Sachsen.Land der ingenieure
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- Christa Maier
- vor 5 Jahren
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1 Sachsen.Land der ingenieure #14 EREIGNISSE MENSCHEN NACHRICHTEN WISSEN AHO informiert über aktuellen Sachstand zur Novellierung der HOAI Arbeiten Sie mit! Aufgabenverteilung Die Aufgabenverteilung zwischen BMVBS und BMWi sieht vor, dass die baufachliche Überprüfung der Leistungsbilder der HOAI federführend durch das BMVBS erfolgt und darauf aufbauend das Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur durch das BMWi beauftragt wird. Organisation Die Aktualisierung und Modernisierung der Leistungsbilder der HOAI 2009 erfolgt in fünf Facharbeitsgruppen des BMVBS unter Einbeziehung der Vertreter des Berufsstands der Ingenieure und Architekten, der Auftraggeberseite und der zuständigen Ministerien: 1 Flächenplanung, Umweltverträglichkeitsstudie Zielstellungen u.a.: - Modernisierung und Vereinheitlichung der Leistungsbilder unter dem Blickwinkel des Wandels der Berufsbilder und der Berufspraxis, der Umweltbelange, der Regeln der Technik und des öffentlichen Rechts, - Wiederaufnahme der Umweltverträglichkeitsstudie in den verbindlichen Teil, - Berücksichtigung neuer Leistungsanforderungen: - städtebaulicher Entwurf - Umweltbericht bzw. die Mitwirkung bei der Umweltprüfung in der Bauleitplanung - die FFH-Verträglichkeitsprüfung - der Artenschutzfachbeitrag, der landschaftspflegerische Ausführungsplan zur Fachplanung. 2 Objektplanung Gebäude, raumbildende Ausbauten, Freianlagen (Brandschutz) Die Facharbeitsgruppe hat sich intensiv mit den Themen: - Trennung der Leistungsbilder Gebäude/ raumbildende Ausbauten und Freianlagen, - eigenes Leistungsbild Brandschutz und - Leistungen im Bestand beschäftigt. Zum Thema Leistungen im Bestand wurden bspw. folgende verschiedene Regelungsmöglichkeiten diskutiert: - Erweiterung der Grundleistungen, - Erweiterung der Besonderen Leistungen, - Differenzierung der bestehenden Zuschlagsregelung nach 35 HOAI: bsph. Gliederung der Prozentsätze z.b. nach Schwierigkeitsgrad, weiter veränderbare Honorarparameter: Honorarzone, -satz und anrechenbare Kosten, - Einrichtung eines eigenen Leistungsbilds. 3 Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Geotechnik Hier besteht zunächst Einigkeit, dass die Abschnitte Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen durch getrennte Leistungsbilder geregelt werden sollen. Diskussionsbedarf gibt es aber im Hinblick auf die verbindliche Regelung der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Während die Vertreter unseres Berufsstands nachdrücklich eine Regelung analog 57 HOAI 1996 fordern, favorisieren die Vertreter der Auftraggeberseite eine offene bzw. optionale Lösung. 4 Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik Die Arbeitsgruppe hat sich zunächst vertieft mit dem Leistungsbild Technische Ausrüstung beschäftigt. Die Vertreter unseres Berufsstands haben dargestellt, dass durch den Wegfall des ehemaligen 10 Abs. 3a HOAI 1996 erhebliche Probleme beim Planen und Bauen im Bestand entstanden sind, die mit dem Zuschlag gemäß 35 HOAI 2009 nicht zufriedenstellend gelöst werden können. 5 Vermessungstechnische Leistungen Die Mehrheit der Teilnehmer der Facharbeitsgruppe favorisiert die Wiederaufnahme der kompletten vermessungstechnischen Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI. Im Hinblick auf das Leistungsbild Vermessungstechnische Leistung wird vorgeschlagen, die beiden Leistungsbilder Entwurfsvermessung und Bauvermessung zu einem Leistungsbild Ingenieurvermessung zusammenzufassen. Die bisherigen Leistungsphasen 4 bis 6 der Entwurfsvermessung sollen entfallen. In den kommenden Wochen wollen BMWi und BMVBS über die Rückführung der Teile VI, X-XIII HOAI 1996 in den verbindlichen Verordnungsteil der HOAI entscheiden. Aufruf zur Mitarbeit Sehr geehrte Mitglieder, nutzen Sie die Chance zur Mitarbeit an der neuen HOAI und senden Sie uns Ihre Vorschläge, Ergänzungen oder Änderungen per Mail an post@ing-sn.de. Wir werden sie an den AHO weiterleiten. Die kompletten Informationen des AHO finden Sie unter hoai/. Ingenieurkammer für Erhalt des Markenzeichens Diplom-Ingenieur Seite 2 Vorbeugender baulicher Brandschutz - Basisseminar 2011 Seite 2 Neue EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Seite 3 ingrecht Seite 3 ingintern inginfo Seite 4 Veranstaltungen Seminare Tagungen ingtreffs Seite 5/6 INGENIEURKAMMER SACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutsches IngenieurBlatt Sachsen 1 November 2010
2 ingforum Ingenieurkammer Sachsen für Erhalt des Markenzeichens Diplom-Ingenieur Die Diskussion über den aktuellen Stand der Umsetzung des Bologna- Prozesses und die Akzeptanz von Bachelor- und Masterabschlüssen ist dringend überfällig. Bisher war das Ingenieurstudium mit dem Abschluss Dipl.-Ing. sehr komplex und breit angelegt. Mit ihrer qualitativ hochwertigen Ausbildung haben die deutschen Hochschulen mit einer Studiendauer von mindestens fünf Jahren den deutschen Dipl.-Ing. zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen gemacht. Der Master muss für die Ingenieurwissenschaften im neuen modularen System der Regelabschluss sein. Dazu ist der Bachelor wie auch im Bologna-Prozess vorgesehen der 1. Schritt und Grundbaustein auf dem Weg zu einem berufsbefähigenden Abschluss. Der Bachelor darf nicht überfrachtet werden. Sechs oder sieben Semester reichen zur Bewältigung des Stoffes und zum Aufbau von Forschungskompetenz nicht aus zumindest in den Ingenieurwissenschaften nicht. Aber der Bachelor ist die Basis, auf der sich auch mit Berufserfahrung und postgradualem Studium auf dem Weg zum Ingenieur gut aufbauen lässt. Wir sind deshalb einer Meinung mit den Fachhochschulen und Universitäten, die die Qualität des Studiums und die Qualifikation des deutschen Dipl.-Ing. auch im neuen Studiensystem erhalten wollen und den Masterabschluss als Regelabschluss in den Ingenieurwissenschaften ansehen. Die TU Dresden hat hier aus unserer Sicht eine gute Kompromisslösung gefunden: mit dem Masterabschluss erhält der Absolvent auch noch einen Diplom-Abschluss. Dieses Beispiel ist aus unserer Sicht der richtige Weg und sollte Schule machen. Die Vorteile des Markenzeichens Diplom-Ingenieur dürfen im internationalen Wettbewerb nicht leichtfertig aufgeben werden. ingaktuell Vorbeugender baulicher Brandschutz - Basisseminar 2011 Brandschutz hat in den letzten 15 Jahren in der Gebäudeplanung deutlich an Bedeutung gewonnen. Das Brandschutzkonzept wurde mit der Musterbauordnung 2002 unverzichtbarer Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens - der Brandschutz ist genehmigungsrelevant. Ingenieure und Architekten müssen bei der Konzepterstellung einerseits die hohen gesellschaftlichen Erwartungen an die Sicherheit unserer Bauwerke beachten und andererseits Nutzungsflexibilität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit gewährleisten. Im vorbeugenden baulichen Brandschutz wird es zunehmend schwieriger, diesen komplexen Herausforderungen mit konservativen und formalen Planungsansätzen gerecht zu werden. Gefragt sind statt dessen alternative Sicherheits- und Gebäudekonzepte. Heute kommt kaum noch ein Bauvorhaben ohne Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen zur bauordnungs- bzw. bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Das erfordert neben dem Ingenieurwissen auch ein erhebliches verfahrensrechtliches und juristisches Verständnis. Brandschutz-, Rettungs- und Evakuierungskonzepte erfordern ebenso umfangreiche Kenntnisse im Bauordnungsrecht wie auf dem Gebiet der Bautechnik. In dem Seminar wird daher ein Überblick über die gesetzlichen Vorgaben sowie deren technische Umsetzung auf dem Gebiet des vorbeugenden baulichen Brandschutzes vermittelt. In komplexen Übersichten werden die rechtlichen und technischen Grundlagen sowie die konstruktiven, funktionalen und nutzungstechnischen Zusammenhänge dargestellt und anwendbar erläutert. Dabei wird auf die klassischen Brandschutz-Standardwerke ebenso Bezug genommen, wie auf aktuelle Entwicklungen im Brandschutzingenieurwesen. Die besonderen Risiken in Sonderbauten, wie Industriebauten, Schulen, Kindergärten und Altenpflegeheime, werden erläutert und die schutzzielorientierten Ansätze in Bestands- und denkmalgeschützten Gebäuden vorgestellt. Anhand vieler praktischer Beispiele werden die Grundsätze zur Sicherung eines definierten Sicherheitsniveaus vermittelt. Informationen zum Seminar auf Seite 5 Leipziger Ingenieurtreff diskutiert mit Bürgermeister zur Nedden über das künftige Bauprogramm für Leipzig Am 22. Oktober 2010 konnten die Mitglieder der Kammergruppe Leipzig der Ingenieurkammer Sachsen den Bürgermeister und Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig Herrn Martin zur Nedden zu ihrem Treffen begrüßen. Wie von den Ingenieuren gewünscht, nahm der Beigeordnete zu folgenden Themen in seinem Vortrag Stellung: 1. Bauprogramm Leipzig Schwerpunkte der Stadtentwicklung in den kommenden Jahren 3. Wie geht es in der Stadt weiter nach der Beendigung des KP II? In einer angeregten Diskussion stellte sich Herr zur Nedden nach seinen Ausführungen den mitunter drängenden Fragen des Auditoriums zur baulichen Entwicklung der Stadt. Die Mitglieder interessierte insbesondere die Praxis der Vergabe baulich bedeutsamer Stadtentwicklungsprojekte und deren manchmal fragwürdige Auswirkungen auf die Baukultur der Stadt. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang die mangelnde Berücksichtigung regionaler Ingenieurkompetenz, die die Ingenieurkammer in verschiedenen Gremien immer wieder einfordert und auch in diesem Termin erneut deutlich machte. Der Bürgermeister zeigte in seinen Antworten auf, dass auch die Stadt Leipzig Zwängen unterliegt, die von den Bürgern nicht immer erkennbar sind. So sind z.b. die Sicherung von Arbeitsplätzen durch Investoren im Widerstreit mit den Gestaltungsinteressen der Bürgerschaft abzuwägen. Als weiteres Thema wurde auf der Veranstaltung der Kammergruppe die Wahl der Vertreterversammlung diskutiert. 2
3 ingaktuell Neue EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Am 8. Juli 2010 ist eine neue EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (RL 2010/31/EU) in Kraft getreten, die die Richtlinie 2002/91/EG ersetzen soll. Danach werden die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in den nächsten Jahren deutlich steigen. Wesentliche Neuregelungen - Die Mitgliedstaaten setzen in Zukunft nationale Mindeststandards fest, die zur Erreichung kostenoptimaler Niveaus geeignet sind. Sie gelten für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei Erneuerung wesentlicher Bauteile (z.b. des Daches). - Diese Anforderungen müssen den allgemeinen Innenraumklimabedingungen Rechnung tragen. - Die nationalen Standards sollen sich dabei an einer europaweiten Vergleichsmethode ausrichten. Bestehende und bewährte nationale Systeme wie die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen nicht grundsätzlich geändert werden. - Ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab 2018) müssen alle Neubauten höchsten Energieeffizienzstandards entsprechen. Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf soll zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden. - Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfsund verbrauchsorientiertem Energieausweis bleibt erhalten. Damit werden unnötige Kosten für Eigentümer vermieden. - In gewerblichen Immobilienanzeigen soll künftig mittels einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz der Gebäude informiert werden. - Es ist sicherzustellen, dass die Erstellung der Ausweise in unabhängiger Weise durch qualifizierte und zugelassene Fachleute erfolgt. - Des Weiteren ist ein unabhängiges Kontrollsystem einzurichten. Gespräche mit Vertretern der Bundesministerien In einem Gespräch mit Vertretern von BMVBS und BMWi wurde bereits vor Beginn der Arbeiten an der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht über die wesentlichen Eckpunkte diskutiert. Die Vertreter der Ministerien wiesen darauf hin, dass es im Hinblick auf die weiten Formulierungen in Artikel 2, 4 und 9 einen relativ weiten Spielraum sowohl bei der Definition von Niedrigstenergiegebäuden als auch bei der Festlegung eines kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gebe. Bei Artikel 7 sieht das BMVBS keinen Umsetzungsbedarf, da die dort enthaltenen Vorschriften bereits mit der EnEV umgesetzt seien und das Wirtschaftlichkeitsgebot im Energiekonzept der Bundesregierung bereits verankert sei. Bezüglich Artikel 17 Unabhängiges Fachpersonal sind keine Änderungen der bisherigen Rechtslage nach EnEV geplant. Hinsichtlich der Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems nach Artikel 18 wird es zunächst Gespräche mit den Bundesländern geben, die dieses System mittragen müssen. Empfehlung der Ingenieurkammer Sachsen Da alle Berechnungen zur Erstellung der Energieausweise weiterhin auf der Basis der DIN V erfolgen müssen, bietet die Ingenieurkammer Sachsen weiterhin den eingeführten und sehr erfolgreichen Lehrgang zur DIN V an. Interessenten können sich dazu in der Geschäftsstelle erkundigen. Über die weitere Entwicklung und Maßnahmen zur nationalen Umsetzung werden wir Sie weiter informieren. Die Richtlinie finden Sie unter ingrecht Bauvertrag Mängelbeseitigung und Kostenübernahme 1. Das Recht des Auftraggebers, von einem für einen Mangel verantwortlichen Auftragnehmer Mängelbeseitigung zu fordern, wird grundsätzlich nicht dadurch eingeschränkt, dass die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bei der Inanspruchnahme noch unklar ist. 2. Der in Anspruch genommene Auftragnehmer darf Maßnahmen zur Mängelbeseitigung nicht davon abhängig machen, dass der Auftraggeber eine Erklärung abgibt, wonach er die Kosten der Untersuchung und weiterer Maßnahmen für den Fall übernimmt, dass der Auftragnehmer nicht für den Mangel verantwortlich ist. 3. Den Auftraggeber trifft deshalb kein Mitverschulden an einem Wasserschaden, der auf einem Mangel beruht, den der Unternehmer nicht beseitigt hat, weil der Auftraggeber eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben hat. BGH, Urteil vom VII ZR 110/09 Vergabe Korrektur eines offensichtlich unzutreffenden Preises 1. Von einem durchschnittlichen Bieter kann jedenfalls zur Zeit nicht erwartet werden, dass er die Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur fehlerhaften Vermengung von Eignungs- und Zuschlagskriterien kennt. Der Bieter ist daher mit einer entsprechenden Rüge, welche erst nach Angebotsabgabe und nach rechtlicher Beratung erhoben worden ist, nicht präkludiert. 2. Ein offensichtlich unzutreffend angebotener Preis kann dann korrigiert werden, wenn der Auftraggeber die Preisangabe im zutreffenden Sinn versteht, weil der offensichtlich zutreffende Preis an mehreren anderen Stellen des Angebotes erklärt worden ist. OLG München, Beschluss vom Verg 9/10 3
4 ingintern inginfo Wir gratulieren & wünschen unseren Jubilaren im November 2010 alles Gute! zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 60. Geburtstag Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Werner Neidel, Radebeul Herr Dipl.-Ing. (FH) Günter Thiele, Chemnitz Herr Dipl.-Ing. Hans Linke, Dresden Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Thonig, Chemnitz Herr Dipl.-Ing. (FH) Gotthardt Hartmann, Mohorn Herr Dipl.-Ing. (FH) Klaus Kempe, Leipzig Herr Dipl.-Ing. Günter Weis, Plauen Herr Dipl.-Ing. Eberhard Schurz, Coswig Herr Dipl.-Ing. Jürgen Heuschkel, Dresden Herr Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Linz, Annaberg-Buchholz Herr Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Mittag, Zeithain Herr Dipl.-Ing. Bernhard Niehues, Dresden Herr Dipl.-Ing. agr. ök. Peter Ratzka, Ostrau Frau Dipl.-Ing. Erika Scholz, Radebeul Herr Dr. oec. Jürgen Marr, Dresden Herr Dr.-Ing. Peter Düsing, Dresden Herr Dipl.-Ing. Wolf-Jürgen Hartlich, Zwickau Herr Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Reidel, Markneukirchen Herr Dipl.-Ing. Paul von Drathen, Pinneberg Herr Dipl.-Ing. (FH) Peter Schawaller, Reichenbach Herr Dipl.-Ing. Joachim Kordisch, Borna Herr Dipl.-Ing. (FH) Norbert Koschnicke, Bernsbach Frau Dipl.-Ing. Karin Naumburger, Zeithain Herr Dipl.-Ing. Jochen Ritter-Müller, Schkeuditz Neueintragungen Beratender Ingenieur Herr Ing. Norbert Kuderer, Kesselsdorf (Nr ) Freiwillige Mitglieder Herr Dipl.-Ing. (BA) Holger Kuklinski, Dresden (Nr ) Herr Dipl.-Ing. Olaf Scholz, Oschatz (Nr ) Löschung Freiwilliges Mitglied Eintragung Beratender Ingenieur Herr Dipl.-Ing. Thomas Geßner, Dresden (Nr ) Herr Dipl.-Ing. Henry Helbig, Zittau (Nr ) Herr Dipl.-Ing. Jörg Mattick, Zittau (Nr ) Herr Dipl.-Ing. Roland Pawandenat, Dresden (Nr ) Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Schönherr, Limbach-Oberfrohna (Nr ) Herr Dipl.-Ing. Frank Schwenke, Dresden (Nr ) Löschungen Freiwillige Mittglieder Herr Dipl.-Ing. (FH) Christian Mende, Oelsnitz/Erzgeb. (Nr ) Frau Dipl.-Ing. (FH) Manuela Rothe, Mühldorf a. Inn (Nr ) Die Ingenieurkammer Sachsen trauert um ihr Mitglied: Herr Dipl.-Ing. Siegfried Koch, Beratender Ingenieur, Mitgliedsnummer Ingenieurkammer Sachsen bietet Mitgliederstempel an Aufgrund zahlreicher Nachfragen bietet die Ingenieurkammer ab sofort Stempel für ihre Mitglieder an. Die Stempel kosten 15 EUR und werden zugesandt. Das Bestellformular finden Sie unter in der Rubrik ingaktuell. Marketing für Mitglieder der Ingenieurkammer Mitglieder der Ingenieurkammer können ab sofort die Marke Sachsen. Land der Ingenieure mit der Internetadresse der Ingenieurkammer sowie ein Logo, das sie als Mitglieder der Kammer ausweist, für ihre Homepage oder andere Marketingmaßnahmen verwenden. Marke und Logo können auch gern mit der Seite der Ingenieurkammer verlinkt werden. Logo und Marke können unter nach Eingabe der Login- Daten heruntergeladen werden. Schadensersatz wegen Vergabeverstoßes: Kein Verschulden erforderlich! Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/ EWG ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die den Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes eines öffentlichen Auftraggebers gegen Vergaberecht von der Schuldhaftigkeit des Verstoßes abhängig macht, auch dann entgegensteht, wenn bei der Anwendung dieser Regelung ein Verschulden des öffentlichen Auftraggebers vermutet wird und er sich nicht auf das Fehlen individueller Fähigkeiten und damit auf mangelnde subjektive Vorwerfbarkeit des behaupteten Verstoßes berufen kann. EuGH, Urteil vom Rs. C-314/09 Die Kammermitglieder verlieren in ihm einen geachteten und in seiner langjährigen Berufspraxis geschätzten Kollegen. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. 4
5 FREIE AKADEMIE DER INGENIEURE Termin/Ort Thema/Referent Inhalt GEBÜHR* Kostenkalkulation in der Versteckte Bauschäden u. unvorhersehbare Sanierungsmaßnahmen 100,00 09:00-17:00 Denkmalpflege erschweren beim Bauen im Bestand die Kostenkalkulation. Anhand 80,00 Halle a.d.s. Referententeam ausgew. Kostenermittlungsverf. werden prakt. Lösungen vorgestellt Lehrgang für Ingenieure der - Rechtliche und technische Regelungen 900,00 bis Bauwerksprüfung nach DIN Schadensursachen und Schadensanalyse 800, mit Prüfung und Zertifikat - Unfallverhütung und persönliche Schutzausrüstung zzgl. 50,00 Dresden Prof. Dr.-Ing. Martin Mertens - Schadenserfassung mit SIB-Bauwerke Prüfungsgebühr Dipl.-Ing. Peter Simchen - Schadenserfassung am Bauwerk mit Beispielen und Bewertung Referententeam - Prüfmethoden und praktische Übungen Feuchteschäden an Bauwerken Ursachen Untersuchungsmethoden Sanierungskonzepte 210,00 09:00-16:00 Referententeam - Schadensvermeidung in Planung und Ausführung 160,00 Leipzig - Schadensbilder, Messmethoden und Sanierungsverfahren Baugrunderkundung und Überblick über gängige Praktiken, Normen und Technologien 210,00 09:00-16:00 Spezialtiefbau Seminar in Kooperation mit der Bauakademie Sachsen 160,00 Leipzig Referententeam Weitere Informationen unter Gesundes Wohnen und - Umweltmedizin und Grenzwerte für Schadstoffe 240,00 09:00-17:00 Arbeiten durch gesundes und - Baubiologie und baubiologische Messverfahren 120,00 Dresden nachhaltiges Bauen - Anforderungen an Aufenthaltsräume für Menschen mit MCS Dipl.-Ing. Michael Aurich - Schimmel, Schadstoffe und Elektrosmog vermeiden Fachtagung Stahlfaserbeton - Einsatzmöglichkeiten Einsatzgrenzen Anwendungsbeispiele 85,00 09:00-16:00 Referententeam - Verformungs- und Verarbeitungseigenschaften Dresden - Prüfungs- und Qualitätssicherungsverfahren Abnahme u. Gewährleistung - Vertragliche Vereinbarungen, Durchführung, Dokumentation 160,00 13:00-17:00 RA Walter Oertel - Gefahrenübergang, System der Mangelgewährleistungen 80,00 Dresden - Fälligkeit der Schlussrechnungen, Sicherheiten für Mangelansprüche Gründung eines Ingenieur-/ In diesem Seminar werden alle wesentlichen Fragen einer 55, Architekturbüros als Freiberufler erfolgreichen freiberuflichen Existenzgründung behandelt. Dresden Dipl.-Ing. Michael Rehbach Energetische Sanierung im - Wärmebrücken erkennen und beheben 375, Bestand - Innendämmung - Überblick zu Innendämmsystemen 240,00 Dresden Dr.-Ing. Rudolf Plagge - Bauphysikalische Eigenschaften und Bewertung Umsetzung der Europäischen - Ziele Organisationsstrukturen Akteure Zeitplan keine 12:00-17:00 Wasserrahmenrichtlinie WRRL - Zustand der Wasserkörper Übersicht über wichtige Defizitbereiche Dresden in Sachsen - Rechtslage Wasserrechtliche Zuständigkeiten Referententeam des Landes- - Maßnahmenbereiche Morphologische Veränderungen, Stoffliche amtes für Umwelt, Landwirt- Belastungen und Bergbaufolgen schaft und Geologie - Finanzierung, Synergien WRRL / HWRM-RL, Praxisbeispiele 21./ Vorbeugender baulicher Basisseminar für Bauvorlageberechtigte Ingenieure und TWP 525,00 04./ Brandschutz - Bauordnungsrechtliche Grundlagen 350,00 Dresden MR Dipl.-Ing. Gabriele Bothe - Grundlagen der brandschutztechnischen Entwurfsplanung Dr.-Ing. Wolfram Arndt - Grundlagen des abwehrenden Brandschutzes Siehe auch Dipl.-Ing. Sylvia Heilmann - Brandschutz in Industriebau, Schulen, Kindereinrichtungen und Pflegeheimen Seite 2. Dr.-Ing. Jens Kluger - Aufstellung und Prüfung von Brandschutzkonzepten Leit. Dir. Andreas Rümpel u.a. - Ingenieurmethoden und praktische Beispiele * siehe unter Zahlungsbedingungen 5
6 ingservice TERMINKALENDER Dresdner Ingenieurtreff Dresden 17:00 Themen: - Vorstellung der neu gewählten Kandidaten der 5. Vertreterversammlung - Nachhaltiges Planen und Bauen TEILNAHMEBEDINGUNGEN für unsere Veranstaltungen Anmeldung Ihre verbindliche Anmeldung erbitten wir schriftlich bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit dem nachfolgenden Formular oder online unter Spätere Anmeldungen können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden. Die Anmeldebestätigung erfolgt spätestens 2 Tage nach Anmeldeschluss. Zahlungsbedingungen Die ermäßigte Teilnahmegebühr gilt für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen sowie deren Mitarbeiter, für Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber und für Mitarbeiter unserer Partner. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung. Der Überweisungsbeleg ist zu Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Auf schriftlichen Antrag können außerdem folgende Ermäßigungen gewährt werden: - Arbeitslose bis maximal 50% der Gebühr - Studenten bei Vorlage der gültigen Semesterbescheinigung 50% bis maximal 100%. Abmeldung Eine Stornierung ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn (schriftlicher Eingang bei der Freien Akademie der Ingenieure) kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme wird grundsätzlich die volle Gebühr fällig; an die Teilnehmer ausgereichte Unterlagen werden Ihnen per Post zugesandt. Programmänderungen Den genauen Veranstaltungsort und die vollständige Anschrift teilen wir Ihnen in der Anmeldebestätigung mit. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung eines Referenten, höhere Gewalt). In diesem Fall werden Sie schnellstmöglich telefonisch oder per Fax benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Deutsches IngenieurBlatt Regionalausgabe Sachsen Herausgeber INGENIEURKAMMER SACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts Annenstraße 10, Dresden Tel.: Fax: post@ing-sn.de Web: Redaktion: Sandra Lange Dr.-Ing. Gunhild Nitzsche Redaktionsschluss: Termine für die nächsten Ausgaben Redaktionsschluss Erscheinungstermin Bitte senden Sie Ihre Beiträge rechtzeitig per lange@ing-sn.de per Fax: Öffnungszeiten der Geschäftsstelle täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr Wir sind Dienstleister für unsere Mitglieder und Partner für Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. IHRE ANSPRECHPARTNER Frau Dr.-Ing. Gunhild Nitzsche , nitzsche@ing-sn.de Ihre verbindliche Anmeldung Frau Kerstin Großmann , akademie@ing-sn.de Für persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Telefon: für mehrere Teilnehmer und Veranstaltungen bitte kopieren und per Fax oder Post an: Ingenieurkammer Sachsen Fax-Nr.: Postfach Dresden Seminarthema: Termin: Name, Vorname des Mitgliedes: Ort: Mitglieds-Nr.: Name, Vorname, akad. Grad des Teilnehmers: Rechnungsanschrift: Tel.: Fax: Datum: Unterschrift: 6
Es wurden folgende Facharbeitsgruppen (FAG) eingerichtet:
1 1111151 Berlin, den 20.08.2010 AHO-Mitgliederinformation Aktueller Sachstand zur weiteren Novellierung der HOAI 2009 Nach dem erfolgreichen Auftakt der Sitzungen der Koordinierungsgruppe am 11.05.2010
Grün: Forderungen im Abschlussbericht positiv berücksichtigt Gelb: Noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte Rot: Ablehnung
Novellierung HOAI 2009 Synopse: Wesentliche Forderungen des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten sowie Zwischenergebnisse nach Vorlage des Abschlussberichts BMVBS Stand: 23.09.2011 Modernisierung,
Wesentliche Aspekte des Abschlussberichts des BMVBS zur Novellierung der HOAI 2009
Teil 1 - Allgemeiner Teil, Koordinierungsgruppe und Unterarbeitsgruppen Vorschläge zur Überarbeitung von Allgemeinen Vorschriften (Hinweis: Es handelt sich in erster Linie um allgemeine Beschlüsse, insbesondere
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Rudolf Jochern Wolfgang Kaufhold HOAI-Kommentar zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 5., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage Bearbeitet von Teil 1 1-16 Teil 2 17-21 Teil 2
Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009
Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich
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HOAI-Kommentar zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Bearbeitet von RA Prof. Rudolf Jochem, Dipl.-Ing. Wolfgang Kaufhold 6., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 2016. Buch.
A Einführung in die HOAI
Inhaltsübersicht A Einführung in die HOAI 2009 11 1 Vorgänger der HOAI 11 2 HOAI 12 3 Rechtscharakter 13 4 Wesentliche Neuerungen der HOAI 2009 im Überblick 13 4.1 Begrenzung des Anwendungsbereichs der
1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 2 Leistungen 3 Leistungen und Leistungsbilder. 3 Begriffsbestimmungen 2 Begriffsbestimmungen
Wo steht was? Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Fassung 2002 - Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) - Fassung 2009-1 Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich
A: Einführung in die HOAI B: HOAI
5 Inhaltsübersicht A: Einführung in die HOAI 2013... 11 1 Vorgänger der HOAI... 11 2 HOAI... 12 3 Rechtscharakter... 13 4 Anwendungsbereich der HOAI... 14 4.1 Persönlicher Anwendungsbereich... 14 4.2 Sachlicher
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Grundzüge der HOAI 2009 Walter Oertel Rechtsanwalt Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig Grundlagen Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen 04.11.1971
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Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3
HOAI Gutachten zur qualitativen Entwicklung der Planungsprozesse im Zeitraum 1992 bis 2012
AHO-Herbsttagung 2012 Berlin 11.12.2012 HOAI 2009 Gutachten zur qualitativen Entwicklung der Planungsprozesse im Zeitraum 1992 bis 2012 11.12.2012 Univ.-Prof. Dr.-Ing. C. Motzko, Univ.-Prof. Dr.-Ing. B.
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Honorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder Vorgeschlagene Leistungsbilder der Gutachter: nutzungsplan Bebauungsplan
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3
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Neu gewählte Mitglieder der 6. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen - Liste Freiwillige Mitglieder Borowski, Dipl.-Ing. Anne-Kathrin Hänel, Dipl.-Ing. Ronny Knoll, Dr.-Ing. Klaus Müller, Dr.-Ing.
Vorwort Einführung Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (Text) Amtliche Begründung mit Anmerkungen des Autors 155
Schnellübersicht Seite Vorwort 5 1. Einführung 13 2. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (Text) 17 3. Amtliche Begründung mit Anmerkungen des Autors 155 3.1 Amtliche Begründung allgemein
Ausblick auf die neue HOAI
Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt: Karsten Meurer Meurer Rechtsanwälte Stuttgart 1 HOAI 2009 29.04.2009: BRegierung beschließt 6. HOAI
Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe:
Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 E-Mail: markner@markner-seminare.de, Internet: www.markner-seminare.de und www.vergaberechtsseminare.com,
Anfertigung eines Gutachtens zur Einordnung der. Planungsleistungen, derzeit im unverbindlichen Teil der HOAI 2009
AHO e.v. Herbsttagung 2010 Anfertigung eines Gutachtens zur Einordnung der ehemaligen Teile VI, X-XIII HOAI 1996 als Planungsleistungen, derzeit im unverbindlichen Teil der HOAI 2009 25.11.2010 Univ.-Prof.
Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort. Literaturverzeichnis
Rz. Seite Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII A. Grundsätzliches 1 1 I. Was die HOAI regelt 1 1 II. Der preisrechtliche Charakter der HOAI 9 2 III. Schuldrechtliche Vorschriften
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