Sitzung des Stadtrates vom 16. März 2017
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- Gregor Buchholz
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1 Sitzung des Stadtrates vom 16. März 2017 Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften 2. Aufstellung des Bebauungsplanes Ringstraße in Thüngfeld 3. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Schlüsselfeld auf Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 4. Vorstellung der Planung für den Umbau des Rathauses Schlüsselfeld durch das Architekturbüro Gatz 5. Billigungsbeschluss für das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept der Kommunalen Allianz Franken 3 6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schlüsselfeld 7. Anfragen Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften Die Mitglieder des Stadtrates haben die Niederschriften über die Sitzungen des Stadtrates vom 16. und vom 22. Februar 2017 erhalten. Gegen die Niederschriften wurden keine Einwendungen erhoben. Damit gelten die Niederschriften als vom Stadtrat genehmigt. 2. Aufstellung des Bebauungsplanes Ringstraße in Thüngfeld Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 22. Februar Die Planung lag im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB vom 23. Januar bis einschließlich 22. Februar 2017 öffentlich aus.
2 2.1. Träger öffentlicher Belange Folgende Fachstellen haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen abgegeben und werden daher nachfolgend beschlussmäßig nicht behandelt: Wasserwirtschaftsamt Kronach Bayerischer Bauernverband in Bamberg Erzbischöfliches Ordinariat Sekretariat für kirchliche Raumordnung in Bamberg Evangelische Gesamtkirchenverwaltung in Bamberg Markt Burgebrach Markt Burgwindheim/VG Ebrach Markt Burghaslach Markt Wachenroth Nachfolgende Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Bedenken, Anregungen oder Einwände zum Bebauungsplan vorgebracht: Regierung von Oberfranken, Bayreuth, Stellungnahme vom Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Bamberg, Stellungnahme vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bamberg, Stellungnahme vom Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, Stellungnahme vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Bamberg, Stellungnahme vom Reg. v. Oberfranken - Bergamt Nordbayern, Bayreuth, Stellungnahme vom Markt Geiselwind, Stellungnahme vom Markt Mühlhausen / VG Höchstadt a.d. Aisch, Stellungnahme vom Markt Vestenbergsgreuth/VG Höchstadt a.d. Aisch, Stellungnahme vom
3 Der Stadtrat nimmt die Stellungnahmen bzw. die Ausführungen zur Kenntnis Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg vom Wasserrecht: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die bisher freie Fläche im Siedlungsgebiet erklärt sich damit, dass keine Verkaufsbereitschaft durch den Eigentümer bestand. Altlasten sind auf der beplanten Fläche nicht bekannt. Verkehrswesen: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Alle Sichtfelder werden freigehalten, das Lichtraumprofil in Punkto Bepflanzungen wird beachtet. Bedenken seitens Brandschutz, Rettungsdienste oder Müllabfuhr wurden nicht geäußert. Die Richtlinien beim Ausbau der Wendeanlage werden beachtet. Der Stadtrat nimmt die übrigen Ausführungen des Landratsamtes Bamberg zur Kenntnis Stellungnahme der Bayernwerk AG vom Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Ausführungen zum Ausbau des Versorgungsnetzes und zur Koordinierung werden im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt. Die
4 Schutzzonenbereiche für Kabel und Freileitungen werden ebenfalls beachtet Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Bamberg vom Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Ausführungen zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes und zur Koordinierung werden im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen berücksichtigt Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, Referat B Q, München vom Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Entsprechende Hinweise zur Bodendenkmalpflege sind bereits Bestandteil der Textlichen Festsetzungen unter Punkt C der Hinweise Bürger Während der Auslegungsfrist wurden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis Geringfügige redaktionelle Klarstellung Der Stadtrat beschließt, Punkt B 2.7 der Verbindlichen Festsetzungen zur Stellplatz-Thematik wie folgt anzupassen:
5 Für die erste Wohneinheit sind 2 PKW-Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf den Privatgrundstücken nachzuweisen. Für jede weitere Wohneinheit ist ein weiterer PKW-Stellplatz auf dem Grundstück erforderlich Satzungsbeschluss Der Stadtrat Schlüsselfeld beschließt aufgrund der 9 und 10 des BauGB den vom Büro für Städtebau, Wittmann, Valier und Partner GbR in Bamberg gefertigten Bebauungs- und Grünordnungsplan "Ringstraße" in Thüngfeld, Stadt Schlüsselfeld in der Fassung vom mit der Begründung in der Fassung vom und der geringfügigen redaktionellen Klarstellung vom als Satzung. 3. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Schlüsselfeld auf Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 Die Freiwillige Feuerwehr Schlüsselfeld beantragt mit Schreiben vom 02. März 2017 eine Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25. Das TLF 16/25 wurde im Jahr 1978 beschafft. Die FF Schlüsselfeld schlägt den Kauf eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 vor. Zu den voraussichtlichen Anschaffungskosten von etwa EUR ,00 gewährt der Freistaat Bayern einen Zuschuss in Höhe von EUR ,00. Der Stadtrat beschließt, den Antrag in die Haushaltsberatungen zurückzustellen. Die Feuerwehrführungskräfte (federführender Kommandant und Kreisbrandmeister) werden aufgefordert, ein Fahrzeugkonzept für die Gesamtgemeinde vorzulegen.
6 4. Vorstellung der Planung für den Umbau des Rathauses Schlüsselfeld durch das Architekturbüro Gatz Die Vorstellung der Planung für den Umbau des Rathauses Schlüsselfeld wurde zum Ende der öffentlichen Sitzung zurückgestellt. 5. Billigungsbeschluss für das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept der Kommunalen Allianz Franken 3 Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) für die Kommunen Burghaslach, Geiselwind, Langenfeld, Markt Bibart, Markt Taschendorf, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Schlüsselfeld und Sugenheim mit insgesamt 98 Ortsteilen wurde durch das Büro Prof. Dr. Ralf Klein von der Uni Würzburg erstellt und erläutert die lokalen Entwicklungsabsichten der beteiligten Kommunen bei ihren überörtlichen Strategien im Rahmen der Kommunalen Allianz Franken 3. Das Konzept in der Fassung vom 10. Januar 2017 dient als Leitfaden für eine zukünftig gemeinsame Entwicklung. Die Projektvorschläge zeigen einen möglichen Handlungsrahmen auf und sind im konkreten Fall mit der Allianz bzw. den betroffenen Kommunen weiter abzustimmen. Den Kommunen wurde der Vorabzug des Abschlussberichts nach der gemeinsamen Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober 2016 zur Durchsicht und der Möglichkeit zu Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Die Abschlussbesprechung fand am 23. November 2016 statt. Alle bis zum 10. Januar 2017 eingegangenen Einwände wurden eingearbeitet. Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept Kommunale Allianz Franken 3 wird gebilligt. Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept Kommunale Allianz Franken 3 dient als Leitlinie für das künftige Handeln. Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept Kommunale Allianz Franken 3 ist dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken zur Anerkennung vorzulegen.
7 6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schlüsselfeld Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat der Stadt Schlüsselfeld in seinem Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2013 empfohlen, den Gebührenbedarf für die Bestattungseinrichtungen zu ermitteln und über eine Anpassung der Gebühren zu entscheiden. Die Stadt Schlüsselfeld hat zuletzt mit Satzung vom 13. Dezember 2013 die Gebühren erhöht und gleichzeitig die Ruhefrist von 30 Jahren auf 20 Jahre verkürzt. Aufgrund dieser erst wenige Jahre zurückliegenden Erhöhung der Gebühren hält der Stadtrat derzeit nur eine Anpassung der Gebühren um 20 v.h. für angemessen und vertretbar. Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Schlüsselfeld als Satzung. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses. 7. Anfragen 7.1. Vorstellung der Planung für den Umbau des Rathauses Schlüsselfeld durch das Architekturbüro Gatz Die Planung für den Umbau des Rathauses Schlüsselfeld wurde durch Herrn Gatz vom Architekturbüro Gatz in Bamberg vorgestellt. Mit der Maßnahme soll das Rathaus vor allem bürgerfreundlicher umgestaltet werden. Die voraussichtlichen Kosten betragen etwa EUR ,00. Der Stadtrat beschließt, der vorgestellten Planung zuzustimmen und die Maßnahme im Jahr 2018 umsetzen zu wollen.
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