Erläuterung des vorliegenden Berichtsteiles

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1 Erläuterung des vorliegenden Berichtsteiles Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde als 2. Beteiligungsstufe eine Anhörung durchgeführt. Den in Tabelle 11-1 des Schlussberichts aufgeführten Institutionen wurde der Entwurf des Schlussberichts mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Ein großer Teil der Anhörungsberechtigten hat die Gelegenheit genutzt, Anregungen einzubringen. Der vorliegende Berichtsteil enthält die Ergebnisse der 2. Beteiligungsstufe und wird nach Beschlussfassung zu Anhang VII des endgültigen Schlussberichts. INHALTSVERZEICHNIS Methodik der Darstellung und Abwägung... 1 Zusammenfassende Darstellung und Abwägung... 4 Kapitel 1 bis Kapitel 4 Anforderungsprofil... 4 Kapitel 5.6 Nachfragepotenzial des Einkaufs- und Erledigungsverkehrs... 5 Kapitel 6.1 ÖPNV-Netz... 6 Kapitel SPNV-Netz... 6 Kapitel 6.2 Erschließung und Bedienung... 6 Kapitel 6.3 Verknüpfungspunkte... 6 Kapitel Bewertung der Verknüpfungspunkte... 6 Kapitel 7 ÖPNV-Nachfrage Kapitel 8 Angebotskonzeption... 8 Kapitel 8.1 Vorgehensweise... 8 Kapitel 8.2 Gesamtkonzeption bis Kapitel Maßnahmen im SPNV-Angebot... 8 Kapitel Linienbezogene ÖPNV-Maßnahmen Busangebot... 9 Kapitel Maßnahmen zu zeitlichen Verknüpfungen...16 Kapitel Infrastrukturmaßnahmen Netz...17 Kapitel Infrastrukturmaßnahmen Verknüpfungspunkte...18 Kapitel Sonstige Maßnahmen...18 Kapitel 8.3 Übersicht der Angebotskonzeption nach Regionen...18 Kapitel 9 Maßnahmenwirkungen...19 Kapitel 9.1 Nachfrageprognose Kapitel 9.2 Betriebswirtschaftliche Bewertung...19 Kapitel 9.3 Wettbewerb im ÖPNV...19 Kapitel 10 Hinweise an die Städte und Gemeinden...19 Kapitel 12 Ergebnis...20 Karten...20 Anhang...20 Literaturverzeichnis...21 StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite I

2 Methodik der Darstellung und Abwägung Der vorliegende Text stellt die Ergebnisse der zweiten Beteiligungsstufe dar. Die Stellungnahmen, Anregungen, Fragen und Verbesserungsvorschläge der Anhörungsberechtigten werden zunächst den einzelnen Kapiteln des Ergebnisberichts zugeordnet und zusammengefasst dargestellt. So werden Dopplungen vermieden und die Stellungnahmen im jeweiligen Zusammenhang aufgenommen. Die Abwägung erfolgt ebenfalls zusammenfassend, wobei Anregungen, die direkt in den Text des Ergebnisbericht integriert werden, nur in Ausnahmefällen explizit aufgeführt werden, wenn es sich um erläuternde Ergänzungen, Rechtschreibkorrekturen und andere Änderungen redaktioneller Art handelt. Verkehrliche Maßnahmen, die wünschenswert sind, aber weder durch eine ausreichende zu erwartende Nachfrage gekennzeichnet sind noch einen wirtschaftlichen Betrieb erwarten lassen, werden als fakultativ bezeichnet und sind nicht im Grundangebot des NVP enthalten. Fakultative Maßnahmen sind von den betroffenen Städten und Gemeinden selbst zu finanzieren. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Rückläufe der Stellungnahmen und zur Zuordnung nach den einzelnen Kapiteln, so kann nachvollzogen werden zu welchen Themen Anregungen und Einwendungen gegeben wurden. Tabelle VII-1: Rücklauf der Anhörungsberechtigter Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt zusammen mit dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation DADINA Zustimmung bzw. Anregungen und Bedenken abgewogen in Kapitel: Anhang I, III Karten 6, 7, Anhang I Karte 13, 14 StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 1

3 Anhörungsberechtigter Fahrgastbeirat des Kreises Groß-Gerau Gemeinde Biebesheim, Gemeindevorstand Gemeinde Bischofsheim, Gemeindevorstand Zustimmung bzw. Anregungen und Bedenken abgewogen in Kapitel: (8.3.X) Anhang I Zustimmung Gemeinde Büttelborn, Gemeindevorstand Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Gemeindevorstand Gemeinde Nauheim, Gemeindevorstand Gemeinde Stockstadt, Gemeindevorstand (8.3.2) Zustimmung unter Vorbehalt Zustimmung mit Anmerkung Gemeinde Trebur, Gemeindevorstand Kreis Groß-Gerau Büro für Frauen und Chancengleichheit Zustimmung unter Vorbehalt Kreis Groß-Gerau, Kreisausschuss zusammen mit Behindertenbeauftragten und Schulverwaltung Karte 11 Landkreis Bergstraße Mainzer Verkehrsgesellschaft mbh Mobilbus GmbH Polizeidirektion Groß-Gerau (8.3.2) Zustimmung StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 2

4 Anhörungsberechtigter Pro Bahn Starkenburg Regierungspräsidium Darmstadt RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund Zustimmung bzw. Anregungen und Bedenken abgewogen in Kapitel: Anhang I Karte 9 Zustimmung mit Anmerkung Anhang VI (8.3.1 / 8.3.2) Seniorenbeirat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg Stadt Gernsheim, Magistrat Stadt Kelsterbach, Magistrat Anhang II, VI Stadt Mainz Zustimmung Stadt Mörfelden-Walldorf, Magistrat (8.3.1 / 8.3.2) Stadt Raunheim, Magistrat Stadt Riedstadt, Magistrat (8.3.2 / 8.3.3) 9.2 Stadt Rüsselsheim, Magistrat Zustimmung traffiq, Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main mbh Verkehrsverbund Rhein-Neckar StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 3

5 Zusammenfassende Darstellung und Abwägung Im folgenden werden die eingegangenen Stellungnahmen - nach Kapiteln geordnet - abgewogen. Der Beginn der Abwägung wird zur leichteren Orientierung mit einem Pfeil eingeleitet. In Einzelfällen werden zusätzliche Abschnitte eingefügt bzw. der geänderte Unterpunkte komplett neu dargestellt. Kapitel 1 bis 3 Zu den Kapitel 1 bis 3 wurden nur redaktionelle Änderungen vorgebracht. Sie werden in der Endfassung des NVP berücksichtigt, aber nicht aufgeführt. Einzelne Stellungnahmen bedauern die Trennung von NVP Groß-Gerau und NVP Rüsselsheim. Hier wird perspektivisch eine Zusammenführung beider NVP angestrebt. Kapitel 4 Anforderungsprofil Einzelne Stellungnahmen beschäftigen sich damit, dass beispielsweise das Anforderungsprofil hinsichtlich des Reisezeitverhältnisses (Tabelle 4-4) auf einigen Verbindungen nicht eingehalten wird. Das Anforderungsprofil spiegelt die Zielsetzung des Kreises Groß-Gerau wieder. Die Verkehrspolitischen Zielsetzungen wurden 1996 aufgestellt. Diese geben einen Rahmen vor, innerhalb dessen das Anforderungsprofil ausgestaltet wird. Grundsätzlich ist dabei immer das Gesamtkonzept zu betrachten. Es ist daher nicht zielführend, sich einen einzelnen Aspekt (z.b. ÖV-Reisezeit) herauszugreifen, und alleine damit eine neue Buskonzeption im Landkreis zu begründen. Es müssen zahlreiche weitere Aspekte (z.b. Haltestellenabstände, Einzugsbereiche von Haltestellen, Vermeidung von Parallelverkehren) beachtet werden, und innerhalb der Rahmenvorgaben ein Kompromiss gefunden werden. Die Beurteilung, ob die verkehrspolitischen Ziele erreicht werden, kann nur in Abwägung des gesamten Anforderungsprofils erfolgen. Wartezeiten können im Einzelfall weiterhin von betrieblichen Belangen wie Abstand der Folgefahrten und Wendezeiten abhängig sein. Es wird in einer Stellungnahme angeregt, in Schwachlastzeiten kleinere Fahrzeuge einzusetzen. Die Fahrzeuggröße richtet sich jedoch nach der Spitzenbelastung und dem dann eingesetzten Fahrzeug, kleinere Busse müssten zusätzlich vorgehalten werden. Es würden sich zusätzliche Kosten für Wechselfahrten sowie für zusätzliche Kapitalbindung ergeben, und die großen Fahrzeuge für die Hauptverkehrszeit ihre optimale Nutzungsdauer nicht erreichen. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 4

6 Es wird angeregt, umweltfreundliche Fahrzeuge z.b. mit Erdgasantrieb oder Rußpartikelfilter einzusetzen und den Auspuff in den Dachbereich zu legen. Anhang II enthält bereits weit reichende Festlegungen zum Schadstoffausstoß. Der Auspuff im Dachbereich hat sich wegen zahlreicher nachgelagerter Probleme (z.b. Anwohner) in der Vergangenheit nicht durchsetzen können. Es wird angeregt, die maximalen Übergangs- und Wartezeiten für Umsteigebeziehungen festzulegen. Tabelle 4-4 wird entsprechend ergänzt. Es wird festgelegt, dass die maximale Wartezeit 10 Minuten beträgt bzw. die Übergangszeit max. 12 Minuten. Im Detailisierungsgrad entsprechen diese Festlegungen der Aussagenschärfe eines Rahmenplans. Des Weiteren sind in Kapitel die wichtigen Verknüpfungen beschrieben. Bei der Umsetzung, d.h. bei der Fahrplanfeinplanung sind diese Vorgaben zu berücksichtigen, weiter zu konkretisieren und umzusetzen. Der RMV weist auf die in seinem Aufsichtsrat beschlossenen und als verbundweiter Standard festgelegten Mindeststandards für Busse im RMV hin. In Tabelle 4-6 werden in der Endfassung des Schlussberichtes die Mindeststandards für Busse im RMV (Stand 2003) explizit als verbindliche Anforderung an die Ausstattung benannt und darüber hinaus weiterhin auf den Anhang II Bezug genommen. Kapitel 5.6 Nachfragepotenzial des Einkaufs- und Erledigungsverkehrs Eine Stellungnahme weist darauf hin, dass außer den Zielen im Einkaufs- und Erledigungsverkehr weitere Ziele z.b. im Freizeitverkehr eine Rolle im ÖPNV spielen. Kapitel 5.6 sowie die dazugehörige Karte 6 wird in der Endfassung des NVP überarbeitet und um weitere wichtige Ziele erweitert: Neufassung Kapitel 5.6: Nachfragepotenzial des Alltags- und Freizeitverkehrs Aus der zentralörtlichen Gliederung ergibt sich die Raumstruktur zur notwendigen Erreichbarkeit wichtiger Infrastruktureinrichtungen. Zu den wichtigen Alltagszielen zählen neben Arbeitsplatzschwerpunkten Schulen sowie sonstige öffentliche Einrichtungen (Verwaltungssitze wie z.b. Rathäuser, Krankenhaus, etc), soziale Einrichtungen (z.b. Jugendhäuser, Senioren- und Altenpflegeeinrichtungen), Bildungseinrichtungen (z.b. VHS) sowie Einkaufsschwerpunkte. Überörtlich bedeutsame Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen (z.b. Museen) gehören ebenfalls zu den wichtigen Zielen. Die Alltags- und Freizeitziele im Landkreis Groß Gerau, die teilweise direkt über die Gemeinden abgefragt wurden, sind nach Kategorien geordnet in Karte 6 abgebildet. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 5

7 Kapitel 6.1 ÖPNV-Netz Es wurde eine Darstellung des analysierten Liniennetzes zum Bezugsjahr 2004 gewünscht. Es wird in die Endfassung des Schlussberichts eine neue Karte 7.1 eingefügt, die den entsprechenden Stand Liniennetzplan Fahrplanjahr 2004 darstellt. Kapitel SPNV-Netz Einige Anhörungsberechtigte weisen darauf hin, dass die Problematik der unterschiedlichen Bahnsteighöhen nicht nur auf der Riedbahn, sondern auch auf der Bahnstrecke Darmstadt Mainz gilt. Im endgültigen Schlussbericht wird auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Kapitel 6.2 Erschließung und Bedienung In einer Stellungnahme wird die Auflistung der nicht vom ÖV erschlossenen Siedlungsbereiche gewünscht und das Fehlen einzelner Haltestellen erwähnt. Eine Aufzählung der durch Bushaltestellen und Bahnstationen nicht erschlossenen Räume ist in der Aufzählung der erschlossenen Gebiete enthalten. Die Formulierung wird in diesem Textteil für die Endfassung überarbeitet. Im Lauf der Bearbeitung des NVP kamen Haltestellen hinzu, Stand der Analyse ist Zu diesem Zeitpunkt gab es beispielsweise die Haltestellen Sporthalle in Erfelden und Schusterwörthstraße in Leeheim noch nicht. Die gleiche Stellungnahme bemängelt, dass nicht erkennbar wird, welche Konsequenzen aus der unzureichenden Erschließung gezogen werden. Hier gilt das Gleiche wie oben (Kapitel 4) erläutert. Es ist nicht zielführend, sich einen einzelnen Aspekt (z.b. Erschließung durch Einzugsbereiche) herauszugreifen, und alleine damit neue Standorte von Haltestellen im Landkreis festzulegen. Es müssen noch weitere Aspekte (z.b. ÖV-Reisezeit, Befahrbarkeit, Fahrgastpotential, bestehende Haltestellen) beachtet werden, und innerhalb der Rahmenvorgaben ein Kompromiss gefunden werden. Die Beurteilung, ob die verkehrspolitischen Ziele erreicht werden, kann nur in Abwägung des gesamten Anforderungsprofils erfolgen. Es wird eine Erläuterung der Karte 9 gewünscht. Karte 9 wird in der Endfassung des Schlussberichts ausführlicher erläutert. Kapitel 6.3 Verknüpfungspunkte Kapitel Bewertung der Verknüpfungspunkte Einige Stellungnahmen betonen den dringenden Modernisierungsbedarf an einigen Bahnhöfen (z.b. Biebesheim und Stockstadt). Auf Grund der Wichtigkeit dieses Themas wird die Tabelle 8-3 erweitert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltestelle Groß-Gerau Marktplatz in der Tabelle 8-2 nicht erwähnt wird. Die Haltestelle Groß-Gerau Marktplatz ist aufgrund der neuen infrastrukturellen Rahmenbedingungen im Maßnahmenkonzept nicht mehr als Verknüpfungspunkt, sondern als hochwertige Durchgangshaltestelle vorgesehen. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 6

8 Zahlreiche Anregungen beziehen sich darauf, dass die Liste der Bahnhöfe und Verknüpfungspunkte erweitert werden soll. Es wird eine neue Karte 16 geben, auf der die folgenden zusätzlichen Haltestellen enthalten sind (Tabelle 8-3 wird entsprechend ergänzt): Biebesheim Bhf Dornheim Bhf Geinsheim Mittelpfad Gustavsburg Bhf Raunheim West Riedstadt Wolfskehlen Bhf Handlungsbedarf an diesen Stationen wird getrennt für die aus Karte 11 und Anhang V bekannten Bereiche (Ausstattung, Wegweisung usw.) in Karte 16 und in Tabelle 8-3 dargestellt. Für einige der ausgewählten Verknüpfungspunkte wird eine Herabstufung in einzelnen Kategorien vorgeschlagen. Eine höhere Einstufung wurde in keiner Stellungnahme angeregt. Der Bahnhof Gernsheim wird in Karte 11 und Anhang V hinsichtlich Wegweisung / Orientierung von 0 auf - herabgestuft. Der Bahnhof Nauheim wird in Karte 11 und Anhang V hinsichtlich Ausstattung Bahn von 0 auf - herabgestuft. Eine Herabstufung im Bereich Ausstattung Bahn, wie sie für die Bahnhöfe Stockstadt und Gernsheim auf Grund der niedrigen Bahnsteighöhen vorgeschlagen wird, wird nicht im Bereich Ausstattung Bahn berücksichtigt. Das Thema Bahnsteighöhen ist ein eigenes Thema, dass in der Endfassung des Schlussberichts eigens erwähnt werden wird. Die großen fußläufigen Entfernungen zwischen den Bahnsteigen von Hin- und Gegenrichtung an einzelnen Bahnhöfen der Riedbahn werden in den Stellungnahmen bemängelt. Diese Entfernungen resultieren aus den Bahnsteigprovisorien, die im Zuge der S7- Einführung entstanden sind und sollen mit dem Endausbau der S-Bahn korrigiert werden. Kapitel 7 ÖPNV-Nachfrage 2007 In einer Stellungnahme wird vermutet, dass die geringe Auslastung der L2a nach Kornsand auf die umwegige Führung zurückzuführen ist und die weiterführenden Buslinien von Geinsheim nur nach Rüsselsheim und Groß-Gerau führen. Der wesentliche Grund für die geringe Auslastung ist jedoch das durch die niedrige Einwohnerzahl bedingte geringe Nachfragepotenzial der Hessenaue. Dort wohnen weniger als 400 Menschen. Im Freizeitverkehr wird diese Linie nur bedingt in Anspruch genommen. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 7

9 Kapitel 8 Angebotskonzeption In einer Stellungnahme wird eine Prioritätenreihung der Maßnahmen der Angebotskonzeption gewünscht. Dies ist zumindest im Bereich Bus nicht zielführend, da fast alle Maßnahmen untereinander verknüpft sind. Eine stückweise Umsetzung ist kaum möglich. Die ebenfalls gewünschte Angabe zu den Gesamtkosten ist in Kapitel 9 enthalten. Kapitel 8.1 Vorgehensweise In einer Stellungnahme wird gewünscht, dass die ÖPNV-relevanten Planungen (z.b. Erweiterungsgebiete, Umbau von Haltestellen) näher erläutert werden. Diese Planungen werden durch die unterschiedlichen Beteiligungsstufen berücksichtigt. Weil diese Planungen im Laufe der Bearbeitung des NVP ständig weiterentwickelt werden, ist es nicht zielführend, einen Zwischenstand im NVP wiederzugeben. Kapitel 8.2 Gesamtkonzeption bis 2011 Kapitel Maßnahmen im SPNV-Angebot In zahlreichen Stellungnahmen wird die Notwendigkeit einer deutlich aufgewerteten S-Bahnlinie S7 dokumentiert. Vor dem Hintergrund prognostizierter Querschnittsbelastungen zeigen die Modellrechnungen des RMV zur Verlängerung der S7 von Riedstadt-Goddelau bis Biblis sowie die Durchbindung dieser S-Bahn auf die S-Bahn-Stammstrecke in Frankfurt (Tunnel) die Notwendigkeit einer umfassenden verbundraumübergreifenden Untersuchung auf. Diese Untersuchung wird auch südlich des RMV-Verbundgebietes als notwendig erachtet um den bestehenden S-Bahn-Planungen eine verkehrliche und wirtschaftliche Basis zu geben. Weitere Hinweise beziehen sich auf die positiven Ergebnisse einer Nutzen-Kosten- Untersuchung für die Ausschleifung der S-Bahn zum geplanten Terminal 3 am Flughafen Frankfurt sowie die Möglichkeiten im Zuge der Realisierung des Neubaustreckenprojektes Rhein/Main Rhein/Neckar. Die Anmerkungen hinsichtlich der notwendigen Angebotsstandards implizieren auch die Hinweise auf die Bereitstellung entsprechender Kapazitäten im Rahmen der Nachfrageentwicklung. Die zahlreichen inhaltlichen und perspektivischen Aussagen der Stellungnahmen werden im folgenden Abschnitt Abhängigkeitsorientierte Entwicklung des SPNV-Angebotes zusammengeführt. Abhängigkeitsorientierte Entwicklung des SPNV-Angebotes Die für den SPNV im Kreisgebiet relevanten Infrastrukturentwicklungen wie z.b. die Ausschleifung der S-Bahn zum geplanten Terminal 3 am Flughafen Frankfurt sowie die Realisierung des Neubaustreckenprojektes Rhein/Main - Rhein/Neckar werden erst nach Ablauf des NVP in die Umsetzung gelangen. Die Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Tunnelstammstrecke in Frankfurt sowie der Ausbau der Station Stadion sind aufgrund fehlender niveaufreier Verbindungen nicht dazu geeignet die S7 in den S-Bahn-Tunnel zu führen. Weitergehende konkrete Planungen werden derzeit nicht verfolgt. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 8

10 Der Regionale Nahverkehrsplan des RMV sieht die Durchbindung der S7 über die geplante nordmainische S-Bahn nach Hanau vor. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Ausschleifung der S-Bahn zum geplanten Terminal 3 am Flughafen Frankfurt erzielt ein außerordentlich positives Ergebnis, obwohl hierbei die S-Bahn dauerhaft im Frankfurter Hauptbahnhof endet. Das Betriebsprogramm sieht in diesem Zusammenhang zwischen Groß-Gerau- Dornberg und Frankfurt einen 15-Minuten Takt vor um der wachsenden Verkehrsnachfrage Rechnung zu tragen. Vor dem Hintergrund sich verändernder Querschnittsbelastungen sind neue Modellrechnungen zur Verlängerung der S7 von Riedstadt-Goddelau bis Biblis sowie zur Durchbindung der S-Bahn auf die nordmainische S-Bahn unabdingbar. Aufgrund der bestehenden SPNV-Planungen des VRN und sich eventuell ergänzender Betriebsprogramme liegt die Notwendigkeit einer umfassenden verbundraumübergreifenden Untersuchung auf der Hand. Im Ergebnis dieser Studie ist ein optimiertes Betriebsprogramm zu entwickeln, das dem prognostizierten Nachfragewachstum gerecht wird, aber auch auf Dauer für alle Beteiligten finanzierbar bleibt. Im Zuge der Fortschreibung des aktuellen Regionalen Nahverkehrsplans des RMV (2004 bis 2009) ist daher auf Basis der Untersuchungsergebnisse ein integriertes Verkehrskonzept Riedbahn zu verankern und Eindeutigkeit hinsichtlich der Charakteristika der S-Bahn-Linie S7 herzustellen. Die Verkehrsleistung der Linie 75 wurde zwischenzeitlich europaweit ausgeschrieben. Mit dem Fahrplan 2009 werden die bestehenden Kapazitätsprobleme über den Einsatz von Doppelstockwagen beseitigt. Dagegen sind die zeitlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Ausschreibung des Fahrplanangebotes der S-Bahn-Linie S7 und der RE-Linie 70 in Anbetracht der Ergebnisse der Studie anzupassen. Das optimierte Betriebsprogramm sollte dazu beitragen, über ein hohes Maß an Effizienz, die Betriebskosten zu senken. Die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts Mainz - Bischofsheim lässt bereits während der Laufzeit des NVP eine höhere Betriebsstabilität erwarten. Der Halt Gustavsburg ist nach Abschluss der Arbeiten zwingend zu realisieren. Kapitel Linienbezogene ÖPNV-Maßnahmen Busangebot. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Änderung von Linien, die nicht allein der LNVG unterstellt sind, Abstimmungen mit anderen Aufgabenträgern erfolgen müssen. Dies ist selbstverständlich richtig und wird in Tabelle 8-1 ergänzt (z.b. DADINA, MVG, RMV). Mainspitze Zur Bedienung des bisher nicht vom ÖV erschlossenen Gewerbegebietes Bischofsheim favorisiert die MVG die Linie 55 statt der Linie 72. Im NVP wird die Linie 72 aufgrund der Direktverbindung nach Rüsselsheim und den Umsteigemöglichkeiten am Bahnhof Bischofsheim bevorzugt. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 9

11 Die MVG gibt weiterhin zu Bedenken, dass eine Ausweitung des Fahrweges der Nachtbuslinie 91 über Bischofsheim Bahnhof nur dann möglich ist, wenn die Linie innerhalb Bischofsheim gekürzt wird, da keinerlei Fahrzeitreserven bestehen. Die Möglichkeiten werden geprüft und im NVP darauf hingewiesen. Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg bittet um Beachtung, dass im nördlichen Ortsteil von Ginsheim ein neues Siedlungsgebiet erschlossen werden soll. Sobald Informationen über genaue Lage und Größe des Gebietes vorliegen, wird in der zukünftigen Konzeption darauf eingegangen. Die Einrichtung einer Verbindung zwischen Ginsheim Bouguenaisallee und Bischofsheim Bahnhof durch Linie 54 oder 72 bzw. einer Verbindung zwischen Ginsheim und Groß-Gerau wird gewünscht. Derzeit verkehrt die Linie 54 zwischen Bischofsheim Bahnhof über Ginheim MAN-Siedlung, Stuttgarter Straße zum Friedrich-Ebert-Platz. Die Möglichkeit zur Fahrwegänderung der Linie 54 über Bischofsheim - Ginsheim an den Sportstätten - Bouguenaisallee - In der Nachtweid - Stuttgarter Straße / Friedrich-Ebert-Platz ist fahrplanseitig zu prüfen und wird in den NVP als Prüfauftrag aufgenommen. Mit Umsteigen am Bahnhof Bischofsheim besteht des Weiteren eine Verbindung aus Ginsheim-Nord in Richtung Groß- Gerau. Die Einrichtung einer Direktverbindung zwischen Ginsheim und Rüsselsheim wird seitens der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg ausdrücklich begrüßt. Die MVG hat ebenfalls ihre Bereitschaft zur Bedienung dieser Relation signalisiert. Finanzierung und endgültige Linienführung stehen unter dem Vorbehalt der Abstimmung mit der Stadt Rüsselsheim. Nord Es wird gebeten, die Umgestaltung der Bertha-von-Suttner-Schule zur Ganztagesschule zu berücksichtigen. Die Einführung von Ganztages-Unterricht bedeutet, dass die Linie 67 ihr Fahrtenangebot entsprechend auf den Nachmittag ausdehnen muss. Entsprechendes gilt für andere Linien mit überwiegender Ausrichtung auf den Schülerverkehr und ist im NVP bereits beschrieben. Die Stadt Raunheim wünscht eine Verdichtung des Taktes der Linie 975 (zukünftig 851) zwischen Raunheim Am Prime-Parc und dem Flughafen Frankfurt in der Zeit von 7:00 bis 19:00 auf 30 Minuten. Auf dem Gelände des Prime-Parcs arbeiten Mitarbeiter der Lufthansa Systems Aeronautics GmbH. Auf Grund des direkten Anschlusses von Raunheim an den Flughafen mit der S-Bahn im Viertelstundentakt geht ein solches Angebot über die Grundversorgung hinaus, würde aber je nach Umsetzung die Anbindung der Wohngebiete in Raunheim verbessern. Die Linienverdichtung ist fakultativ als lokaler Verkehr vorstellbar und könnte mit einer Verlängerung der Linie 72 hergestellt werden. Vorgeschlagen wird, zur Vermeidung von Parallelverkehren, zur Beschleunigung und zur erweiterten Erschließung die Führung der zusätzlichen Takte über Staudenring / Flughafenstraße. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 10

12 Die vorgeschlagene Führung der Linie 851 an den Bahnhof Rüsselsheim wird zu Gunsten einer umsteigefreien Durchbindung aller Fahrten auf dem Korridor Bischofsheim - Rüsselsheim - Raunheim nicht weiter verfolgt. Es bestehen am Marktplatz Rüsselsheim Verknüpfungen zum Stadtverkehr in Richtung ZOB, innerhalb der Stadt Rüsselsheim verkehren parallele Stadtbuslinien zum Bahnhof. Durch die Verknüpfung der Linien 851 und 72 ergeben sich außerdem direkte Verbindungen zum Bahnhof Bischofsheim. Die Anbindung des Waldsees in Walldorf wird gewünscht. Die Anbindung des Waldsees kann nicht durch die Linie 5514 (751) erfolgen, da diese Linie im wesentlichen die Funktion als schnelle Verbindung zwischen Mörfelden-Walldorf und dem Flughafen inne hat. Für die ohnehin nur saisonale - Erschließung des Waldsees ist die Anbindung mit der Linie 67 oder auf Einzelfahrten der Linie 77 (mit Linienende in Walldorf-Von-Weinberg-Straße) zu prüfen. Die Bedienung mit dem für Walldorf geplanten AST stellt bei geringer Fahrgastnachfrage eine Option dar. Bei Andienung des Waldsees ist dort eine Haltestelle einzurichten. Alle genannten Varianten sind als fakultatives Angebot zu betrachten. Die Stadt Mörfelden-Walldorf regt an, die Anbindung der Stadtteils Walldorf an die Berthavon-Suttner-Schule durch Führung der Einzelfahrten der Linie 77 auf dem Linienweg der Linie 5514 (751) über die Waldstraße zu führen. Der Vorschlag wird aufgegriffen und im Rahmen der Fahrplanfeinplanung umgesetzt. Darüber hinaus wünscht der RMV die Verknüpfung der Linie 77 am Bahnhof Mörfelden und Umsteigeoptionen aus dem Neubaugebiet im Süden von Walldorf am Bahnhof Walldorf Richtung Frankfurt. Die Verknüpfung am Bahnhof Mörfelden ist durch die Koppelung der Linien 77 und 751 gewährleistet. Umsteigeoptionen aus dem Neubaugebiet im Süden von Walldorf am Bahnhof Walldorf Richtung Frankfurt sind aufgrund der Taktlagenbindung und der Ausrichtung auf den Schülerverkehr rein zufällig. In Mörfelden-Walldorf wird die Einrichtung der Haltestellen Waldstadion und Dieselstraße / Am Berg gewünscht. Die Haltestelle Waldstadion ist im Angebotskonzept bereits enthalten. Eine weitere Haltestelle in der Dieselstraße (Gewerbegebiet) kann zusätzlich eingerichtet werden. Die Einrichtung zusätzlicher Haltestellen bei Regionalbuslinien steht unter dem Vorbehalt einer Prüfung des betreffenden Verkehrsunternehmens da sich eventuelle Fahrzeitverlängerungen auf das Bestellerentgelt auswirken. Dieser Einwendung wird nicht gefolgt. Die Einrichtung zusätzlicher Haltestellen ist Teil der Zielsetzungen des Angebotskonzeptes über eine verbesserte Erschließung zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen. Es besteht der Wunsch einer verbesserten Abstimmung der Fahrplanlagen der Busse im Stadtgebiet von Mörfelden-Walldorf. Die Fahrplanlagen der einzelnen Linien bestimmen sich im Wesentlichen aus den definierten Verknüpfungen und weiterhin durch die Belange des Schulverkehrs. Daraus können sich auf den von mehreren Linien befahrenen Streckenabschnitten verschieden große Zeitabstände zwischen den Fahrten ergeben StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 11

13 Der RMV weist darauf hin, dass ein Gutachten zur künftigen Busbedienung des Frankfurter Flughafens erstellt wird, das entsprechende Auswirkungen auf die Bedienstruktur und das Taktangebot vor dem Hintergrund des Entwicklungspotenzials des Flughafens haben kann. Die Ergebnisse des Gutachtens zur künftigen Busbedienung des Frankfurter Flughafens werden nachrichtlich als Anhang dem Schlussbericht des NVP beigefügt. Die LNVG gewährleistet als Mitauftraggeber des Gutachtens die Berücksichtigung der Inhalte des Anforderungsprofils des NVP. Eventuelle verkehrliche und finanzielle Folgewirkungen werden mit den betroffenen Städten und Gemeinden direkt abgestimmt. Mitte Eine Anregung befasst sich mit dem Sonntagsverkehr im Bereich Mitte. Die Linie 22 soll sonntags morgens auch zwischen Groß-Gerau und Geinsheim im 60-Minuten-Takt verkehren. Dies ist im NVP vorgesehen. Eine Stellungnahme interpretiert die Angaben in Tabelle 8-1 so, dass die Linie L6 (Nauheim - Trebur) weitgehend entfällt, wenn das vorgesehene Linienkonzept der Linie 26 greifen soll. Die Linie 26 wird zu HVZ (von 6:00 bis 9:00 und 15:00 bis 19:00 Uhr) im Stundentakt verkehren und darüber hinaus die Fahrten im Schülerverkehr anbieten. Dies entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Fahrplan der L6. Die gleiche Stellungnahme schlägt vor, den Halbstundentakt auf der Verbindung Groß-Gerau - Geinsheim nicht immer über die Direktverbindung (über Wallerstädten) abzuwickeln, sondern alternierend über Nauheim (mit einer evtl. neuen Haltestelle) und den Linien 26 bzw. 61/63 anzubieten. Diese Fahrt über Nauheim bedeutet den Verzicht auf die Bedienung von Wallerstädten, dadurch würde die Nachfrage sinken und gleichzeitig ein höhere Kilometerleistung erbracht werden. Daher wird dieser Vorschlag nicht berücksichtigt. Eine Verlängerung der Linie 24 (Rüsselsheim - Astheim - Trebur) wird bis Nauheim am Ei vorgeschlagen (im NVP bedient von Schülerverkehrslinie 26 (Trebur - Nauheim)). Dazu müssten die Taktlagen zusammenpassen, bei der Linie 26 müssen die Zeiten des Schülerverkehrs berücksichtigt werden. Die begonnene Systematisierung (eine Liniennummer fährt immer den gleichen Linienweg) würde wieder aufgeweicht und auf diesem Abschnitt ein nicht nachfragegerechtes Angebot gefahren. Eine Stellungnahme fordert Konsequenzen aus der Tatsache, dass die Gemeinde Trebur keinen Anschluss an das Schienennetz hat. Die vorgeschlagene Angebotskonzeption wird als wenig attraktiv erachtet. Die Gemeindeteile Astheim und Trebur werden zwei bzw. drei Mal in der Stunde an den Bahnhof Rüsselsheim angebunden, die Anschlüsse in Richtung Frankfurt und Mainz wird durch die Aufteilung in zukünftig drei Linien optimiert. Der Gemeindeteil Geinsheim wird zwei Mal pro Stunde an die Bahnhöfe Groß-Gerau (Verbindungen nach Mainz und Darmstadt) und Dornberg (Verbindungen nach Frankfurt und Mannheim) angebunden. Die Anbindung der Hessenaue (Linie 25) wird auf den Bedarf des Schülerverkehrs abgestimmt und am Verknüpfungspunkt Geinsheim Mittelpfad mit der Linie 22 verknüpft. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 12

14 Die Gemeinde Trebur akzeptiert die Umstellung auf stündliche Bedienung zwischen Trebur und Geinsheim nicht. Die Gemeinde Trebur wünscht, neben der Erschließung des Gebietes Oderstraße die Beibehaltung des 30 Minuten Taktes zwischen Geinsheim und Trebur. Die Realisierung beider Maßnahmen würde die Konzeption deutlich verteuern ohne zusätzliche Fahrgäste zu gewinnen und darüber hinaus würden die Anschlüsse der Linie 22 in Groß- Gerau nicht auf die Abfahrtszeiten der Bahn passen. Die Einbindung des Gebietes Oderstraße mit anderen Linien wird gewünscht. Dies kann im Rahmen der Fahrplanfeinplanung zum Beispiel in die Linien 26 oder 28 geprüft werden. Die Gemeinde Trebur wünscht die Prüfung der Einrichtung einer Direktverbindung von Trebur nach Mainz. Für eine schnelle Verbindung nach Mainz wurde die Angebotskonzeption mit Linie 22 und 24 mit verbesserten Anschlüssen zur S8 in Richtung Mainz entwickelt, eine Direktverbindung wäre nicht schneller als der passgenaue Umstieg auf die S8/S9 in Rüsselsheim. Eine Direktverbindung wäre nur fakultativ möglich. Es wird die Prüfung einer Taktverdichtung auf der Linie 46 (Geinsheim - Griesheim) angeregt, auch nach einer Bedienung nach 20:00 Uhr wird gefragt. Aus der Potenzialanalyse sind keine Hinweise auf eine wirtschaftlich vertretbare Taktverdichtung oder eine Ausweitung des Bedienungszeitraumes abzuleiten. Es wird in einer Stellungnahme eine Übergangsregelung für die Zeit gefordert, wenn zwar die Konzession der Linien 41 und L9 schon abgelaufen sind, aber das neue Linienkonzept noch nicht vollständig umgesetzt werden kann, weil der Bahnhof Dornberg (GG08) noch nicht umgebaut worden ist. Die Linienwege sind aber auch ohne Bahnhofsumbau befahrbar, eine Übergangsregelung ist nicht erforderlich. Die Beibehaltung der Erschließung des Gewerbegebiets Wasserweg in Groß-Gerau mit der Linie 42 wird gewünscht. Diesem Vorschlag kann aufgrund der heutigen und auch künftig zu erwartenden geringen Nachfrage in diesem Bereich nicht entsprochen werden. Die Erschließung des Gewerbegebietes Wasserweg ist künftig nur noch als fakultatives Angebot möglich. Eine Erschließung mit dem SPNV durch Einrichtung eines S-Bahn-Halts ist ebenfalls nicht zu befürworteten (Fahrzeitverlängerung, hoher Kostenaufwand für Herstellung Haltepunktsinfrastruktur). Eine innerörtliche Erschließungsfunktion könnte der SPNV hier ohnehin nicht bieten. Die Beibehaltung eines schnelleren Fahrweges zwischen Dornheim und Groß-Gerau wird angeregt. Dieser Anregung wird nicht gefolgt. Im Rahmen der Erarbeitung des Angebotskonzepts wurden verschiedene Bedienoptionen für den Korridor Groß-Gerau und Dornheim geprüft und zugunsten der seitens der Kreisstadt gewünschten Minimierung des Fahrtenaufwands in der Kreisstadt bei gleichzeitig guter Feinerschließung der Siedlungsbereiche entschieden. Die Ausgliederung der Linie 67 (Verbindung Worfelden - Mörfelden) aus der bisherigen L5 wird als problematisch angesehen. Die alternativ vorgeschlagene Verlängerung der Linie 61 mit Einzelfahrten bis Mörfelden wird als nicht zielführend erachtet. (Parallelverkehr zur Schiene) StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 13

15 Die Stadt Mörfelden-Walldorf schlägt eine besser Abstimmung der Fahrplanlagen der Busse im Stadtgebiet vor. Eine Verbesserung der Fahrplanabstimmung wird zwar als wünschenswert erachtet, ist aber aufgrund der Festlegung der Schulbeginn- und -endzeiten sowie der Verknüpfungen zum SPNV und anderen Linien außerhalb des Stadtgebiets nicht möglich. Die Anregung, eine Busverbindung von Büttelborn nach Griesheim anzubieten, um in Griesheim die Straßenbahn nach Darmstadt nutzen zu können, ist im aktuellen finanziellen Rahmen nicht darstellbar. Nach Umbau des Verknüpfungspunktes an der Straßenbahnendhaltestelle Griesheim Platz Bar-le-Duc könnte die Verbindung fakultativ eingerichtet werden. Süd Die DADINA weist daraufhin, dass mit der Realisierung der Pfungstadtbahn die Linie K59 einen Ast Gernsheim - Hahn - Pfungstadt mit Anschluss an die Pfungstadtbahn erhalten soll. Als Datum für die Realisierung wird 2009 angegeben. Die sich daraus ergebenden Änderungen sind mit der DADINA abzustimmen. In der Endfassung des NVP wird vorgeschlagen, die Linie K59 grundsätzlich nicht mehr nach Darmstadt-Hauptbahnhof fahren zu lassen, sondern mit der Pfungstadtbahn zu verknüpfen. Um darüber hinaus eine Verbindung nach Süden (Seeheim-Jugenheim) anzubieten und die Fahrt in die Stadtmitte von Darmstadt weiterhin nur einen Umstieg notwendig zu machen, wird es für wichtig gehalten, dann die K59 über den Pfungstädter Bahnhof hinaus nach Eberstadt Wartehalle mit Anschluss an die Straßenbahn zu verlängern. Biebesheim regt an, die Einrichtung der Linien 44/45 vorrangig zu betreiben und die Änderung der Linie K59 evtl. zurückzustellen um im gesetzten Finanzierungsrahmen zu bleiben. Die Priorisierung der Maßnahmen wird in den NVP übernommen. Es wird in mehreren Stellungnahmen eine deutlich stärkere Bedienung der K62 vorgeschlagen, als dies im NVP bisher vorgesehen ist: Ausweitung der Kapazität durch Gelenkbusse, langfristig Halbstundentakt und Ausweitung der Betriebszeiten abends und Taktverdichtungen am Wochenende. Eine Verbesserung der Stabilität des Fahrplans wird ebenfalls angeregt. Diese Vorschläge werden als Erweiterung des Grundangebotes aufgenommen. Am Verknüpfungspunkt Goddelau Bahnhof kann ein Trassentausch der Linien 41 und K62 vorgenommen werden, dadurch ergeben deutlich sich längere Wendezeiten für beide Linien an den Riedstadter Endpunkten mit positivem Einfluss auf die Pünktlichkeit. Der Einsatz von Gelenkbussen ergibt sich aus Tabelle 4-5 und wird berücksichtigt. Eine Stellungnahme befürchtet durch den neuen NVP eine Verschlechterung des Tarifs für Leeheim in Richtung Frankfurt. Eine Verschlechterung des Tarifs tritt nicht ein. Die Anbindung von Leeheim an das Schienennetz wird sogar verbessert. Außer dem bestehenden Anschluss in Goddelau an die S-Bahn besteht nun die Möglichkeit, mit der Linie 41 die Bahnhöfe Dornberg (Richtung Frankfurt) und Groß-Gerau (Richtung Mainz und Darmstadt) ohne Umsteigen zu erreichen. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 14

16 Eine Stellungnahme bemängelt, dass dem Entwurf zum NVP keine Aussagen zum Schülerverkehr Crumstadt - Gernsheim zu entnehmen sind. Der Schülerverkehr Crumstadt - Gernsheim wurde im NVP bislang aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Er bleibt mit seinen Einzelfahrten unverändert bestehen. Seitens der Gemeinde Riedstadt wird angeregt, die Erschließung des Kreiskrankenhauses durch die neue Linienführung der Linie 41 zu prüfen. Mit dem vorgestellten Bedienkonzept ist das Kreiskrankenhaus über die Haltestelle Landratsamt durch die Linien 22 und 41 mit nicht signifikant längerem Fußweg aus südlicher Richtung erschlossen. Die Gemeinde Riedstadt regt eine Führung der Linie 41 über Wolfskehlen und den Gewerbepark Riedstadt an. Dieser Vorschlag wird abgelehnt, da in Richtung Groß-Gerau mit der Linie 42 ein direktes Fahrtenangebot im Schüler- und Berufsverkehr besteht (außerhalb des Schülerverkehrs ist ein einmaliges Umsteigen erforderlich) und die Realisierung dieses Vorschlags eine deutliche Fahrtzeitverlängerung für die übrigen Riedstädter Ortsteile und eine verschlechterte Feinerschließung des Bereichs Dornheim Friedhof bedeuten würde. Außerhalb der durch die Linie 42 abgedeckten Schüler- und Berufsverkehrszeiten bestehen auf der Relation Wolfskehlen Groß-Gerau Fahrtmöglichkeiten mit der S7 Bahnhof Wolfskehlen Groß-Gerau Dornberg mit Umstieg in die Linie 22 oder 41 zum Marktplatz Groß-Gerau und dem Behördenzentrum bzw. Krankenhaus. Die Anbindung des Gewerbegebiets in Wolfskehlen wird vorgeschlagen. Eine Anbindung des Gewerbegebiets im Busverkehr ist aufgrund der inneren Straßenführung ohne Wendemöglichkeit und der exponierten Lage nicht möglich. Eine AST-Anbindung ist als fakultatives Angebot möglich. Seitens des Fahrgastbeirats werden für die Kernstadt Gernsheims, Allmendfeld und Klein- Rohrheim Erschließungslücken bemängelt. Die Erschließung in der Kernstadt Gernsheim wurde durch die neue Linienführung und der Neueinrichtung von Haltestellen deutlich verbessert. Im Ortsteil Allmendfeld und in Randlagen von Klein-Rohrheim bestehen nah wie vor Erschließungslücken. Da eine Behebung der Erschließungslücken im Linienverkehr aufgrund der geringen Einwohnerdichte, d.h. geringen Fahrgastnachfrage wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wurden hier keine Maßnahmen vorgeschlagen. Die Einrichtung eines AST-Verkehrs ist als fakultatives Angebot möglich. Gesamter Kreis In Stellungnahmen wird kritisiert, dass die Aufspaltung der Linie L8 in die Linie 28 für den Nordteil und Linie 48 für den Südteil für Fahrten aus dem Südkreis zum Opelwerk ein Umsteigen erfordert. Die Reisezeit verlängert sich, es werden weniger Gemeinden erschlossen als die L8 bisher bedient. Der Erhalt durchgängiger Fahrten ist aus wirtschaftlichen Gründen wegen der geringen Nachfrage nicht sinnvoll. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 15

17 Kapitel Maßnahmen zu zeitlichen Verknüpfungen Es wird kritisiert, dass Anforderungen an die Abstimmung von Takten verschiedener Linien und an die Anschlussbeziehungen nebeneinandergestellt werden, ohne ihre Bedeutung abzuwägen. Die Anforderung an die Taktdichte ist im Anforderungsprofil festgelegt und für jede einzelne Linie in Tabelle 8-1 konkretisiert worden. Tabelle 8-2 zeigt eine Übersicht über die Maßnahmen zur Anschlusssicherung mit Prioritätensetzung. Die DADINA sieht für die Linie 5506 eine Verknüpfung mit der S7/70 am Bahnhof Dornberg nur dann als sinnvoll an, wenn die Anschlüsse am Darmstädter Hbf nicht verschlechtert werden. Die Verknüpfung der Linie 5506 am neuen Bahnhof Dornberg (GG08) ist für Büttelborn unverzichtbar. Sollten Zwänge der DADINA dagegen sprechen, ist es sinnvoll, die Linie 5506 von Darmstadt nur noch bis Büttelborn fahren zu lassen und für die Anbindung Büttelborn an die S7/70 eine neue Lösung zu schaffen. Es wird eine bessere Vertaktung zwischen Bus und Bahn am Klein-Gerauer Bahnhof gewünscht. Der Bahnhof Klein-Gerau ist kein Verknüpfungspunkt. Umsteigebeziehungen ergeben sich hier nur zufällig. Die dort verkehrenden Busse haben eine Priorisierung der Taktlagen auf andere Verknüpfungspunkte. Es werden Vorgaben für die zeitliche Verknüpfung an den Umsteigehaltestellen in Mörfelden, Geinsheim, Leeheim, Dornheim und Griesheim gewünscht. Die Verknüpfung der Linie 663 mit der S7/70 am Bahnhof Mörfelden wird in der Endfassung in Tabelle 8-2 aufgenommen. Ebenso der Verknüpfungspunkt Geinsheim Mittelpfad für die Linien 22 und 25. In Leeheim und Dornheim existieren keine Verknüpfungspunkte. Umsteigemöglichkeiten ergeben sich ähnlich wie am Bahnhof Klein-Gerau aus anderen Prioritäten nur zufällig. Die Haltestelle Platz-Bar-le-Duc in Griesheim für die Linien 44, 45 und 46 auf die Straßenbahnen 9 (und 4) von / nach Darmstadt ist bereits enthalten. Der dringende erforderliche und in 2006 abgeschlossene Umbau der Haltestelle Groß-Gerau Marktplatz wird von Anhörungsberechtigten als Ausbau zu einem Verknüpfungspunkt verstanden. Darauf aufbauend werden auch Aussagen zur zeitlichen Verknüpfung in Tabelle 8-2 verlangt. Der Umbau hat eine barrierefreie Nutzung ermöglicht. Die räumlichen Verhältnisse lassen aber weiterhin keine Wartezeiten oder Überholvorgänge zu und sind in der Innenstadt ausdrücklich nicht erwünscht. Praktisch alle dort verkehrenden Linien sind auf außerhalb liegende prioritäre Bus-Schiene Verknüpfungspunkte ausgerichtet. Die Umsteigemöglichkeiten am Marktplatz ergeben sich lediglich durch die hohe Bedienungsfrequenz. Die Haltestelle wird aber nicht als Verknüpfungspunkt betrachtet. Es wird angeregt, die Linien 77 und 5514 in Mörfelden am Bahnhof zu koppeln und Anschlüsse am Bahnhof Mörfelden in Richtung Frankfurt als Umsteigebeziehung in Tabelle 8-2 aufzunehmen. Dieser Vorschlag ist aufgrund der vorhandenen Taktlagen nicht realisierbar, sodass aus Gründen der Transparenz und Kundeninformation der im Entwurf zum Schlussbericht beschriebenen Lösung Vorzug eingeräumt wird. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 16

18 Kapitel Infrastrukturmaßnahmen Netz Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung des Themas Fahrzeugqualität der Bedeutung des Themas nicht in ausreichender Weise gerecht wird. Das Kapitel wird in die Teile Betriebssteuerung und Fahrzeuge aufgeteilt und entsprechend erweitert: Betriebssteuerung Die geplanten Infrastrukturmaßnahmen umfassen insbesondere die Bereiche Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Fahrgastinformation und Fahrkartenvertrieb. Darüber hinaus ist ein weiteres maßgebliches Ziel im Landkreis Groß-Gerau ein möglichst barrierefreies ÖPNV-Angebot zu schaffen. Hierbei spielen die Bahnhöfe und die Bushaltestellen neben den Fahrzeugen eine maßgebliche Rolle. Damit nicht nur der tägliche Betrieb möglichst störungsfrei abgewickelt werden kann, sondern auch dem Interesse des Fahrgastes hinsichtlich gleich bleibender und verlässlicher Qualitätsstandards Rechnung getragen werden kann, wird zudem für alle im Landkreis Groß-Gerau verkehrenden straßengebundenen Verkehre ein Verkehrs-Managementsystems (VMS) seitens des Aufgabenträgers eingerichtet. Integraler Bestandteil des VMS ist eine gemeinsame Betriebszentrale (BZ). Ihre Funktion ist die flächendeckende, laufende Betriebsüberwachung, die unmittelbare Reaktion auf kurzfristige Störungen im Liniennetz, und die Betreiber- und Verkehrsmittelübergreifende Anschlusssicherung. Dabei spricht die BZ gegenüber dem einzelnen Verkehrsunternehmen jeweils Empfehlungen im Sinne der störungsfreien Betriebsführung aus, die Verantwortung des einzelnen Verkehrsunternehmens nach dem PBefG und der BOKraft bleibt unbenommen. Der fahrzeuggestützte Vertrieb von Fahrkarten erfolgt ebenfalls im Rahmen des VMS. Die Teilaufgaben der Datenbereitstellung, des Datenflusses und der späteren Abrechnung werden vom Aufgabenträger und dem VMS erfüllt. Der Aufgabenträger stellt über das VMS die dem jeweiligen technischen Stand und vertraglichen Anforderungen gerecht werdenden technischen Voraussetzungen sicher. Fahrzeuge Die Qualität der eingesetzten Fahrzeuge hat maßgeblichen Einfluss auf das Erscheinungsbild des ÖPNV als Wettbewerber im Verkehrsmarkt im Landkreis und somit besondere wirtschaftliche Bedeutung. Weiterhin sind zahlreiche Belange von mobilitätsbeeinträchtigten Menschen sowohl im Gesamtsystem als auch beim einzelnen Fahrzeug zu berücksichtigen. Hierzu hat der Aufsichtsrat des RMV mit den Mindestanforderungen an Busse im RMV im Jahr 2003 Standards definiert, die im gesamten Gebiet des RMV Geltung haben sollen. Diese fließen über die Tabelle 4-6 des Anforderungsprofiles verbindlich in diesen NVP ein. Ergänzend dazu sind in Anhang II weitere Festlegungen, z.b. unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, der Voraussetzungen für die Teilnahme am VMS und zu den Abgasemissionen festgelegt. Dabei kann während der Laufzeit der aktuellen Fortschreibung des NVP die Fortschreibung der Anlage II (insbesondere bei Änderungen der politischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen der Abgasemissionen oder technischer Anforderungen des VMS) erfolgen. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 17

19 Über die technischen Voraussetzungen zur Einbindung in das VMS hinaus, müssen alle im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers LNVG fahrenden Busse, sowie die Fahrzeuge in gemeinsam betriebenen, teilweise regionalen Linienbündeln, in das VMS betrieblich eingebunden sein 1. Kapitel Infrastrukturmaßnahmen Verknüpfungspunkte Wie bereits im Rahmen von Kapitel erwähnt wird Tabelle 8-3 um einige Verknüpfungspunkte und Bahnhöfe ergänzt. Die Mängel am Bahnhof Walldorf hinsichtlich Fahrgastinformation und Wegweisung und am Bahnhof Mörfelden bezüglich der Fahrgastunterstände werden in Tabelle 8-3 aufgenommen. Es wird gebeten die Verbesserung der Ausstattung der Haltestelle Abzweig Trebur in die Tabelle 8-3 aufzunehmen. Jeder weitere Ausbau wird der ausschließlichen Bedeutung der Haltestelle im Schulverkehr und ihrer geringen Nutzung nicht gerecht. Seitens des Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Fachbereiche Soziale Sicherung und Regionalplanung werden Anregungen zur Ausgestaltung der Bahnhöfe und Verknüpfungspunkte insbesondere zu deren barrierefreier Ausgestaltung gemacht. Eine barrierefreie Ausgestaltung des gesamten ÖPNV-Systems entspricht den Zielsetzungen des vorliegenden Nahverkehrsplans. Im Anforderungsprofil werden die Zielsetzungen zu einer barrierefreien Ausgestaltung (vgl. Kap. 4, Tabelle 4-10 sowie Anhang IV) festgelegt, die bei allen ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Die Tabelle 8-3 wird um die erforderlichen Maßnahmen ergänzt. Die neue Karte 16 zeigt den Handlungsbedarf an den Verknüpfungspunkten und Stationen. Kapitel Sonstige Maßnahmen Um innerhalb eines Ortes die überörtlich verkehrenden Buslinien kostengünstig als Stadtbus nutzen zu können, wurde ein Ortsteiltarif angeregt. Dieser Anregung kann nicht entsprochen werden, es gilt, wie auch im Anforderungsprofil Tabelle 4-7 dargestellt, der RMV- Tarif. Die Einführung eines MobiTick im Landkreis Groß-Gerau ist aufgrund der vertrieblichen und tariflichen Rahmenbedingungen des RMV nicht genehmigungsfähig. Kapitel 8.3 Übersicht der Angebotskonzeption nach Regionen Die den Kapiteln 8.3.X zuzuordnenden Punkte wurden im Rahmen des Kapitel behandelt. 1 Zur Anschlusspflicht vgl. Kapitel 4 und Anhang VI StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 18

20 Kapitel 9 Maßnahmenwirkungen Kapitel 9.1 Nachfrageprognose 2011 Es wird angeregt, stärker auf den Flughafen und die Arbeitsplatz- und Bevölkerungsentwicklung einzugehen. In Kapitel 9.1 wird in der Endfassung des Schlussberichtes die Bevölkerungsentwicklung grafisch dargestellt, zusätzliche Arbeitsplätze am Flughafen werden erst außerhalb der Gültigkeitsdauer des NVP von Bedeutung sein. Kapitel 9.2 Betriebswirtschaftliche Bewertung Der RMV weist darauf hin, dass die Leistungsbestellung im SPNV zwischen allen Beteiligten im Rahmen von Regionalkonferenzen abgestimmt wird und von diesem Procedere hinsichtlich der Anpassung des Fahrplanangebotes nicht abgewichen werden sollte. In Bezug auf die Mehrleistungen sind 13 S-Bahn-Anrainer im Rahmen des Solidarmodells S-Bahn Rhein- Main in die Finanzierung eingebunden. Der Kreis Groß-Gerau finanziert hierbei einen Anteil von rund 3,5 %. Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und ein Hinweis zur solidarischen Finanzierung der S-Bahn unter Kapitel 12 eingearbeitet. Kapitel 9.3 Wettbewerb im ÖPNV Es wird darauf hingewiesen, dass getrennte Ausschreibungen von Parallelverkehren aufwändige Abstimmungen verursachen, wenn Anpassungen im Fahrplan einer Linie erforderlich werden. Es wird vorgeschlagen, ein Moderationsverfahren verbindlich festzulegen oder die Linienbündel neu zuzuschneiden. Auch bei der Vergabe an unterschiedliche Unternehmen verbleiben Fahrplanung, Datenmanagement und VMS im Zuständigkeitsbereich der LNVG. Bei Linien externer Trägerschaft findet die Abstimmung durch LNVG statt. Als Instrument stehen die entsprechenden Verkehrsverträge zur Verfügung. Kapitel 10 Hinweise an die Städte und Gemeinden Eine Stellungnahme bemängelt, dass Aussagen zur Integration von Siedlungs- und Verkehrsplanung fehlen. Kapitel 10 widmet sich ausschließlich der Kooperation der verschiedenen Akteure des ÖV sowie den Städten und Gemeinden. Die Anregungen hinsichtlich der Erweiterung der Hinweise an die Städte und Gemeinden werden aufgenommen (GVFG und FAG-Fördermöglichkeiten, Straßenbaulastträger bei Änderungen von Lichtsignalanlagen beteiligen, Literaturhinweise). StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 19

21 Kapitel 12 Ergebnis Der fünfte Absatz dieses Kapitels wird wie folgt geändert: Im Bereich des SPNV besteht dagegen, wie in Kapitel dargestellt, die Notwendigkeit zur Anpassung des zukünftigen Fahrtenangebotes auf einzelnen Linien. Ein Vorschlag hierzu sollte vom RMV als Aufgabenträger für den SPNV unter Berücksichtigung der solidarischen Finanzierung der S-Bahn RheinMain erstellt und mit dem Kreis Groß-Gerau abgestimmt werden. Karten Karte 6 wird um Ziele des Alltags- und Freizeitverkehrs ergänzt. Zur Karte 7 gibt es zusätzlich noch eine Karte 7.1, die den schematischen Liniennetzplan zeigt. Zur Karte 9 gibt es in der Endfassung des NVP noch den Erläuterungstext, wie er im Zwischenbericht enthalten ist. Karte 11 wird überarbeitet (Herabstufung der Qualität der Verknüpfungspunkte in Gernsheim und Nauheim). Es wird eine neue Karte 16 erstellt, die sich mit den wesentlichen zukünftigen Verknüpfungspunkten befasst und den dortigen Handlungsbedarf aufzeigt. Karte 13 wird in Details der DADINA-Buslinien überarbeitet. Karte 14 wird in einem Detail der DADINA-Buslinien überarbeitet. Karte 16 wird neu erstellt (s.o.) Anhang In Anhang I gibt es redaktionelle Änderungen, die Kopfzeilen auf den Seiten 8 und 9 wurden geändert. Der RMV weist darauf hin, dass die Vorschriften hinsichtlich der Werbung auf Fensterflächen für RMV-Busse noch restriktiver gehandhabt werden als im Anhang II beschrieben. Es wird angeregt, die Liniensteckbriefe in Anhang III auf den Stand des Fahrplanjahres 2006 abzustellen. Der Analyse-Zeitraum des vorliegenden NVPs ist grundsätzlich das Fahrplanjahr 2004 um die Parallelität der vorliegenden Nachfragedaten und dem untersuchten Netz zu sichern. Wo notwendig oder sinnvoll, wurden zwischenzeitliche strukturelle Änderungen berücksichtigt (z.b. Linie 45 im Südkreis). Anhörungsberechtigte bemängeln, dass die Behandlung des Qualitätsmanagements zu kurz kommt. Anhang VI wird überarbeitet. StetePlanung / R + T, Darmstadt Anhang VII - Seite 20

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