Tarif vertrag. Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften. Gültig ab. 1. August Tariferhöhung um

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1 Tarif vertrag Z e i t s c h r i f t e n Gültig ab Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften 1. August 2010 Tariferhöhung um 1,5 % ab Januar 2012 Einmalzahlung von 350, mit dem Februar-Gehalt 2013 Kündbar zum 30. September 2013

2 Seite 1 Geltungsbereich Tarifsätze Tabelle Gehaltsgruppe I Tabelle Gehaltsgruppe II Einstufung Vertretungsausgleich Anspruchsverfolgung und Schlichtung Besitzstandsklausel Inkrafttreten

3 Gehaltstarifvertrag Zeitschriften Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften Zwischen dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.v. als Vertreter der ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände Verband der Zeitschriftenverlage in Bayern e.v. Verband der Zeitschriftenverleger Berlin-Brandenburg e.v. Verband der Zeitschriftenverlage Nord, Sitz Hamburg e.v. Verband der Zeitschriftenverlage Niedersachsen-Bremen e.v. Südwestdeutscher Zeitschriftenverleger-Verband e.v. VDZ Landesverband Mitteldeutschland e.v. Verband der Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen e.v. einerseits und dem Deutschen Journalisten-Verband e.v. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten sowie ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di andererseits wird der folgende Tarifvertrag geschlossen: 3

4 1 Geltungsbereich Der Tarifvertrag gilt: räumlich: fachlich: für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, für alle Verlage, die Zeitschriften allgemeiner, fachlicher oder konfessioneller Art herausgeben, persönlich: für alle hauptberuflich festangestellten Redakteurinnen/Redak - teu re (Wort und Bild) und für Redaktionsvolontärinnen/Redaktions - volontäre. Redakteurin/Redakteur ist, wer nicht nur zum Zweck der Vorbereitung auf diesen Beruf (gleichgültig in welchem Rechtsverhältnis) überwiegend an der Erstellung des redaktionellen Teils regelmäßig in der Weise mitwirkt, dass sie/er 1. Wort- und Bildmaterial sammelt, sichtet, ordnet, dieses auswählt und ver - öffentlichungsreif bearbeitet und/oder 2. mit eigenen Wort- und/oder Bildbeiträgen zum redaktionellen Inhalt der Zeitschrift beiträgt und/oder 3. die Gestaltung des redaktionellen Teils der Zeitschrift (insbesondere die Anordnung des Textes und der Bilder) journalistisch plant und bestimmt und/oder 4. diese Tätigkeit in der Funktion einer/eines Chefin/Chefs vom Dienst, eine/ eines geschäftsführenden Redakteurin/Redakteurs oder einer/eines Schluss - redakteurin/schlussredakteurs koordiniert. Eingeschlossen sind die im Ausland für inländische Verlage tätigen Redak - teurinnen/redakteure. Protokollnotiz zu Ziff. 1 und 2: Archivarinnen/Archivare und Dokumentarinnen/Dokumentare sind Redak teu - 4

5 Gehaltstarifvertrag Zeitschriften rinnen/redakteure, sofern sie die Voraussetzungen des 1, insbesondere auch die Ziff. 1 und/oder Ziff. 2, erfüllen. Fachberaterinnen/Fachberater und vergleichbare Funktionen (z. B. Testerinnen/Tester), die die Ziff. 1 und 2 nicht erfüllen, sind keine Redakteurinnen/Redakteure. Vertrauensschutz für das 15. Berufsjahr 2 Tarifsätze Mit der neuen Gehaltsstruktur ist in den Gehaltsgruppen I und II mit Wirkung 01. September 2006 das 15. Berufsjahr entfallen. Redakteure/Redakteurinnen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gehaltsstruktur bis zu 60 Monaten vor dem 15. Berufsjahr befinden, haben zum jeweiligen Zeitpunkt Anspruch auf die Eingruppierung in das 15. Berufsjahr. Das 15. Berufsjahr wird bei künftigen Tariferhöhungen nicht linear angehoben, sondern nominal: Es wird der Betrag dem Tarifgehalt ab dem 15. Berufsjahr hinzugerechnet, der sich jeweils aus der Steigerungsrate des zehnten Berufsjahres der neuen Ge - haltsstruktur ergibt. Den gleichen Anspruch haben Redakteure/Redak teurinnen, die sich bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Struktur im 15. Berufsjahr befinden. Einmalzahlung Die Redakteurinnen und Redakteure erhalten mit dem Februar-Gehalt 2013 eine Einmalzahlung von 350 brutto; Volontäre und Volontärinnen haben Anspruch auf 175. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Einmalzahlung anteilig gezahlt. 5

6 1. Redakteurinnen/Redakteure der Gehaltsgruppe I Gehaltsgruppe I EURO EURO (Bruttomonatsgehalt) bis ab ab 1. Berufsjahr 3.031, 3.076, ab 4. Berufsjahr 3.402, 3.453, ab 7. Berufsjahr 3.881, 3.939, ab 10. Berufsjahr 4.200, 4.263, Vertrauensschutz EURO EURO bis ab ab 15. Berufsjahr 4.378, 4.441, 2. Redakteurinnen/Redakteure der Gehaltsgruppe II Redakteurinnen/Redakteure in besonderer Stellung, insbesondere: a) Stellvertretende Ressortleiterinnen/Ressortleiter. b) Redakteurinnen/Redakteure mit verantwortlicher Entscheidungsbefugnis für ein Fachgebiet innerhalb eines großen Ressorts. c) Redakteurinnen/Redakteure, denen mindestens eine/ein Redakteurin/ Redakteur der Gehaltsgruppe I unterstellt ist. Die Unterstellung setzt ein vom Verlag oder von der/vom Chefredakteurin/Chefredakteur ausdrücklich angeordnetes oder gebilligtes Über- und Unterordnungsverhältnis voraus, vermöge dessen die/der übergeordnete Redakteurin/Redakteur verbindliche Weisungen geben kann. d) Chefreporterinnen/Chefreporter und Sonderkorrespondentinnen/Sonder - korrespondenten. 6

7 Gehaltstarifvertrag Zeitschriften e) Ausbildungsredakteurinnen/Ausbildungsredakteure, wenn diese Tätigkeit überwiegend ausgeübt wird. Gehaltsgruppe II EURO EURO (Bruttomonatsgehalt) bis ab ab 4. Berufsjahr 3.827, 3.884, ab 7. Berufsjahr 4.412, 4.478, ab 10. Berufsjahr 4.997, 5.072, Vertrauensschutz EURO EURO bis ab ab 15. Berufsjahr 5.174, 5.249, 3. a) Die Gehälter der Chefredakteurinnen/Chefredakteure, stellvertretenden Chefredakteurinnen/Chefredakteure, geschäftsführenden Redakteurin - nen/redak teure, Chefinnen/Chefs vom Dienst, Ressortleiterinnen/Ressort - leiter sowie von Redakteurinnen/Redakteuren mit vergleichbaren Funk - tionen sind frei zu vereinbaren. Ihre Gehälter müssen angemessen über den ihren Berufsjahren entsprechenden Tarifsätzen für Redakteu rin nen/ Redakteure der Gruppe I liegen bzw. über den Sätzen der Gruppe II, falls ihnen Redakteurinnen/Redakteure unterstehen, die in diese Gruppe ein - zureihen sind. Im Falle von Änderungen der Tarifgehälter ist die An - gemessenheit der frei zu vereinbarenden Gehälter in Relation zu den Gehaltssätzen der Gruppen I und II zu überprüfen. b) Die Gehälter für Redakteurinnen/Redakteure, deren Bruttogehalt das Gehalt der Gehaltsstufe ab 10. Berufsjahr der Gruppe II um mindestens 25 % übersteigt, unterliegen der freien Vereinbarung. Bei schwankenden Bezügen ergibt sich das Bruttogehalt aus den Jahresbezügen geteilt durch den Divisor 12. Redakteurinnen/Redakteure, bei denen die Voraussetzungen des 2 Abs. 3 b) entfallen, werden in die Gehaltsgruppe II eingestuft, soweit ihre Tätigkeit den Merkmalen der Gruppe II entspricht. Ansonsten werden sie in das 10. Berufsjahr der Gehaltsgruppe I eingestuft. 7

8 4. Redaktionsvolontärinnen/Redaktionsvolontäre Vor vollendetem 22. Lebensjahr EURO EURO bis ab im 1. Ausbildungsjahr 1.390, 1.411, im 2. Ausbildungsjahr 1.620, 1.644, Nach vollendetem 22. Lebensjahr EURO EURO bis ab im 1. Ausbildungsjahr 1.769, 1.796, im 2. Ausbildungsjahr 2.001, 2.031, 3 Einstufung 1. Nachgewiesene Jahre als hauptberufliche/hauptberuflicher Redakteurin/Re - dakteur an Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen, Bildagenturen (Fotoreporter) und am Rundfunk gelten als Berufsjahre im Sinne des Tarifs. 2. Die Berufsjahre werden unter Ausschluss der Ausbildungszeit, aber unter Einrechnung der Wehrdienstzeiten (Zeiten des zivilen Ersatzdienstes) nach vorangegangener Berufszugehörigkeit berechnet. Ebenso werden nach vorangegangener Berufszugehörigkeit Zeiten tatsächlich genommenen gesetz - lichen Erziehungsurlaubs als Berufsjahre angerechnet, höchstens aber mit zwei Jahren insgesamt. 3. Ein abgeschlossenes, im Hinblick auf die Aufgabenstellung der/des Redak - teurin/redakteurs einschlägiges Hochschulstudium oder eine abgeschlossene, im Hinblick auf die Aufgabenstellung der/des Redak teurin/redakteurs einschlägige Fachausbildung bzw. eine entsprechende langjährige Tätigkeit ist mit zwei bis vier Berufsjahre anzurechnen. 8

9 Gehaltstarifvertrag Zeitschriften 4. Eine Anrechnung der nachgewiesenen Jahre hauptberuflicher Tätigkeit als freie/freier Journalistin/Journalist bei Zeitschriften, Zeitungen, Nach richten - agenturen und am Rundfunk erfolgt mit 50% der Dauer dieser Tätigkeit, höchstens aber mit drei Jahren insgesamt. Darüber hinausgehende An rech - nungen oder die Anrechnung nachgewiesener Jahre als Journalistin/ Jour - nalist in Pressestellen bleiben einer Vereinbarung bei der Anstellung vorbehalten und sind im Anstellungsvertrag festzulegen. 5. Im Anstellungsvertrag sind die vereinbarte Tätigkeit, die gemäß 3 Ziff. 3 an - gerech neten Berufsjahre, die sich hieraus ergebende Einstufung in die Gehalts - gruppe dieses Tarifvertrags, das hiernach zu zahlende Tarifgehalt, etwaige übertarifliche Zulagen bzw. Leistungs-/Funktionszulagen, eine etwaige Ur - heber rechtspauschale ( 12 MTV) und das Gesamtgehalt schriftlich festzulegen. 4 Vertretungsausgleich 1. Wird eine Redakteurin/ein Redakteur der Gehaltsgruppe II weisungsgemäß von einer Redakteurin/einem Redakteur der Gehaltsgruppe I länger als fünf zusammenhängende Wochen vertreten, so erhält die Vertreterin/der Vertreter für jeden darauffolgenden Arbeitstag der Vertretung 15,34 ; Pauschalierung ist möglich. 2. Diese Regelung gilt nicht für Redakteurinnen/Redakteure mit Stell vertreter - funktion. 5 Anspruchsverfolgung und Schlichtung 1. Nicht erfüllte Ansprüche aus diesem Tarifvertrag sind von der/vom Re dak - teurin/redakteur innerhalb dreier Monate nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. Lehnt der Verlag in einem schriftlich zu erteilenden Bescheid die Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs ab, so muss dieser innerhalb eines halben Jahres nach Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden. Bei späterer Geltendmachung als nach Satz 1 und 2 ist der Verlag berechtigt, die Erfüllung zu verweigern. 9

10 2. Solange ein Verlag die schriftliche Ablehnung nicht erteilt hat, kann die/der Redakteurin/Redakteur klagen, auch wenn die Halbjahresfrist verstrichen ist. Lehnt der Verlag nach Ablauf eines halben Jahres nach Fälligkeit des An - spruchs ab, so kann die/der Redakteurin/Redakteur innerhalb von drei Mo - naten nach Erteilung der schriftlichen Ablehnung klagen. Erklärt der Verlag die schriftliche Ablehnung so kurz vor Ablauf der Halbjahresfrist, dass die/der Redakteurin/Redakteur nicht mehr innerhalb derselben klagen kann, so kann sich der Verlag nicht auf Fristablauf berufen, wenn die/der Redak teu rin/ Redakteur innerhalb von drei Wochen nach Empfang der schriftlichen Ablehnung Klage erhebt. 3. Zur Begutachtung von Streitfällen über den persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags ( 1) wird von den Berufsverbänden der Tarifpartner eine Schiedsgutachterstelle eingerichtet. Diese besteht aus je vier Vertre te rin nen/ Vertretern der Verlegerinnen/Verleger und der Redakteurinnen/Re dak teure. Durch ihre Anrufung wird die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeits - gerichte gemäß 2 und 101 ArbGG nicht berührt. 6 Besitzstandsklausel Bei Inkrafttreten dieses Gehaltstarifvertrags gezahlte höhere Gehälter müssen weitergezahlt werden. 10

11 Gehaltstarifvertrag Zeitschriften 7 Inkrafttreten, Laufzeit Dieser Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. August Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 30. September 2013, gekündigt werden. Berlin, den 4. November 2011 Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Dr. Günter Maschke Dirk Platte Deutscher Journalisten-Verband e.v. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten Michael Konken Karl-Josef Döhring ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Frank Werneke Matthias von Fintel 11

12 Kontaktadressen Bundesgeschäftsstelle ver.di Bundesverwaltung Fachbereich 8 dju-bundesgeschäftsstelle Cornelia Haß Hausanschrift: Paula-Thiede-Ufer Berlin Postanschrift: dju in ver.di ver.di Bundesverwaltung, Ressort Berlin Tel.: Fax: cornelia.hass@verdi.de dju@verdi.de Internet: Sekretariat Tel.: Fax: LBZ Baden-Württemberg Gerhard Manthey Theodor-Heuss-Straße 2/Haus Stuttgart Tel.: Fax: gerd.manthey@verdi.de LBZ Bayern Kalle Kaschel-Arnold Schwanthalerstraße München Tel.: Fax: kalle.kaschel-arnold@verdi.de LBZ Berlin/Brandenburg Andreas Köhn Köpenicker Straße Berlin Tel.: Fax: andreas.koehn@verdi.de LBZ Hessen Manfred Moos Wilhelm-Leuschner-Straße Frankfurt/Main Tel.: Fax: manfred.moos@verdi.de LBZ Niedersachsen/Bremen Friedrich Siekmeier Goseriede Hannover Tel.: Fax: friedrich.siekmeier@verdi.de LBZ Nord Martin Dieckmann Besenbinderhof Hamburg Tel.: Fax: martin.dieckmann@verdi.de LBZ Nordrhein-Westfalen Willi Vogt Karlstraße Düsseldorf Tel Fax fb8.nrw@verdi.de LBZ Rheinland-Pfalz-Saar Michael Holdinghausen Münsterplatz Mainz Tel.: Fax: michael.holdinghausen@verdi.de LBZ Südost Michael Kopp Karl-Liebknecht-Straße Leipzig Tel.: und -281 Fax: michael.kopp@verdi.de Herausgeber: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand Ressort 3 Paula-Thiede-Ufer Berlin V.i.S.d.P.: Matthias von Fintel Druck: Paulick & König GbR Druckerei Bunter Hund, Saarbrücker Str. 24, Berlin Auflage: 2000 W

13 Beitrittserklärung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ich möchte Mitglied werden ab: Persönliche Daten: Name Vorname / Titel Straße / Hausnummer Monat / Jahr Einzugsermächtigung: Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungs gemäßen Bei trag bis auf Widerruf im Last schrift ein zugs verfahren zur Monatsmitte zum Monatsende monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Name des Geldinstituts/Filiale (Ort) PLZ Wohnort Bankleitzahl Kontonummer Geburtsdatum Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben) Telefon Staatsangehörigkeit Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r Beamter/in DO-Angestellte/r Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in Vollzeit Teilzeit Anzahl Wochenstd. Erwerbslos Wehr-/Zivildienst bis Azubi - Volontär/in - Referendar/in bis Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen) Praktikant/in bis Altersteilzeit bis Sonstiges Bin / war beschäftigt bei (Betrieb/ Dienststelle / Firma / Filiale) Straße / Hausnummer im Betrieb Datum/ Unterschrift Kontoinhaber/in oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren* monatlich bei meinem Arbeitgeber einzu ziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen) Personalnummer (nur für Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren) Ich war Mitglied der Gewerkschaft: von: Monat/Jahr Monatsbeitrag: Euro bis: Monat/Jahr Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 14 der ver.di-satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Bruttoverdienstes. Für Rentner/ innen, Pensio när/innen, Vorruheständler/innen, Kranken geldbe zie her/ innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 % des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Min destbeitrag beträgt 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen be trägt der Beitrag 2,50 monatlich. Jedem Mit glied steht es frei, höhere Beiträge zu zahlen. Datenschutz Ich erkläre mich gemäß 4a Abs. 1 und 3 BDSG ein verstanden, dass meine mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffenden Da ten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahr nehmung gewerkschafts politischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundes datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. PLZ Ort Datum/Unterschrift Branche ausgeübte Tätigkeit ich bin Meister/in Techniker/in Ingenieur/in Tarifvertrag Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe Datum/Unterschrift Werber/in: Name Vorname W Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst Euro Telefon Mitgliedsnummer

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