Regio.NRW 2018 Wirtschaftsflächen. Bewilligungsgrundlagen und Förderverfahren
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1 Regio.NRW 2018 Wirtschaftsflächen Bewilligungsgrundlagen und Förderverfahren Münster, 19. April 2018
2 Agenda 1. Rechtsgrundlagen 2. Besonderheiten der EU-Förderung 3. Besonderheiten der Projekte 3.1 Projekt I 3.2 Projekt II 4. Allgemeine Anforderungen an die Finanzierung 5. Teilnahmeberechtigte 2
3 1. Rechtsgrundlagen Operationelles Programm EFRE NRW: Nur was im OP steht, kann auch gefördert werden (Säule 4) EFRE-Rahmenrichtlinie Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) Infrastrukturrichtlinie (RWP NRW Infrastruktur) Beihilferechtliche Bestimmungen der EU AGVO, DAWI, De-minimis VO etc. 3
4 2. Besonderheiten der EU-Förderung Ausgabenerstattungsprinzip Erweitere Prüfungsrechte (EU-Prüforgane) Mittelverfallmechanismus erfordert hohe Projektdisziplin Publizitätsvorschriften (EU-Emblem, Flyer, Internet) Zwischennachweis besteht aus einem jährlichen Sachbericht (und den Mittelabrufen des Jahres) 4
5 2. Besonderheiten der EU-Förderung EFRE-Zuwendung beträgt höchstens 50 v.h. (hinzu kommt die Ko-Finanzierung durch andere Stellen) Projektlaufzeit beträgt in der Regel 36 Monate EFRE-Rahmenrichtlinie und ANBest-EFRE Vorhaben muss rechtzeitig vor Programmschluss fertig gestellt sein Integriertes Handlungskonzept ist zwingend erforderlich 5
6 2. Besonderheiten der EU-Förderung Zwischen der EFRE-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Berger Allee 25, Düsseldorf, im Folgenden EFRE-Verwaltungsbehörde genannt, und [Name] [Anschrift], im Folgenden Stadt genannt, wird zur Erfüllung der EU-rechtlichen Vorschriften im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung folgendes Abkommen über die Auswahl von Vorhaben zur nachhaltigen Stadtentwicklung gemäß Art. 7 Abs. 4, 5 VO (EU) 1301/2013 und Art. 123 Abs. 6 VO (EU) 1303/2013 Vereinbarung zwischen Verwaltungsbehörde und Kommunen geschlossen: 1. Die Stadt wählt zur Umsetzung des einzureichenden integrierten Handlungskonzeptes geeignete Vorhaben (Projekte) aus. 2. Sie verpflichtet sich, eine diskriminierungsfreie Auswahl von Vorhaben nach Art. 125 Abs. 3 (a) der VO (EU) 1303/2013 vorzunehmen. Grundlage der Auswahl sind die in den Aufrufen der Achse 4 des OP EFRE NRW sowie die vom EFRE Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien. 3. Die Stadt benennt eine Stelle oder Person, die für die Vorhabenauswahl verantwortlich ist. Diese Stelle oder Person fungiert entsprechend Art. 7 VO (EU) 1301/2013 und Art. 123 Abs. 6 VO (EU) 1303/2013 als Zwischengeschaltete Stelle für die Projektauswahl. Die Bewilligung, Prüfung und Auszahlung der Vorhaben erfolgt durch die dafür von der Verwaltungsbehörde benannten Zwischengeschalteten Stellen. Das sind die Bezirksregierungen. 4. Das Verfahren und die Ergebnisse der Vorhabenauswahl werden von der unter 3. genannten Stelle schriftlich dokumentiert. Die Verwaltungsbehörde, die Prüfbehörde, die Europäische Kommission und der Europäische Rechnungshof haben das Recht, die Vorhabenauswahl zu überprüfen. 5. Die Verwaltungsbehörde behält sich das Recht vor, vor Genehmigung der Vorhaben eine abschließende Prüfung der Förderfähigkeit vorzunehmen. 6. Die Entscheidung, ob die in dem integrierten Handlungskonzept aufgeführten Vorhaben schlüssig und im Sinne der Prioritätsachse 4 des OP EFRE NRW förderfähig sind, trifft die Verwaltungsbehörde oder die von ihr beauftragten Zwischengeschalteten Stellen auf Empfehlung eines unabhängigen Auswahlgremiums. 7. Ein Anspruch auf Förderung der durch die Stadt ausgewählten Vorhaben besteht nicht. Die Entscheidung über die Bereitstellung von Landesmitteln zur Kofinanzierung der ausgewählten Vorhaben trifft das zuständige Ressort im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. [Ort], den Düsseldorf, den [Name der Stadt] EFRE-Verwaltungsbehörde NRW [Name des Unterzeichnungsberechtigten] Dr. Anja Schumacher 6
7 3. Besonderheiten der Projekte Spezifisches Ziel 13 Spezifisches Ziel 11 7
8 3.1 Projekt I - Förderfähige Ausgaben Erschließung/ Ausbau/ Revitalisierung von Brach- oder Konversionsflächen für eine gewerbliche oder industrielle Folgenutzung Baukosten Baunebenkosten Förderquote bis zu 70% 8
9 3.1 Projekt I - Förderfähige Ausgaben Sonstige Fremdleistungen Machbarkeitsstudien Vorplanungen Masterpläne Förderquote bis zu 60% 9
10 3.1 Projekt I - Voraussetzungen der RWP- Richtlinie Vermarktung an RWP konforme Betriebe Erfüllung Primäreffekt = überregionaler Absatz (>50 km im Umkreis) Positivliste (Primäreffekt i.d.r. gegeben) Ausschluss großflächiger Einzelhandel (>800 qm Verkaufsfläche) Keine Erschließung nach Maß Besicherung der Zuwendung ggf. erforderlich Ausgaben > ,-, nur bei außergemeindlichen Trägern 10
11 3.1 Projekt I - Voraussetzungen der RWP- Richtlinie Einnahmen Abzug der prognostizierten Einnahmen aus Flächenverkäufen bei Bewilligung Flächenveräußerung zu bestätigten Marktpreisen Zweckbindung 15 Jahre Nicht veräußerte Flächen werden zum Marktpreis in Abzug gebracht 11
12 3.2 Projekt II - Förderfähige Ausgaben Sachausgaben Dienstleistungen Förderquote bis zu 70 % 12
13 3.2 Projekt II Belebung der örtlichen Wirtschaft (Informations- und Beratungsangebote f. lokale KMU, DL im Quartier, Kreativquartiere, ) Belebung des öffentlichen Raums/Wohnumfeld (Umgestaltung von Straßenzügen, Grünräumen, Plätzen, Entgegenwirken von Leerständen, Mindernutzungen, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten im Quartier, Entwicklung Klima- und Altersgerechter Quartiere, ) Früh ansetzende Hilfen für Kinder/Jugendliche/Familien (modellhafter Aus- und Aufbau von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Familienzentren in sozial benachteiligten Stadtteilen, Bündelung von Beratungsdiensten in Beratungszentren, ) 13
14 4. Allgemeine Anforderungen an die Finanzierung Zweckgebundene Spenden zur Erbringung des Eigenanteils sind möglich, soweit ein echter Eigenanteil von 10 % beim Zuwendungsempfänger verbleibt Der Eigenanteil zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung muss verbindlich erklärt und belegt werden Mit der Umsetzung darf erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden 14
15 4. Allgemeine Anforderungen an die Finanzierung Die Kooperationspartner müssen in geeigneter Weise ihre Bereitschaft belegen, an der Projektumsetzung mitzuwirken (LOI, Kooperationsvertrag) Bei interkommunalen Kooperationsprojekten ist zusätzlich auf die Sicherstellung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen kommunalen Partner zu achten 15
16 5. Teilnahmeberechtigte Gemeinden Gemeindeverbände Projektgesellschaften (juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind) 16
17 Ansprechpartnerin Bezirksregierung Münster Frau Gunhild Wiering Tel.:
18 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18
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