Verhandlungsverfahren Neubau einer Oberschule
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- Klaus Burgstaller
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1 Teil E: Stand Verhandlungsverfahren Neubau einer Oberschule Planungsleistungen zum Neubau einer Oberschule mit Zweifeld-Sporthalle für die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf E. Preisblatt 1 von 17
2 1. Funktion des Preisblatts Preisblatt im Vergabeverfahren Preisblatt als Vertragsgrundlage Objektplanung Gebäude ( 33ff. HOAI) Grundleistungen der Gebäudeplanung Besondere Leistungen Gebäudeplanung Objektplanung Freianlagen ( 38f. HOAI) Grundleistungen der Freianlagenplanung Fachplanung Tragwerksplanung Grundleistungen Tragwerksplanung für Gebäude Fachplanung Technische Ausrüstung Grundleistungen TA für Gebäude Zusätzliche Leistungen Brandschutzplanung gemäß AHO-Leistungsbild SiGeKo-Leistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1, Abschnitt 1.2 HOAI) Bauakustik (Anlage 1, Abschnitt 1.2 HOAI) Raumakustik (Anlage 1, Abschnitt 1.2 HOAI) Sonstige Beratungs- oder Zusatzleistungen Generalplanerzuschlag Nebenkosten, Stundensätze Vorläufig geschätzte anrechenbare Kosten Sonstige Honorarvorschläge des Bieters von 17
3 1. Funktion des Preisblatts 1.1. Preisblatt im Vergabeverfahren Grundsätzliches Das Preisblatt ist im Vergabeverfahren als vorläufig zu verstehen. Je nach Verlauf des Verhandlungsverfahrens können sich noch Veränderungen ergeben, die dann aber rechtzeitig vor Abgabe des letztverbindlichen Angebots bekannt gegeben werden. Hält der Bieter Abweichungen von den vorgesehenen Preisgestaltungen für erforderlich halten, sollte dies schriftlich erläutert werden. Dies wird dann Gegenstand der Verhandlungen sein. Nach Abschluss der Verhandlungen wird ein ggf. angepasstes Preisblatt als Grundlage für das letztverbindliche Angebot erstellt Baukosten Die von der Vergabestelle geschätzten vorläufigen Baukosten dienen nur als vorläufige Kalkulationsgrundlage. Welche Kosten später für das Honorar maßgeblich sein werden, richtet sich nach den Honorarangeboten der Bieter Honorarzonen Die Vergabestelle hat für die Leistungsbilder im Preisblatt jeweils angegeben, welche Honorarzone sie für richtig hält. Falls der Bieter im Einzelfall der Auffassung sein sollte, dass eine andere Honorarzone anzusetzen sei als von der Vergabestelle mitgeteilt, ist unbedingt eine Begründung dazu einzureichen Honorarprozentpunkte Soweit der Bieter andere Honorarprozentpunkte anbieten will als im Preisblatt vorgesehen, ist dies im jeweiligen Feld genau zu beziffern. Ferner ist eine Begründung beizufügen, der zu entnehmen ist, welche Grundleistungen entfallen oder dazu kommen und welche Reduzierung der Prozentpunkte sich hieraus ergibt. Die Vergabestelle wird dann bewerten, ob sie die angebotene Änderung von Grundleistungen so wünscht, oder ob es bei der bisherigen Leistungsbeschreibung bleiben soll. Dies wird Gegenstand der Verhandlungen sein. 3 von 17
4 Umbauzuschlag Nach Auffassung der Vergabestelle fällt kein Umbauzuschlag an, weil es sich um zwei Neubauten handelt. Sollte der Bieter dazu anderer Auffassung sein, ist dies zu begründen. Dies wird dann Gegenstand der Verhandlungen sein Besondere Leistungen Das Preisblatt enthält an verschiedenen Stellen Felder für die Honorierung von Besonderen Leistungen. Im Regelfall ist vorgesehen, eine Pauschale anzugeben. Soweit der Bieter es nicht für möglich hält, die geforderten Besonderen Leistungen im Paket mit Pauschalen anzubieten, ist dies näher zu erläutern; dies wird dann Gegenstand der Verhandlungen sein Preisblatt als Vertragsgrundlage Grundsätzliches Nach Vertragsschluss wird das letztendliche Preisblatt Vertragsgrundlage. Alle Honorare richten sich dann im ersten Schritt nach dem Vertrag, im zweiten Schritt nach dem Preisblatt. Die Differenzierung nach Leistungsbildern und Honorarparametern in diesem Preisblatt lässt unberührt, dass der Auftragnehmer eine integrierte Gesamtleistung schuldet und nicht nur die Abarbeitung der einzelnen HOAI-Grundleistungen Anrechenbare Kosten Maßgeblich für die Honorarabrechnung sind die im Preisblatt getroffenen Festlegungen zur Anrechenbarkeit. 4 von 17
5 Honorarprozentpunkte Soweit im Preisblatt Honorarprozentpunkte für bestimmte Leistungsphasen angegeben sind, entsteht Honorar nur, wenn die jeweilige Leistungsphase abgerufen und erbracht wurde. Soweit im Preisblatt Honorarprozentpunkte für die Leistungsphase 4 angegeben sind, entsteht Honorar nur, wenn diese Leistungsphase beauftragt wurde und Leistungen zu erbringen waren. Sind die Leistungen für die Genehmigung ohne Bedeutung, etwa bei Freianlagenplanungen oder bei der Technischen Ausrüstung, so entsteht für die jeweilige LP 4 kein Honorar. 5 von 17
6 2. Objektplanung Gebäude ( 33ff. HOAI) 2.1. Grundleistungen der Gebäudeplanung Zahl der Objekte mehrere Objekte, getrennte Abrechnung, Begründung anbei. Ein Objekt, Begründung anbei Anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung, 6 Absatz 1 HOAI und nach 33 HOAI abweichender Vorschlag, Begründung anbei Honorarzone III (Begründung anbei.) 6 von 17
7 Honorarsatz Mindestsatz (Begründung anbei.) Honorarprozentpunkte Wir bieten gemäß Vorschlag der Vergabestelle auf der Grundlage der Leistungs-beschreibung wie folgt an: Wir bieten reduzierte Honorarprozentpunkte an, ohne dass sich hierdurch die Qualität der Leistungen ändert, und zwar wie folgt: LP % LP % Umbau- / Modernisierungszuschlag Fällt nicht an, da es sich um zwei Neubauten handelt. abweichender Vorschlag, Begründung anbei. 7 von 17
8 2.2. Besondere Leistungen Gebäudeplanung Honorarangebot wie folgt: Bauphysik (Leistungsbild Anlage 1.2 zur HOAI 2013) Schallschutz Brandschutzkonzepte und andere Brandschutzplanerische Leistungen, soweit nicht im Leistungsbild Gebäudeplanung bereits enthalten Sicherheits- und Gesundheitskoordination 8 von 17
9 3. Objektplanung Freianlagen ( 38f. HOAI) 3.1. Grundleistungen der Freianlagenplanung Anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung, 6 Absatz 1 HOAI, im Übrigen unter Berücksichtigung von 10 HOAI bei späteren Änderungen der Kosten abweichender Vorschlag, Begründung anbei Honorarzone III (Begründung anbei.) Honorarsatz Mindestsatz (Begründung anbei.) Prozentpunkte: Wir bieten gemäß Vorschlag der Vergabestelle auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung wie folgt an: Wir bieten reduzierte Honorarprozentpunkte an, ohne dass sich hierdurch die Qualität der Leistungen ändert, und zwar wie folgt: LP % LP % von 17
10 4. Fachplanung Tragwerksplanung 4.1. Grundleistungen Tragwerksplanung für Gebäude Zahl der Objekte (Tragwerke) mehrere Tragwerke, da mehrere Gebäude, Begründung anbei. Abweichender Vorschlag, Begründung anbei Anrechenbare Kosten nach Kostenberechnung, 6 Absatz 1 HOAI und gemäß 50 Absatz 1 HOAI, im Übrigen unter Berücksichtigung von 10 HOAI bei späteren Änderungen der Kosten abweichender Vorschlag, Begründung anbei Honorarzone III (Begründung anbei) Honorarsatz Mindestsatz (Begründung anbei.) 10 von 17
11 Honorarprozentpunkte Wir bieten gemäß Vorschlag Wir bieten reduzierte Hono- der Vergabestelle auf der rarprozentpunkte an, ohne Grundlage der Leistungsbe- dass sich hierdurch die Qua- schreibung wie folgt an: lität der Leistungen ändert, und zwar wie folgt: LP % LP % von 17
12 5. Fachplanung Technische Ausrüstung 5.1. Grundleistungen TA für Gebäude Gemeinsame Abrechnung von Anlagengruppen Alle Anlagen der jeweils gleichen Anlagengruppe (z.b. Wärmeversorgung) werden gebäudeübergreifend gemeinsam abgerechnet ( 54 Absatz 2 HOAI) Honorarangebot Folgende Abrechnungsparameter einheitlich für alle Anlagengruppen: 1 bis 8, soweit einschlägig Anrechenbare Kosten Nach Kostenberechnung gemäß 6 Absatz 1 HOAI, im Übrigen unter Berücksichtigung von 10 HOAI bei späteren Änderungen der Kosten Anlagengruppen Honorarzone Honorarsatz Prozentpunkte II Mindestsatz LP 1: 2% LP 2: 9% LP 3: 17% LP 4: 2% LP 5: 22% LP 6: 7% LP 7: 4% LP 8: 35% LP 9: 1 Wir bieten das Honorar mit folgenden spezifischen Honorarparametern an; eine Begründung ist beigefügt. Anrechenbare Kosten Anlagengruppe Honorarzone Honorarsatz Honorar-prozentpunkte von 17
13 6. Zusätzliche Leistungen 6.1. Brandschutzplanung gemäß AHO-Leistungsbild Pauschalhonorar von netto Honorar nach aktuellem AHO-Leistungsbild Brandschutzplanung 6.2. SiGeKo-Leistungen Pauschalhonorar von netto 6.3. Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1, Abschnitt 1.2 HOAI) Pauschalhonorar von netto Honorarmodell in Anlage 1 zur HOAI 2013, Abschnitt Bauakustik (Anlage 1, Abschnitt 1.2 HOAI) Pauschalhonorar von netto Honorarmodell in Anlage 1 zur HOAI 2013, Abschnitt von 17
14 6.5. Raumakustik (Anlage 1, Abschnitt 1.2 HOAI) Pauschalhonorar von netto Honorarmodell in Anlage 1 zur HOAI 2013, Abschnitt Sonstige Beratungs- oder Zusatzleistungen Beschreibung der Leistung Honorar netto 14 von 17
15 7. Generalplanerzuschlag Wir haben zur Kenntnis genommen, dass wir Generalplanerleistungen zu erbringen haben. Für diesen damit verbundenen Mehraufwand bieten wir folgenden Generalplanerzuschlag an: pauschal in Höhe von: netto pauschal in Höhe von % aller Honorare (anderer Vorschlag): 8. Nebenkosten, Stundensätze Nebenkosten pauschal % auf alle Honorare. abweichender Vorschlag, Begründung anbei. Stundensätze: Person Stundensatz in netto Büroinhaber / Geschäftsführer Projektleiter Bauingenieur Sonstiger Mitarbeiter 15 von 17
16 9. Vorläufig geschätzte anrechenbare Kosten Leistungsbild anrechenbare Kosten [ netto] Gebäude Innenräume Freianlagen TA Gebäude, AG 1: TA Gebäude, AG 2: TA Gebäude, AG 3: TA Gebäude, AG 4: TA Gebäude, AG 5: TA Gebäude, AG 6: TA Gebäude, AG 7: TA Gebäude, AG 8: Tragwerksplanung Gebäude 16 von 17
17 10. Sonstige Honorarvorschläge des Bieters Wir bieten abweichend von den oben genannten Optionen folgenden Honorar-vorschlag an: Pauschalhonorar für die Gesamtleistung in Höhe von... zzgl. 19% USt Sonstiges: Ort / Datum Unterschrift des Bieters Das Preisblatt muss rechtsverbindlich vom vertretungsberechtigten Vertreter des Bieters unterzeichnet sein. Beim letztverbindlichen Angebot am Ende des Verfahrens kann ein nicht unterzeichnetes Preisblatt nicht gewertet werden. 17 von 17
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