STADT NAUEN. Bebauungsplan Nr. 32/96 Windpark Nauen, 1. Änderung. Stand: Abwägung vom Mai 2016 zum Vorentwurf (Januar 2016)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STADT NAUEN. Bebauungsplan Nr. 32/96 Windpark Nauen, 1. Änderung. Stand: Abwägung vom Mai 2016 zum Vorentwurf (Januar 2016)"

Transkript

1 STADT NAUEN Bebauungsplan Nr. 32/96 Windpark Nauen, 1. Änderung ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Mai 2016 zum Vorentwurf (Januar 2016) INHALT: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

2 Tabelle 1: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lfd. Nr. Stellungnahme abgegeben Keine Stellungnahme abgegeben Beteiligte in Kurzform 1 X Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 2 X Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming 3 X Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 4 X Landkreis Havelland 5 X 6 X Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege 7 X Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg 8 X Zentraldienst der Polizei 9 X Landesbetrieb Straßenwesen 10a X Landesamt für Bauen und Verkehr 10b X Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg 11 X Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung 12 X Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh (HAW) 13 X Industrie- und Handelskammer Potsdam 14 X WGI Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurleistung mbh 15 X e.dis AG 16 X Deutsche Telekom AG 17 X Wasser- und Abwasserverband Havelland 18 X Wasser- und Bodenverband GHHK HK Havelseen 19 X GDMcom mbh 20 X 50Hertz Transmission GmbH 21 X Gemeinde Brieselang 22 X Gemeinde Schönwalde-Gien 23 X Gemeinde Oberkrämer 24 X Stadtverwaltung Kremmen 25 X Gemeinde Fehrbellin 26 X Amt Friesack 27 X Amt Nennhausen 28 X Amt Beetzsee 29 X Stadt Brandenburg an der Havel 30 X Stadt Ketzin/Havel 31 X Gemeinde Wustermark 32 X Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 2

3

4 Tabelle 3: Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 1. 4

5 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden. 1 Zu 2.: Der Hinweis, dass sich die Erfordernisse der Raumordnung insbesondere aus dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007), dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) und dem Regionalplan Havelland-Fläming 2020 (RegPl HF 2020), wird zur Kenntnis genommen. Eine vollständige Auseinandersetzung mit den für die Planung relevanten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung wird in der Begründung ergänzt. Die Begründung wird angepasst. Zu 3.: Der Hinweis, dass der vorgelegte Bebauungsplanentwurf an die Ziele der Raumordnung angepasst ist, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 5

6 Zu 4.: Der Hinweis, dass die Festlegungskarte 1 des LEP B-B keine flächenbezogenen Festlegungen für den Geltungsbereich enthält und die aufgeführten Ziele und Grundsätze der Raumordnung relevant sind, wird zur Kenntnis genommen. Eine vollständige Auseinandersetzung mit den für die Planung relevanten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung wird in der Begründung ergänzt. Die Begründung wird angepasst. 1 Zu 5.: Der Hinweis, dass ein Widerspruch der vorliegenden Planung zu Ziel RegPlan HF 2020 nicht zu erkennen ist, da sich die acht geplanten überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des WEG 12 befinden, wird zur Kenntnis genommen. Die Baugebiete und die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Entwurf des Bebauungsplans auf die geplanten Standorte der Windenergieanlagen beschränkt. Die acht geplanten überbaubaren Grundstücksflächen befinden sich weiterhin innerhalb des WEG 12. Der Bebauungsplan wird angepasst. Zu 6.: Der Hinweis, dass empfohlen wird, das deutlich größere SO Windpark an die Abgrenzung des WEG 12 anzupassen, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Baugebiete und die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Entwurf des Bebauungsplans auf die geplanten Standorte der Windenergieanlagen beschränkt. Die acht geplanten überbaubaren Grundstücksflächen befinden sich weiterhin innerhalb des WEG 12. Der weitere Hinweis, dass auch die Sonderbaufläche für Windenergie des FNP die Abgrenzung des WEG 12 deutlich überschreitet und die Anpassung an die Ziele der Raumordnung geprüft werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird ebenfalls gefolgt. 6

7 Die Sonderbaufläche für Windenergie des FNP wird an die Abgrenzung des WEG 12 angepasst, um den bestehenden Zielkonflikt auszuräumen. Dieser Sachverhalt ist jedoch nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans. Er wird im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans berücksichtigt. Der Bebauungsplan wird angepasst. Zu 7.: Der Hinweis, dass im weiteren Verfahren die Auseinandersetzung mit den aufgeführten Grundsätzen der Raumordnung zu führen ist, wird zur Kenntnis genommen. Eine vollständige Auseinandersetzung mit den für die Planung relevanten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung wird in der Begründung ergänzt. 1 Die Begründung wird angepasst. Zu 8.: Der Hinweis, dass zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung von Seiten der Landesplanung keine Anforderungen bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. Zu 9.: Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 7

8 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Die formalen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der am in Kraft getretene Regionalplan Havelland-Fläming 2020 wird bei der Planung berücksichtigt. 2 Keine Planänderung erforderlich. Zu 2.: Der Hinweis, dass sich die acht neuen Standorte für Windenergieanlagen innerhalb des WEG 12 befinden und die Planung somit in Übereinstimmung mit regionalplanerischen Belangen steht, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 8

9 2 9

10 3 10

11 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 3 Zu 1.: Der Hinweis, dass die Repowering-Maßnahmen für die Immissionsschutzrechtliche Beurteilung als günstig angesehen werden, wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise, dass die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN im Genehmigungsverfahren durch Vorlage einer Immissionsprognose (Schallgutachten) nachzuweisen ist und gutachterliche Untersuchungen zum Schattenwurf zu erstellen sind, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Diese Nachweise werden wie gefordert im nachgeordneten Genehmigungsverfahren nach Bundes- Immissionsschutzgesetz erbracht. Die Einhaltung der Richtwerte kann auch durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abschaltzeiten) sichergestellt werden. Keine Planänderung erforderlich. 11

12 3 12

13 Zu 2.: Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden. 3 13

14 Zu 3.: Die Hinweise zu den Einwendungen, den Rechtsgrundlagen sowie den Möglichkeiten der Anpassung an die fachgesetzlichen Anordnungen oder der Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen) werden zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans wird um einen vollständigen Umweltbericht mit Eingriffsregelung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag ergänzt. Die Begründung wird angepasst. 3 14

15 3 15

16 3 Zu 4.: Der Hinweis, dass es im Falle von erheblichen Beeinträchtigungen (Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung) von geschützten Biotopen, geschützten Naturdenkmalen, geschützten Landschaftsbestandteilen und/oder geschützten Alleen im Umweltbericht bestimmter Angaben bedarf und dass es zur Beurteilung des Vorliegens der Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG die Erfassung/Behandlung von Brutvögeln, Fledermäusen, Zauneidechsen und Amphibien berücksichtigt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. Es liegt dem Umweltbericht eine faunistische Untersuchung von 2013 zu Grunde, in der Aussagen zu diesen Arten getroffen werden. Die Begründung wird angepasst. 16

17 3 Zu 5.: Die Hinweise zum Besonderen Artenschutz, der Ermittlung des Untersuchungsumfangs (Windkraft-Erlass, Anlage 2 und Anlage 3 Pkt.3), zum Aktualitätsanspruch der Daten, zum Vorgehen bei Datenmangel, und der Hinweis, dass aufgrund eines großflächigen Bestandes an WEA Erfassungen nach o.g. Erlass, Anlage 2 Nr. 1,2 und 4 nicht erforderlich sind, werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur allgemeinen und artspezifischen Untersuchungsmethodik sind in die Bearbeitung der faunistischen Untersuchung eingeflossen. Die Aktualität der faunistischen Untersuchung, die dem Umweltbericht anhängt, erfüllt den Anspruch an Aktualität. Zudem fanden vier separate Begehungen in 2016 zur Überprüfung statt. Die Begründung wird angepasst. 17

18 3 18

19 3 Zu 6.: Der Hinweis zu den weiteren Untersuchungen, z. B. im Falle einer Abrissplanung von Gebäuden, wird zur Kenntnis genommen. Es ist kein Gebäudeabriss geplant. Der Hinweis zur graphischen Darstellung wird zur Kenntnis genommen. Dem Umweltbericht wird neben der separaten faunistischen Untersuchung eine Bestandskarte mit der Darstellung der vorhandenen und geplanten WEA sowie den geplanten Zuwegungen beigefügt. Die Begründung wird angepasst. Zu 7.: Die allgemeinen Hinweise zu Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht angesetzt und werden ggf. vervollständigt und die Hinweise zu den sonstigen fachlichen Informationen oder rechtserheblichen Hinweisen aus der eigenen Zuständigkeit zu o.g. Plan in Bezug auf Natura 2000 sind in Form der Schutzgebiete berücksichtigt. Die 17 zurückzubauenden WKA sind in B-Plan und Bestandskarte aktualisiert und ersichtlich. Die Begründung wird angepasst. 19

20 3 20

21 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 4 Zu 1.: Der Hinweis, dass die Festsetzung eines Sondergebiets Windpark ausschließlich auf die im rechtswirksamen Regionalplan Havelland- Fläming 2020 dargestellte Fläche des Windeignungsgebiets beschränkt werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Baugebiete und die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Entwurf des Bebauungsplans auf die geplanten Standorte der Windenergieanlagen beschränkt. Die acht geplanten überbaubaren Grundstücksflächen befinden sich weiterhin innerhalb des WEG 12. Die Planung steht damit in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und auch mit den im Parallelverfahren an diese Ziele angepassten Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Nauen und Ortsteile. Der Bebauungsplan wird angepasst. Zu 2.: Der Hinweis, dass sich die Baufelder der WEA 7 und WEA 6 unmittelbar an den Grenzen des im Regionalplan dargestellten Eignungsgebiets befinden, die Einhaltung der entsprechenden Abstandskriterien daher überprüft werden sollte und eine Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft einzuholen ist, wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg bestätigt, dass ein Widerspruch der vorliegenden Planung zu Ziel RegPlan HF 2020 nicht zu erkennen ist, da sich die acht geplanten überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des WEG 12 befinden. 21

22 Der Empfehlung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung folgend, werden die Baugebiete und die überbaubaren Grundstücksflächen auf die geplanten Standorte der Windenergieanlagen beschränkt. Die acht geplanten überbaubaren Grundstücksflächen befinden sich weiterhin innerhalb des WEG 12. Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming bestätigt, dass sich die acht neuen Standorte für Windenergieanlagen innerhalb des WEG 12 befinden und die Planung somit in Übereinstimmung mit regionalplanerischen Belangen steht. Der Bebauungsplan wird angepasst. 4 Zu 3.: Der Hinweis, dass die Sondergebiete auf die von den Rotoren der geplanten Windenergieanlagen überdeckten Flächen beschränkt werden sollten und die anderen Flächen ihrer realen Nutzung und dem Planungsziel der Stadt entsprechend als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt werden sollten, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt. Die Baugebiete und die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Entwurf des Bebauungsplans auf die geplanten Standorte der Windenergieanlagen beschränkt. Die acht geplanten überbaubaren Grundstücksflächen befinden sich weiterhin innerhalb des WEG 12. Die umliegenden Flächen werden als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Der Bebauungsplan wird angepasst. Zu 4.: Der Hinweis, dass eine parallele Änderung des FNP erforderlich ist, die bereits eingeleitet wurde, wird zur Kenntnis genommen. Weil der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem FNP entwickelt werden kann, ist der FNP zu ändern. 22

23 Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren. Die dargestellte Höhenbeschränkung im FNP soll für den Teil des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans, in dem sich die Baufelder der acht geplanten WEA befinden, auf 234 m erhöht werden. Die geplanten WEA-Standorte liegen innerhalb des ausgewiesenen WEG 12 Nauener Platte West des Regionalplans Havelland- Fläming Die Abgrenzung des WEG 12 wird als Sonderbaufläche für Windenergie in den FNP übernommen, um einem Zielkonflikt mit dem Regionalplan entgegenzuwirken. Die Begründung wird angepasst. 4 Zu 5.: Der Hinweis, dass für die Errichtung der Windkraftanlagen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch das LfU erforderlich ist und daher das LfU die zuständige Naturschutzbehörde für die im Zusammenhang mit diesen Planverfahren wahrzunehmenden Naturschutzbelange ist, wird zur Kenntnis genommen. Das LfU wurde ebenfalls am Verfahren beteiligt und die hervorgebrachten Hinweise zum Naturschutz im Umweltbericht berücksichtigt. Siehe hierzu die Ausführungen unter der lfd. Nr. 3. Die Begründung wird angepasst. Zu 6.: Der Hinweis, dass seitens der unteren Naturschutzbehörde für das Plangebiet keine spezifischen Daten vorliegen, die für die weitere Bearbeitung des Umweltberichtes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können, wird zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans wird um einen vollständigen Umweltbericht mit Eingriffsregelung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag ergänzt. Die Begründung wird angepasst. 23

24 Zu 7.: Der Hinweis, dass seitens der unteren Wasserbehörde zu den Planunterlagen keine weiteren Auflagen oder Hinweise erforderlich sind, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 4 Zu 8.: Der Hinweis, dass seitens der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zum geplanten Vorhaben keine weiteren Hinweise oder Bedenken, wenn die aufgeführten Hinweise (ordnungsgemäßer Rückbau der vorhandenen Windkraftanlagen einschließlich der Fundamente und Zufahrten; Wiederherstellung der der natürlichen Bodenfunktion; Anzeige des Rückbaus) berücksichtigt werden, wird zur Kenntnis genommen. Die allgemeinen Hinweise werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Die Sachverhalte sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Die Begründung wird angepasst. Zu 9.: Der Hinweis, dass für die Inventarisation von Denkmalen, auch von Bodendenkmalen, die Denkmalfachbehörde, nämlich das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum, zuständig ist, wird zur Kenntnis genommen. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum wurde ebenfalls am Verfahren beteiligt und die hervorgebrachten Hinweise zum (Boden-)Denkmalschutz im Bebauungsplan berücksichtigt. Siehe hierzu die Ausführungen unter der lfd. Nr. 5. Der Bebauungsplan wird angepasst. 24

25 4 Zu 10.: Der Hinweis, dass in einem Umweltbericht auch mögliche visuelle (Fern-)Wirkungen der neuen Windkraftanlagen auf den Baudenkmalbestand in der weiteren Umgebung, d. h. außer auf den Bestand in den benachbarten Dörfern insbesondere auf die Nauener Altstadt, behandelt werden sollten, wird zur Kenntnis genommen. Eine visuelle Beeinträchtigung des Baudenkmalbestands in der weiteren Umgebung ist durch die Planung nicht zu befürchten. Die höheren WEA haben keine Auswirkungen auf den umfangreichen Denkmalbestand in der Nauener Altstadt, da die Anlagen bei unmittelbarer Betrachtung der Denkmale nicht sichtbar sind. Dies wurde insbesondere für die zentral gelegene Stadtkirche St. Jacobi untersucht, welche eine hohe Bedeutung innerhalb der Denkmaltopografie der Altstadt von Nauen hat und in der historischen Blickachse der Dammstraße auch aus einer Entfernung von mehr als 800 m sichtbar ist (Betrachtungspunkt am Kreisverkehr Dammstraße/ Bahnhofsvorplatz). Um eine visuelle Beeinträchtigung durch die geplanten höheren Anlagen auszuschließen, wurde eine Visulisierung für acht Windenergieanlagen am Standort Nauen (Bericht Nr VM, Datum: ) von der CUBE Engineering GmbH erstellt. Der Bericht mit Visualisierung bzw. Fotomontagen ist als Anlage 1 der Begründung des Bebauungsplans beigefügt. Im Ergebnis bestehen keine Beeinträchtigungen für den Denkmalbestand. Die geplanten WEA werden durch die innerstädtische Bebauung verdeckt. Des Weiteren sind in den Dörfern, die den geplanten Repowering- Windpark umgeben, die jeweiligen Dorfkirchen von Lietzow, Berge, Markee und Markau in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen. Die Dorfkirchen gehören zu den Denkmalen, die über die Orte hinaus wirken. Sie sind ortsbildprägend und auch von weit außerhalb der Orte sichtbar, da sie von einer agrarisch geprägten Feldflur umgeben sind. 25

26 4 Das Repowering des Windparks wird vorliegend in einem Landschaftsbereich geplant, der seit Jahrzehnten mit technischen Infrastruktureinrichtungen und bereits bestehenden WEA belastet ist. Großräumig wird das Plangebiet von Einrichtungen der technischen Infrastruktur gesäumt (u. a. Windparks mit insgesamt 77 Einzelanlagen im Osten und Westen, Hochspannungsfreileitungen im Norden, Deponie Schwanebeck mit Industriegebiet im Südwesten, Hochgeschwindigkeits-Bahnstrecke Berlin-Hannover im Süden). Durch die Planung werden daher situative Sichtbeziehungen zwischen den Baudenkmalen nicht erheblich beeinträchtigt. Eine Zerschneidung von Sichtbeziehungen kann ausgeschlossen werden. Auch historische Ansichten auf die Baudenkmale werden nicht gestört, da sich bei unmittelbarer Betrachtung keine Veränderungen des Hintergrundes ergeben. Selbstverständlich sind die Objekte auch in ihrer Substanz nicht von der Planung betroffen. Die Begründung wird angepasst. Zu 11.: Der Hinweis, dass im Umweltbericht gegebenenfalls Belange des Bodendenkmalschutzes zu behandeln sind, wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Bodendenkmalschutzes werden im Bebauungsplan berücksichtigt und in der Begründung erläutert, insbesondere die Hinweise des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum. Siehe hierzu die Ausführungen unter der lfd. Nr. 5. Der Bebauungsplan wird angepasst. Zu 12.: Der Hinweis, dass eine Ausführung der Planung in der beschriebenen Weise keinen agrarstrukturellen Bedenken begegnet, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 26

27 4 Zu 13.: Der Hinweis, dass die Errichtung von Windkraftanlagen nur unter der Voraussetzung einer ausreichenden Erschließung und einer möglichst geringfügigen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen geplant werden sollte, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass die Anbindung von Windenergieanlagen nur an bestehende Wege erfolgen und die Anlage neuer Wege nicht zur Verschlechterung der Erreichbarkeit und Bewirtschaftbarkeit landwirtschaftlicher Flächen führen soll, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung ist eine grundsätzliche Bedingung für die Erstellung des Bebauungsplans. Bei Bewertung einerseits der Größe des Plangebiets und somit gleichbedeutend der Größe der landwirtschaftlich genutzten Flächen und andererseits der relativ geringen Flächenanteile, die für die Windenergieanlagen der landwirtschaftlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden, ist eine wirtschaftliche Existenzgefährdung der landwirtschaftlichen Nutzer bzw. Eigentümer durch den Windpark nicht zu befürchten. Die bereits angelegten Erschließungswege des Bestandswindparks können für die Planung weiter genutzt werden, sodass eine zusätzliche Zerschneidung von Ackerflächen vermieden wird. Im Übrigen wurden die landwirtschaftlichen Nutzer bereits in einem frühen Stadium in die Planung einbezogen (z. B. bei der Festlegung der Montagezufahrten), sodass ihre Interessen bei der Standortplanung berücksichtigt werden konnten. Im Bebauungsplan werden Festsetzungen getroffen, die der Sicherung der landwirtschaftlichen Vorrangstellung dienen und die die Erschließung des geplanten Windparks auf das notwendige Maß begrenzen. Die Planung ist grundsätzlich auf die Vermeidung bzw. Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf die Landwirtschaft ausgerichtet. Der Bebauungsplan wird angepasst. 27

28 Zu 14.: Der Hinweis, dass gegen die Planänderung aus der Sicht des Brandschutzes keine Bedenken bestehen, wenn zur Gewährleistung des erforderlichen Brandschutzes und der öffentlichen Sicherheit die aufgeführten Hinweise im Änderungsplan bzw. in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren beachtet werden. Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Die Sachverhalte sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Die Begründung wird angepasst. 4 28

29 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 5 Zu 1.: Der Hinweis, dass der Untersuchungsraum für das Schutzgut Bodendenkmale alle Flächen umfassen muss, in denen Bodeneingriffe im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgen können, wird zur Kenntnis genommen. Der Untersuchungsraum umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie die für die Umsetzung der Planung benötigten Zufahrtswege. Diese befinden sich weitgehend ebenfalls innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (1., 2. und 4. Vierrutenweg) bzw. teilweise direkt nördlich des Geltungsbereichs (vorhandener Feldweg als Verlängerung des 4. Vierrutenwegs zum Schwanebecker Weg). Diese Bereiche werden im Umweltbericht berücksichtigt. Die Begründung wird angepasst. Zu 2.: Der Hinweis, dass im Plangebiet derzeit keine Bodendenkmale im Sinne des BbgDSchG registriert sind und das im vormaligen Bebauungsplan noch verzeichnete Bodendenkmal Neukammer 3 nach aktuellem Kenntnisstand entfallen ist, wird zur Kenntnis genommen. Die nachrichtliche Übernahme des entfallenen Bodendenkmals wird aus dem Bebauungsplan entfernt. Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Der Bebauungsplan wird angepasst. 29

30 5 Zu 3.: Der Hinweis, dass in einem Abschnitt des Vorhabensbereichs eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass hier bislang noch nicht aktenkundig gewordene Bodendenkmale im Boden verborgen sind (Bodendenkmal-Vermutungsfläche), wird zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage dargestellte Umgrenzung der Bodendenkmal- Verdachtsfläche bzw. Vermutungsfläche wird im Bebauungsplan gekennzeichnet. Innerhalb der Vermutungsfläche befindet sich die bestehende Anlage WKA 10 mit Trafo und Aufstellfläche sowie ein Teil des 3. Vierrutenwegs. Diese baulichen Anlagen sollen mit der Umsetzung der Planung zurückgebaut werden. Die von der Denkmalfachbehörde hervorgebrachten Hinweise zu Erdarbeiten im ausgewiesenen Bodendenkmalvermutungsbereich werden ebenfalls in den Bebauungsplan übernommen. Die Hinweise sind im Rahmen der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Siehe hierzu die Ausführungen zu 3. Der Bebauungsplan wird angepasst. Zu 4.: Der Hinweis, dass die Termine der Erdarbeiten in den ausgewiesenen Bodendenkmal-Vermutungsbereichen sowohl der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde als auch dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum, Referat Großvorhaben, zwei Wochen im Voraus mitzuteilen sind, wird zur Kenntnis genommen. Dieser Hinweis wird in den Bebauungsplan übernommen. Die allgemeinen Hinweise werden ebenfalls zur Kenntnis genommen und in die Begründung aufgenommen. Die Hinweise sind im Rahmen der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan wird angepasst. 30

31 Zu 5.: Der Hinweis, dass dem Vorhabensträger für die ausgewiesenen Vermutungsbereiche die frühzeitige Einholung eines archäologischen Fachgutachtens (Prospektion) empfohlen wird, wird zur Kenntnis genommen. Die Empfehlungen sind nicht Regelungsbestandteile des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. Keine Planänderung erforderlich. 5 Zu 6.: Der Hinweis, dass die Stellungnahme in Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der Denkmalfachbehörde für Bodendenkmale erfolgt gegebenenfalls eine weitere Stellungnahme abgegeben wird, da bei dem Vorhaben auch Belange der Baudenkmalpflege berührt sein können, wird zur Kenntnis genommen. Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege, wurden ebenfalls am Verfahren beteiligt. Da keine Stellungnahme abgegeben wurde, wird davon ausgegangen, dass bei dem Vorhaben keine Belange der Baudenkmalpflege berührt werden. Keine Planänderung erforderlich. 31

32 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden. 7 32

33 7 33

34 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass die eingehende Prüfung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet ergeben hat, wird zur Kenntnis genommen. Die allgemeinen Hinweise werden ebenso zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Die Begründung wird angepasst. 8 34

35 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden. 9 35

36 9 36

37 Zu 1.: Der Hinweis, dass aus Sicht der Landesverkehrsplanung gegen das geplante Repowering keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 10a Zu 2.: Der Hinweis, dass Belange des übrigen ÖPNV durch Einhaltung erforderlicher Mindestabstände nicht berührt werden und diese mit dem zuständigen Straßenbaulastträger (Stadt Nauen) abzustimmen sind, wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Abstimmungen wurden vorgenommen. Durch das geplante Repowering wird der Abstand zwischen den Standorten der Windenergieanlagen bzw. den von den Rotoren überstrichenen Flächen und dem Schwanebecker Weg vergrößert. Eine Beeinträchtigung des Verkehrs ist nicht zu befürchten. Keine Planänderung erforderlich. Zu 3.: Der Hinweis, dass Transporte zu verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt werden sollten und der zuständige Straßenbaulastträger und der Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV (Landkreis Havelland) rechtzeitig darüber zu informieren sind, wird zur Kenntnis genommen. Diese Sachverhalte sind nicht Regelungsbestandteile des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. Keine Planänderung erforderlich. 37

38 Zu 4.: Der Hinweis, dass die Neuanlegung oder die Änderung von Zufahrten für die Anlagentransporte mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen sind, wird zur Kenntnis genommen. Diese Sachverhalte sind nicht Regelungsbestandteile des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. Keine Planänderung erforderlich. 10a Zu 5.: Der Hinweis, dass eine Beurteilung des Planentwurfs in Bezug auf eine Berührung luftrechtlicher Belange in der Zuständigkeit der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg liegt, wird zur Kenntnis genommen. Die der Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat keine Stellungnahme im Änderungsverfahren des Bebauungsplans abgegeben. Die Behörde hat sich jedoch im parallel durchgeführten Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans geäußert, welches die maximale Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen von 234 m über Geländeoberkante beinhaltet, was den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. In der Stellungnahme vom wird mitgeteilt, dass 18 a LuftVG (Störung von Flugsicherungseinrichtungen) dem Vorhaben aktuell nicht entgegensteht. Es bestehen derzeit keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nauen und Ortsteile zum Bebauungsplan Nr. 32/96 Windpark Nauen (im Parallelverfahren). Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Die Begründung wird angepasst. 38

39 Zu 6.: Der Hinweis, dass sich aus verkehrsbehördlicher Sicht des Landes keine konkreten Forderungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ableiten lassen, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. Zu 7.: Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 10a 39

40 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

41 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

42 14 42

43 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass die grundsätzliche Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplans gegeben wird, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 15 Zu 2.: Der Hinweis, dass die Zustimmung noch keine Zusage zum Anschluss der Windenergieanlagen an das Versorgungsnetz beinhaltet, da hierzu eine vertragliche Vereinbarung erforderlich ist, wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Diese Sachverhalte sind jedoch nicht Regelungsbestandteile des Bebauungsplans; sie sind in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Der Bauherr wird über den Inhalt der Stellungnahme informiert. Keine Planänderung erforderlich. Zu 3.: Der Hinweis, dass sich im Plangebiet keine Leitungen und Anlagen der E.DIS AG befinden, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 43

44 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

45 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

46 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

47 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass sich im Plangebiet die 220-kV-Freileitung Wustermark-Brandenburg/West und die 380-kV-Freileitung Wolmirstedt-Teufelsbruch befinden, wird zur Kenntnis genommen. Die im Plangebiet vorhandenen und im rechtskräftigen Bebauungsplan als oberirdische Hauptversorgungsleitungen festgesetzten Hochspannungsleitungen werden in den Änderungsbebauungsplan nachrichtlich übernommen. Der Bebauungsplan wird angepasst. 20 Zu 2.: Der Hinweis, dass die Ausführungen zum Abstand zwischen Rotorspitze der Windkraftanlagen und ruhendem äußeren Leiterseil der Freileitungen in der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt werden sollen, wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Bei der Errichtung von Windenergieanlagen an den Standorten WEA 1 und WEA 4 kommt es absehbar zu einer Unterschreitung des Abstandes von 3 x Rotordurchmesser zur 380-kV-Freileitung Wolmirstedt-Teufelsbruch, weshalb die aufgeführten Hinweise (Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und 50Hertz Transmission bzw. gutachterlicher Nachweis der Nicht-Beeinflussung der Freileitung) im Rahmen der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu berücksichtigen sind. Die Begründung wird angepasst. 47

48 20 48

49 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken hervorgebracht wurden

50 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1.: Der Hinweis, dass durch das Vorhaben Belange der Bundeswehr berührt und ggf. beeinträchtigt werden, eine hierzu notwendige Einzelfallprüfung im sich anschließenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgt und die Bundeswehr sich vorbehält dort etwaige Einwände geltend zu machen, wird zur Kenntnis genommen. Die Ausführungen werden in der Begründung ergänzt. Die Sachverhalte sind in der Ausführungsund Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. 32 Die Begründung wird angepasst. 50

51 Tabelle 4.: Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 2.!!! NICHT ÖFFENTLICH ENTHÄLT PERSÖNLICHE DATEN!!! 51

52 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 1 Zu 1.: Der Hinweis, dass ein unabhängiges Gutachten über die zusätzliche Belastung durch Licht- und Lärmimmissionen zu erstellen und das Ergebnis der Öffentlichkeit bekannt zu geben ist, wird zur Kenntnis genommen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) teilt als Fachbehörde für Immissionsschutz in der Stellungnahme vom mit, dass die Repowering-Maßnahmen (Reduzierung der Anzahl der Anlagen und Vergrößerung des Abstandes zur nächst gelegenen Wohnbebauung) für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung als günstig angesehen werden. Allerdings kann damit nicht die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und die Einhaltung der Grenzwerte für den Schattenwurf vorausgesetzt werden. Die Genehmigungsfähigkeit der acht WEA auf diesen Flächen ist gemäß Nr V des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV zu prüfen. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN ist im Genehmigungsverfahren durch Vorlage einer Immissionsprognose (Schallgutachten) nachzuweisen. Des Weiteren sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gutachterliche Untersuchungen zum Schattenwurf zu erstellen. Diese Nachweise werden wie gefordert im nachgeordneten Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erbracht. Die Einhaltung der Richtwerte kann auch durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Sonnenreflexe auf den Rotorblättern der WEA können durch eine geeignete Lackierung bei neuen Anlagen weitgehend ausgeschlossen werden. Dem kann etwa durch stark mindernden matten Farbanstrich (Beschichtung) begegnet werden. 52

53 1 Die erforderlichen Nachweise und die abschließende Beurteilung konkreter Bauvorhaben für Windenergieanlagen erfolgt im baurechtlichen bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (u. a. Landesamt für Umwelt). Eine konkrete Beurteilung auf Basis von Fachgutachten ist derzeit nicht möglich, da kein Anlagentyp und die Anlagenhöhe nur als Maximalwerte festgesetzt werden. Eine Unterschreitung der Maximalwerte ist zulässig. In einer für das in Aussicht genommene immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erstellten Schallimmissionsprognose, in der der geplante Anlagentyp Vestas V MW zugrunde gelegt wurde, kommt es durch den Rückbau der 17 bestehenden WEA und die Errichtung der geplanten acht WEA im Ergebnis zu einer Verringerung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten im Nachtzeitraum von 0,1 bis 5,1 db(a). Die Schallbelastung der nächstgelegenen Immissionsorte in Neukammer, Nauen, Markee und Neuhof wird deutlich reduziert. Die Zusatzbelastung in Schwanebeck bleibt nahezu gleich. Aufgrund der Vorbelastung durch umliegende bestehende WEA müssen die neu geplanten WEA im Nachtzeitraum teilweise schallreduziert betrieben werden. Eine Verbesserung der Schallsituation am Standort ergibt sich auch dadurch, dass die neuen WEA nach heutigem Stand der Technik mit einer sogenannten Pitch-Steuerung ausgestattet sind. Bei den bestehenden Anlagen mit Stall-Steuerung können die Rotorblätter nicht aus dem Wind gedreht werden, weshalb es bei höheren Windgeschwindigkeiten durch den Strömungsabriss zu höheren Schallleitungspegeln kommen kann. Die Begründung wird angepasst. 53

54 Zu 2.: Die Frage, ob die Warnlichter nur anschalten, wenn sich den Windkraftanlagen ein Flugobjekt nähert, um Lichtimmissionen zu reduzieren, wird zur Kenntnis genommen. Die Nutzung einer derartigen Technik für Warnlichter ist derzeit nicht vorgesehen, da sich diese noch im Entwicklungsstadium befindet und nach aktuellem Stand der Technik nicht zur üblichen Ausstattung von WEA gehört. Es wird jedoch angestrebt, die Befeuerung an den Rythmus der bestehenden WEA anzugleichen. Dieser Sachverhalt ist zudem nicht Regelungsbestandteil des Bebauungsplans. Er kann jedoch in der Ausführungs- und Genehmigungsplanung berücksichtigt werden. Keine Planänderung erforderlich. 1 Zu 3.: Der Hinweis, dass ein unabhängiges Gutachten zu erstellen ist, welche Ortschaften bereits jetzt und dann zusätzlich von den höheren Windkraftanlagen in Sichtweite liegen, wird zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht stellt eine gutachterlich erstellte Ergebnistabelle dar, in der die Sichtbarkeit in Bezug auf wesentliche Betrachtungspunkte aufgezeigt wird. Die Begründung wird angepasst. Zu 4.: Die Frage, ob die reduzierte Anlagenzahl festgeschrieben wird, wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung der 17 bestehenden Standorte von Windenergieanlagen entfällt mit der 1. Änderung des Bebauungsplans. Im Änderungsbebauungsplan werden die Baugebiete und die überbaubaren Grundstücksflächen auf die geplanten Standorte der Windenergieanlagen beschränkt. 54

55 Mit Rechtskraft des Änderungsbebauungsplans ist die Errichtung von Windenergieanlagen somit nur auf den acht neu festgesetzten Standorten zulässig. Zudem wird eine textliche Festsetzung getroffen, nach der die Errichtung einer neuen Windenergieanlage nur zulässig ist, wenn zuvor mindestens zwei im Geltungsbereich des Bebauungsplans bestehende Windenergieanlagen zurückgebaut wurden. Der Rückbau der alten Anlagen ist also eine grundsätzliche Bedingung für die Errichtung der neuen Anlagen. Der Bebauungsplan wird angepasst. 1 Zu 5.: Die Frage, wie garantiert wird, dass der Rückbau der Altanlagen auch im Fundamentbereich restlos erfolgt, wird zur Kenntnis genommen. Es wird eine textliche Festsetzung getroffen, nach der die Errichtung einer neuen Windenergieanlage nur zulässig ist, wenn zuvor mindestens zwei im Geltungsbereich des Bebauungsplans bestehende Windenergieanlagen zurückgebaut wurden. Der ordnungsgemäße und schadlose Rückbau der vorhandenen Windkraftanlagen einschließlich der Fundamente und Zufahrten ist zudem eine Auflage der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Havelland. Der Rückbau der einzelnen Anlagen und Zufahrten ist der unteren Abfallwirtschaftsund Bodenschutzbehörde im Rahmen der Ausführungs- und Genehmigungsplanung anzuzeigen. Die Begründung wird angepasst. 55

56 Zu 6.: Der Hinweis, dass ein unabhängiges Gutachten zu erstellen ist, in wieweit Windkraftanlagen und zusätzlich höhere Windkraftanlagen den Tourismus in den betreffenden und angrenzenden Gebieten negativ beeinflussen, wird zur Kenntnis genommen. Auf die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens wird verzichtet. Der geplante Windpark wird in einem Landschaftsbereich geplant, der seit Jahrzehnten mit technischen Infrastruktureinrichtungen und bereits bestehenden Windenergieanlagen belastet ist. Die Anzahl der Anlagen wird im Zuge der Planung reduziert. Großräumig wird das Plangebiet von Einrichtungen der technischen Infrastruktur gesäumt (u. a. Windparks mit insgesamt 77 Einzelanlagen im Osten und Westen, Hochspannungsfreileitungen im Norden, Deponie Schwanebeck mit Industriegebiet im Südwesten, 1 Hochgeschwindigkeits-Bahnstrecke Berlin-Hannover im Süden). Unter diesem Gesichtspunkt erscheint der Standort für das Vorhaben geeignet. Eine Beplanung dieses Standortes mit Windenergieanlagen führt daher zu deutlich weniger Zersiedelung als die Beanspruchung bisher unbelasteter Flächen. Grundsätzlich berühren die geplanten baulichen Maßnahmen die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Vegetation/Tierwelt und Orts-/Landschaftsbild. Im Umweltbericht werden die Art des Eingriffs und die zur Vermeidung/Minderung notwendigen Maßnahmen sowie die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen behandelt. Ausgleichsmaßnahmen werden auch für Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild getroffen. Durch die teilweise Nutzung der vorhandenen Infrastruktur des Bestandswindparks und den Abbau der 17 bestehenden Anlagen wird der Eingriff in das Schutzgut Boden deutlich minimiert. Zudem kann die Stromerzeugung aus Windenergieanlagen die regionale Wertschöpfung steigern und zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Region beitragen. Die Planung wird daher auch von der Industrie- und Handelskammer Potsdam befürwortet. 56

57 Die Planung fügt sich außerdem in die Ziele der Raumordnung (Windeignungsgebiet 12 Nauener Platte West des Regionalplans Havelland-Fläming 2020) ein. Die Begründung wird angepasst. 1 Zu 7.: Der Hinweis, dass ein unabhängiges Gutachten zu erstellen ist, wie sich Windkraftanlagen in der geplanten Höhe von 234 m auf die Entwicklung von Städten, Dörfern und Gemeinden auswirken, wird zur Kenntnis genommen. Auf die Erstellung eines derartigen Gutachtens wird verzichtet. Ein solches Gutachten kann nicht geliefert werden, da WEA in dieser Höhe noch nicht realisiert wurden und somit eine erforderliche Datenbasis fehlt. Jedoch kann am Beispiel Nauen jetzt schon aufgezeigt werden, dass sowohl die Kernstadt als auch diverse Ortsteile trotz bestehender WEA mit Gesamthöhen von 150 m weiter gewachsen sind und sich positiv entwickelt haben. Keine Planänderung erforderlich. Zu 8.: Der Hinweis, dass ein unabhängiges Gutachten zur Wertermittlung der Immobilienpreise, das unterschiedliche Höhen von WKA berücksichtigt, gefordert wird, wird zur Kenntnis genommen. Auf die Erstellung eines derartigen Gutachtens wird verzichtet. Die Stadt Nauen mit den Ortsteilen ist seit der Errichtung des ersten Windparks im Jahr 1997 mit WEA einer Gesamthöhe von 100 m und im Weiteren nach Errichtung von WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m weiterhin stetig angewachsen. Die Immobilienpreise sind weiter angezogen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Errichtung von Windenergieanlagen unterschiedlicher Höhen, die teilweise auch innerhalb der Ortsteile wahrnehmbar sind, nicht maßgeblich auf die Immobilienpreise ausgewirkt hat. 57

58 Keine Planänderung erforderlich. 1 Zu 9.: Die Frage, welche tatsächlichen Gründe vorliegen, solche Großprojekte zu unterstützen, da Einnahmen aus Steuermitteln als Begründung ausfallen, keine Arbeitsplätze geschaffen werden und die Gemeinde keinen Mehrwert erhält, wird zur Kenntnis genommen. Sobald ein Investor ein Projekt an die Stadt Nauen heranträgt, muss dieses durch die Verwaltung und die Politik auf seine Umsetzbarkeit geprüft werden. In diesem Falle hat die Politik entschieden, den Weg des öffentlichen Verfahrens zu wählen, um alle privaten und öffentlichen Belange erheben, prüfen und abwägen zu können. Das vorliegende Bauleitplanverfahren ergibt insofern erst die notwendigen Entscheidungsgrundlagen. Eine Unterstützung oder gar eine baurechtliche Genehmigung erfolgt hierdurch nicht. Keine Planänderung erforderlich. Zu 10.: Der Hinweis, dass die oben genannten Änderungen zu beraten und erneut zur Abstimmung zu bringen sind, wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen hat am die Änderung des Bebauungsplans beschlossen, um das Verfahren somit einzuleiten. In der gleichen Sitzung wurde die Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans gebilligt, sodass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt werden konnte. Gleiches gilt für das erforderliche Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans der Stadt Nauen und Ortsteile für die betroffene Fläche. Aufgrund des Mitwirkungsverbots gemäß 22 BbgKVerf haben betroffene Stadtverordnete weder beratend noch entscheidend an der Abstimmung mitgewirkt. Es gab keine Verstöße gegen die Offenbarungspflicht. 58

59 Die hervorgebrachten privaten und öffentlichen Belange, die in den vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit geäußert wurden, werden von den Stadtverordneten gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher erneut die Abwägung der zur frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans. Im Rahmen der anschließenden förmlichen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit können erneut Stellungnahmen abgegeben werden, die wiederum abzuwägen sind, bevor der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gefasst werden kann. Keine Planänderung erforderlich. 1 Zu 11.: Der Hinweis, dass es in der Stadt Nauen keinen Hersteller von Windkraftanlagen oder Zubehörhersteller gibt und die tatsächlich vertretenden Interessen darzulegen sind, wird zur Kenntnis genommen. Siehe hierzu die Ausführungen zu 9. Keine Planänderung erforderlich. Zu 12.: Der Hinweis, dass die Änderung der Windkraftanlagenhöhen eine unzumutbare Belastung für Anwohner und eine abschreckende Wirkung auf möglicherweise zuziehende Menschen darstellt, wird zur Kenntnis genommen. Die Nachweise zur Einhaltung der Richtwerte für Schallimmissionen und Schattenwurf werden im nachgeordneten Genehmigungsverfahren nach Bundes- Immissionsschutzgesetz erbracht. Durch den Rückbau der 17 bestehenden WEA und die Errichtung der geplanten acht WEA kommt es in einer Prognose zu Verbesserung der Schallsituation am Standort. 59

60 Zudem sind sowohl die Kernstadt als auch diverse Ortsteile trotz bestehender WEA weiter gewachsen und haben sich positiv entwickelt. Siehe hierzu auch die Ausführungen zu 1, zu 7 und zu 8. Keine Planänderung erforderlich. 1 Zu 13.: Der Hinweis, dass die Betroffenheit der Vogelarten im Durchzugsgebiet durch ein unabhängiges Gutachten zu klären ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans wird um einen vollständigen Umweltbericht mit Eingriffsregelung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag ergänzt. Eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG wird durch die Planung ausgeschlossen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) wird als zuständige Naturschutzbehörde für die im Zusammenhang mit diesem Planverfahren wahrzunehmenden Naturschutzbelange beteiligt. Die Begründung wird angepasst. Zu 14.: Der Hinweis, dass beantragt wird, die Änderungen des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans nicht weiter zu verfolgen, wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Nauen hält an der Planung fest. Nach Abwägung der hervorgebrachten privaten und öffentlichen Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit geäußert wurden, ergibt sich eine grundsätzliche Durchführbarkeit der Planung. Weitere Auflagen, die die Umsetzung der Planung betreffen, werden im nachgeordneten Genehmigungsverfahren nach Bundes- Immissionsschutzgesetz erbracht. Keine Planänderung erforderlich. 60

61 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 2 Zu 1.: Der Hinweis, dass Voruntersuchungen bezüglich Kollisionsraten und des betroffenen Artenspektrums erfolgen müssen und diese von staatlichen Stellen durchgeführt bzw. eng begleitet werden sollten, wird zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Bebauungsplans wird um einen vollständigen Umweltbericht mit Eingriffsregelung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag ergänzt. Eine Berührung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG wird durch die Planung ausgeschlossen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) wird als zuständige Naturschutzbehörde für die im Zusammenhang mit diesem Planverfahren wahrzunehmenden Naturschutzbelange beteiligt. Detailaussagen zur Betroffenheit der einzelnen Vogel- und Fledermausarten gehen aus der faunistischen Untersuchung hervor. Unter Berücksichtigung entsprechend angepasster Maßnahmen werden keine erheblichen Beeinträchtigungen und/oder Verbotstatbestände bei Durchführung der Planung ausgelöst. Die Begründung wird angepasst. Zu 2.: Der Hinweis, dass der Anfang 2000 angedachte ein Rückbau der bestehenden Anlagen nach Ablauf des Nutzungszeitraumes und eine Wiederausweisung als Trappenschongebiet wieder aufgegriffen werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Auf die Thematik der Großtrappe wird sowohl im Umweltbericht als auch in der faunistischen Untersuchung eingegangen. Die Begründung wird angepasst. 61

62 2 Zu 3.: Der Hinweis, dass die Bürger der betroffenen Orte nicht ausreichend einbezogen wurden, die Beteiligung am Verfahren in Form von Stellungnahmen hier nicht anwendbar ist und eine spezielle Veranstaltung zu diesem Thema näher am Bürger wäre, wird zur Kenntnis genommen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Nauen hat am die Änderung des Bebauungsplans beschlossen, um das Verfahren somit einzuleiten. In der gleichen Sitzung wurde die Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans gebilligt, sodass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit durchgeführt werden konnte. Sowohl in der Stadtverordnetenversammlung, als auch in den öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses, des Ausschusses für Bau, Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Energie sowie der betroffenen Ortsbeiräte, in denen die Beschlussempfehlungen beraten wurden, gab es für die Einwohner der Stadt Nauen die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern sowie Fragen und Einwände zu formulieren. Gleiches gilt für das erforderliche Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans der Stadt Nauen und Ortsteile für die betroffene Fläche. Die Thematik wurde zudem durch die Presse mit verfolgt, wodurch bereits in einem frühen Stadium eine breite Öffentlichkeit von der Planung unterrichtet wurde. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der die Vorentwurfsunterlagen in der Stadtverwaltung Nauen öffentlich ausgelegt wurden und auch im Internet einsehbar waren, konnten zudem weitere private und öffentliche Belange durch betroffene Bürger hervorgebracht werden. Die Vielzahl der abgegebenen Stellungnahmen belegt, dass die Öffentlichkeit durch die vorgenommene Art der Beteiligung erreicht wurde. 62

63 Im Rahmen der anschließenden förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage der Entwurfsunterlagen können erneut Stellungnahmen abgegeben werden, die wiederum von der Stadtverordnetenversammlung in einer öffentlichen Sitzung abzuwägen sind, bevor der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gefasst werden kann. Eine darüber hinausgehende Öffentlichkeitsbeteiligung durch eine Sonderveranstaltung ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs nicht erforderlich und wird auch von der Stadt Nauen nicht für erforderlich erachtet. Keine Planänderung erforderlich. 2 Zu 4.: Der Hinweis, dass die Begründung des Beschlusses Nr. 170/2016 nicht korrekt ist, eine Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht nachvollziehbar ist und die Abstände zu Markee und Schwanebeck sich nicht vergrößern, wird zur Kenntnis genommen. In der Festlegungskarte des Regionalplans Havelland- Fläming 2020 befindet sich der Bereich des Plangebiets, in dem durch die festgesetzten Baufelder innerhalb des Baugebiets die Errichtung von acht neuen raumbedeutsamen Windenergieanlagen planungsrechtlich ermöglicht wird, im Windeignungsgebiet (WEG) 12 Nauener Platte West. Demgegenüber liegen sieben der 17 bestehenden Anlagenstandorte, die im Zuge der Planung wegfallen, außerhalb des WEG 12 und somit wird eine Erneuerung der Anlagen planungsrechtlich unzulässig. Durch das WEG 12 werden bei der Neuerrichtung von Windenergieanlagen insbesondere größere Abstände zu den Ortslagen Markee und Neukammer erzielt. In Bezug auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans ergeben sich in erster Linie größere Abstände der geplanten Windenergieanlagen zur Ortslage Neukammer. Die Abstände zu den Ortslagen Markee und Schwanebeck verringern sich geringfügig. 63

64 2 Das Landesamt für Umwelt (LfU) teilt als Fachbehörde für Immissionsschutz in der Stellungnahme vom mit, dass die Repowering-Maßnahmen (Reduzierung der Anzahl der Anlagen und Vergrößerung des Abstandes zur nächst gelegenen Wohnbebauung) für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung als günstig angesehen werden. Allerdings kann damit nicht die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und die Einhaltung der Grenzwerte für den Schattenwurf vorausgesetzt werden. Die Genehmigungsfähigkeit der acht WEA auf diesen Flächen ist gemäß Nr V des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV zu prüfen. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN ist im Genehmigungsverfahren durch Vorlage einer Immissionsprognose (Schallgutachten) nachzuweisen. Des Weiteren sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gutachterliche Untersuchungen zum Schattenwurf zu erstellen. Diese Nachweise werden wie gefordert im nachgeordneten Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erbracht. Die Einhaltung der Richtwerte kann auch durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. In einer für das in Aussicht genommene immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erstellten Schallimmissionsprognose, in der der geplante Anlagentyp Vestas V MW zugrunde gelegt wurde, kommt es durch den Rückbau der 17 bestehenden WEA und die Errichtung der geplanten acht WEA im Ergebnis zu einer Verringerung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten im Nachtzeitraum von 0,1 bis 5,1 db(a). Die Schallbelastung der nächstgelegenen Immissionsorte in Neukammer, Nauen, Markee und Neuhof wird deutlich reduziert. Die Zusatzbelastung in Schwanebeck bleibt nahezu gleich. Aufgrund der Vorbelastung durch umliegende bestehende WEA müssen die neu geplanten WEA im Nachtzeitraum teilweise schallreduziert betrieben werden. 64

65 Eine Verbesserung der Schallsituation am Standort ergibt sich auch dadurch, dass die neuen WEA nach heutigem Stand der Technik mit einer sogenannten Pitch-Steuerung ausgestattet sind. Bei den bestehenden Anlagen mit Stall-Steuerung können die Rotorblätter nicht aus dem Wind gedreht werden, weshalb es bei höheren Windgeschwindigkeiten durch den Strömungsabriss zu höheren Schallleitungspegeln kommen kann. Die Begründung wird angepasst. 2 Zu 5.: Der Hinweis, dass auch bei anderen Investoren Begehrlichkeiten zum Repowern ihrer Anlagen auf 234 m Gesamthöhe entstehen könnten und Bebauungs- und Flächennutzungspläne jederzeit in den üblichen Verfahren angepasst werden können, wird zur Kenntnis genommen. Das vorliegende Änderungsverfahren beinhaltet ausschließlich die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Ersetzen der bestehenden 17 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von 100 m durch acht neue WEA mit einer Nabenhöhe von 166 m und einer Gesamthöhe von 234 m ( Repowering ). Da sich die Änderung des Bebauungsplans mit den festgesetzten Baugebieten und dem vorgesehenen Höhenmaß jedoch aufgrund der Höhenbeschränkung nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lässt, ist für den von der Planung betroffenen Bereich die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich. Die dargestellte Höhenbeschränkung im FNP soll daher für den Teil des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans, in dem sich die Baufelder der acht geplanten WEA befinden, auf 234 m erhöht werden. Die geplanten WEA-Standorte liegen innerhalb des ausgewiesenen WEG 12 Nauener Platte West des Regionalplans Havelland-Fläming Die Abgrenzung des WEG 12 wird als Sonderbaufläche für Windenergie in den FNP übernommen, um einem Zielkonflikt mit dem Regionalplan entgegenzuwirken. 65

66 2 Für die Stadt Nauen besteht gemäß 1 Abs. 4 BauGB in Bezug auf die Abgrenzung des Windeignungsgebiets (WEG) 12 Nauener Platte West zwar eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung. Die Ziele des Regionalplans Havelplan-Fläming 2020 beinhalten jedoch keine Vorgaben zu den Höhenbegrenzungen von Windenergieanlagen. Die Planungshoheit der Gemeinde umfasst demnach auch die Festlegung von maximal zulässigen Höhen von Windenergieanlagen. Es besteht kein Anspruch von Seiten möglicher Investoren auf Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen, die höhere Anlagen außerhalb des vorliegenden Plangebiets ermöglichen. Die Stadt Nauen beabsichtigt im Übrigen die bestehende Höhenbegrenzung von 150 m auf weiteren in Frage kommenden Flächen innerhalb des Windeignungsgebiets des Regionalplans bzw. innerhalb der im Parallelverfahren zu ändernden Sonderbaufläche Wind des Flächennutzungsplans beizubehalten. Die Begründung wird angepasst. Zu 6.: Der Hinweis, dass entgegen der Prognosen tatsächlich nur Einnahmen im unteren 5-stelligen Bereich geflossen sind und Investitionen zu Lasten der Menschen, der Fauna und des Landschaftsbildes ohne eine Gegenleistung forciert werden, wird zur Kenntnis genommen. Sobald ein Investor ein Projekt an die Stadt Nauen heranträgt, muss dieses durch die Verwaltung und die Politik auf seine Umsetzbarkeit geprüft werden. In diesem Falle hat die Politik entschieden, den Weg des öffentlichen Verfahrens zu wählen, um alle privaten und öffentlichen Belange erheben, prüfen und abwägen zu können. Das vorliegende Bauleitplanverfahren ergibt insofern erst die notwendigen Entscheidungsgrundlagen. Eine Unterstützung oder gar eine baurechtliche Genehmigung erfolgt hierdurch nicht. 66

67 Zudem befindet sich das überplante Gebiet innerhalb der Kulisse des Windeignungsgebiets 12 Nauener Platte West des Regionalplans Havelland-Fläming Ob und in welcher Form Konflikte zu den Schutzgütern Mensch, Fauna, Landschaftsbild entstehen, wird durch das vorliegende Verfahren ermittelt und geprüft. Keine Planänderung erforderlich. Zu 7.: Der Hinweis, dass die Stadt Nauen auch ohne Repowering auf 234 m Höhe einen weiteren Beitrag zur Energiewende leisten kann, indem die dafür in Frage kommenden Anlagen auf 150 m repowert werden, wird zur Kenntnis genommen. Vorliegend beantragt der Investor ein Repowering durch WEA einer Gesamthöhe von 234 m. Dieses Vorhaben soll durch das vorliegende Bauleitplanverfahren geprüft werden. Die Stadt Nauen beabsichtigt im Übrigen die bestehende Höhenbegrenzung von 150 m auf weiteren in Frage kommenden Flächen innerhalb des Windeignungsgebiets des Regionalplans bzw. innerhalb der im Parallelverfahren zu ändernden Sonderbaufläche Wind des Flächennutzungsplans beizubehalten. Keine Planänderung erforderlich. Zu 8.: Die Frage, ob es Aussagen des Netzbetreibers über die derzeitige Auslastung gibt und weitere Stromeinspeisungen problemlos möglich sind, wird zur Kenntnis genommen. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Anlagenbetreiber einen geeigneten Netzverknüpfungspunkt zu nennen. In Nauen bzw. im Umfeld gibt es ausreichend Hochspannungsleitungen, die eine Einspeisung des erzeugten Stroms sicher stellen. Das Umspannwerk Neukammer, welches sich in unmittelbarer Nähe zum Standort befindet, bietet aktuell ausreichend freie Kapazitäten für den Anschluss des Windparks. 67

68 Keine Planänderung erforderlich. 2 68

69 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 3 Zu 1.: Der Hinweis, dass durch die Erhöhung der Windenergieanlagen eine Verschlechterung der Lebensbedingungen in Neukammer (Schattenschlag, Lärmemission) befürchtet wird, wird zur Kenntnis genommen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) teilt als Fachbehörde für Immissionsschutz in der Stellungnahme vom mit, dass die Repowering-Maßnahmen (Reduzierung der Anzahl der Anlagen und Vergrößerung des Abstandes zur nächst gelegenen Wohnbebauung) für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung als günstig angesehen werden. Allerdings kann damit nicht die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und die Einhaltung der Grenzwerte für den Schattenwurf vorausgesetzt werden. Die Genehmigungsfähigkeit der acht WEA auf diesen Flächen ist gemäß Nr V des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV zu prüfen. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN ist im Genehmigungsverfahren durch Vorlage einer Immissionsprognose (Schallgutachten) nachzuweisen. Des Weiteren sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gutachterliche Untersuchungen zum Schattenwurf zu erstellen. Diese Nachweise werden wie gefordert im nachgeordneten Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erbracht. Die Einhaltung der Richtwerte kann auch durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. In einer für das in Aussicht genommene immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erstellten Schallimmissionsprognose, in der der geplante Anlagentyp Vestas V MW zugrunde gelegt wurde, kommt es durch den Rückbau der 17 bestehenden WEA und die Errichtung der geplanten acht WEA im Ergebnis zu einer Verringerung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten im Nachtzeitraum von 0,1 bis 5,1 db(a). 69

70 Die Schallbelastung der nächstgelegenen Immissionsorte in Neukammer, Nauen, Markee und Neuhof wird deutlich reduziert. Die Zusatzbelastung in Schwanebeck bleibt nahezu gleich. Aufgrund der Vorbelastung durch umliegende bestehende WEA müssen die neu geplanten WEA im Nachtzeitraum teilweise schallreduziert betrieben werden. Eine Verbesserung der Schallsituation am Standort ergibt sich auch dadurch, dass die neuen WEA nach heutigem Stand der Technik mit einer sogenannten Pitch-Steuerung ausgestattet sind. Bei den bestehenden Anlagen mit Stall-Steuerung können die Rotorblätter nicht aus dem Wind gedreht werden, weshalb es bei höheren Windgeschwindigkeiten durch den Strömungsabriss zu höheren Schallleitungspegeln kommen kann. Die Begründung wird angepasst. 3 Zu 2.: Der Hinweis, dass kleinere Abstände zur Wohnbebauung gegenüber dem Regionalplan Havelland-Fläming 2020 beabsichtigt sind, wird zur Kenntnis genommen. In der Festlegungskarte des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 befindet sich der Bereich des Plangebiets, in dem durch die festgesetzten Baufelder innerhalb des Baugebiets die Errichtung von acht neuen raumbedeutsamen Windenergieanlagen planungsrechtlich ermöglicht wird, im Windeignungsgebiet (WEG) 12 Nauener Platte West. Demgegenüber liegen sieben der 17 bestehenden Anlagenstandorte, die im Zuge der Planung wegfallen, außerhalb des WEG 12 und somit wird eine Erneuerung der Anlagen planungsrechtlich unzulässig. Durch das WEG 12 werden bei der Neuerrichtung von Windenergieanlagen insbesondere größere Abstände zu den Ortslagen Markee und Neukammer erzielt. In Bezug auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans ergeben sich in erster Linie größere Abstände der geplanten Windenergieanlagen zur Ortslage Neukammer. Die Abstände zu den Ortslagen Markee und Schwanebeck verringern sich geringfügig. 70

71 Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, die für die Prüfung der Übereinstimmung der vorliegenden Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zuständig ist, teilt mit, dass ein Widerspruch zu Ziel RegPlan HF 2020 nicht zu erkennen ist, da sich die acht geplanten überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des WEG 12 befinden. Keine Planänderung erforderlich. 3 71

72 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 4 Zu 1.: Der Hinweis, dass bei einer Erhöhung der derzeitigen Windkraftanlagen auf eine Maximalhöhe von 234 Metern auf Grund der größeren Blattdurchmesser mit einem höheren Geräuschpegel zu rechnen ist, wird zur Kenntnis genommen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) teilt als Fachbehörde für Immissionsschutz in der Stellungnahme vom mit, dass die Repowering- Maßnahmen (Reduzierung der Anzahl der Anlagen und Vergrößerung des Abstandes zur nächst gelegenen Wohnbebauung) für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung als günstig angesehen werden. Allerdings kann damit nicht die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und die Einhaltung der Grenzwerte für den Schattenwurf vorausgesetzt werden. Die Genehmigungsfähigkeit der acht WEA auf diesen Flächen ist gemäß Nr V des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV zu prüfen. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN ist im Genehmigungsverfahren durch Vorlage einer Immissionsprognose (Schallgutachten) nachzuweisen. Des Weiteren sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gutachterliche Untersuchungen zum Schattenwurf zu erstellen. Diese Nachweise werden wie gefordert im nachgeordneten Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz erbracht. Die Einhaltung der Richtwerte kann auch durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. 72

73 4 In einer für das in Aussicht genommene immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erstellten Schallimmissionsprognose, in der der geplante Anlagentyp Vestas V MW zugrunde gelegt wurde, kommt es durch den Rückbau der 17 bestehenden WEA und die Errichtung der geplanten acht WEA im Ergebnis zu einer Verringerung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten im Nachtzeitraum von 0,1 bis 5,1 db(a). Die Schallbelastung der nächstgelegenen Immissionsorte in Neukammer, Nauen, Markee und Neuhof wird deutlich reduziert. Die Zusatzbelastung in Schwanebeck bleibt nahezu gleich. Aufgrund der Vorbelastung durch umliegende bestehende WEA müssen die neu geplanten WEA im Nachtzeitraum teilweise schallreduziert betrieben werden. Eine Verbesserung der Schallsituation am Standort ergibt sich auch dadurch, dass die neuen WEA nach heutigem Stand der Technik mit einer sogenannten Pitch-Steuerung ausgestattet sind. Bei den bestehenden Anlagen mit Stall-Steuerung können die Rotorblätter nicht aus dem Wind gedreht werden, weshalb es bei höheren Windgeschwindigkeiten durch den Strömungsabriss zu höheren Schallleitungspegeln kommen kann. Die Begründung wird angepasst. 73

STADT NAUEN. Bebauungsplan Bau- und Möbelzentrum Luchberge, 1. Änderung. Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

STADT NAUEN. Bebauungsplan Bau- und Möbelzentrum Luchberge, 1. Änderung. Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange STADT NAUEN Bebauungsplan Bau- und Möbelzentrum Luchberge, 1. Änderung ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Februar 2016 zum Entwurf (Oktober 2015) INHALT: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle

Mehr

STADT NAUEN. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan An den Rohrwiesen

STADT NAUEN. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan An den Rohrwiesen STADT NAUEN Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan An den Rohrwiesen ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Dezember 2015 zum Entwurf (April 2015) INHALT: Tabelle 1: Tabelle

Mehr

STADT NAUEN. Bebauungsplan Nr. 0029/96 Zuckerfabrik, 1. Änderung (Dachform)

STADT NAUEN. Bebauungsplan Nr. 0029/96 Zuckerfabrik, 1. Änderung (Dachform) STADT NAUEN Bebauungsplan Nr. 0029/96 Zuckerfabrik, 1. Änderung (Dachform) ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Juli 2015 zum Entwurf (Februar 2015) INHALT: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.16 Drucksachen-Nr.: VI/574 Beschluss-Nr.: 394/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: einfacher Bebauungsplan Nr. 85 Nutzungsabgrenzung

Mehr

STADT NAUEN. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Eichhorstweg

STADT NAUEN. Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Eichhorstweg STADT NAUEN Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Eichhorstweg ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Oktober 2015 zum Vorentwurf (Januar 2015) INHALT: Tabelle

Mehr

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger

Mehr

Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h 6 0 1 0 6 1 1 4 4 1 0 P o t s d a m Stadt- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. (FH) Diana Bandow

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen

57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie

Mehr

ANLAGE 6 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen:

ANLAGE 6 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen: ANLAGE 6 Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen: Brandenburgisches Landesamt für Bodendenkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege

Mehr

Der Windenergie-Erlass vom

Der Windenergie-Erlass vom Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes

Mehr

Gemeinde Molbergen TOP 4 / Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Windpark- Grönheimer Feld

Gemeinde Molbergen TOP 4 / Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Windpark- Grönheimer Feld 1 Gemeinde Molbergen TOP 4 / 5 13. Änderung des Flächennutzungsplans Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 77 Windpark- Grönheimer Feld Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitig Beteiligung Ratssitzung

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Papenburg

Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Baugebiet Nördlich Am Rauhtopf und Baugebiet Erweiterung Habichtshorst westlich Bokeler

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

für die Gemeindevertretung Ahrensfelde zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

für die Gemeindevertretung Ahrensfelde zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Abwägungsmaterial für die Gemeindevertretung Ahrensfelde zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Frühzeitige Information der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB

Mehr

!ysammeoffasseo. iiryimg. Niepars//f. Nach 10 Abs. 4 BauGB. Zum Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Photovoltaik - Kummerow" der Gemeinde Kummerow

!ysammeoffasseo. iiryimg. Niepars//f. Nach 10 Abs. 4 BauGB. Zum Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Photovoltaik - Kummerow der Gemeinde Kummerow !ysammeoffasseo Nach 10 Abs. 4 BauGB iiryimg Zum Bebauungsplan Nr. 1 Sondergebiet Photovoltaik - Kummerow" der Gemeinde Kummerow Niepars//f Bürgermeister Zusammenfassende Erklärung Nach 10 Abs. 4 BauGB

Mehr

1. Landkreis Harz, Schr. v Wird im B-Planverfahren beachtet.

1. Landkreis Harz, Schr. v Wird im B-Planverfahren beachtet. Anregungen und Bedenken der vorliegenden Stellungnahmen Abwägung Seite: 1 1. Landkreis Harz, Schr. v. 28.06.2010 - Wird im B-Planverfahren beachtet. - Kenntnisnahme, kein Korrekturbedarf der Planung. -

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

STADT NAUEN. Bebauungsplan An den Rohrwiesen

STADT NAUEN. Bebauungsplan An den Rohrwiesen STADT NAUEN Bebauungsplan An den Rohrwiesen ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Januar 2016 zum Entwurf (April 2015), zum überarbeiteten Entwurf (November 2015), 2. überarbeiteten

Mehr

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 Windpark Osterbelmhusen, westlich des Helser Fleths der Stadt Brunsbüttel (36. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich B - der Stadt Brunsbüttel) Beteiligung

Mehr

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar Pleidelsheim bestehend aus der Stadt Freiberg am Neckar und der Gemeinde Pleidelsheim Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020 KMB Ludwigsburg Verfahrensablauf

Mehr

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West (PE 23.11.2012) 1. Belange des Immissionsschutzes - Von Seitens des Immissionsschutzes bestehen gegenüber der Änderung der

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 24. Juli 2018 Nr. 16 Inhalt Seite Impressum. 1 Bekanntmachungen der Gemeinde Obhausen Bekanntmachung Beschlüsse aus

Mehr

Dieses Dokument wurde am 9. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Dieses Dokument wurde am 9. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h 6 0 1 0 6 1 1 4 4 1 0 P o t s d a m Landeshauptstadt Potsdam Bereich Stadterneuerung 14461

Mehr

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich)

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) 1 STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 6 (5) BauGB Die

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Deponie Aemilienhausen) Auslegung: bis Entscheidung über die Stellungnahmen

Änderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Deponie Aemilienhausen) Auslegung: bis Entscheidung über die Stellungnahmen Blatt - Nr. 1 Blatt - Nr. 2 Hinweis: Die Anlage 1 wurde hier nicht abgebildet. Sie beinhaltet die zu den Belangen der Raumordnung und Landesplanung. Gegen die Änderung des FNP bestehen keine raumordnerischen

Mehr

STADT NAUEN. 5. Änderungsverfahren NAU 33/97 des Bebauungsplans Industrie- und Gewerbegebiet Nauen-Ost" - Erweiterung -

STADT NAUEN. 5. Änderungsverfahren NAU 33/97 des Bebauungsplans Industrie- und Gewerbegebiet Nauen-Ost - Erweiterung - STADT NAUEN 5. Änderungsverfahren NAU 33/97 des Bebauungsplans Industrie- und Gewerbegebiet Nauen-Ost" - Erweiterung - ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Juni 2016 zum Entwurf (Dezember

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Projektvorstellung Windpark Roteberg

Projektvorstellung Windpark Roteberg Projektvorstellung Windpark Roteberg Bürgerinformation 23.10.2014 Die Planung für den Windpark Roteberg sieht die Errichtung von fünf Anlagen des Typs Nordex N 117 vor. Nordex N 117 speziell für Binnenstandorte

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms

Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms 2013 Mecklenburg Regionaler Planungsverband Erste Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms - Ausweisung des Eignungsgebietes Windenergie

Mehr

Dieses Dokument wurde am 18. Januar 2018 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Dieses Dokument wurde am 18. Januar 2018 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h 6 0 1 0 6 1 1 4 4 1 0 P o t s d a m Stadt Eberswalde Stadtentwicklungsamt Postfach 100650

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Aufhebung des Bebauungsplans HE 25. für das Sondergebiet Windenergienutzung in Worms. Begründung zur Offenlage. Erklärung

Aufhebung des Bebauungsplans HE 25. für das Sondergebiet Windenergienutzung in Worms. Begründung zur Offenlage. Erklärung Aufhebung des Bebauungsplans HE 25 für das Sondergebiet Windenergienutzung in Worms Begründung zur Offenlage Teil I Teil II Teil III Städtebau Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung Bereich 6 Planen

Mehr

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1 Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 131 Verdener Straße 61 öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1 Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status

Mehr

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Kabel BW GmbH & Co. KG 02.01.2012 2 Verband Region Stuttgart 18.01.2012 3 Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung / Denkmal 25.01.2012

Mehr

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) hier: Öffentliche Auslegung

Mehr

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße ) Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung für den Rhein-Lahn-Kurier, Ausgabe Nr. 51 vom 22. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Planungsausschuss am

Planungsausschuss am DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein

Mehr

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB BEKANNTMACHUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB Der Rat der hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg X öffentlich Drucksachen-Nr.: VI/936 Sitzungsdatum: 05.07.18 Beschluss-Nr.: 595/33/18 Beschlussdatum: 05.07.18 Gegenstand: Bebauungsplan Nr. 116 Brinkstraße/Tollense,

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

Bauleitplanung der Stadt Felsberg

Bauleitplanung der Stadt Felsberg Bauleitplanung der Stadt Felsberg 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Felsberg Bebauungsplan Beuern Nr. 2 Windpark Markwald Stadt Felsberg, Gemarkungen Beuern und Hilgershausen Bürgerinformationsveranstaltung

Mehr

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern, Davensberg Senden und Lüdinghausen mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Gemeinde Senden Gemeindeentwicklungsauschuss 21.01.2014 Abt. 70.2

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S) Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage

Mehr

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 4A Ortsmitte Nordteil 7. Änderung und Ergänzung - Gebiet: östlich Klaus-Groth-Straße Nr. 10 + 12, nördlich

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windenergieanlagen 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08. 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die

Mehr

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm a) Bekanntmachung der Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Selm für den Bereich des Regionale Projektes Aktive Mitte Selm b)

Mehr

Flächennutzungsplan der Stadt Nauen und Ortsteile

Flächennutzungsplan der Stadt Nauen und Ortsteile Änderungsverfahren Flächennutzungsplan der Stadt Nauen und Ortsteile zum Bebauungsplan Nr. 32/96 Tietzow Börnicke Kienberg Bergerdamm Weinberg Ribbeck Berge Lietzow NAUEN Neukammer Klein Behnitz Groß Behnitz

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 102. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen 3. Bebauungsplan

Mehr

Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207

Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten:

Mehr

Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70

Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 Stand: 31.08.2015 Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der vorgezogene Behördenbeteiligung gem. 4 (1) BauGB vom 30.07.2015

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Ausgangslage Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 18.01.2012 Melchinger und Einführung und Überblick über die Rechtslage Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde

Mehr

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz

Gesetzesänderungen. Windkraftanlagen- Erlass NRW. Landschaftsgesetz NRW. Landesplanungsgesetz NRW. Allgemeines Eisenbahngesetz Gesetzesänderungen Windkraftanlagen- Erlass NRW Landschaftsgesetz NRW Landesplanungsgesetz NRW Allgemeines Eisenbahngesetz Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Windkraftanlagen Erlass - vom 210.2005 -

Mehr

STADT NAUEN OT BÖRNICKE

STADT NAUEN OT BÖRNICKE STADT NAUEN OT BÖRNICKE Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gewerbegebiet am Mühlenweg ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom August 2015 zum Vorentwurf (November 2014) INHALT: Tabelle 1:

Mehr

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 5. Änderung FNP 2020 VVG Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen Seite 1 5. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2020 DER VEREINBARTEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SINGEN, RIELASINGEN-WORBLINGEN,

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Hinweisbekanntmachung Die Stadt Gevelsberg weist auf folgende öffentliche Bekanntmachung in der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost am 05.01.2018 hin (nachrichtliche Wiedergabe

Mehr

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoppegarten

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoppegarten 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoppegarten Änderungsbereich: OT Dahlwitz-Hoppegarten - Vorentwurf - Stand 10/2018 Inhaltsverzeichnis 1. Räumlicher Geltungsbereich... 3 2. Änderungsanlass

Mehr

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 52 RR TOP 6 Datum 20.06.2013 Ansprechpartner/in: Herr Weiß Telefon: 0211/475-2406 Bearbeiter/in: Frau Arimond Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Repowering Halde Nierchen Termin Gemeinde Langerwehe/ Stadt Eschweiler

Repowering Halde Nierchen Termin Gemeinde Langerwehe/ Stadt Eschweiler Repowering Halde Nierchen Termin 15.11.2016 Gemeinde Langerwehe/ Stadt Eschweiler 1 Aktueller Bestand Halde Nierchen 9x Windenergieanlagen mit 100m Gesamthöhe 2 Letzer planerischer Entwurf des Bebauungsplans

Mehr

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und

Mehr

1. Potenzialflächenbeschreibung

1. Potenzialflächenbeschreibung 1. Potenzialflächenbeschreibung Karte 1: Potenzialfläche im Kontext raumordnerischer Festlegungen 1 1 Legende siehe Zeichnerische Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 1 Merkmal Lage

Mehr

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde

Mehr

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß Bekanntmachung der Gemeinde Vettweiß 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie ; hier: erneute Offenlage gem. 4a Abs. 3 BauGB

Mehr

zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der

zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der ZWISCHENABWÄGUNGSTABELLE zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger und der Öffentlichkeit im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit vom 30.05.2016 bis 01.07.2016 und

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014 Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr