Der eingetragene Verein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der eingetragene Verein"

Transkript

1 Der eingetragene Verein Eine gemeinverstândliche Erlâuterung des Vereinsrechts unter besonderer Berûcksichtigung der neuesten Rechtsprechung begriindet von Eugen Sauter f Justizoberinspektor in Mùnchen von der 7. bis 14. Aufl. fortgefuhrt von Gerhard Schweyer RJchter am Bayer. Obersten Landesgericbt a. D. zuvor Vorstand des Registergerichts Miinchen nun bearbeitet von Dr. Wolfram Waldner Notar a. D. in Stadtsteinach, Lehrbeauftragter an der Universitat Erlangen-Nùrnberg 16., neubearbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÙNCHEN 1997

2 Abkùrzungs- und Literaturverzeichnis Rdnr. Seite XVII Erster Teil. Darstellung des Vereinsrechts /. Der Begriffdes Vereins und die Bedeutung der Rechtsfahigkeit fur ihn 1-7 a 1 //. Entstehung des eingetragenen Vereins Der Grundungsakt Rechtsmïngel des Griindungsakts 12 6 Das Stadium von der Griindung bis zur Eintragung des Vereins 13, 14 7 Durchfuhrung der Anmeldung 15 8 Form der Anmeldung 16 9 Beilagen zur Anmeldung Priifung der Anmeldung 17 a 10 Abànderung der Satzung nach gerichtlicher Beanstandung Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung 19, Zwischenverfugung statt Ablehnung der Eintragung Beteiligung der Verwaltungsbehôrde Inhalt und Rechtsfolgen der Eintragung 27,28 17 Ôffentliche Bekanntmachung der Eintragung Benachrichtigung des Vorstands Neue Bundeslander Der Europaische Verein 31a 19 ///. Die Vereinssatzung Vereinsverfassung und Vereinssatzung Die Rechtsnatur der Satzung - Auslegung der Satzung Die Vereinsautonomie 39a MuGvorschriften und Sollvorschriften fur die Satzung Der Zweck des Vereins a 25 Der Begriff des,,wirtschaftlichen Geschaftsbetriebs" 43-46a 29 Unternehmerische Nebentitigkeit des Vereins 47, 48 31

3 VIII Inhaltsverzeiclmis Rdnr. Seite Meinungsverschiedenheit zwischen Registergericht und Verwaltungsbehôrde iiber den wirtschaftlichen oder ideellen Charakter des Vereins 48a 33 Einzelfàlle 49, Gesetzwidrige Vereinszwecke Rabattsparvereine Rechtsberatung durch Vereine Versicherungsvereine Firmen-Unterstùtzungsvereine Wohnungsbauvereine 56, Abmahnvereine 57 a Der Naine des Vereins Der Schutz des Vereinsnamens Der Sitz des Vereins Satzungsbestimmung ùber die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister Eintritt von Mitgliedern SatzungsmïBige Voraussetzungen fur den Erwerb der Mitgliedschaft; Aumahmesperre Aufhahmeverfahren 71,72 57 Form der Beitrittserklàrung Beitritt unter einer Bedingung Anfechtung des Beitritts Das Recht auf Aufnahme in den Verein Doppelmitgliedschaft (Zweitmitgliedschaft) Die rechtlichen Folgen des Beitritts Der Austritt aus dem Verein Regelung des Austritts in der Satzung Vollzug des Austritts Austritt unter einer Bedingung Form der Austrittserklàrung Zurûcknahme der Austrittserklarung Unzulassige Erschwerung des Austritts Der fristlose Austritt Der AusschluB aus dem Verein Allgemeines 88, AusschluB unter einer Bedingung Der AusschluB aufzeit Das AusschluBverfahren Gruppenweiser AusschluB von Mitgliedern Streichung aus der Mitgliederliste Erfordernisse fur die Rechtswirksamkeit des AusschlieBungsbeschlusses Antrag auf Einleitung des AusschluBverfahrens 98 75

4 IX Festlegung der AusschlieBungsgrunde in der Satzung Rechtliches Gehôr im AusschluBverfahren Vertretung des Betroffenen im AusschluBverfahren Ablehnung von Mitgliedern des AusschluBorgans Begriindung des AusschlieBungsbeschlusses Vereinsinterner Rechtsbehelf gegen den AusschlieBungsbeschluB Die Anrufung des Gerichts durch das ausgeschlossene Vereinsmitglied Kiage auf Feststellung der Unwirksamkeit des AusschlieBungsbeschlusses Der Umfang der gerichtlichen Nachpriifung des Ausschlusses Nachpriifung in formeller Beziehung Nachpriifung der sachlichen Berechtigung des Ausschlusses 112, Beendigung der Mitgliedschaft aus anderen Griinden 118, Beitrage Bildung des Vorstands Voraussetzung und Form der Berufung der Mitgliederversammlung 125, Die Beurkundung der Beschlùsse der Mitgliederversammlung Môglichkeiten der individuellen Gestaltung der Satzung Die Satzungsanderung Unechte Bestandteile der Satzung Wie kommt eine Satzungsanderung zustand e? Bedeutung von Stimmenthaltungen Genehmigung der Satzungsanderung durch Nichtmitglied oder Stelle auberhalb des Vereins Eintragung der Satzungsanderung in das Vereinsregister 139, 140, Bedingte und befristete Beschliisse und deren Vorabeintragung in das Vereinsregister.. 139a 105 Die Ànderung des Vereinszwecks Vereinsvorschriften auberhalb der Vereinssatzung Vereinsordnungen

5 X Inhahsverzeiclmis Rdnr Seite IV. Die Organe des Vereins Die Mitgliederversammlung Grundsàtzhches Der Zustàndigkeitsbereich der Mitgliederversammlung 15') 116 Die Einberufung der Mitgliedcrversammlung Das Recht der Minderheit auf Einberufung der Mitgliederversammlung 15'* Das Verhalten des Vorstands zum Minderheitsverlangen Das genchthche Verfahren Die Rechtsbehelfe gegen die Entschcidung desgenchts Die Rechtsstellung der Minderheit aufgrund der gerichtlichen Ermachtigung Minderheitsverlangen auf Einberufung der Vertreterversammlung (Delegiertenversammlung) Form der Einberufung der Mitgliederversammlung Einberufungsfrist (Ladungsfrist) Ort und Zeit der Versammlung 173, Einladung samtlicher Mitglieder Mitteilung der Tagesordnung Antrage zur Tagesordnung Leitung der Mitgliederversammlung Aufgaben und Bcfugnisse des Versanmilungsleiters im einzelnen Eroffnung der Versammlung Feststellung der BeschluBfàhigkeit Bekanntgabe der Tagesordnung Erledigung der Tagesordnung Wortmeldungen Festsetzung der Redezeit Entziehung des Wortes Verweisung von Versammlungsteilnehmern aus dem Versammlungsraum Rauchen in der Versammlung 188 a 146 Beendigung der Débatte Unterbrechung der Versammlung Uberwachung der Protokollfuhrung Verkiindung der Beschliisse Fôrmliche SchlieBung der Versammlung Anfechtung von MaBnahmen des Versammlungsleiters Die Vertagung der Mitgliederversammlung

6 Inhaltsverzeiclmis XI Teilnahnieberechtigung 196, Zuziehung eines Ikistands (z.b. Rechtsanwalts) durch Vereinsmitghed Das Stimmrecht Ùbertragung des Stimmrcchts Der Stimmrechtsausschlufi Die BeschluBfassung Die BeschluBfàhigkeit der Mitgliederversammlung Zweite Versammlung nach beschlubunfàhiger erster Versammlung Anfechtung der Stimmabgabe Rechtliche Hedeutung von Stimmenthakungen 206, Einfache Mehrheit, absolute Mehrheit, relative Mehrheit, qualifizierte Mehrheit Art der Abstimmung Schnftliche BesthluBfassung Fehlerhafte Versammlungsbeschlùsse Behandlung fehlerhafter Vesammlungsbeschlùsse 214a, 215a 164 '.. Die Vertreterversammlung (Delegiertenversammlung) Allgemeines Die Bestellung der Vertreter (Delegierten) Bestimmungen ùber die Wahlbarkeit der Vertreter Die Amtsdauer der Vertreter Die Rechtsstellung der Vertreter Verhaltnis zwischen Mitgliederversammlung und Vertreterversammlung Die Rechte der Vereinsmitglieder Abstimmung in der Vertreterversammlung Der Vereinsvorstand Allgemeines Der mehrgliedrige (mehrkôpfige) Vorstand Zusammenlegung mehrerer Vorstandsàmter in Personalunion Die Vertretungsmacht des Vorstands 231, Vertretungshandlung des Vorstands nach au- Ben und interner VorstandsbeschluB Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands 233, Beschrankung der Vertretungsmacht des Vorstands durch die Satzung Wirksamkeit von Beschrankungen der Vertretungsmacht gegenùber Dritten 235,

7 XII Erteilung von Vollmacht durch den Vorstand 237, In-sich-Geschàfte des Vorstands Entgegennahme von WiUenserklarungen beim mehrgliedrigen Vorstand (Passiwertretung) 240, Die Stellung des Vorstands in Prozessen des Vereins Die Funktion des Vorstands im Offenbarungsverfahren gegen den Verein Vertretung des Vereins gegenùber den Mitgliedern Die BeschluBfassung des mehrgliedrigen Vorstands BeschluBfàhigkeit des Vorstands 245 a 185 Ladung zur Vorstandssitzung 245 b 186 Form dereinladung 245c 186 Ladungsfrist 245d 187 Mitteilung der Tagesordnung 245 e 187 Zusammentreten zur Vorstandssitzung ohne Einhaltung von Verfahrensvorschriften 245 f 188 Eintragung abweichender Satzungsbestimmungen in das Vereinsregister Die BeschluBfassung des Vorstands im einzelnen Stellvertretende Vorstandsmitglieder und Ersatzmitglieder Der Wirkungskreis des Vorstands Die Bestellung des Vorstands 251, Wàhlbarkeit 253, Andere Formen der Bestellung des Vorstands Das Wahlverfahren im Normalfall Bedeutung von Stimmenthaltungen bei der Vorstandswahl Besondere Wahlverfahren WahlausschuB Eintragung der Vorstandswahl in das Vereinsregister Das Rechtsverhaltnis des Vorstands zum Verein 262, Das Verhàltnis zwischen dem Vereinsvorstand und den Vereinsmitgliedern Die Amtsdauer des Vorstands Befugnis des im Vereinsregister eingetragenen Vorstands, nach Ablauf seiner Amtszeit die Mitgliederversammlung einzuberufen

8 XIII Der Widerruf der Vorstandsbestellung (Abberufung des Vorstands) Beendigung des Vorstandsamts aus anderen Griinden 272, Die Amtsniederlegung Die Geschaftsfuhrung des Vorstands Aufteilung der Geschaftsfuhrung nach Sachgebieten beim mehrkôpfigen Vorstand 277 a 209 Sorgfaltspflicht Haftung des Vorstands Buchfuhrung Erhaltung des Vereinsvermôgens - Konkursantragstellung (ab : Insolvenzantragstellung) Verhàltnis des Vorstands zur Mitgliederversammlung und zu anderen Vereinsorganen Rechenschafts- und Geschàftsbericht des Vorstands Schweigepflicht Einberufung der Mitgliederversammlung Anmeldung zum Vereinsregister Bescheinigung iiber die Mitgliederzahl Pflichten des Vorstands nach Beendigung seines Amtes Aufwendungen des Vorstandes Die Entlastung des Vorstandes Die Haftung des Vereins fur seine Organe Haftung des Vereins wegen Organisationsmangels Ausweitung der Organhaftung durch die Rechtsprechung Persônliche Haftung von Vereinsreprasentanten 292a 225 Schirmherrschaft 292b 226 Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern durch das Gencht Antrag eines Beteiligten Begriindung des Bestellungsbeschlusses Wirksamwerden der Bestellung zum Notvorstand Befristete Bestellung des Notvorstands Vergiitung des Notvorstands Ende des Amts des Notvorstands Amtsniederlegung durch den Notvorstand Abberufung des Notvorstands Sonstige Vereinsorgane

9 XIV Vorstandschaft, Gesamtvorstand, geschàftsrïihrender Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat, AusschuB u.a Besondere Vertreter gemab 30 BGB Priifung der Geschaftsfuhrung 314, V. Schiedsgericht VI. Vereinsverband und Gesamtverein Vereinsverband Gesamtverein Zweigverein Unselbstàndige Untergliederung VU. Die Vereinsmitglieder Begriff der Mitgliedschaft Zahl der Mitglieder AUgemeine Mitgliedsrechte Sonderrechte der Mitglieder Minderjahrige Mitglieder Glàubigerrechte Pflichten der Mitglieder Treuepflicht der Mitglieder Zur Haftung der Mitglieder fur Vereinsschulden Vereinsstrafen VIII. Das Ende des Vereins Die Auflôsung des Vereins BeschluB der Mitgliederversammlung Genehmigung der Auflôsung durch Dritte Auflôsung durch Zeitablauf Fortsetzung des aufgelôsten Vereins Auflôsung durch Verwaltungsbehôrde Verschmelzung von Vereinen 359, 359 a 264 Erlôschen des Vereins durch Wegfall samtlicher Mitglieder Sitzverlegung ins Ausland Der Verlust der Rechtsfàhigkeit Die Entziehung der Rechtsfàhigkeit Die Abwicklung (Liquidation) des Vereins IX. Der Verkehr mit dem Amtsgericht Allgemeines Aussetzung des Registerverfahrens Einsicht in das Vereinsregister Registerauszùge und Abschriften Die Bedeutung der Registereintragungen Vertrauensschutz Die Anmeldungen zum Vereinsregister

10 ïnhahsverzeichnis XV Die Vornahme der Anmeldungen beim mehrgliedrigen Vorstand 395, Bescheinigung iiber die Zahl der Vereinsmitglieder Das Zwangsgeldverfahren Antrag auf Entziehung der Rechtsfàhigkeit Bestellung eines Notvorstands Antrag einer Minderheit von Mitgliedern Reihenfolge der Bearbeitung von Anmeldungen Allgemeines zum Schriftverkehr Amtslôschung von Eintragungen im Vereinsregister Die Voraussetzungen der Amtslôschung im einzelnen 413, 414a 297 AusschlieBung und Ablehnung des Registerrichters (Rechtspflegers) X. Eintragung eines Vereinsuntemehmens in das Handelsregister XI. Hinweise zum Steuerrecht 416a 416t Voraussetzungen der Gemeinnùtzigkeit b-416g Einzelne Steuerarten 416 h 304 Kôrperschaftsteuer 416h 304 Gewerbesteuer 416 i 305 Umsatzsteuer 416j 305 Vermôgensteuer 416k 306 Grundsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer 416 m 306 Lohnsteuer 416n 306 Rennwett-und Lotteriesteuer 416o Spendenabzug 416p 307 XII. Anhang Kosten bei Gericht und Notar 417^30 a 309 Gerichtskosten Notarkosten Berechnung der Gebùhren Gebiihrenbefreiung Neue Bundeslànder 430a Bemerkungen zum nichtrechtsfàhigen Verein Zweiter Teil. Muster fur Satzungen, Antrâge, Protokolle und gerichtliche Verfïigungen

11 XVI Seite Dritter Teil. Gesetzestexte (Auszùge) Burgerliches Gesetzbuch (BGB) 12, 21-79, 107, , 129, 130, 133, 134, 138, 139, 157, 164, , 187, 188, 195, 197, 276, 278, 372, 626, 627, , 705, 706, 709, 716, , 723, 724, , , 823, 824, 826, 831, 1913, 1922, Einfuhrungsgesetz zum Bùrgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art , Freiwillige Gerichtsbarkeit, Gesetz ûber die Angelegenheiten der - (FGG) 6, 7, ll-13a, 16, 19-24, 26-29, 34, 127, 129, 130, , , 159, 160, 160a, Grundgesetz (GG) Art. 9, Handelsgesetzbuch (HGB) 1, 2, 4, 13c, 13h, 18, 30, Konkursordnung (KO) 102, 207, 208, Insolvenzordnung (InsO) 15-19, 34, Kostenordnung (KostO) 7, 8, 14-18, 29, 30, 32, 33, 36, 38, 39, 45, 73, 80, 86, 87, 89, 90, 119, 121, , 136, Umwandlungsgesetz (UmwG) 2, 4, 6, 13, 16, Rabattgesetz Durchfùhrungs-VO zum Rabattgesetz Rechtsberatungsgesetz 1, 7, Rechtspflegergesetz (RPflG) 3, 5, Vereinsgesetz 1-3, Versammlungsgesetz Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Gesetz iiber das Bundesverfassungsgericht ZivilprozeBordnung (ZPO) 17, 22, 50, 57, 171, 256, 416, 550, 551, Einkommensteuergesetz (EStG) 10b Abgabenordnung (AO) Einkommensteuer-Durchfiïhrungsverordnung (EStDV) Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) Nr. 111 und Anlage Stichwortverzeichnis 425

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Eine gemeinverstandliche Erlauterung des Vereinsrechts unter besonderer Beriicksichtigung der neuesten Rechtsprechung begriindet von Eugen Sautert Justizoberinspektor in Miinchen'

Mehr

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Eine gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter besonderer Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung begründet von Eugen Sauterf Justizoberinspektor in München von

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Rdnr. Seite. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Rdnr. Seite. Abkürzungs- und Literaturverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis XV Erster Teil. Darstellung des Vereinsrechts 1 1 I. Vereinsbegriff, Grundgesetz, Rechtsfähigkeit 1 1 1. Der Begriff des Vereins 1 1 2. Die Vereinigungsfreiheit 2 2

Mehr

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil von Dr. Wolfram Waldner, Eugen Sauter, Gerhard Schweyer, Christof

Mehr

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin NWB Ratgeber Wirtschaft Vereinsrecht Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder Von Richter am LG D. Burhoff 2. Auflage Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vereine gründen und erfolgreich führen

Vereine gründen und erfolgreich führen Beck-Rechtsberater im dtv 5231 Vereine gründen und erfolgreich führen Satzung, Versammlung, Haftung, Gemeinnützigkeit von Sieghart Ott, Christof Wörle-Himmel 12., neu bearbeitete Auflage Vereine gründen

Mehr

BR dtv 5231:Wörle-Himmel, Vereine gründen u. erfolgreich führen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

BR dtv 5231:Wörle-Himmel, Vereine gründen u. erfolgreich führen. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Revision V Vorwort... Inhaltsübersicht... VII... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Einleitung... 1 I. Grundlagen des Vereinsrechts... 3 A. Verfassungsrechtliche Grundlagen... 4

Mehr

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. fe. : * Verlag Neue Wirtschafts-Briefe P% Herne/Berlin

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. fe. : * Verlag Neue Wirtschafts-Briefe P% Herne/Berlin NWB Ratgeber Wirtschaft Vereinsrecht Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder Von Richter am OLG D. Burhoff 4. Auflage fe. : * Verlag Neue Wirtschafts-Briefe P% Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin

Vereinsrecht. NWB Ratgeber Wirtschaft. Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder. Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin NWB Ratgeber Wirtschaft Vereinsrecht Ein Leitfaden für Vereine und ihre Mitglieder Von Richter am OLG D. Burhoff 3. Auflage Verlag Neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil Bearbeitet von Dr. Wolfram Waldner, Christof Wörle-Himmel 20. Auflage

Mehr

V orw ort... 5 Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19

V orw ort... 5 Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19 Inhaltsverzeichnis V orw ort... 5 Musterverzeichnis... 13 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19 1 Der V e re in... 21 A. Begriff, Wesen, Vereinsfreiheit... 21 B. Vereinsarten, Vorverein,

Mehr

Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19

Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19 Inhaltsverzeichnis Musterverzeichnis... 13 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19 1 Der V e re in... 21 A Begriff,Wesen,Vereinsfreiheit... 21 B. Vereinsarten,Vorverein,Gemeinnützigkeit...

Mehr

Der eingetragene Verein

Der eingetragene Verein Der eingetragene Verein Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung mit Formularteil von Dr Wolfram Waldner, MA Notar in Bayreuth Lehrbeauftragteq'\l'c:kr:UJ;1i)'\ersitiit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis Der Verein 19

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13. Literaturverzeichnis Der Verein 19 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1 Der Verein 19 1. Begriff, Wesen, Vereinsfreiheit 19 2. Vereinsarten, Vorverein, Gemeinnützigkeit 19 a) Idealverein (Eingetragener Verein) 19 b) Vorverein

Mehr

Nachfolge im Vorstand

Nachfolge im Vorstand 1 Nachfolge im Vorstand Seminar am 19.09.2015 Deutscher Harmonika Verband, Landesverband Baden-Württemberg e.v. / Bundesakademie für musikalische Jugendbildung in Trossingen Dr. Flügler & Partner Rechtsanwälte

Mehr

S A T Z U N G (Stand: )

S A T Z U N G (Stand: ) 1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt

Mehr

Vereinsrecht. Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den

Vereinsrecht. Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den Vereinsrecht Fördervereine Feuerwehr Meinersen, den 05.12.2007 Vereinsrecht - Inhalt Begriff des Fördervereins Bedeutung der Rechtsfähigkeit Entstehung des eingetragenen Vereins Die Vereinssatzung Organe

Mehr

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..

Vereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk

Mehr

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister

Mehr

Förderkreis Netzwerk Leben e.v.

Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Gültige Satzung vom 19.10.2009 Satzung Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Inhalt 1 Name, Rechtsstellung und Sitz Seite 2 2 Gemeinnützigkeit Seite 2 3 Zweck und Aufgaben des Vereins Seite 2 4 Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte

Mehr

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister

Mehr

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz) Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen LINK e.v. Dies ist die Abkürzung für Landshuter Innovations- und Kreativzentrum. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom ) 1 Name und Sitz Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom 24.04.19) a) der Verein führt den Namen: Förderverein des Fußballclubs Königsfeld e.v. b) Er hat seinen Sitz in Königsfeld.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Eintragung,

Mehr

Guten Abend! Wer sein (Vereins-) Recht kennt, macht keine Fehler. RA Richard Didyk, München

Guten Abend! Wer sein (Vereins-) Recht kennt, macht keine Fehler. RA Richard Didyk, München Guten Abend! Wer sein (Vereins-) Recht kennt, macht keine Fehler RA Richard Didyk, München Themen: - Entlang der Vereinssatzung Zur Vereinssatzung - Was muss? Was soll? Was kann? Was nicht? e.v. contra

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Erwerb der Mitgliedschaft Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Behindertenhilfe Dülmen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name. (2) Der Verein hat seinen

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Vereinsrecht für Vereinspraktiker

Vereinsrecht für Vereinspraktiker 1 Der Verein - Rechtsgrundlagen 13 1.1 Spezieller rechtlicher Rahmen 13 1.2 Grundgesetz 13 1.3 Gesetz über Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 13 1.4 Die ständige Rechtsprechung 14 1.5 Das

Mehr

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München - 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Satzung des Husumer Handwerkervereins von 1857 e.v.

Satzung des Husumer Handwerkervereins von 1857 e.v. Satzung des Husumer Handwerkervereins von 1857 e.v. 1 Name und Sitz Der am 01.02.1857 in Husum gegründete Verein führt den Namen Husumer Handwerkerverein von 1857 e. V.. Er hat seinen Sitz in Husum und

Mehr

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung und finanzielle Unterstützung der Waisenkinder Afrikas.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung und finanzielle Unterstützung der Waisenkinder Afrikas. SATZUNG KIDS FOR KIDS IN AFRICA 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Kids for Kids in Africa (KfKA). (2) Er soll im Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Registereintragung den

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. 1 Vereinsname, Sitz. Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins

Satzung. 1 Vereinsname, Sitz. Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins Satzung 1 Vereinsname, Sitz Der Verein trägt den Namen Gleis 1 Kulturbahnhof Bad Salzuflen Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Vereinssitz ist 32105 Bad Salzuflen,

Mehr

Förderverein Kindernotarztdienst München e.v.

Förderverein Kindernotarztdienst München e.v. SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in München und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen. 3. Der Verein wurde am 20.04.2006

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz Vereinssatzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Heidelberger Unternehmerinnen. (2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener Verein in der abgekürzten

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er

Mehr

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v. Satzung für e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rastatt.

Mehr

Gymnasium in Herrsching

Gymnasium in Herrsching Gymnasium in Herrsching Satzung des Fördervereins für ein zweites Gymnasium im westlichen Landkreis Starnberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein

Mehr

Satzung des TUS Röddensen von 1950 e.v.

Satzung des TUS Röddensen von 1950 e.v. 1 Zweck, Name und Sitz des Vereines 1.) Zweck des Vereins ist die Pflege des Turn- und Fußballsports und Förderung der Dorfgemeinschaft in Röddensen. 2.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche 3 47551 Bedburg-Hau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein zur Förderung der Kath. Bekenntnisgrundschule

Mehr

SATZUNG DES. "VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v." (Fassung vom ) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR

SATZUNG DES. VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v. (Fassung vom ) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR - 1 - SATZUNG DES "VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v." (Fassung vom 18.10.2011) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1. Die Vereinigung führt den Namen " VEREIN DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE

Mehr

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v.

S A T Z U N G. des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v. S A T Z U N G des Fördervereins Dudweiler Bäder e.v. In der Satzung wird aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf die weibliche Form der Schreibweise verzichtet, soweit in den Bestimmungen dieser Satzung

Mehr

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v.

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v. 1 Name, Sitz und Ursprung 1.1 Der Verein führt den Namen Freie Wähler St. Georgen/Schwarzwald e. V. 1.2 Er hat seinen Sitz in St. Georgen

Mehr

Workshop 2 Vereinsrecht

Workshop 2 Vereinsrecht Workshop 2 Vereinsrecht Inhalt des Workshops: Was sind die rechtlichen Grundlagen der Vereinsarbeit? Als häufigste Form des Zusammenschlusses natürlicher oder juristischer Personen kommt dem Verein im

Mehr

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster

Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in

Mehr

Vereinssatzung. I. Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. II. Zweck

Vereinssatzung. I. Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. II. Zweck Vereinssatzung I. Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2. Sitz des Vereins ist Aachen. II. Zweck Zweck der Vereins ist III. Gemeinnützigkeit

Mehr

Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg

Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg e.v. Er wird von den

Mehr

Förderverein Satzung

Förderverein Satzung Förderverein Satzung SATZUNG des Fördervereins der Brüder Grimm Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Brüder-Grimm-Grundschule". 2. Er hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012

Satzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012 Satzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Latscho Drom Verein für Kultur, Bildung und Soziales. Er soll in

Mehr

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen FSR-Deutschland Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." 2 (Geschäftsjahr) Der Sitz des Vereins ist in Brieselang Geschäftsjahr

Mehr

1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".

1. Der Verein führt den Namen ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule. SATZUNG des Vereins ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule (Stand 18.10.2001) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".

Mehr

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v.

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kindergarten-Förderverein Ansbach- St.Gumbertus/Lenauweg. (2) Der Verein

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2009 (30. September 2009) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung elektronischer

Mehr

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Erfolgreich gründen und Führen von Dr. Michael Sommer Dr. Ralf Stefan Werz Dr. Benjamin Leuchten I.Auflage, 2013 C.H.BECK o f rztf JvT.ltyV Inhalt l&tes 1. Kapitel

Mehr

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim mit Sitz in Pforzheim. 2. Geschäftsjahr

Mehr

Schachklub Bad Homburg 1927 e. V. Vereinssatzung

Schachklub Bad Homburg 1927 e. V. Vereinssatzung Schachklub Bad Homburg 1927 e. V. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Schachklub Bad Homburg und hat seinen Sitz in Bad Homburg v. d. H. Er wurde 1927 gegründet

Mehr

Satzung. des Vereins Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1.1 Der Verein trägt den Namen Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v.

Satzung. des Vereins Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1.1 Der Verein trägt den Namen Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. Satzung des Vereins Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1 Namen, Wesen, Sitz 1.1 Der Verein trägt den Namen Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1.2 Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 (Name und Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Little Home Köln. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v." (3) Der Sitz des Vereins ist Marktstr.

Mehr

Satzung. des FC Schalke 04 Fanclubs. Total Blau Stadtlohn 1991 e.v.

Satzung. des FC Schalke 04 Fanclubs. Total Blau Stadtlohn 1991 e.v. Satzung des FC Schalke 04 Fanclubs Total Blau Stadtlohn 1991 e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Fanclub führt den Namen Total Blau Stadtlohn 1991 und hat seinen Sitz in Stadtlohn. Er soll in das

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung

Satzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,

Mehr

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Fördervereins Barchfelder Schlösser Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und

Mehr

Entwurf ( ) Satzung. Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Entwurf ( ) Satzung. Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Entwurf (18.01.2011) Satzung Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna. Er hat seinen Sitz in

Mehr

SATZUNG FASSUNG NACH BESCHLUSS VOM

SATZUNG FASSUNG NACH BESCHLUSS VOM SATZUNG DES VEREINS ZUR FÖRDERUNG DER JURISTENBIBLIOTHEK LEIPZIG E.V. FASSUNG NACH BESCHLUSS VOM 09.07.2015 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Juristenbibliothek

Mehr

Sportverein Viktoria Potsdam e.v.

Sportverein Viktoria Potsdam e.v. Satzung des Vereins Sportverein Viktoria Potsdam e.v. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Viktoria Potsdam (Kurzform: SV Viktoria Potsdam ) und soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim

Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim Satzung des Fördervereins für Marketing Verein zur Förderung des Marketings an der Universität Hohenheim 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Marketing; er hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz

Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, Kamenz Satzung des Fördervereins des BSZ Kamenz, Hohe Str. 4, 01917 Kamenz 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein BSZ Kamenz (im folgenden Verein genannt) und hat

Mehr

S a t z u n g. 1 Name und Sitz

S a t z u n g. 1 Name und Sitz S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " ". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener

Mehr

Satzung des. Förderkreis für die Schulgemeinschaft der Freien Waldorfschule am Kräherwald. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins

Satzung des. Förderkreis für die Schulgemeinschaft der Freien Waldorfschule am Kräherwald. I. Name, Sitz und Zweck des Vereins Satzung des Förderkreis für die Schulgemeinschaft der Freien Waldorfschule am Kräherwald I. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen: Förderkreis für die Schulgemeinschaft

Mehr

SATZUNG. Stand November 2017

SATZUNG. Stand November 2017 SATZUNG Stand November 2017 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Namen RoHau Karnevalverein Rockenhausen 2009 e.v. Der Sitz des Vereins ist Rockenhausen.

Mehr

-1- Satzung des Vereins Thüringer in Berlin e.v

-1- Satzung des Vereins Thüringer in Berlin e.v -1- Satzung des Vereins Thüringer in Berlin e.v 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR o 1.1 Der Verein führt den Namen Thüringer in Berlin. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Pflegel. Träger der freien Jugendhilfe. Satzung. 1) Der Verein trägt den Namen Pflege- und Adoptivelterninitiative Solingen e.v..

Pflegel. Träger der freien Jugendhilfe. Satzung. 1) Der Verein trägt den Namen Pflege- und Adoptivelterninitiative Solingen e.v.. Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung 1) Der Verein trägt den Namen Pflege- und Adoptivelterninitiative Solingen e.v.. 2) Er hat seinen Sitz in 42659 Solingen. 3) Er wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Satzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins Satzung des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Ammersee-Gymnasium 2. Er hat seinen Sitz in Dießen am Ammersee.

Mehr

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name. Der Verein hat seinen Sitz in. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz

Mehr

Satzung des ProVita Gesundheits- und Rehasport e.v.

Satzung des ProVita Gesundheits- und Rehasport e.v. Satzung des ProVita Gesundheits- und Rehasport e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen ProVita Gesundheits- und Rehasport. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Dresdener Bigband 50plus e.v.

Dresdener Bigband 50plus e.v. Dresdener Bigband 50plus e.v. Satzung des Vereins Dresdener Bigband 50plus 1 Name Der Verein führt den Namen Dresdener Bigband 50plus. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung

Mehr

Balfolk e.v. (3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in München eingetragen.

Balfolk e.v. (3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in München eingetragen. Balfolk e.v. Sponeckplatz 4a 81245 München Tel.: 089 / 86307903 Fax: 089 / 86307903 e-mail: balinfo@balfolk.de 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Balfolk e.v. (2) Der

Mehr

Satzung. 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

Satzung. 1 Nr. 3 Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen "Förderverein Ravensburg Razorbacks ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz "e. V.. 1 Nr. 2

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Maitenbeth e.v." Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83558 Maitenbeth.

Mehr

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München. Satzung H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 80539 München Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein hat den Namen H21 Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse 21 e. V.

Mehr

Grundriss des Vereinsrechts

Grundriss des Vereinsrechts Grundriss des Vereinsrechts Aufgrund des 2005 erschienenen Werks Das Schweizerische Vereinsrecht von Anton Heini Dr. iur., Rechtsanwalt, em.o. Professor der Universität Zürich und Wolfgang Portmann Dr.

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Die Mitgliederversammlung des Vereines/Verbandes

Die Mitgliederversammlung des Vereines/Verbandes Die Mitgliederversammlung des Vereines/Verbandes Rechtsanwalt Karsten Duckstein Duckstein Rechtsanwälte Haeckelstr. 6 39104 Magdeburg Tel. 0391/ 531 146 0 E-Mail info@ra-duckstein.de Anlage I Aufgaben

Mehr