STADT NAUEN. Bebauungsplan An den Rohrwiesen

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1 STADT NAUEN Bebauungsplan An den Rohrwiesen ABWÄGUNG EINGEGANGENER STELLUNGNAHMEN Stand: Abwägung vom Januar 2016 zum Entwurf (April 2015), zum überarbeiteten Entwurf (November 2015), 2. überarbeiteten Entwurf (Januar 2016) und 3. überarbeiteten Entwurf (Februar 2016) INHALT: Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

2 Tabelle 1: lfd. Nr. Übersicht der beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahme abgegeben Keine Stellungnahme abgegeben Beteiligte in Kurzform 1 X Gemeinsame Landesplanungsabteilung 2/2a X Regionale Planungsgemeinschaft** 3 X Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 4/4a/4b/ 4c/4d X Landkreis Havelland** Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege* Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg* Zentraldienst der Polizei* 5 X Landesbetrieb Straßenwesen 6 X Landesamt für Bauen und Verkehr Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung* Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh (HAW) * Industrie- und Handelskammer Potsdam* Landeseisenbahnaufsicht Brandenburg* 7 X Wasser- und Abwasserverband Havelland 8 X Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege* 9 X Deutsche Bahn AG DB Immobilien* 10 X WGI Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurleistung mbh* 11 X e.dis AG* 12 X Deutsche Telekom AG* 13 X GDMcom mbh* 14 X Gemeinde Schönwalde-Glien* Wasser- und Bodenverband GHHK HK Havelseen * 50Hertz Transmission GmbH* Gemeinde Brieselang* Gemeinde Oberkrämer* Stadtverwaltung Kremmen* Gemeinde Fehrbellin* Amt Friesack* Amt Nennhausen* Amt Beetzsee* Stadt Brandenburg an der Havel* Stadt Ketzin* Gemeinde Wustermark* * Diese Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB nur benachrichtigt, da sie im Rahmen der Beteiligung gem. 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahme abgaben. Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben nach der Benachrichtigung eine Stellungnahme ab: WGI Westfälische Gesellschaft für Geoinformation und Ingenieurleistung mbh, Deutsche Bahn AG DB Immobilien, Deutsche Telekom AG, Gemeinde Schönwalde-Glien, GDMcom mbh, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches 2

3 Landesmuseum, Abt. Denkmalpflege, e.dis AG. Die Inhalte dieser Stellungnahmen ergaben keine in der Planung zu berücksichtigen Inhalte. ** Diese Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer eingeschränkten Betroffenenbeteiligung zum überarbeiteten Entwurf gemäß 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB vom bis , zum 2. überarbeiteten Entwurf und zum 3. Überarbeiteten Entwurf gemäß 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB vom bis beteiligt. 3

4 Tabelle 2: Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 4

5 Tabelle 3: Abwägung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 1. 5

6 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Der Hinweis, dass bereits mit Schreiben vom die dargelegte Planungsabsicht keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lässt wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 1 1 6

7 Zu 2: Die Hinweise, dass der vorgelegte Bebauungsplanentwurf und der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung angepasst sind und die für diese Planung relevanten Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung angemessen berücksichtigt sind, werden zur Kenntnis genommen. 2 Keine Planänderung erforderlich 3 Zu 3: Der Hinweis zur rückwirkend in Kraft gesetzten Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg wird zur Kenntnis genommen. Der LEP B-B wurde in der Planung bisher berücksichtigt. Der Hinweis zur Wiederinkraftsetzung wird redaktionell in der Begründung ergänzt. Die weiteren allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 1 Keine Planänderung erforderlich 7

8 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 2 1 8

9 Zu 2: Der Hinweis, dass die bereits abgegebene Stellungnahme vom auch nach Satzungserlass des im Vergleich zum 2. Entwurf vom nicht wesentlich geänderten Regionalplans weiter Gültigkeit behält, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 2 2 Zu 3: Der Hinweis, dass sich nach Eingang von Stellungnahmen der zuständigen Träger öffentlicher Belange ein Erschließungsbedarf für den Fall der Nutzung von Erdgas zur Wärmeversorgung sowie im Bereich kommunikationstechnischer Versorgung ergibt wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass vor diesem Hintergrund Planungsalternativen im Vorzugsraum erwogen werden sollten wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. O. g. Sachverhalt stellt für die Umsetzung des Bebauungsplanes keine Unüberwindlichkeit dar. Umweltschonende Brennstoffe werden angeregt, sind jedoch nicht zwingend. Mit dem Stand der heutigen Technik ist die Wärmeversorgung eines Einfamilienhauses auch auf andere Arten möglich. Die Nachfrage nach stadtnaher Wohnbebauung im Einfamilienhaussektor steigt, da die Bevölkerung der Stadt Nauen wächst. Der Standort ist mit einer ausgebauten Erschließungsstraße an die nächsten Orte des täglichen Bedarfs, Schulen, medizinische Versorgung etc. gut angebunden. Parallel mit dem Bebauungsplanverfahren ist ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da dieser am Standort des Bebauungsplans noch keine Wohnbaufläche ausweist. Die Änderung geht sogar über die Fläche des Plangebiets hinaus. Damit plant die Stadt Nauen langfristig, denn durch die Schaffung attraktiven Wohnraums kann sie junge Menschen und Familien in die Stadt ziehen und zum Bleiben anhalten. Dadurch übernehmen Städte Verantwortung für ihre Einwohner, da sie Ihnen damit zum Beispiel die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie erleichtert und auch die Wirtschaft der Städte positiv beeinflusst wird. Die Planung wird daher auch außerhalb des im Regionalplan dargestellten Vorzugsraums Siedlung weiterverfolgt. Keine Planänderung erforderlich 9

10 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Die allgemeinen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 2a 1 10

11 Zu 2: 2 Der Hinweis über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bereits abgegeben Stellungnahmen vom und , wird zur Kenntnis genommen. In erst genannter Stellungnahme wird der Hinweis gegeben, dass der auch nach Satzungserlass, des im Vergleich zum 2. Entwurf vom , nicht wesentlich geänderte Regionalplan weiter Gültigkeit behält. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, er führt zu keiner Planänderung. In der zweiten genannten Stellungnahme wird der Hinweis gegeben, dass sich nach Eingang von Stellungnahmen der zuständigen Träger öffentlicher Belange ein Erschließungsbedarf für den Fall der Nutzung von Erdgas zur Wärmeversorgung sowie im Bereich kommunikationstechnischer Versorgung ergibt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass vor diesem Hintergrund Planungsalternativen im Vorzugsraum erwogen werden sollten wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. O. g. Sachverhalt stellt für die Umsetzung des Bebauungsplanes keine Unüberwindlichkeit dar. Umweltschonende Brennstoffe werden angeregt, sind jedoch nicht 2a zwingend. Mit dem Stand der heutigen Technik ist die Wärmeversorgung eines Einfamilienhauses auch auf andere Arten möglich. Die Nachfrage nach stadtnaher Wohnbebauung im Einfamilienhaussektor steigt, da die Bevölkerung der Stadt Nauen wächst. Der Standort ist mit einer ausgebauten Erschließungsstraße an die nächsten Orte des täglichen Bedarfs, Schulen, medizinische Versorgung etc. gut angebunden. Parallel mit dem Bebauungsplanverfahren ist ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, da dieser am Standort des Bebauungsplans noch keine Wohnbaufläche ausweist. Die Änderung geht sogar über die Fläche des Plangebiets hinaus. Damit plant die Stadt Nauen langfristig, denn durch die Schaffung attraktiven Wohnraums kann sie junge Menschen und Familien in die Stadt ziehen und zum Bleiben anhalten. Dadurch übernehmen Städte Verantwortung für ihre Einwohner, da sie Ihnen damit zum Beispiel die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie erleichtert und auch die Wirtschaft der Städte positiv beeinflusst wird. Die Planung wird daher auch außerhalb des im Regionalplan dargestellten Vorzugsraums Siedlung weiterverfolgt. Keine Planänderung erforderlich 11

12 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 3 12

13 Zu 1: Der Hinweis der Nachvollziehbarkeit der Ausführungen zu den angestellten Berechnungen zum Schallschutz wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Hinweise, dass aus Sicht des Immissionsschutzes, mit den im Entwurf getroffenen textlichen Festsetzungen zum Schallschutz, ausreichend Maßnahmen festgesetzt wurden und dem B-Plan zugestimmt werden, werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich

14 Zu 2: Der Hinweis zur bereits abgegebenen Stellungnahme des Referates RW 5 (Wasserbewirtschaftung, Hydrologie) vom und dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Hinweise vorgebracht werden, werden zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 3 2 Zu 3: Der Hinweis zur bereits abgegebenen Stellungnahme des Referates RW 6 vom und dass sich bis zum heutigen Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse ergeben sowie die in der zuvor genannten Stellungnahme getroffenen Aussagen weiterhin Gültigkeit haben wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass Belange des Referates RW 6 nach aktuellem Stand nicht betroffen oder berührt werden wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich 3 14

15 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Der Hinweis, dass eine Festsetzung von Pflanzqualitäten mangels bodenrechtlichen Bezugs nicht zulässig ist; eine Übernahme in die Begründung oder in einer vertragliche Regelung möglich ist wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung Nr. 4.1 wird korrigiert. Planzeichnung und Begründung werden angepasst

16 Zu 2: Der Empfehlung zur Präzisierung der gleiszugewandten Seite unter Angabe der Himmelsrichtung wird nachgekommen. 2 3 Planzeichnung und Begründung werden angepasst. 4 Zu 3: Der Hinweis, dass die Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen als Maßnahme der Eingriffskompensation nicht geeignet ist wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahmen der Eingriffskompensation werden überarbeitet. Planzeichnung und Begründung werden angepasst. 4 Zu 4: Die Hinweise zum artenschutzrechtlichen Beitrag werden zur Kenntnis genommen. Die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbote ist als eigenständiger Gliederungspunkt in der Begründung aufgeführt und die Darstellung des Gartenrotschwanzes in der Bestandskarte enthalten. Der Hinweis, dass zwar die in der Begründung dargestellten Zeiträume zur Feststellung der meisten Brutvögel nicht optimal gewählt wurden, jedoch in Anbetracht der Größenordnung des in Anspruch genommenen Grundstücks und den anthropogenen Einflüssen auf eine Nachkartierung verzichtet werden kann, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 16

17 Zu 5: Der Hinweis, dass für eine den Anforderungen entsprechende Brutvogelkartierung weitergehenden Beurteilungen erforderlich sind, wird 5 zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass immer eine Beurteilung des möglichen Verlustes von regelmäßig genutzten Revieren auch für diejenigen Arten erforderlich ist, für die keine erneute Nutzung der Fortpflanzungsstätte erfolgt, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Konkretisierung der Angaben wurde in der Begründung ergänzt Die Begründung wird ergänzt. Zu 6: Die Hinweise, dass der Erhalt des Gehölzbestandes auf dem Flurstück 148 eine Vermeidungsmaßnahme ist und nicht als CEF-Maßnahme bezeichnet werden kann, jedoch in die Beurteilung möglicher Revierliste berücksichtigt werden kann, werden zur Kenntnis genommen. Geeignete Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Boden wurden auf einer externen Ausgleichsfläche festgesetzt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Die Begründung wird ergänzt. Zu 7: Die Hinweise, dass die artenschutzrechtliche Prüfung nur in Teilaspekten den fachlichen und rechtlichen Vorgaben entspricht, werden zur Kenntnis genommen. Die Inhalte zur artenschutzrechtlichen Prüfung werden in der Begründung ergänzt um den Anforderungen zu entsprechen. Die Begründung wird ergänzt. Zu 8: Der Hinweis, dass empfohlen wird Umweltbericht entsprechend der Anlage 1 (zu 2 Abs. 4, 2a und 4c) zum BauGB zu gliedern, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis wird gefolgt und die Begründung entsprechend angepasst. Die Begründung wird ergänzt. 17

18 Zu 9: Der Hinweis zur Klarstellung der Zuständigkeit bei Baumfällungen wird zur Kenntnis genommen. Die Angaben werden in der Begründung klargestellt Die Begründung wird angepasst. Zu 10: Der Hinweis, dass es sich bei der in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung benannten Fläche B um eine Vermeidungsmaßnahme im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung handelt, nicht jedoch um eine geeignete Kompensationsmaßnahme für das Schutzgut Boden, wird zur Kenntnis genommen. Entsprechende Maßnahmen werden auf einer externen Fläche festgesetzt. Die Begründung wird angepasst. 4 Die Begründung wird angepasst. Zu 11: Der Hinweis, dass die Fläche A der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung die fachlichen Anforderungen erfüllt und damit als Kompensationsfläche angerechnet werden kann wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. Zu 12: Der Hinweis zur Berücksichtigung des Erlasses vom des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zur Sicherung gebietsheimischer Herkunft bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde in der Planung berücksichtigt. Keine Planänderung erforderlich. Zu 13: Der Hinweis, dass es zu begründen ist, sofern den Inhalten der Landschaftsplanung nicht Rechnung getragen werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Den Inhalten der Landschaftsplanung wird im Bebauungsplan Rechnung getragen. Keine Planänderung erforderlich. 18

19 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 4a 1 2 Zu 1: Die Hinweise zur unzureichenden Bestimmung der textlichen Festsetzung Nr. 4.3, da der Standort des Baumes aus der Planzeichnung nicht ersichtlich ist und die Pflanzmaßnahme somit keinem der beiden Baugrundstücke zugeordnet werden kann sowie die Umsetzung der Maßnahme als Nebenbestimmung im Rahmen der Baugenehmigung damit bisher nicht möglich ist, werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung und die Planzeichnung wurden um Angaben zum Standort Gemarkung, Flur und Flurstück ergänzt. In der Umweltbestandskarte und der Umweltplanungskarte ist der Standort des Baumes ersichtlich. Die Begründung und die Planzeichnung werden ergänzt. Zu 2: Der Hinweis der unzureichenden Bestimmung der textlichen Festsetzung Nr. 5 b, da der ruhige Bereich nicht näher bestimmt ist, wird zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass ebenso das Erfordernis schallgedämmter Lüfter im Bereich ab 50 db(a) nicht hinreichend bestimmt ist, da aus den Planunterlagen nicht ersichtlich ist, in welchen Bereichen diese Voraussetzungen gegeben sind bzw. ob die Maßnahme überhaupt umsetzbar sind, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) teilt zum Schallschutz mit (siehe lfd. 3), dass die Ausführungen zu den angestellten Berechnungen zum Schallschutz nachvollziehbar sind, mit den getroffenen textlichen Festsetzungen zu diesem Sachverhalt ausreichend Maßnahmen festgesetzt wurden und dem B-Plan zugestimmt wird. Die textlichen Festsetzungen werden konkretisiert. Können Schlaf- und Kinderzimmer nicht zur gleisabgewandten Seite (SSW) orientiert werden, so müssen diese Zimmer auf der gleiszugewandten Seite (NNO) mit Schallschutzfenstern der Klasse 3 und schallgedämmten Lüftungssystemen versehen werden. Auf den beiden übrigen Seiten (WNW und OSO) sind diese Räume mit Schallschutzfenstern der Klasse 2 und schallgedämmten Lüftungssystemen zu versehen. Alternativ kann ein Nachweis nach VDI - Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" geführt werden. In diesem Fall reicht es aus diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Einhaltung der in dieser Richtlinie genannten und in der, in der Begründung und Planzeichnung aufgeführten, Tabelle dargestellten Innenschallpegel ausreichen. Die Planzeichnung und die Begründung werden angepasst. 19

20 Zu 3: Der Hinweis über die Uneindeutigkeit der textl. Festsetzung Nr. 4.5, da die Anzahl der zu pflanzenden Gehölze nicht konkret festgelegt wurde, wird 3 zur Kenntnis genommen. Die textl. Festsetzung wird um die Angabe zur Anzahl ergänzt. 4a 4 5 Die Begründung und die Planzeichnung werden ergänzt. Zu 4: Der Hinweis, dass für die externe Ausgleichsfläche D, die sich innerhalb eines Landschaftsschutzsgebietes (LSG) befindet, die Bestätigung des Verordnungsgebers, dass die Maßnahmen mit den Schutzzielen des LSG vereinbar sind, einzuholen ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Verordnungsgeber wurde beteiligt und teilt mit Schreiben vom (der lfd. Nr. 4d angehängt) mit, dass die im Rahmen der Kompensation durchzuführenden Maßnahmen zwar teilweise innerhalb des LSG Nauen- Brieselang-Krämer umgesetzt werden sollen, jedoch nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen und daher das Zustimmungsverfahren gem. 4 Abs. 4 LSG-VO nicht anwendbar ist. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass die Maßnahmenplanung der unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen ist und von ihr als Einzelfall entschieden werden kann. Die untere Naturschutzbehörde hat bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellung zur Planung genommen (siehe lfd. 4). Dort erging der Hinweis (siehe lfd. 4, Punkt. 10), dass es sich bei der in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung benannten Fläche B um eine Vermeidungsmaßnahme im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung handelt, nicht jedoch um eine geeignete Kompensationsmaßnahme für das Schutzgut Boden. Dieser Hinweis wurde zur Kenntnis genommen und entsprechende Kompensationsmaßnahmen auf einer externen Fläche D festgesetzt. Die Begründung wurde ebenfalls um Ausführungen dazu ergänzt und der Landkreis im Rahmen einer eingeschränkten Betroffenenbeteiligung um Abgabe einer Stellungnahme zur Planung gebeten. In der dazu eingegangenen Stellungnahme des Landkreises Untere Naturschutzbehörde (siehe lfd. 4b) erfolgen keine Hinweise zur externen Ausgleichsfläche D oder Bedenken gegenüber der auf dieser Fläche festgesetzten Maßnahmen. Von daher kann von einer Zustimmung zu den Festsetzungen auf der externen Ausgleichsfläche ausgegangen werden. Keine Planänderung erforderlich. 20

21 Zu 5: Der Hinweis, dass die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann (siehe lfd. Nr. 4a) und nachgereicht wird, wird zur Kenntnis genommen (nachgereichte Stellungnahme siehe lfd. Nr. 4b). Keine Planänderung erforderlich. 4a 21

22 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Die Hinweise, dass die artenschutzrechtliche Prüfung weiterhin einige methodische Mängel beinhaltet und bei zukünftigen Planungen artenschutzfachliche und- rechtliche Vorgaben konkret zu beachten bzw. anzuwenden sind, werden zur Kenntnis genommen. Bei zukünftigen Planungen werden die benannten fachlichen und rechtlichen Vorgaben beachtet und angewendet. Keine Planänderung erforderlich. 4b Zu 2: Die Hinweise, dass aufgrund der geringen Größe des Plangebiets und dem Umstand, dass nur ein Teilverlust der Vogelreviere verursacht wird und unter Aufnahme der in der Stellungnahme angegebenen Bauzeitenregelung davon ausgegangen werden kann, dass artenschutzrechtliche Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG der Planung nicht entgegenstehen, werden zur Kenntnis genommen. Zur Vermeidung von Störungen und Tötungen von Vogelarten während der Fortpflanzungsund Aufzuchtzeit, zum Schutz ihrer Entwicklungsformen (Gelege) bzw. zum Schutz ihrer Fortpflanzungsstätte wird der Hinweis, dass die Baufeldfreimachung außerhalb spezifischer Aufzuchtzeiten im Zeitraum vom durchzuführen ist, in der Begründung und auf der Planzeichnung ergänzt. Ebenso wird der angegebene Hinweis, dass sofern die Baufeldfreimachung in dem genannten Zeitraum begonnen und kontinuierlich fortgesetzt wird, die Baumaßnahmen nach dem fortgesetzt werden können, ergänzt. Die Begründung und die Planzeichnung werden redaktionell ergänzt. 22

23 Zu 3: Der Hinweis, dass sich die abweichende Anforderung zur Bauzeitenregelung aus der Berücksichtigung der artspezifischen Brutzeiten der Amsel, die Anfang Februar beginnt, ergibt wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird in der Begründung redaktionell ergänzt. 4b Zu 4: Der Hinweis zur Sicherung der planexternen Kompensationsmaßnahme durch den städtebaulichen Vertrag, vor Satzungsbeschluss, zur Vermeidung eines Abwägungsmangels, wird zur Kenntnis genommen. Ein solcher Vertrag wird zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Nauen vor Satzungsbeschluss geschlossen. Der weitere Hinweis, dass für planexterne Kompensationsflächen die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Nauen erfolgen sollte, wird zur Kenntnis genommen. Die Eintragung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgenommen, der Nachweis ist mit den Bauanträgen zu führen. Die weiteren Hinweise, dass bei künftigen Planungen alle Schutzgüter in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz zu behandeln sind sowie der Verweis auf den Handlungsrahmen zu Abarbeitung der Eingriffsregelung in Brandenburg, werden ebenfalls zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zukünftig berücksichtigt. Keine Planänderung erforderlich. Zu 5: Der Hinweis, dass es zu begründen ist, sofern den Inhalten der Landschaftsplanung nicht Rechnung getragen werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Den Inhalten der Landschaftsplanung wird im Bebauungsplan Rechnung getragen. Keine Planänderung erforderlich. 23

24 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken oder Anregungen hervorgebracht wurden. Zu 2: Der Hinweis, dass die Bewältigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abschließend auf Ebene der Bauleitplanung erfolgt, wird zur Kenntnis genommen. Dass demzufolge die dingliche Sicherung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durch die Stadt Nauen geregelt werden sollte, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Vor Satzungsbeschluss ist ein städtebaulicher Vertrag zu vorgenannten Sachverhalt zwischen der Stadt und entsprechenden Grundstückseigentümern zu schließen. 4c Keine Planänderung erforderlich. Zu 3: Der Hinweis, dass es zu begründen ist, sofern den Inhalten der Landschaftsplanung nicht Rechnung getragen werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Den Inhalten der Landschaftsplanung wird im Bebauungsplan Rechnung getragen. 1 2 Keine Planänderung erforderlich. 3 24

25 4c 25

26 Zu 1: 4d Die Hinweise, dass der planexternen Kompensationsfläche, wie beschrieben und dargestellt, zugestimmt wird und sich keine zusätzlichen Hinweise zum Bebauungsplanentwurf ergeben, werden zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. Zu 2: Der Hinweis, dass es zu begründen ist, sofern den Inhalten der Landschaftsplanung nicht Rechnung getragen werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Den Inhalten der Landschaftsplanung wird im Bebauungsplan Rechnung getragen. 4d Keine Planänderung erforderlich

27 27

28 28

29 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. 5 29

30 Zu 1: Die Hinweise, dass die zu vertretende Belange vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Potsdam (LS) für Bundes- und Landesstraßen nicht berührt werden und zum Bebauungsplan sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken geäußert werden, werden zur Kenntnis genommen. Der weitere Hinweis, dass eine erneute Beteiligung des LS an den Bauleitplanverfahren nicht erforderlich ist wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich

31 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt. Zu 1: Der Hinweis, dass eingearbeitete Ergänzungen, die Ergebnisse einer schalltechnischen Untersuchung bzgl. der in ca. 100 m Entfernung verlaufenden Eisenbahnstrecke umfassen, seitens des LBV zur Kenntnis genommen wurden und aus Sicht der Landesverkehrsplanung gegen den vorliegenden B-Plan-Entwurf weiterhin keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich

32 Zu 2: Der Hinweis, dass Belange der zum Zuständigkeitsbereich des LBV gehörenden Verkehrsbereiche Eisenbahn/Schienenpersonennahverkehr, Binnenschifffahrt und übriger ÖPNV durch die vorliegende Planung nicht berührt werden, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 2 3 Zu 3: Der Hinweis, dass eine Berührung luftrechtlicher Belange ausgeschlossen werden kann, da sich das Plangebiet außerhalb von Bauschutzbereichen ziviler Flugplätze und außerhalb der AN- und Abflugsektoren des Hubschraubersonderlandeplatzes der Havellandklinik Nauen liegen, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 6 Zu 4: Der Hinweis, dass mit der Realisierung des Vorhabens eine wesentliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens nicht zu erwarten ist, wird zur Kenntnis genommen. 4 5 Keine Planänderung erforderlich. Zu 5: Der Hinweis, dass durch die verkehrsplanerische Stellungnahme die aufgrund anderer Vorschriften bestehende Verpflichtung zum Einholen von Genehmigungen, Bewilligungen oder Zustimmungen unberührt bleibt, wird zur Kenntnis genommen. Keine Planänderung erforderlich. 32

33 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden. 7 33

34 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken 8 geäußert wurden. 8 34

35 8 35

36 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

37 9 37

38 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

39 10 39

40 10 40

41 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

42 12 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

43 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

44 14 Es ist kein Beschlussvorschlag erforderlich, da keine Bedenken geäußert wurden

45 Tabelle 4.: Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Die folgende Nummerierung entspricht der Tabelle 2. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen. 45

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