Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden. Bebauungsplan. Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen. 2. Änderung

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1 Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen 2. Änderung Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen Riedstadt und Linden, den Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 1

2 Beteiligungsverfahren gem. 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13 BauGB Stellungnahmen mit Anregungen DB Services Immobilien GmbH ( ) Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH ( ) Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau ( ) Landesamt für Denkmalpflege in Hessen ( ) Regierungspräsidium Darmstadt ( ) Stellungnahmen ohne Anregungen Amt für Bodenmanagement Heppenheim ( ) Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt ( ) Deutsche Flugsicherung ( ) Exxon Mobil ( ) Fernleitungsbetriebsgesellschaft ( ) Infracor Chemistry Services GmbH ( ) Fraport AG ( ) Gemeindevorstand Stockstadt am Rhein ( ) Gemeindevorstand Trebur ( ) Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Darmstadt ( ) Hessen Forst, FA Groß-Gerau ( ) HSE Technik GmbH & Co. KG Darmstadt ( ) IHK Darmstadt ( ) Kraftwerke Mainz-Wiesbaden ( ) Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Abt. Landwirtschaft ( ) Landesamt für Denkmalpflege in Hessen ( ) Regierungspräsidium Darmstadt KMRD ( ) Stadt Griesheim ( ) Deutsche Gebirgs- und Wandervereine E. ON Hanse Wärme Gemeindevorstand Biebesheim Gemeindevorstand Büttelborn HEAG Südhessische Energie AG Hess. Bauernverband Hess. Gesellschaft f. Ornithologie, Echzell Kath. Pfarramt Goddelau Kirchenverwaltung der ev. Kirche von Hessen/Nassau Kreisbauernverband Groß-Gerau Kreishandwerkerschaft Kreislandwirt, Groß-Gerau, H. Werner Wald Landesjagdverband Hessen e.v. Landeswohlfahrtsverband Landrat des Kreises Groß-Gerau, Abt. Wasser- u. Bodenschutz Landrat des Kreises Groß-Gerau, Katasteramt Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Flurbereinigungsbehörde Magistrat der Stadt Groß-Gerau Magistrat der Stadt Pfungstadt Magistrat der Stadt Gernsheim Naturschutzbund Deutschland Keine Stellungnahme abgegeben haben BASF SE Beregnungs- und Bodenverband Erfelden Bischöfliches Generalvikariat Mainz Botanische Vereinigung f. Naturschutz BUND Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 2

3 Beschlussempfehlungen Satzungsbeschluss (1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Riedstadt beschlossen. (2) Der Bebauungsplan wird gem. 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. (3) Die Satzung wird ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 3

4 DB Services GmbH ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan Wohngebiet - Am gemeinen Löhchen wurde 2003 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde 2011 rechtskräftig. Die Erschließung wurde bereits umgesetzt und der Baufortschritt im Baugebiet ist unübersehbar. Planziel des hier vorliegenden Bebauungsplanes Wohngebiet - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung ist ausschließlich die Konkretisierung der Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen sowie die Festsetzung eines Höhenniveaus. Die sonstigen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der in die Änderung einbezogenen Bebauungspläne werden von der Änderung nicht berührt. Die Deutsche Bahn AG ist insofern von der hier vorliegenden Änderung nicht unmittelbar betroffen. Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 4

5 Deutsche Telekom AG ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der erste Bauabschnitt des Baugebietes Am gemeinen Löhchen ist bereits erschlossen. Für die verbleibenden Bauabschnitte besteht bereits Baurecht. Die Details werden im Rahmen der jeweiligen Erschließungsplanung mit der Deutschen Telekom AG abgestimmt. Die hiermit vorliegende 2. Änderung umfasst ausschließlich die Konkretisierung der Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen sowie die Festsetzung eines Höhenniveaus. Da die Anregungen darüber hinaus den Vollzug betreffen, besteht für die hiermit vorliegende Änderung des Bebauungsplanes kein weiterer Handlungsbedarf. Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 5

6 4. Zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Telekom AG wird frühzeitig in die Erschließungsplanung einbezogen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Im Zuge der Abstimmung wird auch darüber zu sprechen sein, inwieweit die übrigen Anregungen der Musterstellungnahme vorliegend zu berücksichtigen sind. Angesprochen ist hier auch der Vollzug des Bebauungsplanes, so dass das vorliegende Aufstellungsverfahren ohne Zeitversatz fortgeführt werden kann. Es sei dennoch bereits an dieser Stelle festgehalten, dass sich die Stadt Riedstadt nachdrücklich gegen eine oberirdische Versorgung ausspricht, wobei nicht verkannt wird, dass die Deutsche Telekom im Rahmen der Erbringung von Universaldienstleistungen die kostengünstigste Versorgungsmethode wählen kann und ggf. anfallende zusätzliche Kosten durch den Verursacher zu tragen sind Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 6

7 Anlage 1 Deutsche Telekom Netzproduktion Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 7

8 Anlage 2 Deutsche Telekom Netzproduktion Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 8

9 Anlage 3 Deutsche Telekom Netzproduktion Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 9

10 Kreisausschuss des Kreises Groß Gerau ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 1. Zu 2-10: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Es handelt sich hierbei um die Regelmaßgaben zum Brandschutz und zur Anlage von Verkehrsflächen. Diese wurden soweit sie die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung betreffen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes bereits berücksichtigt. Soweit die Anregungen den Vollzug betreffen sei hierauf verwiesen, zumal die genannten Fundstellen unmittelbar geltendes Recht darstellen bzw. dieses ausführen und bei der Bauplanung und ausführung ohnehin zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus berührt die hier vorliegende Änderung die Belange des Brandschutzes und der Anlage von Verkehrsflächen nicht. Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 10

11 Zu 11.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 12.: Der Anregung wird entsprochen. Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 11

12 Landesamt für Denkmalpflege Hessen ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Planziel der Änderung der Bebauungspläne ist ausschließlich die Konkretisierung der Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen sowie die Festsetzung eines Höhenniveaus. Die sonstigen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne werden von der Änderung nicht berührt. Gleiches gilt für die Belange des Denkmalschutzes, da darüber hinaus der unmittelbare Rechtswirkung entfaltende Hinweis bereits in die vorhergehenden Bauleitplanverfahren Eingang gefunden hat. Zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 12

13 Regierungspräsidium Darmstadt ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Angemerkt sei, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen des vorliegenden Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahme abgegeben hat. Darüber hinaus werden durch die hiermit vorliegende Änderung die Belange von Natur und Landschaft nicht berührt. Oberflächengewässer Zu 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Bebauungsplan Wohngebiet - Am gemeinen Löhchen wurde 2003 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde 2011 rechtskräftig. Die Erschließung wurde bereits umgesetzt und der Baufortschritt im Baugebiet ist unübersehbar. Planziel des hier vorliegenden Bebauungsplanes Wohngebiet - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung ist ausschließlich die Konkretisierung der Festsetzung zur Höhe der baulichen Anlagen sowie die Festsetzung eines Höhenniveaus. Die sonstigen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der in die Änderung einbezogenen Bebauungspläne werden von der Änderung nicht berührt. Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 13

14 Der Hinweis auf die Lage im Risikoüberschwemmungsgebiet ist bereits Planbestandteil der vorgenannten Satzungen. Gleichwohl wird ein entsprechender Hinweis in die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. 4. Zu 4: Der Anregung wird entsprochen. Die Aufzählung wie gewünscht ergänzt 5. Zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 6. Zu 6: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 7. Zu 7: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan Wohngebiet Erfelden - Am gemeinen Löhchen 2. Änderung 14

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