1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28 Erweiterung Edeka-Markt
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- Achim Kirchner
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1 GEMEINDE JADE Landkreis Wesermarsch 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28 Erweiterung Edeka-Markt Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 4 (2) BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (2) BauGB) ABWÄGUNGSVORSCHLÄGE Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Straße Rastede Tel.: 04402/ Fax: 04402/ info@diekmann-mosebach.de
2 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Behörden-/TÖB-Beteiligung keine Anregungen Träger öffentlicher Belange von folgenden Stellen wurden keine Anregungen in der Stellungnahme vorgebracht: 1. Landkreis Wesermarsch Poggenburger Straße Brake 2. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen Schrabberdeich Brake 3. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Alfred-Benz-Haus Stilleweg Hannover 4. Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Referat Archäologie Ofener Straße Oldenburg 5. Avacon AG Prozesssteuerung DGP Watenstedter Weg Salzgitter 6. Deutsche Telekom Technik GmbH Ammerländer Heerstraße Oldenburg 7. EWE NETZ GmbH Netzregion Oldenburg / Varel Neue Straße Varel 8. TenneT TSO GmbH Eisenbahnlängsweg 2a Lehrte 9. Gemeinde Ovelgönne Rathausstraße Ovelgönne 10. Gemeinde Stadland Am Markt Stadland
3 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Behörden-/TÖB-Beteiligung Anregungen Träger öffentlicher Belange von folgenden Stellen wurden Anregungen in der Stellungnahme vorgebracht: 1. Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Oldenburg-Nord Im Dreieck Oldenburg 2. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Kaiserstraße Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 4. Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestraße 6 5. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße Brake
4 Abwägung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 1 Anregungen Abwägungsvorschläge Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Oldenburg-Nord Im Dreieck Oldenburg Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung haben wir als Träger öffentlicher Belange - Landwirtschaft - mit Schreiben vom bereits eine Stellungnahme abgegeben, auf die wir hiermit auch verweisen. Auf Basis der nun vorliegenden Planungsunterlagen (Entwürfe und Umweltbericht vom ) nehmen wir ergänzend wie folgt Stellung: Wir möchten darauf hinweisen, dass in Punkt 3.4 (Belange der Landwirtschaft) der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 bei der sinngemäßen Widergabe unserer Stellungnahme im letzten Satz des Absatzes ein inhaltlicher Fehler unterlaufen ist. Es trifft nicht zu, dass das Heranrücken keine Beeinträchtigung darstellt, sondern es findet kein Heranrücken des Plangebietes an den landwirtschaftlichen Betrieb statt und die Planung stellt damit keine Beeinträchtigung für den Betrieb dar. Wir bitten freundlich um Korrektur. Gemäß Umweltbericht sollen Ersatzmaßnahmen auf einer Intensivgrünlandfläche auf anteilig 0,18 ha umgesetzt werden. Hier soll Extensivgrünland mit entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen entwickelt werden. Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen einvernehmlich mit dem Bewirtschafter abgestimmt wurden/werden und hier nicht zu betrieblichen Engpässen führen. Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom mit dem Hinweis, dass für den in ca. 150 m Entfernung befindlichen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb das Gewerbegebiet keine Beeinträchtigung darstellt. Punkt 3.4 der Begründung wird korrigiert. Die Ersatzmaßnahmen wurden mit dem Flächeneigentümer abgestimmt. Weitere Hinweise werden zum derzeitigen Planungsstand nicht gegeben.
5 Abwägung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 2 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Kaiserstraße 27 Das Plangebiet liegt nordwestlich der B 437 innerhalb der Ortsdurchfahrt von Schweiburg und wird über die Gemeindestraße Kirchenstraße erschlossen. Die Belange der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg (NLStBV-OL) als Träger öffentlicher Belange sind berührt. Eine Abwägung meiner mit Schreiben vom vorgebrachten Hinweise und Anregungen liegt mir nicht vor. Die Stellungnahme hat weiter Bestand. Folgendes ist zu beachten: Unter Bezugnahme auf den nachrichtlichen Hinweis meines Schreibens vom bitte ich darum, die Bezeichnung K 320 für die Gemeindestraße Kirchenstraße aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes zu entfernen. Ich bitte um schriftliche Benachrichtigung über die Abwägung meiner vorgetragenen Anregungen und Hinweise vor Veröffentlichung der Bauleitplanungen. Die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis, dass aus dem Plangebiet keine Ansprüche aufgrund der von der Bundesstraße ausgehenden Emissionen bestehen, wird auf die Planzeichnung aufgenommen. Die in der Planunterlage enthaltene Bezeichnung K 320 für die Gemeindestraße Kirchenstraße wird entfernt. Das Katasteramt Brake wurde auf den Fehler hingewiesen. Die Bitte um Benachrichtigung über die Abwägungen und die Übersendung von Ablichtungen wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Nach Abschluss des Verfahrens bitte ich unter Bezug auf Ziffer 38.2 der Verwaltungsvorschriften zum BauGB um Übersendung von zwei Ablichtungen der gültigen Bauleitplanungen einschließlich Begründung.
6 Abwägung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 3 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 Seitens des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg wird aus immissionsschutzrechtlicher Sicht die nachfolgende Stellungnahme abgebeben: In der überarbeiteten Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.28 sind die Belange des Immissionsschutzes aufgenommen worden. Es wird davon ausgegangen, dass es zukünftig zu einer Verringerung der Emissionen durch die Erweiterung des Edeka-Marktes kommen wird. Weitergehende Prüfungen zur bestehenden und zukünftigen Immissionssituation sind jedoch in der Begründung nicht genannt. In der Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes fehlen die Belange des Immissionsschutzes als öffentlicher Belang auch weiterhin. Außerdem fehlt auch weiterhin der gutachterliche Nachweis, dass die zulässigen Immissions-Richtwerte in der Nachbarschaft eingehalten werden können. Ansonsten ist nicht auszuschließen, dass es zu erheblichen Belästigungen durch den Betrieb des erweiterten Edeka-Marktes in der angrenzenden Nachbarschaft kommt. Die Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg wird zur Kenntnis genommen. Die geplante Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes führt nicht zu einer Erhöhung der jetzt vorhandenen Verkaufsfläche von 300 m². Geplant ist der Bau einer Halle in der bereits vorhandenes technisches Equipment (z. B. Bierwagen etc.) eines zum Lebensmittelmarkt dazugehörigen Catering-Betriebes untergebracht werden soll. Die Belange des Imissionsschutzes werden in der Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes redaktionell ergänzt. Auf Erstellung eines gutachterlichen Nachweis wurde in Rücksprache mit dem Landkreis Wesermarsch verzichtet, da die vorliegende Bauleitplanung zu keiner Erhöhung der vorhandenen Verkaufsfläche führt und die Erweiterung lediglich zur Unterbringung von vorhandenem technischen Equipment dient. Die in meiner Stellungnahme vom vorgetragenen Bedenken bleiben auch weiterhin bestehen.
7 Abwägung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 4 Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestraße 6 Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 verfolgt die Gemeinde Jade das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und Sicherung eines Lebensmittelmarktes in der Ortschaft Schweiburg zu schaffen. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des Entwicklungsvorhabens soll parallel die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jade erfolgen. Die Stellungnahme der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer wird zur Kenntnis genommen. Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass die Vorhabenfläche auch weiterhin als Mischgebiet festgesetzt werden soll. Die geplante Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes führt nicht zu einer Erhöhung der jetzt vorhandenen Verkaufsfläche von 300 m². Geplant ist der Bau einer Halle in der technisches Equipment (z. B. Bierwagen etc.) eines zum Lebensmittelmarkt dazugehörigen Catering-Betriebes untergebracht werden soll. Wir haben bereits mit Schreiben vom 28. Mai 2014 Stellung genommen und haben gegen den Bebauungsplanentwurf und die Änderung des Flächennutzungsplans keine Bedenken, solange der Betrieb die Grenze zur Großflächigkeit nicht überschreitet. Mit Blick auf die zukünftige Einzelhandelsentwicklung in Jade empfehlen wir der Gemeinde Jade erneut, ein Einzelhandelsentwicklungskonzept zu erstellen. Die Empfehlung ein Einzelhandelskonzept aufzustellen wird zur Kenntnis genommen Ein Einzelhandelsentwicklungskonzept ist die Basis für eine gezielte verträgliche und städtebaulich-funktionale Einzelhandelsentwicklung in einer Kommune. Hierin können die mit Blick auf das Bauplanungsrecht sinnvollen und von der Rechtsprechung vielfach als notwendig hervorgehobenen Aussagen zur Einzelhandelsentwicklung getroffen werden, wie z. B. zur Sortimentsliste, zu zentralen Versorgungsbereichen und zu einem Zentrenkonzept mit entsprechender Profilierung im Einzelhandel. Um den rechtlichen Rahmen für die zentrenverträgliche Ansiedlung des Einzelhandels zu schaffen, regen wir erneut an, dass die Gemeinde Jade gemeinsam mit den relevanten Akteuren aus Handel, Verwaltung, Politik, Verbänden und der Oldenburgischen IHK ein Einzelhandelsentwicklungskonzept erarbeitet, das vom Rat der Gemeinde verabschiedet wird.
8 Abwägung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 5 Gerne lassen wir Ihnen dazu weitere Informationen zukommen und stehen für ein Gespräch zur Verfügung.
9 Abwägung: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 6 Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße Brake Mit Schreiben vom T Ib - 169/14/Di/Bü - haben wir zu der o. g. Bauleitplanung Stellung genommen. Diese Stellungnahme wird in vollem Umfang weiterhin aufrechterhalten. Die Stellungnahme des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme vom mit dem Hinweis, dass durch das geplante Vorhaben die Ver- und Entsorgungsanlagen des OOWV weder freigelegt, überbaut noch sonst in ihrer Funktion gestört werden dürfen, wird zur Kenntnis genommen.
10 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28, Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen Anregungen von Bürgern von den Bürgern wurden keine Anregungen in der Stellungnahme vorgebracht.
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