LVBG Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Geschäftsführer

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1 LVBG Landesverband Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Geschäftsführer Rundschreiben Nr. 1/2006(V) München, den 10. Juli 2006 z/sm An die Ansprechpartner: zur Durchführung von Frau Sbordone Tel.: 089/ arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ermächtigten Ärzte/innen in Bayern und Sachsen Inhaltsverzeichnis 1. Information zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Ermächtigungsverfahren der Landesverbände Arbeitsmedizinische Herbsttagung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. (VDBW) Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner ( Oktober 2006, Würzburg) Am Knie 8, München Königsbrücker Landstraße 2, Dresden Fernsprecher (089) Fernsprecher (03 51) Telefax (089) Telefax (03 51) Service@Muenchen.LVBG.de service-dresden@muenchen.lvbg.de Internet: Internet:

2 E-Arzt-Rundschreiben LV Bayern und Sachsen Nr.1 /2006 vom 10. Juli Information zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Ermächtigungsverfahren der Landesverbände Dok.Nr Auf Grund der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen, geänderten Gefahrstoff- (GefStoffV), Biostoff- (BioStoffV) und Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) werden an den Landesverband regelmäßig Anfragen zur Gültigkeit von BG-Grundsätzen, Ermächtigungen usw. gerichtet. Dies nehmen wir zum Anlass, auf Folgendes hinzuweisen: 1.1 Gültigkeit der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für die Durchführung von speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen haben ihre Gültigkeit behalten. Sie stellen weiterhin den aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Wissenschaft dar. In der neuen Gefahrstoffverordnung, geänderten Biostoffverordnung und geänderten Gentechniksicherheitsverordnung sind auch die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach diesen Vorschriften geregelt. Auswahlkriterien, die sich auf arbeitsmedizinische Untersuchungen nach diesen Rechtsverordnungen beziehen, können daher lediglich noch als Orientierungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung herangezogen werden. Auswahlkriterien, die sich auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 beziehen, haben nach wie vor Bestand. Für das Technische Regelwerk (TRGS) enthält die geänderte Gefahrstoffverordnung keine Übergangsbestimmungen. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigen TRGS, ggf. nach redaktioneller Anpassung, auch nach der neuen Verordnung weiter gelten können. Als Auslegungsund Anwendungshilfe für die neue Gefahrstoffverordnung können die bisherigen Technischen Regeln jedoch herangezogen werden, sofern sie nicht im Widerspruch zu der neuen Gefahrstoffverordnung stehen. 1.2 Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 Arbeitsmedizinische Vorsorge Eine separate Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" ist zukünftig nicht mehr vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diejenigen Themenfelder zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die in Ergänzung der staatlichen Vorschriften noch durch die Berufsgenossenschaften zu regeln sind, in einem eigenen Abschnitt "Arbeitsmedizinische Vorsorge" in die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention" zu integrieren. Diese Regelungen sollen durch Erläuterungen und Konkretisierungen in der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR A1 ergänzt werden.

3 E-Arzt-Rundschreiben LV Bayern und Sachsen Nr.1 /2006 vom 10. Juli Ermächtigung zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung für Untersuchungen nach staatlichen Rechtsvorschriften Ein Verfahren zur Ermächtigung von Ärzten für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen Rechtsvorschriften ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Ausnahme: Untersuchungen nach Gesundheitsberg-, Röntgen-, Strahlenschutzund Druckluftverordnung. Für staatlicherseits erteilte Ermächtigungen ist ein Bestandsschutz nicht vorgesehen. Zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin berechtigt. Für Untersuchungen, die besondere Fachkenntnisse oder eine spezielle Ausrüstung erfordern, sind vom beauftragten Arbeits-/Betriebsmediziner, sofern er diese Anforderungen nicht selbst erfüllt, andere Ärzte hinzuzuziehen. Hinweis: Für Ärzte mit befristeter arbeitsmedizinischer Fachkunde bzw. kleiner Fachkunde (Fachkunde nach BGV A7 3 (4)) sind Übergangsregelungen vorgesehen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zu diesen Übergangsregelungen an für Bayern (für Fragen im Zusammenhang mit Druckluft- und Gesundheitsbergverordnung) Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Dienstgebäude Pfarrstraße Pfarrstraße München Tel.: 089 / bzw. (für Fragen zur Strahlenschutz- und Röntgenverordnung) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Rosenkavalierplatz München Tel.: 089 / für Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat 25 Reichsstraße Chemnitz Tel.: /

4 E-Arzt-Rundschreiben LV Bayern und Sachsen Nr.1 /2006 vom 10. Juli 2006 Ermächtigung für Untersuchungen in berufsgenossenschaftlicher Zuständigkeit Für die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze 20, 21, 22, 25, 26, 30, 31.2 (Taucher), 35, 37.1, 37.2 und 41 (BGV A4) wird vorerst weiterhin ein Ermächtigungsverfahren durchgeführt. Neue Ermächtigungen werden jedoch nur noch befristet bis zum 31. Dezember 2006 ausgesprochen Bestehende Ermächtigungen mit Bezug auf die Unfallverhütungsvorschrift BGV A4 (gefährdende Tätigkeiten) haben Bestand. Eine Änderung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften - so ist nach derzeitigem Kenntnisstand ebenfalls mit dem Wegfall des Ermächtigungsverfahrens zu rechnen - wird bis Ende 2006 erwartet. 1.4 Datenbank Ermächtigte Ärzte im Internet Die Landesverbände haben im Frühjahr 2001 eine Adressdatenbank der ermächtigten Ärzte mit Hinweis auf die jeweils erteilten Ermächtigungen im Internet ( veröffentlicht. Unternehmer usw. hatten damit die Möglichkeit, diejenigen Ärzte zu ermitteln, die arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach bestimmten Grundsätzen durchführen. Mit dem Wegfall der Ermächtigung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach staatlichen Rechtsvorschriften wurden aus dieser Datenbank die Einträge der staatlichen Ermächtigungen gelöscht. Die Datenbank Ermächtigten Ärzte bezieht sich daher nur noch auf Ermächtigungen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Grundsätze 20, 21, 22, 25, 26, 30, 31.2, 35, 37.1, 37.2 und 41) und wird in dieser Form bis zur Änderung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften über Arbeitsmedizinische Vorsorge geführt. Auf der Basis der bisherigen Datenbank Ermächtigte Ärzte ist geplant, ein bundesweites Verzeichnis von Arbeits- und Betriebsmedizinern für das Internet zu erstellen. Die Arbeiten hierzu werden aufgenommen, sobald die zukünftige Fassung der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention" in Kraft getreten ist. Hinweis: Weitere Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Ermächtigungsverfahren finden Sie auch im Internet unter und

5 E-Arzt-Rundschreiben LV Bayern und Sachsen Nr.1 /2006 vom 10. Juli Arbeitsmedizinische Herbsttagung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.v. (VDBW) Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner Die Arbeitsmedizinische Herbsttagung 2006 des VDBW findet vom im Congress Centrum Würzburg in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.v. und unter Mitwirkung des Landesverbandes Bayern und Sachsen der gewerblichen Berufsgenossenschaften statt. Das traditionell im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Herbsttagungen veranstaltete Berufsgenossenschaftliche Forum findet unter dem Leitthema am statt. Betriebsarzt und gesetzliche Unfallversicherung Bündnis zu einer effektiven Prävention Samstag, Uhr bis Uhr Inhalte: Gonarthrose Diagnostik u. Therapie Hautkampagne 2007, eine gemeinsame Aktion der UV-Träger und der GKK Ototoxische Gefahrstoffe eine Übersicht Macht Ergonomie allein gesunde Mitarbeiter? Optimierung der BK-Prävention Die Teilnahme am Berufsgenossenschaftlichen Forum ist kostenfrei. Weitere Informationen können Sie im Internet über ( abrufen. Zusätzlich finden Sie das Programm auch auf der Rundschreibenseite der Landesverbände ( Mit freundlichen Grüßen Klementz

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