Schallimmissionsprognose Nr. LG 27/2017

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1 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie-, Gewerbe- und Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungsmessungen Eisenach/OT Stockhausen /8050-7, -5 Schallimmissionsprognose Nr. LG 27/2017 für den geplanten Neubau eines SB-Möbel Boss Marktes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 B80 / Im Krug) in Nordhausen Auftraggeber H&T Plan IB Rienäcker Markt Sangerhausen Ausgestellt am: Anzahl der Ausfertigungen: Bearbeiter: Das Gutachten besteht aus 15 Seiten Textteil und 19 Seiten Anlagen. 2 - fach Auftraggeber 1 - fach Ingenieurbüro Frank & Apfel GbR Dipl.-Ing. Bernhard Frank Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

2 Seite 2 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 INHALTSVERZEICHNIS Seite Tabellenverzeichnis 2 Anlagenverzeichnis 3 1. Auftraggeber 4 2. Standort der Anlage 4 3. Aufgabenstellung 4 4. Quellen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften Technische Richtlinien, Normen und Regeln sonstige Grundlagen 5 5. Immissionspunkte und Richtwerte 5 6. Angaben zu den geplanten Anlagen 6 7. Emissionen Gebäude und Verkehr Emissionen der technischen Anlagen des Gebäudes Emissionen LKW-Verkehr und Verladung Emissionen Parkplatzlärm 9 8. Emissionen durch kurzzeitige Geräuschspitzen anlagenbezogener Verkehr auf öffentlicher Straße Berechnung Beurteilungspegel Zusammenfassung und Diskussion 13 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Immissionspunkte mit Lage und Gebietseinstufung 5 Tabelle 2 zulässige Immissionsrichtwerte (RW) am IP 6 Tabelle 3 Emissionen der Einzelvorgänge für den LKW- Verkehr nach Quelle [10]+ [11] 8 Tabelle 4 Emissionsansatz für Verladung nach Quelle [10] + [11] 8 Tabelle 4.1 Emissionsansatz für Verladung nach Quelle [10] + [11] 9 Tabelle 5 rechnerische Berücksichtigung Geräuschspitzen nach Angaben Quelle [10] + [11] 10 Tabelle 6 Berechnung Beurteilungspegel für Tagzeit 12 Tabelle 7 Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte 14 Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

3 Seite 3 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Übersichtsplan mit Lage des geplanten SB-Möbel Boss und der Immissionspunkte M ca. 1 : 3500 Kopie Planzeichnung des B-Planes Nr. 70 B80 / Im Krug mit nachträglich eingezeichnetem Standort SB-Möbel Boss Anlage 3 Lageplan für geplanten SB-Möbel Boss, M 1 : 750 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 5.1 Fotos der Immissionspunkte IP 1 und IP 2 (IP 3 ist unbebautes Grundstück) Berechnung der Emissionen für Parkplatz Berechnung der Emissionen der Fahrstrecken Anlage 6 Rechenmodell, M 1 : 1839 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 12.1 Berechnung Schallleistungs-Beurteilungspegel LKW-Verkehr + Verladung pro Tag Ausbreitungsrechnung für LKW-Verkehr und Verladung Ausbreitungsrechnung für Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter, mit An- und Abfahrt Ausbreitungsrechnung für technische Anlagen des Marktes Ausbreitungsrechnung für kurzzeitige Geräuschspitzen Isophonen des Beurteilungspegels tags, ohne Ruhezeitzuschlag Isophonen des Beurteilungspegels nachts Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

4 Seite 4 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/ Auftraggeber H&T Plan IB Rienäcker Markt Sangerhausen 2. Standort der Anlage Der Standort des geplanten SB-Möbel Boss ist in der Straße Im Krug in Nordhausen / OT Bielen. Der geplante Standort liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 70 B80 / Im Krug, der Stadt Nordhausen. Die betreffende Teilfläche ist im B-Plan als GE Gewerbefläche ausgewiesen. Die Lage des Plangebietes kann dem Übersichtsplan in Anlage 1 und der Kopie der Planzeichnung des B-Planes in Anlage 2 entnommen werden. 3. Aufgabenstellung Das Ing.-Büro Frank und Apfel GbR wurde beauftragt, eine Schallimmissionsprognose für den geplanten Neubau des SB-Möbel Boss Marktes in Nordhausen zu erstellen. Im Rahmen der Schallimmissionsprognose ist nachzuweisen, dass durch das Bauvorhaben die Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 70 B80 / Im Krug) eingehalten werden. Falls erforderlich sind Schallschutzmaßnahmen festzulegen. 4. Quellen Bei der Abfassung dieses Gutachtens wurden folgende Rechts- und Beurteilungsgrundlagen herangezogen 4.1 Gesetze, Verordnungen, Vorschriften [1] Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S.1274), zuletzt geändert am 2. Juli 2013, BGBl. I S [2] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, [3] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBL. I S. 132) in der Fassung vom 22. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548) [4] Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, BGBl. I S. 1036, geändert am Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

5 Seite 5 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/ Technische Richtlinien, Normen und Regeln [5] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90, bekanntgemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79 [6] DIN ISO Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe [7] DIN EN Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie vom April sonstige Grundlagen [8] Parkplatzlärmstudie vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage von 2007 [9] Heft Nr. 116 für Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Tankstellen" [10] Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2005 [11] rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 70 B80 / Im Krug der Stadt Nordhausen [12] Lageplan mit Lage des geplanten Marktes, erstellt vom H&T Plan IB Rienäcker vom April Immissionspunkte und Richtwerte Auf der Grundlage eines Ortstermins und einer telefonischen Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde wurden im Rahmen der vorliegenden Schallimmissionsprognose folgende Immissionspunkte an der nächstgelegenen schutzwürdigen Bebauung innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes berücksichtigt: Tabelle 1 Immissionspunkte mit Lage und Gebietseinstufung Immissionspunkt Lage Höhe Schutzwürdigkeit IP 1 Kleingartenanlage östlich des Plangebietes, außerhalb B-Plan 3 m von westlicher Grundstücksgrenze in 2 m Höhe Kleingartenanlage nach Abstimmung mit UIB IP 2 IP 3 Wohnhaus Zorgelandstr. 4, Lage östlich der Anlage, außerhalb B-Plan Östlich angrenzendes Nachbargrundstück im GE, innerhalb B-Plan Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen vor Fenster Westfassade in 5 m Höhe 3 m von Grundstücksgrenze in 4 m Höhe Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal allgemeines Wohngebiet nach Abstimmung mit UIB Gewerbefläche nach Quelle [11] frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

6 Seite 6 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 Die Lage der Immissionspunkte kann dem Übersichtsplan in Anlage 1 und dem Rechenmodell in Anlage 6 entnommen werden. Fotos der Immissionspunkte sind in Anlage 4 dargestellt. Die Gebietseinstufungen wurden auf der Grundlage einer telefonischen Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde (UIB) angenommen. Das Betriebsgrundstück des geplanten SB-Möbel Boss befindet sich auf einer Teilfläche im mittleren Bereich des B-Plangebietes, welche als Gewerbefläche ausgewiesen wurde. Für die betroffene Teilfläche wurden keine Festsetzungen zu den zulässigen Lärmemissionen getroffen. Deshalb erfolgt ein Nachweis der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, unter Berücksichtigung der Vorbelastung. Nach den vorliegenden Informationen zur Schutzwürdigkeit ergeben sich folgende Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Immissionspunkte: Tabelle 2 zulässige Immissionsrichtwerte (RW) am IP IP 1 (KG) IP2(WA) IP3(GE) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) RW Weiterhin dürfen diese Immissionsrichtwerte nach TA Lärm durch kurzzeitige Geräuschspitzen tags um nicht mehr als 30 db und nachts um nicht mehr als 20 db überschritten werden. Der anlagenbezogene Verkehr auf der öffentlichen Straße wird nach Punkt 7.4 der TA Lärm bewertet. Dabei werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV herangezogen, wenn der vorhandene Verkehr relevant erhöht wird. 6. Angaben zu den geplanten Anlagen Nach den vorliegenden Informationen soll der geplante SB-Möbel Boss eine Netto- Verkaufsfläche von ca m² haben. Die Öffnungszeiten sollen wie folgt gestaltet werden: werktags Uhr sonn- und feiertags keine Öffnungszeit Die An- und Auslieferung der Möbel soll generell zur Tagzeit von Uhr erfolgen, dabei ist von folgendem Verkehr auszugehen: Anlieferung mit 4 LKW/Tag Auslieferung mit 3 LKW/Tag, mit ca. 8 Transporter/Tag und mit ca. 25 PKW/Tag Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

7 Seite 7 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 Die Anlieferung erfolgt an den beiden Innenrampen (Rampe mit seitlicher Abdichtung) an der Südostfassade und die Auslieferung erfolgt an der Südfassade. Die Verladung erfolgt mit Hubwagen oder von Hand. Nach den vorliegenden Angaben ist nur eine Lüftungsanlage geplant, von der relevante Lärmemissionen nach außen zu erwarten sind. Der detaillierte Standort für die Zu- und Abluft ist noch nicht bekannt, deshalb wurde vom ungünstigsten Fall ausgegangen, dass die Zu- und Abluft im Bereich der Ostfassade angeordnet wird. Ein detaillierter Lageplan für das Betriebsgrundstück kann der Anlage 3 entnommen werden. Detaillierte Grundrisse und Ansichten stehen noch nicht zur Verfügung. Im Rechenmodell wurde von einer Gebäudehöhe von mindestens 10 m ausgegangen. 7. Emissionen Gebäude und Verkehr Gemäß den vorliegenden Unterlagen und nach Angaben des Auftraggebers ist für die Anlagen von folgenden Hauptemittenten auszugehen: - Emissionen der technischen Anlagen - Emissionen Lieferverkehr und Verladung LKW, Transporter, Pkw - Emissionen Pkw-Parkplatz für Kunden und Mitarbeiter Die Emissionen des Gebäudes wurden vernachlässigt, da bei den zu erwartenden Innenpegeln aufgrund von Erfahrungswerten keine relevanten Lärmemissionen der Gebäudehülle zu erwarten sind. Detaillierte Angaben zu den zu erwartenden Emissionen können den nachfolgenden Punkten entnommen werden. 7.1 Emissionen der technischen Anlagen des Gebäudes Die Geräuschemissionen des Gebäudes werden durch den Innenpegel in dem jeweiligen Raum bestimmt, welcher wiederum von den betriebenen Maschinen und Anlagen abhängig ist. Im vorliegenden Fall ist aufgrund von Erfahrungswerten davon auszugehen, dass relevante Geräuschemissionen nur aus den Bereichen mit technischen Anlagen zur Kühlung und Lüftung zu erwarten sind. Nach Angaben des Auftraggebers sind folgende Emissionen durch technische Anlagen nach außen zu erwarten: Lüftungsanlage - Fortluft mit Lw <= 86 db(a) Ansaug mit Lw <= 81 db(a) Betrieb nur zur Tagzeit Uhr. Lage der Öffnungen in der Ostfassade (Annahme). Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

8 Seite 8 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 Zusätzlich wurde nach vorliegenden Angaben ein Presscontainer für den SB-Möbel Boss berücksichtigt, der im Bereich der Rampen südlich des Gebäudes aufgestellt werden soll. Aufgrund eigener Messungen wird für den Presscontainer von nachfolgender Schallleistung und einer Einwirkzeit von 1 h/tag zur Tagzeit ausgegangen. Papierpresse Schallleistung Papierpresse Schallleistungs-Beurteilungspegel L w = 95 db(a) L w,r = 83 db(a) Für die geplanten technischen Anlagen wurden Ersatzschallquellen im Rechenmodell angeordnet, deren Lage der Anlage 6 entnommen werden kann. In Anlage 10 sind die Ausbreitungsrechnungen für die technischen Anlagen dokumentiert. 7.2 Emissionen LKW-Verkehr und Verladung Für die Emissionen des LKW- Verkehrs auf dem Betriebsgelände zur Belieferung wird nach Quellen [10]+ [11] von folgenden Schallleistungen ausgegangen: Tabelle 3 Emissionen der Einzelvorgänge für den LKW- Verkehr nach Quelle [10] Emittent Fahrstrecke für LKW Fahrstrecke Transporter/Sprinter Türenschlagen Motorstart Druckluftbremse Rangieren Handverladung Verladung Container Ab+Auf Schallleistung 73 db(a)/10 m/h 70 db(a)/10 m/h 100 db(a) 100 db(a) 108 db(a) 99 db(a) 95 db(a) Einwirkzeit pro Vorgang 3,6 s/10 m 3,6 s/10 m 5 s (T max5s ) 5 s (T max5s ) 5 s (T max5s ) 30 s Minuten 15 Minuten Schallleistungs- Beurteilungspegel pro Stunde 1 LKW/h 63 db(a)/m/h 60 db(a)/m/h 71,4 db(a)/h/vorgang 71,4 db(a)/h/vorgang 79,4 db(a)/h/vorgang 78.2 db(a)/h/vorgang 89 db(a)/h/vorgang 99.4 db(a)/h/vorgang Für die Verladung an den beiden Rampen (Innenrampen Anlieferung) des Möbel Boss und der Warenausgabe wird nach Quelle [10] von folgenden Emissionen ausgegangen: Tabelle 4 Emissionsansatz für Verladung nach Quelle [10] Ort Innenrampe SB- Möbel Boss Anlieferung (LKW1) Art der Verladung Palettenhubwagen über Überladebrücke 40x / LKW (20 Paletten/LKW) Schallleistungs- Beurteilungspegel pro Vorgang je h 80 db(a)/h an Innenrampe Schallleistungs- Beurteilungspegel pro LKW 96 db(a)/h/lkw an Innenrampe Rollgeräusch Wagenboden 40 x 75 db(a)/h/ Vorgang tags 91 db(a)/h/lkw Verladung gesamt für 20 Paletten(LKW 97.2 db(a)/h/lkw Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

9 Seite 9 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 Tabelle 4.1 Emissionsansatz für Verladung nach Quelle [10] Ort Warenausgabe SB- Möbel Boss LKW-Verladung mit 3 Möbelstücke/LKW + Transporter(LKW2+4) Art der Verladung Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand tags 6x / LKW ohne Rampe Rollgeräusch Wagenboden 6 x Schallleistungs- Beurteilungspegel pro Vorgang je h Schallleistungs- Beurteilungspegel pro LKW 88 db(a)/h 95.8 db(a)/h/lkw 75 db(a)/h/ Vorgang Verladung gesamt für 3 Möbelstücke je LKW / Transporter. tags 82.8 db(a)/h/lkw 96.0 db(a)/h/lkw Die Verladung von Einzelstücken beim Pkw-Transport wird vernachlässigt, da hierbei keine relevanten Emissionen zu erwarten sind. Die Berechnung der Schallleistungs- Beurteilungspegel (Schallleistung für den Beurteilungszeitraum tags 16 h) für den LKW- und Transporter Fahrverkehr ist in Anlage 7 dokumentiert. In den Emissionsansätzen wurden Ruhezeitzuschläge noch nicht mit berücksichtigt. Die Annahmen zur Häufigkeit der Vorgänge beruhen auf Angaben des Auftraggebers. Die Lage der Ersatzschallquellen kann dem Rechenmodell in Anlage 6 entnommen werden und die Ausbreitungsrechnungen sind in Anlage 8 dokumentiert. 7.3 Emissionen Parkplatzlärm Der Emissionsansatz für den Pkw- Parkplatz wurde nach Parkplatzlärmstudie (Quelle [8]) gebildet. Gemäß überarbeiteter Parkplatzberechnungsformel ergibt sich der flächenbezogene Schallleistungspegel für Parkplätze wie folgt: Lw = 63 + KPA + KI + KD + K Stro + 10 lg(b*n) Lw" = Lw - 10 lg S K PA Zuschlag für Parkplatzart in db(a) nach Tabelle 34 K I Zuschlag für Impulshaltigkeit nach Tabelle 34 KD Durchfahranteil KD = 2,5 * lg(f*b-9) in db(a) f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße B Bezugsgröße, Netto-Verkaufsfläche, N Zahl der Bewegungen pro Stellplatz und Stunde je Bezugsgröße, K Stro Zuschlag für Fahrbahnoberfläche, 0,0 db(a) für Asphalt S Gesamtfläche des Parkplatzes in m² Lw Gesamtschallleistungspegel der betrachteten Teilfläche in db(a) Lw" flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Die Berechnung der Emissionen des Parkplatzes ist in Anlage 5 dargestellt. Bei den Berechnungen wurde nach den vorliegenden Angaben von folgenden Netto- Verkaufsflächen und Bewegungshäufigkeiten nach Tabelle 33 der Quelle [8] ausgegangen: Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

10 Seite 10 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 Markt Netto-Verkaufsfläche Bew./B 0./h Bewegungen/h N aus Tab. 33 tags/nachts Möbel Boss 6000 m² /12 für Parkplatz 1 Mitarbeiterparkplatz 10 Stellpl./232 m² 0.3/0.5 3/5 für Parkplatz 2 Summe 243/17 Parkplatz 1+2 Bei der Bewegungshäufigkeit für die Tagzeit wurden die empfohlenen Maximalansätze aus Tabelle 33 der Quelle [8] verwendet. Da der Markt bis 22:00 Uhr geöffnet sein soll, wurde davon ausgegangen, dass in der lautesten Nachtstunde (22:00 23:00 Uhr) noch eine Bewegungshäufigkeit von 5 % der Häufigkeit von der Tagzeit vorhanden ist (Kunden und Angestellte fahren nach Uhr ab). Die Zuschläge K PA und K I wurden nach Tabelle 34 der Quelle [8] gebildet. Da im vorliegenden Fall nach den Angaben des Auftraggebers keine Einkaufswagen vom SB-Möbel Boss auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt werden, liegen die Emissionsansätze der Parkplatzlärmstudie zu hoch und damit auf der sicheren Seite. Die Emissionen der Fahrstrecken für Durchfahr- und Parksuchverkehr auf dem Parkplatz wurden nach dem zusammengefassten Verfahren der Quelle [8] berechnet. Dadurch ergibt sich ebenfalls eine Erhöhung der Prognosesicherheit. Die Lage der Ersatzschallquellen kann dem Rechenmodell in Anlage 6 entnommen werden und die Ausbreitungsrechnungen sind in Anlage 9 dokumentiert. 8. Emissionen durch kurzzeitige Geräuschspitzen Für die Beurteilung der zu erwartenden kurzzeitigen Geräuschspitzen an den Immissionspunkten wurden folgende Vorgänge mit Geräuschspitzen berücksichtigt: Tabelle 5 rechnerische Berücksichtigung Geräuschspitzen nach Angaben Quelle [10] + [11] Vorgang Türenschlagen Pkw Spitzen- Schallleistungspegel Einwirkzeit 98 db(a) tags+nachts Lage der Ersatzschallquelle nächstgelegener Pkw-Stellplatz im Osten des Parkplatzes Druckluftbremse LKW 110 db(a) tags nächstgelegene LKW-Fahrstrecke Spitzenpegel bei Verladung 120 db(a) tags Rampenbereich des SB-Möbel Boss Die Lage der Ersatzschallquellen kann dem Rechenmodell in Anlage 6 entnommen werden und die Ausbreitungsrechnungen sind in Anlage 11 dokumentiert. Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

11 Seite 11 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/ anlagenbezogener Verkehr auf öffentlicher Straße Nach Punkt 7.4 der TA Lärm sind die Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück, in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f, durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich zu vermindern, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind: - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag, oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden Im Rahmen der Emissionsansätze für den Parkplatz- und LKW-Verkehr wurde für die Anlage von folgendem Fahrverkehr ausgegangen: - PKW-Verkehr tags / nachts mit 243/17 Fahrbewegungen/h - LKW-Verkehr tags / nachts mit 1 LKW-Fahrt/h - Transportverkehr tags / nachts mit 1 LKW-Fahrt/h Der anlagenbezogene Verkehr auf der öffentlichen Straße außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 70 läuft zukünftig generell über die Landesstraße L3080. Da der vorhandene SB-Möbel Boss zurzeit im Bereich der Halleschen Straße liegt (ca. 600 m westlich des neuen Standortes) und damit ebenfalls der anlagenbezogene Verkehr über die L3080 führt, ist mit der Verlagerung keine grundsätzliche Erhöhung der Verkehrsbelastung im Bereich der L3080 zu erwarten. Die Netto-Verkaufsfläche wird sich zwar von jetzt ca m² auf zukünftig ca m² erhöhen, allerdings liegt die Erhöhung nicht in der Größenordnung einer Verdopplung und damit ist auch keine Erhöhung der Verkehrsgeräusche um 3 db zu erwarten. Da damit eine der drei Bedingungen des Punktes 7.4 der TA Lärm nicht erfüllt wird, sind keine organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung des anlagenbezogenen Verkehrs auf der öffentlichen erforderlich. Deswegen wurden keine weitergehenden Berechnungen dazu durchgeführt. Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

12 Seite 12 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/ Berechnung Beurteilungspegel Auf der Grundlage der Berechnungen in den Anlagen 7 bis 10 werden nachfolgend die Gesamt-Beurteilungspegel berechnet. Tabelle 6 Emittent Berechnung Beurteilungspegel für Tagzeit Teil-Beurteilungspegel für technische Anlagen des geplanten SB-Möbel Boss zur Tagzeit für eine Einwirkzeit von Uhr Beurteilungspegel in db(a) IP 1 IP 2 IP Zuschlage für Ruhezeiten db - Teil-Beurteilungspegel für Parkplatzlärm zur Tagzeit mit Einwirkzeit von Uhr Zuschlage für Ruhezeiten db - Teil-Beurteilungspegel für LKW-Verkehr und Transporter-Verkehr zu den Verladebereichen südlich und östlich des Gebäudes in der Zeit von Uhr, davon 4 LKW zur Anlieferung, 3 LKW und 8 Transporter zur Auslieferung, sowie mit Austausch eines Abfallcontainers südlich des Gebäudes Zuschlage für Ruhezeiten db - Gesamt-Beurteilungspegel für SB-Möbel Boss, tags für eine Öffnungszeit von Uhr Gesamt-Beurteilungspegel für SB-Möbel Boss für lauteste Nachtstunde von Uhr mit Abfahrt der letzten Kunden und Mitarbeiter (nur Parkplatzlärm) Da die Einwirkzeiten bereits beim Emissionsansatz berücksichtigt wurden, entsprechen die in den Anlagen 7 bis 10 berechneten Pegel den Teil-Beurteilungspegeln. Für den Immissionspunkt IP 2 im allgemeinen Wohngebiet, wurde ein Ruhezeitzuschlag nach TA Lärm vergeben. Dabei wurde von einer Gleichverteilung der Vorgänge über 16 h tags ausgegangen. Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

13 Seite 13 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/ Zusammenfassung und Diskussion Der in Nordhausen im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 Bei der Untersten Ölmühle vorhandenen SB-Möbel Boss soll verlagert und neu errichtet werden, im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 70 B 80 / Im Krug. Im Rahmen der vorliegenden Schallprognose wurden die zu erwartenden Schallimmissionen für den geplanten neuen SB-Möbel Boss in Nordhausen rechnerisch ermittelt und mit den zulässigen Schallimmissionen nach TA Lärm verglichen. Der geplante neue Standort des SB-Möbel Boss kann dem Übersichtsplan in Anlage 1 und der Teilkopie des B-Planes in Anlage 2 entnommen werden. Ein detaillierter Lageplan des neuen Standortes ist in Anlage 3 dargestellt. Für die rechnerischen Untersuchungen wurden 3 Immissionspunkte an der nächstgelegenen schutzwürdigen Bebauung und auf dem benachbarten Gewerbegrundstück festgelegt. Die Lage der Immissionspunkte kann dem Übersichtsplan in Anlage 1 entnommen werden. Fotos der Immissionspunkte sind in Anlage 4 dargestellt. Weitere detaillierte Angaben zu den Immissionspunkten können dem Punkt 5 entnommen werden. Auf der Grundlage der Angaben des Auftraggebers zu dem geplanten SB-Möbel Boss, siehe Punkt 6, und dem detaillierten Lageplan des Marktes in Anlage 3, wurde ein Rechenmodell erstellt, welches in Anlage 6 dargestellt ist.. Für die geplanten technischen Anlagen, den Lieferverkehr und den Parkplatzlärm wurden Ersatzschallquellen im Rechenmodell angeordnet. Detaillierte Angaben zu den Ersatzschallquellen können dem Punkt 7 und den Anlagen 5 und 7 entnommen werden. Mit dem Rechenmodell aus Anlage 6 wurden Ausbreitungsrechnungen für die nach außen emittierenden technischen Geräte (Anlage 10), den Parkplatzlärm (Anlage 9) und den Lieferverkehr (Anlage 8) durchgeführt. Da die Einwirkzeiten und erforderlichen Zuschläge für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit bereits beim Emissionsansatz mit berücksichtigt wurden, entsprechen die berechneten Pegel den Teil-Beurteilungspegeln für den jeweiligen Emittenten. Auf der Grundlage der Ausbreitungsrechnungen in Anlagen 8 bis 10 wurden unter Punkt 10 die Gesamt-Beurteilungspegel an den Immissionspunkten berechnet. Dabei wurden für den Immissionspunkt IP 2 zusätzlich Ruhezeitzuschläge für die Tagzeit nach TA Lärm berücksichtigt, da davon ausgegangen wurde, dass für diesen Immissionspunkt von der Schutzwürdigkeit auszugehen ist, die einem allgemeinen Wohngebiet entspricht. Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

14 Seite 14 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 In der nachfolgenden Tabelle sind die berechneten Beurteilungspegel den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm gegenübergestellt: Tabelle 7 Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte Emittent Beurteilungspegel in db(a) IP 1 IP 2 IP 3 Gesamt-Beurteilungspegel für SB-Möbel Boss, tags für eine Öffnungszeit von Uhr Immissionsrichtwerte für die Tagzeit 55 db(a) 55 db(a) 65 db(a) Differenz zum Immissionsrichtwert -14 db -16 db -11 db Gesamt-Beurteilungspegel für SB-Möbel Boss für lauteste Nachtstunde von Uhr mit Abfahrt der letzten Kunden und Mitarbeiter (nur Parkplatzlärm) Immissionsrichtwerte für die Nachtzeit 55 db(a) 40 db(a) 50 db(a) Differenz zum Immissionsrichtwert -31 db -20 db -7 db Wie der Tabelle 7 zu entnehmen ist, unterschreiten die berechneten Beurteilungspegel für den geplanten SB-Möbel Boss den Immissionsrichtwert für die Tagzeit um mindestens 11 db. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit wird an den beiden Immissionspunkten außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes um mindestens 20 db unterschritten und am Immissionspunkt auf dem gewerblichen Nachbargrundstück, wird der Immissionsrichtwert nachts um mindestens 7 db unterschritten. Da der Immissionsrichtwert an den beiden Immissionspunkten außerhalb des B-Planes um mindestens 11 db unterschritten wird, kann nach Punkt 2.2 der TA Lärm davon ausgegangen werden, dass die beiden Immissionspunkte außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten Anlage liegen. Aufgrund der Unterschreitung am IP 3 (zurzeit unbebaut, innerhalb Geltungsbereich des B-Planes) um mindestens 7 db, kann nach Punkt der TA Lärm davon ausgegangen werden, dass die Zusatzbelastung durch die geplante Anlage als nicht relevant anzusehen ist. Die berechneten Beurteilungspegel ergeben sich nur bei Einhaltung folgender Randbedingungen zum Schallschutz: 1. Begrenzung der maximalen Öffnungszeiten des SB-Möbel Boss werktags auf die Zeit von Uhr. 2. LKW-Verkehr zu dem SB-Möbel Boss nur in der Tagzeit von Uhr Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

15 Seite 15 von 15 zur Schallimmissionsprognose LG 27/2017 Wie der Anlage 11 zu entnehmen ist, ergeben sich bei Einhaltung der genannten Randbedingungen keine kurzzeitigen Geräuschspitzen an den Immissionspunkten, die den Richtwert tags um 30 db und nachts um 20 db überschreiten. Tags ergaben die Berechnungen kurzzeitige Geräuschspitzen bis 75 db(a) und nachts bis 64 db(a) am nächstgelegenen Immissionspunkt IP 3. Da es sich bei dem geplanten Neubau nur um eine Verlagerung eines bereits vorhandenen SB-Möbel Boss handelt, und der anlagenbezogene Verkehr des vorhandenen SB-Möbel Boss auf der öffentliche Straße bereits jetzt über die Landesstraße L3080 führt, treffen die Bedingungen unter Punkt 7.4 der TA Lärm nicht zu. Damit sind keine weiteren Maßnahmen zur Reduzierung des anlagenbezogenen Verkehrs auf der öffentlichen Straße zusätzlich erforderlich. Siehe dazu auch Punkt 9. Die Ausbreitungsrechnungen wurden nach DIN ISO ohne Berücksichtigung des Geländeprofiles und für Mitwindsituation durchgeführt. Dabei wurde der meteorologische Korrekturfaktor mit C0=0 db (gleichverteilt auf 360 ) berücksichtigt. Die Prognoseungenauigkeit wird mit +3/-3 db(a) eingeschätzt. Die Prognoseungenauigkeit ergibt sich aus den Angaben der Tabelle 5 der DIN ISO für die Ausbreitungsrechnung. Aufgrund der gewählten Emissionsansätze ist jedoch davon auszugehen, dass die Ergebnisse auf der sicheren Seite liegen und damit in der Praxis eher geringere Schallimmissionen zu erwarten sind. Eisenach, den Dipl.-Ing. Bernhard Frank Faching. für Schallschutz Dipl.-Ing. Bernhard Frank / öff. best. u. vereidigter Sachverständiger der IHK Erfurt Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

16 geplanter SB-Möbel Boss IP3 IP1 IP2 Anlage 1 - LG 27/ Ing.- Büro Frank & Apfel Übersichtsplan mit Lage des geplanten SB-Möbel Boss und der Immissionspunkte, M ca. 1 : 3500

17 SB-Möbel Boss Anlage 2 - LG 27/ Ing.- Büro Frank & Apfel Kopie Planzeichnung des B-Planes Nr. 70 B80 / Im Krug mit nachträglich eingezeichnetem Standort SB-Möbel Boss

18 Anlage 3 - LG 27/ Ing.- Büro Frank & Apfel Lageplan für geplanten SB-Möbel Boss M 1 : 750

19 Anlage 4 - LG 27/ Ing.- Büro Frank & Apfel Fotos der Immissionspunkte IP 1 und IP 2 (IP 3 ist unbebautes Grundstück)

20 Anlage 5 - Ing.- Büro Frank & Apfel : Berechnung der Emissionen für Parkplatz, Seite 1 von 1 nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 Lw = 63 + KPA + KI+Kv + KD + KStrO + 10 lg(b*n) Lw" = Lw - 10 lg S N Bewegungshäufigkeit pro Stunde und Bezugseinheit B Anzahl der Bezugseinheiten f normierte Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße KPA Zuschlag für Parkplatzart KI Zuschlag für Impulshaltigkeit Kv frei verfügbarer Zuschlag für Besonderheiten KD KD = 2,5 lg (f*b - 9), Durchfahrtanteil KStrO Zuschlag für Fahrbahnoberfläche S Teilfläche des Parkplatzes in m² Lw Gesamtschalleistungspegel der betrachteten Teilfläche in db(a) Lw" flächenbezogener Schalleistungspegel in db(a)/m² Bezeichnung B N f mit KD KD KStro Kpa Ki Kv S Lw Lw" db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) m² db(a) db(a)/m² Kunden-Parkplatz tags Ja Kunden-Parkplatz 22-23Uhr 5% Mitarbeiterparkplatz tags Ja Ja Mitarbeiter nachts Ja

21 Anlage LG 27/ Ing.- Büro Frank & Apfel : Berechnung Emissionen der Fahrstrecken, Seite 1 von 1 NAME GATTUNG BELAG AMPEL GEF MT MN PT PN V P T V P N VL T VL N LMT LMN Kunden-An-Abfahrt G Mitarbeiter An-Abfahrt G Gattung Straßengattung nach RLS 90 A Bundesautobahn B Bundesstraße L Landstraße, Gemeindeverbindungsstraße G Gemeindestraße Belag N, 1 Nicht geriffelte Gußasphalte Asphaltbetone, Splittmatixasphalte G, 2 geriffelte Gußasphalte oder Betone P, 3 Pflaster mit ebener Oberfläche S, 4 sonstige Pflaster 5 Betone nach ZTV Beton 78 mit Stahlbesenstrich mit Längsglätter 6 Betone nach ZTV Beton 78 ohne Stahlbesenstrich mit Längsglätter und Längstexturierung mit einem Jutetuch 7 Asphaltbetone <= 0/11 und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung 8 Offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt>=15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/11 9 Offenporige Asphaltdeckschichten, die im Neuzustand einen Hohlraumgehalt>=15% aufweisen - mit Kornaufbau 0/8 Am Ampelbereich RQ Regelquerschnitt Ge Gefälle in % Dtv durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Kfz/24h Mt maßgebliche stündliche Verkehrsstärke tags (6.00 Uhr bis Uhr) Mn maßgebliche stündliche Verkehrsstärke nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) pt maßgeblicher Lkw-Anteil in % über 2.8 t Gesamtgewicht tags pn maßgeblicher Lkw-Anteil in % über 2.8 t Gesamtgewicht nachts VPT zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw in km/h am Tage VPN zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw in km/h nachts VLT zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw in km/h am Tage VLN zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw in km/h nachts Lmt Mittelungspegel in db(a) für Kfz-Emissionen in 25 m Entfernung zur Straßenachse in 4 m Höhe tags (6.00 Uhr bis Uhr) Lmt Mittelungspegel in db(a) für Kfz-Emissionen in 25 m Entfernung zur Straßenachse in 4 m Höhe nachts(22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)

22 Fahr LKW1/2/3/4 Parken-Kunden Beurteilungszeitraum Verladung LKW1 Parken- Mitarbeiter Technik Zu+Abluft 06:00-22:00 Uhr Berechnungshöhe: 4,00 m Berechnungsraster: 10,00 m Anlage: 6 Blatt : 001 Verladung LKW2+4 IP3 Verladung LKW3 Spitz Pkw-Tür LKW-Bremse Verladung IP1 Rechenmodell M 1: 1939 Technik Papierpresse Auftraggeber H&T Plan IB Rienäcker IP2 Auftragnehmer Ing.- Büro Frank & Apfel D Eisenach Tel.: +49 (0)

23 Anlage 7 - LG 27/ Ing.- Büro Frank & Apfel : Berechnung Schallleistungs-Beurteilungspegel LKW-Verkehr+Verladung pro Tag Ruhezeitzuschlag noch nicht enthalten Emittent Vorgang Lw Einheit Anzahl Lw/Lw`/Lw`` LKW1 Anlieferung Möbel Boss an Innenrampe 4x/Tag pro Vorgang Vorgänge/h in 16h Einheit außer Rz Fahrstrecke 63 db(a)/m/h ,0 db(a)/m/tag Bremse 79,4 db(a)/vorgang/h ,4 db(a)/tag Türenschlagen 2x 74,4 db(a)/vorgang/h ,4 db(a)/tag Motorstart 71,4 db(a)/vorgang/h ,4 db(a)/tag rangieren 81,2 db(a)/vorgang/h ,2 db(a)/tag Verladung Innenrampe 20 Paletten 97,2 db(a)/vorgang/h ,2 db(a)/tag in Rz LKW2 Auslieferung Möbel Boss mit LKW 3x/Tag Fahrstrecke 63 db(a)/m/h ,7 db(a)/m/tag Bremse 79,4 db(a)/vorgang/h ,1 db(a)/tag Türenschlagen 2x 74,4 db(a)/vorgang/h ,1 db(a)/tag Motorstart 71,4 db(a)/vorgang/h ,1 db(a)/tag dm ind Verladung ohne Rampe, 3 Möbelstücke/LKW 96 db(a)/vorgang/h ,7 db(a)/tag LKW3 - Austausch Presscontainer/Rollcontainer SB-Möbel Boss 1x/Tag Fahrstrecke 63 db(a)/m/h ,0 db(a)/m/tag Bremse 79,4 db(a)/vorgang/h ,4 db(a)/tag Türenschlagen 2x 74,4 db(a)/vorgang/h ,4 db(a)/tag rangieren 81,2 db(a)/vorgang/h ,2 db(a)/tag Verladung Rollcontainer Auf + Ab 99,4 db(a)/vorgang/h ,4 db(a)/tag LKW4-Transporter 1 Auslieferung SB-Möbel Boss 8x/Tag Fahrstrecke 60 db(a)/m/h ,0 db(a)/m/tag Türenschlagen 2x 74,4 db(a)/vorgang/h ,4 db(a)/tag Motorstart 71,4 db(a)/vorgang/h ,4 db(a)/tag Verladung ohne Rampe, 3 Möbelstücke/Transporter 96 db(a)/vorgang/h ,0 db(a)/tag SB-Möbel Boss Papierpresse 1h/Tag 95 db(a)/h ,0 db(a)/tag

24 LIMA_7 Version: Lizenznehmer: Ingenieurbüro Frank - Eisenach Projekt: Auftrag Datum Seite Berechnung LKW-Verkehr mit Verladung LKWEGE 01/05/ Berechnung nach ISO 9613, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I001 EG W -FAS. - GEB.: IP 1(KG) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 2.00 m Tag Nacht Immission : 37.2 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Fahr Lw' LKW1-Motorsta Lw LKW1-Türen Lw LKW1-Verlad Lw LKW1-rangier Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Fahr Lw' LKW2-Motorsta Lw LKW2-Türen Lw LKW2-Verlad Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Fahr Lw' LKW3-Türen Lw LKW3-Verlad Lw LKW3-rangier Lw LKW4-Fahr Lw' LKW4-Motorsta Lw LKW4-Türen Lw LKW4-Verladung Lw Anlage 8 Seite 1 LG 27/2017 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für LKW-Verkehr und Verladung

25 Berechnung nach ISO 9613, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I002 1.OG W -FAS. - GEB.: IP 2(WA) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 5.00 m Tag Nacht Immission : 33.5 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Fahr Lw' LKW1-Motorsta Lw LKW1-Türen Lw LKW1-Verlad Lw LKW1-rangier Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Fahr Lw' LKW2-Motorsta Lw LKW2-Türen Lw LKW2-Verlad Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Fahr Lw' LKW3-Türen Lw LKW3-Verlad Lw LKW3-rangier Lw LKW4-Fahr Lw' LKW4-Motorsta Lw LKW4-Türen Lw LKW4-Verladung Lw Anlage 8 Seite 2 LG 27/2017 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für LKW-Verkehr und Verladung

26 Berechnung nach ISO 9613, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I003 EG NNO-FAS. - GEB.: IP 3(GE) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 5.00 m Tag Nacht Immission : 51.4 db(a) db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Bremse Lw LKW1-Fahr Lw' LKW1-Motorsta Lw LKW1-Türen Lw LKW1-Verlad Lw LKW1-rangier Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Brems Lw LKW2-Fahr Lw' LKW2-Motorsta Lw LKW2-Türen Lw LKW2-Verlad Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Bremse Lw LKW3-Fahr Lw' LKW3-Türen Lw LKW3-Verlad Lw LKW3-rangier Lw LKW4-Fahr Lw' LKW4-Motorsta Lw LKW4-Türen Lw LKW4-Verladung Lw Anlage 8 Seite 3 LG 27/2017 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für LKW-Verkehr und Verladung

27 LIMA_7 Version: Lizenznehmer: Ingenieurbüro Frank - Eisenach Projekt: Auftrag Datum Seite Berechnung Parkplatz mit An- und Abfahrt ParkEGE 01/05/ Berechnung nach ISO 9613, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I001 EG W -FAS. - GEB.: IP 1(KG) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 2.00 m Tag Nacht Immission : 38.0 db(a) 24.1 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Park-Kunden-An-Ab Lw' Park-Mitarb-An/AB Lw' Parkplatz-Kunden Lw" Parkplatz-Mitarbeite Lw" Aufpunktbezeichnung : I002 EG W -FAS. - GEB.: IP 2(WA) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 2.50 m Tag Nacht Immission : 34.5 db(a) 20.2 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) Park-Kunden-An-Ab Lw' Park-Mitarb-An/AB Lw' Parkplatz-Kunden Lw" Parkplatz-Mitarbeite Lw" Anlage 9 Seite 1 LG 27/2017 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für Parkplätze für Kunden und Mitarbeiter, mit An- und Abfahrt

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