Begründung zur Ergänzungssatzung 1. Änderung, Teilbereich 4 Ortsteil Vöhrum, Stadt Peine gemäß 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB

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1 Begründung zur Ergänzungssatzung 1. Änderung, Teilbereich 4 Ortsteil Vöhrum, Stadt Peine gemäß 34 Abs. 4, Satz 1, 3 BauGB 1. Ziele und Zwecke der Satzung In der Stadt Peine - Ortsteil Vöhrum - soll eine Ergänzungssatzung als 1. Änderung der Innenbereichssatzung Teilbereich 4 erfolgen. Mit der Satzung legt die Stadt Peine für die Flächen nordwestlich der Straße Landwehr die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils eindeutig fest. Die Satzung dient zunächst der Klarstellung dieser Grenze. Mit der Satzung werden aber auch einzelne Grundstücke, die dem Außenbereich zuzurechnen sind, zur Ergänzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Voraussetzung für die Einbeziehung von Grundstücken im Außenbereich ist, dass sie durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sein müssen. Die in die Ergänzungssatzung einbezogenen Flächen sind von der westlichen und südlichen Bebauung stark geprägt. Die Erschließungsstraße Landwehr führt entlang dieser Flächen und unterstützt zusätzlich die stadtplanerisch notwendige Abrundung des nordöstlichen Ortsrandes von Vöhrum. Dieser neu definierte Ortsrand wird durch die vorliegende Planung in Zukunft eindeutig ablesbar sein. Die räumliche Wahrnehmbarkeit wird hierbei durch eine Ortsrandeingrünung unterstützt. Die Beurteilung von Flächen im Randbereich erfolgt entweder gemäß 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder gemäß 35 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich. Im Innenbereich ist eine Bebauung, welche sich nach 34 BauGB einfügt allgemein zulässig, im Außenbereich nach 35 BauGB ist dies grundsätzlich nicht der Fall. Zweck der Ergänzungssatzung ist es, eindeutig festzulegen, welche Flächen noch bebaut werden können. Für die Beantwortung der Frage, welche Bebauung in Peine - Ortsteil Vöhrum - nordwestlich der Straße Landwehr möglich ist, kommt es auf die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils an. Diese Grenze wird mit der 1. Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung als Ergänzungssatzung eindeutig festgesetzt. 2. Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Aus den örtlichen Gegebenheiten erscheint es planerisch sinnvoll den nordöstlichen Ortsrand und den östlichen Ortsrand von Vöhrum baulich abzurunden. Diese sind durch die umliegende Bebauung geprägt. Am nördlichen Ortsrand soll durch eine Eingrünung ein harmonischer Übergang zur Landschaft geschaffen werden. Die Grenze der 1. Änderung der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 21, 22/1, 23/2, 39/6, einen Teilabschnitt der Straße Landwehr (Flurstücken 23/1 sowie 26/2) und einen Teilbereich des Flurstücks 29/4. Die Flurstücke sind im privaten Eigentum. Der Teilabschnitt der Straße Landwehr ist im Eigentum der Stadt Peine. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan (FNP 2004) der Stadt Peine sind die südlichen Flächen der Flurstücke 21, 22/1, 23/2, 39/6 als Wohnbaufläche und der nördliche Teil als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Die landwirtschaftliche Teilfläche wird seit längerem als private Gartenfläche genutzt. Der Teilbereich des Flurstücks 29/4 ist ebenfalls als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Dieser Teilbereich ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut. Seite 1 von 4

2 Alle Flurstücke liegen an der Straße Landwehr und können über diese auch erschlossen werden. 3. Wesentliche Auswirkungen der Planaufstellung Mit der Ergänzungssatzung werden Außenbereichsflächen mit einem prinzipiellen Bauverbot zum planungsrechtlichen Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des Satzungsgebiets richtet sich dann nach 34 BauGB in Verbindung mit den einzelnen getroffenen Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB. Mit der Aufstellung der Satzung bereitet die Stadt Peine die bauliche Erweiterung für die bisher als private Gartenfläche genutzten Grundstücksflächen in dem Ortsteil Vöhrum planungsrechtlich vor. Das Umfeld ist geprägt durch Wohnbebauung und ehemals landwirtschaftliche Gebäude, die als Wohnhäuser genutzt werden. Die bauliche Vorprägung der Fläche ergibt sich dabei nicht allein aus der direkt westlich gelegenen Wohnbebauung, sondern auch aus der weiter südlich gelegenen Wohnbebauung. Die einbezogene Fläche wird derzeit als privater Garten mit intensiver Pflege genutzt. Der freiliegende angrenzende Graben wird nicht Bestandteil der Satzung. Diese Fläche liegt außerhalb der Grenzen des Geltungsbereichs. Zudem wird ein bestehendes Wohngebäude in die Innenbereichssatzung einbezogen. Die Erschließung der Flächen ist bereits vorhanden und somit sind keine weiteren Eingriffe notwendig. Für ein Satzungsverfahren (bei einer Größe bis 0,5 ha) nach 34 Abs. 4, Satz 1, 2 und 3 BauGB ist im Gegensatz zu den Bauleitplanungen keine Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. Ebenso ergibt sich aus der geplanten Wohnbebauung keine UVP-Pflicht. Jedoch ist nach 34 Abs. 5, 3 BauGB Voraussetzung für die Aufstellung der Satzung, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6, 7b BauGB bestehen, also keine Schutzgebiete betroffen sind. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6, 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Insofern sind die Voraussetzungen gem. 34 Abs. 5 BauGB gegeben. Der Landschaftsrahmenplan 1 ) des Landkreises Peine enthält für den Satzungsbereich keine Ziele. 4. Ausgleichsmaßnahmen Da an dem nördlich gelegenen Standort (E 1) eine intensive Grünpflege betrieben wird, ist nicht von einem Bestand an schützenswerten Arten auszugehen. Der zweite Standort (E 2) ist bereits bebaut und wird lediglich planungsrechtlich gesichert. Der Eingriff ist somit nicht erheblich und es besteht daher keine Ausgleichspflicht. 5. Anpflanzungsfestsetzungen Am nördlichen Rand des Geltungsbereichs (E 1) ist eine private Fläche mit Pflanzbindung vorgesehen. Diese Fläche ist auf einer Tiefe von 2,00 m von der nördlichen Grundstücksgrenze und über die gesamte Grundstücksbreite festgesetzt. An der Nordgrenze sind die Festsetzungen vor allem getroffen worden, um einerseits eine Einbindung in die freie Landschaft zu erreichen und um andererseits die zukünftigen Bewohner vor landwirtschaftlich bedingten Immissionen zu schützen. Um dem Eigentümer trotzdem Raum für eine individuelle Grundstücksgestaltung zu geben, ist auf den Pflanzflächen lediglich das Maß für die Anpflanzung vorgegeben. Auf diesen Flächen sind heimische, standortgerechte Laubgehölze (Sträucher) entsprechend der textlichen Festsetzung anzupflanzen. Somit wird eine harmonische Ortsrandgestaltung sichergestellt, die den negativen Einfluss der Bebauung auf das Landschaftsbild auf ein Minimum reduziert. 1 ) Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Peine, 1993 Seite 2 von 4

3 6. Erschließung Die gesetzlichen Bestimmungen des 34 Abs. 4, Satz 1, 3 BauGB sehen vor, dass im Bereich einer Ergänzungssatzung die Erschließung grundsätzlich gesichert sein muss. 6.1 Verkehr Die verkehrliche Erschließung der Grundstücke erfolgt über die bestehende Straße Landwehr als öffentliche Erschließungsstraße. 6.2 Ver- und Entsorgung Eine äußere Erschließung des Satzungsbereichs mit Ver- und Entsorgungsleitungen ist durch die umliegenden Straßenzüge bereits gegeben. Konkret wird die Ver- und Entsorgungsthematik für die neuen Baugrundstücke im Zuge der Baugenehmigungsverfahren behandelt. 7. Hinweise 7.1 Kampfmittelbeseitigung Es kann seitens des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen; Regionaldirektion Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht unterstellt werden, dass keine Kampfmittelbelastung im Planungsbereich vorliegt. Eine weitere Gefahrenerforschung wird jedoch nicht empfohlen. 7.2 Landwirtschaftliche Emissionen Seitens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Braunschweig wurde hingewiesen, dass durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Ackerflächen und durch die vorhandene landwirtschaftlich genutzte Hofstelle, Burgdorfer Straße 26, mit rd. 140 Kopf Rindvieh Emissionen wie Staub, Lärm, Geruch in das Plangebiet hineinwirken können. Diese wären insgesamt zu dulden. 8. Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen Die Zusammenstellung der vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu, sind der Begründung als beigefügt. Verfahrensvermerk Es wird das vereinfachte Verfahren nach 13 Baugesetzbuch (BauGB) angewendet. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB wurde vom bis sowie die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs.1 BauGB wurde vom bis durchgeführt. Die reguläre Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Anschreiben vom eingeleitet. In der Bekanntmachung zum Auslegungsbeschluss wurde darauf hingewiesen, dass das vereinfachte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird. Seite 3 von 4

4 Die Begründung hat mit dem zugehörigen Lageplan gem. 34 (5) BauGB vom bis (einschließlich) öffentlich ausgelegen. Sie wurde in der Sitzung am durch den Rat der Stadt Peine unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zum Verfahren als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Peine in Kraft. Peine, den gez. Michael Kessler Michael Kessler (Bürgermeister) L. S. Seite 4 von 4

5 zur Vorlage 355/2011, 2. Erg. zur Begründung der Ergänzungssatzung, 1. Änderung der Innenbereichssatzung, Teilbereich 4 Ortsteil Vöhrum Abwägung der Stellungnahmen sowie Anregungen Teilbereich 4 - Ortsteil Vöhrum ( 34 Abs. 4, Satz 1, 3 BauGB, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Folgende an der Planung mit Anschreiben/ s vom und beteiligten 32 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben - keine Anregungen vorgebracht bzw. keine Stellungnahme abgegeben: Gemeinde Edemissen Gemeinde Lahstedt Gemeinde Vechelde Gemeinde Wendeburg LGLN Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, Regionaldirektion Braunschweig Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Zentrale Geschäftsbereiche, Hannover LBU Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. NABU Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachsen Niedersächsisches Landvolk Stadtwerke Peine GmbH Unterhaltungsverband "Obere Fuhse" Zweckverband Großraum Braunschweig - haben eine Stellungnahme abgegeben aber keine Bedenken vorgebracht: Avacon AG, Netzdienste Region West, Betriebsmanagement Burgwedel BS Energie, Braunschweig Avacon AG, Salzgitter E.ON Netz GmbH, Lehrte Avacon AG, Prozesssteuerung, Salzgitter Gasunie Deutschland Services GmbH (vertritt Gasuni Transport (ehem. BEB Transport) / Cupa Transport (ehem. ExxonMobil Fernleitungsnetz) Gemeinde Hohenhameln Gemeinde Ilsede Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Industrie- und Handelskammer Braunschweig Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover (früher: Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel Niedersächsisches Forstamt Wolfenbüttel Polizeikommissariat Peine Deutsche Telekom Technik GmbH, Hannover TenneT TSO GmbH (vorher: transpower, bei kv Leitungen)

6 zur Begründung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom bis zum durchgeführt. Seitens der Bürger wurden keine Stellungnahmen / Anregungen vorgebracht. Stellungnahmen der Behörden gemäß 4 (1) BauGB Die Frühzeitige Behördenbeteiligung wurde vom bis zum durchgeführt. 01. Wasserverband Peine, Postfach 1820, Peine vom /12

7 zur Begründung weiter: 01. Wasserverband Peine, vom Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die zuständigen Ämter weitergeleitet. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 2/12

8 zur Begründung 02. Kabel Deutschland Vertrieb und Services GmbH, Region Niedersachen/Bremen, Hans- Böckler-Allee 5, Hannover, vom wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom Wir teilen Ihnen mit, dass die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH gegen die von Ihnen geplante Maßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich jedoch stellenweise Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen (M 1:500) dargestellt ist. In welchem Maße diese aufgenommen/gesichert/wiederverlegt werden müssen, kann von uns zur Zeit nicht beurteilt werden. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, findet sicherlich zu gegebener Zeit ein Koordinierungsgespräch mit den betroffenen Versorgern statt, zu dem wir um möglichst frühzeitige Einladung bitten. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. 3/12

9 zur Begründung weiter: 02 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, vom Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die zuständigen Ämter weitergeleitet. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 4/12

10 zur Begründung 03. LGLN, Regionaldirektion Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst Marienstraße 34, Hannover, Schreiben vom /12

11 zur Begründung weiter: 03. LGLN, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom Der Hinweis ist im Rahmen der Planrealisierung zu beachten. Da in den Ausführungen keine weitere Gefahrenforschung empfohlen wird, erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Stellungnahme in der Begründung. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 6/12

12 zur Begründung Stellungnahmen der Behörden gemäß 4 (2) BauGB Die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange wurde vom bis zum durchgeführt. 04. Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Postfach 67 66, Braunschweig Schreiben vom /12

13 zur Begründung weiter 04.: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Schreiben vom Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung wird um Aussagen zu landwirtschaftlichen Emissionen ergänzt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 8/12

14 zur Begründung 05. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Hans-Böckler-Allee 5, Hannover vom wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen (M 1:500) dargestellt ist. In welchem Maße diese aufgenommen/gesichert/wiederverlegt werden müssen, kann von uns zur Zeit nicht beurteilt werden. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, findet sicherlich zu gegebener Zeit ein Koordinierungsgespräch mit den betroffenen Versorgern statt, zu dem wir um möglichst frühzeitige Einladung bitten. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. 9/12

15 zur Begründung weiter 05.:Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, vom Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an die zuständigen Ämter weitergeleitet. Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 10/12

16 zur Begründung. Landkreis Peine, Postfach 1360, Peine Schreiben vom Bei der vorliegenden Satzung handelt es sich um eine Regelung zur Definition des Innenbereichs im Sinne des 34 BauGB. Aufgrund des verbindlich zu beachtenden Einfügegebotes werden keine großflächig versiegelten und notwendigerweise auszugleichenden Flächen entstehen. Sichergestellt wird durch die vorliegende Satzung jedoch die verträgliche Einbindung in die Landschaft durch die festgesetzte Ortsrandeingrünung auf der zukünftig bebaubaren Fläche. Der Anregung wird nicht gefolgt. Ein Beschluss erfolgt gemäß der Stellungnahme der Verwaltung. Die Planung wird beibehalten. 11/12

17 zur Begründung Öffentliche Auslegung gemäß 3 (2) BauGB Die Öffentliche Auslegung wurde vom bis zum durchgeführt. Seitens der Bürger wurden keine Stellungnahmen / Anregungen vorgebracht. 12/12

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