STADT NAUEN. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan An den Rohrwiesen

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1 STADT NAUEN Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan An den Rohrwiesen ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Dezember 2015 zum Entwurf (April 2015) INHALT: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

2 Tabelle 1: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lfd. Nr. Stellungnahme abgegeben Keine Stellungnahme abgegeben Beteiligte in Kurzform 1 X Gemeinsame Landesplanungsabteilung 2 X Regionale Planungsgemeinschaft 3 X Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 4 X Landkreis Havelland 5 X Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege 6 X Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege 7 X Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg 8 X Zentraldienst der Polizei 9 X Landesbetrieb Forst Brandenburg 10 X Landesbetrieb Straßenwesen 11 X Landesamt für Bauen und Verkehr 12 X Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung 13 X Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh (HAW) 14 X Industrie- und Handelskammer Potsdam 15 X Landeseisenbahnaufsicht 16 X Deutsche Bahn AG DB Immobilien 17 X WGI Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurleistung mbh 18 X e.dis AG 19 X Deutsche Telekom AG 20 X Wasser- und Abwasserverband Havelland 21 X Wasser- und Bodenverband GHHK HK Havelseen 22 X GDMcom mbh 23 X 50Hertz Transmission GmbH 24 X Gemeinde Brieselang 25 X Gemeinde Schönwalde-Glien 26 X Gemeinde Oberkrämer 27 X Stadt Kremmen 28 X Gemeinde Fehrbellin 29 X Amt Friesack 30 X Amt Nennhausen 31 X Amt Beetzsee 32 X Stadt Brandenburg an der Havel 33 X Stadt Ketzin/Havel 34 X Gemeinde Wustermark 2

3 Tabelle 2: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 3

4 Tabelle 3: Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 1. 4

5 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Der Hinweis, dass bereits mit Schreiben vom die dargelegte Planungsabsicht keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lässt wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 1 1 5

6 Zu 2: Die Hinweise, dass der vorgelegte Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung angepasst sind und die für diese Planung relevanten Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung angemessen berücksichtigt sind, werden zur Kenntnis genommen. 2 Keine Planänderung erforderlich 1 3 Zu 3: Der Hinweis zur rückwirkend in Kraft gesetzten Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg wird zur Kenntnis genommen. Der LEP B-B wurde in der Planung bisher berücksichtigt. Die weiteren allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 mit Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg Rechtskraft erlangt, wird zur Kenntnis genommen. Die Ziele des Regionalplans sind in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt worden (siehe lfd. Nr. 2). Keine Planänderung erforderlich 6

7 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Regionalplan Havelland-Fläming 2020 ist inzwischen in Kraft getreten. Die Ziele wurden in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt (siehe Lfd. Nr. 2 unter 3). Keine Planänderung erforderlich 2 1 7

8 Zu 2: Der Hinweis, dass die bereits abgegebene Stellungnahme vom auch nach Satzungserlass des im Vergleich zum 2. Entwurf vom nicht wesentlich geänderten Regionalplans weiter Gültigkeit behält, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich Zu 3: Der Hinweis, dass sich nach Eingang von Stellungnahmen der zuständigen Träger öffentlicher Belange ein Erschließungsbedarf für den Fall der Nutzung von Erdgas zur Wärmeversorgung sowie im Bereich kommunikationstechnischer Versorgung ergibt wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass vor diesem Hintergrund Planungsalternativen im Vorzugsraum erwogen werden sollten wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. O. g. Sachverhalt stellt für die Umsetzung des Bebauungsplanes keine Unüberwindlichkeit dar. Umweltschonende Brennstoffe werden angeregt, sind jedoch nicht zwingend. Mit dem Stand der heutigen Technik ist die Wärmeversorgung eines Einfamilienhauses auch auf andere Arten möglich. Die Nachfrage nach stadtnaher Wohnbebauung im Einfamilienhaussektor steigt, da die Bevölkerung der Stadt Nauen wächst. Der Standort ist mit einer ausgebauten Erschließungsstraße an die nächsten Orte des täglichen Bedarfs, Schulen, medizinische Versorgung etc. gut angebunden. Parallel mit dem Bebauungsplanverfahren ist ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da dieser am Standort des Bebauungsplans noch keine Wohnbaufläche ausweist. Die Änderung geht sogar über die Fläche des Plangebiets hinaus. Damit plant die Stadt Nauen langfristig, denn durch die Schaffung attraktiven Wohnraums kann sie junge Menschen und Familien in die Stadt ziehen und zum Bleiben anhalten. Dadurch übernehmen Städte Verantwortung für ihre Einwohner, da sie Ihnen damit zum Beispiel die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie erleichtert und auch die Wirtschaft der Städte positiv beeinflusst wird. Die Planung wird daher auch außerhalb des im Regionalplan dargestellten Vorzugsraums Siedlung weiterverfolgt. Keine Planänderung erforderlich 8

9 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 3 9

10 Zu 1: Der Hinweis, dass gegenüber dem B-Plan von Seiten des Immissionsschutzes (im B-Plan festgesetzte Maßnahmen für passiven Schallschutz werden als ausreichend befunden) keine Bedenken bestehen und daher auch der Änderung des FNP zugestimmt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich

11 Zu 2: Der Hinweis, dass sich keine Grund- bzw. Oberflächenwassermessstellen des Landesmessnetzes im Plangebiet befinden, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass die Versiegelung auf ein notwendiges Mindestmaß 1 beschränkt werden sollte, um die Grundwasserneubildung möglichst wenig zu beeinträchtigen, wird zur Kenntnis genommen. Dies ist Regelungsbestandteil eines Bebauungsplanes. 2 Keine Planänderung erforderlich 3 Zu 3: Der Hinweis, dass Belange des Referates RW 6 hinsichtlich Gewässerunterhaltung, Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete bei der FNP-Änderung nicht berührt werden wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 3 11

12 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 4 Zu 1: Der Hinweis, dass in der Begründung eine Erläuterung zu ergänzen ist, da der Änderungsbereich über den Geltungsbereiches des B- Plans An den Rohrwiesen hinausgeht und auch die nördlich angrenzenden Flächen zwischen den Straßen An den Rohrwiesen und Taubenhorst umfasst, wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung ist bereits eine Erläuterung zum Änderungsbereich enthalten. Die Begründung wird um eine genauere Verortung der neben der Plangebietsfläche des B-Plans im Änderungsbereich enthaltenen Fläche ergänzt. Die Begründung wird redaktionell angepasst. 1 12

13 Zu 2: Der Hinweis, dass der vorliegende Bericht nicht alle Angaben entsprechend der Anlage 1 zum BauGB enthält, wird zur Kenntnis 2 genommen. Der Bericht wird redaktionell ergänzt. Dies ergibt jedoch keine inhaltlichen Änderungen, daher ist eine Planänderung aufgrund der Ergänzungen nicht erforderlich. In der Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des B-Plans (Parallelverfahren) teilt die Untere Naturschutzbehörde ( ) mit, dass die artenschutzrechtliche Prüfung zwar einige methodische Mängel aufweist, jedoch aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und dem Umstand, dass nur ein Teilverlust der Vogelreviere verursacht wird, unter Beachtung des Hinweises zur Baufeldfreimachung, davon ausgegangen werden kann, dass artenschutzrechtliche Verbote des 44 Abs.1 BNatSchG der Planung nicht entgegenstehen. Die Eingriffsregelung wurde auf Ebene des Bebauungsplans bereits abgearbeitet. Es wurde ein Hinweis zur Baufeldfreimachung in den Bebauungsplan aufgenommen und zudem Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet sowie externe Ersatzmaßnahmen festgesetzt. Die Verlagerung der Bearbeitung des Artenschutzes auf 4 Bebauungsplanebene ist zulässig, da der Planung, wie oben beschrieben, keine artenschutzrechtlichen Verbote entgegenstehen und die Maßnahme zur Baufeldfreimachung, die zur Vermeidung von Störungen und Tötungen von Vogelarten, während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit, zum Schutz ihrer Entwicklungsformen (Gelege) bzw. zum Schutz ihrer Fortpflanzungsstätte, außerhalb artspezifischer Aufzuchtzeiten im Zeitraum vom dient, in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Ausführungen dazu werden in der Begründung zum Flächennutzungsplan ergänzt, führen jedoch zu keiner Planänderung. Belange der Landschaftsplanung wurden ausreichend berücksichtigt. 3 Keine Planänderung erforderlich. Zu 3: Der Hinweis, dass gegen den Planentwurf keine Bedenken bestehen wird 4 zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 5 Zu 4: Der Hinweis, dass zur geplanten Änderung des Bebauungsplanes keine weiteren Einwände oder Bedenken bestehen wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass im Änderungsbereich keine Altlastverdachtsflächen registriert sind wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 13

14 Zu 5: Der Hinweis, dass gegen die vorliegende Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise sind in der Begründung enthalten. Keine Planänderung erforderlich 4 14

15 Der Hinweis, dass im Änderungsbereich keine Bodendenkmale bekannt sind und daher aus Sicht des Amtes gegen die vorliegende Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise sind in der Begründung enthalten. Keine Planänderung erforderlich. 5 15

16 Der Hinweis, dass baudenkmalpflegerische Belange nicht berührt werden wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 6 16

17 6 17

18 Der Hinweis, dass im Bereich des Vorhabens keine Belange des Bergbaus berührt werden wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 7 18

19 7 19

20 Die Hinweise, dass innerhalb des Geltungsbereiches des Änderungsverfahrens, Wald im Sinne der rechtlichen Definition nicht vorhanden ist oder vom Vorhaben berührt ist und es seitens der Behörde keine Einwände gibt werden zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 9 20

21 9 21

22 Die Hinweise, dass die zu vertretende Belange vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Potsdam (LS) für Bundesund Landesstraßen nicht berührt werden und zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken geäußert werden, werden zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass eine erneute Beteiligung des LS an den Bauleitplanverfahren nicht erforderlich ist wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich

23 10 23

24 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Der Hinweis, dass aus verkehrsbehördlicher Sicht gegen die vorliegende FNP-Änderung keine Einwände bestehen wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich

25 Zu 2: Der Hinweis, dass Belange der zum Zuständigkeitsbereich gehörenden Verkehrsbereiche Eisenbahn/Schienenpersonennahverkehr, Binnenschifffahrt, ziviler 2 Luftverkehr und übriger ÖPNV durch die vorliegende FNP-Änderung nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. 3 Keine Planänderung erforderlich. Zu 3: Der Hinweis, dass durch die verkehrsplanerische Stellungnahme die aufgrund anderer Vorschriften bestehende Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen oder Zustimmungen unberührt bleibt, wird zur Kenntnis genommen. 11 Keine Planänderung erforderlich. 25

26 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

27 15 27

28 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

29 16 29

30 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

31 17 31

32 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

33 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

34 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

35 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

36 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

37 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

38 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

39 Tabelle 4.: Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 2. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 39

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