Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach 58 SGB XII für Menschen mit einer seelischen Behinderung. im Auftrag des Verbandes der bayerischen Bezirke

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach 58 SGB XII für Menschen mit einer seelischen Behinderung. im Auftrag des Verbandes der bayerischen Bezirke"

Transkript

1 Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach 58 SGB XII für Menschen mit einer seelischen Behinderung im Auftrag des Verbandes der bayerischen Bezirke Zwischenbericht 2008

2 transfer Unternehmen für soziale Innovation Thomas Schmitt-Schäfer Grabenstraße Wittlich in Zusammenarbeit mit ISG Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.v., Köln Conrad & Beck GmbH, Frechen Oktober 2008

3 Inhaltverzeichnis 1 DANKSAGUNG EINLEITUNG ZUSAMMENFASSUNG Fazit der 1. Evaluationsphase Anregungen zur Weiterentwicklung des Gesamtplanverfahrens Zusammenfassung der Erhebungsergebnisse Ziel I: Die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte wird entsprechend den individuellen Bedürfnissen gestaltet Ziel II: Die Hilfeerbringung wird durch einen gemeinsamen Prozess regelmäßiger Reflexion der beteiligten Akteure begleitet Ziel III und Ziel IV: Angebot und die Kosten sind miteinander vergleichbar. Der zur Erbringung erforderlicher Hilfen notwendige Aufwand ist auf das angemessen Notwendige reduziert Ziel V: Der zur Bestimmung erforderlicher Hilfen notwendige Aufwand ist auf das angemessen Notwendige reduziert METHODEN DER EVALUATION Besonderheiten in den Bezirken Vorgehensweise INTERVIEWS MIT LEISTUNGSBERECHTIGTEN PERSONEN Methodisches Vorgehen Merkmale der interviewten Personen Ergebnisse Wohnortnähe Ermittlung des Hilfebedarfs und der zur Bedarfsdeckung erforderlichen Leistungen im Sozialbericht Ermittlung des Hilfebedarfs und der zur Bedarfsdeckung erforderlichen Leistungen in den HEB Bögen Bedeutung und Qualität der Ziele in den HEB - Bögen Ressourcenorientierung oder: Wurde mit Ihnen darüber gesprochen, was sie gut können? Umsetzung geplanter Maßnahmen Gleichberechtigter und respektvoller Umgang bei der Bearbeitung der HEB Bögen Zufriedenheit mit dem Instrument und Änderungsvorschläge

4 5.3.9 Zusammenfassung der Ergebnisse BEZIRK MITTELFRANKEN Zusammenfassung: Datenblatt Mittelfranken Workshops mit Mitarbeitenden des Bezirks, der Bedarf feststellenden Dienste sowie der Dienste und Einrichtungen Workshop mit Mitarbeitenden des Bezirks Evaluationsregion Landkreis Nürnberger Land Evaluationsregion Stadt Erlangen Auswertung einer Stichprobe von Sozialberichten sowie Bögen HEB A B C Sozialbericht HEB A HEB B HEB C Leistungsdaten Gesamtplanverfahren BEZIRK NIEDERBAYERN Zusammenfassung: Datenblatt Niederbayern Workshops mit Mitarbeitenden des Bezirks, der Bedarf feststellenden Dienste sowie der Dienste und Einrichtungen Workshop mit Mitarbeitenden des Bezirks Evaluationsregion Landkreis Deggendorf und Dingolfinig/Landau Evaluationsregion Stadt Landshut Auswertung einer Stichprobe von Sozialberichten sowie Bögen HEB A B C Sozialbericht HEB A HEB B HEB C Leistungsdaten Gesamtplanverfahren BEZIRK OBERBAYERN Zusammenfassung: Datenblatt Oberbayern

5 8.2 Workshops mit Mitarbeitenden des Bezirks, der Bedarf feststellenden Dienste sowie der Dienste und Einrichtungen Workshop mit Mitarbeitenden des Bezirks Evaluationsregion Landkreis Mühldorf am Inn Evaluationsregion München - Süd Auswertung einer Stichprobe von Sozialberichten sowie Bögen HEB A B C Sozialbericht HEB A HEB B HEB C Leistungsdaten Gesamtplanverfahren BEZIRK OBERFRANKEN Zusammenfassung: Datenblatt Oberfranken Workshops mit Mitarbeitenden des Bezirks, der Bedarf feststellenden Dienste sowie der Dienste und Einrichtungen Workshop mit Mitarbeitenden des Bezirks Evaluationsregion Landkreis Bayreuth Evaluationsregion Stadt Bamberg Auswertung einer Stichprobe von Sozialberichten sowie Bögen HEB A B C Sozialbericht HEB A HEB B HEB C Leistungsdaten Gesamtplanverfahren BEZIRK OBERPFALZ Zusammenfassung: Datenblatt Oberpfalz Workshops mit Mitarbeitenden des Bezirks, der Bedarf feststellenden Dienste sowie der Dienste und Einrichtungen Workshop mit Mitarbeitenden des Bezirks Evaluationsregion Landkreis Tirschenreuth

6 Evaluationsregion Stadt Regensburg Auswertung einer Stichprobe von Sozialberichten sowie Bögen HEB A B C Sozialbericht HEB A HEB B HEB C Leistungsdaten Gesamtplanverfahren SCHWABEN Zusammenfassung: Datenblatt Schwaben Workshops mit Mitarbeitenden des Bezirks, der Bedarf feststellenden Dienste sowie der Dienste und Einrichtungen Workshop mit Mitarbeitenden des Bezirks Evaluationsregion Landkreis Dillingen a.d. Donau und Donau-Ries Evaluationsregion Stadt Augsburg Auswertung einer Stichprobe von Sozialberichten sowie Bögen HEB A B C Sozialbericht HEB A HEB B HEB C Leistungsdaten Gesamtplanverfahren UNTERFRANKEN Zusammenfassung: Datenblatt Unterfranken Workshops mit Mitarbeitenden des Bezirks, der Bedarf feststellenden Dienste sowie der Dienste und Einrichtungen Workshop mit Mitarbeitenden des Bezirks Evaluationsregion Landkreis Kitzingen Evaluationsregion Stadt Würzburg Auswertung einer Stichprobe von Sozialberichten sowie Bögen HEB A B C Sozialbericht

7 HEB A HEB B HEB C Leistungsdaten Gesamtplanverfahren TABELLENVERZEICHNIS

8 1 DANKSAGUNG Unser Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den bayerischen Bezirken, dem Verband der bayerischen Bezirke und - bei Delegation den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie haben uns bei der Umsetzung der Evaluation ganz hervorragend unterstützt. Auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bedarf feststellenden Dienste und der Leistungserbringer möchten wir uns bedanken. Die mit ihnen durchgeführten Workshops waren durchweg lebendige Veranstaltungen, die Einblicke in das Versorgungsgeschehen vor Ort und die Rezeption des Gesamtplanverfahrens ermöglichten. Dies muss auch von den Gesprächen mit den Leistungsberechtigten gesagt werden. Die Offenheit in diesen Gesprächen brachte Einsichten, die auf anderem Wege nicht hätten gewonnen werden können. Daher gilt diesen Gesprächspartner/-innen unser besonderer Dank. 8

9 2 EINLEITUNG Die bayerischen Bezirke haben im Jahr 2005 ein Gesamtplanverfahren für Menschen mit seelischer Behinderung nach 58 SGB XII eingeführt. Mit der Implementierung des Gesamtplanverfahrens ist das Ziel verbunden, dass die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte künftig nicht mehr institutionszentriert, sondern personenzentriert, das heißt entsprechend den individuellen Bedürfnissen des einzelnen seelisch Behinderten gestaltet 1 werden wird. Neben einer solchen maßgeschneiderten Hilfe für seelisch behinderte Menschen sollen darüber hinaus mit dem Gesamtplanverfahren weitere Ziele erreicht werden 2 : - an die Stelle bisheriger Zustandsbeschreibungen soll ein die Hilfeerbringung begleitender, gemeinsamer Prozess regelmäßiger Reflexion der beteiligten Akteure treten, - die formale Einheitlichkeit der Instrumente soll zu einer Vergleichbarkeit der Angebote, ggfls. bestehender Versorgungslücken und der Kosten führen, - das Verfahren soll den notwendigen Aufwand erforderlicher Hilfen im Einzelfall auf das angemessen Notwendige reduzieren. - das Verfahren soll den notwendigen Aufwand zur Bestimmung erforderlicher Hilfen im Einzelfall auf das angemessen Notwendige reduzieren. Die Einführung des Gesamtplanverfahrens berührt somit alle Akteure im Sozialleistungsdreieck der Eingliederungshilfe: (1) die Hilfe suchenden, Antrag stellenden bzw. leistungsberechtigten Personen, (2) die Dienste und Einrichtungen als Leistungserbringer und (3) die Bezirke bzw. im Falle der Delegation ambulanter Leistungen auch die Landkreise und kreisfreien Städte als Leistungsträger. 1 Verband der bayerischen Bezirke, Rundschreiben Nr. 64/ Verband der bayerischen Bezirke, Leitfaden zum Gesamtplanverfahren, Stand Dezember 2004, Seite 7 9

10 Im Oktober 2006 wurde transfer Unternehmen für soziale Innovation vom Verband der bayerischen Bezirke beauftragt, gemeinsam mit dem Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.v., Köln und der Conrad&Beck GmbH, Frechen zu evaluieren, welche Auswirkungen die Einführung des Gesamtplanverfahrens auf die Beteiligten hat. Ergänzend sollte beschrieben werden, welche Veränderungen es bei den Bedarf feststellenden Diensten (beispielsweise niedergelassene oder in Gesundheitsämtern bzw. Kliniken beschäftigte Ärztinnen und Ärzte, den dortigen Sozialdiensten oder den sozialpsychiatrischen Diensten) durch die Einführung des Gesamtplanverfahrens gegeben hat. Die Evaluation soll sich auf die Entwicklung in den Jahren , somit insgesamt auf vier Jahre beziehen. Dieser Zwischenbericht beinhaltet die Vorgehensweise und Ergebnisse der Evaluation aus den Jahren 2006 und teilweise aus Nach einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse wird in diesem Zwischenbericht zunächst der methodische Zugriff erläutert. Eine kurze Darstellung der Vorgehensweise des Evaluationsteams schließt sich an. Die Ergebnisse der leitfragengestützten Interviews mit den leistungsberechtigten Personen werden in einem eigenen Kapitel dargestellt. Die geringe Anzahl der Gespräche in Bayern (4 je Bezirk) verbietet eine Darstellung der Inhalte nach Bezirken dies aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes für die Betroffenen und aus methodischen Gründen. Alle übrigen Ergebnisse werden nach Bezirken dargestellt. Ergänzend wurde für jeden Bezirk ein Datenblatt gefertigt, das ausgewählte Sachverhalte in der Übersicht darstellt und neben die Ergebnisse aus allen Bezirken (Bayern) stellt. Der Bericht folgt der Logik einer Darstellung der Entwicklung in den einzelnen Bezirken in den Jahren der Evaluation also auf einer Zeitreihe. Grundannahme ist, dass die bayerischen Bezirke die Eingliederungshilfe für Menschen mit einer seelischen 10

11 Behinderung jeweils gesondert organisiert haben, was einen Vergleich der Ergebnisse zwischen den Bezirken wesentlich erschwert, wenn nicht unmöglich macht. Somit legt dieser Zwischenbericht die Basis für die Fortschreibung der Ergebnisse der Jahre 2007, 2008 und Entsprechend ausführlich ist er angelegt. Dennoch handelt es sich um eine Auswahl aus einer Fülle erhobener Daten. Köln, Wittlich im Oktober 2008 Dr. Heike Engel Thomas Schmitt-Schäfer 11

12 3 ZUSAMMENFASSUNG 3.1 Fazit der 1. Evaluationsphase Die Einführung der Gesamtplanung für Menschen mit einer seelischen Behinderung hat die Stellung der leistungsberechtigen Personen verbessert. Diese werden stärker als zuvor bei der Entwicklung von Zielen der Hilfen und der Ermittlung notwendiger Leistungen beteiligt. Das Instrument fördert die Selbstbestimmung der Betroffenen, weil (1) deren Sichtweise systematisch berücksichtigt wird, (2) die Bögen von ihnen unterzeichnet werden müssen, und (3) die Vorlage der Bögen an die Bewilligungszeiträume gekoppelt ist, was die Verbindlichkeit erhöht. Gleichzeitig legt die Evaluation weitere Handlungsfelder offen. Diese Handlungsfelder berühren (1) Fragen der grundlegenden Orientierung (defizitorientiert an Teilhabe orientiert) des Hilfesystems, (2) der Qualität der Steuerung im Einzelfall durch die Bezirke, (3) die Struktur des Versorgungssystems und (4) das Zusammenspiel von Einzelfall und Versorgungsstruktur. Diese Handlungsfelder werden in der Zusammenfassung der Ergebnisse und im Kapitel Anregungen zur Weiterentwicklung des Gesamtplanverfahrens erneut aufgegriffen. 1. Das Hilfesystem scheint mehr an der Beseitigung von Defiziten denn an der Gewährleistung von gleichberechtigter Teilhabe mit bestehenden Fähigkeitseinschränkungen orientiert. 2. Das Gesamtplanverfahren fordert und fördert die Entwicklung von Zielen im Verhältnis von Leistungsberechtigten und Leistungserbringern. Die Bezirke als Leistungsträger sind an der Zielentwicklung allenfalls am Rande in den Personen- und Hilfeplankonferenzen beteiligt. 3. Die Fallbearbeitung bei den Bezirken gestaltet sich daher eher reaktivnachgehend denn aktiv-steuernd. Es hat den Anschein, dass hiervon auch die Fachdienste betroffen sind. 12

13 4. Die Evaluation zeigt in ihrem ersten Durchgang große Unterschiede zwischen den Bezirken hinsichtlich der Versorgungsquoten (Anteil ambulanter / stationärer Hilfen an der Gesamtbevölkerung), der Anteile ambulanter Hilfen an ambulanten und stationären Hilfen, der Versorgung von Leistungsberechtigten außerhalb des Bezirks sowie der Kosten für ambulante und stationäre Hilfen. Einheitliche Kriterien zur Bestimmung von Effektivität und Effizienz der erforderlichen Hilfen sind nicht erkennbar. 5. Die Fachdienste sind in den Bezirken unterschiedlich ausgebaut, Schnittstellen von Sachbearbeitung und Fachdienst unterschiedlich ausgestaltet. Dies führt zu erkennbaren Unterschieden im Anteil vom Fachdienst bearbeiteter Fälle. 6. Manches deutet darauf hin, dass eine Fallbearbeitung durch Fachdienste zu einer Minderung des zeitlichen Aufwandes bei den Sachbearbeitungen führt. Ob darüber hinaus Fachdienste erforderliche Hilfen effektiver und den Mitteleinsatz effizienter machen, kann in dieser Phase der Evaluation derzeit noch nicht ausgesagt werden. 3.2 Anregungen zur Weiterentwicklung des Gesamtplanverfahrens 1. Es wird angeregt, den Instrumenten unterschiedliche Zielebenen zuzuordnen (Sozialbericht: Globalziele, HEB Bögen: s.m.a.r.t.e Handlungsziele). 2. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Zielebenen sollte die Möglichkeit einer unmittelbaren Zielklärung und -vereinbarung zwischen Leistungsträger und leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eröffnet werden. 3. Die Gestaltung des Formulars sollte eine Orientierung an gleichberechtigter Teilhabe bei bestehenden Funktionseinschränkungen und Fähigkeitsstörungen 13

14 unterstützen. Ggfls. kann dies durch eine andere Abfolge der zu bearbeitenden Bereiche erfolgen. 4. Das Konzept der Maßnahmen könnte neu gefasst werden. Sozialberichte können Hilfebedarfe benennen und nicht länger zu belegende Dienste und Einrichtungen. In den HEB Bögen wären auszuübende Tätigkeiten abzubilden. 5. Denkbar wäre der Abschluss von konkreten Zielvereinbarungen zur Weiterentwicklung des Versorgungssystems zwischen den Bezirken und den Vertretungen der Leistungserbringer. Gegenstände solcher Zielvereinbarungen könnten (a.) die inhaltliche konzeptionelle Ausrichtung des Hilfesystems (Orientierung an gleichberechtigter Teilhabe und Förderung der Selbstbestimmung), (b.) Zielkriterien zur Bestimmung von Effektivität und Effizienz der Hilfen und (c.) die hieraus resultierenden Maßnahmen hinsichtlich des Versorgungssystems (Ambulantisierung Rückbau stationärer Versorgungsformen) sein. 6. Qualifizierungsbedarf zeigt sich im Hinblick auf die Formulierung von Zielen. 3.3 Zusammenfassung der Erhebungsergebnisse Nachfolgend sind die wesentlichen Erhebungsergebnisse der 1. Evaluationsphase dargestellt. Die Gliederung entspricht den mit der Einführung des Gesamtplanverfahrens verbundenen Zielen Ziel I: Die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte wird entsprechend den individuellen Bedürfnissen gestaltet. Haben die im Gesamtplanverfahren formulierten Ziele den Wünschen der betroffenen Person entsprochen? Wurden die formulierten Ziele von der betroffenen Person akzeptiert? Sind die formulierten Ziele konkret, messbar und spezifisch für die betroffene Person? Es wird zwischen den Sozialberichten, HEB A und HEB B unterschieden. Sozialberichte werden überwiegend geschrieben, um eine bereits getroffene Platzierungsentscheidung zu legitimieren und um ein Kostenanerkenntnis zu erreichen. Die 14

15 in den Sozialberichten formulierten Ziele wurden durchgängig als global bezeichnet und waren häufig von den Leistungsberechtigten nicht akzeptiert. Dies war bei gerichtlich beantragten bzw. angeordneten geschlossenen Unterbringungen in Wohnheimen selbstredend nie der Fall. Dass durchschnittlich 12 % aller Sozialberichte in Bayern geschlossene Unterbringungen in Wohnheimen anraten, ist nicht nur in diesem Zusammenhang bemerkenswert. Tabelle 1: Berichte 25% Häufigkeit empfohlener geschlossener Unterbringungen 2006 in % aller Sozialberichte bzw. ärztlichen Eva_Bayern II: Häufigkeit empfohlener geschlossener Unterbringungen 2006 in % aller Sozialberichte bzw. ärztlichen Berichte 20% 15% 10% 5% 0% Sozialbericht Ärztlicher Bericht Dies geschah aus überwiegend sozialpädagogischen und nicht aus medizinischen Gesichtspunkten heraus, da die Ärzteschaft insgesamt für Bayern in 8% der Fälle eine geschlossene Unterbringung in Wohnheim für notwendig hielt. Nach Platzierung bei einem Dienst bzw. einer Einrichtung findet sich ein Prozess schrittweiser Annäherung von leistungsberechtigten Personen und professionell Helfenden, der sich u.a. in einer Zunahme der Übereinstimmung von Zielen in den Bögen HEB A bzw. HEB B des Gesamtplanes mit den Zielen und Wünschen der Leistungsberechtigten ausdrückt. In allen Workshops mit den Leistungserbringern wurde 15

16 hiervon berichtet, was in den Interviews mit den Leistungsberechtigten bestätigt wurde. Allerdings waren die formulierten Ziele nur selten s.m.a.r.t. formuliert. Vereinzelt war das Konzept s.m.a.r.t.er Ziele nicht bekannt, vereinzelt wurde es aus grundlegenden Erwägungen heraus abgelehnt, überwiegend aber zeigte sich der Bedarf nach fachlichen Diskursen und Qualifizierung. Im Binnenverhältnis von Bezugsbetreuung und Leistungsberechtigten wurden unspezifisch, nicht messbar, selten terminiert formulierte Ziele dennoch verstanden, wie die Auswertung der Gespräche mit den Leistungsberechtigten nahe legt. Für den außen stehenden Dritten (Leistungsträger) scheint dies wenig tröstlich, da ihm die zu erreichenden Ziele verschlossen bleiben und eine Prüfung, ob solche Ziele auch mit anderen Mitteln möglicherweise besser oder günstiger hätten erreicht werden können, versagt ist. Dies gilt besonders dort, wo Bögen absichtlich allgemein und in Fachsprache gehalten wurden, weil nicht Verstehbarkeit gewollt war, sondern eine Kostenübernahmeerklärung. Sind vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen berücksichtigt worden? Dies ist unterschiedlich. Hierzu befragt, sagte über die Hälfte der interviewten Leistungsberechtigten, mit Ihnen sei darüber gesprochen worden, was sie gut können. Ressourcenorientierung scheint im ambulanten Setting stärker ausgeprägt als im stationären Bereich. 75% (n = 9) der ambulant betreuten Gesprächspartner/-innen sagten, mit Ihnen sei darüber gesprochen worden, was sie gut können. Im stationären Setting waren es 47%( n = 8). Alle Interviewten, die keine Aussage zu dieser Frage machten, lebten in Wohnheimen. Sind die bewilligten Maßnahmen und Leistungen sowie ihre Inhalte konkret und messbar beschrieben? Ist die zeitliche Abfolge der bewilligten Maßnahmen und Leistungen konkret und nachvollziehbar beschrieben? Sind die bewilligten Maßnahmen und Leistungen sowie ihre zeitliche Abfolge so organisiert, dass sie mit den formulierten Zielen im Einklang stehen? Sind der Hilfebedarf und die zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen konkret beschrieben und differenziert dargestellt? 16

17 Das Gesamtplanverfahren verwendet unterschiedliche Konzepte von Maßnahmen: (1) Im Sozialbericht sind Maßnahmen ambulante teilstationäre stationäre Hilfearten und entsprechen daher Diensten und/oder Einrichtungen, die Leistungsberechtigte in Anspruch nehmen sollen und für die ein Kostenanerkenntnis erreicht werden soll. (2) in den HEB Bögen wird um die Beschreibung der geplanten Maßnahmen gebeten gemeint sind von den Diensten / Einrichtungen durchzuführende Tätigkeiten zur Erreichung der Ziele. Gleichzeitig fragen die HEB Bögen auch nach vorgesehenen Maßnahmen im Sinne zukünftig notwendiger Hilfearten. Maßnahmen im Verständnis durchzuführender Tätigkeiten werden von Evaluationsregion zu Evaluationsregion unterschiedlich beschrieben. In manchen Regionen gaben stationäre Einrichtungen an, ihre Maßnahmen konkret und detailliert zu beschreiben, während andere allgemein und pauschal auf ihre Leistungsvereinbarung abstellten. In anderen Regionen traf die vorstehende Aussage auf die ambulanten Dienste zu. Zwei Faktoren wirkten mutmaßlich auf diese Unterschiede ein: eine Intervention der Fachdienste und/oder einrichtungsinterne QM bzw. Hilfeplansysteme, die eine konkrete und detaillierte Beschreibung regelhaft vorsehen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in allen Bezirken und damit auch für Bayern im Umgang mit der Behinderung, während Anliegen nach Wohnung und Arbeit demgegenüber in den Hintergrund treten. In den Workshops mit den Leistungserbringern und in den Gesprächen mit den Leistungsberechtigten wurde dies bestätigt: Überwiegend scheint die Arbeit auf die Minderung von Beeinträchtigungen und den (Wieder-)Aufbau von Fähigkeiten konzentriert, mit zunehmender Gesundung wird eine zunehmende Verselbständigung (Auszug aus dem Wohnheim, Betreutes Wohnen, eigene Wohnung) verbunden. Das Hilfesystem zeigt sich somit eher an der Beseitigung von Defiziten orientiert und weniger inklusiv im Sinne der Ermöglichung einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit bestehenden Fähigkeitsstörungen. 17

18 Tabelle 2: Schwerpunkte der Förderung in allen HEB B Bögen in % der Nennungen Eva_Bayern II: Schwerpunkte der Förderung in HEB B Bögen in % der Nennungen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Mittelfr anken Niederb ayern Oberba yern Oberfra nken Oberpf alz Schwab en Unterfr anken Bayern Umgang mit der Behinderung 89% 85% 72% 60% 85% 75% 71% 75% Wohnen 59% 59% 44% 43% 59% 51% 39% 48% Arbeit 40% 32% 39% 53% 32% 23% 36% 38% Sind die bewilligten Maßnahmen und Leistungen sowie ihre zeitliche Abfolge geeignet, die formulierten Ziele zu erreichen? Um die Eignung von Maßnahmen zur Erreichung von Zielen beurteilen zu können ist es von Nöten, dass Ziele S.M.A.R.T formuliert sind. Dies war nur selten der Fall (siehe oben).ein großer Teil der interviewten Leistungsberechtigten bestätigte die Eignung der Maßnahmen zur Zielerreichung. Wurden die geplanten Leistungen tatsächlich umgesetzt? Dies wurde von allen Beteiligten in den Workshops mit den Leistungserbringern bejaht und in den Interviews mit den Betroffenen bestätigt. Wie erfolgte die Abstimmung notwendiger Maßnahmen und Leistungen zwischen den am Hilfeprozess Beteiligten? Die Abstimmung notwendiger Maßnahmen zwischen den am Hilfeprozess Beteiligten erfolgte überwiegend telefonisch oder auf dem Wege Anlass bezogener Fallbesprechungen der Leistungsanbieter. In diesen Besprechungen sind Leistungsträger regel- 18

19 mäßig nicht beteiligt. In wenigen Fällen wurden in 2006 Personenkonferenzen 3 durchgeführt; in wenigen Regionen (bspw. Regensburg, Landkreis Nürnberger Land, ) gab es Hilfeplankonferenzen, -in beiden Gremien werden in besonderen Einzelfällen unter Beteiligung des Leistungsträgers entsprechende Beratungen durchgeführt. Wurden die Hilfen wohnortnah erbracht? Insgesamt nahmen in 2006 in Bayern von 1000 Erwachsenen 1,06 Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer seelischen Behinderung in Anspruch. Die Betreuungsdichte war in Niederbayern mit 0,73 / 1000 Erwachsene am niedrigsten und in Oberbayern mit 1,43 / 1000 EW am höchsten. Tabelle 3: Anzahl der Fälle je EW nach ambulant / stationär, 18Jahre und älter, ohne Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI 1,60 Eva_Bayern II: Anzahl der Fälle in 2006 auf Erwachsene nach ambulant / stationär (ohne Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI) 1,40 1,20 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 Niederbayern Oberpfalz Schwaben Unterfranken Oberfranken Bayern Mittelfranken Oberbayern Fälle ambulant 0,31 0,21 0,28 0,30 0,34 0,43 0,50 0,61 Fälle stationär 0,42 0,63 0,60 0,72 0,73 0,73 0,88 0,82 3 Die Personenkonferenz ist ein Gesprächsforum, in dem sich alle, die an der personenzentrierten Maßnahmefindung beteiligt sind, über das weitere Vorgehen abstimmen können. Aus: Leitfaden der bayerischen Bezirke zum Gesamtplanverfahren, München, Dezember 2004, Seite 13 19

20 Im Durchschnitt wurden in Bayern 37% der Hilfen ambulant erbracht, der höchste Anteil ambulanter Hilfen fand sich mit jeweils 42% in Niederbayern und in Oberbayern, der niedrigste mit 25% in der Oberpfalz. Tabelle 4: Anteil ambulanter Hilfen an allen Hilfen für Erwachsene in 2006 nach Bezirken in % Eva_Bayern II: Anteil ambulanter Hilfen an allen Hilfen für Erwachsene in 2006 nach Bezirken in % 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Oberpfa lz Unterfr anken Oberfra nken Schwab en Mittelfr anken Bayern Niederb ayern Oberba yern Anteil ambulant 26% 29% 31% 32% 36% 37% 42% 42% Der Anteil derjenigen, die in 2006 außerhalb des eigenen Bezirkes stationär untergebracht waren, liegt zwischen 10% für Oberbayern und mit 43% bei nahezu der Hälfte aller Fälle für Niederbayern. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine Unterbringung außerhalb des Bezirkes nicht zwangsläufig wohnortfern ist, da der Wohnort grenznah sein kann. Diesem Sachverhalt wird bei der Fortschreibung der Evaluation verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet. 20

21 Tabelle 5: Anteil der erwachsenen Leistungsberechtigten, die in 2006 außerhalb des eigenen Bezirkes stationär untergebracht waren, an allen Leistungsberechtigten in % Eva_Bayern II: Anzahl der erwachsenen Leistungsberechtigten, die in 2006 außerhalb des eigenen Bezirks stationär untergebracht waren in % aller stationär Untergebrachten 50% 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Oberbaye rn Unterfran ken Schwabe n Mittelfra nken Oberpfalz Oberfran ken Niederba yern Datenreihen1 10% 22% 23% 23% 24% 27% 43% Nach dem in den Gesprächen entstandenen Eindruck kommt es zu heimatfernen Unterbringungen in Wohnheimen, wenn vor Ort Angebote zur Deckung des wahrgenommenen Bedarfs nicht vorhanden sind. Die Entscheidungen resultieren aus einem Mangel an Alternativen. Im ambulanten Bereich dagegen entscheiden sich Hilfesuchende zur Annahme spezieller, therapeutisch orientierter Hilfsangebote (therapeutische Wohngemeinschaft), die ganz überwiegend in den Großstädten angeboten werden. Wie zufrieden sind die Betroffenen mit dem Gesamtplanverfahren? 2/3 der befragten Leistungsberechtigten äußerten sich zufrieden zum Gesamtplanverfahren. Sie wollten weder das Verfahren noch die Bögen ändern. Von den sechs Änderungswünschen, die formuliert wurden, bezog sich die Hälfte auf den Umgang mit den Instrumenten in den Einrichtungen. Von einer gleichberechtigten Behandlung sprachen insgesamt 72% der Befragten, bei den Interviewpartner/-innen in ambulanter Betreuung war dies zu 92% der Fall. 21

22 3.3.2 Ziel II: Die Hilfeerbringung wird durch einen gemeinsamen Prozess regelmäßiger Reflexion der beteiligten Akteure begleitet. Beteiligte Akteure sind im Rahmen des Sozialleistungsdreiecks die leistungsberechtigten Personen, die Leistungserbringer und die Leistungsträger. Zwischen den leistungsberechtigten Personen und den Leistungserbringern wurde mit Hilfe des Gesamtplanverfahren s ein verbindlicher Prozess gemeinsame r Reflexion etabliert. In dieser Hinsicht wurde das Ziel überwiegend erreicht. Die Verbindlichkeit entsteht durch die Koppelung der Gesamtplanung mit dem Kostenanerkenntnis und dem Erfordernis einer Unterschrift durch die Leistungsberechtigen. Letzteres haben diese in den Gesprächen wiederholt als bedeutsames Element des Gesamtplanverfahrens hervor gehoben. Die Instrumente des Gesamtplanverfahrens fragen die Sichtweise der Leistungsberechtigten regelhaft ab. Insgesamt fällt die Beteiligung der Leistungsberechtigten in den HEB A Bögen mit 73% geringer aus als in den HEB B Bögen mit 93 %.Gleichzeitig gibt es zwischen den einzelnen Bezirken in dieser Hinsicht Unterschiede, wie nachstehende Abbildung verdeutlicht. 22

23 Tabelle 6: Häufigkeit der Einträge zur Sichtweise der Leistungsberechtigten in den HEB-A, HEB B in % 120% Eva_Bayern II: Häufigkeit der Einträge zur Sichtweise der Leistungsberechtigten in HEB - A, HEB - B in % 100% Achsentitel 80% 60% 40% 20% 0% Mittelfr anken Niederb ayern Oberba yern Oberfra nken Oberpfa lz Schwab en Unterfr anken Bayern HEB A 74% 84% 69% 70% 92% 67% 76% 73% HEB B 91% 99% 96% 85% 99% 87% 95% 93% Im Hinblick auf die Beteiligung des Leistungsträgers an diesem Reflexionsprozess zeigt sich ein anderer Sachverhalt. Nur in einem geringen Teil aller Fälle gibt es ein gemeinsames Gespräch der im Sozialleistungsdreieck verbundenen Akteure. In Bayern wurden in ,5% der Fälle in Personenkonferenzen und 3,5% der Fälle in Hilfeplankonferenzen beraten. Bei den Fachdiensten werden mit 8% ein deutlich höherer Anteil der Fälle in Personenkonferenzen und mit gut 4% anteilig etwas mehr Fälle in Hilfekonferenzen beraten, als dies bei den Mitarbeiter/innen der Sachbearbeitung der Fall gewesen ist. 23

24 Tabelle 7: Anzahl der in Personen- bzw. Hilfeplankonferenzen in 2006 beratenen Fälle in % an allen Fällen Eva_Bayern II: Anzahl der Fälle in Personen bzw. Hilfeplankonferenzen in 2006 nach Sachbearbeitung / Fachdienst in % aller Fälle 35,0% 30,0% 25,0% Achsentitel 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Mittelfranken Niederbayern Oberbayern Oberfranken Oberpfalz Schwaben Unterfranken Bayern Sachbearbeitung Personenkonferenz 1,2% 0,2% 5,6% 0,6% 0,0% 17,4% 0,6% 3,5% Sachbearbeitung Hilfeplankonferenz 13,3% 0,7% 0,5% 0,0% 0,2% 16,4% 0,1% 3,3% Fachdienst Personenkonferenz 33,3% 0,20% 1,8% 25,0% 0,0% 28,3% 1,6% 8,0% Fachdienst Hilfeplankonferenz 4,8% 0,40% 2,3% 0,0% 0,0% 17,3% 0,5% 4,3% In den übrigen Fällen sind die sachbearbeitenden Stellen bei den Bezirken (Fachdienste und Sachbearbeitung) auf die Bearbeitung schriftlicher Unterlagen und einer Klärung offener Fragen mittels Rückfragen angewiesen. Tabelle 8: Qualität der Angaben in allen Formularen des Gesamtplanverfahrens 2006 (n=10.931) Eva_Bayern II: Qualität der Angaben in den Formularen des Gesamtplanverfahrens (n= ) Wurden die erforderlichen informationen zur Verfügung gestellt? Waren die Angaben inhaltlich nachvollziehbar? Waren die Angaben verstehbar? Waren die Angaben verstehbar? 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% Waren die Angaben inhaltlich nachvollziehbar? Wurden die erforderlichen informationen zur Verfügung gestellt? ja 79,7% 74,9% 73,5% überwiegend ja 17,5% 20,9% 18,3% teils/teils 2,6% 3,8% 5,7% überwiegend nein 0,2% 0,2% 0,6% nein 0,1% 0,2% 2,0% 24

25 Sie vollziehen nach, was zwischen Leistungserbringer und Leistungsberechtigten verhandelt wurde, ohne selbst sich in einer aktiven, notwendige Hilfen gestaltenden Rolle 4 wieder zu finden. Dem entspricht, dass das Verfahren an keiner Stelle die Vereinbarung von Zielen zwischen Leistungsberechtigten und Leistungsträgern vorsieht. Als Spiegel dieser Praxis wurde in den Workshops mit den Leistungserbringern darauf hingewiesen, dass Rückfragen der Sachbearbeitungen sich überwiegend auf formale Sachverhalte oder fehlende Angaben beziehen. Tabelle 9: Häufigkeit der Rückfragen im Verhältnis der bearbeiteten Fälle in % Eva_Bayern II: Anzahl der Rückfragen im Verhältnis zur Anzahl der bearbeiteten Fällen in % 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% Mittelfr anken Niederb ayern Oberba yern Oberfra nken Oberpf alz Schwab en Unterfr anken Bayern Sachbearbeitung 7,1% 12,5% 15,2% 10,4% 18,3% 12,1% 6,8% 12,0% Fachdienst 55,0% 11,5% 33,0% 17,6% 0,0% 49,2% 26,8% 30,0% Sachbearbeitung + Fachdienst 7,8% 12,0% 17,0% 11,1% 18,3% 30,8% 14,3% 16,0% Am häufigsten sind Rückfragen zum Sachverhalt in etwa 31% der Fälle in Schwaben, wobei der Fachdienst in jedem 2. Fall nachfragt und seitens der Sachbearbeitung Rückfragen in 12% der Fälle erfolgen. In der Häufigkeit der Rückfragen folgen die Oberpfalz mit 18% und Oberbayern mit 17%. Im Bezirk Oberpfalz kommen die Rückfragen von der Sachbearbeitung, der Fachdienst in Oberbayern fragt in jedem 3. Fall, der Fachdienst in Unterfranken in jedem 4. Fall nach. 4 Vgl. Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) zum Gesamtplan 25

26 3.3.3 Ziel III und Ziel IV: Angebot und die Kosten sind miteinander vergleichbar. Der zur Erbringung erforderlicher Hilfen notwendige Aufwand ist auf das angemessen Notwendige reduziert. Ein möglicher Vergleich der Angebots- und Kostenstruktur ist weniger eine Folge des Gesamtplanverfahrens, welches auf den Einzelfall fokussiert ist. Im Rahmen der Evaluation werden die Angebots- und Kostenstrukturen betrachtet. Zur Angebotsstruktur siehe auch Tabelle 4 Tabelle 6 Seite 23 f. Ein Vergleich der auf die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner umgelegten Gesamtkosten inkl. Grundsicherung zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Bezirken. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass in die dargestellten Werte die unterschiedlichen Versorgungsquoten ebenso einfließen wie die unterschiedlichen Versorgungsstrukturen. Dies vorausgeschickt zeigt sich, dass die auf die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner umgelegten Gesamtkosten für das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit einer seelischen Behinderung zwischen den Bezirken um mehr als 100% abweichen. Tabelle 10: Kosten zum ambulanten und stationären Wohnen) inkl. Grundsicherung in je Einwohner/-in Eva Bayern II: Kosten zum selbstbestimmten Wohnen (ambulant und stationär) incl. Grundsicherung je Einwohner/ in zum Stichtag Niederbayern Unterfranken Oberpfalz Schwaben Oberfranken Oberbayern Mittelfranken 26

27 Ziel III ist derzeit noch nicht erreicht. Das Datenmaterial ist noch nicht hinreichend belastbar, um entsprechende Aussagen machen zu können. Manches deutet darauf hin, dass Ziel IV noch nicht erreicht sein könnte. Die Versorgungsquoten und die Anteile ambulanter Versorgung in den einzelnen Bezirken weichen deutlich voneinander ab. Die Aufwendungen für ambulante und stationäre Hilfen können noch nicht hinreichend belastbar bestimmt werden. Dennoch zeigen unterschiedliche Höhen an Aufwendungen zwischen den Bezirken sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich Ziel V: Der zur Bestimmung erforderlicher Hilfen notwendige Aufwand ist auf das angemessen Notwendige reduziert. In etwa jedem fünften Fall wird in Bayern neben der Sachbearbeitung auch der Fachdienst tätig. Die Rate vom Fachdienst bearbeiteter Fälle liegt in Schwaben bei über 100%. Es wird angenommen, dass in Schwaben die Sachbearbeitungen nicht weniger Fälle bearbeiten als der Fachdienst. Daher wird vermutet, dass seitens der Sachbearbeitung die ergänzenden Fragebögen zum Verfahren im Rahmen der Evaluation seltener ausgefüllt wurden als vom Fachdienst. In Niederbayern werden über 90% der Fälle vom Fachdienst bearbeitet, in Unterfranken sind es etwa die Hälfte der HEB A und ein gutes Drittel der HEB C Bögen. 27

28 Tabelle 11: Anteil vom Fachdienst bearbeiteter Fälle an allen von der Sachbearbeitung bearbeiteten Fällen in %. 140% 120% Eva_Bayern II: Anteil Fachdienst an allen von Sachbearbeitung bearbeiteten Fällen in % nach HEB - A, HEB - B, HEB - C 100% Achsentitel 80% 60% 40% 20% 0% Mittelfra nken Niederb ayern Oberbay ern Oberfra nken Oberpfal z Schwabe n Unterfra nken Bayern HEB A 3% 94% 18% 6% 109% 14% 24% HEB B 2% 96% 19% 11% 116% 45% 27% HEB C 2% 92% 16% 1% 126% 35% 22% Die Sachbearbeitungen benötigen etwa 17 Minuten zur Bearbeitung eines HEB Bogens. Rückfragen sind enthalten. Der höchste Wert fand sich mit 33 Minuten (HEB A, HEB B) in der Oberpfalz, die niedrigsten Werte in Schwaben und in Niederbayern, die beide Fachdienste vorhalten. Tabelle 12: durchschnittlicher zeitlicher Aufwand Sachbearbeitung zur Bearbeitung der HEB Bögen in Minuten Minuten Eva_Bayern II: durchschnittlicher zeitlicher Aufwand der Sachbearbeitung zur Bearbeitung der HEB - Bögen incl. Rückfragen in Minuten Mittelfran ken Niederbay ern Oberbayer n Oberfrank en Oberpfalz Schwaben Unterfrank en HEB A HEB B HEB C Bayern 28

29 Die Fachdienste benötigen etwa 25 Minuten zur Bearbeitung eines HEB Bogens. Rückfragen sind enthalten. Die niedrigsten Werte fanden sich in Schwaben, die höchsten in Oberfranken. Tabelle 13: durchschnittlicher zeitlicher Aufwand der Fachdienste zur Bearbeitung der HEB Bögen in Minuten Eva_Bayern II: durchschnittlicher zeitlicher Aufwand der Fachdienste zur Bearbeitung der HEB - Bögen incl. Rückfragen in Minuten Minuten Mittelfranke n Niederbayer n Oberbayern Oberfranken Oberpfalz Schwaben Unterfranke n Bayern HEB A HEB B HEB C Die Fachdienste benötigen etwa 25 Minuten zur Bearbeitung eines HEB Bogens. Rückfragen sind enthalten. Die niedrigsten Werte fanden sich in Schwaben, die höchsten in Oberfranken. Die dargestellten Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine Fallbearbeitung durch Fachdienste zu einer Minderung des zeitlichen Aufwandes bei den Sachbearbeitungen führt. Ob darüber hinaus Fachdienste erforderliche Hilfen effektiver und den Mitteleinsatz effizienter machen, kann in dieser Phase der Evaluation derzeit noch nicht ausgesagt werden. Die Auswertung von Art und Häufigkeit der erbrachten Hilfen (Auswertung der Leistungsdaten nach) über den Zeitraum von vier Jahren wird hier weiteren Aufschluss geben können. 29

30 4 METHODEN DER EVALUATION Die Evaluation soll die Frage beantworten, ob es mit der Einführung des Gesamtplanverfahrens zu Veränderungen gekommen ist, d.h. ob die angestrebten Ziele erreicht werden konnten oder nicht und welche Gründe hierfür jeweils ausschlaggebend waren. Es wurden fünf Ziele unterschieden, die mit der Einführung des Gesamtplanverfahrens erreicht werden sollten. Ziel I: Die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte wird entsprechend den individuellen Bedürfnissen gestaltet. Dieses Ziel spricht die Passung erbrachter Leistungen mit der Individualität und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten an. Adressat der Evaluation sind die leistungsberechtigten Personen. Ziel II: Die Hilfeerbringung wird durch einen gemeinsamen Prozess regelmäßiger Reflexion der beteiligten Akteure begleitet. Die Güte der Zusammenarbeit, die hier angesprochen ist, ist für alle beteiligten Akteure gleichermaßen von Bedeutung, woraus sich ergibt, dass hier alle Beteiligten Adressaten der Evaluation sind. Ziel III: Angebote 5 und die Kosten sind miteinander vergleichbar. Die Vergleichbarkeit von Angeboten und Kosten in Beziehung zu den geplanten Leistungen ist eine der Voraussetzungen, um Versorgungsdisparitäten erkennen und Rationalisierungspotentiale erschließen zu können. Angebots- und Kostenvergleiche sind für die Leistungsträger und die Leistungserbringer von Interesse, weshalb sie im Hinblick auf diese Fragestellung die Adressaten der Evaluation sind. Ziel IV: Der zur Erbringung erforderlicher Hilfen notwendige Aufwand ist auf das angemessen Notwendige reduziert. Diese Fragestellung betrifft Veränderungen der Angebotsstruktur hin zu ambulanten Versorgungsformen und einer Flexibilisierung der Hilfen. Ziel V: Der zur Bestimmung erforderlicher Hilfen notwendige Aufwand ist auf das angemessen Notwendige reduziert. Diese Fragestellung betrifft das Verwaltungshandeln einschließlich des Aufwandes der den Bedarf beschreibenden Dienste 5 einschließlich ggfls. bestehender Versorgungslücken 30

31 und Stellen. Hierher gehören die Leistungserbringer insoweit, als sie bei der Bedarfsermittlung beteiligt sind. Die Ziele der Evaluation wurden weiter differenziert und einzelnen Methoden zugeordnet (siehe CD-ROM). Bei der Entwicklung und Auswahl der Methoden kam ein Mix aus quantitativen und qualitativen Methoden 6 zur Anwendung. In Leitfragen gestützten Interviews mit leistungsberechtigten Personen wurde den Fragen nach der Passgenauigkeit der Hilfen, der Qualität der Zielformulierung in den Bögen des Gesamtplanverfahrens und der Eignung von Maßnahmen sowie der Zufriedenheit der Leistungsberechtigten mit dem Gesamtplanverfahren nachgegangen. Die Leistungsberechtigten waren eingeladen, aus ihrer Sicht den Prozess zur Klärung des individuellen Hilfebedarfs und der zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen zu beschreiben. Gefragt wurde auch, ob Fähigkeiten und Ressourcen der Betroffenen bei der Bedarfsermittlung bedeutsam waren. Hierzu wurden insgesamt 30 Interviews geführt und inhaltsanalytisch ausgewertet. Die Interviews wurden von Herrn Schmitt-Schäfer, transfer, durchgeführt und inhaltsanalytisch ausgewertet. Mit den Bedarf feststellenden Diensten, den Leistungserbringern und Mitarbeitenden der Leistungsträger wurden Leitfragen gestützte Workshops durchgeführt. Hierzu wurden in jedem Bezirk zwei Regionen benannt, in denen die dort ansässigen Akteure beteiligt wurden. In dem (1) Workshop mit den Bedarf feststellenden Diensten standen ebenfalls die Qualität der Zielformulierung in den Bögen des Gesamtplanverfahrens und der Eignung von Maßnahmen im Mittelpunkt. Daneben ging es auch hier um den Prozess der Ermittlung des notwendigen Hilfebedarfs. Besprochen wurde auch, ob in der Versorgungsregion dem Grundsatz ambulant vor stationär hinreichend Rechnung getragen wurde. Ein weiterer Aspekt war die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Bedarf feststellenden Diensten insoweit sich diese in Rückfragen zum Hilfebedarf und den zur Bedarfsdeckung notwendi- 6 In der qualitativen Forschung werden verbale bzw. nichtnumerische Daten interpretativ verarbeitet, in der quantitativen Forschung werden Messwerte statistisch analysiert {Bortz 1995 #102}, Seite

32 gen Leistungen ausdrückt. Die dienst- und einrichtungsinternen Prozesse der Ermittlung des Hilfebedarfs und der zur Bedarfsdeckung notwendigen Leistungen standen mit Mittelpunkt des (2) Workshops mit den Leistungserbringern. Auch hier ging es darüber hinaus um die Wahrnehmung der lokalen Akteure über die Realisierung des Grundsatzes von ambulant stationär. In den (3) Workshops mit den Mitarbeitenden der Leistungsträger stand die Frage im Vordergrund, ob der zur Bestimmung erforderlicher Hilfen notwendige Aufwand mit der Einführung des Gesamtplanverfahrens auf das angemessen Notwendige reduziert werden konnte. Thema war des Weiteren, ob dem Grundsatz ambulant vor stationär Rechnung getragen wird. Die Workshops mit den Bedarf feststellenden Diensten und den Diensten und Einrichtungen wurden von Herrn Schmitt-Schäfer, transfer, durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet. Herr Franz Conrad von der Conrad & Beck GmbH führte die Workshops bei den Leistungsträgern durch und dokumentierte sie. Die Qualität der Ziele (S.M.A.R.T Kriterien) in den Bögen des Gesamtplanverfahrens und die Klärung des Hilfebedarfes im besonderen Einzelfall waren Gegenstand einer inhaltsanalytischen Auswertung einer Stichprobe von Bögen des Gesamtplanverfahrens in den jeweiligen Versorgungsregionen. In quantitativer Hinsicht wurden die Leistungsdaten der Eingliederungshilfe nach SGB XII einbezogen, um hieraus Veränderungen im Zeitraum von 2006 bis 2009 abbilden zu können. Hier wurde zweifach vorgegangen: in den Bezirken mit einer Delegation ambulanter Leistungen auf die örtliche Ebene (für das Jahr 2006 die Bezirke Schwaben, Oberbayern, Mittelfranken und Niederbayern) erfolgte eine gesonderte Abfrage auf der örtlichen Ebene zur Anzahl der Fälle ambulanter Hilfegewährung im Bereich des Wohnens und den hieraus sich ergebenden Kosten. Mit einem Zugriff auf die bestehenden Datenbanken zur Fallbearbeitung bei den einzelnen Bezirken wurden - Angaben zu den Personen: Geschlecht und Geburtsdatum - Aufenthalt: Gewöhnlicher Aufenthalt und Ort der Leistung 32

33 - Kosten inklusive Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung und die - Kosten exklusive Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung ermittelt. Die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Betreuung in Tagesstätten werden getrennt voneinander ausgewiesen. Für den Bereich des Wohnens sind stationäre und ambulante Leistungen unterschieden. Die Evaluation sieht vor, die Bögen des Gesamtplanverfahrens aller im Verlauf der Jahre 2007 und 2009 bearbeiteten Fälle quantitativ auszuwerten. Für das Jahr 2007 wurden alle Formulare Sozialberichte, ärztliche Berichte, vorläufige Hilfepläne (HEB A), Entwicklungsberichte (HEB B) sowie Abschlussberichte (HEB C) in die Analyse einbezogen. Grundlegende Fragestellungen betreffen zum einen die Vollständigkeit der Angaben, wobei hier insbesondere die Partizipation der antragstellenden bzw. leistungsberechtigten Personen beachtet wird. Diese zeigt sich insbesondere im Anteil der vorhandenen Einträge bei den Wünschen sowie bei den Unterschriften der betroffenen Menschen. Zum anderen werden weitere inhaltliche Aspekte untersucht, die das Leistungsbild in den jeweiligen Bezirken komplettieren. Hierzu gehören insbesondere der festgestellte Hilfebedarf in Verbindung mit der Art der Maßnahmen (stationär und ambulant) sowie in Verbindung mit der Dauer der Maßnahmen. Schließlich wird die Qualität der Formulare des Gesamtplanverfahrens sowie die benötigte Zeit für die Bearbeitung analysiert. Hierfür wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachbearbeitung und der Fachdienste gebeten, für jeden Fall einen Kurzfragebogen zu Verständnis, Vollständigkeit und benötigter Zeit auszufüllen. 4.1 Besonderheiten in den Bezirken Im Rahmen der Auswertung der Leistungsdaten der Bezirke wurden folgende Besonderheiten deutlich. Diese werden auch im weiteren Evaluationsverlauf berücksichtigt. Delegation ambulanter Leistungen: Vier der sieben Bezirke (Oberbayern, Niederbayern, Mittelfranken und Schwaben) hatten im Jahr 2006 ambulante Leis- 33

34 tungen delegiert. In Oberfranken, der Oberpfalz und in Unterfranken waren im Jahr 2006 auch die ambulanten Leistungen in Zuständigkeit der Bezirke. Tagesstätten für erwachsene Menschen mit einer seelischen Behinderung werden pauschal finanziert. Teilstationäre Leistungen in Tagesstätten sind in Zuständigkeit der Bezirke mit Ausnahme des Bezirks Oberbayern. Dort sind diese Leistungen delegiert. In Oberbayern gibt es darüber hinaus auch ambulante Leistungen in Tagesstätten, die in Zuständigkeit des Bezirks bearbeitet werden. Zählweise von Verlaufsfällen: In Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Oberpfalz und Schwaben wurde bei Beendigung einer Hilfeart und Beendigung der Hilfe bzw. bei Aufnahme in einer anderen Hilfeart der Fall gezählt. Bei Beendigung einer Hilfeart und erneuter Aufnahme in derselben Hilfeart wurde der Fall dagegen nicht neu gezählt. In Unterfranken und Mittelfranken wurde jede Veränderung (Beginn / Ende) auch in derselben Hilfeart als neuer Fall gezählt. Ausweisen der Kosten: In Unterfranken wurden im Jahr 2006 die Kosten nur inklusive Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung ausgewiesen. Beteiligung der Fachdienste: In Niederbayern und in Unterfranken sind die Fachdienste am Gesamtplanverfahren in allen Fällen beteiligt. Ziel der Evaluation ist eine Längsschnittuntersuchung der Auswirkungen des Gesamtplanverfahrens, die getrennt für die sieben Bezirke durchgeführt wird. Auf diese Weise können Unterschiede in den Zuständigkeiten sowie in der Datenerfassung und Verarbeitung, aber auch strukturelle Veränderungen in den Bezirken aufgenommen und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird auf eine vergleichende Darstellung der Daten von den Bezirken verzichtet; Vergleiche zwischen den Bezirken dienen ausschließlich internen Plausibilitätsprüfungen. 34

35 4.2 Vorgehensweise Am 20. September 2006 fand ein erstes Treffen mit der projektbegleitenden Gruppe auf der Ebene des Verbandes der bayerischen Bezirke statt. Hier wurden das Evaluationsdesign sowie das mit der Durchführung der Evaluation betraute Team vorgestellt und das weitere Vorgehen beraten. Am 12.Dezember 2006 fand eine weitere Sitzung auf der Ebene des Verbandes der bayerischen Bezirke statt, in der zwischenzeitlich aufgetretene offene Fragen und Probleme in der geplanten Umsetzung geklärt werden konnten. Am 17. Januar und am 26. Februar 2007 fanden jeweils Arbeitstreffen mit von den Bezirken benannten Experten zur Entwicklung eines Erhebungskonzeptes für eine gemeinsame Abfrage der unterschiedlichen Datenbanken statt Als Erhebungszeitpunkt für das Jahr 2006 wurde der 01. Juli 2007 vereinbart. Am 10. Oktober schloss sich eine erste Präsentation der Erhebungsergebnisse an. Die Daten wurden einer eingehenden Plausibilitätsprüfung unterzogen und im Folgenden korrigiert. Von März bis Mai 2007 wurden die Workshops mit den Bedarf feststellenden Diensten, den Diensten und Einrichtungen sowie den Leistungsträgern durchgeführt. Die Workshops wurden dokumentiert. Die Dokumentation wurde mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmt. Für die weiteren Arbeiten wurden ausschließlich die abgestimmten Versionen der Dokumentationen verwendet. Erste Informationen zum Rücklauf bei der Vollerhebung bei den bayerischen Bezirken und die Ergebnisse der Workshops mit den Bedarf feststellenden Diensten waren Thema eines weiteren Treffens der projektbegleitenden Gruppe am 26. Juni Hier wurde auch das zwischenzeitlich entwickelte Konzept zur Datenerhebung aus den Datenbanken zur Fallbearbeitung bei den einzelnen Bezirken und die ergänzende Abfrage von Falldaten auf örtlicher Ebene vorgestellt und diskutiert. Die Interviews mit den leistungsberechtigten Personen fanden im September - Oktober 2007 statt. Sie wurden auf Tonträger aufgeschrieben, transkribiert, anonymisiert und anschließend inhaltsanalytisch ausgewertet. Ein Teil der Interviewten bat um Übersendung der Abschrift, was zugesagt und zwischenzeitlich erledigt wurde. 35

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

KVJS. Behindertenhilfe Service. Ergebnisberichte der Leistungserbringer/ Dienstleister in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg

KVJS. Behindertenhilfe Service. Ergebnisberichte der Leistungserbringer/ Dienstleister in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg KVJS Behindertenhilfe Service Ergebnisberichte der Leistungserbringer/ Dienstleister in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg Hinweise für die Praxis Stand: Februar 2015 Inhaltsverzeichnis Allgemeines

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen

Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen Leitfaden zum Personalentwicklungsgespräch für pflegerische Leitungen auf der Grundlage des Anforderungs- und Qualifikationsrahmens für den Beschäftigungsbereich der Pflege und persönlichen Assistenz älterer

Mehr

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung

Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung [Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Erhebung des Hilfebedarfs in stationären Einrichtungen

Erhebung des Hilfebedarfs in stationären Einrichtungen Erhebung des Hilfebedarfs in stationären Einrichtungen in Berlin Erhebung des umfassenden Hilfebedarfs von erwachsenen Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen in stationären

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

Evaluationsinstrumente

Evaluationsinstrumente Evaluationsinstrumente Stand: 02.04.2014 IV-2 www.phil.fau.de Einleitung Das Büro für Qualitätsmanagement an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie bietet zur Unterstützung der Monitoring-Prozesse

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach 58 SGB XII für Menschen mit einer seelischen Behinderung

Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach 58 SGB XII für Menschen mit einer seelischen Behinderung Evaluation des Gesamtplanverfahrens nach 58 SGB XII für Menschen mit einer seelischen Behinderung im Auftrag des Verbandes der bayerischen Bezirke Abschlußbericht 2011 Bayern transfer Unternehmen für soziale

Mehr

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

Entwicklung der Ambulantisierung von stationären Wohnformen für Menschen mit Behindungen

Entwicklung der Ambulantisierung von stationären Wohnformen für Menschen mit Behindungen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1801 Landtag 18. Wahlperiode 24.03.15 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Ambulantisierung von stationären Wohnformen für

Mehr

Bayerisches Technologieförderungs-Programm. Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de

Bayerisches Technologieförderungs-Programm. Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Bayerisches Technologieförderungs-Programm Anwendungsprogramm (BayTP-A) www.stmwivt.bayern.de Das Programm Vor dem Hintergrund

Mehr

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Der Wandel vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt... 5 Erfinde Produkte und verkaufe sie!... 5 Finde Wünsche und erfülle sie!... 5 Der Kunde ist der Maßstab... 6 Der Kundenwunsch hat Vorrang...

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]

Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117

Mehr

PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT

PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT Leitfaden MitarbeiterInnengespräch Vorbereitungsbogen für MitarbeiterInnen Dieser Bogen soll Ihnen als MitarbeiterIn zur persönlichen Vorbereitung auf das MitarbeiterInnengespräch

Mehr

Multicheck Schülerumfrage 2013

Multicheck Schülerumfrage 2013 Multicheck Schülerumfrage 2013 Die gemeinsame Studie von Multicheck und Forschungsinstitut gfs-zürich Sonderauswertung ICT Berufsbildung Schweiz Auswertung der Fragen der ICT Berufsbildung Schweiz Wir

Mehr

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Prozessoptimierung. und. Prozessmanagement

Prozessoptimierung. und. Prozessmanagement Prozessoptimierung und Prozessmanagement Prozessmanagement & Prozessoptimierung Die Prozesslandschaft eines Unternehmens orientiert sich genau wie die Aufbauorganisation an den vorhandenen Aufgaben. Mit

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb

Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität und Mitarbeitermotivation in Ihrem Betrieb Einleitung Liebe Chefs! Nutzen Sie die Aktion des Handwerk Magazins, um Ihre Führungsqualitäten zu erkennen. Durch eine

Mehr

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Inhalt Rechtliche Rahmenbedingungen Verhältnis von Qualität

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Checkliste. Erfolgreich Delegieren

Checkliste. Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen

Mehr

Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen

Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung. Projekte für reale Herausforderungen Steinbeis-Hochschule Berlin Institut für Organisations-Management Handout zu den YouTube-Videos: Projekte für reale Herausforderungen Projektarbeit: Einleitung und Gliederung Prof. Dr. Andreas Aulinger

Mehr

Auswirkungen des Fachkonzeptes für EV und BBB für das QM-System der WfbM

Auswirkungen des Fachkonzeptes für EV und BBB für das QM-System der WfbM 7./8. September 2011 Auswirkungen des Fachkonzeptes für EV und BBB für das QM-System der WfbM Themenschwerpunkt: Leistungen im EV und BBB der WfbM Referent: Jürgen Hillen 1 Jürgen Hillen 1984 Diplompädagoge

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching

Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching Der Bogen wird anonym ausgewertet, deshalb wird auch nicht nach Ihrem Namen gefragt, und auch keine Kontaktdaten erhoben! Alle erhobenen Daten werden vertraulich

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen

Mehr

Behandlung und Beratung von Alkoholabhängigen

Behandlung und Beratung von Alkoholabhängigen Behandlung und Beratung von Alkoholabhängigen KURZBERICHT NR.1/2011 DEUTSCHE SUCHTHILFESTATISTIK 2009 1 Jutta Künzel Martin Steppan Tim Pfeiffer-Gerschel München, Mai 2011 IFT Institut für Therapieforschung,

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Mehr

CITIES AGAINST RACISM RESPONSIBILITIES OF CITIES IN COUNTERACTING RACISM SUSTAINABILITY. Evaluation der Plakatkampagne der Stadt Graz gegen Rassismus

CITIES AGAINST RACISM RESPONSIBILITIES OF CITIES IN COUNTERACTING RACISM SUSTAINABILITY. Evaluation der Plakatkampagne der Stadt Graz gegen Rassismus CITIES AGAINST RACISM RESPONSIBILITIES OF CITIES IN COUNTERACTING RACISM SUSTAINABILITY Evaluation der Plakatkampagne der Stadt Graz gegen Rassismus Durchgeführt durch das ETC Graz März 2013 - 2 - Inhalt

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Wir planen unsere Unterstützung mit!

Wir planen unsere Unterstützung mit! Wir planen unsere Unterstützung mit! Informationen über den Integrierten Teil-Habe-Plan Hessen Ein Heft in leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 5: Datenbank Grundlagen von relationalen Datenbanken

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 5: Datenbank Grundlagen von relationalen Datenbanken Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 5: Datenbank Grundlagen von relationalen Datenbanken Dateiname: ecdl5_01_00_documentation_standard.doc Speicherdatum: 14.02.2005 ECDL 2003 Basic Modul 5 Datenbank - Grundlagen

Mehr

Elternbefragung der Kindertagesstätte...

Elternbefragung der Kindertagesstätte... Elternbefragung der Kindertagesstätte... Sehr geehrte Eltern, um bedarfsgerecht planen und unsere Einrichtung Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechend gestalten zu können, führen wir derzeit diese

Mehr

Die Hintergründe dafür liegen unseres Erachtens bei mehreren gesellschaftspolitischen und fachlichen Diskursen, denen wir uns stellen:

Die Hintergründe dafür liegen unseres Erachtens bei mehreren gesellschaftspolitischen und fachlichen Diskursen, denen wir uns stellen: Geschäftsfeldziel 2013/2014: "wieder wohnen" setzt sich seit längerer Zeit mit dem Thema der Beteiligung von NutzerInnen auseinander. Konkret geht es um die Beteiligung an der Leistungsbewertung sowie

Mehr

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung

20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND

Mehr

KVJS Jugendhilfe Service

KVJS Jugendhilfe Service KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Ergebnisse der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung 2010. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Thema Mitarbeitergespräche

Ergebnisse der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung 2010. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Thema Mitarbeitergespräche Ergebnisse der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung 2010 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Thema Mitarbeitergespräche Zielsetzung & Durchführung Im März/April 2010 wurden seitens der

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

II. Zum Jugendbegleiter-Programm

II. Zum Jugendbegleiter-Programm II. Zum Jugendbegleiter-Programm A. Zu den Jugendbegleiter/inne/n 1. Einsatz von Jugendbegleiter/inne/n Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 setzen die 501 Modellschulen 7.068 Jugendbegleiter/innen ein.

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems s Seite 1 von 5 In diesem Kapitel wird die Struktur des in der Fachstelle eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben, sowie die Vorgehensweise zu seiner Anwendung,

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT

PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT Leitfaden MitarbeiterInnengespräch Vorbereitungsbogen für die Führungskraft Dieser Bogen soll Ihnen als Führungskraft zur persönlichen Vorbereitung auf das MitarbeiterInnengespräch

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Theorie qualitativen Denkens

Theorie qualitativen Denkens Theorie qualitativen Denkens Vorbetrachtungen - vor den 70er Jahren standen vor allem quantitative Forschungen im Mittelpunkt - qualitative Wende in den 70er Jahren in der BRD - seit dem setzt sich qualitatives

Mehr

1 Vorgeschichte der Erprobung der ICD-10

1 Vorgeschichte der Erprobung der ICD-10 Diagnoseverschlüsselung in der Arztpraxis nach ICD-10 Joachim Klose - Erfahrungen der Krankenkassen in der Erprobungsphase - Die Verschlüsselung der Diagnosen in der Arztpraxis wird derzeit im Rahmen der

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr