Anlage 6 zur Unterlage Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap)

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1 Anlage 6 zur Unterlage Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap)

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3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung Wirkungen des Vorhabens Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Anlagenbedingte Wirkprozesse Betriebsbedingte Wirkprozesse Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Maßnahmen zur Vermeidung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG) Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Fledermäuse Sonstige Säugetiere Reptilien Amphibien Käfer Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie Vogelarten, die nicht im Wirkraum des Vorhabens vorkommen Vogelarten, die im Wirkraum vorkommen, aber gegenüber der Erweiterung der Tank- und Rastanlage keine Wirkungsempfindlichkeit aufweisen sap-relevante Vogelarten im Wirkraum Gutachterliches Fazit Literaturverzeichnis...59

4 1 Einleitung In der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) werden: die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie und alle Europäischen Vogelarten im Sinne des Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie) in Bezug auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG betrachtet und ggf. die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Als Datengrundlagen wurden herangezogen: - Angaben über ausgewertete vorhandene Untersuchungen (vgl. Unterlage , Kap. 3.4), v.a. Artenschutzkartierung (Stand 4/2010, neuere Erkenntnisse liegen nach Angaben der Naturschutzbehörden nicht vor) und Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Erlangen - Höchstadt (März 2001). - Fachliteratur mit Verbreitungskarten (vgl. Literaturverzeichnis) - Aussagen der Höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Mittelfranken) und der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Erlangen - Höchstadt) zu Nachweisen oder potenziellen Vorkommen von Arten. Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen dieser Unterlage stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde eingeführten "Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap)". 2 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können. 2.1 Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Flächenumwandlung (Überbauung und Versiegelung, vorübergehende Inanspruchnahme) Benachbarungs-/ Immissionswirkungen (Lärm und Erschütterung, Schadstoffimmissionen) 2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse Zusätzliche Flächenumwandlung (dauerhafte Inanspruchnahme, Reliefveränderungen und Überbauung) Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte (Lebensräume Fauna, Geländeklima) 2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Mögliche Verstärkung von Benachbarungs-/ Immissionswirkungen Verstärkung bestehender Zerschneidungs- und Trenneffekte 1

5 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende allgemeine Vorkehrungen zur Vermeidung aus der Eingriffsregelung heraus tragen auch dazu bei, Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Rodung von Gehölzen und Bäumen erfolgt im Herbst/Winter (außerhalb der Wochenstubenzeit von Fledermäusen und der Brutzeit von Vögeln). In der Abwesenheit von Vögeln und Fledermäusen können die Tiere auch nicht durch die Rodungsarbeiten gestört werden (Ausnahme s.u.). Sicherung besonders wertvoller und empfindlicher Biotopflächen durch entsprechende Schutzzäune (Sicherungsmaßnahme S 1) (siehe Unterlage , Kap. 5.1). Im Zuge der Erweiterung der Tank- und Rastanlage wird die derzeit ungeordnete Entwässerung des Fahrbahnwassers über die Straßenböschungen neu geordnet. Das Wasser wird überwiegend gefasst und Rückhaltebecken mit vorgeschalteten Absetzbecken zugeführt, bevor es gedrosselt an die Vorfluter weitergegeben wird. Mit der geregelten Ableitung des Oberflächenwassers der Verkehrsflächen über Rohrleitungen, Mulden, Gräben und Rückhaltebecken mit Absetzbecken werden bestehende Belastungen von Böden, Fließgewässern und Lebensräumen deutlich verringert. Dies stellt vor allem für die empfindlichen Oberläufe und Quellbereiche der Gewässer eine wesentliche Verbesserung dar. Die Rückhaltebecken werden als Trockenbecken ausgebildet, so dass keine dauerhafte Wasserfläche vorhanden ist und Amphibienfallen vermieden werden. Die vorhandenen Unterführungen unter der BAB A 3 werden erhalten bzw. neu errichtet. So verschlechtern sich die Querungsmöglichkeiten für Wildtiere nicht. Die Bereiche der Parkflächen und die Gehwege erhalten eine ausreichende Beleuchtung. Bei der Wahl des Beleuchtungssystems wird auf nachtaktive Insekten besondere Rücksicht genommen. Die Flächen der vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen werden nach Beendigung der Baumaßnahme rekultiviert und wieder hergestellt. Bei der Prognose der Schädigungs- oder Störungsverbote finden diese allgemeinen Vorkehrungen Berücksichtigung, ohne jeweils artbezogen gesondert genannt zu werden. Außerdem wird folgende besondere Vorkehrung zur Vermeidung vorgesehen: Fällen von Altholz-Bäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen oder Spaltenquartieren im Oktober. Die fraglichen Bäume in den zur Rodung vorgesehenen Bereichen werden im unbelaubten Zustand im Winterhalbjahr vor der Rodung markiert und im Laufe des Monates Oktober vorab gefällt. In dieser Zeit haben sich Fledermaus-Wochenstuben, die auch in Bäumen mit kleinen Höhlen vorkommen könnten, bereits aufgelöst und andererseits sind Fledermäuse, die in solchen kleinen Baumhöhlen oder hinter abstehender Rinde überwintern könnten, noch nicht zur Winterruhe eingezogen. Eventuell in diesen Baumhöhlen oder Rindenspalten übertagende Fledermäuse haben im Oktober die Möglichkeit, beim Fällen der Bäume die Höhlen oder Spalten selbständig und rechtzeitig zu verlassen. Mit dieser Vorgehensweise wird vermieden, dass es in Zusammenhang mit den notwendigen Rodungsarbeiten zu populationsrelevanten Tierverlusten bei den Fledermäusen kommen kann. Die bei der Kartierung vorgefundenen und von der Baumaßnahme betroffenen Bäume sind für die Anlage von Bruthöhlen (z.b. von Spechten und deren Folgenutzern) nicht ausreichend dick, so dass Brutstätten höhlenbrütender Vogelarten nicht betroffen sind. Bei der Prognose der Schädigungs- oder Störungsverbote werden diese besonderen Vorkehrungen artbezogen gesondert genannt. 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG) Zusätzlich zu den unter 3.1 genannten Maßnahmen werden keine Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) durchgeführt. 2

6 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Die der Bearbeitung zugrunde liegenden Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums im Untersuchungsgebiet (UG) wurden mit der Unteren und Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt. 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs.1, Nr. 4 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: Schädigungsverbot Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL sind für das Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen. Vorkommen sind auf Grund der Biotopausstattung auszuschließen Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergeben sich aus 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot: Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Art signifikant erhöht. An der bestehenden, vielbefahrenen BAB A 3 gehört für die lokalen Populationen das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch das Vorhaben (Erweiterung der Tank- und Rastanlage) nicht signifikant erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug auf diesen Aspekt des Tötungsverbotes also keinen Verbotstatbestand aus. 3

7 Fledermäuse N V L E NW PO Fledermaus-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat x X Abendsegler Nyctalus noctula V 3 3 U1 W G Si x X Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii U1 W x X Braunes Langohr Plecotus auritus V - - FV W Si K x X Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3 3 FV K Si x X Fransenfledermaus Myotis nattereri FV W Si K x X Graues Langohr Plecotus austriacus U1 Si K x X Große Bartfledermaus Myotis brandtii V 2 2 U1 Si W K G x X Großes Mausohr Myotis myotis V V V FV W Si x X Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V - - U1 K Si W G x X Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri D 2 2 U1 W Si x X Mopsfledermaus Barbastella barbastellus U1 W K Si x X Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D D XX Si K W x X Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii FV W G Si x X Wasserfledermaus Myotis daubentoni FV G W x X Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor D 2 2 XX G K Si x X Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus FV Si K W WR RLD RLB RLS Rote Liste Deutschland und Rote Liste Bayern Rote Liste für das Fränkische Schichtstufenland 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär EHZ Erhaltungszustand KBR = kontinentale biogeographische Region FV günstig (favourable) U1 ungünstig - unzureichend (unfavourable inadequate) U2 ungünstig schlecht (unfavourable bad) XX unbekannt 4

8 Abendsegler (Nyctalis noctula) Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die Tiere nutzen in Bayern sowohl im Winter- als auch im Sommerhalbjahr i.d.r. Baumhöhlen, Nistkästen sowie Spalten an Gebäuden als Quartiere. Wochenstuben sind in Bayern selten, Bayern stellt jedoch ein bedeutendes Überwinterungsquartier für Abendsegler aus dem nördlichen Mitteleuropa dar. Jagdhabitate sind insbesondere freie Lufträume über großen, langsam fließenden oder stehenden Gewässern, Waldränder, Parks, Wiesen oder Äcker. Sowohl die Streckenflüge als auch die Jagdflüge erfolgen in großer Höhe über den Baumkronen und sind nur in geringem Maße strukturgebunden. Eine Wochenstube bzw. die Kolonie im Zwischen-, Sommer- oder Winterquartier wird als lokale Population (lokale Ansiedlung) betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen einer Wochenstube nicht bekannt. Sommer- und Winterquartiere sind im UG möglich. Die strukturreichen Gebiete im UG, v.a. in den Tälern, bieten dem Abendsegler Nahrungshabitate. Das nahe Umfeld der BAB A 3 ist entsprechend vorbelastet und hat eine unzureichende Habitatqualität. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Eine Rodung von Bäumen mit kleinen, während des Winterschlafs besetzten Höhlen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population bedeuten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Vorab-Rodung von Altbäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von populationsrelevanten Tierverlusten. wird unter Berücksichtigung der konfliktvermeidenden Maßnahmen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 5

9 Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die Bechsteinfledermaus als typische Waldfledermaus ist im Sommer nur selten außerhalb von Wäldern anzutreffen. Bevorzugt werden Laubwälder mit Alt- und Totholz (Baumhöhlenangebot als Wochenstubenquartiere). Die Winterquartiere sucht die Bechsteinfledermaus in unterirdischen Höhlen, Stollen oder Kellern. Von der Bechsteinfledermaus gibt es nur vereinzelte Nachweise aus dem Landkreis aufgrund suboptimaler Habitatstrukturen (ABSP ERH). Der näheste Nachweis stammt aus Pommmersfelden (Landkreis BA). Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Eine Bejagung von Waldflächen mit Schneisen einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen ist jedoch nicht auszuschließen. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 6

10 Braunes Langohr (Plecotus auritus) Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Das Braune Langohr besiedelt als Wochenstuben sowie Sommerquartiere vorwiegend Nistkästen, gelegentlich auch Baumhöhlen. Daneben sind Dachböden in Gebäuden (Kirchen, Burgen, Schlösser, Wohngebäude mit Nebengebäude), vor allem mit Zapfenlöchern, Balkenkehlen und Spalten hinter Dachsparren als Quartiere geeignet. Als Winterquartiere präferieren Braune Langohren unterirdische Quartiere für den Winterschlaf. Dabei handelt es sich überwiegend um Keller, seltener um Höhlen. Zur Jagd nutzt die Art das Umfeld von dörflichen und städtischen Siedlungen mit Gehölzstrukturen. Ein Nachweis von Langohren stammt aus Weingartsgreuth. Gemäß ABSP ERH ist das Braune Langohr im Landkreis trotz der geringen Zahl nachgewiesener Sommer- und Winterquartiere im Landkreis weit verbreitet. Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit Wochenstubenquartieren in Siedlungsbereichen des Steigerwalds wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen oder Nistkästen im Wald sowie in Dachböden und Nebengebäuden von Siedlungen sind nicht auszuschließen. Eine Nutzung des Ebrachtals und der Seitentäler als Jagdgebiet ist zu erwarten. Auch eine Bejagung von Waldflächen mit Schneisen, einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen, ist ebensowenig auszuschließen. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 7

11 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Rote-Liste Status Deutschland: G Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die Breitflügelfledermaus gilt als Fledermausart, die überwiegend die Tieflagen und hier gehölzreiche, parkartige Landschaften mit hohem Grünlandanteil einschließlich baumreicher Siedlungsgebiete bewohnt. Die Wochenstuben wie auch die überwiegenden Sommerquartiere der Breitflügelfledermaus liegen in spaltartigen Quartieren an Gebäuden (Dachbereiche). Baumhöhlen und Rindenspalten können jedoch als Tagesquartiere genutzt werden. Bisher festgestellte Winterquartiere liegen - bis auf wenige Ausnahmen - in unterirdischen Quartieren. Bejagt wird das Umfeld der Siedlungen (Wiesen, Gehölze, Fließgewässer), in denen die Quartiere liegen. Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population (lokale Ansiedelung) definiert: Im UG sowie dessen Umgebung sind Vorkommen lt. ASK oder ABSP nicht bekannt, potenziell ist ein Vorkommen möglich. Als Nahrungs- und Jagdhabitate sind das Ebrachtal und die Seitentäler geeignet. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 8

12 Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die Lebensräume der Fransenfledermaus liegen sowohl im Wald als auch in besiedelten und landwirtschaftlichen Gebieten. In Bayern sind keine natürlichen Wochenstuben (Baumhöhlen) sicher belegt, die Mehrheit der Wochenstubenquartiere finden sich in Nistkästen oder in Mauerspalten von Gebäuden. Baumhöhlen werden als Sommerquartiere genutzt. Als Winterquartiere werden Keller und Höhlen aufgesucht. Für die Art ist im Landkreis bislang nur vereinzelt nachgewiesen (ABSP ERH). Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Eine Bejagung des Untersuchungsgebiets mit seinen Bachtälern und Waldgebieten einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen im UG sind möglich. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 9

13 Graues Langohr (Plecotus austriacus) Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die Hauptlebensräume des Grauen Langohrs als typische Dorffledermaus sind mit Wochenstuben, Winter- und Sommerquartieren in Siedlungsbereichen zu finden. Die Wochenstubenquartiere wurden bisher ausschließlich an Gebäuden nachgewiesen. Gejagt wird vorwiegend in Siedlungs- und Ortsrandbereichen. Wald im Umfeld von Sommerquartieren kann von einzelnen Tieren als Jagdhabitat genutzt werden. Die Winterverbreitung bei der wenig wanderfreudigen Art deckt sich weitgehend mit der im Sommer. Ein Nachweis von Langohren stammt aus Weingartsgreuth. Gemäß ABSP ERH gibt es vom Grauen Langohr im Landkreis nur vereinzelte Sommer- und Winternachweise. Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet. Für den Steigerwald und andere waldreiche Naturräume liegen Beobachtungen der Art außerhalb von Winterquartieren - insgesamt nur vereinzelt vor, was offensichtlich aber methodisch begründet ist (Meschede + Rudolph, 2004). Als Nahrungs- und Jagdhabitate sind große Teile des Untersuchungsgebietes geeignet. Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage werden Quartiere der Art nicht betroffen. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 10

14 Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Wochenstuben finden sich in Gebäuden, die im Wald oder benachbart zu Waldflächen liegen. Als Sommerquartiere bezieht die Große Bartfledermaus ihre Quartiere mitunter in Ritzen und Spalten in und an Häusern (z. B. Rollokästen), bevorzugt aber Spaltenverstecke im Wald. Wald- und Gehölzränder bilden typische Jagdhabitate. Als Winterquartiere werden Höhlen, Keller und Stollen aufgesucht. Die Art hat ihren bayerischen Verbreitungsschwerpukt im Aischgrund, also südlich außerhalb des Untersuchungsgebietes. Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich, jedoch nicht bekannt. Eine Bejagung von Waldflächen mit Schneisen einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen im UG sind möglich. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 11

15 Großes Mausohr (Myotis myotis) Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt In Bayern liegen Wochenstuben überwiegend in Dachstühlen von Kirchen, deutlich seltener in sonstigen Gebäuden. Bekannt sind auch Quartiere in Widerlagern von Brücken. Die Art hat in Gebieten mit hohem Laubwaldanteil hohe Siedlungsdichten (Meschede + Rudolph, 2004), wobei die Verbindung zu Dörfern mit geeigneten Quartierstandorten für Wochenstuben und Sommerquartieren in Gebäuden/ Bauwerken bzw. zu unterirdischen Hohlräumen (auch Brückenbauwerke) für Winterquartiere gegeben sein muss. Männchen- und Paarungsquartiere liegen auch in Baumhöhlen. Für die Jagd werden bevorzugt Buchenwälder mit geringer Strauch- und Bodenvegetation genutzt. Die Jagdflüge dieser Art finden dicht über dem Boden statt. Der einzige bekannte Nachweis einer Wochenstube im Landkreis (siehe ABSP ERH) stammt aus einer Halle in Wachenroth mit über 200 Individuen. Die ausgedehnten Waldflächen des UG bieten der Art geeignete Jagdlebensräume. Eine Wochenstubenkolonie wird als lokale Population (lokale Ansiedlung) betrachtet. Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage gehen mit der Rodung möglicherweise Männchen- und Paarungsquartiere der Art verloren. Ausweichquartiere stehen jedoch in der Umgebung in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 12

16 Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Wochenstuben und Sommerquartiere finden sich in und an Gebäuden. Vereinzelt können als Sommerquartiere auch Ritzen und Spalten an Bäumen aufgesucht werden. Jagdgebiete bilden strukturreiche Lebensräume in Siedlungsnähe, aber auch Waldflächen. Als Winterquartiere werden Höhlen, Keller und Stollen aufgesucht. Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich, jedoch nicht bekannt. Eine Bejagung der strukturreichen Täler einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen im UG sind möglich. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 13

17 Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Der Kleine Abendsegler gilt als klassische Waldfledermaus. Natürliche Wochenstuben sind Baumhöhlen, aber auch Nistkästen. Als Sommerquartiere dienen Nistkästen, Baumhöhlen, Baumspalten und Spalten hinter abstehender Rinde. Bislang gibt es in Bayern nur einen Winterquartiernachweis (Dachbodenquartier). Innerhalb der Wälder werden vorwiegend Schneisen, Wegränder sowie Kahlschläge und Windwurfflächen genutzt, außerhalb der Waldflächen liegen die Jagdgebiete meist über Gewässerflächen. Zum Teil konnte auch ein Jagdverhalten über Äckern beobachtet werden. Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population (lokale Ansiedlung) betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Eine Bejagung von Waldflächen und Bachtälchen einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Quartieren in Baumhöhlen im UG sind nicht auszuschließen. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Eine Rodung von Bäumen mit kleinen, während des Winterschlafs besetzten Höhlen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population bedeuten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Vorab-Rodung von Altbäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von populationsrelevanten Tierverlusten. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 14

18 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Wälder stellen die ursprünglichen Quartierstandorte der Art dar, die Art kommt aber auch in Dörfern und Siedlungen vor. Typisch ist die Bejagung von Wäldern. Natürliche Wochenstuben der Mopsfledermaus liegen in Baumhöhlen oder Spalten hinter abstehender Rinde. Häufiger genutzt und weiter verbreitet sind künstliche Quartiere in Gebäuden oder Nistkästen. Bekannte Winterquartiere in Bayern liegen in unterirdischen Quartieren. Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population (lokale Ansiedlung) betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Ein Vorkommen bzw. die Nutzung der Wälder und der Offenlandbereiche mit den Bachtälchen im UG als Jagdgebiet ist möglich. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Eine Rodung von Bäumen mit kleinen, während des Winterschlafs besetzten Höhlen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population bedeuten. Vorab-Rodung von Altbäumen mit Verdacht auf Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von populationsrelevanten Tierverlusten. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG hinaus. Die Art wird die BAB A 3 und der Tank- und Rastanlage auch nach der Erweiterung im Überflug queren können. Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 15

19 Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: D Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Quartiere der sowohl in Siedlungen als auch im Wald vorkommenden Art finden sich vor allem in Spalten an Gebäuden, vereinzelt aber auch in Spalten und Höhlen von älteren Bäumen. Jagdgebiete sind Laubwälder und Siedlungsbereiche mit Bäumen, oft in Zusammenhang mit Feuchtgebieten. Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Eine Bejagung von Waldflächen und Bachtälern einschließlich fahrbahnnaher Randstrukturen und das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen ist im UG nicht auszuschließen. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 16

20 Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die Rauhautfledermaus siedelt in waldreicher Gegend mit Baumquartieren, nutzt aber auch Spalten von Bauwerken und Kästen. Die Nähe zu Gewässern spielt dabei eine entscheidende Rolle, da hier ein offenbar ausreichend großes Nahrungsangebot gerade zur Zeit der Jungenaufzucht zur Verfügung steht. Die Art wird während der Zugzeit regelmäig in den Weihergebieten des Landkreises beobachtet (siehe ABSP). Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Das strukturreiche Umfeld des Ebrachtals mit seinen Seitentälern bietet der Rauhautfledermaus geeignete Nahrungshabitate. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Eine Rodung von Bäumen mit kleinen, während des Winterschlafs besetzten Höhlen kann eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population bedeuten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Vorab-Rodung von Altbäumen mit Verdacht auf Spaltenquartiere (abstehende Rinde) oder Baumhöhlen im Oktober zur Vermeidung von populationsrelevanten Tierverlusten. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 17

21 Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die zu den Waldfledermäusen zählende Art sucht ihre Wochenstuben- und Sommerquartiere hauptsächlich im Wald in Baumhöhlen, während sie ihre Nahrung aus Insektenvorkommen vorwiegend über Gewässern findet. Die Art überwintert in Kellern, vorrangig sind Winterquartiere in Nordbayern nachgewiesen. Die Weihergebiete des Landkreises sind wichtige Verbreitungsschwerpunkte (v.a. südlich außerhalb des Untersuchungsgebietes). Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Gewässer wie Aisch und Reiche Ebrach bieten im Umfeld des UGs geeignete Nahrungshabitate. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 18

22 Zweifarbfledermaus (Vespertilio discolor) Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Als typische Spaltenquartierfledermaus wurden in Bayern Quartiere der Zweifarbfledermaus ausschließlich an Gebäuden nachgewiesen. Sommerfunde an Baumhöhlen oder Nistkästen sind in Mitteleuropa nicht bekannt. Bejagt wird von der Zweifarbfledermaus das offene Gelände, meist im Bereich von Gewässern, die im Umfeld zu Wochenstuben liegen. Eine Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population definiert. Nachweise aus dem Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung liegen nicht vor. Die strukturreichen Bachtäler und größeren Wasserflächen, v.a. im Osten des Untersuchungsgebiets, bieten der Art geeignete Jagdlebensräume. Durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage werden Quartiere der Art nicht betroffen. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 19

23 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Als typische Spaltenquartierfledermaus befinden sich die Wochenstuben der Zwergfledermaus ausschließlich in und an Gebäuden. Auch Sommerquartiere finden sich vorrangig in Siedlungsbereichen, Baumhöhlen werden selten genutzt. Bejagt wird von der Zwergfledermaus das offene Gelände, meist Bereiche von Gewässern, die im Umfeld zu Wochenstuben und Sommerquartieren liegen. Die Fortpflanzungsgemeinschaft mit mehreren Wochenstubenquartieren wird als lokale Population betrachtet; im UG bzw. dessen Umfeld ist das Vorkommen von Wochenstuben möglich. Einzeltiere wurden außerhalb des UGs im Tal der Reichen Ebrach beobachtet. Das strukturreiche Umfeld der Bachtäler sowie die fahrbahnnahen Randstrukturen von Wäldern sind geeignete Nahrungshabitate. Auch das Vorkommen von Sommerquartieren in Baumhöhlen und spalten ist im UG nicht auszuschließen. Bei der Kartierung wurden im Baufeld keine Bäume mit größeren Höhlen festgestellt. Für die Population steht auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung. Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage wirkt sich auf das Jagdhabitat der Art nur unwesentlich aus. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Sonstige Störungen, v.a. durch Rodungsarbeiten, durch teilweise vorübergehenden Verlust von Straßenbegleitgrün / geschlossenen Waldrändern, durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung sowie visuelle Effekte verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 20

24 Sonstige Säugetiere N V L E NW PO sonstige Säugetier-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat x X Haselmaus Muscardinus avellanarius G - XX W x X Wildkatze Felis silvestris U2 W Erläuterungen siehe Tab. 1 Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Rote-Liste Status Deutschland: G Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Im Süden Deutschlands ist die Art nicht selten; Habitate in allen Waldgesellschaften und altersstufen; Nestbau in niedriger Höhe an Stellen mit dichter Gras-, Kraut- und Gehölzvegetation, insbesondere mit Brombeeren und Himbeeren; Mobilität meist innerhalb 50m bis wenige hunderte Meter. Ein potenzielles Vorkommen im Steigerwald wird als lokale Population definiert (genauere Abgrenzung nicht möglich); für den Landkreis bestehen nur ältere Nachweise gemäß ASK von der Haselmaus. Ein Vorkommen in den großflächigen Laubwaldgebieten, z.b. südlich der Tank- und Rastanlage, ist nicht auszuschließen. In den von der Erweiterung der Tank- und Rastanlage betroffenen Gehölzen fehlen aufgrund des Mangels an Frucht tragender Strauchvegetation die geeigneten Habitatstrukturen für die Haselmaus. Ein Vorkommen kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wobei deutlich geeignetere Habitatstrukturen außerhalb des Eingriffsbereiches liegen und auch nicht beeinträchtigt werden. Bei einer evtl. Beschädigungen oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und einer damit evtl. verbundenen Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen bleibt also die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standorts im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Durch baubedingten Lärm und Erschütterungen kann es möglicherweise zu Störungen von Habitaten kommen, insbesondere während der Winterruhe. Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Der Erhaltungszustand der lokalen Population durch die potenziellen Störungen der Baumaßnahme verschlechtert sich dadurch nicht. 21

25 Wildkatze (Felis silvestris) Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: 1 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Primärer Lebensraum der Wildkatze sind alte Laub-, vor allem Eichen- und Buchenmischwälder, weniger Nadelwälder mit einem Anteil von Waldrandzonen und Habitatrequisiten wie trockene Felshöhlen, Felsspalten und Baumhöhlen als Schlafplätze und zur Jungenaufzucht. Bei geringer Siedlungsdichte kann es auf der Suche nach Geschlechtspartnern zu über 100 km weiten Wanderungen kommen. Straßen und Schienenwege wirken sich daher stark auf das Dismigrationsverhalten und den genetischen Austausch zwischen Subpopulationen der Wildkatze aus. Das Vorkommen im Steigerwald wird als lokale Population definiert. Durch das Auswilderungsprogramm im Bereich des Forstamtes Ebrach nordwestlich außerhalb des UGs sind Streifzüge und Abwanderungen von Wildkatzen in das Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen; Nachweise, die dies belegen würden, gibt es jedoch nicht. Reproduktionsnachweise bestehen ebenfalls nicht. Der Steigerwald weist bereichsweise einen hohen Zerschneidungsgrad auf. Die Kernlebensräume der Art befinden sich außerhalb des UGs. Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht auszumachen, da lediglich möglicherweise unregelmäßig frequentierte Streifgebiete betroffen sind, die durch die bestehende BAB A 3 vorbelastet sind. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Störungen durch v.a. bau- und betriebsbedingten Lärm und visuelle Effekte schränken den Lebensraum der lokalen Wildkatzenpopulation nicht in signifikanter Weise ein. Diese verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: 22

26 Reptilien N V L E NW PO Reptilien-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat x X Zauneidechse Lacerta agilis V V V U1 TS H WR S SB Erläuterungen siehe Tab. 1 Zauneidechse (Lacerta agilis) Rote-Liste Status Deutschland: 3 Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die Zauneidechse besiedelt vor allem Flächen in sonnenexponierter Lage mit einem lockeren, gut drainierten Substrat und unbewachsenen Teilflächen mit geeigneten Eiablageplätzen. Es werden Habitate wie Heiden, Halbtrocken- und Trockenrasen, Waldränder, Feldraine, sonnenexponierte Böschungen aller Art (Eisenbahndämme, Wegränder), Ruderalfluren sowie Brachen genutzt. Bekannte Vorkommen liegen außerhalb des Untersuchungsgebietes und stammen von Dämmen im Tal der Reichen Ebrach. Vorkommen auf den überwiegend beschatteten und nordexponierten Böschungen der des Nordteils der Tank- und Rastanlage sind nicht anzunehmen. Die lokale Population besiedelt wohl v.a. die besonnten und vegetationsarmen Flächen südlich der südlichen Tank- und Rastanlage und an Wegrändern und Böschungen. Potenzielle Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch die Rodungsarbeiten und die Baufeldräumung auf südexponierten Böschungen bei der südlichen Anlage sind nicht auszuschließen. Für die Population steht allerdings auch in Zukunft ein ausreichendes Quartierangebot zur Verfügung, weil neue, weitgehend vegetationsfreie Böschungsflächen entstehen. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG Durch baubedingten Lärm und Erschütterungen kann es möglicherweise zu Störungen von Habitaten kommen, insbesondere während der Winterruhe durch die Baufeldräumung. Die Störung der lokalen Population durch die Zunahme der Trennwirkung geht kaum über die bestehende Trennwirkung hinaus. Gemessen an der Größe des Verbreitungsgebietes ist nicht davon auszugehen, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population durch die potenziellen Störungen der Baumaßnahme verschlechtert. 23

27 Amphibien N V L E NW PO Amphibien-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat x X Gelbbauchunke Bombina variegata U2 G GN L SB W Erläuterungen siehe Tab. 1 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Ursprüngliche Habitate der Gelbbauchunke lagen wohl überwiegend im näheren Einzugsbereich von Fließgewässern der collinen bis montanen Höhenstufe. Heute werden hauptsächlich anthropogen entstandene, sekundäre Lebensräume besiedelt. Laichgewässer der Gelbbauchunke liegen oftmals in der Nähe von Waldgebieten. Charakteristische Laichgewässer sind vor allem wassergefüllte Fahrspuren auf zumindest zeitweilig besonnten Waldwegen. Eine deutliche Trennung von Laich- und Aufenthaltslebensraum ist nicht immer gegeben und abhängig vom Strukturangebot des besiedelten Lebensraums. Innerhalb Deutschland liegt ein erheblicher Anteil des Gesamtverbreitungsgebiets der Gelbbauchunke, weshalb Deutschland stark verantwortlich für den Erhalt der Art ist. Bekannte Nachweise der Gelbbauchunke stammen aus Abbaustellen und kleineren Tümpeln außerhalb des Naturraums (ABSP ERH). Eine gleichmäßige Verbreitung der Gelbbauchunke in den weitgehend ungestörten Waldgebieten des Steigerwalds ist trotz fehlender Nachweise zu erwarten. Eine baubedingte Beeinträchtigung von für die Art geeigneten Laichhabitaten wie Fahrspuren auf Waldwegen kann ausgeschlossen werden. Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG hinaus. Sonstige Störungen v.a. durch bau- und betriebsbedingte Verlärmung, Erschütterungen verschlechtern den Erhaltungszustand der lokalen Population nicht. 24

28 Käfer N V L E NW PO Käfer-Art RLD RLB RLS EHZ Habitat x X Eremit Osmoderma eremita 2 2 U2 WL P Erläuterungen siehe Tab. 1 Eremit (Osmoderma eremita) Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Der Eremit kann im feuchten Mulm von alten hohlen, warm stehenden Laubbäumen ab einen Brusthöhendurchmesser von cm, oft an Waldrändern, aber auch in alten, lichten Waldbeständen vorkommen. Zur Paarungszeit im Juli unternehmen die Imagines Schwärmflüge bis in die Nacht. Der Aktionsradius kann mehrere Kilometer betragen. Ein mögliches Vorkommen der Art im Steigerwald wird als lokale Population eingestuft. Vorkommen sind aus dem näheren Umfeld des UGs nicht bekannt. Im UG sind keine ausreichend starken / alten Eichen vorhanden. Prognose der Schädigungsverbote nach 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist nicht auszumachen, da alte / starke Eichen durch die Baumaßnahme nicht betroffen sind. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: CEF-Maßnahmen erforderlich: Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Eine Störung ist nicht auszumachen, da in die Struktur und Lebensraumausstattung der Waldbestände des Steigerwalds mit Altbäumen durch die Baumaßnahme anlagebedingt nicht eingegriffen wird. Betriebsbedingt ist keine weitere Zunahme der Beeinträchtigungen im Vergleich zur derzeitigen Situation zu erwarten. Baubedingt werden keine Bestände mit geeigneten Altbäumen gerodet. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: CEF-Maßnahmen erforderlich: 25

29 4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergeben sich aus 44 Abs.1, Nrn. 1 bis 3 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Vögeln oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot Erhebliches Stören von Vögeln während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot: Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die jeweilige Art unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht. An der bestehenden, vielbefahrenen BAB A 3 gehört für die lokalen Populationen das Kollisionsrisiko zum allgemeinen Lebensrisiko, das durch die Erweiterung der Tank- und Rastanlage nicht erhöht wird. Das Vorhaben löst in Bezug auf diesen Aspekt des Tötungsverbotes also keinen Verbotstatbestand aus Vogelarten, die nicht im Wirkraum des Vorhabens vorkommen N V L E NW PO Vogel-Art RLD RLB RLS Anmerkung 0 Alpenbraunelle Prunella collaris R R - 0 Alpendohle Pyrrhocorax graculus R - 0 Alpenschneehuhn Lagopus mutus R 2 - X 0 Auerhuhn Tetrao urogallus X 0 Bartmeise Panurus biarmicus - - X Bekassine Gallinago gallinago X 0 Berglaubsänger Phylloscopus bonelli Bergpieper Anthus spinoletta - V - X 0 Beutelmeise Remiz pendulinus Bienenfresser Merops apiaster - 2 II 0 Birkenzeisig Carduelis flammea - - X 0 Birkhuhn Tetrao tetrix X Blaukehlchen Luscinia svecica V V V X 0 Brachpieper Anthus campestris x Braunkehlchen Saxicola rubetra Dreizehenspecht Picoides tridactylus Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus V 2 2 X 0 Eiderente Somateria mollissima - R R X Eisvogel Alcedo atthis - V V X 0 Erlenzeisig Carduelis spinus Felsenschwalbe Ptyonoprogne rupestris R 2-26

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