STADT NAUEN. Bebauungsplan Nr. 0029/96 Zuckerfabrik, 1. Änderung (Dachform)

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1 STADT NAUEN Bebauungsplan Nr. 0029/96 Zuckerfabrik, 1. Änderung (Dachform) ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Juli 2015 zum Entwurf (Februar 2015) INHALT: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

2 Tabelle 1: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lfd. Nr. Stellungnahme abgegeben Keine Stellungnahme abgegeben Beteiligte in Kurzform 1 X Gemeinsame Landesplanungsabteilung 2 X Regionale Planungsgemeinschaft 3 X Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 4 X Landkreis Havelland 5 X 6 X Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege 7 X Zentraldienst der Polizei 8 X Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh (HAW) 9 X Industrie- und Handelskammer Potsdam 10 X Landeseisenbahnaufsicht Brandenburg 11 X Deutsche Bahn AG DB Immobilien 12 X WGI Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurleistung mbh 13 X e.dis AG 14 X Deutsche Telekom AG 15 X Wasser- und Abwasserverband Havelland 16 X Wasser- und Bodenverband GHHK HK Havelseen 17 X GDMcom mbh 18 X 50Hertz Transmission GmbH 19 X Gemeinde Brieselang 2

3 Tabelle 2: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 3

4 Tabelle 3: Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 1. 4

5 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden. 1 5

6 1 6

7 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden. 2 7

8 2 8

9 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 3 9

10 Zu 1.: Der Hinweis, dass von der 1. Änderung des B-Plans die Belange des Immissionsschutzes nicht betroffen sind, wird zur Kenntnis genommen. 3 10

11 Zu 2.: Der Hinweis, dass die Belange des Referates RW 5 (Fachreferat Wasserbewirtschaftung, Hydrologie) von der vorgesehenen 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. Zu 3.: Der Hinweis, dass die Belange des Referates RW 6 hinsichtlich wasserwirtschaftlicher Anlagen, Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete beim B-Plan Nr. 0029/96 Zuckerfabrik 1. Änderung nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. 3 Zu 4.: Der Hinweis, dass sich nordöstlich des B-Planes ein Gewässer II. Ordnung befindet und der zuständige Gewässerunterhaltungsverband (WBV Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal- Havelseen) beteiligt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. Der zuständige Wasser- und Bodenverband wurde am Verfahren beteiligt. Es wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert. Siehe hierzu die Ausführungen unter der lfd. Nr

12 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass durch die Streichung von zwei Festsetzungen Belange des Landkreises nicht berührt sind, wird zur Kenntnis genommen. Zu 2.: Der Hinweis, dass in den Planunterlagen die Rechtsgrundlagen in ihrem jeweils aktuellen Stand aufzuführen sind (hier: BauGB), wird zur Kenntnis genommen. Die Rechtsgrundlage wird in der aktuellen Fassung aufgeführt. 4 Die Begründung wird redaktionell angepasst. 12

13 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 6 Zu 1.: Der Hinweis, dass die Zuckerfabrik am Waldemardamm/Bredower Weg ein eingetragenes Einzeldenkmal des Landes Brandenburg ist und durch die Planung evtl. Belange des Umgebungsschutzes berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung wurde aufgeführt, dass sich im südwestlichen Bereich des Bebauungsplans mehrere Gebäude der ehemaligen Zuckerfabrik befinden und vier von ihnen sind als Einzeldenkmale in der Liste der Denkmale des Landkreises Havelland eingetragen sind (Verwaltungsgebäude, Trocknungsgebäude, Direktorenwohnhaus mit Kronleuchter in der Eingangshalle, Verwaltungsgebäude mit Deckenleuchten, Kronleuchter und Konferenztisch). Aus baudenkmalpflegerischer Sicht wird in diesem Zusammenhang auf die Erlaubnispflicht nach 9 BbgDSchG hingewiesen. Bei Vorhaben im Sichtbereich der Baudenkmale können Belange des denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes geltend gemacht werden. Dieser Sachverhalt ist in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. 13

14 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass zur Planung keine grundsätzlichen Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen. 7 Zu 2.: Der Hinweis, dass das Plangebiet sich in einem kampfmittelbelasteten Gebiet befindet und vor der Ausführung von Erdarbeiten eine Munitionsfreiheitsbescheinigung erforderlich ist, wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen sind in den Begründungen zum Ursprungsbebauungsplan sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplans enthalten. Dieser Sachverhalt ist in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. 14

15 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden. 9 15

16 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

17 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass die Belange der Deutschen Bahn AG im 2. Entwurf des Bebauungsplanes, Stand September 2003 aufgenommen wurden, die Grundzüge der Planung durch die 1. Änderung nicht berührt wurden und die bereits abgegebenen Stellungnahmen weiterhin Gültigkeit haben, wird zur Kenntnis genommen. Da die vorgebrachten Hinweise im rechtskräftigen Bebauungsplan berücksichtigt wurden und sich durch die 1. Änderung des Bebauungsplans keine neuen Sachverhalte zu Belangen der Deutschen Bahn AG ergeben, besteht kein weiterer Anpassungsbedarf

18 11 18

19 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Die allgemeinen Hinweise des Versorgers werden zur Kenntnis genommen. Sie sind bei der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu beachten. Der Bauherr wird über die Stellungnahme informiert

20 Zu 2.: Der Hinweis, dass sich im angefragten räumlichen Bereich Anlagen mit einem Betriebsdruck > 4 bar befinden und die Breite des Schutzstreifens 4 m beträgt, wird zur Kenntnis genommen. Aus dem beigefügten Kartenmaterial ist ersichtlich, dass die genannte Gasleitung östlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft. Zu 3.: Der Hinweis, dass im Zusammengang mit der Verwirklichung des Bebauungsplans seitens der NBB zurzeit keine Planungen bestehen, wird zur Kenntnis genommen. 12 Zu 4.: Die allgemeinen Hinweise des Versorgers werden zur Kenntnis genommen. Sie sind bei der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu beachten. Der Bauherr wird über die Stellungnahme informiert. Aus dem beigefügten Kartenmaterial ist ersichtlich, dass die bestehenden Haushalte im Südwesten des Plangebiets mit Gasleitungen versorgt sind. Eine weitere Versorgung des Plangebiets bzw. ein Anschluss an das vorhandene Netz ist grundsätzlich durch Nutzung der öffentlichen Erschließungsflächen herzustellen. 20

21 12 21

22 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

23 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

24 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass sich im angefragten Bereich eine stillgelegte Ferngasleitung der ONTRAS Gastransport GmbH befindet und die 1. Änderung des Bebauungsplanes ohne Auflagen bestätigt wird, wird zur Kenntnis genommen. Aus dem beigefügten Kartenmaterial ist ersichtlich, dass die genannte stillgelegte Gasleitung im Osten des Geltungsbereichs des Bebauungsplans im Bereich der festgesetzten Ausgleichsfläche verläuft. Die allgemeinen Hinweise des Versorgers werden ebenso zur Kenntnis genommen. Sie sind bei der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu beachten. Der Bauherr wird über die Stellungnahme informiert

25 17 25

26 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

27 Tabelle 4.: Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 2. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 27

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