Bebauungsplan Nr. 51 Ferienhausgebiet Sehestedt-Süd

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1 GEMEINDE JADE Landkreis Wesermarsch Bebauungsplan Nr. 51 Ferienhausgebiet Sehestedt-Süd Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 4 (2) BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (2) BauGB) ABWÄGUNGSVORSCHLÄGE Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Straße Rastede Tel.: 04402/ Fax: 04402/ info@diekmann-mosebach.de

2 Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung keine Träger öffentlicher Belange von folgenden Stellen wurden keine in der Stellungnahme vorgebracht: 1. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen Regionaldirektion Oldenburg Amt für Landentwicklung Oldenburg Markt 15/ Oldenburg 2. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz Oldenburg 3. Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Bavinkstraße Leer 4. TenneT TSO GmbH Eisenbahnlängsweg 2a Lehrte 5. E.ON Netz GmbH Betriebszentrum Lehrte Eisenbahnlängsweg 2a Lehrte 6. Gemeinde Ovelgönne Rathausstraße Ovelgönne

3 Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung Träger öffentlicher Belange von folgenden Stellen wurden in der Stellungnahme vorgebracht: 1. Landkreis Wesermarsch Poggenburger Straße Brake 2. Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Referat Archäologie Ofener Straße Oldenburg 3. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Kaiserstraße Oldenburg 4. Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Oldenburg-Nord Im Dreieck Oldenburg 5. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße Brake 6. Entwässerungsverband Jade Franz-Schubert-Straße Brake 7. EWE NETZ GmbH Netzregion Oldenburg/Varel Neue Straße Varel 8. Deutsche Telekom Technik GmbH Technische Infrastruktur Niederlassung Nord Stresemannstraße Bremen 9. Gemeinde Stadland Am Markt Stadland

4 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 1 Landkreis Wesermarsch Poggenburger Straße Brake 1. Naturschutz Gegen den Bebauungsplan bestehen folgende rechtserhebliche Bedenken in Bezug und Handhabung der Kompensationsregelung: Solange der externe Kompensationsbedarf von insgesamt (wie dargestellt) Wertpunkten nicht in die Planung eingestellt ist bestehen erhebliche naturschutzfachliche Bedenken bezogen auf den gesicherten Nachweis der Kompensation zum Bebauungsplan, die im Übrigen auch Anstoß an die künftige Wirksamkeit der vorgelegten Bauleitplanung nimmt: Der Satzungsbeschluss muss nämlich die Sicherung der Ersatzmaßnahme mit einbeziehen. Im vorliegenden Planfall ist festzustellen, dass im Zusammenhang mit dem o.a. Bebauungsplan keine Kompensationsflächen nachgewiesen werden - die Sicherung der Kompensation / Ersatzmaßnahmen zum B- Plan ist damit offensichtlich noch nicht erfolgt. Im Hinblick auf das weitere Verfahren vor allem in Bezug auf die Wirksamkeit des künftigen Bebauungsplans sei daher vorsorglich erwähnt, dass die Rechtslage / Rechtssprechung hinsichtlich der Kompensationsregelung in der Bauleitplanung keine Spielräume einer nachgängigen Regelung offen lässt: Es genügt nicht, dass die Ersatzmaßnahmen für einen mit dem Bebauungsplan verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft auf einem Grundstück außerhalb des Bebauungsplans verwirklicht werden können. Notwendig ist vielmehr die Sicherung der Ersatzmaßnahme. Eine vertragliche Sicherung der Ersatzmaßnahme, die nach Bekanntmachung des Bebauungsplans vereinbart wird, ändert an der Unwirksamkeit des Planes nichts. Zur Heilung bedarf es eines Satzungsbeschlusses, der die Sicherung der Ersatzmaßnahme einbezieht. Insoweit wird auf das Urteil OVG-Lüneburg v K 4008/97 - verwiesen. Auf S. 24 der FFH-Vorprüfung wird angeführt, dass keine wertgebenden Arten der Anhänge I und II der EU-Vogelschutzrichtlinie festgestellt werden konnten. Die genannten Gastvogelarten Kiebitz, Großer Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Durchführung der Ersatzmaßnahmen und die Sicherung der Ersatzfläche werden über einen städtebaulichen Vertrag, der zwischen dem Flächeneigentümer und der Gemeinde Jade bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen wird sowie über eine grundbuchliche Eintragung gesichert. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und zum Ausgleich / Ersatz verbleiben keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Die Hinweise werden mit Verweis auf die o. g. Aussagen zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Weiteren in der FFH-Vorprüfung berücksichtigt. Diese wird angepasst.

5 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 2 Brachvogel und Sturmmöwe sind aber durchaus aufgrund Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie als wertgebende Arten in der LSG-Verordnung bestimmt. Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie nennt jagdbare Arten. 2. Immissionsschutz Es wird empfohlen die Lärmwerte für die Ferienhausgebietsfläche auf 55/40 db/a (entsprechend WA-Baugebiet) aufgrund der üblichen (höheren) Emissionen derartiger Baugebiete / Nutzungen festzulegen. Es bietet sich auch an, diese Grenzwerte bereits direkt in die Nutzungsschemata der SO-Gebiete in die Plandarstellung einzutragen. 3. Deichrecht Der vorgelegte B-PlanEntwurf greift binnendeichs mit einer Teilfläche in den Bereich des 19. Deichzuges des II. Oldenburgischen Deichbandes ca. zwischen Deich-km 19,350 bis 19,200. Er grenzt unmittelbar an den als Hauptdeich gewidmeten Deich. Das Plangebiet befindet sich hier teilweise in der 50m Bauverbotszone nach 16 NDG. Hierzu ist (zusätzlich neben der textl. Plandarstellung) ein entsprechender nachrichtlicher Hinweis aufzunehmen. 4. Wasserrecht Es wird davon ausgegangen, dass für das Plangebiet ein Oberflächenentwässerungsplan aufgestellt und zur Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises vorgelegt wird auf eine rechtswirksame Oberflächenentwässerungsplanung spätestens mit Wirksamkeit des B- Plans wird hingewiesen. Vorhandene Gewässer sind in den Planunterlagen gem. 9 Abs. 1 Nr. 16 u. 20 BauGB laut PlanzVO in den vorhandenen Abmessungen (Wasserfläche, Uferbereich, Gewässerrandstreifen) einzutragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausweisung im Bebauungsplan nicht die wasserrechtliche Genehmigung für Gewässerausbauten ersetzt. Grundsätzlich muss eine wasserrechtliche Genehmigung erteilt worden sein, damit die geplante Nutzung ausgewiesen werden kann. Dem Hinweis wird nicht entsprochen. Die zur Berechnung angesetzten Orientierungswerte für SO Ferienhausgebiete wurden nach Beiblatt 1 der DIN (4) angesetzt. Die 50m Bauverbotszone gem. 16 NDG wurde im Rahmen der Entwurfsplanung bereits als nachrichtliche Übernahme aufgenommen. Ein Oberflächenentwässerungsplan wird aufgestellt und zur Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises vorgelegt. Der Anregung wird nicht gefolgt: Im Plan werden die erhaltenden Gewässer in ihren vorhandenen Abmessungen, die aufgeweiteten Gewässer in ihren geplanten Abmessungen festgesetzt. Im Rahmen des zu erstellenden Oberflächenentwässerungsplanes werden alle vorhandenen Abmessungen mit Wasserflächen, Uferbereichen und Gewässerrandstreifen eingetragen. Eine wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerausbauten wird beantragt.

6 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 3 sein, damit die geplante Nutzung ausgewiesen werden kann. Für die geplante Maßnahme sowie ggf. auch damit zusammenhängenden naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen sind Gewässerausbauten (Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer) erforderlich. Es ist eine Plangenehmigung nach 68 des Wasserhaushaltsgesetzes für die Herstellung von Gewässern, Verrohrungen und Verfüllung von Gewässern zu beantragen. Die geplanten Brücken sind wasserrechtlich (Anlagen an Gewässern 57 NWG) und ggf. baurechtlich genehmigen zu lassen. Die schadlose Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers ist entsprechend den a.a.r.d.t. nachzuweisen. Vom Antragsteller ist eine Einleitungsgenehmigung für das zusätzlich einzuleitende Oberflächenwasser bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises zu beantragen. Die Übertragung der Unterhaltungspflicht für Gewässer III. Ordnung an die betroffenen Grundstücken ist zu prüfen. Es wird im Sinne einer dauerhaften Sicherstellung der Unterhaltung angeraten, diese Pflicht durch einen Dritten, z.b. die Gemeinde oder eine Eigentümergemeinschaft durchführen zu lassen. Die Schmutzwasserentsorgung und deren terminliche Fertigstellung ist in den Antragsunterlagen anzugeben. Der Erschließungsvertrag, sofern die Gemeinde nicht die Abwasserentsorgung durchführt, ist der unteren Wasserbehörde vorzulegen. Die entsprechenden Genehmigungen werden im Weiteren beantragt. Die schadlose Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers wird im Rahmen der Oberflächenentwässerungsplanung nachgewiesen. 5. Brandschutz Auf die Stellungnahme der BLP/LK (im BLP-Verf. n. 4 Abs.1) v wird verwiesen. 6. Straße und Verkehr Auf die Stellungnahme der BLP/LK (im BLP-Verf. n. 4 Abs.1) v wird verwiesen. Die Stellungnahme der BLP/LK vom wird berücksichtigt und im Rahmen der Ausführungsplanung umgesetzt. Die Stellungnahme der BLP/LK vom wird berücksichtigt.

7 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 4 Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Referat Archäologie Ofener Straße Oldenburg Seitens der Archäologischen Denkmalpflege werden zu o. g. Planungen folgende Bedenken und vorgetragen: Wie wir bereits in unserer Stellungnahme vom mitgeteilt haben, befindet sich im Plangebiet eine denkmalgeschützte Gehöftwurt, welche unter der FundsteIlennummer (FStNr.) Schweiburg 17 in die Niedersächsische Denkmalkartei aufgenommen wurde (vgl. Anlage). Geschützt ist nicht nur der Wurtkörper selbst, sondern auch dessen Umgebung und äußeres Erscheinungsbild ( 8 NDSchG). Sämtliche Erdarbeiten bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung ( 13 NDSchG), diese kann verwehrt werden oder mit Auflagen verbunden sein. Dies gilt auch für Anpflanzungen, Zuleitungen etc. Bodeneingriffe im Bereich eines Bodendenkmals sind immer mit einem Eingriff in die historische Denkmalsubstanz verbunden und gehen daher mit einer teilweisen unwiederbringlichen Zerstörung des Kulturdenkmals einher. Diese ist aus denkmalpflegerischer Sicht absolut nicht wünschenswert und sollte unbedingt vermieden werden. Die geplante Aufweitung oder Erweiterung von Gewässern sowie Anpflanzungen sollten deshalb nur deutlich außerhalb des Wurtkörpers (gestrichelte Linie) erfolgen. Die Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Die geplante Gewässeraufweitung ist aus Gründen des Denkmalschutzes ausschließlich außerhalb des Wurtkörpers vorgesehen. Auch auf weitere Anpflanzungen innerhalb des Wurtkörpers wird verzichtet. Das Bodendenkmal wurde zwischenzeitlich nachrichtlich in den Planunterlagen gekennzeichnet und der Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden wurde aufgenommen. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch erhält eine Kopie dieses Schreibens. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Kaiserstraße Oldenburg

8 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 5 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 liegt östlich der Kreisstraße 197 außerhalb einer festgesetzten Ortdurchfahrt gem. 24 NStrG. Die Erschließung des geplanten Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet erfolgt über die Gemeindestraße Möwenweg. In der Stellungnahme vom wurde auf die Belange der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßen bau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg (NLStBV - OL) hingewiesen. Die vorgetragenen und Hinweise wurden in dem o. g. überarbeiteten Bauleitplanentwurf, Stand: März 2012, berücksichtigt. Sofern Ausbaumaßnahmen im Einmündungsbereich K 197 / Möwenstraße erforderlich werden, ist gemäß Punkt 1.) der Stellungnahme vom der Abschluss einer Vereinbarung gem. 34 NStrG zwischen der Gemeinde Jade und dem Landkreis Wesermarsch notwendig. Weitere sind von hier nicht vorzutragen. Nach Abschluss des Verfahrens bitte ich unter Bezug auf Ziffer 38.2 der Verwaltungsvorschriften zum BauGB um Übersendung von zwei Ablichtungen der gültigen Bauleitplanung einschi. Begründung. Die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird zur Kenntnis genommen. Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Oldenburg-Nord Im Dreieck Oldenburg Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben wir zum Vorentwurf vom mit Schreiben vom eine Stellungnahme abgegeben, auf die wir hiermit auch verweisen. Es wurde das Erfordernis herausgestellt, die Betriebsentwicklungsplanungen der landwirtschaftlichen Betriebe im Rahmen der geplanten Sondergebietsfestsetzungen entsprechend abzustimmen und ggf. immissionsschutzrechtlich zu berücksichtigen. Im nun vorliegenden Entwurf vom ist bislang keine Berücksichtigung landwirtschaftlicher oder immissionsschutzrechtlicher Belange erkennbar. Unter Punkt 4.2 Belange des Immissionsschutzes der vorliegenden Begründung werden nur Geräuschimmissionen, jedoch keine Geruchsimmissionen betrachtet. Südwestlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 51 befindet sich ein Gebäude (Bäderstraße 218), welches der Wohnnutzung unterliegt. Hierauf musste schon in der Vergangenheit seitens der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe Rücksicht genommen werden, womit auch für das Ferienhausgebiet nicht mit störenden landwirtschaftlichen

9 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 6 Die Ausweisung der Bauflächen für Ferienhäuser / Gastronomie stellt eine heranrückende und verdichtende Wohnbebauung für die landwirtschaftlichen HofsteIlen Sommer (160 m Entfernung) und Hadeler (240 m Entfernung) dar, wodurch immissionsschutzrechtliche Belange berührt werden. Immissionen zu rechnen ist. Im Falle von geplanten Betriebserweiterungen der landwirtschaftlichen Hofstellen Sommer und Hadeler ist seitens der landwirtschaftlichen Betriebe Rücksicht auf das Ferienhausgebiet zu nehmen Ferienhausgebiete sind gemäß Begründung und Auslegungshinweisen der GIRL im Allgemeinen wie Wohngebiete zu beurteilen, so dass hier der Immissionsgrenzwert von 0,10 einzuhalten ist. Ein Immissionswert von 0,10 entspricht einer Überschreitungshäufigkeit der voreingestellten Geruchskonzentration von 1 GE/m 3 in 10 % der Jahresstunden. Inwieweit dieser Grenzwert im Plangebiet zukünftig unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes der Betriebe und einer angemessenen Betriebsentwicklung eingehalten ist, kann von uns im Rahmen dieser Stellungnahme und auf Basis der vorliegenden Planunterlagen nicht abschließend bewertet werden. Insofern bestehen seitens unserer Dienststelle derzeit Bedenken gegen die geplante Festsetzung von Bauflächen in der Nähe der landwirtschaftlichen Betriebe. Weiterhin werden folgende Hinweise und vorgebracht: Durch die Planung entfallen landwirtschaftliche Nutzflächen. Vor Wegfall dieser hofnahen Weideflächen - innerhalb des Plangebietes rund 7 ha Pachtfläche des landwirtschaftlichen Betriebes Siegfried Sommer - ist sicherzustellen, dass keine betrieblichen Engpässe für den bisherigen Bewirtschafter entstehen und bei Bedarf adäquate Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für die geplanten externen Ersatzmaßnahmen (ca. 2,9 ha - bislang keine konkreten Angaben zu diesen Flächen und den geplanten Maßnahmen) sollten diese möglichst in landwirtschaftlicher Nutzung verbleiben und betriebsverträglich für den jeweiligen Bewirtschafter gestaltet werden. Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband Georgstraße 4 Die bisher landwirtschaftlich intensiv genutzten Grünflächen werden im Rahmen der Kompensationsmaßnahmen zu extensiv genutzten Grünflächen umgewandelt und können somit auch weiterhin in landwirtschaftlicher Nutzung verbleiben.

10 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) Brake Wir haben von der o. g. Bauleitplanung Kenntnis genommen. Wenn die Schutzstreifenbreiten für unsere Trinkwasserhauptleitung DN 400 und für unsere Abwasserdruckrohrleitung 110 PE-HD sowie es von uns in unserer Stellungnahme vom gefordert wurde eingehalten werden, bestehen seitens des OOWV keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme. Die Schutzstreifen für die Trinkwasserhauptleitung DN 400 und für die Abwasserdruckrohrleitung 110 PE-HD werden im Weiteren eingehalten. Weiterhin verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom , Tlb- 421/11/Die-Boc, die in vollem Umfang aufrechterhalten wird. Entwässerungsverband Jade Franz-Schubert-Straße Brake Der Entwässerungsverband Jade hat aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die v. g. Bauleitplanung. Das Oberflächenentwässerungskonzept ist dem Entwässerungsverband Jade, über die untere Wasserbehörde beim Landkreis Wesermarsch, zur Prüfung vorzulegen. Das Oberflächenentwässerungskonzept wird dem Entwässerungsverband Jade über die untere Wasserbehörde des Landkreises Wesermarsch zur Prüfung vorgelegt. EWE NETZ GmbH Netzregion Oldenburg/Varel Neue Straße Varel Wir beziehen uns auf den oben genannten Bebauungsplan und nehmen dazu wie folgt Stellung: In dem Plangebiet betreibt die EWE NETZ GmbH verschiedene Versorgungsleitungen und eine Transformatorenstation, die in ihrer Lage und ihrem Bestand nicht gefährdet werden dürfen. Außerdem bitten wir Sie, uns in dem Plangebiet eine Versorgungstrass zur Verfügung zu stellen, die nicht durch eine geschlossene Fahrbahndecke überbaut wird. Ebenso bitten wir darum, dass durch spätere Anpflanzung unsere Leitungen nicht durch tiefwurzelnde Bäume gefährdet werden.

11 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 8 Vor Baubeginn sind von den ausführenden Baufirmen die aktuellen Bestandspläne bei uns einzuholen. Weitere oder Bedenken bestehen derzeit nicht. Deutsche Telekom Technik GmbH Technische Infrastruktur Niederlassung Nord Stresemannstraße Bremen Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Die von Ihnen verwendete Anschrift ist nicht mehr zutreffend. Verwenden Sie daher bitte bei künftigem Schriftwechsel die im Anschriftenfeld dieses Schreibens angeführte aktuelle Adresse. Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Deutsche Telekom Technik GmbH Stresemannstr. 4-10, Bremen Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Die nachfolgenden Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Telekommunikationsleitungen der Telekom werden von der vorliegenden Planung nicht betroffen. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu berücksichtigen: Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Information zur Seite 14 der Begründung des Bebauungsplan Nr.: 51

12 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Behörden-/TÖB-Beteiligung (Verfahren gem. 4 (2) BauGB) 9 Die Deutsche Telekom Technik GmbH baut nur nach wirtschaftlichen Grundsätzen aus. Damit Sie Klarheit über den geplanten Netzausbau sowie die zur Verfügung stehenden Bandbreiten bekommen, wenden Sie sich bitte an unseren Kollegen Herrn Ronald Tiedemann. Bei Planänderungen bitten wir uns erneut zu beteiligen. Gemeinde Stadland Am Markt Stadland Mit Schreiben vom ist die Gemeinde Stadland nach 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 Ferienhausgebiet Sehestedt-Süd beteiligt worden. Im Rahmen der Beteiligung verweist die Gemeinde Stadland auf die Stellungnahme vom , die in Kopie angefügt ist. Sie wird voll inhaltlich im Rahmen dieses Verfahrens wiederholt vorgetragen. Die Stellungnahme der Gemeinde Stadland wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme der Gemeinde Stadland vom wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Durch die geänderte Erschließungsplanung ist keinerlei Anschluss an den Moorweg vorgesehen, wodurch dieser nicht von der Planung betroffen ist.

13 Bebauungsplan Nr. 51, Öffentlichkeitsbeteiligung von Bürgern von folgenden Bürgern wurden in der Stellungnahme vorgebracht: 1. Dieter Bloem Naturschutzbeauftragter Jungfernstraße Jade 2. Dipl.-Ökonom Klaus Rebischke Taubenstraße 74a Dinslaken 3. Rüdiger Degen Austerfischerweg Jade 4. Dipl.-Ing. Architekt Reiner Büsing Max-Pechstein-Straße Varel 5. Lothar Hölzer Reiherweg 3 und Karl-Heinz Erdmann Schnepfenweg 1

14 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren gem. 3 (2) BauGB) 1 von Bürgern Dieter Bloem Naturschutzbeauftragter Jungfernstraße Jade Zu Punkt 3.4 Maßnahmen zur Kompensation nachteiliger Auswirkungen (S. 23) 1. Anlage von naturnah gestaltetem Regenwasserrückhaltebecken 2. Ausweitung der Gräben habe ich folgende Anmerkungen: Alle in beiden Abschnitten gemachten Ausführungen können sich nur dann einstellen, wenn verbindlich dafür gesorgt wird, dass ganzjährig ein gewisser Wasserstand (etwa cm, in Absprache mit dem Entwässerungsverband) in den Regenwasserrückhaltebecken und den ausgeweiteten Gräben gehalten wird, damit u. a. die erwähnten Fische, Amphibien und Wasserinsekten, aber auch die sich einstellenden Wasserpflanzen dauerhaft überleben können. Dazu müssen Einrichtungen geschaffen werden, die, falls notwendig, Wasser aus dem Norder-Achtermeerscher Graben (dieser führt nach Aussage des Entwässerungsverbandes ganzjährig Wasser) in die Regenwasserrückhaltebecken und die Gräben leiten können. Das alles muss so geregelt werden, dass die Landnachbarn dadurch keine Nachteile erfahren. Eventuell könnte eine kleine Windradpumpe installiert werden, die für den gewünschten Wasserstand sorgen kann. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die angeführten Kompensationsmaßnahmen nicht zum Spielplatz (Angelplatz... ) für Kinder werden, die die sich dort einstellenden Tiere nachteilig beeinträchtigen. Die unbedingt notwendige Pflege aller zukünftigen Gewässer im Ferienhausgebiet, wie z. B. die Festlegung der Reinigungstermine, die Aufreinigungstiefe, das Entfernen von Pflanzen usw. muss mit der Naturschutzbehörde abgesprochen werden und fachgerecht und schonend durchgeführt werden. Ohne die aufgeführten Voraussetzungen und Einrichtungen kann die angestrebte Kompensation aus Sicht des Naturschutzes nicht anerkannt werden. Die Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten Dieter Bloem wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die ordnungsgemäße und naturschutzfachlich sinnvolle Pflege und Unterhaltung der im Plangebiet vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen wird im Rahmen der konkreten Bauausführung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sichergestellt. Diese wird lt. städtebaulichem Vertrag nach Maßgabe des Oberflächenentwässerungsplanes an die Eigentümer weitergegeben. Der Hinweis wird mit Verweis auf die o. g. Aussagen zur Kenntnis genommen.

15 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren gem. 3 (2) BauGB) 2 von Bürgern Auf der geplanten Obstwiese sollten nur alte Sorten angepflanzt werden, die sich in unserer Gegend bewährt haben und mit den Bodenverhältnissen zu recht kommen. Dipl.-Ökonom Klaus Rebischke Taubenstraße 74a Dinslaken Meine Frau und ich sind seit über 20 Jahren Eigentümer eines Ferienhauses in Sehestedt (Schnepfenweg 2). Ganz bewusst haben wir 1991 am Jadebusen investiert. Uns hat im Norden neben guter Luft und der Ruhe immer der Blick über das weite Land fasziniert. Aus unserem Wohnzimmer kann man bisher genau diesen Blick genießen und den Kühen beim Weiden zusehen. Wir unterstellen, dass unsere Feriengäste in Sehestedt dies sicherlich ganz genau so sehen. Deshalb eben Sehestedt, wir hätten auch in Burhave, Tossens oder ganz woanders investieren können. Es war zu keinem Zeitpunkt im Gespräch die Grundstücke rechts des Möwenwegs bzw. des Austernfischerwegs zu bebauen. Im Gespräch war mal eine Bebauung jenseits des Moorwegs. Entsprechend der Bauleitplanung beabsichtigt nun ein Investor in Sehestedt ca Ferienhäuser genau längs des Möwenwegs bzw. des Austernfischerwegs zu bauen. Mal abgesehen davon, dass nun in kürzesteter Zeit das klappen soll, was 20 Jahre lang nicht geklappt hat. Der Investor will ein weiteres Tossens bzw. ein weiteres Burhave schaffen. Aber: Beide Orte verfügen zum einen über eine ganz andere touristische Infrastruktur als Sehestedt, zum anderen sind dort seit Jahren die touristischen Zielsetzungen ganz andere. Gut ist der Gedanke, dass der Landkreis Wesermarsch eine Verordnung auf den Weg gebracht hat, die Gebiete längs der Bäderstraße zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären. Bisher war Sehestedt ein Feriendorf der Beschaulichkeit, der Gegend entsprechend. Mitten im Landschaftsschutzgebiet soll allerdings nach ihren Planungen ein Feriendorf in einer Größe entstehen mit einer Zielsetzung, die dem Landschaftsschutzgedanken sicherlich verstärkt widerspricht. Der Rat und die Verwaltung sollten ge- In den vorliegenden Entwurfsunterlagen sind bereits standortgerechte Obstsorten vorgeschlagen worden, die ebenfalls gut mit den Bodenverhältnissen im Plangebiet zu recht kommen. Die Stellungnahme von Dipl.- Ökonom Klaus Rebischke wird zur Kenntnis genommen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Jade aus dem Jahr 2003 ist der Bereich der vorliegenden Bauleitplanung mit dem Hintergrund der Erweiterung des vorhandenen Ferienhausgebietes als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet dargestellt, womit die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich gegeben sind. Die Flächen jenseits des Moorwegs gehören nicht mehr zum Jader Gemeindegebiet, sondern zur Gemeinde Stadland, womit die Gemeinde Jade nicht die Möglichkeit hat, hier bauleitplanerisch tätig zu werden. Im Ferienhausgebiet Sehestedt- Süd sind neben der Ausweisung von Ferienhausgebieten, in denen ausschließlich Ferienhäuser mit ihren Nebenanlagen zugelassen sind, noch ein Ferienhausgebiet mit der Zweckbestimmung Ferienhaus / Gastronomie festgesetzt, in dem neben Ferienhäusern noch Schank- und Speisewirtschaften sowie Einrichtungen zur Verwaltung und Versorgung des Gebietes zulässig sind. Der Investor plant hier ausschließlich die Unterbringung eines kleinen Kiosk, der die Gäste mit dem Nötigsten versorgt. Die Schaffung einer umfangreichen touristischen Infrastruktur wie in Tossens oder Burhave ist hier nicht vorgesehen. Die geplanten Ferienhäuser werden durch umfassende Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, wie die

16 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren gem. 3 (2) BauGB) 3 von Bürgern nauestens überlegen, ob man in solchen Gebieten Massentourismus fördern will. Eine Landschaft würde aber durch eine solche Anhäufung von Häusern nachhaltig zerstört. Man sollte sich grundsätzlich nicht von Investitionssummen blenden lassen. Zum einen müssen sie erreicht werden, zum anderen haben sie einen Einmaleffekt und sind in der Regel auch nach oben hin geschönt. Auch Steuermehreinnahmen sollten nicht immer das Kriterium sein, da manche Firmen gar nicht ortsansässig sind und somit die Steuern nicht unbedingt am Ort bleiben. Arbeitskräftebedarf könnte zwar ein Thema sein, wenn die Arbeitskräfte in der Gegend rekrutiert werden und nicht von auswärts kommen, weil entsprechendes Personal vor Ort nicht vorhanden ist. In dieser Richtung könnte man sicherlich noch vieles mehr finden. Eine Überlegung wäre, dass Gäste in Sehestedt übernachten und alles andere findet in Tossens oder Burhave statt, weil in Sehestedt die Infrastruktur für den Tourismus fehlt. Ich bitte Rat und Verwaltung vor einer Entscheidung all diese Punkte wohlwollend zu berücksichtigen und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Es ist nicht auszuschließen, dass möglicherweise die nächsten Bauruinen vorprogrammiert sind, weil sich die Häuser an diesem Standort nicht verkaufen lassen. Vorsorglich weise ich daraufhin, dass ich für mögliche Schäden an unserem Haus, die durch Baufahrzeuge entstehen, die vermehrt über den Möwenweg fahren müssen, da es offensichtlich keine Planung für eine entlastende Baustraße gibt, die Gemeinde in Haftung nehmen werde. Des Weiteren bitte ich um Aufklärung, ob der Investor Sicherheiten gegenüber der Gemeinde geleistet hat, was die Erschließung betrifft. In der öffentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Jade vom wurde eine vertragliche Absicherung vorgestellt. Wie sieht diese aus? naturnahe Aufweitung der vorhandenen Gräben, das Anlegen von naturnahen Regenrückhaltebecken sowie das Anlegen einer extensiven Obstwiese, behutsam in die Landschaft integriert. Die Anzahl der Ferienhäuser im neu geplanten Ferienhausgebiet entspricht ungefähr der Anzahl der bereits vorhandenen, bzw. in kürze geplanten Ferienhäuser im bestehenden Ferienhausgebiet. Die Fläche des neu geplanten Ferienhausgebietes ist allerdings ca. 2 ha größer als die des bestehenden Ferienhausgebietes. Die Verdichtung ist also wesentlich geringer. Da im Plangebiet ausschließlich Ferienhäuser sowie eine kleine Versorgungseinrichtung geplant ist, wird diesem Hinweis entsprochen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Vor Beginn der Bautätigkeiten wird eine Beweissicherungspflicht für die vorhandenen Gebäude und Straßen im Bereich Sehestedt veranlasst. Evtl. während der Bauphase auftretende Schäden können so genauestens erfasst und vom Bauträger entschädigt werden. Die Gemeinde Jade schließt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag ab. Hierin wird auch die Erschließung geregelt. Was geschieht, wenn der Investor seine Vorgaben nicht erfüllen kann? Tritt er dann selbst in Vorleistung und baut das Feriendorf fertigt, oder

17 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren gem. 3 (2) BauGB) 4 von Bürgern bleibt es dann wieder bei einem halbfertigen Feriendorf? Rüdiger Degen Austerfischerweg Jade Hiermit lege ich Widerspruch gegen den ausgelegten Bebauungsplan Nr. 51 Ferienhausgebiet Sehestedt-Süd ein. Ich bin als Anlieger von der Planung direkt betroffen. Dieser neu vorliegende Plan hat nichts mit seinem Vorgänger aus dem Jahr 2011 gemein. Durch die neu strukturierte Aufsiedelung wird der Lärm und der Verkehr durch Fahrzeuge in dem neu geplanten Feriengebiet, aber auch in der bestehenden Feriensiedlung, weiter zunehmen. In der öffentlichen Vorstellung des ersten Planes am wurde sowohl vom Investor als auch vom Bürgermeister Herr Kaars garantiert, dass kein Auto- und Durchgangsverkehr in dem neuen Bereich stattfinden wird. Diese Aussage wurde auch nach mehrfachen Nachfragen bestätigt. Warum wurde dieses Versprechen gebrochen und genau diese Bedenken in dem neuen Plan missachtet? Die Stellungnahme von Herrn Rüdiger Degen wird zur Kenntnis genommen. Im Laufe der Planung hat sich die Firma Green Resort dazu entschieden das Konzept des Ferienhausgebietes zu ändern und eine direkte Erschließung der einzelnen Grundstücke, genau wie im vorhandenen Ferienhausgebiet Sehestedt, zuzulassen. Gleichzeitig wurde auch die Anzahl der geplanten Ferienhäuser von ca. 120 auf 80 reduziert. Der neue Bebauungsplan sieht nicht mehr den Sammelparkplatz an der Bäderstraße vor, sondern eine Schnellstraße die mitten durch das Feriengebiet führt. Jedes Fahrzeug muss den gesamten Weg durchfahren und wird auf den bereits bestehenden Möwenweg geleitet. Dadurch wird ein unnötig hohes Verkehrsaufkommen erzeugt, von dessen Geräuschen auch mein Wohnumfeld nicht verschont bleibt. Außerdem kann der Möwenweg nicht mehr gefahrlos zu Fuß oder Fahrrad (vor allen auch durch Kinder) durchquert werden. Falls eine Grundwasserabsenkung in Betracht gezogen wurde, ist von diesen Abstand zu nehmen, Bereits jetzt ergeben sich im alten Baugebiet Probleme an den Pfahlgründungen. Schuld daran scheinen auch die zusätzlichen Versiegelungen der Zufahrten zu sein, die die Austrocknung des Moores beschleunigen. In einem neuen Baugebiet muss auf jegliche Flächenversiegelung verzichtet werden. Um eventuelle Schäden an Gebäuden der Altbesitzer ausgleichen zu können, ist es erforderlich einen Um evtl. auftretende Schäden an den bestehenden Gebäuden und Straßen während der Bautätigkeiten zu erfassen, wird vor Beginn der Bauarbeiten eine Beweissicherungspflicht veranlasst. Diese Schäden werden dann vom Bauträger entschädigt.

18 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren gem. 3 (2) BauGB) 5 von Bürgern Fond in ausreichender Höhe einzurichten und einen Mindestzeitraum von 10 Jahren vorzuhalten. Weiterhin zerstört das Baugebiet Sehestedt-Süd ein sehr wertvolles Grüngebiet in der UNESCO Schutzzone in Jade. Hier brüten viele geschützte Vogelarten und leben diverse seltene Lurcharten. Durch das geplante Baugebiet würden etliche Vögel ihr Brutgebiet verlieren. Damit nimmt die Artenvielfalt, die sehr zur Qualität dieses Wohnumfeldes beiträgt, weiter ab. Der vorgelegt Plan hat sowohl Lücken im Bereich des Umweltschutzes als auch der technischen Machbarkeit und erfordert somit mehrere Nacharbeiten oder den gesamten Verwurf. Im Rahmen der Bauleitplanung wurden alle notwendigen Kartierungen durchgeführt und auf deren Grundlage ein faunistischer Fachbeitrag erstellt, der zu dem Ergebnis kommt, dass die Planung keinen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Fauna (Brut- und Gastvögel sowie Lurche) darstellt. Durch umfangreiche geplante Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft innerhalb des neu geplanten Ferienhausgebietes (naturnahe Gewässeraufweitung, Anlage naturnaher Regenrückhaltebecken, Anlegen einer Obstwiese) werden neue Biotope geschaffen. Dipl.-Ing. Architekt Reiner Büsing Max-Pechstein-Straße Varel Betroffene Antragstellerin: Anke Ostendorf, Lindenstraße 5, Stadland-Schwei Betroffenes Grundstück: Bäderstraße 218, Jade-Sehestedt, Gemeinde Jade, Gemarkung Schweiburg, Flur 10, Flurstück 210/2 Mit Datum vom hat die betroffene Antragstellerin die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Bäderstraße 218 in Jade - Sehestedt beantragt. Dieser Antrag wurde mit Datum vom aufgrund fehlender Erfolgsaussichten für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes von Ihnen abgelehnt. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 Ferienhausgebiet Sehestedt Süd beinhaltet Flächen, die nach unserer Auffassung ebenfalls nicht im Flächennutzungsplan der Gemeinde Jade als Sondergebiet aufgenommen sind. Diese Flächen liegen im westlichen, an die Bäderstraße angrenzenden Bereich und grenzen ebenfalls direkt an das Grundstück der Antragstellerin. Die Stellungnahme von Frau Anke Ostendorf wird zur Kenntnis genommen. Die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 51, die außerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbauflächen liegen, sind nicht für eine Bebauung durch Ferienhäuser vorgesehen. Für die betroffenen Flächen der Antragsstellerin Anke Ostendorf hingegen wäre eine Bebauung durch Ferienhäuser geplant. Hierfür wäre eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Da aber das Angebot an Ferienhäusern bereits durch das bestehende Ferienhausgebiet Sehestedt sowie das geplante Ferienhausgebiet Sehestedt- Süd, die mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Jade aus dem Jahr 2003 übereinstimmen, gedeckt wird, sind weitere Sondergebiete für Ferienhäuser nicht notwendig.

19 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren gem. 3 (2) BauGB) 6 von Bürgern Es ist daher nicht verständlich, weshalb für das Grundstück der Antragstellerin, der Aufstellung eines Bebauungsplanes oder die Einbeziehung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 keine Erfolgsaussichten eingeräumt wurden. Das Grundstück der Antragstellerin liegt größtenteils innerhalb der 50,0 m breiten Deichschutzzone ( 16 NDG) und in der 20,0 m breiten Bauverbotszone ( 24 Abs. 1 NStrG). Dieser Sachverhalt betrifft ebenfalls den geplanten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 51. Die geplante Nutzungsmöglichkeit ist in diesem Bereich entsprechend angepasst. Eine bauliche Entwicklung ist nur außerhalb der Deichschutzzone geplant. Das vorhandene Gebäude Bäderstraße 220 liegt nicht im geplanten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 51. Daher bitten wir um erneute Prüfung, ob nicht der außerhalb der Deichschutzzone liegende Grundstücksbereich des Grundstückes Bäderstraße 218 (in anliegenden Plänen gelb gekennzeichnet) in den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 aufgenommen werden kann. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung könnten den geplanten Nutzungsmöglichkeiten des B-Planes Nr. 51 angepasst werden und zur Abrundung des B-Planes Nr. 51 dienen. Sollten Sie hier weiterhin keine Erfolgsaussichten sehen, machen wir hiermit Bedenken gegen den geplanten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 51 außerhalb der im Flächennutzungsplan als Sondergebiet gekennzeichneten Flächen geltend. Die Eigentümerin verpflichtet sich hiermit zur Kostenübernahme des beantragten Bauleit- bzw. Bebauungsplanverfahrens.

20 Abwägung: Bebauungsplan Nr. 51, Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren gem. 3 (2) BauGB) 7 von Bürgern Lothar Hölzer Reiherweg 3 und Karl-Heinz Erdmann Schnepfenweg 1 Von mehreren Bürgern der Siedlung Sehestedt wurden wir gebeten, nachfolgende und Bedenken vorzutragen. Die nachfolgenden Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken der Bürger richten sich nicht gegen den Bebauungsplan, sondern die Aktivitäten der Fa. SYNECTA, Green Resort. Aus dem Internetauftritt und der vorliegenden Werbung der Fa. SYNEC- TA, Green Resort lässt sich unter Vorbehalt mutmaßen, dass dieses Unternehmen als nicht seriös betrachtet werden kann. Die aufgeführten Berechnungen und Versprechungen entbehren jeder Grundlage. Die Bedenken der Bürger sind, dass die Gemeinde Jade in Vorleistung gegenüber der Fa. SYNECTA, Green Resort geht. Bei Nichtverwirklichung dieses Projekts durch den Realisierungsträger wird die Vorleistung auf die jetzigen Anwohner umgelegt. Wir bitten die Gemeinde Jade um eine schriftliche Bestätigung, dass dieses nicht eintreten wird.

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