1. Juli zum Kartellgesetz. Rafael Corazza

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1 Überblick zur Revisionsvorlage zum Kartellgesetz Rafael Corazza

2 Übersicht 1. Rückblick 2. Eckpunkte der KG-Teilrevision 3. Zusammenfassung und Ausblick 2

3 Übersicht 1. Rückblick 2. Eckpunkte der KG-Teilrevision 3. Zusammenfassung und Ausblick 3

4 1. Rückblick (I) Veröffentlichung Evaluation am 15. Januar 2009 Entscheid BR am 25. März 2009: Vernehmlassungsunterlage für Teilrevision bis Frühjahr 2010 erarbeiten Auftrag des BR 1. Stärkung der WEKO als unabhängige Institution 2. Anpassung der Zusammenschlusskontrolle 3. Differenzierte Behandlung vertikaler Vereinbarungen 4. Beschleunigung der Verfahren Ergänzung des Auftrages durch Arbeitsgruppe 5. Kompatibilität mit der Sanktionierungsmöglichkeit natürlicher Personen 4

5 1. Rückblick (II) Lead Teilrevision bei SECO, Mitarbeit des Sekretariates der WEKO Hearings zu Revisionsvarianten im August / September 2009 bei interessierten Kreisen Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis April 2010 (für Ämterkonsultation) 5

6 1. Rückblick (III) Entscheid des BR vom 4. Juni 2010: Zweigeteilte Vernehmlassung: 1. Teil: Alles ausser Sanktionierung natürlicher Personen und Compliance 1. Vernehmlassungspaket, Entscheid des BR vom 30. Juni Teil: Sanktionierung natürlicher Personen, Compliance 2. Vernehmlassungspaket, evtl. im Herbst / Winter 2010, abhängig von Annahme / Ablehnung Motion Schweiger, ) Im Folgenden ist vom 1. Vernehmlassungspaket die Rede. 6

7 Übersicht 1. Rückblick 2. Eckpunkte der KG-Teilrevision 3. Zusammenfassung und Ausblick 7

8 2. Eckpunkte der KG-Teilrevision Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit Differenzierte Behandlung vertikaler Abreden Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit Verbesserung des Widerspruchverfahrens Leichte Stärkung des Kartellzivilrechts 8

9 2.1 Stärkung institutioneller Unabhängigkeit Ziele Institutionelle Unabhängigkeit stärken Qualität garantieren und steigern Beschleunigung der Verfahren bis zum letztinstanzlichen Entscheid Kompetenzzuordnungen innerhalb der Wettbewerbsbehörden klären Kompatibilität mit Motion Schweiger sicherstellen 9

10 2.1 Stärkung institutioneller Unabhängigkeit Nebenbedingungen Neues Modell soll sicher EMRK-konform sein (Entlastung mit Swisscom-Entscheid des BVGer) Neues Modell soll auf Ebene Wettbewerbsbehörde nicht mehr Ressourcen brauchen als heute 10

11 Wettbewerbsbehörde Bundeswettbewerbsgericht (dem Bundesverwaltungsgericht angegliedert) Bundesgericht Untersuchungen, Zusammenschlüsse, Beratungen etc. Anklage Erstinstanzliche Entscheide Beschwerde Beschwerdeinstanz 3 unabhängige Behörden / Instanzen Klare Kompetenzzuordnung Verkürzung Instanzenzug beschleunigt Verfahren und spart Ressourcen Trennung Untersuchung / Entscheid stärkt EMRK-Konformität, Qualität und Akzeptanz Berücksichtigung von Praktikern/innen beim Bundeswettbewerbsgericht in Anlehnung an Handelsgerichte / Bundespatentgericht (ca. 4 hauptamtliche, ca. 6-9 nebenamtliche Richter/innen) Aufwertung: Gericht statt Kommission 11

12 2.2 Differenz. Behandlung vertikaler Abr. Auseinandersetzung Falsche Vermutung auf Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs Art. 5 Abs. 4 KG und die Vertikalbekanntmachung wurden / werden kontrovers diskutiert Fallweise Beurteilung Integration in europäische Vertriebssysteme 12

13 2.2 Differenz. Behandlung vertikaler Abr. Zwei Revisionsvarianten in Vernehmlassung Variante 1: Streichung von Art. 5 Abs. 4 KG, Beibehaltung der Sanktionierbarkeit bei geltenden Tatbeständen Variante 2: Schaffung von sicheren Häfen in Bekanntmachung oder VO Sichere Häfen Vertikale Abreden mit geringem Marktanteil sind in der Regel nicht erheblich ( Art. 6 KG) Was in der EU erlaubt ist, soll in der Schweiz nicht sanktioniert werden ( Art. 49 KG) 13

14 2.3 Modernisier. Zusammenschlusskontrolle Probleme Restriktiver Dominance-Test Doppelspurigkeiten bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen in übernationalen Märkten Nicht alle problematischen Zusammenschlüsse gelangen vor die WEKO 14

15 2.3 Modernisier. Zusammenschlusskontrolle Revisionsvorlage Änderung des Tests Variante 1: Streichung des Nebensatzes: durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann Variante 2: Einführung eines SIEC-Tests mit Effizienzeinrede Zusammenschlüsse, die durch die EU behandelt werden und deren räumlich relevante Märkte übernational sind, sind nicht mehr meldepflichtig Anpassung der Fristen an EU Ordnungsfrist für das Bundeswettbewerbsgericht 15

16 2.4 Internat. Zusammenarbeit verbessern Probleme Internationale Zusammenarbeit nur beschränkt möglich Gerade bei Hausdurchsuchungen ausländischer Behörden gegen internationale Kartelle kann die WEKO zu spät kommen Revisionsvorlage (neben bilateralem Abkommen) Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um Untersuchungshandlungen koordinieren und vertrauliche Informationen austauschen zu können Wahrung des Rechtsschutzes: Beidseitige Widerrechtlichkeit, Reziprozität etc. 16

17 2.5 Stärkung des Kartellzivilrechts Ausdehnung der Klagemöglichkeit auf alle von Kartellen Betroffenen, insbesondere Konsumenten/innen Hemmung / Stillstand der Verjährung ab Eröffnung einer Untersuchung bis zum rechtskräftigen Entscheid (erleichtert v.a. follow on -Klagen) Als Idee aufgenommen: Richterliches Ermessen bei Verteilung des Kosten kleine Revision (nicht volles Programm von Prof. Heinemann) 17

18 2.6 Verbesserung Widerspruchverfahren Probleme Frist von fünf Monaten ist lang bereits mit Eröffnung einer Vorabklärung lebt das Sanktionsrisiko auf; soweit die Behörde im Zweifelsfall eröffnet Patt-Situation Revisionsvorlage neue Doppelvoraussetzung für Aufleben der Sanktion: 1. Fristverkürzung für Eröffnung einer Vorabklärung oder Untersuchung auf zwei Monate; und 2. erst die Eröffnung einer Untersuchung führt zum Aufleben des Sanktionsrisikos ab diesem Zeitpunkt 18

19 2.6 Verbesserung Widerspruchverfahren 19

20 Übersicht 1. Rückblick 2. Eckpunkte der KG-Teilrevision 3. Zusammenfassung und Ausblick 20

21 3. Zusammenfassung und Ausblick Inhalt des 1. Vernehmlassungspakets: Institution und Rechtsweg modernisieren Vertikale Abreden: Vermutungstatbestand streichen vs. sichere Häfen gewähren Wirksame Zusammenschlusskontrolle schaffen Internationale Zusammenarbeit ermöglichen Widerspruchverfahren verbessern Kartellzivilrecht leicht stärken 21

22 3. Zusammenfassung und Ausblick August 2010 Herbst 2010 Herbst 2010 Winter 2010 Abschluss Gutachten für straf- und verfahrensrechtliche Fragen Evtl. Annahme von Motion Schweiger durch den SR Evtl. Entscheid BR über Eröffnung Vernehmlassung Teil 2 (Sanktionierung natürlicher Personen, Compliance) Vorliegen Vernehmlassungsauswertung 22

23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 23

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