB Priifung der Geschaftsfiihrung 314,

9 XIV Rdnr. Seite V. Schiedsgericht VI. Vereinsverband und Gesatntverein Vereinsverband Gesamtverein Zweigverein Unselbstandige Untergliederung VII. Die Vereinsmitglieder Begriff der Mitgliedschaft Zahl der Mitglieder Allgemeine Mitgliedsrechte Sonderrechte der Mitglieder Minderjahrige Mitglieder Glaubigerrechte Pflichten der Mitglieder Treuepflicht der Mitglieder Zur Haftung der Mitglieder fur Vereinsschulden Vereinsstrafen VIII. Das Ende des Vereins Die Auflosung des Vereins BeschluG der Mitgliederversammlung Genehmigung der Auflosung durch Dritte Auflosung durch Zeitablauf Auflosung durch Verwaltungsbehorde Verschmelzung (Fusion) mit anderem Verein ,358 a 260 Fortsetzung des aufgelosten Vereins Erloschen des Vereins durch Wegfall samtlicher Mitglieder Sitzverlegung ins Ausland Der Verlust der Rechtsfahigkeit Die Entziehung der Rechtsfahigkeit Die Abwicklung (Liquidation) des Vereins IX. Der Verkehr mit dem Amtsgericht Allgemeines Aussetzung des Registerverfahrens Einsicht in das Vereinsregister Registerausziige und Abschriften Die Bedeutung der Registereintragungen Vertrauensschutz Die Anmeldungen zum Vereinsregister Die Vornahme der Anmeldungen beim mehrgliedrigen Vorstand 395, Bescheinigung iiber die Zahl der Vereinsmitglieder Das Zwangsgeldverfahren (Allgemeines)

10 XV Der weitere Gang des Zwangsgeldverfahrens Vollstreckung des Zwangsgelds Antrag auf Entziehung der Rechtsfahigkeit Bestellung eines Notvorstands Antrag einer Minderheit von Mitgliedern Reihenfolge der Bearbeitung von Anmeldungen Allgemeines zum Schriftverkehr Amtsloschung von Eintragungen im Vereinsregister Die Voraussetzungen der Amtsloschung im einzelnen 413,414a 294 AusschlieBung und Ablehnung des Registerrichters (Rechtspflegers) X. Eintragung eines Vereinsunternehmens in das Handelsregister XI. Hinweise zum Steuerrecht 416a Voraussetzungen der Gemeinniitzigkeit 416b Einzelne Steuerarten 416h 301 Korperschaftsteuer 416h 301 Gewerbesteuer 416i 302 Umsatzsteuer 416j 302 Vermogensteuer 416k 303 Grundsteuer Erbschaft-und Schenkungsteuer 416m 303 Lohnsteuer 416n 304 Rennwett-und Lotteriesteuer 416 o Spendenabzug 416p 305 XII. Anhang Gerichtskosten Notarkosten Berechnung der Gebiihren Gebiihrenbefreiung NeueBundeslander 430a Bemerkungen zum nichtrechtsfahigen Verein Zweiter Teil. Muster fur Satzungen, Antrage, Protokolle und gerichtliche Verfiigungen DritterTeil. Gesetzestexte (Ausziige) Biirgerliches Gesetzbuch (BGB) 12, 21-79, 107, , 129, 130, 133, 134, 138, 139, 157, 164, , 181, 187, 188, 195, 197, 276, 278, 372, 626, 627, , 705, 706, 709, 716, , 723, 724, , , 823, 824, 826, 831, 1913, 1922,

11 XVI Seite 2. Einfuhrungsgesetz zum Biirgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art , Freiwillige Gerichtsbarkeit, Gesetz fiber die Angelegenheiten der (FGG) 6, 7, 11, 12, 13, 13a, 16, 19-24, 26, 27-29, 34, 127, 129, 130, , , 159, 160, 160a, Genossenschaftsgesetz (GenG) 63 e 63 i Grundgesetz (GG) Art. 9, Handelsgesetzbuch (HGB) 1, 2, 4, 13a, 13c, 18, 30, Konkursordnung (KO) 102, 207, 208, Kostenordnung (KostO) 7, 8, 14-18, 28, 30, 32-34, 36, 38, 39, 45, 80, 86, 87, 89, 90, 119, 121, 129, 131, 136, Rabattgesetz Durchfuhrungs-VO zum Rabattgesetz Rechtsberatungsgesetz 1, 7, Rechtspflegergesetz (RPflG) 3, 5, 9, 10, Vereinsgesetz 1-3, Versammlungsgesetz Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Gesetz iiber das Bundesverfassungsgericht ZivilprozeBordnung (ZPO) 17, 22, 50, 57, 171, 256, 416, 550, 551, Einkomrnensteuergesetz (EStG) 10b Abgabenordnung (AO) Einkommensteuer-Durchfiihrungsverordnung (EStDV) Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) Nr. 111 und Anlage Stichwortverzeichnis 421

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Eine gemeinverstândliche Erlâuterung des Vereinsrechts unter besonderer Berûcksichtigung der neuesten Rechtsprechung begriindet von Eugen Sauter f Justizoberinspektor in Mùnchen

Mehr

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Eine gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter besonderer Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung begründet von Eugen Sauterf Justizoberinspektor in München von

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Rdnr. Seite. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Rdnr. Seite. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis XV Erster Teil. Darstellung des Vereinsrechts 1 1 I. Vereinsbegriff, Grundgesetz, Rechtsfähigkeit 1 1 1. Der Begriff des Vereins 1 1 2. Die Vereinigungsfreiheit 2 2

Mehr

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil von Dr. Wolfram Waldner, Eugen Sauter, Gerhard Schweyer, Christof

Mehr

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin NWB Ratgeber Wirtschaft Vereinsrecht Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder Von Richter am LG D. Burhoff 2. Auflage Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

BR dtv 5231:Wörle-Himmel, Vereine gründen u. erfolgreich führen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

BR dtv 5231:Wörle-Himmel, Vereine gründen u. erfolgreich führen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Revision V Vorwort... Inhaltsübersicht... VII... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Einleitung... 1 I. Grundlagen des Vereinsrechts... 3 A. Verfassungsrechtliche Grundlagen... 4

Mehr

Vereine gründen und erfolgreich führen

Vereine gründen und erfolgreich führen Beck-Rechtsberater im dtv 5231 Vereine gründen und erfolgreich führen Satzung, Versammlung, Haftung, Gemeinnützigkeit von Sieghart Ott, Christof Wörle-Himmel 12., neu bearbeitete Auflage Vereine gründen

Mehr

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. fe. : * Verlag Neue Wirtschafts-Briefe P% Herne/Berlin

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. fe. : * Verlag Neue Wirtschafts-Briefe P% Herne/Berlin NWB Ratgeber Wirtschaft Vereinsrecht Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder Von Richter am OLG D. Burhoff 4. Auflage fe. : * Verlag Neue Wirtschafts-Briefe P% Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin NWB Ratgeber Wirtschaft Vereinsrecht Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder Von Richter am OLG D. Burhoff 3. Auflage Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil Bearbeitet von Dr. Wolfram Waldner, Christof Wörle-Himmel 20. Auflage

Mehr

V orw ort... 5 Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19

V orw ort... 5 Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19 Inhaltsverzeichnis V orw ort... 5 Musterverzeichnis... 13 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19 1 Der V e re in... 21 A. Begriff, Wesen, Vereinsfreiheit... 21 B. Vereinsarten, Vorverein,

Mehr

Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19

Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19 Inhaltsverzeichnis Musterverzeichnis... 13 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19 1 Der V e re in... 21 A Begriff,Wesen,Vereinsfreiheit... 21 B. Vereinsarten,Vorverein,Gemeinnützigkeit...

Mehr

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil von Dr Wolfram Waldner, MA Notar in Bayreuth Lehrbeauftragteq'\l'c:kr:UJ;1i)'\ersitiit

Mehr

Nachfolge im Vorstand

Nachfolge im Vorstand 1 Nachfolge im Vorstand Seminar am 19.09.2015 Deutscher Harmonika Verband, Landesverband Baden-Württemberg e.v. / Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen Dr. Flügler & Partner Rechtsanwälte

Mehr

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Vereinsrecht für Vereinspraktiker

Vereinsrecht für Vereinspraktiker 1 Der Verein - Rechtsgrundlagen 13 1.1 Spezieller rechtlicher Rahmen 13 1.2 Grundgesetz 13 1.3 Gesetz über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 13 1.4 Die ständige Rechtsprechung 14 1.5 Das

Mehr

Vereinsrecht. Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den

Vereinsrecht. Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den Vereinsrecht Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den 05.12.2007 Vereinsrecht - Inhalt Begriff des Fördervereins Bedeutung der Rechtsfähigkeit Entstehung des eingetragenen Vereins Die Vereinssatzung Organe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis Der Verein 19

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis Der Verein 19 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1 Der Verein 19 1. Begriff, Wesen, Vereinsfreiheit 19 2. Vereinsarten, Vorverein, Gemeinnützigkeit 19 a) Idealverein (Eingetragener Verein) 19 b) Vorverein

Mehr

S A T Z U N G (Stand: )

S A T Z U N G (Stand: ) 1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz) Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen LINK e.v. Dies ist die Abkürzung für Landshuter Innovations- und Kreativzentrum. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Mehr

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom ) 1 Name und Sitz Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom 24.04.19) a) der Verein führt den Namen: Förderverein des Fußballclubs Königsfeld e.v. b) Er hat seinen Sitz in Königsfeld.

Mehr

Guten Abend! Wer sein (Vereins-) Recht kennt, macht keine Fehler. RA Richard Didyk, München

Guten Abend! Wer sein (Vereins-) Recht kennt, macht keine Fehler. RA Richard Didyk, München Guten Abend! Wer sein (Vereins-) Recht kennt, macht keine Fehler RA Richard Didyk, München Themen: - Entlang der Vereinssatzung Zur Vereinssatzung - Was muss? Was soll? Was kann? Was nicht? e.v. contra

Mehr

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister

Mehr

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Husumer Handwerkervereins von 1857 e.v.

Satzung des Husumer Handwerkervereins von 1857 e.v. Satzung des Husumer Handwerkervereins von 1857 e.v. 1 Name und Sitz Der am 01.02.1857 in Husum gegründete Verein führt den Namen Husumer Handwerkerverein von 1857 e. V.. Er hat seinen Sitz in Husum und

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2009 (30. September 2009) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung elektronischer

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Eintragung,

Mehr

Förderkreis Netzwerk Leben e.v.

Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Gültige Satzung vom 19.10.2009 Satzung Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Inhalt 1 Name, Rechtsstellung und Sitz Seite 2 2 Gemeinnützigkeit Seite 2 3 Zweck und Aufgaben des Vereins Seite 2 4 Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte

Mehr

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v.

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v. S A T Z U N G des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v. In der Satzung wird aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf die weibliche Form der Schreibweise verzichtet, soweit in den Bestimmungen dieser Satzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage. Vorwort zur ersten Auflage. Abkürzungsverzeichnis. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage. Vorwort zur ersten Auflage. Abkürzungsverzeichnis. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur V VI XV XIX Kapitel 1: Allgemeines 1 I. Geschichtliche Entwicklung 1 II. Wesen

Mehr

Satzung. 1 Vereinsname, Sitz. Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins

Satzung. 1 Vereinsname, Sitz. Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins Satzung 1 Vereinsname, Sitz Der Verein trägt den Namen Gleis 1 Kulturbahnhof Bad Salzuflen Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Vereinssitz ist 32105 Bad Salzuflen,

Mehr

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v.

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. 1 Name, Sitz und Ursprung 1.1 Der Verein führt den Namen Freie Wähler St. Georgen/Schwarzwald e. V. 1.2 Er hat seinen Sitz in St. Georgen

Mehr

Förderverein Kindernotarztdienst München e.v.

Förderverein Kindernotarztdienst München e.v. SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in München und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen. 3. Der Verein wurde am 20.04.2006

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er

Mehr

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen FSR-Deutschland Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." 2 (Geschäftsjahr) Der Sitz des Vereins ist in Brieselang Geschäftsjahr

Mehr

Förderverein Satzung

Förderverein Satzung Förderverein Satzung SATZUNG des Fördervereins der Brüder Grimm Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Brüder-Grimm-Grundschule". 2. Er hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

Vereinssatzung. I. Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. II. Zweck

Vereinssatzung. I. Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. II. Zweck Vereinssatzung I. Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Sitz des Vereins ist Aachen. II. Zweck Zweck der Vereins ist III. Gemeinnützigkeit

Mehr

Satzung des TUS Röddensen von 1950 e.v.

Satzung des TUS Röddensen von 1950 e.v. 1 Zweck, Name und Sitz des Vereines 1.) Zweck des Vereins ist die Pflege des Turn- und Fußballsports und Förderung der Dorfgemeinschaft in Röddensen. 2.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Erwerb der Mitgliedschaft Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Behindertenhilfe Dülmen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v.

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kindergarten-Förderverein Ansbach- St.Gumbertus/Lenauweg. (2) Der Verein

Mehr

SATZUNG DES. "VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v." (Fassung vom ) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR

SATZUNG DES. VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v. (Fassung vom ) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR - 1 - SATZUNG DES "VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v." (Fassung vom 18.10.2011) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1. Die Vereinigung führt den Namen " VEREIN DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE

Mehr

4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 (Name und Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Little Home Köln. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v." (3) Der Sitz des Vereins ist Marktstr.

Mehr

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim mit Sitz in Pforzheim. 2. Geschäftsjahr

Mehr

Workshop 2 Vereinsrecht

Workshop 2 Vereinsrecht Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im

Mehr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des. Förderkreis für die Schulgemeinschaft der Freien Waldorfschule am Kräherwald. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins

Satzung des. Förderkreis für die Schulgemeinschaft der Freien Waldorfschule am Kräherwald. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins Satzung des Förderkreis für die Schulgemeinschaft der Freien Waldorfschule am Kräherwald I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen: Förderkreis für die Schulgemeinschaft

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche 3 47551 Bedburg-Hau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein zur Förderung der Kath. Bekenntnisgrundschule

Mehr

Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg

Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg e.v. Er wird von den

Mehr

Satzung. 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

Satzung. 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen "Förderverein Ravensburg Razorbacks ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e. V.. 1 Nr. 2

Mehr

Grundriss des Vereinsrechts

Grundriss des Vereinsrechts Grundriss des Vereinsrechts Aufgrund des 2005 erschienenen Werks Das Schweizerische Vereinsrecht von Anton Heini Dr. iur., Rechtsanwalt, em.o. Professor der Universität Zürich und Wolfgang Portmann Dr.

Mehr

Satzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012

Satzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012 Satzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Latscho Drom Verein für Kultur, Bildung und Soziales. Er soll in

Mehr

S a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V.

S a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. S a t z u n g des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Verein der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums

Mehr

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,

Mehr

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung und finanzielle Unterstützung der Waisenkinder Afrikas.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung und finanzielle Unterstützung der Waisenkinder Afrikas. SATZUNG KIDS FOR KIDS IN AFRICA 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Kids for Kids in Africa (KfKA). (2) Er soll im Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Registereintragung den

Mehr

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Fördervereins Barchfelder Schlösser Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den

Mehr

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr

SATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister

Mehr

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München - 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung

Mehr

Satzung des ProVita Gesundheits- und Rehasport e.v.

Satzung des ProVita Gesundheits- und Rehasport e.v. Satzung des ProVita Gesundheits- und Rehasport e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen ProVita Gesundheits- und Rehasport. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. Förderverein der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren e.v. Präambel

Satzung. Förderverein der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren e.v. Präambel Satzung Förderverein der Staatlichen Berufsschule Kaufbeuren e.v. Präambel Aus Gründen der Vereinfachung ist in der Satzung und in den Ordnungen bei Personen die männliche Form gewählt. 1 Name, Rechtsstellung,

Mehr

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.

Mehr

Gymnasium in Herrsching

Gymnasium in Herrsching Gymnasium in Herrsching Satzung des Fördervereins für ein zweites Gymnasium im westlichen Landkreis Starnberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Maitenbeth e.v." Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83558 Maitenbeth.

Mehr

Brave Hunde Kiel e.v. Satzung. Stand

Brave Hunde Kiel e.v. Satzung. Stand Brave Hunde Kiel e.v. Satzung Stand 12.2014 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Hundevereins Brave Hunde Kiel e.v. 1.1 Der am 08.11.2011 gegründete Verein führt den Namen Brave Hunde Kiel. Nach Eintragung

Mehr

SATZUNG. Stand November 2017

SATZUNG. Stand November 2017 SATZUNG Stand November 2017 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Namen RoHau Karnevalverein Rockenhausen 2009 e.v. Der Sitz des Vereins ist Rockenhausen.

Mehr

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Erfolgreich gründen und Führen von Dr. Michael Sommer Dr. Ralf Stefan Werz Dr. Benjamin Leuchten I.Auflage, 2013 C.H.BECK o f rztf JvT.ltyV Inhalt l&tes 1. Kapitel

Mehr

Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg

Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Realschule

Mehr

Satzung des (Vereinsname)

Satzung des (Vereinsname) (Diese Mustersatzung kann jederzeit durch die Vereine, sowohl in Form als auch im Inhalt, an die jeweilige Vereinsstruktur angepasst werden) I. Präambel Satzung des (Vereinsname) - in der Fassung nach

Mehr

1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins)

1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen White Hawks Förderverein. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "eingetragener Verein", in der abgekürzten

Mehr

Patchwork Kultur-Treff-Kuchen e.v.

Patchwork Kultur-Treff-Kuchen e.v. 1. Satzungsänderung am 12.11.2002 2. Satzungsänderung am 14.01.2011 Satzung -A- Allgemeines 1 Der Verein führt den Namen Patchwork Kultur-Treff-Kuchen e.v. Er hat den Sitz in Kuchen. Der Verein ist im

Mehr

Pflegel. Träger der freien Jugendhilfe. Satzung. 1) Der Verein trägt den Namen Pflege- und Adoptivelterninitiative Solingen e.v..

Pflegel. Träger der freien Jugendhilfe. Satzung. 1) Der Verein trägt den Namen Pflege- und Adoptivelterninitiative Solingen e.v.. Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung 1) Der Verein trägt den Namen Pflege- und Adoptivelterninitiative Solingen e.v.. 2) Er hat seinen Sitz in 42659 Solingen. 3) Er wird in das Vereinsregister

Mehr

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v. Satzung für e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rastatt.

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v.

Satzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v. Satzung des Vereins Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster e.v. 1 (Name, Sitz und Eintragung) (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein Fachschaft Wirtschaft der FH Münster. (2) Der Verein

Mehr

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Satzung. des FC Schalke 04 Fanclubs. Total Blau Stadtlohn 1991 e.v.

Satzung. des FC Schalke 04 Fanclubs. Total Blau Stadtlohn 1991 e.v. Satzung des FC Schalke 04 Fanclubs Total Blau Stadtlohn 1991 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Fanclub führt den Namen Total Blau Stadtlohn 1991 und hat seinen Sitz in Stadtlohn. Er soll in das

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

PORTARIS & Reha Sport e.v.

PORTARIS & Reha Sport e.v. Satzung Verein PORTARIS & Reha Sport e.v. In der Fassung des Beschlusses vom 25.07. 2015 Verein für Ganzheitliche Gesundheit & Reha Sport Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des

Mehr

1 Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen Flügelbruch e.v.. Vereinssitz: Frankfurter Landstraße Hanau

1 Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen Flügelbruch e.v.. Vereinssitz: Frankfurter Landstraße Hanau 1 Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namen Flügelbruch e.v.. Vereinssitz: Frankfurter Landstraße 14 63452 Hanau 2 (Geschäftsjahr) 2017 3 (Zweck des Vereins) Der Verein verfolgt

Mehr

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Bogenclub Villingen Schwenningen 81.e.V. Vereinssatzung. In der Fassung vom

Bogenclub Villingen Schwenningen 81.e.V. Vereinssatzung. In der Fassung vom Vereinssatzung In der Fassung vom 23.3.2018 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

Sprungbrett Förderverein zur Suchtarbeit e.v. Letztgültige Vereinssatzung vom Amtsgericht Essen/Hattingen VR

Sprungbrett Förderverein zur Suchtarbeit e.v. Letztgültige Vereinssatzung vom Amtsgericht Essen/Hattingen VR 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Sprungbrett Förderverein zur Suchtarbeit e. V. und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hattingen eingetragen. (2) Der Verein hat seinen Sitz

Mehr

Satzung. des Vereins Zukunft Lankwitz-Kirche e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. des Vereins Zukunft Lankwitz-Kirche e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Vereins Zukunft Lankwitz-Kirche e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Name des Vereins lautet Zukunft Lankwitz-Kirche. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach

Mehr

Förderverein Grundschule Kastanienhof Sarstedt e.v.

Förderverein Grundschule Kastanienhof Sarstedt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen "Förderverein Grundschule Kastanienhof Sarstedt". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz

Mehr

Satzung. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe VDLS. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe

Satzung. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe VDLS. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe Satzung Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe VDLS 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe Er soll in das Vereinsregister

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Satzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Satzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins Satzung des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Ammersee-Gymnasium 2. Er hat seinen Sitz in Dießen am Ammersee.

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz Vereinssatzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Heidelberger Unternehmerinnen. (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener Verein in der abgekürzten

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht

Vereinsberatung: Steuern. Vereinsrecht Vereinsrecht Gesetzliche Grundlagen 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch Definition eines Vereins nach BGB Ein Verein ist: ein freiwilliger auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter

Mehr