Geschäftsbericht für das Jahr 2013

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1 Geschäftsbericht für das Jahr 2013

2 D I A G Deutsche Investoren AG Allgemeine Angaben Der Geschäftszweck der Deutsche Investoren AG (DIAG) besteht im An- und Verkauf von Aktien, Anleihen, an der Börse gehandelter Rohstoffe, Immobilien- sowie Kapitalbeteiligungen auf Rechnung der Aktiengesellschaft. Dabei investiert die DIAG in Kapitalanlagen, die einen kurzen Kapitalrückfluss bei größtmöglicher Sicherheit des eingesetzten Kapitals erwarten lassen. Für die Deutsche Investoren AG (DIAG) sind der langfristige Erfolg und der dauerhafte Bestand des Unternehmens die relevanten Maßstäbe. Die Inhaberfamilien Blaess, Gundermann und Dannenberg üben einen wesentlichen Einfluss auf die Strategie und die Unternehmenspolitik der DIAG aus. Die Schaffung eines ständig wachsenden nachhaltigen Kapitalstromes verbunden mit einer hohen Thesaurierungsquote bilden die Basis für die Entwicklung der Unternehmensgruppe. Die DIAG ist bestrebt langfristige Miteigentümer anzuziehen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien keinen Zeitplan und auch kein Kursziel haben, um die Beteiligung wieder zu verkaufen, sondern die vorhaben für immer zu bleiben. Aktienzahl: Stammaktien (ab ) Aktienart: vinkulierende Namensaktien Grundkapital: Euro (ab ) Vorstand: Aufsichtsrat: Kontakt: Jan Blaess Sören Dannenberg (Vorsitzender) Rudolf Gundermann (Stellvertreter) Jens Burbach DIAG Deutsche Investoren AG Amselweg Hohenwarsleben Tel: Fax: kontakt@deutscheinvestoren.de Internet: Steuernummer: 105/100/00132 Handelsregister: HRB Amtsgericht: Stendal

3 D I A G Deutsche Investoren AG Jahresbericht an die Aktionäre ( ) Wert um 6% gesteigert ja und? Verehrte Aktionäre, sehr geehrte zukünftige Investoren, Für das Geschäftsjahr 2013 hat ihr Vorstand Tomaten verdient, da wir weit hinter der Performance des Dax zurück geblieben sind. Wir konnten zwar unseren NAV um gut 6% von 1,94 auf 2,06 steigern, allerdings sieht das bei einem Wertzuwachs des DAX um fast 25%, sehr bescheiden aus. Somit hätte jeder von Ihnen mit einem herkömmlichen Aktienfonds, der nur in die Werte des Dax investiert, sehr viel mehr verdienen können, als mit seinem Investment in die DIAG. Es bewahrheitet sich nun meine im ersten Geschäftsbericht aufgestellte Prognose, dass wir in schwachen und fallenden Märkten die Nase vorn haben, jedoch bei stark ansteigenden Märkten nur die Rücklichter sehen werden. Allerdings ist das nur eine oberflächliche Betrachtung dessen, wie sich die Situation darstellt. Um das gesamte Bild besser verstehen zu können, müssen wir etwas weiter zurück blicken. (Wer nicht so sehr an den Mechanismen der Märkte interessiert ist, sollte die kommenden Abschnitte einfach ignorieren und weiter hinten weiterlesen.) Seit der Gründung der Bundesrepublik wurde kein Haushalt aufgestellt, der ohne Neuverschuldung auskam. Und die Bundesrepublik war dabei kein Einzelfall. Im Grunde ist die Situation in allen westlichen Industrienationen gleich. Diese Schulden werden über die Emmission von Anleihen finanziert. Es werden bis heute jedes Jahr neue Staatsanleihen in Milliardenhöhe begeben, um die Finanzierung des Staates sicherzustellen, denn das Steueraufkommen reicht dazu nicht aus. Doch wer kauft all diese Anleihen Wer sind die Gläubiger? Die größten Anleihenkäufer sind Banken, Versicherungen und Fonds. Nun gab es eine Vorschrift, die zum Beispiel Banken dahin gehend reguliert, dass sie nur so viel Risikokapital in den Büchern haben dürfen, wie sie es mit Eigenkapital hinterlegen können. Auch Versicherungen haben ähnliche bilanzielle Vorschriften zu beachten. Die Konstruktion der meisten Staaten ist aber leider so, dass sie aufgrund der Finanzierung eines immens großen Sozialapperates und anderer systemischer Umstände, dauerhaft mehr Geld ausgeben, als ihnen durch Steuereinnahmen zur Verfügung steht. Somit brauchten die Staaten jedes Jahr solvente Nachfrager nach den vom Staat begebenen Anleihen. Da hatte man eine bemerkenswerte Idee. Staatsanleihen wurden als risikolos eingestuft. Die Begründung ist relativ einfach. Ein Staat wie Deutschland, Frankreich oder Italien kann nicht Pleite gehen. Es wurde sogar von Politikern die Ansicht vertreten, dass ein Staat niemals einen ausgeglichen Haushalt haben dürfe. Das wäre wirtschaftlicher Blödsinn. Also wurden die Anleihen alle mit AAA (der besten Bonität) geratet. Und jetzt kommt es Da diese Staatsanleihen risikolos waren, mussten Banken die diese Staatsanleihen kauften, diese nicht mehr mit Eigenkapital hinterlegen. Banken konnten also so viele Staastanleihen erwerben wie sie wollten, auch wenn diese das Eigenkapital der Bank um ein vielfaches Überstiegen. Versicherungen schrieb man für ihre Depots ein Anleihenquote vor, die sie zur Erzielung der Renditen für z.bsp. kapitalbildende Lebensversicherungen benötigen. Denn Staats-Anleihen waren ja risikolos, Aktien galten als risikoreich und durften nur in geringem Maße beigemischt werden. Dadurch konnte der Staat seine Finanzierung sicher stellen, denn es gab genug Abnehmer für seine ausgegeben Anleihen.

4 D I A G Deutsche Investoren AG Nun passiert es, das ein Euro-Land (Griechenland) zahlungsunfähig wird. Ebenso geraten Irland, Portugal, Spanien, Italien, Zypern usw. in Zahlungsschwierigkeiten. Es wurde jedem klar, das auch Staatsanleihen von westlichen Industrienationen ein Risiko in sich tragen und zwar das Risiko das jede Anleihe inne hat - der Zahlungsausfall des Schuldners. Als die ersten Ratingagenturen deshalb die Bonität für Staats-Anleihen senkten, wurde sie als Auslöser der Eurokriese wüst beschimpft, verunglimpft und man verlangte deren Abschaffung bzw staatliche Regulierung. Denn als die Anleihen nicht mehr als sicher galten und kein AAA Rating mehr hatten, mussten die Banken und Versicherungen die von ihnen gehaltenen Staatsanleihen mit Eigenkapital hinterlegen. Eigenkapital in Millardenhöhe welches nicht da war. Die Folge wäre gewesen, das ca. 200 Banken in Europa hätten Insolvenz anmelden müssen und die Staaten wären ebenfalls Pleite gegangen, da sie keine Abnehmer mehr für ihre Anleihen zur Schuldenaufnahmen gehabt hätten. Deshalb musste der Bankenrettungsplan her, der ja eigentlich ein Staatsrettungsplan war. Und deshalb war es so wichtig, das man Griechenland nicht fallen lies. Doch was hat das alles mit der DIAG und den haussierenden Märkten zu tun? Dazu müssen wir den Faden noch etwas weiter spinnen. Wenn Anleihen als unsicher gelten, dann müssen die Emitenten den Gläubigern höhere Zinsen für das höhere Ausfall-Risiko zahlen. Wenn also Italien Anleihen am Kapitalmarkt platzieren will, dann nicht mehr zu 2 oder 3 % Zinsen sondern eher zu 7 oder 8%. Das wiederum bedeutet das Italien noch größere Zahlungsschwierigkeiten bekommt, denn es müsste noch mehr für seine Schulden zahlen. Damit so etwas nicht passiert, arbeiten weltweit die Notenbanken zusammen und kaufen diese Anleihen zu Minizinsen auf. Die Notenbanken können das ohne große Probleme indem sie die Geldmenge erhöhen sprich sie drucken Geld. Die Staaten werden ihre Anleihen los und müssen nicht mehr als sonst an Zinsen bezahlen was ein weiterer Effekt des Handelns der Notenbanken ist. Sie führen eine Zinskonvergenz zwischen den EU Staaten herbei. Italien zahlt für seine risikoreicheren Anleihen fast die gleichen Zinsen wie Deutschland, das zwar nicht gut aber doch deutlich besser als Italien dasteht. Die Staaten haben ein großes Interesse an kleinen Zinsen, damit sie ihren Verpflichtungen den Anleihegläubigern gegenüber nachkommen können. Die Zinsen werden aus politischen Gründen niedrig gehalten! Wir hätten ohne dieses Gegensteuern wahrscheinlich eher ein Zinsniveau von 4% als von 2%. Die Teuerungsrate (Inflation) liegt mit 2-3 % über dem jetzigen Zinsniveau. Wer sein Geld in Staatsanleihen angelegt hat (hierzu zählen neben Banken, Versicherungen auch die Vermögensverwalter) hat ein Problem. Er verliert Geld. Die Institutionellen Anleger kommen unter Zugzwang. Mit Aktien können jedoch Dividenrenditen von 3-4% erzielt werden. Deshalb fliest derzeit sehr viel Geld in den Aktienmarkt und lässt die Aktienkurse seit Jahren ansteigen. Auch alternative Finanzierungsformen haben wieder Konjunktur (hat man denn gar nichts dazugelernt?) Wenn wir die künstlich klein gehalten Marktzinsen als Basisverzinsung bei der Geldanlage ansehen, dann hätte der DAX durchaus das Potential bis auf Punkte zu steigen. Dann wären die Zinsniveaus zwischen Anleihen und Aktien in etwa gleich. Doch ist das angesichts der politischen Einflussnahmen eine gesunde Entwicklung? Die konjunkturelle Entwicklung spricht jedenfalls eine andere Sprache. Ich will ihnen keine Angst machen, sondern versuchen, die Mechanismen, die gerade wirken, zu erklären. Wir konzentrieren uns bei der Geldanlage der DIAG auf nachvollziehbare Werte. Wir versuchen uns an herausragenden Unternehmen zu vernünftigen Preisen zu beteiligen und an deren Gewinnentwicklung über viele Jahre zu partizipieren. Das bedeutet leider auch, das wir uns in haussierenden Märkten sehr wahrscheinlich gemessen an der Aktienkursentwicklung schlechter entwickeln werden als der Gesamtmarkt, denn wir springen auf keinen fahrenden Zug auf. Wir analysieren Unternehmen und schlagen dort zu, wo wir mehr bekommen, als wir bezahlen. Wo das Management vertrauenswürdig ist und die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen von uns verstanden werden und eine

5 D I A G Deutsche Investoren AG Marktführung inne haben. Insofern glaube ich, das unsere Performance im langfristigen Berich der des Dax überlegen sein wird. Unsere Aktivitäten Mit Beschluß des Vorstands vom und dem Beschluß des Aufsichtsrates vom haben wir auf Grundlage der in der Satzung vom erteilten Ermächtigung, die Erhöhung des Grundkapitals um auf durchgeführt. Das genehmigte Kapital ist damit ausgeschöpft. Die Kapitalerhöhung wurde am in das Handelsregister Stendal eingetragen. Somit sind unsere Neuen nun auch rechtmäßige Miteigentümer und Aktionäre der DIAG. Herzlichen Glückwunsch und herzlich Willkommen! Insgesamt hat die DIAG Deutsche Investoren AG nunmehr 19 Aktionäre. Diese Kapitalerhöhung hat zu einer Besonderheit in unserer Bilanz geführt. Wie sie wissen, versuchen wir ganz ohne Kredite oder Verbindlichkeiten zu agieren. Da aber bereits Gelder aus der Kapitalerhöhung im Jahr 2013 eingezahlt wurden, müssen wir diese als Verbindlichkeiten (gegenüber den Gesellschaftern) verbuchen. Das führt dazu, das wir per Verbindlichkeiten über ,54 ausweisen. Eine ganz außerordentliche Aktivität hat ihr Vorstand fertig gebracht, über die ich sie nicht im unklaren lassen möchte. Im Jahre 2012 war ich zusammen mit unserem Aufsichtsratsmitglied Rudolf Gundermann bei der Eigenkapitalkonferenz in Frankfurt am Main. Dort lernten wir das Unternehmen GK Software AG kennen. Die GK Software AG ist ein führender Anbieter von ganzheitlicher Standardsoftware für die Bereiche Retail und Hospitality. Durch die offenen und plattformunabhängigen Software-Lösungen der GK/Retail Suite, die vollständig in Java programmiert sind, hat sich die Gesellschaft als einer der Technologie- und Innovationsführer am Markt etabliert. Die Software ermöglicht dem Einzelhandel eine optimierte Betriebsorganisation und dadurch Kostensenkungs- und Kundenbindungspotenziale zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Die internationale Einsetzbarkeit, der konsequente Einsatz offener Standards und die SOA-Fähigkeit (Service Oriented Architecture) zeichnen die Lösungen der GK Software aus. Da GK/Retail eine echte Standardsoftware ist, können die notwendigen Anpassungen an die meisten Kundenanforderungen über Parameter eingestellt werden. Dies reduziert die Programmierungsaufwände und ermöglicht eine schnelle Projektumsetzung. Gleichzeitig bleiben die Lösungen der Kunden releasefähig, wodurch neue Funktionalitäten per Releasewechsel eingeführt werden können. Eine wichtige Komponente der modularen Software ist die Integrationsplattform StoreWeaver, die alle Subsysteme in der Filiale einbindet und gleichzeitig eine leistungsstarke Schnittstelle zu Enterprise-Systemen wie ERP- und CRM-Lösungen bietet. Das Produkt ist Marktbeherrschend und die zukunftsaussichten sind sehr gut. Wir haben nach eingehender Analyse uns zum Kauf der Aktien für unter 40 Euro entschieden. Wir investierten nicht ganz Doch es kam anders als wir dachten. Das Unternehmen machte auf einmal keine Gewinne mehr. Der Vorstand blieb eine schlüssige Erklärung schuldig. Obwohl der Umsatz weiter stieg, gingen die Gewinne zurück. Das lies uns an der Ehrlichkeit des Managements zweifeln. Die Aktienkurse fielen von 40 auf 30. Nachdem auch der Jahresbericht für 2012 weitere Fragen aufwarf, entschieden wir uns, dieses Investment zu liquidieren und ich begann zu verkaufen. Am Ende erlösten wir ,29 und realisiert den ersten Verlust der DIAG in Höhe von 6.633,71. Die ersten Aktien konnten ich noch für 37 verkaufen und die letzten Aktien verließen für ca 28 unser Depot. Danach fiel der Kurs weiter bis auf 22. Ungefähr 3 Wochen nachdem wir verkauft hatten, las ich eine Meldung wonach SAP AG eventuell die GK Software kaufen wolle. Der Kurs sprang auf 50 und notiert bis heute bei

6 D I A G Deutsche Investoren AG rund 47. Wenn sie ihrem Vorstand also etwas Gutes tun wollen, dann wäre eine Glaskugel sicher nicht so verkehrt. In Zukunft werden wir in jedem Geschäftsbericht unsere Beteiligungen offen legen. Mir ist es sehr wichtig, das jeder DIAG Aktionär weis, woran er beteiligt ist und warum. Außerdem werde ich in Zukunft jeweils ein Unternehmen aus unserem Portfolio näher vorstellen und die Gründe, die uns zum Kauf bewogen haben, darlegen. Unsere Ergebnisse für das Jahr 2013 Jahr 2013 erzielte die DIAG schlechtere Ergebnisse als der Gesamtmarkt. Der Dax startete im Januar bei einem Stand von knapp 7600 Punkten und schloß Ende Dezember bei rund 9500 Zählern. Das entspricht einem Gewinn von 1900 Punkten oder rund 25%. Der Wertzuwachs unseres Vermögens im Jahr 2013 betrug und entspricht einer Steigerung von 6%. Er war somit deutlich schlechter als der Gesamtmarkt. Der NAV lag zu Beginn des Jahres bei 1,94 und am Ende des Jahres bei 2,06 je Aktie. Unser ausgewiesener Jahrefehlbetrag beträgt 4.282,42 und resultiert im wesentlichen aus dem Verkauf oben beschriebener GK Software AG Aktien. Die betrieblichen Kosten waren mit 5.406,08 um knapp geringer als im Vorjahr. Der Buchwert unserer Gesellschaft beträgt ,80. Kredite wurden von uns nicht in Anspruch genommen. Die von uns gehaltenen Wertpapiere wurden für insgesamt ,08 erworben und zu Anschaffungskosten bilanziert. Unser Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten betrug zum Stichtag ,52 (hierin sind allerdings der eingezahlten Gelder aus der Kapitalerhöhung enthalten, welche auf der Passivseite unserer Bilanz als Verbindlichkeit ausgewiesen sind). Jan Blaess Vorstand 6% 5% 4% 3% 2% 1% NAV % DAX % % -1% -2% -3%

7 D I A G Deutsche Investoren AG Sehr geehrte Aktionäre, wir haben die uns gemäß Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen und den Vorstand unserer Gesellschaft im zurückliegenden Geschäftsjahr überwacht und beraten. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte in einer offenen Atmosphäre und war von einer äußerst vertrauensvollen Zusammenarbeit geprägt. Bei den grundlegenden Entscheidungen waren wir mit eingebunden und vollumfänglich informiert. Prüfung der Berichte Der gesamte Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss und den Lagebericht. Der Vorstand berichtete über die wesentlichen Ergebnisse und gab ergänzende Auskünfte über das zurückliegende Geschäftsjahr. Dabei ging er insbesondere auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DIAG ein. Die Berichte wurden uns zur Einsichtnahme ausgehändigt. Alle Inhalte der vorliegenden Berichte wurden einem sorgfältigen Prüfungsprozess unterzogen. Der Aufsichtsrat teilt die Darstellung des Vorstandes zur Lage der AG vollumfänglich und billigt den Jahresabschluss Dieser ist damit festgestellt. Der Jahresfehlbetrag 2013 wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Der Gewinnvortrag auf neue Rechnung beträgt 7.737,80 Euro. Der gesamte Aufsichtsrat stimmte dieser Vorgehensweise zu und wird dies auf der Jahreshauptversammlung zur Abstimmung bringen. Turnusmäßige Prüfung des Vorstandes Zur Vorbereitung von Sitzungen informierte uns der Vorstand aktuell und ausführlich über den Geschäftsverlauf. Darüber hinaus wurden wir auch außerplanmäßig in mündlicher und schriftlicher Form über besondere Vorkommnisse zeitnah unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2013 wurden vier Aufsichtsratssitzungen durchgeführt. Auf der Grundlage umfassender Berichte des Vorstands und anschließender Beratungen befassten wir uns unter anderem mit der Geschäftsentwicklung, mit der Vermögens- und Finanzlage, der Unternehmensplanung sowie dem Risikomanagement. Soweit es die Gesetzeslage, die Satzung der Gesellschaft oder ein Aufsichtsratsbeschluss erforderte, erteilten wir nach ausgiebiger Erörterung die Zustimmung zu den Anträgen des Vorstands. Wir konnten uns von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Weiterhin erfolgten durch meine Aufsichtsratskollegen und durch mich mehrere Prüfungen des Vorstandes unterjährig in den Geschäftsräumen der DIAG in Hohenwarsleben. Der Vorstand gab bei keiner einzigen Prüfung einen Anlass zu irgendeiner Beanstandung. Ich bedanke mich abschließend für die exzellenten Leistungen unseres Vorstandes Jan Blaess sowie für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen beiden Aufsichtsratskollegen Rudolf Gundermann und Jens Burbach. Für die kommenden Jahre hoffe ich darauf, dass unser Vorstand an die sehr guten Leistungen anknüpfen wird und allen Aktionären weiterhin solch ertragreiche Jahre beschert. Hohenwarsleben, den Sören Dannenberg Vorsitzender des Aufsichtsrates

8 GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 für DIAG Deutsche Investoren AG Amselweg Hohe Börde OT Hohenwarsleben

9 GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Anhang der DIAG Deutsche Investoren AG für das Geschäftsjahr vom bis unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuer beraterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführungs und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Magdeburg, 28. Februar 2014 GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH ctuljss- Rudolf Gundermann Steuerberater

10 DIAG Deutsche Investoren AG Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 INHALTSVERZEICHNIS A. Auftrag und Auftragsdurchführung Blatt B. Rechtliche Verhältnisse I. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse II. Steuen-echtliche Verhältnisse Jahresabschluss zum Bilanz zum Aktiva Bilanz zum Passiva 2 Gewinn- und Verlustrechnung ^ Kontennachwels zum Jahresabschluss 2013 ' Kontennachweis Aktiva Kontennachweis Passiva Kontennachweis Gewinn- und Verlustrechnung 7 Anhang zum Jahresabschluss per Allgemeine Angaben Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 9 Erläuterungen zur Bilanz 0 Sonstige Angaben '' Anlage1: Entwicklung des Anlagevermögenszum Allgemeine Auftragsbedingungen 4 GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH

11 DIAG Deutsche Investoren AG A. Auftrag und Auftraqsdurchführunq Der Vorstand der DIAG Deutsche Investoren AG hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum zu erstellen. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung anhand der von uns gefertigten Buchführung, der vorgelegten Unterlagen und erteiltenauskünfte. Fürdie Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch Im Verhältnis zu Dritten, die diesem Berichtals Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftrags bedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend. Auskünfte wurden durch den Vorstand, Herrn Jan Blaess, erteilt. Nach einer uns vom Auftraggeber übergebenen, schriftlichen Vollständigkeitserklärung sind Im Jahresabschluss zum alle Vermögensgegenstände und Schuld posten erfasst sowie alle buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle einschließlich aller erkennbaren Risiken berücksichtigt. GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH

12 DIAG Deutsche Investoren AG B. Rechtliche Verhältnisse I. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse Firma: DIAG Deutsche Investoren AG Anschrift: Amselweg 11 Sitz: Hohe Börde OT Hohenwarsleben Rechtsform: Aktiengesellschaft Handelsregister; Amtsgericht Stendal HRB Gegenstand des Unternehmens: Geschäftsjahr: Stammkapital: Gesellschafter und ihre Beteiligung: Der An- und Verkauf von Aktien, Anleihen, an der Börse ge handelten Rohstoffen, Immobilien sowie Kapitalbeteiligungen auf Rechnung der Aktiengesellschaft; dabei investiert die Gesell schaft in Kapitalanlagen, die einen kurzen Kapitalrückfluss bei größtmöglicher Sicherheit des eingesetzten Kapitals enwarten lassen; die Verwaltung eigenen Vermögens. Kalenderjahr Kapitalerhöhung (VJ ) BURAN GmbH ab Dannenberg, Sören ab Gundermann, Rudolf ab ,00 Gundermann, Ina ab Gundermann, Johanna ab ,00 Gundermann, Maximilian ab ,00 Franek, Karin ab ,00 Geib, Rene ab Geib, Lena ab Kaempfer, Arndt ab Gewandt, Carmen ab Vorstand Blaess, Jan Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt. Mit Gesellschafterbeschluss vom wurde dem Vorstand Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erteilt. Gesellschaftsvertrag vom: Größenklasse: Bei der DIAG Deutsche Investoren AG handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des 267 HGB. GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH

13 DIAG Deutsche Investoren AG II. Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Betriebsfinanzamt: Finanzamt Haidensleben Steuernummer: 105/100/00132 Körperschaftsteuer: Umsatzsteuer: Gewerbesteuer: Die Gesellschaft iststeuerpflichtig nach 1 KStG Besteuerung nach 19 Absatz 1 UStG als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer Der Gewerbebetrieb unterliegt nach 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH

14 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2013 DIAG Deutsche Investoren AG Hohe Börde OT Hohenwarsleben AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr A. Anlagevermögen I. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens , ,39 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. sonstige Vermögensgegenstände 3.011,84 965,87 II. Kassenbestand, Bundesbank guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks , , , ,33

15 Blatt 2 BlLANZ zum 31. Dezember 2013 DIAG Deutsche Investoren AG Hohe Börde OT Hohenwarsleben PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnvortrag IV. Jahresfehlbetrag , , , , , ,40 B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 2.905, ,11 C. Verbindlichkeiten 1. sonstige Verbindlichkeiten - davon gegenüber Gesellschaftern ,56 ( ) - davon mit einer Restlaulzeit bis zu einem Jahr ( ) , , ,33 Hohe Börde OT Hohenwarsleben, den 28. Februar 2014

16 Blatt 3 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom bis DIAG Deutsche Investoren AG Hohe Börde OT Hohenwarsleben Geschäftsjahr Vorjahr 1. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage vermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 6.633, ,38 2. sonstige betriebliche Aufwendungen a) ordentliche betriebliche Aufwendungen aa) Versicherungen, Beiträge und Abgaben ab) Werbe- und Reisekosten ac) verschiedene betriebliche Kosten 105, ,08 105, ,95 3. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens ,50 4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7,37 21,70 5. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens - davon außerplanmäßige Abschreibungen { 2.520,29) Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.282, ,34 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2,06-8. Jahresfehlbetrag 4.282, ,40-

17 Blatt 4 KONTENNACHWEIS zur BILANZ zum DIAG Deutsche Investoren AG Hohe Börde OT Hohenwarsleben AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr Konto Bezeichnung Wertpapiere des Anlagevermögens F24AG EquityStory AG Dr. HönleAG GK Software AG , , , , , , ,39 sonstige Vermögensgegenstände Körperschaftsteuerrückfordemng 3.011,84 965, Kassenbestand, Bundesbank güthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Deutsche Bank Deutsche Bank , , , ,07 Summe Aktiva , ,33

18 Blatts KONTENNACHWEIS zur BILANZ zum DIAG Deutsche Investoren AG Hohe Börde OT Hohenwarsleben PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr Konto Bezeichnung Gezeichnetes Kapital Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Kapitalrücklage/Anteile ü. Nennbetrag Kapitalrückl. durch Zuzahlungen in EK , , , ,00 Gewinnvortrag Gewinnvortrag vor Venwendung , ,82 Jahresfehlbetrag Jahresfehlbetrag 4.282, ,40 sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 2.905, ,11 sonstige Verbindlichkeiten Verb. gg. Gesellschfter Kämpfer, Amd Verb. gg. Gesellschafter Gewandt, Carmen Verb. gg. Gesellschafter Franek, Karin Verb. gg. Gesft, Gundermann, Johanna Verb. gg. Ges. Gundermann, Maximilian Verb. gg. Ges. Gundermann, Rudolf Sonst. Verb. Bundesanzeiger Verb. gg. Gewandt, Jette Verb. gg. Gewandt, Jette Verb. gg. Willer, Dr. Andreas Verb. gg. Willer, Christina Verb. gg. Willer, Hans & Heidi Verb. gg. Siewert, NIklas Verb. gg. Fünfhausen, Karsten Verb. gg. Baer, Ingo 604,80 604, , , ,60 30,94 604,80 604, , , , ,54 (m davon gegenüber Gesellschaftern ,56 ( ) Verb. gg. Gesellschfter Kämpfer, Arnd Verb. gg. Gesellschafter Gewandt, Camnen Verb. gg. Gesellschafter Franek, Karin Verb. gg. Gesft, Gundermann, Johanna Verb. gg. Ges. Gundermann, Maximilian Verb. gg. Ges. Gundermann, Rudolf davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ,54 ( ) Verb. gg. Gesellschfter Kämpfer, Arnd Verb. gg. Gesellschafter Gewandt, Carmen Verb. gg. Gesellschafter Franek, Karin Verb. gg. Gesft, Gundermann, Johanna Verb. gg. Ges. Gundermann, Maximilian Übertrag , ,33

19 Blatt 6 KONTENNACHWEIS zur BILANZ zum DIAG Deutsche Investoren AG Hohe Börde OT Hohenwarsleben PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr Konto Bezeichnung Übertrag , ,33 davon mit einer Restlaufeelt bis zu einem Jahr ,54 ( ) Verb. gg. Ges. Gundermann, Rudolf Sonst. Verb. Bundesanzeiger Verb. gg. Gewandt, Jette Verb. gg. Gewandt, Jette Verb. gg. Willer, Dr. Andreas Verb. gg. Willer, Christina Verb. gg. Wtller, Hans & Heidi Verb. gg. Siewert, Niklas Verb. gg. Fünfhausen, Karsten Verb. gg. Baer, Ingo Summe Passiva , ,33

20 Blatt? KONTENNACHWEIS zur G.u.V. vom bis DIAG Deutsche Investoren AG Hohe Börde OT Hohenwarsleben Geschäftsjahr Vorjahr Konto Bezeichnung Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage vermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens Abgang Finanzanlagen z.t. stfrei, RBW Erlöse a. Verkäufen Finanzanlagen , , ,38 Versicherungen, Beiträge und Abgaben IHK-Beitrag 105,00-105,00- Werbe- und Reisekosten Bewirtungskosten Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 119, om verschiedene betriebliche Kosten Kosten Internetseite (lfd.) Managementvergütung Veröffentlichungskosten eba Gründercoaching Nebenkosten des Geldverkehrs Kosten Kapitalerhöhung 31, ,10-30,94-3, ,08-31, ,11-39, ,40-924, ,95- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Zins- und Dividendenerträge ,50 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7,37 21,70 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Abschreibung Finanzanlagen (dauerhaft) 2.520,29- davon außerplanmäßige Abschreibungen ( 2.520,29-) Abschreibung Finanzanlagen (dauerhaft) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Körperschaftsteuererstattung Vorjahre 2,06 Jahresfehlbetrag Jahresfehlbetrag 4.282, ,40

21 DIAG Deutsche Investoren AG Seite Anhang zum Jahresabschluss per I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von 267a HGB. Der Jahresabschluss der DIAG Deutsche Investoren AG ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der a HGB sowieder ergänzendenvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß 264 ff. HGB in Euro aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß 266,274a, 276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder imanhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die durch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG- Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) geänderten Rechnungslegungsvorschriften wurden angewendet.

22 DIAG Deutsche Investoren AG Seite II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die für Gesellschaft geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung derunternehmenstätigkeit beachtet. Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen. 1. Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens werden zuanschaffungskosten abzüglich im Berichtsjahr und in Vorjahren vorgenommener Wertberichtigungen bewertet. 2. Forderungen werden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. 3. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. 4. Steuerrückstellungen/Sonstige Rückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe desvoraussichtlichen Erfüllungsbetrages bewertet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken und Ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. 5. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

23 DIAG Deutsche Investoren AG Seite I. Erläuterungen zur Bilanz 1. AmAbschluss-Stichtag bestanden keine Verbindlichkeiten miteiner Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. 2. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von ,66 enthalten.

24 DIAG Deutsche Investoren AG Seite IV.Sonstige Angaben Gesellschaftsorgane 1. Vorstand im Geschäftsjahr 2013; Herr Jan Blaess, Kaufmann 2. Vorschüsse und Kredite an den Vorstand wurden nicht gezahlt 3. Zu Gunsten des Vorstandes ist die Gesellschaft zum Abschluss-Stichtag keine Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Patronatserklärungen, der Gestellung von Sicherheiten eingegangen. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen nach 251 HGB bestehen am Abschluss-Stichtag nicht. Magdeburg, den DIAG Deutsche Investoren AG gez. Jan Blaess - Vorstand-

25 DIAG Deutsche Investoren AG Anlage 1: Entwicklung des Anlagevermögens Entwicklung des Anlagevermögens vom bis Konto Bezeichnung Entwicklung Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum der Abgang- Zuschreibung F24AG Ansch-/Herst-K Abschreibung Buchwerte EquityStoryAG Ansch-/Herst-K Abschreibung Buchwerte Dr. HönleAG Ansch-/Herst-K Abschreibung Buchwerte GK Software AG Ansch-/Herst-K Abschreibung Buchwerte , , , , , , , , , , , , , , , , ,38 Summe Ansch-/Herst-K Abschreibung Buchwerte , , , , , , , ,08

26 GSP Steuerberatungsgesellschaft Magdeburg GmbH Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, SteuerDevoilmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften stand: Dezember 2012 Die folgenden.allgemeinen Auftragsbedingungen" geltenfürverträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmachtigten undsteuerberatungsgesellschaften (im Fol genden Steuerberater" genannt)undihrenauftraggebern, soweitnichtetwasanderesausdrücklich schriftlich vereinbart odergesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang undausführung desauftrags (1) Für den Umfang dervom Steuerberater zu erbringenden Leistungen istder erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs gemäßerberufsausübung unterbeachtung dereinschlägigen berufsrechtlichen Normen undderberu^pflichten (StßerG, BOStB) ausgeführt. (2) Dem Steuerberater sind diebenötigten Unterlagen undaufklärungen vollständig zugeben. Die Prüfung derrichtigkeit, Vollständigkeit undordnungsmäßigkeit der übergebenenunterlagen und Zahlen, insbesondereder Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn diesschriftlich vereinbartist. DerSteuerbe raterwird dievom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, alsrichtig zugrunde legen. Soweit eroffensichtliche Unrichtigkeiten fest stellt, ist er verpflichtet,darauf hinzuweisen. (3) Der Auftrag stelltkeine Vollmacht fürdievertretung vorbehörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie istgesondert zuerteilen. Istwegen derabwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbeheifien oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerterater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigtundverpflichtet. 2. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater istnach iwaßgabe dergesetze verpflichtet, überalletatsachen, dieihm imzusammenhang mitderausführung desauftrags zurkenntnis ge langen,stillschweigen zu bewahren, es seidenn,dass derauftraggeber ihnschriftlich vondieserverpflichtung entbindet.dieverschwiegenheitspflicht besteht auch nachbeendigung desvertragsverhältnisses fort. DieVerschwiegenheitspflicht besteht imgleichen Umfang auchfür diemitarbeiter dessteuerberaters. (2)DieVerschwiegenheitspflicht besteht nicht,soweitdie Offenlegung zurwahrungberechtigterinteressendes Steuerberaterserforderlich ist. DerSteuerberater istauchinsoweit vonderverschwiegenheitspflicht entbunden, alser nachdenversicherungsbedingungen seinerberufshaftpflichtversicherung zurinformation und Mitwirkung verpflichtetist. (3) Gesetzliche Auskunfts- undaussageverweigerungsrechte nach 102AO, 53StPO, 383ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater istberechtigt, personenbezogene Daten desauftraggebers unddessen Mitarbeitern imrahmen dererteilten Aufträge maschinell zuerheben und ineinerautomatisierten Datei zuverarbeiten odereinemdienstleistungsrechenzentrum zurweiteren Auftragsdatenverarbeitung zuübertragen. (5) Der Steuerberater darfberichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nurmiteinwilligung des Auftrag gebersaushändigen. Darüber hinausbesteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweitdieszur Durchführung eineszertifizierungsaudits inder Kanzlei des Steu erberaterserforderlich ist unddieinsoweit tätigenpersonen ihrerseits überihreverschwiegenheitspflicht belehrtworden sind. Der Auftraggeber erklärtsichda mit einverstanden,dass durchden Zertifizierer/Auditor Einsicht inseine- vomsteuerberaterabgelegte und geführte - Handaktegenommenwird. (6)DerSteuerberater hat beim Versand bzw. derübermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc auf Papier oderinelektronischer Form diever schwiegenheitsverpflichtung zu beachten.derauftraggeber stellt seinerseitssicher, dass er als Empfangerebenfalls allesicherungsmaßnahmen beachtet,dass die ihmzugeleitetenpapiere oder Dateiennurden hierfürzuständigenstellenzugehen.diesgilt insbesondereauchfür den Fax- und -Verkehr. ZumSchutz der überlassenendokumente und Dateiensinddie entsprechendentechnischenund organisatorischen Maßnahmenzu treffen.solltenbesondereüberdas nor malemaßhinausgehende Vorkehrungen getroffen werdenmüssen, so isteineentsprechende schriftliche Vereinbarung überdiebeachtung zusätzlicher sicher heitsrelevanter Maßnahmenzu treffen,insbesondereob im -Verkehr eineverschlüsselung vorgenommen werdenmuss. 3. Mitwirkung Dritter (1) Der Steuerberater ist berechtigt, zurausführung des Auftrags Mitarbeiter, fechkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten unddatenverarbeitenden Unternehmen hat der Steuerberater dafür zusorgen, dassdiesesich zurverschwiegenheit entsprechendnr 2 Abs. 1 verpflichten. (2) Der Steuerberater istberechtigt, allgemeinen Vertretern ( 69StBerG) sowie Praxistreuhändern ( 71StBerG) imfalle ihrerbestellung Einsichtnahme indiehand akten i.s.d. 66 Abs. 2 StBerGzu verschaffen. (3) Der Steuerberater istberechtigt, inerfüllung seinerpflichten nach dembundesdatenschutzgesetz, einenbeauftragten fürdendatenschutz zubestellen. Sofern derbeauftragte fürden Datenschutz nichtbereits nachnr. 2Abs. 1S.3derVerschwiegenheitspflicht unterliegt, hatdersteuerberaterdafürsorge zutragen,dass der Beauftragte für den Datenschutzsichmit AufnahmeseinerTätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hatanspruch aufbeseitigung etwaiger Mängel. Dem SteuerberateristGelegenheit zurnachbesserung zugeben. DerAuftraggeber hatdasrecht -wenn undsoweites sichbeidem Mandat umeinen Dienstvertrag imsinneder 611,675 BGB handelt-die Nachbesserung durchden Steuerberaterabzuleh nen, wenndas Mandatdurchden Auftraggeber beendet und der Mangelerst nachwirksamerbeendigung des Mandatsdurcheinen anderen Steuerberaterfest gestellt wird. (2) Beseitigt dersteuerberater diegeltend gemachten Mängel nicht innerhalb einerangemessenen Frist oderlehnter diemängelbeseitigung ab,sokann derauf traggeberauf Kosten des Steuerberaters diemängel durch einenanderensteuerberater beseitigen lassen bzw. nachseinerwahl Herabsetzung dervergütung oderrückgängigmachung desvertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater Jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darfdersteuerberater Dritten gegenüber miteinwilligung desauftraggebers berichtigen. Die Einwilligung istnichterforderlich, wennberechtigte Interessen des Steuerberatersden Interessendes Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) DerSteuerberater haftetfüreigenessowiefürdasverschulden seinererfüllungsgehilfen. (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Steuerberater auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf » (inworten: eine Million ) begrenzt. (3)Soweitim Einzelfall hiervon abgewichen, insbesonderedie Haftungauf einen geringerenalsden inabs. 2 genannten Betragbegrenztwerdensoll,bedarfes ei ner schriftlichen Vereinbarung, die gesondertzu erstellenist unddem Auftraggeber zusammenmit diesenallgemeinen Auftragsbedingungen beivertragsabschlussausgehändigtwerdensoll. (4) Soweit einschadenersatzanspruch desauftraggebers kraft Gesetzes nichteinerkürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er a) indreijahren von dem Zeit punktan, indem deranspruch entstanden ist,undder Auftraggeber vonden den Anspruch begründenden Umständen undder Person des Schuldners Kenntnis erlangt oderohne grobefahrlässigkeit erlangenmüsste,b)ohne Rücksicht auf die Kenntnis odergrobfahrlässige Unkenntnis infünfjahrenvonseinerentste hungan undc)ohnerücksicht aufseineentstehung unddiekenntnis odergrob fahrlässige Unkenntnis inzehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oderdemsonstigenden Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich istdiefrüherendende Frist. (5)Die inden Absätzen 1 bis4 getroffenen Regelungen geltenauchgegenüber anderenpersonen alsdem Auftraggeber, soweitausnahmsweise im Einzelfall ver traglicheoder außervertragliche Beziehungen auch zwischen dem Steuerberaterund diesenpersonen begründetwordensind. (6)Von den Haftungsbegrenzungen ausgenommen sindhaftungsansprüche fürschäden ausderverletzung des Lebens, des Körpers oderdergesundheit. 1)Bitte ggf. Betrag einsetzen. (Um von dieser Regelung Gebrauch machen zukönnen, mussbei Steuerberatern dievertragliche Versicherungssumme wenigstens 1 Million fürden einzelnen Schadensfall betragen;anderenfalls istderabs. 2 zustreichen.) 12/2012 DWS-Verlag Verlag des wissenschaftlichen Instituts der SteuerberaterGmbH Bestellservice: Postfach Berlin Telefon0 30/ Telefax0 30/ info@dws-verlag.de Internet: Alle Rechte vorbehalten. Es ist nichtgestattet dievordrucke ganzoderteilweise nachzudrucken bzw. auffbtomechanischem Wegzuven^ielfältigen. DiesesProduktwurde mit äußerster Sorgfaltbearbeitet,für den Inhaltkannjedoch keinegewähr übernommen werden. Nr. 5.1

27 6. Pflichten desauftraggebers; Unterlassene Mitwirkung undannahmeverzug desauftraggebers (1) Der Auftraggeber istzurmitwirkung verpflichtet, soweit eszurordnungsgemäßen Erledigung desauftrags erforderlich ist.insbesondere haterdemsteuerbera ter unaufgefordert allefürdieausführung desauftrags notwendigen Unterlagen vollständig undso techtzeitlg zuübergeben, dassdemsteuerberater einean gemessene Bearbeitungszeit zurverfügung steht.entsprechendes giltfürdieunterrichtung überallevorgänge und Umstände, diefürdieausführung desauf tragsvon Bedeutung sein können. Der Mandant istverpflichtet, alleschriftlichen und mündlichen Mitteilungen dessteuerberaters zurkenntnis zunehmen und beizweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2)Der Auftraggeber hat alleszu unterlassen, wasdieunabhängigkeit dessteuerberaters oderseinererfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse dessteuerberaters nurmitdessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus demauftragsinhalt dieeinwilligung zurweitergabe an einenbestimmten Dritten ergibt. (4)Setztder Steuerberater beimauftraggeber indessenräumen Datenverarbeitungsprogramme ein,so ist derauftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steu erberaterszur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. DesWeiteren istder Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur indemvom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zuvervielfältigen. Der Auftraggeber darfdieprogramme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber dernutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zuunterlassen, wasderausübung der Nutzungsrechte anden Programmen durch densteuerberater entgegen steht. (5) Unterlässt derauftraggeber eineihmnach Nr. 6Abs. 1 bis4 odersonstwieobliegende Mitwirkung oderkommt er mitderannahme dervom Steuerberater an gebotenen Leistung inverzug, so istdersteuerberater berechtigt, eineangemessene Frist mitdererklärung zubestimmen, dasserdiefortsetzung desvertrags nach Ablaufder Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf derfristdarf dersteuerberater denvertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 8Abs. 3). Unberührt bleibt deran spruch dessteuerberaters auf Ersatz derihm durch denverzug oderdieunterlassene Mitwirkung desauftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens,und zwarauch dann, wenn der Steuerberater vondem Kündigungsrecht keinengebrauch macht. 7. Bemessung dervergütung, Vorschuss (1) Die Vergütung (Gebühren undauslagenersatz) dessteuerberaters fürseine Berufstätigkeit nach 33StBerG bemisst sich nach dervergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgeselischaften, es seidenn, es wäreeinevereinbarung gemäß 4 StBWübereine höherevergütung getroffen worden. (2) Für Tätigkeiten, dieindervergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. 57Abs. 3 Nrn. 2 und3stberg), giltdievereinbarte Vergütung, anderenfalls die fürdiese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten dieübliche Vergütung ( 612Abs. 2 und 632Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einemvergütungsanspruch dessteuerberaters ist nurmitunbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4)Fürbereitsentstandene und dievoraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kannder SteuerberatereinenVorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nichtgezahlt, kann der Steuerberater nachvorheriger Ankündigung seineweiteretätigkeit fürden Mandanten einstellen, bisdervorschuss eingeht. Der Steuerberater istverpflichtet, seineabsicht, dietätigkeit einzustellen, demmandanten rechtzeitig bekanntzugeben, wenndemauftraggeber Nachteile aus einereinstellung dertätigkeit erwachsenkönnen. 8. Beendigungdes Vertrags (1) Der Vertrag endetdurch Erfüllung dervereinbarten Leistungen.durch Ablauf dervereinbarten Laufzeit oderdurch Kündigung. DerVertrag endetnichtdurch den Tod, durchden Eintritt dergeschäftsunßhigkeit desauftraggebers oderimfalle einergesellschaft durchderenauflösung. (2) Der Vertrag kann - wennundsoweit ereinendienstvertrag imsinne der 611,675BGB darstellt-von jedemvertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des 627BGB gekündigt werden; diekündigung hat schriftlich zuerfolgen. Soweit imeinzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarfes einerschriftlichen Vereinbarung, diegesondertzuerstellen ist unddemauftraggeber ausgehändigt werden soll. (3) Bei Kündigung desvertrags durch densteuerberater sind zurvermeidung von Rechtsverlusten desauftraggebers injedemfall noch diejenigen Handlungen vor zunehmen, die zumutbarsind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag beidrohendem Fristablauf). Auch für diesehandlungen haftet der Steuerberater nach Nr. 5. (4)DerSteuerberaterist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zurausführung des Auftrags erhält odererhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem istdersteuerberater verpflichtet, demauftraggeber dieerforderlichen Nachrichten zugeben, aufverlangen überdenstand derangelegenheit Auskunft zuerteilenund Rechenschaft abzulegen. (5) MitBeendigung desvertrags hatderauftraggeber demsteuerberaterdiebeiihmzurausführung desauftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme ein schließlich angefertigter Kopien sowie sonstigeprogrammunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. (6)NachBeendigung des Mandatsverhältnisses sinddie Unterlagen beimsteuerberaterabzuholen. 9. Vergütungsanspruch beivorzeitiger Beendigung desvertrags Endetder Auftrag vorseinervollständigen Ausführung, sorichtet sich dervergütungsanspruch dessteuerberaters nach demgesetz. Soweit imeinzelfall hiervon ab gewichen werdensoll, bedarfes einerschriftlichen Vereinbarung, die gesondertzuerstellenist unddemauftraggeber ausgehändigtwerdensoll. 10.Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht vonarbeitsergebnissen und Unterlagen (1)DerSteuerberaterhatdie Handakten aufdiedauervonzehnjahrennachbeendigung desauftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischtjedochschonvor Beendigung dieseszeitraums, wenndersteuerberater denauftraggeber schriftlich aufjgefordert hat,diehandakten inempfang zu nehmen, undderauftragge berdieseraufforderung binnensechsmonaten,nachdemer sieerhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2)Zuden Handakten imsinnedieservorschrift gehörenalleschriftstücke, diedersteuerberaterausanlass seinerberuflichen Tätigkeit vondemauftraggeber oder für ihnerhaltenhat. Dies giltjedochnichtfürden Briefwechsel zwischen dem Steuerberater undseinemauftraggeber undfür dieschriftstücke, diedieserbe reits in Urschriftoder Abschrifterhalten hat, sowie für die zu internen Zweckengefertigten Arbeitspapiere. (3) Auf Anforderung desauftraggebers, spätestens nach Beendigung desauftrags, hat dersteuerberater demauftraggeber diehandakten innerhalb einerange messenen Frist herauszugeben. DerSteuerberater kann von Unterlagen, dieer an denauftraggeber zurückgibt, Abschriften oderfotokopien anfertigen undzu rückbehalten. (4)Der Steuerberater kann dieherausgabe seinerarbeitsergebnisse undderhandakten verweigern, biserwegen seinergebühren undauslagen befriedigt ist.dies giltnicht, soweitdiezurückbehaltung nachden Umständen, insbesondere wegenverhältnismäßiger Geringfügigkeit dergeschuldeten Beträge, gegentreu und Glaubenverstoßenwürde. Bis zur Beseitigung vomauftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines ange messenenteils der Vergütungberechtigt. 11. AnzuwendendesRechtund Erfüllungsort (1)Fürden Auftrag, seineausführung unddiesichhierausergebendenansprüche gilt nur deutsches Recht. (2) Erfüllungsort istderwohnsitz des Auftraggebers, wenner nichtkaufmann imsinnedes HGB ist,ansonstendersitzdes Steuerberaters. 12.Wirksamkeit beiteilnichtigkeit; Änderungen undergänzungen (1)Falls einzelne Bestimmungen dieserauftragsbedingungen unwirksam seinoderwerdensollten, wirddiewirksamkeit derübrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. DieunwirksameBestimmungist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichstnahe kommt. (2) Änderungen undergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen derschriftform.

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