Gebührenreglement. 26. November mit Änderungen vom 30. November 2012 und 29. November
|
|
- Franziska Schmidt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 6. November 010 mit Änderungen vom 0. November 01 und 9. November
2 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... ERHEBUNG... GEBÜHRENBEREICHE... 5 PERSONEN- UND ERBRECHT... 5 EINWOHNERKONTROLLE... 5 ORTSPOLIZEIWESEN... 6 BAUWESEN... 8 Baugesuche und Voranfragen... 8 Baukontrolle... 9 Weitere Aufwendungen STEUERWESEN DATENSCHUTZ VERSCHIEDENES ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN AUFLAGEZEUGNIS... 1 GEBÜHRENTARIF ZUM GEBÜHRENREGLEMENT
3 Allgemeines Gegenstand Grundsatz Art. 1 1 Die Gemeinde erhebt Gebühren für die im vorliegenden Reglement aufgeführten Dienstleistungen. Sie verrechnet zusätzlich die notwendigen Auslagen wie Post- und Telefontaxen, Spesenentschädigungen, Expertenhonorare und Publikationskosten. Vorbehalten bleiben Gebührenregelungen in Spezialreglementen und die direkt anwendbaren kantonalen Gebührenbestimmungen. Bemessung Kostendeckung Verhältnismässigkeit Art. 1 Die einzelne Gebühr soll nach Möglichkeit so bemessen werden, dass die Einnahmen (Gebühr und Auslagen) die Aufwendungen für die Entschädigung des Personals und die notwendige Infrastruktur decken (hundertfünfzig Prozent der Bruttolohnsumme von entsprechend qualifiziertem Personal). Die Gesamteinnahmen in einem Verwaltungszweig sollen den Gesamtaufwand nicht übersteigen. Die Gebühr muss im Einzelfall verhältnismässig sein. Bemessungsarten Art. 1 Die Gebühren werden nach Aufwand oder pauschaliert bemessen. Vorbehalten bleibt die sinngemässe Anwendung von eidgenössischen und kantonalen Rahmengebühren. Gebühren nach Aufwand Art. 1 Mit der Gebühr nach Aufwand wird der Personal- und Infrastrukturaufwand abgegolten. Die Gebühren nach Aufwand sind nach der Art der Dienstleistung unterteilt: a) für normale Verwaltungstätigkeit:, b) für Verwaltungstätigkeit, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordert:. Die Gebühren nach Aufwand werden nach dem Zeitaufwand berechnet, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Rapporten. Gebühren nach Aufwand werden nur erhoben, wenn der Zeitaufwand insgesamt eine Viertelstunde übersteigt. - -
4 Pauschalgebühren Art. 5 1 Mit der pauschaliert bemessenen Gebühr wird eine Dienstleistung, unabhängig vom verursachten Aufwand, abgegolten. Sobald der Landesindex der Konsumentenpreise (LIKP) um mehr als zehn Punkte angestiegen ist, passt der Gemeinderat die Pauschalgebühr der Teuerung an. Es ist vom LIKP zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglementes auszugehen. Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner Art. 6 Gebühren und Auslagen schuldet, wer eine Dienstleistung nach diesem Reglement veranlasst oder verursacht. Erhebung Erlass der Gebühr Art. 7 Würde die Gebührenerhebung zu unverhältnismässiger Härte führen, kann der Gemeinderat auf Gesuch hin im Einzelfall davon ganz oder teilweise absehen. Inkasso Art. 8 1 Die Gemeinde stellt die fälligen Forderungen sofort und vollständig in Rechnung. Die Gemeinde kann die Schuldnerin oder den Schuldner mahnen. Bezahlt die Schuldnerin oder der Schuldner nicht, verfügt die Gemeinde geschuldete Gebühren und Auslagen. Ist die Verfügung rechtskräftig, betreibt die Gemeinde die Schuldnerin oder den Schuldner Kostenvorschuss Benachrichtigung Fälligkeit Zahlungsfrist Art. 9 Die Gemeinde kann einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen, bevor die Dienstleistung erbracht wird. Art. 10 Verursacht eine Dienstleistung voraussichtlich einen ungewöhnlich hohen Aufwand, so ist die Gebührenschuldnerin oder der Gebührenschuldner vor der weiteren Bearbeitung zu benachrichtigen und das weitere Vorgehen abzusprechen. Art. 11 Die Gebühren sind auf den Zeitpunkt der erbrachten Dienstleistung fällig. Art. 1 Die Zahlungsfrist beträgt 0 Tage ab Rechnungsstellung. - -
5 Verzugszins Art. 1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind ohne weiteres ein Verzugszins in der Höhe des vom Regierungsrat für das Steuerwesen jährlich festgelegten Verzugszinssatzes sowie die Inkassogebühren geschuldet. Verjährung Art. 1 1 Die Gebühren verjähren 5 Jahre nach ihrer Fälligkeit. Die Verjährung wird durch jede Einforderungshandlung unterbrochen. Im Übrigen sind für die Unterbrechung der Verjährung die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts sinngemäss anwendbar. Die Verjährung steht still, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner keinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder aus anderen Gründen in der Schweiz nicht belangt werden kann. Gebührenbereiche Personen- und Erbrecht Erbrecht Art Siegelung, Entsiegelung Letztwillige Verfügung, Aufbewahrung, mit Empfangsschein Fr Letztwillige Verfügung, Einladung zur Eröffnung Letztwillige Verfügung, mündliche Eröffnung, mit Zeugnis Fr pro Person 5 Letztwillige Verfügung, Auszug Fr..00 pro Seite 6 Letztwillige Verfügung, Bescheinigung, dass kein Testament eingereicht wurde Fr Letztwillige Verfügung, Erbenbescheinigung nach Art. 559 ZGB Fr Letztwillige Verfügung, Einholen von Familienscheinen 9 Letztwillige Verfügung, Nachforschung nach den Erben Einwohnerkontrolle Art Niederlassung und Aufenthalt von Schweizern Verordnung über Niederlassung und Auf
6 enthalt der Schweizer (BSG 1.161) Niederlassung und Aufenthalt von Ausländern Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen (BSG 1.6) Art Einbürgerungsgesuche allgemein Einbürgerungsgesuche von Jugendlichen gem. Art. Abs. EbüV Auf unmündige Kinder erstreckte Gesuche gemäss Art. Abs. EbüV Auf unmündige Kinder erstreckte Gesuche gemäss Art. Abs. EbüV reduziert gratis Art Besuch Einbürgerungskurs gemäss Art. 11c EbüV, einschliesslich Lehrmittel und Bestätigung Sprachstandanalyse gemäss Art. 11e EbüV, einschliesslich Unterlagen und Bestätigung Fr bis Fr bis Einbürgerungstest gemäss Art. 11a E- Fr bis büv Art. 19 Lebensbescheinigung gratis Ortspolizeiwesen Gesundheitswesen Art. 0 Desinfektionen Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen Getränken Art. 1 1 Soweit Gesuche gemäss Gastgewerbegesetz (BSG 95.11) im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens behandelt werden:. Gebühren gemäss Art. 0 ff. Stellungnahme zur a) erstmaligen Erteilung einer Betriebsbewilligung b) Übertragung einer Betriebsbewilligung c) Erteilung einer Einzelbewilligung gratis d) Schliessung und Anordnung von Verwaltungszwang Durchführen der Einspracheverhandlung Abnahme und Betriebskontrolle - 6 -
7 Prostitutionsgewerbe Art. 1 Soweit Gesuche gemäss Gesetz über das Prostitutionsgewerbe (PGG, BSG 95.90) im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens behandelt werden:. Stellungnahme zu Bewilligungsgesuchen gemäss Art. 18 Abs. PGG Kontrollen gemäss Art. 1 Abs. 1 PGG Gebühren gemäss Art. 0 ff. Fr pro Jahr Handel und Gewerbe Art. 1 Stellungnahme zum Gesuch um Einrichtungs- bzw. Betriebsbewilligung für Spielsalons Kontrolle pro aufgestellten und bewilligten Spielautomaten Inanspruchnahme öffentlichen Grundes Art. 1 Erteilung der Bewilligung (darin enthalten: bis zu zehn m Fläche für einen Tag): einmalige Grundgebühr Fr Für jeden weiteren m und jeden weiteren Tag: befestigter Boden (wie Strassen, Trottoirs, Plätze etc.): pro m /Tag Fr unbefestigter Boden: pro m /Tag Fr. 0.0 Die maximale Tagesgebühr beträgt Fr (ohne Grundgebühr) Keine Gebühr wird erhoben bei Bewilligungen zum Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden 5 Der Gemeinderat kann die Gebühren auf Gesuch ganz oder teilweise erlassen. Leumundszeugnis Art. 5 Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnis Fr Ausweise Art. 6 1 Ausstellung Einheimischenausweis Jährliche Wohnsitzbescheinigung auf Einheimischenausweis Fr gratis Fundbüro Art. 7 Herausgabe von Fundgegenständen Fr Waffenerwerbsschein Art. 8 Stellungnahme zum Gesuch um einen Waffenerwerbsschein Verordnung über den Vollzug des eidg.
8 (Bezug für die Gemeinde durch die Kantonspolizei) Waffenrechts (BSG ) Bauwesen Baugesuche und Voranfragen Vorläufige, formelle Prüfung Art. 9 1 Kontrolle auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit Profilkontrolle Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel Fr Vorläufige formelle und materielle Prüfung Art. 0 1 Prüfung auf formelle und offensichtliche materielle Mängel Rückweisung zur Verbesserung Fr Koordinierte, materielle prüfung (Gemeinde = Baubewilligungsbehörde) Nichteintretensentscheid / Bauabschlag (Blitzentscheid) / Abschreibungsverfügung Art. 1 1 Prüfung gemäss Leitfaden für das Baubewilligungsverfahren Einholen von Amtsberichten und Nebenbewilligungen Fr pro Gesuch Publikation Fr Mitteilung an die Nachbarn Fr Einspracheverhandlung 6 Bauentscheid 7 Weitere Bewilligungen: a) Schutzraumbefreiung Fr b) Gewässerschutz Gleiche Gebühren wie Kanton (Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung; BSG 15.1) c) Strassenanschluss Fr d) Beanspruchung Strassenterrain Fr e) Brandschutz f) Energietechnischer Massnahmennachweis g) Wasseranschluss Fr h) Elektrizitätsanschluss Fr i) Gemeinschaftsantennenanlagen - Anschluss Fr
9 Beratung und Antragstellung Art. 1 Prüfung und Behandlung von Einsprachen (Gemeinde nicht Baubewilligungsbehörde) Teilnahme an Einspracheverhandlungen Antrag an Bewilligungsbehörde Amtsberichte gemäss Art. 1 Abs. 7 Projektänderungen / Verlängerungen Art. Gesuche um Projektänderung / Gesuche um Verlängerung der Baubewilligung gemäss den notwendigen Verfahrensschritten analog Baugesuch Vorzeitige Baubewilligung Art. Gesuch um Zustimmung zur vorzeitigen Baubewilligung Fr Vorzeitiger Baubeginn Art. 5 Gesuch um vorzeitigen Baubeginn Baukontrolle Baubeginn Art. 6 Anzeige des Baubeginns (im Lastenausgleichsverfahren) Fr Kontrollen Art. 7 Kontrollen auf dem Bauplatz, wie Schnurgerüst, Bauplatzinstallation, Schutzraumarmierung, Rohbau, Energietechnische Massnahmen, Kanalisationsund Wasseranschluss, Feuerpolizei, Schutzraumabnahme, Schlussabnahme Massnahmen Art. 8 Baupolizeiliche Massnahmen: Verfahrensinstruktion, Verfügungen (bspw. Wiederherstellung) - 9 -
10 Weitere Aufwendungen Planung Art. 9 Ausgelöst durch ein Bauvorhaben: Erarbeiten oder Abändern von a) einer Überbauungsordnung b) der baurechtlichen Grundordnung (Vorbehalten bleiben Kostenvereinbarungen im Rahmen eines Infrastrukturvertrages) Aussergewöhnliche Bauvorhaben Art. 0 Aufwendungen im Rahmen von aussergewöhnlichen Bauvorhaben, die nicht unter die kantonale Bewilligungshoheit fallen (bspw. Militärische Bauten, Bahnbauten) Steuerwesen Veranlagung Art. 1 1 Auszug aus dem Steuerregister / Taxationsbescheinigung an Private Fr Registernachschlag / Auskunft über Steuertaxation Amtliche Bewertung Art. 1 Auszug aus dem Register der amtlichen Werte (Fotokopie) Fr Ausserordentliche Neubewertung mit Kostenfolge Hundetaxe Art. 1 Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 1 des kantonalen Hundegesetzes. Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben. Der Gemeinderat legt die Höhe der Taxe zwischen Fr und Fr (jährlich pro Hund) im Gebührentarif fest. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. Eine reduzierte Taxe von 50 % wird erhoben für ausgebildete Armee-, Lawinen-,. Polizei-. Zoll-, Katastrophen- und Sanitätshunde, sofern die Spezialausbildung und die sinngemässe Verwendung solcher Hunde durch den Hundehalter nachgewiesen werden
11 Datenschutz Art. 1 Auskünfte und Einsicht in eigene Daten gemäss Datenschutzgesetz gebührenfrei Verschiedenes Nachschlagen Art. 5 Nachschlagen im Gemeindearchiv / Plänen / Registern, Erstellen von Abschriften Schreiberei Art. 6 Abfassen von Gesuchen und Eingaben, sowie Ausfüllen von Formularen aller Art für Private Ausgleichskasse Art. 7 Versicherungsausweis - Duplikat gemäss Weisung des Amtes für Sozialversicherung Gebühreninkasso Art. 8 1 Mahnung Verfügung Fr Fr Übergangs- und Schlussbestimmungen Gebührentarif Art. 9 1 Nach Massgabe dieses Reglementes beschliesst der Gemeinderat in einem Gebührentarif (Verordnung) die und die pro Stunde. Der Gemeinderat setzt in diesem Reglement nicht festgelegte Kanzleigebühren (Fotokopien etc.) und gemeindeeigene Spesenentschädigungen im Gebührentarif fest. Der Gemeinderat beschliesst und publiziert den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gebührentarifs. Übergangsbestimmung Art. 50 Wer vor dem Inkrafttreten dieses Reglementes eine Dienstleistung veranlasst oder verursacht hat, schuldet Gebühren nach bisherigem Recht
12 Inkrafttreten Art Dieses Reglement tritt auf den in Kraft. Es hebt alle widersprechenden Bestimmungen sowie das vom mit Änderungen vom auf. Die 1. Teilrevision vom 0. November 01 tritt per 1. Januar 01 in Kraft. Die. Teilrevision vom 9. November 01 tritt per 1. Januar 01 in Kraft. Die Versammlung vom 6. November 010 nahm dieses Reglement an. GEMEINDEVERSAMMLUNG KRATTIGEN Der Präsident Der Sekretär Willi Heim Philipp Schopfer Auflagezeugnis Der Gemeindeverwalter hat dieses Reglement vom bis in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Er gab die Auflage im Anzeiger vom bekannt. DER GEMEINDEVERWALTER Philipp Schopfer Die Versammlung vom 0. November 01 hat die 1. Teilrevision des es genehmigt. Die Änderungen treten per 1. Januar 01 in Kraft. Krattigen, 0. November 01 GEMEINDEVERSAMMLUNG KRATTIGEN Der Präsident Der Sekretär Christian Kummer Philipp Schopfer Auflagezeugnis 1. Teilrevision Der unterzeichnete Gemeindeverwalter bescheinigt, dass das Reglement während 0 Tagen vor der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt worden ist. Die Auflage wurde im Anzeiger vorschriftsgemäss publiziert
13 Krattigen, 1. Dezember 01 DER GEMEINDEVERWALTER Philipp Schopfer Die Versammlung vom 9. November 01 hat die. Teilrevision des es genehmigt. Krattigen, 9. November 01 GEMEINDEVERSAMMLUNG KRATTIGEN Der Präsident Der Sekretär Christian Kummer Philipp Schopfer Auflagezeugnis. Teilrevision Der unterzeichnete Gemeindeverwalter bescheinigt, dass das Reglement während 0 Tagen vor der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt worden ist. Die Auflage wurde im Anzeiger vorschriftsgemäss publiziert. Krattigen, 9. November 01 DER GEMEINDEVERWALTER Philipp Schopfer - 1 -
14 Gebührentarif zum vom 6. November Dezember 010 mit Änderungen vom 10. Dezember
15 Gestützt auf Art. 7 des s der Einwohnergemeinde Krattigen vom 6. November 010 mit Änderungen vom 0. November 01 und 9. November 01 erlässt der Gemeinderat folgenden Gebührentarif: Aufwandgebühr Art. 1 1 Fr pro Stunde Fr pro Stunde Auto-Spesen gemäss Personalreglement Fotokopien Art. 1 Für schwarz/weiss Fotokopien werden folgende Gebühren verrechnet: Kopie A - einseitig Fr. 0.0 Kopie A - doppelseitig Fr. 0.0 Kopie A - einseitig Fr. 0.0 Kopie A - doppelseitig Fr Für farbige Fotokopien werden folgende Gebühren verrechnet: Kopie A - einseitig Fr Kopie A - doppelseitig Fr Kopie A - einseitig Fr Kopie A - doppelseitig Fr..00 Laminieren Art. Für die Benützung des Laminiergerätes werden folgende Gebühren verrechnet: Format A (pro Stück) Fr..00 Format A (pro Stück) Fr..00 Faxen Art. Für die Benützung des Faxgerätes werden folgende Gebühren verrechnet: Fax Inland Fr Fax Ausland Fr Hundetaxe Art. 5 Die Taxe pro Hund beträgt pro Jahr Fr Einbürgerung Inkrafttreten Art. 6 Kosten gemäss Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der anbietenden Schule. Art. 7 Dieser Gebührentarif tritt zusammen mit dem auf den 1. Januar 011 in Kraft. Die Änderungen vom 10. Dezember 01 treten per 1. Januar 01 in Kraft
16 Beschluss Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Krattigen an seiner Sitzung vom beschlossen. Die Änderungen wurden an der Sitzung vom beschlossen. GEMEINDERAT KRATTIGEN Der Präsident Der Sekretär Christian Kummer Philipp Schopfer
Gebührenreglement. Burgergemeinde. Leuzigen
Gebührenreglement der Burgergemeinde Leuzigen - 2 - Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 EINBURGERUNG...
MehrGebührenreglement Einwohnergemeinde Farnern
Einwohnergemeinde Farnern Beschluss : Versammlung Einwohnergemeinde vom 26.05.2014; Inkraftsetzung 01.07.2014 Beschluss Gebührentarif (Gebührenverordnung) zum : Sitzung vom 05.06.2014 des Gemeinderates
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde Arni
Gebührenreglement Einwohnergemeinde Arni Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 4 1.1 GEGENSTAND... 4 Grundsatz... 4 1.2 BEMESSUNG... 4 Kostendeckung Verhältnismässigkeit... 4 Bemessungsarten... 4 Gebühren
MehrEINWOHNERGEMEINDE INKWIL. Gebührenreglement
EINWOHNERGEMEINDE INKWIL Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES 3 GEGENSTAND 3 BEMESSUNG 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN/GEBÜHRENSCHULDNER 4 ERHEBUNG 4 GEBÜHRENBEREICHE 5 PERSONEN-, FAMILIEN-, ERBRECHT 5 EINWOHNERKONTROLLE
MehrEinwohnergemeinde Wolfisberg
Einwohnergemeinde Wolfisberg vom 5. Juni 01 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... ERHEBUNG... GEBÜHRENBEREICHE... 5 PERSONEN-, FAMILIEN-,
MehrEinwohnergemeinde Auswil. Gebührenreglement. vom 31. Mai 2013
Einwohnergemeinde Auswil Gebührenreglement vom 31. Mai 2013 gültig ab 1. Juli 2013 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG...
MehrGebührenreglement. der Einwohnergemeinde Reichenbach
Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Reichenbach Fassung vom 30. November 2010 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG...
MehrEinwohnergemeinde Gerzensee
Einwohnergemeinde Gerzensee Gebührenreglement vom 01. Januar 2015-1 - Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde. Oberbipp. der
der Einwohnergemeinde Oberbipp Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 PERSONEN-, FAMILIEN-,
MehrGebührenreglement. Gültig ab Gemischte Gemeinde Lütschental
Gebührenreglement Gültig ab 01.07.01 Gemischte Gemeinde Lütschental Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... ERHEBUNG... GEBÜHRENBEREICHE...
MehrEinwohnergemeinde Mühledorf BE. Gebührenreglemt. mit Gebührentarif
Einwohnergemeinde Mühledorf BE Gebührenreglemt mit Gebührentarif gültig ab 15.07.2013 Mühledorf Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...
MehrGebührenreglement. der. Einwohnergemeinde Bleienbach - 1 -
Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Bleienbach 2013-1 - Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrEINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN. Gebührenreglement 2013
EINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN Gebührenreglement 2013 Änderung gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 26.11.2012 und 01.06.2015 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN
MehrGebührenreglement 2013 mit Gebührentarif
Einwohnergemeinde Müntschemier Gebührenreglement 2013 mit Gebührentarif Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...3 GEGENSTAND...3 BEMESSUNG...3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...4 ERHEBUNG...4 GEBÜHRENBEREICHE...5
MehrEinwohnergemeinde Reutigen
Einwohnergemeinde Reutigen Gebührenreglement 1. Juni 017-1 - Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINES... A.1 GEGENSTAND... A. BEMESSUNG... A. GEBÜHRENSCHULDNERIN/GEBÜHRENSCHULDNER... A. ERHEBUNG... B. ÜBERGANGS-
MehrGebührenreglement Verwaltungsgebühren. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (GebR)
Gebührenreglement Verwaltungsgebühren der Einwohnergemeinde Wynigen (GebR) 01. Dezember 2007 mit Änderungen vom 06. Juni 2013 und vom 05. Dezember 2015 Entwurf zur Vernehmlassung Formatierung Fettschrift
MehrEinwohnergemeinde Kiesen. Gebührenreglement
Einwohnergemeinde Kiesen Gebührenreglement Stand 9. November 2012 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrGebührenreglement 2013
Gebührenreglement 2013 5. Juni 2013 Gemeinde Rüegsau GEBÜHRENREGLEMENT 2013 2 Inhalt Allgemeines...3 Gegenstand... 3 Bemessung... 3 Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner... 4 Erhebung... 4 Gebührenbereiche...5
MehrGebührenreglement der Einwohnergemeinde Bettenhausen EINWOHNERGEMEINDE BETTENHAUSEN GEBÜHRENREGLEMENT. 01. Juli
EINWOHNERGEMEINDE BETTENHAUSEN GEBÜHRENREGLEMENT 01. Juli 2013-1 - Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrEinwohnergemeinde Ferenbalm. Gebührenreglement. Inkl. 1. Teilrevision vom Inkl. 2. Teilrevision vom
Einwohnergemeinde Ferenbalm Gebührenreglement Inkl. 1. Teilrevision vom 10.06.01 Inkl.. Teilrevision vom 0.05.016 0. November 009 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN
MehrGebührenreglement. der. Einwohnergemeinde Wileroltigen
Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Wileroltigen 2013 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrGebührenreglement. der. Gemischten Gemeinde Aeschi
Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Aeschi 2013 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5
MehrApril Gebührenreglement. der Einwohnergemeinde 4564 Zielebach
April 2011 Gebührenreglement der Einwohnergemeinde 4564 Zielebach Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND...3 BEMESSUNG...3 GEBÜHRENSCHULDNERIN/GEBÜHRENSCHULDNER...4 ERHEBUNG...^ GEBÜHRENBEREICHE...5
MehrG e b ü h r e n r e g l e m e n t. Einwohnergemeinde Kandersteg
G e b ü h r e n r e g l e m e n t der Einwohnergemeinde Kandersteg 1. Januar 01 Für Funktions- und Ämterbezeichnungen wird nachfolgend jeweils die männliche Form verwendet; diese gelten aber in Gleicherweise
MehrEinwohnergemeinde Thierachern. Gebührenreglement
Einwohnergemeinde Thierachern Gebührenreglement Gemeindeversammlung vom 0. Dezember 0 Alle Personen und Ämterbezeichnung in diesem Reglement gelten sinngemäss für Personen beider Geschlechter I. Allgemeines.
MehrGebührenreglement Ausgabe 2017
Gebührenreglement Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 SCHULDNERIN/SCHULDNER DER ABGABE... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 BURGERVERWALTUNG... 5 DATENSCHUTZ...
MehrGebührenreglement. Gemischte Gemeinde Oberried (Einwohner- und Burgergut) Gemischte Gemeinde 3854 Oberried am Brienzersee
BSIG 170.111 Gebührenreglement Gemischte Gemeinde Oberried (Einwohner- und Burgergut) Teilrevision GV 31.05.2013 per 01.06.2013-1 - Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde. Gemeindeverwaltung Rohrbach Bahnhofstrasse Rohrbach
Einwohnergemeinde Gebührenreglement Gemeindeverwaltung Rohrbach Bahnhofstrasse 9 4938 Rohrbach 062 965 31 31 gemeinde@rohrbach-be.ch www.rohrbach-be.ch Version: 1.2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeines Gegenstand
MehrGemeinde. Münchenwiler. Gebührenreglement. Ausgabe 2013 (mit Änderungen 2014) Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Münchenwiler
Gemeinde Münchenwiler Gebührenreglement Ausgabe 01 (mit Änderungen 01) (Gebührenreglement.pdf) - 1 - Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...
MehrGebührenreglement der Einwohnergemeinde Diemerswil
Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Diemerswil 2003 mit Änderung von 2013 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG...
MehrGebührenreglement. Kirchgemeinde. Rohrbach
Gebührenreglement der Kirchgemeinde Rohrbach vom 1. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde Lengnau
Gebührenreglement Einwohnergemeinde Lengnau Inhaltsverzeichnis Allgemeines 4 Gegenstand 4 Grundsatz 4 Bemessung 4 Kostendeckung Verhältnismässigkeit 4 Bemessungsarten 4 Gebühren nach Aufwand 4 Pauschalgebühren
MehrEinwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf. Gebührenreglement
Einwohnergemeinde Hasle bei Burgdorf Gebührenreglement 2014 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrEinwohnergemeinde Worben
Einwohnergemeinde Worben Gebührenreglement Dezember 2012-1 - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S A. ALLGEMEINES A.1 Gegenstand Grundsatz Art. 1 4 A.2 Bemessung Kostendeckung Verhältnismässigkeit Art. 2
MehrEinwohnergemeinde Habkern
Einwohnergemeinde Habkern Gebührenreglement (GebR) vom 27. Mai 2013 gültig ab 1. August 2013 Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 2 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINES... 4 1. GEGENSTAND...
MehrGebührenreglement Einwohnergemeinde Amsoldingen
Gebührenreglement Einwohnergemeinde Amsoldingen mit Gebührenverordnung vom 15. Oktober 2012 Stand 01.01.2014 Gebührenreglement Einwohnergemeinde Amsoldingen vom 15. Oktober 2012 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...
MehrEINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG
EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG und Gebührentarif der Einwohnergemeinde Mühleberg 2013 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG...
MehrGEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG
GEMISCHTE GEMEINDE RÜSCHEGG GEBÜHRENREGLEMENT VOM 02. DEZEMBER 2011 MIT ÄNDERUNGEN VOM 29.11.2013 Gebührenreglement vom 02.12.2011 mit Änd. vom 29.11.2013 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 2 ALLGEMEINES...
MehrEinwohnergemeinde Rümligen BE. Gültig ab 1. Januar Gebührenreglement und Gebührentarif
Einwohnergemeinde Rümligen BE Gültig ab 1. Januar 2017 Gebührenreglement und Gebührentarif Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...
MehrGebührenreglement EINWOHNERGEMEINDE BETTENHAUSEN. Gebührenreglement
EINWOHNERGEMEINDE BETTENHAUSEN Gebührenreglement Ausgabe 1.1.2018 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde Homberg
Gebührenreglement Genehmigung Gemeindeversammlung: 5. November 06 Inkrafttretung per 0. Januar 07 Gebührenreglement mit Gebührentarif Seite. ALLGEMEINES.... Gegenstand.... Bemessung.... Gebührenschuldnerin
MehrGebührenreglement. der. Einwohnergemeinde Brüttelen
Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Brüttelen Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... ERHEBUNG... GEBÜHRENBEREICHE... 5 PERSONEN-, FAMILIEN-,
MehrGebührenreglement. Gemischten Gemeinde Brienzwiler
Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Brienzwiler 01 Grundlage bildet das Musterreglement des Verbandes bernischer Gemeindeschreiber und des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Inhaltsverzeichnis
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde Därstetten
Gebührenreglement Einwohnergemeinde Därstetten 13. Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrGebührenreglement. 1. August 2011 Revision 1. Juli 2013
Gebührenreglement 1. August 2011 Revision 1. Juli 2013 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINES... 2 A Gegenstand... 2 B Bemessung... 2 C Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner... 3 D Erhebung... 3 II. GEBÜHRENBEREICHE...
MehrGebührenreglement 2013
Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee Finanzverwaltung Hauptstrasse 86 Postfach 176 2575 Täuffelen Tel. 032 396 06 36 Fax. 032 396 06 33 finanzverwaltung@taeuffelen.ch www.taeuffelen.ch
MehrEinwohnergemeinde. Wald. Gebührenreglement
Einwohnergemeinde Wald Gebührenreglement Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...3 GEGENSTAND...3 BEMESSUNG...3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...4 ERHEBUNG...4 GEBÜHRENBEREICHE...5 PERSONEN-, FAMILIEN-,
MehrEINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN
EINWOHNERGEMEINDE BLUMENSTEIN Gebührenreglement 1999 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...3 GEGENSTAND...3 BEMESSUNG...3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...4 ERHEBUNG...4 GEBÜHRENBEREICHE...5 PERSONEN-,
MehrEinwohnergemeinde Brienz REGLEMENT. Gebührenreglement vom 28. Mai Einsehbar unter
170.111 Einwohnergemeinde Brienz REGLEMENT Einsehbar unter www.brienz.ch Systematische Reglementssammlung Staat, Volk, Behörden Gemeindewesen Allgemeine Bestimmungen Gemeindegesetz I. ALLGEMEINES 1. Gegenstand
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde LOHNSTORF
der Einwohnergemeinde LOHNSTORF Stand Januar 2013 Gebuehrenreglement2013.doc - 2 - Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 4 GEGENSTAND... 4 BEMESSUNG... 4 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 5 ERHEBUNG...
MehrGebührenreglement Verwaltungsgebühren. der. Einwohnergemeinde Wynigen. (GebR)
Gebührenreglement Verwaltungsgebühren der Einwohnergemeinde Wynigen (GebR) 01. Dezember 2007 mit Änderungen vom 06. Juni 2013 und vom 05. Dezember 2015 Allgemeines Gegenstand Grundsatz Art. 1 1 Die Gemeinde
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde Meiringen Postfach Meiringen Telefon Telefax
27.11.2014 Einwohnergemeinde Meiringen Postfach 532 3860 Meiringen Telefon 033 972 45 45 Telefax 033 972 45 40 www.meiringen.ch Gebührenreglement Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Meiringen
MehrEinwohnergemeinde Beatenberg. Gebührenreglement
Einwohnergemeinde Beatenberg Gebührenreglement vom 7. Juni 2013 2 Die Einwohnergemeinde Beatenberg erlässt gestützt auf Art. 27 Organisationsreglement vom 7. Juni 2013 folgendes Allgemeines Gegenstand
MehrEinwohnergemeinde. Gebührenverordnung
Einwohnergemeinde Gebührenverordnung 22. Dezember 2010 mit Änderungen bis 5. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 3 Gegenstand 3 Bemessung 4 Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner 4 Erhebung 4
MehrEINWOHNERGEMEINDE OBERBURG. Gebührenreglement. 1. Januar 2013
EINWOHNERGEMEINDE OBERBURG Gebührenreglement 1. Januar 2013 Teilrevision 20. November 2014 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...
MehrGebührenreglement. der. Einwohnergemeinde Walliswil bei Wangen
Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Walliswil bei Wangen Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Walliswil bei Wangen I. ALLGEMEINES 1. Gegenstand Grundsatz Art. 1 1Die Gemeinde erhebt Gebühren für
MehrEinwohnergemeinde Eggiwil
Einwohnergemeinde Eggiwil Gebührenreglement vom 1. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrEINWOHNERGEMEINDE LEUZIGEN. Gebührenreglement
EINWOHNERGEMEINDE LEUZIGEN Gebührenreglement 1. Januar 015 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... ERHEBUNG... GEBÜHRENBEREICHE... 5 PERSONEN-,
MehrGebührenreglement. der. Einwohnergemeinde. Frutigen
Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Frutigen vom 20.09.2012 Fassung 20.09.2012 Inhaltsverzeichnis Seite ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4
MehrGebührenreglement. evangelisch-reformierte Kirchgemeinde. Bätterkinden. für die
Gebührenreglement für die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bätterkinden 010 Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird durchgehend die weibliche Form verwendet. Angesprochen sind sowohl Frauen als auch
MehrEinwohnergemeinde Uttigen. Gebührenreglement
Einwohnergemeinde Uttigen Gebührenreglement 2002 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES 3 Gegenstand 3 Bemessung 3 Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner 4 Erhebung 5 GEBÜHRENBEREICHE 6 Personen-, Familien-
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde Meinisberg. der. vom 15. August G:\Reglemente\Gebührenreglement - Genehmigung + Inkraftsetzung.
der Einwohnergemeinde Meinisberg vom 15. August 2017 G:\Reglemente\Gebührenreglement - Genehmigung + Inkraftsetzung.doc Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN
MehrGebührenreglement. der reformierten. Kirchgemeinde Thunstetten
Gebührenreglement der reformierten Kirchgemeinde Thunstetten Vom 1. Januar 015 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE...
MehrGebührenreglement. der Einwohnergemeinde Zweisimmen
Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Zweisimmen vom 1. Dezember 1995 mit Änderungen vom 27. Mai 2005 Inhaltsverzeichnis Seite ALLGEMEINES...3 GEGENSTAND...3 BEMESSUNG...3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...4
MehrGebührenreglement und Gebührentarif
Gebührenreglement und Gebührentarif Genehmigung Reglement: 8.1 001 Teilrevision Reglement: 5.6.01 Beschluss Gebührentarif: 1.1.00 Anpassung Gebührentarif: 18.8.008 Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENREGLEMENT
MehrEinwohnergemeinde Röthenbach i. E.
Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. Gebührenreglement 2004 mit Änderungen bis 02.06.2017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG...
Mehr141/ Reglemente und Verordnungen Gebührenreglement Verwaltungsgebühren Beratung und Beschlussfassung über die Reglementsänderung
E-Mail gemeinde@wynigen.ch Internet www.wynigen.ch Gemeinderat Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 12.10.2015 141/2015 1.12 Reglemente und Verordnungen Gebührenreglement Verwaltungsgebühren Beratung
MehrGebührenreglement. Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES 3 GEGENSTAND 3 BEMESSUNG 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER 4 ERHEBUNG 4
m 0 ~1 CD CD~ z - CD Co N~ 0. z CD Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES 3 GEGENSTAND 3 BEMESSUNG 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER 4 ERHEBUNG 4 GEBÜHRENBEREICHE 5 PERSONEN-, FAMILIEN-, ERBRECHT 5 EINWOHNERKONTROLLE
MehrEINWOHNERGEMEINDE TRACHSELWALD 3453 HEIMISBACH Telefon Fax
EINWOHNERGEMEINDE TRACHSELWALD 3453 HEIMISBACH Telefon 034 431 14 78 Fax 034 431 42 54 Homepage www.trachselwald.ch E-Mail gemeinde@trachselwald.ch Gebühren- reglement EGV 13.12.2004 Änderung EGV 08.12.2011
MehrGebührenreglement vom 28. November 2002
vom 8. November 00 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... GEGENSTAND... BEMESSUNG... GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... ERHEBUNG... GEBÜHRENBEREICHE... 6 PERSONEN-, FAMILIEN-, ERBRECHT... 6 EINWOHNERKONTROLLE...
MehrEINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH. Gebührenreglement
EINWOHNERGEMEINDE WICHTRACH Gebührenreglement vom 7. Dezember 0 INHALTSVERZEICHNIS. Gegenstand... Grundsatz.... Bemessung... Kostendeckung, Verhältnismässigkeit... Bemessungsarten... Gebühren nach Aufwand...
MehrEINWOHNERGEMEINDE KAPPELEN. Gebührenreglement. Auflageexemplar vom
EINWOHNERGEMEINDE KAPPELEN Gebührenreglement Auflageexemplar vom 30.10.2009 Gebührenreglement Einwohnergemeinde Kappelen Auflageexemplar vom 30.10.2009 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND...
MehrGemischte Gemeinde Boltigen Gebührenreglement
Gemischte Gemeinde Boltigen Gebührenreglement 19. November 1996 Änderungen 30. Mai 2006 - 2 - Gebührenreglement der Gemischten Gemeinde Boltigen I. Allgemeines 1. Gegenstand Grundsatz Art. 1 1 Die Gemeinde
MehrGebührenreglement. Gemeinde Fraubrunnen. Gültig per
Gebührenreglement Gemeinde Fraubrunnen Gültig per 01.01.2018 Version Gemeindeversammlung vom 12.06.2017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...
MehrEINWOHNERGEMEINDE WYNAU
EINWOHNERGEMEINDE WYNAU Gebührenreglement Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 PERSONEN-,
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde Schwarzenburg
Gebührenreglement Einwohnergemeinde Schwarzenburg Inkrafttreten: 1. Januar 2011 mit Änderung vom 10. Juni 2013 Gebührenreglement I. Allgemeines 1. Gegenstand Grundsatz Art. 1 1 Die Gemeinde erhebt Gebühren
MehrGebührenreglement vom 3. Dezember enthält die Teilrevision vom 3. Dezember 2018
Gebührenreglement vom 3. Dezember 01 enthält die Teilrevision vom 3. Dezember 018 1 GEBÜHRENREGLEMENT Inhaltsverzeichnis GEBÜHRENREGLEMENT... ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN
MehrGebührenreglement. Einwohnergemeinde. Adelboden
1.0012.03 Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Adelboden vom 1.1.2011 (* mit Änderungen per 01.07.2013) Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...3 GEGENSTAND...3 BEMESSUNG...3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...4
MehrGebührenreglement SRB 154.1
Gebührenreglement SRB 54. vom. Dezember 0 Änderung vom 7. Juni 0 Änderung vom 6. Dezember 0 Änderung vom. Juni 06 Änderung vom 9. Dezember 06 Änderung vom. Juni 08 EINWOHNERGEMEINDE BÖNIGEN Interlakenstrasse
MehrGebührenreglement 2014
Einwohnergemeinde Roggwil Gebührenreglement 2014 Allgemeine Verwaltungsgebühren - 1 - Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG...
MehrEinwohnergemeinde Bowil
Einwohnergemeinde Bowil 4% 46 Gebühren reglement Inkraftsetzung: 01.072O1 3 1 - Inhaltsverzeichnis Ziffer Titel Seite ALLGEMEINES 3 1.1 Gegenstand 3 1.2 Bemessung 3 1.3 Gebührenschuldner 4 1.4 Erhebung
MehrURSENBACH. Gebührenreglement. der Einwohnergemeinde Ursenbach. Gebührenreglement.doc
URSENBACH Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Ursenbach 2004 Gebührenreglement.doc Gebührerireglement Inhaltsverzeichnis - - - - 1~ 1 ~ _l~ 1 1~ 1 ~ Allgemeines Gegenstand Grundsatz Art. 1 1 Die Gemeinde
MehrEINWOHNERGEMEINDE WYNAU
EINWOHNERGEMEINDE WYNAU Überbeitung vom 16.10.2017 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 PERSONEN-,
MehrGebührenreglement. Auflageexemplar. vom. Einwohnergemeinde Huttwil. vom 21. Juni 2017
Gebührenreglement Einwohnergemeinde Huttwil vom. Juni 07 Auflageexemplar vom 8.5.07 Inhaltsverzeichnis I. GELTUNGSBEREICH Geltungsbereich II. DIE GEBÜHRENPFLICHT Gebührenpflicht Ausnahmen III. DER GEBÜHRENGEGENSTAND
MehrGebührenreglement Koppigen
Koppigen 2015 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 4 ERHEBUNG... 4 GEBÜHRENBEREICHE... 5 PERSONEN-, FAMILIEN-, ERBRECHT... 5 EINWOHNERKONTROLLE...
MehrEINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE
EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE Gebührenreglement Teilrevision vom 01. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis Reglement Seite I. Gegenstand Artikel 1 Grundsatz 5 Artikel 2 Rahmentarif 5 II. Bemessung Artikel 3 Grundsätze
MehrGebührenreglement (GEBR)
8.3 8. Juni 2004 27.11.2013 mr / 8 3 G:\org\regl\08.0003.02 GEBR.doc 1 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINES 3 A Gegenstand 3 B Bemessung 3 C Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner 4 D Erhebung 4 II. GEBÜHRENBEREICHE
MehrGebührenreglement. der Einwohnergemeinde Meichnau. vom. 04. Dezember 2000 EINWOHNERGEMEINDE MEL CHNA U. (Mit Änderungen bis 02.
EINWOHNERGEMEINDE MEL CHNA U der Einwohnergemeinde Meichnau vom 04. Dezember 2000 (Mit Änderungen bis 02. Dezember 2013) mit Änderungen bis 02.12.2013.doc3 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES 3 GEGENSTAND 3
MehrEinwohnergemeinde Thunstetten. Gebührenreglement 2008
Einwohnergemeinde Thunstetten Gebührenreglement 2008 Gebührenreglement EWG Thunstetten, Original, 1.1.2014 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 GEGENSTAND... 3 BEMESSUNG... 3 GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER...
MehrEinwohnergemeinde Herzogenbuchsee. Reglement über die Gebühren im Bauwesen (GebR Bau) Ausgabe 2020
Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee Reglement über die Gebühren im Bauwesen (GebR Bau) Ausgabe 2020 Auflageexemplar für die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2019 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINES... 3 1.1
MehrEINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH
EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Gebührenreglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 03.12.2012 10 Gebührenreglement Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Übergeordnete Grundsätze Gebührenpflicht Auslagen
MehrEinwohnergemeinde Unterseen Gebührenreglement
154.1 Einwohnergemeinde Unterseen Gebührenreglement Gemeindeversammlung vom 0.1.00 Änderung vom 18.06.007 Änderung vom 05.07.010 / Gemeinderat Änderungen vom 1.01.01 / Gemeinderat in Kraft rückwirkend
MehrGebühren-Reglement. Gültig ab 1. Januar Einwohnergemeinde Grindelwald
Gebühren-Reglement Gültig ab 1. Januar 2016 Einwohnergemeinde Grindelwald Mit Löschung (Art. 20 Abs. 1) vom 1. Juni 2018 Mit Änderung (Art 21 Abs. 4) vom 1. Juni 2018 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINES
MehrGebührenreglement 8. Dezember 2005 Teilrevision: 20. Juni 2013
Gebührenreglement 8. Dezember 2005 Teilrevision: 20. Juni 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 1.1 Gegenstand 3 Art. 1 Grundsatz 3 1.2 Bemessung 3 Art. 2 Kostendeckung, Verhältnismässigkeit
MehrGebührenreglement mit Gebührentarif
mit Gebührentarif Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2006 Stand 19.12.2018 Inhaltsverzeichnis Allgemeines... 3 Gegenstand... 3 Bemessung... 3 Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner...
Mehr