Faktenblatt Verwertungsquote 2017
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- Irmela Beyer
- vor 5 Jahren
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1 ATAG Wirtschaftsrganisatinen AG Eigerplatz 2, Pstfach Bern 14 Telefn Faktenblatt Verwertungsqute 2017 Berechnung der Verwertungsqute vn Getränkeverpackungen aus Glas Auftraggeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) Versin: 1.0 Status: Genehmigt Datum: 28. September 2018
2 Inhalt 1. Ausgangslage Verwertungsqute Berechnung des Absatzes Berechnungsgrundlage für Imprte und Inlandprduktin Berechnungsgrundlage für Exprte Erhebung der Durchschnittsgewichte Berechnung der verwerteten Menge Erhebung der Anteile Fremdstffe und nicht gebührenbelastetes Verpackungsglas... 6 Seite 2 vn 6
3 1. Ausgangslage Die Verrdnung über Getränkeverpackungen (VGV) vm 5. Juli 2000 schreibt für Glas-, PETund Aluminium-Getränkeverpackungen eine Verwertungsqute vn mindestens 75% vr. Wird diese Verwertungsqute nicht erreicht, kann das UVEK ein Pfand einführen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt die ATAG Wirtschaftsrganisatinen AG, die Daten über den Absatz vn Getränkeglasflaschen swie die verwertete Menge vn Altglasflaschen zu sammeln und die Verwertungsqute jährlich zu berechnen. 2. Verwertungsqute 2017 Im Jahr 2017 betrug die Absatzmenge vn Getränkeglasflaschen Tnnen. Die verwertete Menge vn Altglas beläuft sich auf Tnnen. Dies entspricht einer Verwertungsqute vn 94%. Verwertungsqute Getränkeverpackungen aus Glas Verwertete Menge Tnnen Absatzmenge Tnnen Verwertungsqute 94 % Bei der verwerteten Menge sind Fremdstffe (bspw. Keramik, Steingut, Przellan, Metalle, u.a.) und nicht gebührenbelastetes Verpackungsglas (bspw. Lebensmittelgläser) berücksichtigt, das heisst, diese Fraktinen sind in der Verwertungsqute nicht enthalten. Bei der Absatzmenge sind die Exprte vn Getränkeverpackungen aus Glas berücksichtigt; hingegen sind private Imprte hne Zlldeklaratinspflicht nicht erfasst. Ebens gilt es zu beachten, dass die Verwertungsqute aufgrund vn Sndereffekten (bspw. Mehrweggebinde, welche am Ende ihres Lebenszyklus sind) jährlich zwischen 1 % und 2 % schwanken kann. 3. Berechnung des Absatzes Der Absatz vn Getränkeverpackungen aus Glas berechnet sich flgendermassen: Absatzmenge Imprte + Inlandprduktin - Exprte = Ttal Absatzmenge Seite 3 vn 6
4 3.1 Berechnungsgrundlage für Imprte und Inlandprduktin Als Basis für die Berechnungen werden die für die Erhebung der vrgezgenen Entsrgungsgebühr erfassten Daten der Eidg. Zlldirektin (Imprtdeklaratinen) swie die im Inland hergestellten leeren Glasflaschen aus der Prduktin der Unternehmung Vetrpack AG Betreiberin der einzigen Glashütte in der Schweiz verwendet. Die Verarbeitung der Daten kann vereinfacht wie flgt dargestellt werden: Gruppierung der Anzahl Glasflaschen nach Füllvlumen. Gemäss Art. 1 der Verrdnung über die Höhe der vrgezgenen Entsrgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas gilt es dabei die flgenden Kategrien zu unterscheiden: Kategrie 1: < 0.09 Liter (gebührenbefreit) Kategrie 2: 0.09 Liter bis 0.33 Liter Kategrie 3: > 0.33 Liter bis 0.6 Liter Kategrie 4: > 0.6 Liter Zusätzlich werden die Kategrien nach Zlltarif Warengruppen aufgeteilt. Multiplikatin der Anzahl Glasflaschen der Kategrien 1 bis 3 mit durchschnittlichen Gewichten pr Verpackung. Bei der Kategrie 4 handelt es sich mehrheitlich um Weinflaschen. Da die durchschnittlichen Gewichte dieser Gebinde je nach Ursprungsland unterschiedlich sind, werden die Gebinde der Kategrie 4 zusätzlich nach Ländern gruppiert. Die gruppierte Anzahl Glasflaschen wird im Anschluss mit den durchschnittlichen Gewichten je Herkunftsland multipliziert. Die aufsummierten Prdukte dieser Multiplikatinen ergeben das massgebende Gewicht der Imprte. 3.2 Berechnungsgrundlage für Exprte Gemäss Art. 14 VGV besteht für exprtierte Getränkeverpackungen aus Glas, auf denen eine vrgezgene Entsrgungsgebühr erhben wrden ist, Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr. Mittels Gesuch ist der Rückerstattungsanspruch bei der VetrSwiss geltend zu machen. Als Basis für die Berechnung werden die Daten der VetrSwiss (Exprtmeldungen vn Getränkeverpackungen aus Glas) verwendet. Die Verarbeitung der Daten kann vereinfacht wie flgt dargestellt werden: Gruppierung der Anzahl Glasflaschen nach Füllvlumen (gem. Art. 1 der Verrdnung über die Höhe der vrgezgenen Entsrgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas). Multiplikatin der Anzahl Glasflaschen der Kategrien 2 bis 4 mit dem Durchschnittsgewicht pr Verpackung. Dabei gilt es zu beachten, dass für Getränkeverpackungen mit Füllvlumen < 0.09 Liter (Kategrie 1) keine Angaben bestehen, da für diese Gebinde keine VEG erhben wird. Die aufsummierten Prdukte dieser Multiplikatinen ergeben das massgebende Gewicht der Exprte. Seite 4 vn 6
5 3.3 Erhebung der Durchschnittsgewichte Die durchschnittlichen Gewichte je Kategrie und Herkunftsland werden durch die VetrSwiss bei Prduzenten und beim Handel erhben. Flgende Werte werden bei der Berechnung verwendet: Füllvlumen Gewicht (kg) < 0.09 Liter Liter bis 0.33 Liter 0.20 > 0.33 Liter bis 0.6 Liter 0.30 > 0.6 Liter Berechnung der verwerteten Menge Die verwertete Menge vn Altglas berechnet sich flgendermassen: Verwertete Menge Sammelmenge - Anteil Fremdstffe - Anteil nicht gebührenbelastetes Verpackungsglas = Ttal verwertete Menge Die vrgezgene Entsrgungsgebühr hat u.a. zum Zweck, dass Tätigkeiten wie die Sammlung und der Transprt vn Altglas, das Reinigen und Srtieren vn intakten Getränkeverpackungen aus Glas swie das Reinigen und Aufbereiten vn Glasscherben zur Herstellung vn Verpackungen und anderen Prdukten entschädigt werden (vgl. Art. 12 VGV). Wer Zahlungen für entsprechende Tätigkeiten beanspruchen will, muss VetrSwiss hierfür ein Gesuch mit Angaben zur Sammel- und Verwertungsart swie Menge in Gewicht einreichen. Als Basis für die Berechnung der Verwertungsqute werden die Daten der VetrSwiss (Entschädigungsgesuche) swie die erhbenen Anteile an Fremdstffen und nicht gebührenbelastetes Verpackungsglas verwendet. Die Verarbeitung der Daten kann vereinfacht wie flgt dargestellt werden: Additin der gesammelten Altglasmengen der eingereichten und geprüften Entschädigungsgesuche (Sammelmenge). Reduktin der Sammelmenge um den Anteil Fremdstffe (bspw. Keramik, Steingut, Przellan, Metalle, u.a.). Reduktin der Sammelmenge um den Anteil nicht gebührenbelastetes Verpackungsglas (bspw. Lebensmittelgläser). Das Ergebnis entspricht der verwerteten Menge. Seite 5 vn 6
6 4.1 Erhebung der Anteile Fremdstffe und nicht gebührenbelastetes Verpackungsglas Im Jahr 2017 hat VetrSwiss das Prjekt «Untersuchung vn Fremdstffen und nicht gebührenbelastetem Verpackungsglas im Altglas in der Schweiz» im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) durchgeführt. Im Rahmen des Prjekts wurde bei vier Verwertungsstellen an gegrafisch verschiedenen Standrten jeweils eine grsse Menge an gesammeltem Altglas manuell srtiert. Bei der Umsetzung des Prjekts wurden die Mengen an Fremdstffen (bspw. Keramik, Steingut, Przellan, Metalle, u.a.) und vn nicht gebührenbelastetem Verpackungsglas (bspw. Lebensmittelgläser) repräsentativ festgestellt. Die s ermittelten Anteile an Fremdstffen und nicht gebührenbelastetem Verpackungsglas werden für die Berechnung der Verwertungsqute vn Getränkeverpackungen bis zu einer nächsten Untersuchung herangezgen. Für die Berechnung der Verwertungsqute werden die flgenden Angaben gebraucht 1 : Anteil Fremdstffe: 6.79% Anteil nicht gebührenbelastetes Verpackungsglas: 10.38% 1 Vgl. Schlussbericht «zur Untersuchung vn Fremdstffen und nicht gebührenbelastetem Glas (Fremdglas) im Altglas in der Schweiz» Seite 6 vn 6
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