Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen:

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1 Amtsblatt für die mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 2. Jahrgang Schönwalde-Glien, 9. November 2006 Nr. 11 Ö F F E NT L I CHE BE KANNT M ACHUNG E N ÖFFENT LICHE BEKANNT MACHUNGEN Inhaltsverzeichnis Beschlüsse der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom S. 2 Antrag des s vom S. 2 Bestätigung der geprüften JR 2002 und 2003 des ehemaligen Amtes Schönwalde-Glien und der ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden sowie der geprüften JR 2004 der und Entlastung des s für die aufgeführten Haushaltsjahre S. 2 Bestätigung der geprüften JR 2001, 2002 und 2003 der ehemaligen Gemeinde Grünefeld mit Ausnahme der Baumaßnahme Havelland- Radweg und Teilentlastung des s für die aufgeführten Haushaltsjahre S. 2 Beschluss der 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der S Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplan 06/2005 Sport- und Freizeitanlage im OT Wansdorf S. 3 Beschluss zur Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes 06/2005 Sport- und Freizeitanlage der, OT Wansdorf S. 3 Bekanntmachung der Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan mit Umweltbericht 06/2005 Sport- und Freizeitanlage der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Wansdorf S. 3 und Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Straße A für den OT Schönwalde-Siedlung S. 4 Bekanntmachung des Abwägungsergebnisses/ Ersatzbekanntmachung - Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Wohngebiet Straße A der für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 4 Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Straße A für den OT Schönwalde-Siedlung S. 5 Bekanntmachung der - Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 08 Wohngebiet Straße A der für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 5 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Fasanensteig für den OT Schönwalde-Siedlung S. 6 Bekanntmachung des Abwägungsergebnisses/ Ersatzbekanntmachung Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet Fasanensteig der für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 6 Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Fasanensteig für den OT Schönwalde-Siedlung S. 6 Bekanntmachung der Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Fasanensteig der für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung S. 7 Beschluss zur mittel- und langfristigen Sportstättenentwicklung der S. 8 Schulbezirkssatzung der S. 8 Beschlussfassung zu Kitas der, Kita Zwergenhaus, OT Schönwalde-Siedlung S. 8 Grundsatzentscheidung zur Herstellung von Grundstückszufahrten S. 8 Antrag der SPD-Fraktion betreffs Touristenstation S. 8 Impressum: Herausgeber: Der Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße Schönwalde-Glien Telefon: ( ) Telefax: ( ) hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de (nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur) Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk Das Amtsblatt für die erscheint unregelmäßig. Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Home-page der Gemeinde im Bereich Amtsblatt der Gemeinde zur Verfügung. Das Amtsblatt der ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

2 Seite 2 Amtsblatt für die Jahrgang 2 Nr. 11 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Beschlüsse der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 238/2006 Antrag des s vom Die Gemeindevertretung beschließt, dass die zur Fertigstellung der Touristenstation am Strandbad benötigten Mittel im Haushaltsplan 2007 eingestellt werden. Die tatsächlich benötigte Summe ergibt sich aus der Überarbeitung der Kosten mit dem Architektenbüro, das die Ausschreibung vollzieht, und der Bauverwaltung der Gemeinde, die sich auf der Grundlage der bisher genehmigten Planung beläuft. Die Summe, die sich daraus ergibt, ist durch die Verwaltung in Folge im Haushaltsplan 2007 einzuarbeiten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, eine weiterführend vertragliche Regelung mit dem Schönwalder Sportverein 53 e.v. zur Nutzung der Touristenstation am Strandbad zu verhandeln und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. (10 Ja- und 5 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 228/2006 Bestätigung der geprüften JR 2002 und 2003 des ehemaligen Amtes Schönwalde-Glien und der ehemaligen amtsangehörigen Gemeinden sowie der geprüften JR 2004 der und Entlastung des s für die aufgeführten Haushaltsjahre Die Gemeindevertretung folgt dem Entlastungsvorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes vom und - bestätigt die geprüften Jahresrechnungen 2002 und 2003 des ehemaligen Amtes Schönwalde-Glien und der amtsangehörigen Gemeinden sowie die geprüfte Jahresrechnung 2004 der und - entlastet den für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 des ehemaligen Amtes Schönwalde-Glien und der amtsangehörigen Gemeinden sowie für das Haushaltsjahr 2004 der. Beschluss Nr. 229/2006 Bestätigung der geprüften JR 2001, 2002 und 2003 der ehemaligen Gemeinde Grünefeld mit Ausnahme der Baumaßnahme Havelland - Radweg und Teilentlastung des s für die aufgeführten Haushaltsjahre Die Gemeindevertretung folgt dem Entlastungsvorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes vom und - bestätigt die geprüften Jahresrechnungen 2001, 2002 und 2003 der ehemaligen Gemeinde Grünefeld mit Ausnahme der Baumaßnahme Havelland-Radweg und - erteilt dem für die Haushaltsjahre 2001, 2002 und 2003 der ehemaligen Gemeinde Grünefeld eine Teilentlastung. (15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 219/2006 Beschluss der 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Die beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der. Der wird angewiesen, die 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der bekannt zu machen. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Die erlässt auf der Grundlage der 5 und 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Bekanntmachung der Neufassung vom (GVBl. I S. 1549), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg (Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz 1. BbgBAG) vom (GVBl. I S. 74, 86) sowie des Brandenburgischen Straßengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom (GVBl. I S. 218), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der : Artikel 1 Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien vom (Beschluss-Nr. 260/2004 vom ) wird wie folgt geändert: 1. 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Die Geh- und Radwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (i. d. R. in einer Breite von 1,50 m) von Schnee freizuhalten. Soweit auf unausgebauten Straßen (Sand, Schotter, Recycling) keine Gehwege vorhanden sind, ist ein ca. 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Grundstücke freizuhalten. Soweit ausgebaute Mischverkehrsflächen (Verkehrsflächen, die im Sinne einer Mehrzwecknutzung der Fläche rechtlich und tatsächlich gleichermaßen dem Fußgänger- wie auch dem Fahrzeugverkehr zur Verfügung stehen) vorhanden sind, ist ein ca. 1,50 m breiter Streifen der öffentlichen ausgebauten Mischverkehrsfläche entlang der Grundstücke freizuhalten. Die Beräumung hat so zu erfolgen, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und auf den Gehwegen nicht eingeschränkt sowie der Abfluss von Oberflächenrestwasser nicht beeinträchtigt wird. Artikel 2 Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Schönwalde-Glien, den

3 Amtsblatt für die Jahrgang 2 Nr. 11 Seite 3 Beschluss Nr. 217/2006 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplan 06/2005 Sport- und Freizeitanlage im OT Wansdorf 1. Die von den berührten Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und den Bürgern zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 06/2005 Sport- und Freizeitanlage hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft: a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise Nr. 15 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege Abt. Bodendenkmalpflege b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise Nr. 19 Landkreis Havelland Bürger 1 c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise Nr. 2 & 3 Landesumweltamt Brandenburg, Abt. RW 4, RW 5, RW 7 d) Keine planungsrelevanten Bedenken oder Änderungen äußerten: Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland Fläming Nr. 6 Landesbetrieb für Straßenwesen Nr. 7 Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin Nr. 14 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege Abt. Denkmalpflege Nr. 20 E.ON e.dis AG Nr. 22 WGI-Westfälische Gesellschaft für Geoinformation (EMB & GASAG) Nr. 23 GDMcom Nr. 25 Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 26 Deutsche Telekom AG Nr. 29 DB Services Immobilien GmbH Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 38 Landkreis Oberhavel Nr. 40 Stadt Nauen Nr. 42 BSGM GmbH & Co.KG e) Keine Stellungnahme gaben ab: Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg Abt. Naturschutz Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH Nr. 24 Trink- und Abwasserverband Glien Nr. 28 Eisenbahn-Bundesamt Berlin Nr. 35 Stadt Falkensee Nr. 39 Bezirksamt Spandau Nr. 41 Land Berlin 2. Der wird beauftragt, die TÖB und die Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses Beschluss Nr. 218/2006 Beschluss zur Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes 06/2005 Sport- und Freizeitanlage der, OT Wansdorf Die Gemeindevertretung Schönwalde - Glien billigt den Entwurf des Bebauungsplanes 06/2005 Sport- und Freizeitanlage die Begründung und den Umweltbericht der Gemeinde Schönwalde Glien in der Fassung von Oktober 2006, für den OT Wansdorf. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und dem Umweltbericht sind nach 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Bekanntmachung der Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan mit Umweltbericht 06/2005 Sport- und Freizeitanlage der für den Ortsteil Wansdorf Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Umweltbericht 06/2005 Sport- und Freizeitanlage und Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Wansdorf mit den Flurstücken 160, 162 teilw.,163, 164, 179 teilw., 181, 385 (geteilt in 420 und 421) und 386 in der Flur 4 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 218 / 2006 vom gebilligt und ist nach 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der liegen umweltrelevante Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus: Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Schönwalde-Glien, den

4 Seite 4 Amtsblatt für die Jahrgang 2 Nr. 11 Beschluss Nr. 221/2006 und Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Straße A für den OT Schönwalde-Siedlung 1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 08 Straße A hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft: a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise TÖB Nr. 15 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege TÖB Nr. 24 Staatlicher Munitionsbergungsdienst Brandenburg Bürger Nr. 4 b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland Bürger Nr. 2 Bürger Nr. 3 Bürger Nr. 5 c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise Bürger Nr. 1 d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äußerten: TÖB Nr. 2+3 Landesumweltamt Brandenburg, RW 4 (Immissionsschutz) + RW 5 Wasser- Wirtschaft/ Hydrologie TÖB Nr. 4 Gemeinsame Landesplanung TÖB Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen TÖB Nr. 7 Landesamt f. Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Flurneuordnung Brieselang TÖB Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft TÖB Nr. 10 Wasser- und Bodenverband TÖB Nr. 14 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege TÖB Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH TÖB Nr. 22 TÖB Nr. 25 TÖB Nr. 28 TÖB Nr. 29 TÖB Nr. 34 TÖB Nr. 35 WGI für Verbundnetz Gas AG Deutsche Telekom, NL 2 Potsdam DB Services Immobilien GmbH (= Eisenbahn- Bundesamt Nr. 27) Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg Gemeinde Oberkrämer Stadt Hennigsdorf e) Keine Antwort gaben ab: TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Abt. Naturschutz TÖB Nr. 9 Kreisbauernverband Havelland e.v. TÖB Nr. 11 Treuhandanstalt, NL Potsdam TÖB Nr. 12 Industrie- und Handelskammer Potsdam TÖB Nr. 13 Kreishandwerkerschaft Osthavelland TÖB Nr. 16 Oberfinanzdirektion Cottbus TÖB Nr. 17 Polizeipräsidium Potsdam, Schutzbereich 3 Nauen TÖB Nr. 20 E.ON edis TÖB Nr. 23 Trink- und Abwasserzweckverband Glien TÖB Nr. 26 Havelbus Verkehrsgesellschaft Potsdam TÖB Nr. 30 Wehrbereichsverwaltung VII, Strausberg TÖB Nr. 31 Evangelisches Pfarramt Schönwalde TÖB Nr. 32 Schönwalder Sportverein e.v. TÖB Nr. 33 Stadt Falkensee 2. Der wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses. (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches siehe S. 5) Bekanntmachung des Abwägungsergebnisses/ Ersatzbekanntmachung Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Wohngebiet Straße A der für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Wohngebiet Straße A hat die Gemeindevertretung gemäß Beschluss zur Drucksache Nr. 221/2006 vom geprüft. Dabei haben 83 Bürger Anregungen zum Thema der Baugebietsausweisung vorgebracht. In den Abwägungsbeschluss ist diese Anregung unter der Bezeichnung B4 eingegangen. Gemäß 3 Absatz 2 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit die Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung dadurch ersetzt, dass diesen Personen zu den Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian- Bach-Str in Schönwalde-Glien, Zimmer 11 die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird: Schönwalde-Glien, den (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches siehe S. 5)

5 Amtsblatt für die Jahrgang 2 Nr. 11 Seite 5 Beschluss Nr. 222/2006 Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Straße A für den OT Schönwalde-Siedlung Die billigt den geänderten Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 08 Straße A für den OT Schönwalde-Siedlung in der Fassung vom 28. September 2006 und beschließt gemäß 3 Absatz 2 BauGB die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 2 BauGB. Bekanntmachung der Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 08 Wohngebiet Straße A der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08 Wohngebiet Straße A für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 1 bis 79 in der Flur 5 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde- Glien zur Drucksache Nr. 222/2006 vom gebilligt und nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und nach 4 Absatz 2 BauGB zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße in Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus: Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Schönwalde-Glien, den

6 Seite 6 Amtsblatt für die Jahrgang 2 Nr. 11 Beschluss Nr. 232/2006 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Fasanensteig für den OT Schönwalde-Siedlung 1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 22 Fasanensteig hat die Gemeindevertretung Schönwalde- Glien mit folgendem Ergebnis geprüft: a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise TÖB Nr. 15 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege Liste Bürger Nr. 4 b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise TÖB Nr. 19 Landkreis Havelland Bürger Nr. 1 Bürger Nr. 2 c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise Bürger Nr. 3 d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äußerten: TÖB Nr. 2+3 Landesumweltamt Brandenburg, RW 4 (Immissionsschutz) + RW 5 (Wasser- Wirtschaft/Hydrologie) TÖB Nr. 4 Gemeinsame Landesplanung TÖB Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland- Fläming TÖB Nr. 6 Landesbetrieb Straßenwesen TÖB Nr. 7 Landesamt f. Verbraucherschutz, Landwirtschaft u. Flurneuordnung TÖB Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft TÖB Nr. 10 Wasser- und Bodenverband TÖB Nr. 14 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege TÖB Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH TÖB Nr. 22 WGI für Verbundnetz Gas AG TÖB Nr. 24 Staatlicher Munitionsbergungsdienst Brandenburg TÖB Nr. 25 Deutsche Telekom, NL 2 Potsdam TÖB Nr. 28 DB-Services Immobilien GmbH (= Nr. 27 Eisenbahnbundesamt) TÖB Nr. 29 Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg TÖB Nr. 34 Gemeinde Oberkrämer TÖB Nr. 35 Stadt Hennigsdorf TÖB Nr. 36 Landkreis Oberhavel TÖB Nr. 38 Stadt Nauen e) Keine Antwort gaben ab: TÖB Nr. 1 Landesumweltamt Brandenburg, Abt. Naturschutz TÖB Nr. 9Kreisbauernverband Havelland TÖB Nr. 11 Treuhandanstalt, NL Potsdam TÖB Nr. 12 Industrie- und Handelskammer Potsdam TÖB Nr. 13 Kreishandwerkerschaft Osthavelland TÖB Nr. 16 Oberfinanzdirektion Cottbus TÖB Nr. 17 Polizeipräsidium Potsdam, Schutzbereich 3 Nauen TÖB Nr. 20 E.ON edis TÖB Nr. 23 Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Glien TÖB Nr. 26 Havelbus Verkehrsgesellschaft Potsdam TÖB Nr. 30 Wehrbereichsverwaltung VII, Strausberg TÖB Nr. 31 Evangelisches Pfarramt Schönwalde TÖB Nr. 32 Schönwalder Sportverein e.v. TÖB Nr. 33 Stadt Falkensee 2. Der wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Beschlusses. (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches siehe S. 7) Bekanntmachung des Abwägungsergebnisses/ Ersatzbekanntmachung Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet Fasanensteig der für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet Fasanensteig hat die Gemeindevertretung gemäß Beschluss zur Drucksache Nr. 232/2006 vom geprüft. Dabei haben 83 Bürger Anregungen zum Thema der Baugebietsausweisung vorgebracht. In den Abwägungsbeschluss ist diese Anregung unter der Bezeichnung Liste Bürger Nr. 4 eingegangen. Gemäß 3 Absatz 2 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit die Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung dadurch ersetzt, dass diesen Personen zu den Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien, OT Schönwalde- Siedlung, Sebastian-Bach-Str in Schönwalde- Glien, Zimmer 11 die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird: Schönwalde-Glien, den (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches siehe S. 7) Beschluss Nr. 233/2006 Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Fasanensteig für den OT Schönwalde- Siedlung Die billigt den geänderten Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 22 Fasanensteig für den OT Schönwalde-Siedlung in der Fassung vom 28. September 2006 und beschließt gemäß 3 Absatz 2 BauGB die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 2 BauGB. (Grenze des räumlichen Geltungsbereiches siehe S. 7)

7 Amtsblatt für die Jahrgang 2 Nr. 11 Seite 7 Bekanntmachung der Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Fasanensteig der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet Fasanensteig für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44, 267 bis 285, 219/1 (Teilfläche) und 236 (Teilfläche) in der Flur 5 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 233/2006 vom gebilligt und nach 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und nach 4 Absatz 2 BauGB zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße in Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus: Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Schönwalde-Glien, den

8 Seite 8 Amtsblatt für die Jahrgang 2 Nr. 11 Beschluss Nr. 239/2006 Beschluss zur mittel- und langfristigen Sportstättenentwicklung der Für die Erstellung eines mittel- und langfristigen Sportstättenentwicklungsplanes der wird ein Büro beauftragt. Der Gemeindeverwaltung wird der Auftrag erteilt mehrere Büros vor zu schlagen und eine Auswahl für die spätere Beschlussfassung vor zubereiten. Für die Planungskosten werden 20,0T in den HH-Plan T und 10T im HH-Plan 2008 eingestellt. (14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 216/2006 Schulbezirkssatzung Die beschließt die beiliegende Schulbezirkssatzung. Schulbezirkssatzung der Auf der Grundlage des 106 Brandenburgisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg (Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz 1.BbgBAG) vom (GVBI. I S. 74, 86) i. V. m. 5 und 35 (2) Nr. 10 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Ersten Gesetz zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg (Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz 1. BbgBAG) vom (GVBI. I S. 74, 86) hat die Gemeindevertretung der in ihrer Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Der Geltungsbereich beschränkt sich auf das Gemeindegebiet der. 2 Begriffsbestimmung (1) Ein Schulbezirk ist ein genau bestimmter und räumlich abgegrenzter Bereich, der die Einzugsgebiete der Schulen festlegt. (2) Überschneidungsgebiete sind Schulbezirke, die teilweise dasselbe räumlich abgegrenzte Gebiet einschließen. (3) Deckungsgleiche Schulbezirke sind Schulbezirke, die vollständig dasselbe räumlich abgegrenzte Gebiet einschließen. 3 Festlegung der Schulbezirke (1) Die Ortsteile Schönwalde-Siedlung und Schönwalde-Dorf bilden den Schulbezirk der Grundschule Schönwalde- Siedlung. Die Ortsteile Wansdorf, Pausin, Perwenitz, Paaren im Glien und Grünefeld bilden den Schulbezirk der Grundschule Perwenitz. (2) Die Schulbezirke der Grundschulen in Trägerschaft der sind entsprechend 106 BbgSchulG weder deckungsgleich noch überschneiden sie sich. 4 In Kraft Treten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Schönwalde-Glien, den Beschluss Nr. 231/2006 Beschlussfassung zu Kitas der Gemeinde Schönwalde- Glien, Kita Zwergenhaus, OT Schönwalde-Siedlung Die Kita Zwergenhaus wird zum geschlossen. (14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 236/2006 Grundsatzentscheidung zur Herstellung von Grundstückszufahrten Die beschließt folgende Vorgehensweise bei der Anlage von Grundstückszufahrten auf öffentlichem Straßenland 1. Anlage von Zufahrten im Zuge eines Straßenbaus entsprechend der Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstücke durch die bauausführende Straßenbaufirma 2. Anlage von Zufahrten an vorhandene Straßen nach Antragstellung (Grundstückseigentümer) durch die Firma, die von der Gemeinde den Zuschlag für den Bau von Grundstückszufahrten erhalten hat. Ausnahmeanträge werden nicht zugelassen Ordnungswidrigkeiten werden nach Anhörung mit einem Bußgeld geahndet. Je nach Verkehrssicherheit der illegalen Zufahrt wird entschieden, ob ein Rückbau erfolgen muss oder die Gemeinde mit dem Eigentümer eine Duldungsvereinbarung über den Verbleib der Zufahrt bis zum Straßenbau der jeweiligen Straße abschließt. (13 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen) Beschluss Nr. 244/2006 Antrag der SPD-Fraktion betreffs Touristenstation Die Gemeindevertretung der beschließt, dass aus dem gebildeten Haushaltsrest von nunmehr ca ,00 der Bau von Umkleidekabinen am Strandbad in Schönwalde-Glien Ortsteil Siedlung für die Sportkameraden des Fußballs zügig vollzogen wird. Es sollen nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion wenigstens vier Umkleidekabinen mit mindestens 16 qm, zusätzlich Schiedsrichterkabinen sowie ausreichend Räumlichkeiten für die Sanitäreneinrichtungen (Duschen und WC s) entstehen. Auf zusätzliche Räumlichkeiten (wie z.b. Küche oder Taktikraum) soll aus Kostengründen verzichtet werden. Eine öffentliche Toilette für Badestrände und Besucher des Strandbades ist von der Gemeinde als Anbau an das Objekt oder im Objekt integriert zu errichten und zu betreiben. Die Betriebskosten für die zu errichtenden Umkleidekabinen plus der Nebenräumlichkeiten sind ausschließlich vom Nutzer (hier SSV 53 e.v.) aufzubringen. Ein Pachtvertrag für das genutzte Gebäude durch den SSV 53 e.v. ist von der Verwaltung unter Beachtung bereits bestehender Pachtverträge (hinsichtlich Höhe und Zeitraum) zu erarbeiten. (5 Ja- und 8 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Ende der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen:

Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf 3. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. September

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