Gemeinde Kiefersfelden

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1 Gemeinde Kiefersfelden Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juni Änderung Bebauungsplan "Marmorwerk - Nord" Sachverhalt: GR-Sitzung vom Öffentliche Bekanntmachung vom Schreiben an Träger öffentlicher Belange vom

2 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juni a) Abwägung und Entscheidung über Anregungen/Bedenken aus der öffentlichen Planauslegung Sachverhalt: A) Abwägung und Entscheidung über Anregungen/Bedenken aus der frühzeitige Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung gem. 3, 4 u. 4 a BauGB 1. Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange ohne Einwendungen/Stellungnahmen Landratsamt Rosenheim Untere Naturschutzbehörde Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern Bayerisches Landesamt für Umwelt; Abt. Fachübergreifende Aufgaben Eisenbahn-Bundesamt; Außenstelle München Handwerkskammer für München und Oberbayern Bayerischer Bauernverband Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim Landratsamt Rosenheim; Kreisheimatpfleger u. Denkmalpflege Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München (ehem. OFD) Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Staatliches Bauamt Rosenheim Landesfischereiverband Bayern e.v.; Fischereiverband Oberbayern e.v. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr DB Immobilien Deutsche Transalpine Ölleitung Bayernets GmbH Bayernwerk Landesfischereiverband Bayern e.v. 2. Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange mit Anregungen/Bedenken a) Stellungnahme der Grenzkraftwerke GmbH, Simbach, vom In der Stellungnahme der Grenzkraftwerke GmbH stellen diese fest, dass der im Bebauungsplan uferbegleitend ausgewiesene Geh- und Radweg in einem Teilabschnitt lediglich eine Breite von 3 m aufweist. Für die Wahrnehmung der Gewässerinstandhaltungsverpflichtung fordern diese, dass die Bepflanzung entlang dieses Begleitweges so anzulegen ist, dass er dauerhaft eine lichte Weite von mindestens 3,5 m aufweist. Der Gemeinderat beschließt dieses Verlangen der Grenzkraftwerke zu berücksichtigen und die Straßenmeisterei anzuweisen, durch regelmäßigen Rückschnitt die geforderte lichte Weite von 3,5 m sicherzustellen. Abstimmungsergebnis: 18 : 1 b) Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Landshut Die Deutsche Telekom Technik GmbH weist in Ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung

3 Telekommunikationsanlagen befinden, die durch die geplanten Baumaßnahmen berührt werden und fordert, dass diese Anlagen nicht verändert oder beschädigt werden dürfen. Weiter bittet sie um Beachtung der für Baumpflanzung im Bereich von Telekommunikationslinien erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen. Der Gemeinderat beschließt die Beachtung der genannten Anregungen bei der Umsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Marmorwerk-Nord, dies gilt ausdrücklich nicht für den bestehenden öffentlichen Fernsprecher an der Staatstraße in Höhe der Fl.Nr. 181/94. c) Stellungnahme des Landratsamt Rosenheim; SG III/1-Wasserrecht Das Landratsamt Rosenheim weist in seiner Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplans Marmorwerk-Nord darauf hin, dass alle freigestellten Bauvorhaben und baugenehmigungsfreie Anlagen, die näher als 60 m am Kieferbach gelegen sind, dem Art. 20 Bayer. Wassergesetz unterliegen. Für diese Vorhaben ist eine wasserrechtliche Genehmigung beim LRA Rosenheim, SG Wasserrecht, zu beantragen. Der Gemeinderat beschließt, künftig bei allen Bauvorhaben, die im 60 m Bereich des Kieferbaches liegen, die Antragsteller auf diese wasserrechtliche Genehmigungspflicht hinzuweisen. d) Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde Die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, stellt in Ihrem Schreiben vom fest, dass die Bebauungsplanänderung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. Weiter weist sie darauf hin, dass in Mischgebieten die Entstehung von Einzelhandelsagglomerationen durch geeignete Festsetzungen auszuschließen ist. Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die bereits erfolgte weitgehende Bebauung des Planungsgebietes mit Wohngebäuden die Gefahr einer Einzelhandelsagglomeration nicht besteht und im bisher noch nicht bebauten Bereich eine Einzelhandelsnutzung ausgesprochen erwünscht ist. e) Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim weist in seiner Stellungnahme vom darauf hin, dass auf Grund der örtlichen Verhältnisse bei

4 Starkregenereignissen die Gefahr von wild abfließendem Oberflächenwasser besteht. Es regt an, als Festsetzung für den Objektschutz die Oberkante des Rohfußboden der Gebäude auf 25 cm über der Geländeoberkante (in Meter über NN) festzulegen. Weiter empfiehlt es der Gemeinde folgende Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen: Errichtung wasserdichter Keller (weiße Wanne) Öffnungen an den Gebäuden bis über Gelände (Kellerfenster, Türen, Be- und Entlüftungen, Mauerdurchleitungen etc.) so dicht zu gestalten, dass wild abfließendes Wasser in das Gebäude nicht eindringen kann. Es dürfen keine Geländeveränderungen (Auffüllungen, Aufkantungen etc.) vorgenommen werden, die wild abfließendes Wasser aufstauen oder schädlich umlenken können. Bei extremen Starkregenereignissen ist mit Überflutungen des Kieferbaches zu rechnen. Der Gemeinderat beschließt, die gewünschten Hinweise in den Bebauungsplan aufzunehmen. 3. Stellungnahmen von Privatpersonen Es sind keine Anregungen/Bedenken von Privatpersonen eingegangen.

5 4.2 b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschluss: B) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanänderungsentwurf von Reg.-Baumeister, Architekt Klaus Immich, Gmund, in der Fassung vom unter Berücksichtigung der Entscheidungen unter Buchstabe A. Er beschließt, den aktualisierten Planänderungsentwurf mit Begründung im Rathaus Kiefersfelden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen und die Behörden zu beteiligen (Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB).

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